
Auf dieser Seite werden Artikel, Positions- und
konzeptionelle Papiere von mir eingestellt, die zwar vom Zeitpunkt ihres Erscheinens
her aktuell sind, aber nicht in erster Linie auf tagespolitische Ereignisse
abzielen.
Fantasie ist wichtiger als Wissen.
Albert Einstein
Inhalt:
Der Einsatz datengestützter
Technologien in der Verwaltung (eGovernment)
– Kernprozess für eine bürgerorientierte Dienstleistungsverwaltung (Dezember
2003)
n
Welche
europapolitischen Wachstumspotenziale
ergeben sich für die Region Brandenburg-Berlin bzw. für ein gemeinsames
Bundesland nach der EU-Osterweiterung? (Januar 2004)
n
Was heißt
es, die Hauptstadtfrage
neu zu diskutieren und die Hauptstadtfunktion als Berliner
Entwicklungspotenzial zu erschließen? (Februar 2004)
n
Kommunale Bürgerhaushalte
zwischen Pseudo- und Basisdemokratie. Ein Plädoyer für einen Systemwechsel (Mai
2004)
n
Kommunale Selbstverwaltung
im Spannungsfeld von Kontinuität und Modernisierung. Material für eine
deutsch-russische Konferenz in Moskau (Mai 2004)
n
Politische Eckwerte für eine
nachhaltige Entbürokratisierung
in Berlin. Überlegungen (Januar 2005)
n
„Lebendige
Demokratie“ als wirksame Strategie gegen rechtsextremes Wählerverhalten
(Februar 2005)
n
Bürgerämter in einer modernen
Dienstleistungsverwaltung (Oktober 2005)
n
Aufschwung durch Abschwung? (November 2007)
n
Der Weg in die digitale Zukunft und aus
der digitalen Spaltung (Februar 2008)
n
Starke Bezirke in
einer starken Einheitsgemeinde
n
Zitzewitz oder doch lieber Karl Marx? Überlegungen
zu unserem Programmentwurf (Juni 2010)
n
(Meinungen, Positionen, Anregungen)
Seitenanfang
Der Einsatz datengestützter Technologien
in der Verwaltung (=eGovernment) –
Kernprozess bei der
Herausbildung einer bürgerorientierten Dienstleistungsverwaltung
■ Spätestens seit den neunziger Jahren des vergangenen
Jahrhunderts befinden wir uns in einem umfassenden Systemwechsel von der
industriellen zur nachindustriellen Entwicklungsphase der Gesellschaft.
Entscheidende Grundlage dafür ist das allseitige Aufkommen datengestützter
Produktions-, Informations- und Kommunikationssysteme, mit denen eine tief
wirkende qualitative Zäsur in der gesellschaftlichen Produktions-, Lebens- und
Kommunikationsweise verbunden ist. Aus diesem insgesamt chancenreichen, aber
auch komplizierten und widersprüchlichen Prozess sei hier nur herausgegriffen,
dass damit die vielfältigsten Informationen zum allgemein verfügbaren gesellschaftlichen
Eigentum werden, Kommunikation zunehmend auf informationstechnischen Grundlagen
erfolgen und die bisherige „Arbeitsteilung“ zwischen Staat, Verwaltung und
Gesellschaft Vergangenheit sein wird.
■ Diese Entwicklung wird
mit aller Konsequenz auch das Staats- und Verwaltungshandeln bestimmen. Dabei
eröffnen sich mit den neuen Technologien sowie den Veränderungen in der Lebens-
und Kommunikationsweise neue Arbeitsweisen, aber auch neuartige Reformzwänge
für Staat und Verwaltung. Zugleich können und müssen Staat und Verwaltung den
gesellschaftlichen Wandlungsprozess als Motor voran treiben, indem sie sich
konsequent den Erfordernissen und Möglichkeiten der beginnenden nachindustriellen
Gesellschaft stellen.
■ Funktional ist der Kern
dieser Neuorientierung, dass im Rahmen einer weit reichenden Emanzipierung der
Gesellschaft vom Staat die Verwaltung vom Vollzugsorgan des Staates zum
Dienstleistungsorgan für die Einwohnerinnen und Einwohner werden muss. Instrumentell spielt eine zentrale
Rolle, dass und wie sich Verwaltung den neuen Produktions-,
Sozialisations- und
Kommunikationsprozessen in der Gesellschaft anpasst bzw. diese befördert, und
das geschieht vor allem über ein umfassendes eGovernment.
2. Insofern ist das eGovernment kein Extra und keine neue
Spielwiese für Verwaltungsreformer, sondern eine Kernfrage für die
bürgerorientierte Dienstleistungsverwaltung. Das eGovernment wird aber – trotz
aller Fortschritte – häufig als Extra und als Spielwiese behandelt.
■ Das eGovernment ist
Teil eines grundlegenden Wandels im Verhältnis zwischen Staat und Gesellschaft
– weg vom bisherigen Obrigkeitsstaat mit seiner Ordnungsverwaltung und hin zur
Bürgergesellschaft (Bürgerkommune) mit einer bürgerorientierten Dienstleistungsverwaltung.
In diesen Prozess muss das eGovernment mit allen seinen Anwendungsfeldern
eingeordnet (nicht etwa an die Stelle bisheriger gesetzt) werden.
■ Der öffentliche Bedarf
an eGovernment ist sehr hoch: In Berlin haben bereits über 50 Prozent der Bevölkerung
Zugang zum Internet (bundesweit über 25 Prozent), und dieses wird für die
unterschiedlichsten, aber eben fast alle Lebensbereiche genutzt. In Rechnung
gestellt, dass es das Internet seit etwa 15 Jahren gibt, ist das ein
Entwicklungstempo von bislang ungekannter Rasanz. Zu erwarten ist, dass sich Dynamik,
Anwendungsfelder und Nutzergruppen bereits in nächster Zukunft deutlich erweitern
werden. Geschätzt wird z.B., dass in absehbarer Zeit etwa 75 Prozent der
Gesellschaft das Internet nutzen und die heute noch dabei dominierenden
Generationsunterschiede aufgehoben werden.
■ Allerdings besteht die
reale Gefahr, dass etwa 25 Prozent der Bevölkerung vom Internet ausgeschlossen
bleiben werden: vorerst ältere Bürgerinnen und Bürger, vor allem aber Menschen
mit niedrigem Bildungsniveau und geringer fachlicher Kompetenz, sozial
Schwache, darunter sehr viele Kinder und Jugendliche. Gerade die doch insgesamt
bedrohliche Zahl Letzterer lässt befürchten, dass sich die besagten 25 Prozent
reproduzieren werden.
n Die jetzige Diskussion
geht richtigerweise davon aus, dass die neuen Informations- und
Interaktions-Möglichkeiten des Internets an möglichst vielen öffentlichen
Plätzen (z.B. Verwaltungsstandorten, Sparkassen, Schulen, Hochschulen, Kultureinrichtungen)
der Bevölkerung zur Verfügung stehen müssen. Unterbelichtet in dieser Debatte,
aber ganz sicher ebenfalls dringend erforderlich wäre, dass es zunehmend auch
in solchen öffentlichen Einrichtungen, die wie Senioren- und Jugendklubs,
Suppenküchen und Obdachlosenunterkünfte auf die oben benannten Zielgruppen
ausgerichtet sind, Möglichkeiten für den Umgang mit dem Internet geben müsste.
3. Zu den wichtigsten Potenzen und Konsequenzen beim Einsatz der
neuen Informations- und Kommunikationstechnologien zählt, dass es im Verhältnis
zwischen Staat und Gesellschaft zu einer weitreichenden Emanzipation der Gesellschaft
vom Obrigkeitsstaat und so zu einem Wandel hin zur Bürgergesellschaft kommen
kann und wird. Die Einwohnerinnen und Einwohner, die Wirtschaft, die Vereine
und Verbände können und müssen zu Partnerinnen und Partnern der Politik werden.
Die Verwaltung wird und muss ihre Dienstleistungsfunktion auf die gesamte
Gesellschaft ausdehnen.
■ Diese Neuordnung im Verhältnis zwischen Gesellschaft, Staat und
Verwaltung wird in entscheidendem Maße durch die Potenziale der elektronischen Medien ermöglicht und zugleich
entscheidend unterstützt, denn an die Stelle des in Staat und Verwaltung
monopolisierten Herrschaftswissens wird
mehr und mehr die Vergesellschaftung von Informationen sowie Informationszusammenhängen
treten. Die rechtlichen und anderen Grundlagen für politisches und
Verwaltungshandeln werden allgemein zugänglich, transparent und
nachvollziehbar. Das schafft die entscheidenden Voraussetzungen dafür, dass die
Einwohnerinnen und Einwohner deutlich unabhängiger von der Verwaltung im bisherigen
Sinne werden können. Die Verwaltung selbst kann sich von der
Ordnungsverwaltung des Obrigkeitsstaates zur Dienstleistungsverwaltung der
Bürgergesellschaft wandeln.
■ Für den Einsatz der datengestützten Informations- und
Kommunikationstechnologien bilden sich im Zusammenhang mit dem Wandel zur
Bürgergesellschaft vor allem folgende Schwerpunkte heraus:
a) Grundlegende politische Entscheidungsprozesse können und
müssen vergesellschaftet werden, weil die dafür notwendigen informellen
Grundlagen über die neuen Medien allseits zur Verfügung stehen. Das trifft vor
allem auf Wahlen und Formen der direkten Demokratie zu. Es wird möglich sein,
vor der individuellen Entscheidung noch einmal per Internet alle Informationen
abzuprüfen und so die Entscheidung selbst sachlich zu qualifizieren. Diese
tatsächliche Demokratisierung impliziert, dass die Vergesellschaftung
politischer Entscheidungen auf allen Ebenen ausgebaut werden sollte.
b) Nahezu alle Planungs-, Debatten- und Entscheidungsprozesse in
Politik und Verwaltung (z.B. bis hin zum „Bürgerhaushalt“) können und müssen
für eine sachkundige Teilhabe (Partizipation) durch die Gesellschaft
geöffnet werden. Nur wenn überall „Entscheidungs-Partizipation“ zur Normalität
wird, sind Politik und Verwaltung im Interesse sachkundiger Entscheidungen gezwungen,
Informationen nicht zurück zu halten oder nur selektiv einzustellen.
c) Im Zusammenhang mit der Vergesellschaftung
von Aufgaben und Trägerschaften wird eine neue informelle Grundlage für die
Gesellschaft geschaffen. Staat und Verwaltung haben dann nicht mehr zu gewähren,
sondern Bedingungen für die gesellschaftliche Selbstverantwortung zu
gewährleisten. Das eGovernment macht eine öffentliche und effektive
Kontrolle von Politik und Verwaltung durch die Gesellschaft möglich.
d) Es kann nicht mehr im Ermessen von Politik und Verwaltung
liegen, welche Informationen in welcher Form an die Bevölkerung gegeben werden,
sondern die Informationsbedürfnisse der Gesellschaft bilden den einzigen
Maßstab für das Informationsangebot und seine Gestaltung. Das betrifft
sowohl die Inhalte als auch die Sprache und die Systematik.
e) Es kann zu einem deutlichen Ausbau der
Effektivität der Bürgerdienste – vom front-office-Bereich in den
Verwaltungen bis hin zum Behördengang „per Internet“ – kommen, weil z.B. viele
Vorabinformationen (von Anschriften und Öffnungszeiten über
Zugangsvoraussetzungen bis hin zu Formularvordrucken) über das Internet zu
bekommen sind.
f) Besonders hinsichtlich des freiwilligen und
ehrenamtlichen Bürgerengagements gibt es den Widerspruch, dass den Bürgerinnen
und Bürgern zwar die instrumentelle Umsetzung von öffentlichen Aufgaben, aber
nicht die Teilhabe an den dafür erforderlichen Beratungs- und
Entscheidungsprozessen zugetraut wird. Das bremst zunehmend jüngere
Generationen aus, wenn sie gesellschaftliche Verantwortung übernehmen wollen,
und es stärkt die Politikverdrossenheit. Das ist natürlich nicht allein durch
das eGovernment zu überwinden, denn dazu bedarf es gesetzlicher und politischer
Veränderungen. Aber eGovernment kann sehr wirksam dazu beitragen,
gesellschaftliche Selbstverantwortung und Partizipation zu fördern und zu
qualifizieren.
g) Das
alles muss aber von Politik und Verwaltung gewollt werden, und das setzt vor
allem die Bereitschaft voraus, Herrschaftswissen sowie Bereiche eigener Macht
zu vergesellschaften und so die Selbstveränderung zum Ausgang für die gesellschaftlichen
Wandlungsprozesse zu sichern. Dazu gibt es nach meiner Auffassung auf der politischen
Ebene gegenwärtig wenig nennenswerte Bereitschaft, aber es ist dennoch
alternativlos.
■ Vor diesem Hintergrund
ist es schlicht unakzeptabel, wenn sich Politik und Verwaltungen dieser weitreichenden
gesellschaftlichen Kommunikations- und Aktionsform entziehen bzw. sich ihr nur
zögerlich öffnen. Das Hauptargument – die leeren öffentlichen Kassen – verliert
sofort an Relevanz, wenn man bedenkt, dass die z.T. beträchtlichen Ausgaben für
das eGovernment – bzw. für das, was man dafür hält – oftmals uneffektiv und
kontraproduktiv eingesetzt werden.
4. Auch für
den verwaltungsinternen Einsatz der neuen Medien ist im Grundsatz klar, wohin
die Reise bei der internen Prozessoptimierung des Verwaltungshandelns gehen
muss. Oder – zieht man die Realität in
Betracht – müsste...
■ Mit der datengestützten Vernetzung von Verwaltungsprozessen ist
die schrittweise Aufhebung bislang sehr kleinteiliger arbeitsteiliger
Prozesse verbunden. Ganze bisherige Aufgaben (Sozialhilfesachbearbeiter für
weiblich A – B) werden wegfallen, bisherige aus der Arbeitsteilung
resultierende lange Bearbeitungszeiten (Doppel- und Mehrfachzeichnungen) werden
radikal gekürzt, viele Momente des front-office-Handelns werden durch einen systematischen
Einsatz des „Behördengangs per Internet“ (einschließlich elektronischer
Signatur und der Gebührenentrichtung per heimischen PC) schlichtweg unnötig,
und zugleich werden sich die Zeiten für direkte Bürgerarbeit in den
erforderlichen Fällen deutlich erweitern.
■ Endlich kann die aus Kaiserzeiten stammende separierende und
Bürokratie produzierende Verwaltungsstruktur und -systematik nach
heutigen und künftigen Erfordernissen (nach zusammenhängenden Verwaltungskreisläufen,
wie mit der Berliner LuV-Bildung begonnen, aber auch nach Lebenslagen der
Einwohnerinnen und Einwohner, nach dem „Alles-aus-einer-Hand-Prinzip“ usw.) neu
geordnet werden.
■ Wie lange ist wohl noch zu akzeptieren, dass in der Verwaltung
– mit wenigen Ausnahmen – Kommunikationsbräuche aus dem 19. und – dem zumeist
frühen – 20. Jahrhundert (persönliche Vorsprache, Schriftverkehr per
Briefpost, im Höchstfall telefonische Nachfrage oder Informationen per Fax, 150
Jahre alte Abzeichnungsverfahren, Postverteilung per Botenwagen) konserviert
und reaktiviert werden, wo sich doch in der Gesellschaft immer mehr eine
Kommunikation über e-mail, SMS und UMTS durchzusetzen beginnt? Und das erst der
Anfang eines neuen Kommunikationsverhaltens ist?
■ Adäquat zur allgemein begonnenen Flexibilisierung der
Arbeitszeiten (nur 50 % der Beschäftigten in Deutschland arbeiten heute noch
innerhalb fester Arbeitszeiten) werden sich auch Bedürfnisse und Möglichkeiten
für Kontakte zu Behörden grundlegend verändern. Wenn sich dann noch der
„Behördengang per Internet“ durchsetzt und jede Einwohnerin bzw. Einwohner zu
jeder Zeit die Behörden kontaktieren kann, dann spätestens stellt sich die
Frage nach Arbeitsplatz und Arbeitszeiten des öffentlichen Dienstes. Die
Tag- und Nacht-Erreichbarkeit – zumindest in den front-office-Bereichen auch
der Ministerialverwaltungen – gilt jetzt noch als völlig überzogene Forderung,
wäre aber z.B. bei einem nächtlichen Heimarbeitsplatz und bei entsprechender
Vernetzung zwischen dem dienstlichen und dem heimischen PC bereits heute
technisch möglich und also im Bedarfsfalle sofort realisierbar.
■ Die neue Qualität von Prozessoptimierung wird – ebenso wie mit
dem umfassenden Einsatz datengestützter Technik auch immer mehr Momente sich
selbst regulierender Systeme in den Verwaltungsprozess eingeführt werden – zu deutlichen
Absenkungen des bisher hohen Personalbesatzes in den Verwaltungen führen
und ist zugleich mit einer spürbaren Leistungssteigerung sowie einer
erhöhten Bürgerorientiertheit der öffentlichen Verwaltungen verbunden.
5. Kunden
sind die Bürgerinnen und Bürger vor allem bei den informellen und interaktiven
Internet-Angeboten der Verwaltung, aber auch da sind sie in der Regel nicht
zugleich Könige.
■ Eigentlich könnte es
für die Verwaltungen bei der Gestaltung ihrer informellen und – wo schon
vorhanden – interaktiven Internet-Angebote keine großen Spiel- und Ermessensräume
geben, denn es liegt auf der Hand, dass sich diese Dienstleistungen
ausschließlich an den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger zu orientieren
haben. Und die Bürgerinnen und Bürger hegen – wie alle einschlägigen Umfragen beweisen
– vor allem vier im Prinzip simple Erwartungen:
zum ersten umfassende und
zutreffende Informationen über die gewünschten Verwaltungsleistungen zu
erlangen, um eventuelle Behördengänge auf ein Minimum reduzieren zu können;
zum zweiten in ständig wachsendem
Umfang den „Behördengang per Internet“ zu praktizieren, um das
persönliche Erscheinen „auf dem Amt“ möglichst vermeiden zu können;
zum dritten, dass die gesamte
Verwaltung über Internet und Intranet vernetzt wird, damit die
Verwaltungsabläufe optimiert und beschleunigt und die Wartezeiten für die
Bevölkerung möglichst auf ein Minimum reduziert werden;
zum vierten ein breites Netz
öffentlich zugänglicher Internetanschlüsse, um auch jenen die
internetgestützte Kommunikation und Interaktion mit den Verwaltungen zu ermöglichen,
die privat (noch) über keinen Anschluss verfügen (können).
■ Vor allem erhoffen
sich die Bürgerinnen und Bürger, durch den Einsatz des Internets möglichst
wenig Zeit auf den Verwaltungen verbringen zu müssen bzw. möglichst wenig mit
der Verwaltung zu tun zu haben. Sie erhoffen sich aber nicht, dafür lange und
nicht selten vergebliche Warte- und Arbeitszeiten am heimischen PC verbringen
zu müssen, weil ihnen z.B. die Beherrschung der sprachlichen Codes der Verwaltung
und/oder die Kenntnis des internen Verwaltungsaufbaus abverlangt werden, damit
sie überhaupt zu Informationen gelangen. Wie verschiedene wissenschaftliche
Analysen beweisen, erwarten bundesweit die Bürgerinnen und Bürger von den
Verwaltungen ein ziemlich konkretes Informations- und Kommunikationsangebot
sowie eine bestimmte Reihenfolge dieses Angebotes:
a) Mehrsprachigkeit, die es sehr selten gibt, obwohl doch der
Immigrantenanteil oftmals sehr hoch und deren Bedarf an Verwaltungsleistungen
nicht selten beträchtlich ist;
b) eine freie Begriffssuche, wobei die optimale Variante in
einem lernenden System sowie darin besteht, dass im Ergebnis der freien
Begriffssuche der Hinweis auf die offizielle Amtsbezeichnung erfolgt;
c) ein systematisiertes Angebot nach komplexen Lebenssituationen,
wie z.B. Geburt, Tod, Umzug, Heirat usw.;
d) eine feste Schlagwortleiste, die ebenfalls nach
Lebenssituationen (in der Alltagssprache und nicht über Verwaltungs-Codes)
aufgebaut ist;
e) Angabe der zuständigen Verwaltungsbehörde bzw. des
entsprechenden Dienstleistungsträgers;
f) deren Anschrift (optimal: Kartenauszug mit Standort) und Öffnungszeiten,
am besten mit den Namen der konkret Verantwortlichen;
g) kommunikative Erreichbarkeit über Telefon (optimal: Direktanschluss
der/des Verantwortlichen), Fax und e-mail;
h) verkehrliche Erreichbarkeit über ÖPNV (optimal: auch für PKW, incl.
nahe gelegene Parkplätze mit Parkgebühren);
i) Angabe zusätzlicher Träger mit gleichem bzw. ähnlichem
Leistungsangebot;
j) eventuelle Erlangungsvoraussetzungen;
k) erforderliche Unterlagen, die – wenn persönliches
Erscheinen (noch) erforderlich ist – mitzubringen sind;
l) Download-Formulare;
m) elektronische Ausfüll-Anleitungen (optimal: weitere
„Nothilfen“ im Falle von Schwierigkeiten beim Ausfüllen);
n) online-Behördengang (einschließlich Signatur und Bezahlmöglichkeit
am PC);
o) Übersicht über Verwaltungsstruktur, leitendes Personal
usw
6. Nicht
mehr allein die Verwaltungsprozesse, sondern auch die verdienstvollsten
Verwaltungsreform-Konzepte müssen beim Wandel von der industriellen zur nachindustriellen
Gesellschaft eine grundlegende Weiterentwicklung und auch Neuorientierung
erfahren.
■ Seit Jahrzehnten gibt es immer wieder den Versuch, Verwaltung zu
reformieren, und nicht wenige Ergebnisse können sich durchaus sehen lassen. Aber
alle bisherigen Reformen waren – und sind es leider noch immer – Reformen im
Rahmen des bisherigen Verwaltungsverständnisses, auch wenn sie durchaus
radikale Ziele verfolgten. Wie z.B. das Konzept der Berliner Verwaltungsreform,
das auf tief greifende Staatsaufgabenkritik, auf den erlebbaren Umbau zur
Dienstleistungsverwaltung, auf eine umfassende Prozesskritik bzw. -optimierung,
auf ziel- und wirkungsorientiertes Verwaltungshandeln und zugleich auf eine nachhaltige Senkung des
finanziellen und personellen Verwaltungsaufwandes zielt.
■ Nicht nur der Verwaltungsprozess, sondern auch die Verwaltungsreform
wird zum eigenständigen Bedarfsträger für den Einsatz neuer Medien, z.B.
bei der Einführung des ziel- und wirkungsorientierten Mitteleinsatzes und eines
entsprechenden Controllings, bei der umfassenden Durchsetzung der
Kosten-Leistungs-Rechnung und anderer betriebswirtschaftlicher Instrumente in
der Verwaltung, bei der Prozessoptimierung, bei Leistungsvergleichen, für die
Gestaltung und die Auswertung von Kundenmonitorings usw. Nur so könnten
objektivierbare Ist-Analysen erstellt und übergreifende Lösungsstrategien
getestet werden. Auch wenn es das hier und da – bezogen allerdings immer nur
auf einzelne Reformvorhaben (in Berlin z.B. auf den ziel- und
wirkungsorientierten Einsatz von Sozialhilfeausgaben) – schon gibt, scheint
eine geistige Sperre vor allem innerhalb der Verwaltungen zu existieren, die
z.B. aus der Scheu vor (individuellen) Leistungsvergleichen resultiert.
7. Die Verantwortung dafür, dass die Realitäten zu den
formulierten Ansprüchen oftmals im krassen Widerspruch steht, tragen viele.
Nicht nur Politik und Verwaltung, sondern auch Wissenschaft, Technikentwicklung
und Wirtschaft sind gerade dabei, künftige Erfordernisse wieder einmal zu
verschlafen.
■ Die übliche These, dass alles von der Politik abhänge, ist in
dieser Schlichtheit eine Legende. Freilich kommen wenig tatsächlich
zukunftsorientierte sowie mutige Impulse aus der Politik, aber es gibt gerade
in den Verwaltungen – und besonders auf der Ministerialebene – ein bedeutendes
Verharrensvermögen, alles so weiter machen zu wollen wie bisher. Doch auch von
Forschung und Entwicklung bzw. aus der Wirtschaft und Wissenschaft kommen
häufig Lösungsangebote, die im 20. Jahrhundert vielleicht weitreichend gewesen
wären, die aber den Verwaltungserfordernissen sowie den technologischen
Möglichkeiten des beginnenden 21. Jahrhunderts nicht mehr entsprechen.
■ Natürlich können wir überall auf gute Beispiele verweisen. So
bemühen sich nicht wenige Landes- und auch Kommunalverwaltungen um lnformationsangebote
über Verwaltungsdienstleistungen, die sich an den Bedürfnissen, den Kenntnissen
und der Sprache der Einwohnerinnen und
Einwohner orientieren. Auch Interaktions- und sogar schon
Partizipationsmöglichkeiten sind aufzufinden. Der „Behördengang per Internet“
ist vereinzelt eingeführt. In Hamburg gibt es sogar den kompletten elektronischen
Verwaltungsführer in neun Sprachen, und das Landeseinwohneramt Berlin bietet
einen vollständigen Rundum-Service nach Lebenslagen an. Es gibt also durchaus
eine Positivliste, und ganz sicher ist sie fortsetzbar.
■ Doch einzelne Schwalben machen noch keinen Sommer, und die
Realität ist in ihrer Gesamtheit eher nicht so freudig: Die
Informationsangebote für die Einwohnerinnen und Einwohner sind oftmals so gehalten,
dass man in der Regel die sprachlichen Verwaltungs-Codes beherrschen muss, denn
mit Begriffen aus der Alltagssprache kommt man zu keiner Information. Häufig
muss man sich in der Verwaltungs-Systematik auskennen, um zu den gewünschten
Informationen zu gelangen (erst das ausführende Amt wissen und von dort zur
Dienstleistung). Wichtige Informationen (z.B. über das Angebot an öffentlichen
Leistungen durch freie Träger, was im Zuge einer umfassenden Aufgabenübertragung
immer relevanter wird) fehlen zumeist. Beteiligungsmöglichkeiten – siehe oben –
gibt es, aber das ist die absolute Ausnahme. Mehrsprachigkeit, Interaktion,
„Behördengang per Internet“ ebenso. Und: Diese Defizite an Bürgernähe und
Bürgerorientiertheit nehmen mit der Höhe der Verwaltungsebene zu. Außerdem hat
nahezu jede Behörde ihren eigenen Suchpfad, was der Bevölkerung schon „vor
Ort“, aber noch mehr auf Reisen immer wieder ein hohes Maß an Intelligenz und
Fantasie abfordert.
■ Neben den hier angesprochenen Missständen hinsichtlich des
Dienstleistungscharakters im eGovernment gibt es eine Menge weiterer offener
und (noch) nicht angegangener Fragen:
a) Obwohl im Grundsatz klar ist, dass es mit dem Einsatz des
eGovernments innerhalb der Verwaltungen zur weitreichenden Aufhebung der
bisherigen Arbeitsteilung kommen wird, stoßen wir überall auf technische
Angebote, die genau die klassische Arbeitsteilung innerhalb der
Verwaltungsprozesse verstetigen. Benötigt wird aber eine neue Qualität
komplexer bzw. zumindest höchst kompatibler Lösungen.
b) Während es in der Realität eine zunehmende Europäisierung und
sogar eine darüber hinaus gehende Globalisierung des Verwaltungshandelns – und
das nun auf der Ebene der Ministerialverwaltungen im besonderen Maße – gibt und
noch mehr geben wird, bietet das gegenwärtige technologische Angebot nicht
einmal „kleinstaatliche“ Lösungen (also z.B. einheitliche Pfade bei allen
Behörden innerhalb einer Verwaltung oder sogar in jedem Bundesland). Eine
Vereinheitlichung auf diesen Ebenen und geschweige denn die Übernahme
fortgeschrittener Lösungen von anderen oder gar entsprechender internationaler
Erfahrungen gilt nach wie als Sakrileg bzw. als Bruch von Eigenverantwortung
und kommunaler Selbstverwaltung.
c) Nach wie vor wird an jedem Ort viel Geld in eigenständige
Lösungen investiert, anstatt bereits vorhandene gute Modelle anzupassen und
nachzunutzen. So kommt im besten Falle oftmals die Neuerfindung des Rades
und im schlechtesten (aber auch nicht allzu seltenen) Fall die Entdeckung des
viereckigen Holzrades heraus. Und das unter Einsatz beträchtlicher öffentlicher
Gelder, also von Steuermitteln.
d) Generell wird die gesellschaftliche Akzeptanz der neuen Medien
davon abhängen, wie der mit ihnen verbundenen umfangreichen Freisetzung von
Arbeitskraft durch die Schaffung neuer Arbeitsplätze entgegen gewirkt werden
kann. So wichtig dabei eine Reduzierung der täglichen und Lebensarbeitszeit
auch ist, vor allem muss ein wirksames Arbeitsmarktkonzept eine Neuorientierung
des allgemeinen Verständnisses von Erwerbstätigkeit beinhalten. Während
durch den Einsatz der neuen Technologien die bisherige Kette Maschine - Mensch
- Maschine immer mehr aufgehoben und das bisherige Verständnis von Erwerbsarbeit
immer weniger gültig sein wird, entsteht – nicht zuletzt durch den wachsenden
Umfang der von Arbeit freien Zeit – im soziokulturellen Bereich ein umfassender
Bedarf an qualifizierter und dauerhafter Arbeit. Doch dem zu entsprechen, ist
weniger ein technologisches als ein gesellschaftspolitisches Problem. Aber bei
der Entwicklung neuer Techniken und Technologien muss immer wieder darauf
hingewiesen werden, denn sonst werden negative soziale Folgen zum Bremsklotz
für fortgeschrittene technische Lösungen.
f) Natürlich können die neuen Technologien und die damit
verbundenen neuen Arbeitsformen und -inhalte zur Vereinzelung des Menschen
und zum Abbau seiner gesamtgesellschaftlichen Verantwortung führen. Das ist
– hier nur bezogen auf das Thema – für eine bürgerorientierte
Dienstleistungsverwaltung kontraproduktiv. Insofern muss der Einsatz des
eGovernments – nach innen wie nach außen – mit inhaltlich anspruchsvollen und
wirksamen Fall- und Ideenkonferenzen und mit anderen vergesellschaftenden
Momenten schöpferischer Arbeit, aber auch mit einem weitaus intensiveren
sozialen Beziehungsgeflecht innerhalb von Arbeitsgruppen einher gehen. Das
einzukalkulieren, sollte Teil der technologischen Konzepte werden.
g) Und schließlich gehört es auch in ein technologisches – ohne von
der Hauptverantwortung der Politik auch nur einen Jota wegnehmen zu wollen –
Gesamtkonzept, dass und wie die jetzige Entfernung von der „dritten Welt“
verringert und nicht weiter vertieft wird.
8. Die
Erfahrungen mit der Internetarbeit durch die Verwaltungen bestimmt maßgeblich
die Erwartungshaltung und den Zufriedenheitsgrad bei der Bevölkerung.
■ So sind bei Umfragen in Berlin die Ergebnisse für die
Verwaltung gar nicht so schlecht. Doch es ist eine Binsenwahrheit, dass geringe
Erfahrungen in der Masse zu geringen Erwartungen und so zu weniger
Unzufriedenheit führen. Die relative Zufriedenheit der Bevölkerung mit der
Internetpräsentation der Berliner Verwaltungen ist wohl weniger ein „objektives
Positivurteil“, sondern eher Ausdruck mangelnder Fantasie, was Verwaltung
eigentlich alles können könnte.
■ In Berlin ist in – wie
ich meine – falscher Auslegung des Selbstverwaltungsansatzes jede Bezirks- und
jede Senatsverwaltung sowie jedes Landesamt für seinen Internetauftritt selbst verantwortlich.
Gerade die Beispiele der anderen Stadtstaaten sowie anderer deutscher
Großstädte beweisen, dass zentrale Vorgaben und einheitliche Gestaltungsanforderungen
elementar notwendig sind, um ein einheitliches Lebensniveau für alle
Bürgerinnen und Bürger – und das besonders in der Einheitsgemeinde Berlin – zu
sichern. Dass man das jetzt angehen will, ist nur zu begrüßen. Dennoch ist es
nicht als Erfolg zu feiern, wenn man der Bevölkerung genau das seit Jahren
verweigert, dafür aber beträchtliche finanzielle Mittel eingesetzt hat.
Zurück zum Seitenanfang
Der Einsatz datengestützter
Technologien in der Verwaltung (eGovernment)
– Kernprozess bei der Herausbildung einer bürgerorientierten
Dienstleistungsverwaltung (Dezember 2003)
Welche
europapolitischen Wachstumspotenziale
ergeben sich für die Region Brandenburg-Berlin bzw. für ein gemeinsames
Bundesland nach der EU-Osterweiterung? (Januar 2004)
Politische Eckwerte für eine nachhaltige Entbürokratisierung in Berlin. Überlegungen
(Januar 2005)
„Lebendige Demokratie“
als wirksame Strategie gegen rechtsextremes Wählerverhalten (Februar 2005)
Bürgerämter in einer modernen
Dienstleistungsverwaltung (Oktober 2005)
Aufschwung durch Abschwung? (November 2007)
Der Weg in die digitale Zukunft und aus
der digitalen Spaltung (Februar 2008)
Starke Bezirke in
einer starken Einheitsgemeinde
(Juni 2008)
Zitzewitz oder doch lieber Karl Marx? Überlegungen
zu unserem Programmentwurf (Juni 2010)
Forum
(Meinungen, Positionen, Anregungen)
Welche europapolitischen Wachstumspotenziale ergeben sich für die Region Brandenburg-Berlin
bzw. für ein gemeinsames Bundesland
nach der EU-Osterweiterung?
1. Nach der EU-Osterweiterung werden sich die europapolitische
Rolle und vor allem die europapolitischen Entwicklungspotenziale der Region
grundlegend verändert haben:
■ Die Region Brandenburg-Berlin wird nach der EU-Osterweiterung
von der östlichen Randfunktion in die „ost-westliche Mitte“ gerückt sein, und
die spezifischen Entwicklungspotenzen, die sich aus einer Randlage der EU
ergeben, werden dann weggefallen sein.
■ Weil unsere Region Brandenburg-Berlin bisherigen am östlichen
Rand der EU lag und somit die erste „westliche Region“ für Osteuropa war, ergab
sich für unsere Region der Zwang zu einer starken Westausrichtung. Jetzt liegt
unsere Region – wie gesagt – inmitten der EU, allerdings weiterhin an einer
West-Ost-Nahtstelle. Europapolitische
Wachstumspotenziale für unsere Region werden jetzt eher entstehen, wenn sich
die gesamte Region in ihren Strukturen, Institutionen, europa- und globalpolitischen
Angeboten umfassend am Osten orientiert.
■ Die Beziehungen mit polnischen Regionen verlieren ihren
Charakter als Systembeziehungen (EU und Gesamteuropa) und werden zu inneren
Beziehungen in der EU.
■ Damit ist verbunden, dass die Gesamtregion ihre Attraktivität
für die Beziehungen zwischen Europa (vor allem zwischen Russland als des
größten europäischen Staates außerhalb der EU)
und der Europäischen Union deutlich verliert. Hingegen wird die
europapolitische Magnetfunktion unserer Region immer mehr auf die Metropole
Berlin konzentriert, an der – anknüpfend an die jahrhundertealte Tradition –
der gesamte Osten (innerhalb und außerhalb der EU) ein vitales Interesse hat.
2. Daraus ergeben sich drei z.T. völlig neue
entwicklungspolitische Schwerpunkte und Fragestellungen:
■ Da die länderübergreifenden zu Polen EU-Binnenbeziehungen sein
werden, brauchen wir eine deutliche Stärkung der kommunalen Ebenen, weil vor
allem die Landkreise und Städte die Träger der EU-internen
grenzüberschreitenden regionalen Kooperation sein werden. Das hieße, dass zum
Beispiel im Rahmen der Föderalismusdebatte und der damit verbundenen Neuverteilung
der Kompetenzen die bisherige hierarchische Staats- und Verwaltungsgliederung
durch eine arbeitsteilig-kooperative ersetzt werden und dabei der kommunalen
Ebene ein deutliches Mehr an Kompetenz – durchaus unter Beschneidung der Länderkompetenzen
– übergeben werden muss. Dabei muss das Konnexitätsprinzip deutlich erweitert
werden.
■ Wenn Berlin die hauptsächliche „europapolitische
Attraktion“ unserer Region
Brandenburg-Berlin ist, dann muss diese als Sogkraft für ein künftiges Land
nutzbar gemacht werden. Dann aber muss man davon ausgehen, dass Berlin keine
Belastung für ein gemeinsames Land und der Region, sondern fast die einzige,
aber eben eine große Chance ist bzw. werden muss.
■ Wenn es darum geht, die Region bzw. ein gemeinsames Bundesland stärker
am europäischen „Ostbedürfnis“ auszurichten, dann müssen wir konsequent sein.
Und das heißt, den Osten vor allem mit Russland zu definieren. Gerade hier gibt
es einen gewaltigen Markt. Es gibt sehr große Potenziale für gemeinsame und
langfristige Projekte. Und es gibt in Russland ein großes Interesse an der EU
und insbesondere an Deutschland. Aber es gibt auch einen harten internationalen
Konkurrenzkampf um Russland, vor allem durch die USA. Dabei darf auch nicht
übersehen werden, dass es gegen diese
Entwicklungen – aus historischen Erfahrungen durchaus erklärbare – deutliche
Abschottungstendenzen gegenüber Russland durch Polen und baltische Staaten
(also durch „EU-Beitrittsländer“) gibt.
3. Damit die Region Brandenburg-Berlin überhaupt europapolitische
Entwicklungspotenziale erschließen kann, müssen neue gesamtregionale
Entwicklungseffekte und -potenziale gefunden und entwickelt werden.
Nach dem aktuellen Kenntnisstand nach über zehnjähriger
politischer und Fachdiskussion haben wir vor allem Erkenntnisbedarf zu
folgenden Fragen:
■ Wie muss eine gemeinsame Verfassung aussehen, damit die Menschen
wissen, was sie von einem gemeinsamen Land haben können und werden und damit
Ängste genommen werden?
■ Wie kann – neben der Eigenverantwortung von Berlin und
Brandenburg – durch Synergien eine wirksame Haushaltskonsolidierung unterstützt
werden (gemeinsame Verwaltungseinrichtungen, einheitliche Deregulierung,
einheitliche datengestützte Technik u.ä.)?
■ Welche Potenziale für eine spezialisierte Standortpolitik gibt
es in den Strukturen der „dezentralen Konzentration“ in Brandenburg sowie in
Berlin, und wie können sie erschlossen werden?
■ Wie können – z.B. über Wirtschaftsförderung, steuerliche
Bevorteilung, Befreiung von Abgaben usw. – regionale Kreisläufe (v.a. zur
Hauptstadtversorgung) initiiert und gefördert werden, aus denen Arbeit und
Perspektive auch für Berlin ferne landwirtschaftliche Regionen entsteht?
■ Wie können eine gegenseitige Vorteilsnahme wie auch ein
Nachteilsausgleich für die Fälle gesichert werden, dass Standortkonzentrationen
im Randgebiet erfolgen und dadurch die Berliner Infrastrukturen umfangreich
genutzt werden? Bislang liegt der Nutzen ausschließlich im Randgebiet, wo man
mehr Einnahmen und kommunale Zuwendungen hat und sich zugleich weniger um
eigene infrastrukturelle Leistungen kümmern muss.
■ Welche Hemmnisse für einen einheitlichen Arbeits-, Bildungs- und
Weiterbildungsmarkt gibt es, und wie sind sie abzubauen?
■ Wie können Berlin und Brandenburg als gemeinsame Tourismusregion
entwickelt und wie könnte z.B. das Modell der Bodenseekarte angewandt werden?
■ Wie kann das Modell der „dezentralen Konzentration“ an die
veränderten Bedingungen und neuen Erfordernisse angepasst werden?
■ Wie sollte die künftige politisch-strukturelle Verfasstheit
Berlins in einem gemeinsamen Land Brandenburg so entwickelt werden, dass eine
höhere dezentralisierte Verantwortungswahrnahme zwischen Berliner Bezirken und
Brandenburger Landkreisen erfolgen kann und man in Brandenburg die Angst vor
einem „Moloch Berlin“ verliert?
Zurück zum Seitenanfang
Der Einsatz datengestützter
Technologien in der Verwaltung (eGovernment)
– Kernprozess bei der Herausbildung einer bürgerorientierten
Dienstleistungsverwaltung (Dezember 2003)
Welche
europapolitischen Wachstumspotenziale
ergeben sich für die Region Brandenburg-Berlin bzw. für ein gemeinsames
Bundesland nach der EU-Osterweiterung? (Januar 2004)
Politische Eckwerte für eine nachhaltige Entbürokratisierung in Berlin. Überlegungen
(Januar 2005)
„Lebendige Demokratie“
als wirksame Strategie gegen rechtsextremes Wählerverhalten (Februar 2005)
Bürgerämter in einer modernen
Dienstleistungsverwaltung (Oktober 2005)
Aufschwung durch Abschwung? (November 2007)
Der Weg in die digitale Zukunft und aus
der digitalen Spaltung (Februar 2008)
Starke Bezirke in
einer starken Einheitsgemeinde
(Juni 2008)
Zitzewitz oder doch lieber Karl Marx? Überlegungen
zu unserem Programmentwurf (Juni 2010)
Forum
(Meinungen, Positionen, Anregungen)
■ Die desolate Haushaltslage und der ungeheure
Konsolidierungsdruck Berlins zwingen einerseits im besonderen Maße, die Frage
nach den entwicklungspolitischen Perspektiven, nach den Potenzialen und nach
den Visionen zu thematisieren, damit eine ziel- und wirkungsorientierte
Prioritätensetzung in der Mittelverwendung möglich wird. Andererseits verengen
Haushaltskrise und eingegrenzte gestaltungspolitische Möglichkeiten häufig
diese Debatte darauf, was alles nicht
geht und was Berlin von anderen
braucht. Das ist im Übrigen nicht erst so, seitdem Berlin ernsthaft
einen Konsolidierungspfad beschreitet, die Klage auf Feststellung des extremen
Haushaltsnotstandes beim Bundesverfassungsgerichtshof eingereicht sowie einen
Prozess vor dem Landesverfassungsgericht um die Verfassungsgemäßheit des
Doppelhaushaltes 2002/2003 verloren hat. Nein, das ist Ausdruck und Resultat
einer jahrzehntelangen Subventionierungsmentalität, die aus der ausschließlich
außenpolitisch motivierten „Päppelpolitik“ der jeweiligen Systeme gegenüber
West- bzw. Ostberlin erwachsen ist.
■ Die Debatte um entwicklungspolitische Visionen
erfordert hingegen – wie vor allem in der Berlin-Studie praktiziert, aber auch
schon 1993 in der damaligen Berlinstrategie der PDS gefordert – einen Paradigmen-
und Systemwechsel im strategischen Herangehen und in der politischen
Kommunikation. Natürlich brauchen wir dringend die in Karlsruhe eingeklagten
Bundesergänzungshilfen, aber wir brauchen sie nicht, damit alles wieder so wird
wie früher, sondern dass wir die erforderliche Strategie- und Kommunikationswende
unumkehrbar machen können. Deshalb müssen wir vor allem analysieren, was
Berlin an Entwicklungspotenzial hat
und nutzen kann. Dieser Schritt
hin zur Nutzung der vorhandenen Entwicklungsfaktoren Berlins ist der
eigentliche Strategie- und Mentalitätswechsel, der vollzogen werden und wofür
die Politik die strategischen und geistigen Grundlagen schaffen sowie zügig die
entsprechenden Schritte gehen muss.
■ Genau das hat seit der Einigung noch kein
Senat geschafft bzw. ist durch keinen Senat ernsthaft angegangen worden. Mit
dem Sofort- und Totalausstieg aus der bisherigen Berlinförderung der Bundesregierung
unter Helmut Kohl gab es zwar denkbar schlechte Voraussetzungen für einen
solchen Mentalitätswechsel, aber es gab von Anfang an auch die Weigerung der
Senate der Großen Koalition, das neu entstandene Berlin neu zu bewerten und aus
der neuen Qualität eine Strategie abzuleiten, die neu entstandenen Wachstumspotenziale
bewusst zu fördern und zu erschließen. Statt dessen wurde de facto über lange
Zeit politisch so gehandelt, als sei Berlin lediglich ein erweitertes Westberlin.
■ Der rot-rote Senat hat zwar in der Hinsicht
eine Wende vollzogen, dass er die Unumkehrbarkeit der Konsolidierung eingeleitet
hat. Aber der notwendige Mentalitätswechsel, von dessen Notwendigkeit seit Jahren
die politische Rede ist, ist noch nicht eingeleitet worden. Das liegt zum
großen Teil daran, dass vorhandenes Entwicklungspotenzial in noch nicht
ausreichendem Maße analysiert, gefördert und als entwicklungspolitische Chance
sowie Vision kommuniziert wird. Die erforderliche, aber leider noch zu
einseitige kommunikative Konzentration der rot-roten Politik auf die
Konsolidierung des Haushaltes erzeugt in seiner Dominanz - auch entgegen den Realitäten, die jedoch
öffentlich nur schwach popularisiert und wahrgenommen werden – bei inzwischen
allen Gruppen der Bevölkerung ein starkes Verlustbewusstsein, aus dem vor allem
zunehmend massiver Widerstand, im „günstigsten Falle“ schlechtes Gewissen, dass
wir in der Vergangenheit so gequast haben, erwachsen. Eine positive Stimmung,
aus dem, was wir (reichlich und oftmals als einzige) haben, etwas bzw. sogar
viel zu machen, ist noch nicht entstanden, weil man nicht weiß und auch nichts
erfährt, worin solche positiven Wachstumsfaktoren bestehen und wie sie zu beeinflussen
sind.
■ Vor diesem
Hintergrund besteht ein aktuell-strategisches Haupterfordernis darin, eine
entwicklungspolitische Vision für Berlin zu entwickeln, die man nicht in die
Stadt „einimpfen“ muss, sondern die sich aus den Spezifika und Einmaligkeiten
Berlins selbst ergibt. Und an der Spitze dieser Einmaligkeiten steht, dass
Berlin Hauptstadt sowie Parlaments- und Regierungssitz ist.
- II. -
1. Die
Hauptstadtfunktion nutzen
Es ist eine häufig aufgeworfene Feststellung,
dass Berlin als Hauptstadt der Bundesrepublik eine besondere Rolle spielen muss
und deshalb einen besonderen Fremdfinanzierungsbedarf hat. Die Frage jedoch,
worin diese besondere Hauptstadtrolle besteht, wird nur sehr zögerlich
beantwortet bzw. auf den Standort von Parlament und Regierung reduziert.
Letzteres ist ohne Zweifel ein wichtiger Hauptstadtaspekt, aber die
Hauptstadtfunktion darf damit nicht gleichgesetzt werden.
■ Ein Blick in andere Hauptstädte der Welt zeigt,
dass in sehr vielen Staaten besondere Anstrengungen unternommen werden, in
ihrer Hauptstadt möglichst eine solche allgemeine Lebenskultur bzw. ein Lebensniveau
auszuprägen, die man gern als typisch für das ganze Land sehen möchte: ein Ort
weit reichender Weltoffenheit und hoher innerer Liberalität, ein Zentrum von
Wissenschaft und Kultur, von Welt- und Nationalgeschichte, nationalem und
städtischem Erbe und erkennbar gesetzten Traditionslinien, eine Stadt mit
modernen industriell-ökologischen Entwicklungspotenzialen und
ausgeprägt-nachhaltigen Dienstleistungs- und Infrastrukturen, eine Stätte hoher
sozialer Balance. Die Hauptstadt ist also die Hauptstätte, an der politische
und kulturelle Traditionen und Zielsysteme des gesamten Staats- und Gesellschaftswesens
im Besonderen kulminieren sowie – gewissermaßen pars pro toto – gepflegt und
entwickelt werden.
■ Selbst bei einer unbedingt erforderlichen
berlininternen optimalen Kosten-Leistungs-Relation kann es nicht angehen, dass
die Hauptstadtfunktion – wie jetzt – weitestgehend als Eigeninteresse Berlins
behandelt wird, obwohl es doch viel eher – siehe oben – ein Bundesinteresse
sein sollte, dass die Republik über eine zukunftsfähige Hauptstadt verfügt. Aus all dem ergibt sich klar die Folgerung,
dass es nicht im Interesse der Republik sein kann, wenn der Leistungsmaßstab in
der Hauptstadt die bundesdeutschen Standards sind.
■ Insofern ist die Idee, die Rolle der Hauptstadt
– im Prinzip unabhängig davon, welches die Hauptstadt ist – im Grundgesetz zu
regeln, eine sehr richtige und lösungsorientierte. Die PDS sollte sich dafür einsetzen,
dass genau definiert wird, welche Erwartungen die Republik an eine
Hauptstadt stellt und welche Verpflichtungen daraus für die gesamte
Republik erwachsen. Das von der Nationalstiftung vorgeschlagene D.C.-Modell ist
als Struktur nicht zwingende Folge; als Modell gesamtstaatlicher Verantwortungswahrnehmung
für die Hauptstadt bietet es viele konzeptionelle Anknüpfungspunkte.
■ Fazit: Die Hauptstadtfunktion Berlins
auszubauen verlangt eine deutlich höhere Bundesfinanzierung. Der finanzielle
Mehraufwand für Berlin scheint in einer ersten Prognose eher verschwindend
gering. Dafür muss aber überall in Berlin – im Senat und im Landesparlament, in
den Bezirken und in der Wirtschaft, in den Medien und in der Bevölkerung – ein
politischer Mentalitätswechsel erfolgen, denn überall in Berlin muss man die
Hauptstadtfunktion auch innerlich annehmen. Man muss – nicht zuletzt im
Interesse wirtschaftlichen Wachstums – bereit sein, den Spannungsbogen zwischen
historischer und moderner Stadtgestaltung auszuschreiten, dafür die
Polyzentrierung Berlins bewusst zu nutzen, von dem Trugbild einer städtebaulich
homogenen Gesamtstadt Abstand zu nehmen und moderne Metropolenmomente ebenso zu
wollen wie anderswo die exemplarische Bewahrung geschichtlicher Zeugnisse,
Berlin als Stadt im ständigen Wandel anzunehmen, ein hohes Maß an liberaler
Freizügigkeit und bürgerschaftlicher Eigenverantwortung auch als gravierenden
Standortvorteil zu akzeptieren und über dauerhafte sowie zeitweilige Zuzüge
froh zu sein. Und man muss bereit sein, jeglicher Form des Quasens entschieden
entgegen zu wirken. Insofern würden gerade hauptstadtbedingte
Ausstattungsvorsprünge eine besonders hohe Effizienz im Umgang mit den (oftmals
fremden) finanziellen Mitteln verlangen.
■ Und die Stadt soll ihren Bürgerinnen und
Bürgern – natürlich zuerst den Berlinerinnen und Berlinern, aber auch
denjenigen im gesamten Bundesgebiet – gehören, was vor allem bedeutet,
entscheidungsöffentliche Diskurse darüber zu führen, welche Bedürfnisse der
Bund an seine Hauptstadt stellt und wie man diesen Bedürfnissen bzw. der Finanzierungswilligkeit
des Bundes entsprechen kann, ohne dass es auf Kosten der angestammten und
zugezogenen Bevölkerung geht. Das soll heißen: Die Hauptstadt Berlin darf nicht
zum Objekt von Kompetenz- und Finanzierungsstreitigkeiten verkommen,
sondern die Hauptstadt muss
gemeinsames Projekt aller werden, die an ihr interessiert sind bzw. an
ihr interessiert sein sollten.
■ Wenn die gesamte Republik an ihrer Hauptstadt
interessiert sein soll, dann müsste auch die Hauptstadt ein Interesse haben und
viele Möglichkeiten erschließen, um der gesamten Republik etwas bieten – z.B.
spezielle regionale Tourismusprogramme, Partnerschaften mit Meistbegünstigung
zwischen der Stadt, Bezirken und Ortsteilen Berlins mit anderen Städten und
Gemeinden der Republik, die Förderung, dass die Stadt ein Fokus der
unterschiedlichen regionalen Kulturen, Religionen, Küchen usw. wird, zwischenstädtische
Kooperationen bei internationalen Kongressen und Events usw. Im Kern geht es um
den Grundsatz, dass alle im wahrsten Sinne des Wortes von ihrer Hauptstadt
etwas haben können.
2. Berlin als dienstleistungsorientierter Parlaments- und
Regierungssitz
In der Bundesrepublik ist – wie an anderen
Ländern auch – die Parlaments- und Regierungsfunktion (einschließlich der
vielfältigen diplomatischen Einrichtungen und Institutionen internationaler
Beziehungen) in die Hauptstadtfunktion eingebettet. Dennoch ergeben sich daraus
durchaus zumindest fünf eigene Aspekte:
■ Berlin sollte erstens bei der Gestaltung
seiner Infrastruktur die Erfordernisse, die sich aus der Parlaments-,
Regierungs- und internationalen Funktion Berlins ergeben, nicht alternativ zur
Stadtpolitik, sondern integrativ in Rechnung stellen. Wir brauchen insgesamt
ein hochwertiges Schulsystem (hohes Bildungsniveau, multikulturelle Offenheit,
internationale Anerkennung), ein breites und multikulturelles Kulturangebot,
vielfältige Events, einen leistungsfähigen ÖPNV (einschließlich der Straßen-
und Parkqualitäten), hohe Standards der speziellen und öffentlichen Sicherheit.
Die Finanzierung dieser funktionsbedingten Aufwendungen durch den Bund ist
neu auf den Prüfstand zu stellen und gegebenenfalls zwischen den Zentrums- und
Randbezirken zu differenzieren.
■ Die Stadt muss sich zweitens als umfassendes
Dienstleistungsangebot der örtlichen Verwaltung an Parlament und Regierung
verstehen und sollte nicht – wie es jetzt immer noch zuweilen geschieht –
so tun, als sei das allein die Aufgabe der Verfassungsorgane. Wenn wir wollen,
dass möglichst alle Bundesbehörden nach Berlin umziehen, muss Berlin noch viele
Beweise erbringen, dass uns alle Bundesbehörden willkommen sind und dass wir
alles zur Erleichterung der Ansiedlung zu tun bereit sind, z.B. ein spezifisches
und optimales Immobilien- bzw. Liegenschaftsmanagement, eine spezielle
Anlaufstelle (nach dem Lebenslagen- sowie dem Alles-aus-einer-Hand-Prinzip) in
der Berliner Verwaltung für die Bundesbehörden und internationalen
Einrichtungen (einschließlich der einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter),
die Ausweitung der mobilen Bürgerämter auf Standorte von Bundesbehörden und der
Botschaften sowie ein spezieller Internetkontakt (Behördengang per Internet)
für Bundes- und diplomatische Einrichtungen. Sowohl die komplette Ansiedlung
aller Bundesbehörden in Berlin als auch die Modernisierung und Vereinfachung
der sie betreffenden Verwaltungsverfahren sind kostensparend für den Bund und
für Berlin. Freiwerdende Mittel könnten sogar im Sinne eines
Aufwand-Nutzen-Vorgehens für die Finanzierung von Mehrausgaben verwendet
werden, die aus der Hauptstadt- sowie der Parlaments- und Regierungsfunktion
entstehen.
■ Es muss drittens unser Ziel sein, dass möglichst
viele Zweitwohnsitze, die im Zusammenhang mit der Parlaments- und Regierungssitzfunktion
entstehen, zu Erstwohnsitzen werden. Aber wenn wir das wollen, dann dürfen
wir nicht auch noch bestimmen wollen, wo die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
der Bundesbehörden ihren Wohnsitz nehmen sollen. Logisch ist die Umkehrung: Wir
müssen da qualitativ guten und ausreichenden Wohnraum anbieten, wo die
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter wohnen wollen, also z.B. in Mitte und/oder in
den waldreichen Randbezirken bzw. in naturnahen Regionen der Bezirke. Kurz:
Wenn wir wollen, dass sie aus ihren bislang beschaulichen westlichen Idyllen
weg- und nach Berlin ziehen, dann müssen sie hier eine angenehme Verbindung
von neuen Idyllen mit dem Weltstadtflair Berlins vorfinden können.
■ Wenn wir viertens in Rechnung stellen, dass
in Berlin nahezu alle Botschaften und viele internationale Organisationen ihren
Sitz haben, und wenn wir wollen, dass Berlin zu einer europäischen
West-Ost-Drehscheibe wird, dann muss Mehrsprachigkeit der
Dienstleistungsangebote ebenso zur Regel werden wie eine entsprechende multikulturelle
Infrastruktur (internationale Schulen, Stätten kultureller und religiöser
Vielfalt...), die dem Charakter der Stadt als wachsendes internationales
Zentrum entsprechen.
■ Fünftens entwickeln die
Institutionen, die im Zusammenhang mit dem Parlaments- und Regierungssitz sowie
dem Standort der Diplomatie und internationaler Organisationen in Berlin tätig
sind, selbst enorme Anforderungen und Angebote an alle möglichen
Dienstleistungen. Warum aber müssen diese Dienstleistungen zu einem großen Teil
von Menschen erbracht werden, die z.B. das schon in Bonn getan haben und jetzt
regelmäßig pendeln? Wie die Verwaltungen überall, so müsste auch mit den
Bundesbehörden das Einvernehmen hergestellt werden, Schritt um Schritt Dienstleistungen
an Dritte zu übertragen – freilich unter Beachtung der Qualität und der
insgesamt erforderlichen Kosten. Das aber wäre eine günstige Bedingung, die die
Politik für Beschäftigung auf dem Dienstleistungssektor in Berlin schaffen
könnte. Dafür aber müssen die Angebote Berliner Firmen aber nicht nur
kostengünstiger, sondern auch moderner und leistungsstärker sein. Insofern
sollten in Berlin alle Initiativen gefördert werden, die Stadt (und die Region)
zu einem Zentrum moderner Verwaltungsdienstleistungen auf der Basis
datengestützter Technologien zu entwickeln. Dazu gehören auch die Förderung von
Weiterbildung und Qualifizierung auf diesem Gebiet sowie eine über moderne
Möglichkeiten „aufgeklärte“ Verwaltung, die als sachkundiger Partner und
Auftraggeber fungieren kann.
Zurück zum Seitenanfang
Der Einsatz datengestützter
Technologien in der Verwaltung (eGovernment)
– Kernprozess bei der Herausbildung einer bürgerorientierten
Dienstleistungsverwaltung (Dezember 2003)
Welche
europapolitischen Wachstumspotenziale
ergeben sich für die Region Brandenburg-Berlin bzw. für ein gemeinsames
Bundesland nach der EU-Osterweiterung? (Januar 2004)
Politische Eckwerte für eine nachhaltige Entbürokratisierung in Berlin. Überlegungen
(Januar 2005)
„Lebendige Demokratie“
als wirksame Strategie gegen rechtsextremes Wählerverhalten (Februar 2005)
Bürgerämter in einer modernen
Dienstleistungsverwaltung (Oktober 2005)
Aufschwung durch Abschwung? (November 2007)
Der Weg in die digitale Zukunft und aus
der digitalen Spaltung (Februar 2008)
Starke Bezirke in
einer starken Einheitsgemeinde
(Juni 2008)
Zitzewitz oder doch lieber Karl Marx? Überlegungen
zu unserem Programmentwurf (Juni 2010)
Forum
(Meinungen, Positionen, Anregungen)
- I. –
Zivilgesellschaftliche Emanzipation
1. Die partizipative Haushaltsaufstellung, -durchführung und
-kontrolle (Bürgerhaushalt) ist nur in zweiter Linie ein haushaltspolitischer
und -technischer Systemwechsel. Ohne einen solchen haushaltspolitischen und
-technischen Systembruch unterschätzen zu wollen, geht es beim Bürgerhaushalt
zuerst um eine völlig neue Qualität zivilgesellschaftlicher Einflussnahme auf
die Haushaltspolitik, einen zentralen Kernbereich der politischen
Entscheidungsprozesse. Zugleich kann eine partizipative Haushaltsaufstellung,
-durchführung und -kontrolle (Bürgerhaushalt) nur erfolgen, wenn dies von der
Politik gewollt ist und diese dafür zielgerichtet die Möglichkeiten und
Bedingungen schafft. Wir haben es beim Bürgerhaushalt also mit der von
Politik und Gesellschaft bewusst gewollten Emanzipation der Zivilgesellschaft
von der bisherigen Dominanz zu tun, die Staat und Verwaltung insgesamt und
letztendlich in den Kernfragen der Gesellschaftsentwicklung innehatten bzw. zu
weiten Teilen noch innehaben. Diese zivilgesellschaftlichen Emanzipation
vor allem auf der kommunalen Ebene mit aller Kraft zu fördern und zu befördern,
hat sich die PDS in ihrem Parteiprogramm verpflichtet.
2. Vor allem mit dem massenhaften Einsatz
datengestützter Technologien in allen Bereichen des gesellschaftlichen und
politischen Lebens haben sich die objektiven Grundlagen für diesen
zivilgesellschaftlichen Emanzipationsprozess ungemein erweitert. An die Stelle
des in den Kommunalverwaltungen monopolisierten
Herrschaftswissens treten mehr und mehr die Vergesellschaftung von
Informationen sowie Informationszusammenhängen. Die rechtlichen und anderen
Grundlagen für politisches und Verwaltungshandeln werden allgemein zugänglich,
transparent und nachvollziehbar. Das schafft die entscheidenden Voraussetzungen
dafür, dass Politik und Verwaltung den Einwohnerinnen und Einwohnern immer
weniger „zu gewähren“ haben, dafür aber immer mehr die Realisierung ihrer
Ansprüche, Vorschläge und Interessen gewährleisten müssen. Die bisherige Obrigkeitskommune
mit ihrer Ordnungsverwaltung bremst aber genau das aus; insofern sind der Druck
nach Abkehr davon sowie der Wille zur Bürgerkommune und zur bürgerorientierten
Dienstleistungsverwaltung zwei Seiten der gleichen Medaille.
- II. -
1. Zudem sind längst in der Kommunalpolitik
gestaltungspolitische Ansprüche und haushaltspolitische Grenzen in einen grundlegenden
Widerspruch gekommen. Politik ist dabei im ständigen Konflikt mit den
verschiedenen Interessengruppen, und letztendlich gefundene Lösungen werden von
den einen begrüßt und von zumeist vielen anderen kritisiert. Ein
haushaltspolitischer Interessenausgleich
ist immer weniger gegeben.
2. Knappe Finanzen – vor allem in den Kommunen
– sind dabei keine vorüber gehende Erscheinung. Auch wenn es gelingen sollte,
den Kreis der Steuerzahler deutlich zu erweitern, alle Unternehmen zur Zahlung
von Abgaben zu verpflichten und mittels nachhaltiger Verwaltungsreformen die
übermäßigen Ausgaben für den öffentlichen Dienst drastisch zu reduzieren,
werden – vor allem auf Grund des tief greifenden Wandels in der
gesellschaftlichen Produktionsweise sowie in der Arbeitsgesellschaft – die
traditionellen Finanzierungsquellen für die Kommunen immer karger rinnen. Die Verteilung
der knappen kommunalen Finanzen wird insofern eine dauerhafte und zentrale
Frage sein.
3. Wenn es aber weniger oder wenig zu
verteilen gibt, dann wird der politische Entscheidungsprozess über die
Mittelverteilung immer wichtiger. Dessen jetzige Abgeschottetheit in den
parlamentarischen und Verwaltungsgremium führt jedoch dazu, dass die
Entscheidungen immer weniger transparent sind und dass das Unverständnis über
diese Entscheidungen wächst. Die von der Politik mühsam gefundenen haushalts- und
gestaltungspolitischen Prioritäten sowie die Einsparpotenziale finden in der
Öffentlichkeit zunehmend geringere Akzeptanz.
4. Insofern ist es gerade in Zeiten knapper
öffentlicher Kassen unumgänglich, neue Wege bei der politischen Entscheidungsbildung
zur Aufstellung, Durchführung und Kontrolle der öffentlichen Haushalte zu
gehen. Diese Entscheidungsprozesse müssen heraus aus der bisherigen
fachpolitischen Abgeschottetheit, und sie müssen hinein in einen Diskurs mit
der Gesellschaft, was allerdings etwas völlig Anderes als der zuweilen schon
übliche Diskurs mit einzelnen Interessengruppen (Gewerkschaften, größeren Verbänden
und Interessenvertretungen) ist. Um die Haushaltsplanung tatsächlich von den gesamtgesellschaftlichen
Interessen her zu bestimmen, muss der Einfluss von bislang dominierenden
Einzel- und Gruppeninteressen zurück gedrängt werden. Hingegen müssen
Einwohnerinnen und Einwohner (und nicht Vertretungsfunktionäre)
gleichberechtigt an der Vorbereitung haushaltspolitischer Entscheidungen sowie
an der Kontrolle über deren Umsetzung
beteiligt sein. Um also zu einem besseren Haushalt kommen zu können,
benötigen wir einen anderen Weg seiner Aufstellung, Realisierung und
Kontrolle.
5. Der Bürgerhaushalt ist ziel- und
subjektorientiert: Er führt einerseits zu einem kommunalen Haushalt, der in
seinen Prioritäten und in seinen Einsparungen viel eher den gesellschaftlichen
Bedürfnissen entspricht als traditionell aufgestellte Haushalte, und er ist mit
einer hohen öffentlichen Akzeptanz versehen. Zugleich wächst der Einfluss der
Einwohnerinnen und Einwohner auf das zentrale Politikfeld, nämlich die
Haushaltspolitik, immens. Insofern stellen partizipativ aufgestellte und
kontrollierte kommunale Haushalte (Bürgerhaushalte) ein wesentliches Element
eines neuen Verhältnisses von Zivilgesellschaft, Staat und Verwaltung – eben
der Bürgerkommune – dar.
- III. -
Bürgerhaushalte als ergebnisorientierte Partizipation
1. Bürgerhaushalte gibt es in verschiedenen
Ländern der Welt, z.B. in Brasilien, in Frankreich (auf Ortsteilebene
gesetzlich geregelt), in über 40 Städten der Bundesrepublik. Längst sind
Bürgerhaushalte dem Vorurteil entkommen, dass sie nur für Zeiten relativen
Reichtums (wo es viel zu verteilen gibt) taugen würden und dass die Bevölkerung
wenig oder kein Interesse habe, gesamtgesellschaftliche Verteilungsdiskussionen
– über die eigenen Interessen hinaus – zu führen. Es hat sich im Gegenteil
erwiesen, dass Bürgerhaushalte gerade in Zeiten finanzieller Not immer mehr
Menschen aktivieren, an der Festlegung gesamtgesellschaftlicher Schwerpunkte
mitzuwirken. Längst haben sich internationale Organisationen zu
Bürgerhaushalten bekannt, z.B. weil einerseits dadurch die Politik gerade in
Zeiten knapper Kassen eine breite zivilgesellschaftliche Basis erhalte (UNO)
und weil andererseits durch die hohe öffentliche Akzeptanz von Bürgerhaushalten
auch eine hohe Stabilität gegeben sei, was die Kreditwürdigkeit solcher Kommunen
und Regionen deutlich verbessere (Weltbank). Bürgerhaushalte sind also auf
einen zukunftsfähigen Weg von der Ausnahme zur Regel gebracht , auch wenn
dieser Weg noch lang und steinig ist.
2. Besonders in der Bundesrepublik Deutschland
gibt es eine höchst unterschiedliche Praxis, was vom kommunalen Gesamthaushalt
zur öffentlichen Debatte gestellt wird. Nicht selten sind das nur bestimmte
Teile des Haushalts (z.B. die Investitionen). Und angesichts der üblichen
abgeschotteten Praxis haushaltspolitischer Entscheidung ist es auch ein Fortschritt,
wenn die Bevölkerung „nur“ ihre Ideen und Vorschläge – relativ entfernt von den
eigentlichen Entscheidungsprozessen – äußern kann. Doch die unterschiedlichen
Erfahrungen besagen klar, dass ausschlaggebend für den Erfolg einer
partizipativen Haushaltsaufstellung, -durchführung und -kontrolle ist, wie nah
die Partizipation am politischen Entscheidungsprozess angelagert ist, und dass
in allen Debatten der gesamte Haushalt – auch jene Teile, die wie die
Personalkosten fest gebunden sind – offen dargelegt wird. Dass zu Anfang
– wie bei jeder neuen Sache – die Beteiligungsquote eher niedrig sein könnte,
sollte nicht abschrecken, denn je deutlicher es von Anfang an ist, dass die,
die sich beteiligen, auch klare Entscheidungsoptionen haben, desto mehr wird die
Beteiligung zunehmen.
3. Dabei sollte sich die Entscheidungs-Option
auf drei Fragen konzentrieren: Erstens – wie in der bisherigen Haushaltsaufstellung
auch – geht es um die Prioritätensetzung. Zweitens – ebenfalls wie jetzt auch,
aber eben ohne Beteiligung der gesellschaftlichen Akteure – sollte sich die
Debatte darauf konzentrieren, wo gekürzt und wo „ausgestiegen“ werden muss.
Drittens – und das kann nur durch die Einwohnerinnen und Einwohner selbst
entschieden werden – gibt es auch Erfahrungen, dass die Bevölkerung generell
bereit ist, zur Finanzierung einer bestimmten öffentlichen Leistung, die
ansonsten nicht möglich wäre, insgesamt und regelmäßig einen zweckgebundenen
Sonderbeitrag zu zahlen. Bei Bürgerhaushalten wird also gesamtgesellschaftliche Verantwortung
entwickelt, und es werden auch Fragen enttabuisiert, die – wie Sondersteuern
und zusätzliche Einmalzahlungen – immer nur auf eine negative Reaktion treffen,
wenn sie von der Politik in der bisherigen Art und Weise entschieden werden.
4. Für eine ergebnisorientierte Diskussion hat
sich bewährt, dass die Verwaltung durchdachte Angebote und Verteilungsvorschläge
im obigen Sinne unterbreitet. Sie müssen selbstverständlich offen für Veränderungen
und Kritik sein, aber so wird verhindert, dass „Wunschanbaupläne“ entstehen,
die so unrealistisch sind, dass dann das haushaltspolitische Endprodukt doch
von der Verwaltung bzw. von der kommunalen Vertretungskörperschaft aufgestellt
werden. Durch die so ermöglichte Sachdebatte kann verhindert werden, dass
die Bürgerbeteiligung am kommunalen Haushalt zu einer pseudodemokratischen
„Beruhigungspille“ verkommt.
5. Rechtlich problematisch ist der zuweilen
geäußerte Anspruch, dass die kommunale Vertretungskörperschaft ihr Budget-Recht
zu Gunsten des partizipativen Entscheidungsprozesses aufgeben solle. Das
erfolgt auch nirgends. Ein erstrebenswerter und rechtlich einwandfreier Weg
scheint aber zu sein, dass die örtlichen Volksvertretungen eine
Selbstbindungsverpflichtung eingehen, sich bei der weiterhin ihnen obliegenden
abschließenden Haushaltsentscheidung an das Grundgerüst des Bürgervorschlags zu
halten.
6. Viele Leistungen in den Kommunen werden aus
Mitteln finanziert, die nicht aus den öffentlichen Haushalten kommen. Bis zu
zwölf verschiedene Finanzierungsquellen öffentlicher Leistungen (Europa-, Bundes-,
Landesmittel, diverse Sonderprogramme usw.) – erbracht unter völlig
unterschiedlicher Trägerschaft – führen dazu, dass die Gesamtsumme der
eingesetzten finanziellen Mittel bis zum Fünffachen dessen beträgt, was aus dem
kommunalen Haushalt an öffentlichen Aufgaben finanziert wird. Auf die meisten
dieser Mittel hat die Kommune keinen Einfluss, aber es zeigt sich mehr und mehr
die Notwendigkeit, dass die Bürgerinnen und Bürger über die Gesamtheit der zur
Verfügung stehenden Mittel informiert sind. Wenn die Einwohnerinnen und Einwohner
nämlich wissen, für welche kommunalen Projekte welche Mittel aus welchen Fonds
zur Verfügung stehen, werden eine Gesamtschau auf die Kommunalentwicklung, die
Ableitung von Prioritäten für die kommunale Finanzierung, deren Vernetzung mit
den anders finanzierten Projekten und eine Vernetzung aller Akteure möglich
werden.
7. In einigen Kommunen – z.B. in allen
Berliner Bezirken – gibt es Produkthaushalte. Jede Verwaltungsleistung ist als
Produkt bzw. als Produktgruppe berechnet. Für die Berliner Bezirke gibt es zur
Zeit 584 Einzelprodukte sowie 154 Produktgruppen. Sie sind alle qualitativ
standardisiert, und sie sind als Kosten (einschließlich Personalkostenanteil
pro Produkt) abgebildet. So ist exakt nachweisbar und öffentlich vergleichbar,
was jedes Produkt in welchem Bezirk kostet. Fast immer – weil es in jedem
Bezirk unterschiedliche Arbeitsorganisationen und Personaleinsätze gibt – sind
die Kosten in jedem Bezirk unterschiedlich. Die Finanzzuweisungen pro Produkt
an die Bezirke erfolgen auf der Grundlage des Medians, das ist der Durchschnitt
der 6. und 7. Kostenstelle pro Produkt. Im Bezirk Lichtenberg von Berlin wird
im Jahr 2005 zur partizipativen Aufstellung des Haushaltes für 2006 auch der
Produkthaushalt in die Diskussion eingebracht. Das Ziel ist eine öffentliche
Evaluierung der Verwaltung und der Verwaltungskosten durch die Einwohnerinnen
und Einwohner sowie eine öffentliche Debatte darüber, welche Verwaltungsprozesse
wie optimiert und qualifiziert werden sollen, damit bisher für die Verwaltung
aufgewendete Gelder dann für öffentliche Leistungen zur Verfügung stehen
könnten.
8. Als ein zentrales Problem im Vorfeld von
öffentlichen Haushaltsberatungen besteht darin, wie der Haushalt bzw. der Haushaltsansatz
öffentlich und lesbar gemacht werden können. Erste Erfahrungen zeigen, dass die
Transparenz von Haushalten bzw. Haushaltsansätzen erst dann gegeben ist, wenn –
gedruckt und im Internet – eine motivierende Problemsicht erfolgt. Eine solche
Problemsicht entsteht z.B. dadurch, dass pro Politikfeld der Bedarf und die
Finanzierungsmöglichkeiten gegenüber gestellt werden. Eine
allgemeine Aufschlüsselung der Daten in Politikfelder allein – auch das zeigen
erste Erfahrungen – führt zu keinerlei Motivation, sich zu beteiligen.
9. Bürgerhaushalte sind – wie sich zeigt – ein
Systembruch. Sie verlangen auch eine Überprüfung und gegebenenfalls Anpassung
der Rahmengesetzgebung. Die wesentlichste Voraussetzung jedoch besteht darin, dass
Bürgerhaushalte nicht nur als Veränderung der Haushaltsaufstellung, sondern als
hoher Anspruch an die Selbstveränderung der Politik gesehen und praktiziert
werden.
- IV. -
Kleinmaschige Diskussionsebenen
1. Nicht ohne Grund gibt es in der
Bundesrepublik partizipativ aufgestellte Haushalte – freilich mit allen
Abstrichen, wie in II.2. angeführt – vorwiegend in kleinen und mittleren
Kommunen. Es zeigt sich, dass gesamtgesellschaftliches bürgerschaftliches
Haushaltsdenken an bestimmte überschaubare Strukturen gebunden ist. Insofern
zeigt auch die Erfahrung in größeren und großen Kommunen, dass die konkrete
bürgerschaftliche Debatte um Prioritäten und Mittelverteilung immer auf der
Ortsteil- bzw. Kiezebene geführt werden sollte. Diese Ebene kann dann auch
nachvollziehbar in den Gesamtrahmen (die Stadt oder der Stadtbezirk) gesetzt
werden. Solche Diskussionen beginnen aber in der Regel nicht beim Punkt Null,
sondern es liegen fast überall Erfahrungen einer solchen „kleinmaschigen
Diskussion über das Ganze“ vor (Quartiersfonds, Sanierungsgebiete, andere Verfahren mit vorgeschriebener
Bürgerbeteiligung, aber auch gender budgeting und gender mainstreaming). Bei der praktischen Gestaltung von
Bürgerberatungen und Bürgerbeteiligung bei der Haushaltsaufstellung,
-durchführung und -kontrolle sollte an diese Erfahrungen angeknüpft und vor
allem die z.T. hohe Ziel- und Wirkungsorientiertheit solcher Debatten
beibehalten werden.
2. Ein sehr praktisches Problem der
Partizipation besteht darin, dass es „Beteiligungseliten“ gibt, die an allen
Debatten teilnehmen und ihre Interessen durchsetzen. Es steht zu erwarten, dass
– wenn es um die Verteilung der finanziellen Mittel geht – diese Eliten
besonders intensiv engagieren werden. Das ist überhaupt nicht negativ zu
bewerten, aber häufig bleibt die „eigentliche Gesellschaft“ draußen vor. Zudem
gibt es für Vereine, Organisationen und Initiativen in der Regel bereits heute
viele andere Möglichkeiten, ihre Interessen einzubringen und ihre Vorschläge zu
formulieren. Insofern verlangen die partizipativen Verfahren bei der
Aufstellung von Bürgerhaushalten neutrale Auswahlverfahren, von denen die
effektivste darin besteht, einen gewissen Prozentsatz der Einwohnerinnen und
Einwohner – wie bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für die
Schöffenwahlen – per Zufallsgenerator auszuwählen und stellvertretend für die
Einwohnerschaft zu den Bürgerdebatten einzuladen.
3. Überall bewährt sich, dass in den
Bürgerversammlungen zur Haushaltsaufstellung die Bürgermeisterinnen und
Bürgermeister selbst die Vorschläge und Diskussionsgrundlagen der Verwaltung
vorstellen und Rede und Antwort stehen. Ebenso bewährt sich, dass sich im
Ergebnis der Bürgerberatungen – wiederum nach einer bestimmten Systematik (das
können z.B. bestimmte Straßenzüge oder kleinere Gebiete sein) – die
Zivilgesellschaft selbst in Komitees, Gremien usw. organisiert, um die bürgerschaftlichen
Vorschläge zusammen zu fassen, um im Dialog mit der Verwaltung die Umsetzung
dieser Vorschläge zu sichern, um die Durchführung der Haushaltsbeschlüsse zu
begleiten und öffentliche Kontrolle auszuüben, um die öffentlichen Rechenschaftslegungen
über die Haushaltserfüllung vorzubereiten, um sich – gemeinsam mit der
Verwaltung – der bürgerschaftlichen Aufstellung des nächsten Haushaltes zu
widmen. Bürgerhaushalte verlangen also zivilgesellschaftliche
Selbstorganisation, basisdemokratische Regularien sowie eine umfassende
Unterstützung durch die Verwaltung.
(Die
Thesen für den Arbeitskreis „Bürgerhaushalt“ der PDS-Kommunalkonferenz in
Sömmerda am 15./16. Mai wurden verfasst von Christina Emmrich, Bürgermeisterin
des Bezirkes Lichtenberg von Berlin, Daniel Tietze, Mitglied der PDS-Fraktion
in der BVV Lichtenberg, sowie von Peter-Rudolf Zotl, der die
Gesamtverantwortung hatte.)
Zurück zum Seitenanfang
Der Einsatz datengestützter
Technologien in der Verwaltung (eGovernment)
– Kernprozess bei der Herausbildung einer bürgerorientierten
Dienstleistungsverwaltung (Dezember 2003)
Welche
europapolitischen Wachstumspotenziale
ergeben sich für die Region Brandenburg-Berlin bzw. für ein gemeinsames
Bundesland nach der EU-Osterweiterung? (Januar 2004)
Politische Eckwerte für eine nachhaltige Entbürokratisierung in Berlin. Überlegungen
(Januar 2005)
„Lebendige Demokratie“
als wirksame Strategie gegen rechtsextremes Wählerverhalten (Februar 2005)
Bürgerämter in einer modernen
Dienstleistungsverwaltung (Oktober 2005)
Aufschwung durch Abschwung? (November 2007)
Der Weg in die digitale Zukunft und aus
der digitalen Spaltung (Februar 2008)
Starke Bezirke in
einer starken Einheitsgemeinde
(Juni 2008)
Zitzewitz oder doch lieber Karl Marx? Überlegungen
zu unserem Programmentwurf (Juni 2010)
Forum
(Meinungen, Positionen, Anregungen)
Arbeitsmaterial für eine Konferenz des
Russischen gesellschaftspolitischen Zentrums und der Rosa-Luxemburg-Stiftung
zur kommunalen Selbstverwaltung am 25. und 26.
Mai 2004 in Moskau (leicht gekürzt und ohne Fußnoten)
Die kommunale Selbstverwaltung hat in Deutschland eine lange
Tradition. Bereits im späten Mittelalter erkämpften immer mehr Städte die
Unabhängigkeit von den territorialen Feudalherren, formierten sie sich in
wirtschaftlichen und politischen Städtebündnissen, erzielten sie im Kampf gegen
die Städtefeindlichkeit der jeweiligen Zentral- und Duodezmächte für ihre
Bürger zum Teil weit gehende Freiheiten. Das Grundprinzip der kommunalen
Selbstverwaltung wurde durch die Staats- und Verwaltungsreformen des preußischen
Ministers von und zum Stein (1757 – 1831) zu Beginn des 19. Jahrhunderts
verankert. In der Zeit der faschistischen Diktatur (1933 – 1945) wurde die
kommunale Selbstverwaltung durch das quasi-absolutistische „Führerprinzip“
außer Kraft gesetzt.
In der 1949 gegründeten DDR wurde im Laufe der Entwicklung immer
mehr die „führende Rolle der SED“ abgesichert, und die Realisierung von
kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben, die es dann auch ab 1968 offiziell als
Verfassungsgrundsatz nicht mehr gab, wurde zielgerichtet behindert. In der
Verfassung der DDR aus dem Jahre 1949 war in Artikel 139 das Prinzip der
Selbstverwaltung für die Gemeinden und Gemeindeverbände festgelegt. Dieses
bezog sich auf „die Entscheidung und Durchführung aller öffentlicher
Angelegenheiten, die das wirtschaftliche, soziale und kulturelle Leben der
Gemeinde oder des Gemeindeverbandes betreffen“. Zugleich war der Grundsatz der
Subsidiarität verankert, dass „jede Aufgabe ... vom untersten dazu geeigneten
Verband zu erfüllen“ ist. Diese Grundsätze standen auch in den Verfassungen der
fünf Länder in der DDR, die allerdings im Jahre 1952 aufgelöst und durch 15
Verwaltungsbezirke ersetzt wurden. Am 6. April 1968 wurde in der DDR eine neue
Verfassung angenommen, die am 7. Oktober 1974 eine Novellierung erfuhr. In ihr
war in Artikel 1 die „führende Rolle der Arbeiterklasse und ihrer
marxistisch-leninistischen Partei“ verankert, der nicht nur die oberste staatliche
Entscheidungsgewalt einer nichtstaatlichen Organisation übergab, sondern eben
auch mit diesem obersten Verfassungsgrundsatz die zentralistische Regulierung
des gesamten Staats- und Gesellschaftswesens legitimieren sollte. Den Begriff
der kommunalen Selbstverwaltung gab es in dieser Verfassung nicht mehr. Im
Artikel 81, Absatz 2, hieß es zwar: „Die örtlichen Volksvertretungen
entscheiden auf der Grundlage der Gesetze in eigener Verantwortung über alle
Angelegenheiten, die ihr Gebiet und seine Bürger betreffen.“ Aber die Dominanz
des Verfassungs-Artikels 1 führte in der Praxis dazu, dass die eigentliche
Entscheidungsgewalt bei der SED – den zentralen bzw. dezentralen
Führungsgremien bzw. -personen – lag und dass die Rolle der örtlichen
Volksvertretungen immer mehr darauf reduziert wurde, die „Mitwirkung der Bürger
an der Gestaltung des politischen, wirtschaftlichen, kulturellen und sozialen
Lebens“ (ebenfalls Artikel 81, Absatz 2) zu organisieren.
In der Verfassung (Grundgesetz) der ebenfalls 1949 gegründeten
Bundesrepublik Deutschland war der Grundsatz der kommunalen Selbstverwaltung
von Anfang an verankert (Art.28, Abs. 2 und 3, GG) und durch Rechtssprechung
des Bundesverfassungsgerichtes sowie die Kommunalverfassungen der Länder
untersetzt.
Das Problem besteht aber seit eh und je darin, dass die
Verankerung und rechtliche Bestätigung des Grundsatzes nicht mit einer
untersetzenden rechtlichen Untersetzung und Definition verbunden ist und wohl
auch nicht sein kann. Dem Prinzip der kommunalen Selbstverwaltung ist es ja
gerade immanent, dass die kommunalen Selbstverwaltungsorgane in Anbetracht der
jeweiligen kommunalen Problemlagen weitestgehend selbst entscheiden, welche
Aufgaben – zusätzlich zu den zentral vorgeschriebenen Pflichtaufgaben im
sozialen, gesundheitlichen, Bildungs-, Kinder- und Jugendbereich sowie bei
Leistungen der Stadtentwicklung - sie
erbringen und welche Prioritäten sie setzen. Genau das hat aber zur Folge, dass
die konkrete Ausgestaltung der kommunalen Selbstverwaltung ein dauerhaftes Konfliktpotenzial
mit allen Ansprüchen einer zentralen Steuerung durch die übergeordneten Ebenen
darstellt. Seit der politischen Wende 1989/90 ist die kommunale
Selbstverwaltung Verfassungsprinzip im nunmehr wiedervereinigten Deutschland.
Kommunale Selbstverwaltung ist kein Eigenwert. Ihre elementare
Bedeutung ergibt sich aus vor allem aus dreierlei:
Zum einen hat es sich für die Gestaltung aller öffentlichen
Angelegenheiten als grundsätzlich richtig erwiesen, wenn Entscheidung,
Durchführung und Kontrolle möglichst dort erfolgen, wo es für die Bürgerinnen
und Bürger am effektivsten, nachvollziehbar und transparent ist, und das ist in
hohem Maße die kommunale Ebene.
Am 15. Oktober 1985 beschloss der Europarat in Strassburg die
Europäische Charta der kommunalen Selbstverwaltung. 1988 – nachdem mit der
Bundesrepublik Deutschland der vierte Mitgliedsstaat des Europarates diese
Charta ratifiziert hatte – trat sie in Kraft. Die Charta definiert in Artikel 3
den Begriff der kommunalen Selbstverwaltung als „das Recht und die tatsächliche
Fähigkeit der kommunalen Gebietskörperschaften, im Rahmen des Gesetzes einen
bedeutenden Teil der öffentlichen Angelegenheiten in eigener Verantwortung zum
Wohl ihrer Einwohner zu regeln und zu gestalten“. In Artikel 4, Absatz 3,
erfolgt ein Bekenntnis zum Subsidiaritätsgrundsatz: „Die Wahrnehmung
öffentlicher Aufgaben obliegt im Allgemeinen vorzugsweise denjenigen Behörden,
die den Bürgern am nächsten sind.“ In Absatz 4 desselben Artikels wird zudem
festgelegt, dass die „den kommunalen Gebietskörperschaften übertragenen
Kompetenzen ... in der Regel vollständig und umfassend“ sind. „Werden den
kommunalen Gebietskörperschaften von einer zentralen oder regionalen Behörde
Befugnisse übertragen, so muss es ihnen so weit wie möglich freigestellt
werden, deren Ausübung den örtlichen Gegebenheiten anzupassen.“ (Absatz 5). Der
gesamte Wortlaut der Europäischen Charta der kommunalen Selbstverwaltung ist
unter „www.admin.ch/ch/d/ff/2004/103.pdf“
zu finden.
Die Kommune ist der einzige direkte und originäre Wohn- und
Lebensraum für jeden Menschen, während alle anderen politisch-administrativen Ebenen
(in Deutschland die Kreise, die Länder, die Bundesebene, die Europäische Union)
mehr oder weniger abstrakte Größen und Dimensionen sind. Der größte Teil aller
für die Menschen vitalen Interessen findet in der Kommune ihre Realisierung,
und deshalb wäre es grundsätzlich richtig, bei allen Aufgaben, die sich
außerhalb von staatlich-ministeriellen bzw. ähnlich gelagerten
Grundsatzaufgaben befinden, von einer prinzipiellen kommunalen
Zuständigkeitsvermutung auszugehen, wie es sie – hinsichtlich der grundsätzlichen
bezirklichen Zuständigkeitsvermutung – in der Verfassung des Landes Berlin
(Artikel 67) gibt.
Zum zweiten ist eine möglichst breit gefächerte kommunale
Selbstverwaltung bestens geeignet, um eine ergebnisorientierte demokratische
Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an der Entscheidung, Durchführung und
Kontrolle der öffentlichen Angelegenheiten zu sichern. Dabei ist jegliche
euphorisch überhöhte Idyllisierung zu vermeiden, denn die kommunale Ebene ist
nicht automatisch – wie es zuweilen verkündet wird – die demokratischste und
bürgernaheste Ebene. Hingegen aber verfügt sie über die besten Voraussetzungen
und Potenzen für Basisdemokratie und Bürgernähe, und wenn Kommunalpolitik es
will, findet das demokratische Mitwirkungsangebot gerade auf der kommunalen
Ebene ein ideales Wirkungsfeld. Je mehr Aufgaben in kommunaler
Eigenverantwortung liegen, desto weit reichender sind die Gestaltungsräume für
basisdemokratische Mitwirkungsprozesse bzw. für direkte plebiszitäre Verfahren.
Dadurch werden die Entscheidungen selbst qualifiziert, und die Identifikation
der Bürgerinnen und Bürger mit dem Gemeinwesen wächst.
Zum dritten reifen gegenwärtig immer mehr Bedingungen heran, dass sich
die Zivilgesellschaft vom bisherigen Obrigkeitsstaat mit seiner Ordnungsverwaltung
emanzipieren kann. Vor allem durch den Einsatz datengestützter Technologien
sind immer mehr juristische und Verwaltungsvorschriften bzw. Regelungen der
Gesellschaft vollständig zugänglich, und das bisher bei Staat und Verwaltung
monopolisierte Herrschaftswissen kann vergesellschaftet werden. Insofern ist es
immer weniger die Aufgabe von Staat und Verwaltung, den Bürgern etwas zu
gewähren, sondern immer mehr geht es darum, die Ansprüche und Rechte der
Bevölkerung – einschließlich der Partizipation an Planungs- und anderen
Grundsatzentscheidungen – zu gewährleisten. Der Obrigkeitsstaat kann zur
Bürgergesellschaft (Bürgerkommune) werden, die bisherige Ordnungsverwaltung zur
Dienstleistungsverwaltung für die Bürgerinnen und Bürger, für die Unternehmen,
die Vereine, die Organisationen. Das gilt besonders für die kommunale Ebene, weshalb
kommunale Selbstverwaltung vor allem daran zu messen ist, wie sie zivilgesellschaftliche
Selbstverantwortung garantiert.
Der Grundsatz kommunaler Selbstverwaltung und seine Umsetzung im
realen Leben der Gesellschaft und des Staatswesens sind aber nicht identisch,
sondern sie fallen auch in der Bundesrepublik Deutschland immer mehr
auseinander. Der Deutsche Städtetag weist immer wieder darauf hin, dass die
Finanzzuweisungen durch Bund und Länder an die Kommunen immer mehr abgenommen
haben, die kommunale Investitionstätigkeit auf das Niveau von 1993 zurück
gefallen ist, sich durch die immer geringer werdende kommunale
Wirtschaftstätigkeit die kommunalen Eigeneinnahmen ständig reduzieren. Dem
stehen aber wachsende Aufgabenzuweisungen an die Kommunen gegenüber. Zugleich
erhöhen Bund und Länder systematisch die Umlagen, die die Kommunen aus ihren
Einnahmen an Bund und Länder zu zahlen haben. Nicht zuletzt durch die Europäische
Union und ihre Erweiterung sind die Leistungen der kommunalen Daseinsvorsorge
einem harten Wettbewerb und Kostendumping ausgesetzt, was zu einem weiteren Absterben
der örtlichen Wirtschaft und so der kommunalen Steuereinnahmen führt. Der
Einfluss der Europäischen Union, der Bundes- und der Landesregierungen auf
kommunale politische Entscheidungen nimmt hingegen zu, so dass die politischen
und finanziellen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung in der Praxis stark
gefährdet sind. In der Bundesrepublik hat deshalb eine breite öffentliche
Debatte über die Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung begonnen.
Unabhängig von der jeweils konkreten Situation und der
Differenzierung innerhalb der Kommunen haben sich bestimmte erforderliche
Rahmenbedingungen heraus geschält, die für eine tatsächliche kommunale
Selbstverwaltung von grundsätzlicher Bedeutung sind und die als Voraussetzungen
für die Beibehaltung der kommunalen Selbstverwaltung gelten können:
■ Kommunale Selbstverwaltung braucht eine konsequente
Anwendung des Grundsatzes der Subsidiarität. Das bedeutet in der
Konsequenz, dass es nicht in erster Linie um eine Umverteilung
von Verwaltungsaufgaben „nach unten“, sondern um eine klare Aufgabenneuverteilung
– immer beginnend bei der Frage, ob die Aufgabe in der Kommune gelöst werden
kann – gehen muss.
■ Subsidiarität verlangt eine konsequent dezentrale
Fach- und Ressourcenverantwortung. Entscheidung und Verantwortung,
inhaltliche Kompetenz und Finanzierung sollen auf einer Ebene konzentriert, Doppel-
und Mehrfachverantwortungen zwischen verschiedenen Leitungsebenen weitestgehend
aufgehoben sein. Zugleich muss auch tatsächlich Verantwortung wahrgenommen
werden, und das bedeutet vor allem ein wirkungsvolles System von Anreizen und
Sanktionen.
■ Die Anlagerung möglichst vieler Aufgaben auf der
kommunalen Ebene verlangt die Durchsetzung des Konnexitätsprinzips.
Das bedeutet, dass mit der Aufgabe auch die entsprechenden personellen, finanziellen
und materiellen Ressourcen auf der kommunalen Ebene „ankommen“ müssen.
■ Um die kommunale Selbstverwaltung entsprechend
durchsetzen zu können, brauchen die Kommunen eine ausreichende
Eigenfinanzierung, und das sind vor allem eigene Einnahmen. Durch die
höchst komplizierte bundesdeutsche Steuergesetzgebung mit ihren unzähligen
Schlupfwinkeln und Befreiungsmöglichkeiten tragen vor allem die großen Betriebe
immer weniger zur Finanzkraft der Kommunen bei. Deshalb ist eine zentrale
Forderung, diese Ausnahmeregelungen zu schließen. Zugleich wenden sich die Kommunen
energisch gegen alle Versuche, die Gewerbesteuer abzuschaffen bzw. zu
minimieren, weil das eine wichtige Einnahmequelle ist. In die Diskussion
gekommen ist auch das Prinzip, dass die Bürgerinnen und Bürger ihre
Einkommenssteuern dort zahlen, wo sie wohnen. Diese Praxis führt zur Zeit zu
großen Verwerfungen, weil Arbeits- und Wohnort sehr oft weit auseinander
fallen. Immer mehr Menschen arbeiten in den größeren und mittleren Städten, nutzen
deren Infrastruktur, für die die Städte aufkommen müssen, aber ihre
Einkommenssteuern zahlen sie in den ländlichen Ortschaften, in die sie gezogen
sind, um in der Natur und ruhig zu wohnen. So sind um viele große Städte – am
deutlichsten um Berlin – regelrechte „Speckgürtel“ von reichen Gemeinden
entstanden, so dass die Frage einer Veränderung des Systems, wo die Einkommenssteuern
gezahlt werden, bzw. die Frage eines Stadt-Umland-Finanzausgleichs zugunsten
der großen Städte immer ernsthafter aufgeworfen werden.
■ Natürlich müssen die Kommunen – gerade
in Zeiten knapper Kassen – auch ernsthafte Eigenanstrengungen zur Kostenminimierung
erbringen. Dazu ist in einigen Kommunen – so z.B. in Berlin oder Bremen – dazu
übergegangen worden, Produkthaushalte aufzustellen. Alle
Verwaltungsleistungen sind als Produkte bzw. als Produktgruppe definiert, und
unter Einbeziehung aller Kostenfaktoren (auch des Personalkostenanteils) wird
der Kostenaufwand pro Produkt berechnet. Für die Berliner Bezirke gibt es zur
Zeit 584 Einzelprodukte sowie 154 Produktgruppen. Sie sind durch Gesetz bzw.
Verordnung in ihrem Leistungsgehalt standardisiert, und durch ihre kostenmäßige
Definition ist exakt nachweisbar und öffentlich vergleichbar, was jedes
Produkt, also jede Verwaltungsleistung, in welchem Bezirk kostet. Fast immer –
weil es in jedem Bezirk unterschiedliche Arbeitsorganisationen und
Personaleinsätze gibt – sind die Kosten pro Bezirk unterschiedlich. So entsteht
eine Auflistung, was welches Produkt wo kostet. Aus dem Durchschnitt der 6. und
7. Stelle wird der Median errechnet. Entsprechend dem Durchschnitt aus der 6.
und 7. Stelle („Median“) erfolgt die Finanzzuweisung (Budgetierung) pro Produkt
an alle Bezirke. Das bedeutet, dass diejenigen, bei denen das Produkt mehr als
der Median kostet, nur den Median zugewiesen bekommen und also
Rationalisierungspotenziale zur Kostenangleichung erschließen müssen. Durch die
objektive Vergleichbarkeit zwischen den Verwaltungen ist also ein hohes
Steuerungspotenzial gegeben, zu hohe Kosten abzubauen und dennoch die Dienstleistungsqualität
der Verwaltungsleistungen zu erhalten. Bei der Realisierung des Grundsatzes,
vom Gesetz bzw. durch Verordnung standardisierte Verwaltungsaufgaben als
Produkt, also über die Kosten, abzubilden, gibt es zur Zeit unterschiedliche
Erfahrungen. So war und ist die Durchsetzung dieses Grundsatzes mit viel
Widerstand in den Verwaltungen verbunden. Zugleich aber hat der Kostenvergleich
pro Produkt einen deutlichen Modernisierungsschub erbracht, weil eben einerseits
der Leistungsumfang durch Gesetz geregelt, aber andererseits die Zuweisung der
finanziellen Mittel „nur“ anhand des Medians erfolgt. Aber – und hier liegt ein
zentrales Problem – mit der Kostenabbildung und der Qualitätsbestimmung auf der
Grundlage des vom Gesetz her bestimmten Mindeststandards verführt auch hin und
wieder zur Absenkung des bereits erreichten Leistungsstandards. Insofern sind
wir in Berlin jetzt dabei, die Öffentlichkeit des Kostenvergleichs, die
Einführung des Wettbewerbs innerhalb der Verwaltung (indem die Bevölkerung
immer mehr stadtweit wählen kann, an welche Verwaltung sie sich in ihren
Angelegenheiten wendet), die Zertifikation der Verwaltungen und ein
wirkungsvolles Anreiz- und Sanktionssystem zu entwickeln.
■ Wichtig ist, dass kommunale Selbstverwaltung nur dann
weit reichende Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet, wenn die Instrumente einer
modernen Verwaltungsreform genutzt werden, die sowohl an der Leistungsqualität
als auch an den Kosten orientiert sind. Die realen kommunalen Spielräume öffnen
sich um so mehr, je wirkungsvoller durch Aufgabenkritik, Prozessoptimierung,
Deregulierung, moderne Personalführungsmethoden usw. die Verwaltungsausgaben
(siehe auch die Tabelle im 4. Abschnitt) gesenkt werden.
■ Generell gehört zu einer wirkungsvollen kommunalen
Selbstverwaltung, dass das gesamte politische System „von unten“ gedacht
werden muss. In der Bundesrepublik findet gegenwärtig eine breite Debatte über
die Zukunft des Föderalismus statt. Bund und Länder haben begonnen, eine neue
Kompetenzverteilung untereinander – auch zwischen Bundestag und Landtagen –
vorzunehmen. Keine Berücksichtigung findet im Augenblick, dass ein Großteil der
Aufgaben von den Kommunen wahrgenommen werden soll und dass deren Kompetenzen
und Möglichkeiten – wie erwähnt – zuerst erweitert und neu bestimmt werden
müssten.
3. Die Bürgerkommune – Perspektive kommunaler Selbstverwaltung
Mit der wachsenden Priorität der
Nachhaltigkeitsproblematik, mit der Globalisierung sowie mit der drohenden weiteren
Entfremdung der Gesellschaft von politischen Entscheidungsprozessen haben das
individuelle und das gesellschaftliche Bedürfnis nach, aber eben auch die
objektiven Möglichkeiten für Partizipation und Selbstentscheidung öffentlicher
Angelegenheiten deutlich zugenommen. Kommunalpolitik sollte deshalb nicht mehr
schlechthin „für die Menschen“ gemacht, sondern sie muss im engen Miteinander
von Politik, Gesellschaft und Verwaltung sowie immer mehr durch die Menschen
selbst realisiert werden.
So sollte der zentrale Anspruch an kommunale
Selbstverwaltung in erster Linie darin bestehen, die zivil- bzw.
bürgerschaftliche Selbstentscheidung, Selbstverantwortung und
Selbstorganisation zu garantieren sowie eine deutliche Demokratisierung und
Vergesellschaftung der politischen Entscheidungsprozesse zu erreichen.
Dabei geht es nicht schlechthin um ein bloßes
Mehr an Mitbestimmung und Mitbeteiligung, sondern es geht um die Emanzipation
der Gesellschaft von der bislang praktizierten, die Gesellschaft permanent entmündigenden
Politik- und Verwaltungspraxis. Es geht um eine radikale Demokratisierung
kommunaler Entscheidungsprozesse, die es allen Bürgerinnen und Bürgern
ermöglicht, Einfluss auf Entscheidung nehmen und selbst entscheiden zu können.
Die Schaffung von genau so einer Qualität in
der Beziehung zwischen Staat, Verwaltung und Gesellschaft ist der Kern dessen,
was unter dem mitunter inflationär gebrauchten Begriff der Bürgerkommune zu
verstehen ist.
Für diese neue Qualität der kommunalen
Selbstverwaltung sind folgende Schwerpunkte gesetzt:
Direkte Demokratie ausbauen und deutlich
erleichtern
Der diesbezügliche Zielkatalog umfasst vor
allem:
■ eine Absenkung des aktiven und passiven
Wahlalters – nicht nur bei Kommunalwahlen – auf 16 Jahre;
■ das kommunale Wahlrecht auch für
ausländische Einwohnerinnen und Einwohner außerhalb der Europäischen Union, die
ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben;
■ einfache und kostengünstige Verfahren
für kommunale Bürgerbegehren und Bürgerentscheide;
■ keine Ausschlussgründe für kommunale
direkte Demokratie;
■ niedrige Beteiligungs- und keine
Zustimmungsquoren;
■ barrierefreie Nutzung datengestützter
Technologien für Wahlen, Bürgerentscheide und -mitsprache.
Partizipation und Bürgerhaushalte im Alltag
durchsetzen
Eine optimale kommunale Selbstverwaltung
zeichnet sich vor allem aus durch
■ eine neue Kommunikationskultur zwischen
Politik, Verwaltung und Bürgerschaft, mit der die Gesellschaft als
gleichberechtigte Partner und Akteure akzeptiert werden;
■ die gesetzliche Pflicht bzw. die
alternativlose Praxis, dass bestimmte mittel- und langfristige Planungen im
Vorfeld rechtzeitig mit der Öffentlichkeit entwickelt, beraten und entschieden
werden müssen;
■ die Erweiterung der Mitwirkungs- und
Beteiligungsrechte für die Einwohnerinnen und Einwohner;
■ die Beseitigung von Hürden für die
Partizipation erschweren;
■ die partizipative Haushaltsaufstellung, -durchführung und
-kontrolle (Bürgerhaushalte), wobei Haushalte bzw. haushaltsrelevante Fragen
Gegenstand von Bürgerentscheiden sein dürfen müssen;
■ eine neue Qualität von Transparenz sowie der öffentlichen
Informationspolitik (einschließlich der Internetauftritte), bei der es nicht
mehr im Ermessen von Politik und Verwaltung liegen kann, welche Informationen
in welcher Form an die Bevölkerung gegeben werden und bei der einzig die
Partizipations- und Informationsbedürfnisse der Gesellschaft für uns den
einzigen Maßstab für das Informationsangebot und seine Gestaltung bilden.
Die Arbeitsweise der kommunalen Selbstverwaltungsorgane
demokratisieren
Die bisherige Abschottung der parlamentarischen Beratungen und
Entscheidungen von der Bevölkerung muss und kann in einer tatsächlichen
kommunalen Selbstverwaltung überwunden werden, denn nur so wird es auch möglich
sein, dass sich die gewählten Vertretungen aus der Abhängigkeit von
Verwaltungen lösen können. Das bedeutet vor allem
■ die bewusste Herbeiführung von kommunalen
Bürgerentscheiden durch die kommunalen Selbstverwaltungsorgane;
■ eine umfassende Öffnung politischer Entscheidungs-,
Umsetzungs- und Kontrollprozesse – vor allem in den Volksvertretungen – für
gesellschaftliche Mitwirkung und Mitbestimmung;
■ eine enge und partnerschaftliche Zusammenarbeit mit
gesellschaftlichen Selbstverwaltungsformen (Bürgerinitiativen, kommunale
Beiräte);
■ die Herstellung von Transparenz der politischen Debatten
zur Entscheidungsvorbereitung sowie in Verwaltungsangelegenheiten;
■ die regelmäßige Durchführung von Beratungen mit der
Einwohnerschaft, ergebnisoffene Dialoge, moderne Beteiligungsformen und lokale
Demokratiebilanzen;
■ die Schaffung förderlicher Bedingungen für
gesellschaftliche Selbstorganisation und Selbstverantwortung (einschließlich
der Trägerschaften öffentlicher Leistungen);
■ die inhaltliche und organisatorische Ausrichtung der
Verwaltung am Bedarf und an den Interessen der Gesellschaft;
■ einen Kulturwandel in der Verwaltung, damit Anliegen und
Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner als gestaltungspolitische
Herausforderungen angenommen werden.
Bürgerschaftliches Engagement umfassend
fördern
Kommunale Selbstverwaltung kann nur gut
funktionieren, wenn die Bevölkerung aktiver Gestalter bzw. Mitgestalter des
öffentlichen Lebens ist. Bürgerschaftliches Engagement ist nicht in erster
Linie ein Ersatz für Leistungen, die die Kommunen nicht mehr erbringen können
oder/und wollen, sondern vor allem wird das kommunale Leben durch freiwilliges
ehrenamtliches Engagement um viele Facetten und Qualitäten bereichert, die von
jemand anders als von der Gesellschaft gar nicht erbracht werden könnte. Im Interesse
einer effektiven kommunalen Selbstverwaltung sind die Kommunen gut beraten,
wenn es zu einer umfassenden Förderung des bürgerschaftlichen Engagements
kommt, weil sich darin im Besonderen Willen und Fähigkeit der Einwohnerinnen
und Einwohner widerspiegeln, ihre Angelegenheiten selbst zu entscheiden und in
die Hand zu nehmen. Insofern muss das bürgerschaftliche Engagement
■ von den jetzigen rechtlichen,
bürokratischen und finanziellen Hürden befreit und hingegen ausreichende
rechtliche, finanzielle und versicherungstechnische Rahmenbedingungen
geschaffen werden;
■ über Partnerschaften zwischen Politik,
Verwaltung, Wirtschaft, Institutionen und Vereinen gefördert und für alle
gesellschaftlichen Bereiche zugänglich gemacht werden;
■ mit Entscheidungskompetenzen, Finanzen
und Infrastruktur ausgerüstet werden;
■ gestärkt werden, indem die Akzeptanz
bei Politik und Verwaltung spürbar erhöht wird, was insbesondere auf
Bürgerinitiativen zutreffen muss;
■ über eine sachgerechte und wirksame
Anerkennungskultur Unterstützung finden.
Verwaltungsmodernisierung
Die Verwaltung kann und muss sich im
Zusammenhang mit einer wirkungsorientierten kommunalen Selbstverwaltung zu
einer Dienstleistungsverwaltung für die Einwohnerinnen und Einwohner (und nicht
nur für die Politik) entwickeln. Das bedeutet
■ einen Umbau der Verwaltung von einer
reinen Vollzugsbehörde zu einer Gestaltungsbehörde;
■ eine ständige Überprüfung und Anpassung
des Aufgabenkatalogs der Verwaltung entsprechend den sich veränderten gesellschaftlichen
Rahmenbedingungen;
die
Gewährleistung einer öffentlichen Kontrolle von und die Schaffung von
Möglichkeiten der Einflussnahme auf Verwaltungshandeln durch Bürgerinnen und
Bürger;
■ ein transparentes, also für die Bürgerinnen
und Bürger nachvollziehbares, Verwaltungshandeln, was die Gewährung von Informations-
und Akteneinsichtsrechten einschließt;
■ einen radikalen Abbau der
Überregulierung und Bürokratie;
■ Gesetze und Verordnungen, die die
Initiative der Gesellschaft befördern und das Handeln von Politik und
Verwaltung als Partner und Dienstleister an der Gesellschaft orientieren;
■ eine sorgfältige Prüfung, was überhaupt
einer Regelung bedarf;
■ einen deutlichen Ausbau der
Effektivität der Bürgerdienste vom front-office-Bereich in den Verwaltungen bis
hin zum Behördengang „per Internet“;
■ die Umwandlung der in den Verwaltungen oft noch üblichen
Kommunikationsbräuche hin zu einem modernen und bürgernahen
Kommunikationsverhalten;
■ eine Verwaltungskultur, in der Vorschläge, Anregungen und
Ideen aus der Öffentlichkeit als willkommener Handlungsimpuls und nicht als
Störfaktoren wahrgenommen werden.
4. Der Wandel der Arbeitsgesellschaft
und die kommunale Selbstverwaltung
Vor allem die entwickelten Industriegesellschaften
erleben eine neue Qualität der wissenschaftlich-technischen Revolution, in
deren Mittelpunkt der Wandel von der maschinellen zur automatisierten Großproduktion
steht. War bislang die technologische Kette Mensch - Maschine - Mensch die
unabdingbare Voraussetzung und Grundlage für die gesellschaftliche Produktion,
vermögen jetzt zunehmend die datengestützten Technologien den eigentlichen
Produktionsprozess autonom zu gestalten, und der Anteil menschlicher Arbeit
beginnt, sich – wie von Karl Marx und Friedrich Engels mehrfach prognostiziert
– in vor- und nachbereitende sowie überwachende Phasen der Produktion zu verlagern.
Das bedeutet nicht mehr und nicht weniger, als
dass die Aufhebung bisheriger Arbeitsteilung begonnen hat, also eine, vielleicht
sogar die tiefgreifendste Zäsur in allen bisherigen Produktionsweisen.
Mit den datengestützten Technologien ist endlich eine komplexe Kombination
ganzer Produktionsprozesse auf automatisierter und sich selbst regulierender
technischer Grundlage möglich, und der Mensch kann endlich aus der seinem
eigentlichen Vermögen völlig unadäquaten Situation heraus treten, lediglich
direkter Teil des unmittelbaren Produktionsprozesses sein zu müssen. Das ist
ohne Zweifel eine der größten Entwicklungschancen der Menschheit, und auch für
die Gestaltung der kommunalen Verhältnisse ist die Freisetzung menschlichen
Schöpfertums ohne Zweifel zunächst eine sehr innovative Quelle z.B. für einen Zuwachs
an kommunaler Demokratie.
Aber mit diesen Entwicklungen sind zugleich
ungeheure Gefahren sozialpolitischer Rückschläge verbunden, die ebenfalls unvermittelt
auf die Kommunalpolitik einwirken, denn der massenhafte Wegfall bisheriger
Erwerbstätigkeit geschieht unter kapitalistischen Bedingungen und in
Kombination mit unter reinen Kapitalaspekten betriebenen Rationalisierungsprozessen.
So sind die Kommunen – und in Zukunft weit mehr als das bereits jetzt der Fall
ist – mit dem sozialen Problem der Langzeitarbeitslosigkeit und all ihren
Folgen konfrontiert, falls nicht ein nachhaltiges politisches Gegensteuern
erfolgt.
Gewährleistungskommune
Die gravierenden gesellschaftlichen Umwälzungsprozesse
reproduzieren sich auch als neue Herausforderungen an das Spektrum öffentlicher
Aufgaben. Mit dem immer umfassenderen Einsatz der datengestützten Technologien
ist nicht nur verbunden, dass die bisher vorherrschende gesellschaftliche
Arbeitsteilung immer mehr aufgehoben, sondern dass die gesellschaftlich
notwendige Arbeitszeit zur Erzielung des gesellschaftlichen Gesamtproduktes
immer geringer wird. Auch unter anderen als kapitalistischen Bedingungen würden
damit Vollbeschäftigung rapid ab- und die „von Arbeit freie Zeit“ rapid
zunehmen. Die Freizeit („die von Arbeit freie Zeit“), zu großen Teilen in der
Kommune verbracht, wird immer umfassender zur Sphäre, in der sich das
Individuum als gesellschaftliches Wesen reproduziert.
Die deutliche Reduzierung im System der klassischen
Erwerbstätigkeit sowie die veränderte Rolle der „von Arbeit freier Zeit“ sind
aber damit gekoppelt, dass in der Folge ein neuer Bedarf für massenhafte,
langfristige und hoch qualifizierte Arbeit entstanden ist – die soziokulturelle
Sphäre. Aber die dort erstellten „Produkte“ haben im Vergleich zur
industriellen Produktion einen entscheidenden Nachteil – sie sind nicht
wertschöpfend. Demzufolge ist dieser Arbeitsmarkt vorwiegend nur über öffentliche
Gelder zu finanzieren, was aber die Grundfrage aufwirft, dass die dafür
erforderlichen Mittel nur über eine Umverteilung der öffentlichen Finanzen zu
erbringen sind. Das aber erfordert auch den Ausstieg aus bisherigen
Finanzierungen...
Das gilt in besonderem Maße für die Kommunen, denn sie
hatten bislang eine bedeutende Arbeitgeberfunktion. Aber sowohl die technischen
Umwälzungen als auch der europaweite Wettbewerb auf dem Gebiet der kommunalen
Dienstleistungen führen dazu, dass die Kommunen als Arbeitgeber immer mehr an
Bedeutung verlieren. Deshalb beschreiten nicht wenige Kommunen – in Ausübung
kommunaler Selbstverwaltung – den Weg vom direkten Arbeitgeber zum Garanten
einer hochwertigen Infrastruktur, indem sie intensiv daran arbeiten, für
Unternehmen die Ansiedlungs- und Verwaltungsverfahren zu vereinfachen, Genehmigungen
durch Mitteilungen zu ersetzen, Unternehmen „aus einer Hand“ zu betreuen und so
deren Ansiedlungswilligkeit im konkreten Territorium zu befördern. Zugleich
halten nicht wenige Kommunen ein deutlich erweitertes inhaltliches Spektrum an
infrastrukturellen Angeboten vor: Neben soziale, gesundheitliche, kulturelle
und sportliche Freizeitangebote bzw. Events treten immer mehr geförderte Formen
der gesellschaftlichen und politischen Aktivität, partizipativ aufgestellte
kommunale Haushalte, die Arbeit mit den neuen Medien, die Ge-staltung der
kommunalen Räume, die Ökologie und der Naturschutz, die historische Bewahrung
und Erinnerung. Im besonderen Maße bieten immer mehr Kommunen bzw. kommunale
Regionen eine umfassende fachliche Weiterbildung an. So wollen sie garantieren,
dass „ihre“ Bevölkerung über ein stets aktuelles hohes fachliches Niveau
verfügt und so dem Arbeitsmarkt – gerade unter den Bedingungen permanenter
fachlicher Neuerfordernisse – bzw. ansiedlungsbereiten Unternehmen zur
Verfügung steht.
Neue Qualitäten der kommunale
Daseinsvorsorge
Eine wichtige Frage für die Zukunft der kommunalen Selbstverwaltung
ist, dass sich die kommunale Daseinsvorsorge - also jene Aufgaben, Leistungen
und Qualitäten, die die Kommunen ihren Bürgerinnen und Bürgern vor allem auf
sozialem, gesundheitlichen, stadttechnischen und geistig-kulturellem Gebiet
garantieren muss - in der Folge der Generationen zum Teil wesentlich ändert.
Neben die „klassischen“ soziokulturellen und infrastrukturellen Schwerpunkte
werden solche treten wie die der ökologischen Nachhaltigkeit, der
politisch-demokratischen Teilhabe für die Individuen, der reichhaltigen
Angebote für fachlich-spezifische Selbstentfaltung, die breiter Möglichkeiten
für ein lebenslanges Lernen u.a.
Hinzu kommt, dass die junge Generation mit neuen und „nach
vorn offenen“ Erfahrungen der Kommunikation, der Mobilität, der
zwischenmenschlichen Kooperation, beruflicher Flexibilität, der Sexualität usw.
ausgerüstet ist, die sich als elementare Erwartungen an die kommunale
Daseinsvorsorge niederschlagen werden. Wenn auch im eher abgeschlossenen Sinne
haben aber auch die älteren und alt werdenden Generationen mehr und mehr solche
neuen Erfahrungen und demzufolge ebenso neuartige Erwartungen an Niveau und Art
kommunaler Existenzbedingungen.
Außerdem bringt es der demografische Wandel der
Gesellschaft mit sich, dass – im Gegensatz zu bisherigen Entwicklungen – nicht
die jungen Generationen, die aufgrund der demografischen Umbrüche nicht mehr
ausreichend zur Verfügung stehen, sondern die zunehmend älteren Menschen zu
Trägern auch der modernsten wissenschaftlich-technischen Wandlungsprozesse
werden (müssen). Das bringt auch völlig neue Anforderungen an die kommunale
Selbstverwaltung mit sich, denn will die Kommune ausreichende und entsprechend
qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfügung stellen, muss sie sich auf die
permanente Qualifizierung der 55-Jährigen und Älteren einstellen.
Trägerschaften
Zu den neuen Aufgaben kommunaler
Selbstverwaltung gehört auch die permanente Entscheidung darüber, welche
öffentlichen Leistungen in öffentlicher Trägerschaft und welche aus dritter Hand
erbracht werden sollen. Dabei hat es sich nirgends als qualitäts- und
kostengünstig erwiesen, wenn sich die Kommune von allen öffentlichen Trägerschaften
löst.
Häufig wird argumentiert, dass die für den
Betrieb einer privaten Trägerschaft erforderlichen Kosten („Projektkosten“)
niedriger seien als die in öffentlicher Trägerschaft. Doch wenn es um
öffentliche Aufgaben – also zum Beispiel um Leistungen im sozialen,
gesundheitlichen, stadttechnischen, Stadtversorgungs-, Bildungs- und
Kulturbereich – geht, dann muss auch in privater Trägerschaft eine
entsprechende Qualität gewährleistet sein, und die erfolgt in der Regel durch
ein kommunales Qualitätsmanagement, durch die Bereitstellung von know-how,
durch die Übergabe von öffentlichen Geldern und ein Finanz-Controlling usw.
Kurz: Auch bei einer Übertragung öffentlicher Leistungen an Dritte fallen
beträchtliche kommunale Transferkosten an, und im Rahmen der kommunalen
Selbstverwaltung muss genau überprüft werden, welche Trägerschaft im Interesse
von Qualitäten tatsächlich kosteneffizienter ist.
Insofern muss im Rahmen verantwortungsbewusster
kommunaler Selbstverwaltung eine strikte aufgaben- und verfahrenskritische
Betrachtung der öffentlichen Leistungen sowie eine folgenkritischen Abschätzung
darüber erfolgen, mit welchen komplexen finanziellen und auch sozialen
Wirkungen eine solche Übertragungspolitik verbunden sein wird.
Vor allem im Rahmen des europäischen
Wettbewerbs auf dem Gebiet der kommunalen Dienstleistungen ist zuweilen zu
hören, dass damit das Ende der kommunalen Selbstverwaltung gekommen sei, weil
es keinerlei kommunale Steuerungsmöglichkeiten mehr gäbe. Und häufig ist es so,
dass Kommunen quasi wehrlos zusehen, wie die europäische Konkurrenz Ausschreibungen
über kommunale Verkehrssysteme, Wasser- und Abwasserwirtschaft und andere
technische Infrastrukturen gewinnt, weil sie vor allem über die Möglichkeit zu
Dumpinglöhnen verfügt. Doch das muss nicht so sein, denn es gibt eine Reihe von
modernen Verwaltungsreform-Instrumenten, mit denen die örtliche Industrie
erfolgreich auf den Wettbewerb vorbereitet bzw. die neuen Träger öffentlicher
Dienstleistungen zu Qualität und Kosteneffizienz gezwungen werden können.
In der folgenden Tabelle sind wichtige
Instrumente zusammen gefasst. Das Problem ist, dass diese Instrumente häufig
noch missachtet werden. Das ist für den Erhalt kommunaler Selbstverwaltung
ebenso schädlich wie die Forderung, dass die kommunalen Dienstleistungen so
erbracht werden sollen, „wie es immer war“. Denn bei allen berechtigten Sorgen
vieler Kommunen vor dem europaweiten Wettbewerb muss auch gesagt werden, dass
die jetzige Erbringung kommunaler Dienstleistungen häufig viel zu teuer, zu
wenig nutzerfreundlich und qualitativ unzulänglich ist. Selbst wenn Kommunen
viele bisherige Träger beibehalten können, muss eine Reform in der Art und
Weise erfolgen, öffentliche Dienstleistungen zu erbringen.
Aufgabengruppe
|
Beschreibung |
|
1.
Aufgabengruppe |
Frage: Was müssen
Staat und Verwaltung überhaupt für Aufgaben erfüllen? |
Staatsaufgabenkritik
|
Gründliche
Untersuchung, welche Aufgaben zwingend staatlich oder kommunal wahrgenommen
werden müssen bzw. welche Aufgaben man aus politischen Gründen staatlich oder
kommunal wahrnehmen will. Entscheidung darüber, welche Aufgaben an Dritte
übertragen werden und von welchen man sich überhaupt löst. |
|
Gesamtkostenprognose |
Projektkosten = was kostet diese
Leistung bei staatlicher bzw. kommunaler Wahrnahme? Transferkosten = welche Leistungen müssen
von Staat und Verwaltung auch bei privater Aufgabenwahrnehmung erbracht
werden? Gesamtkostenanalyse = Bei welcher Wahrnehmung
sind – Projekt- und Transferkosten zusammen gerechnet – gibt es wirkliche
Reduzierungen der öffentlichen Kosten? |
|
2.
Aufgabengruppe |
Sind die
Abläufe und Rahmenbedingungen optimal? |
Prozessanalyse und -optimierung
|
Ständige
Analyse der Verfahrensabläufe, Abfragen der tatsächlichen Notwendigkeiten, Erkennen
von Leerläufen, Einsatz datengestützter Technologien und externen
Sachverstandes |
|
Deregulierung
und Entbürokratisierung |
Ständiges
Befragen der Regulungen, ob sie tatsächlich notwendig sind, um
initiativreiches Handeln zu bewirken. Oder ob sie ausbremsen, hemmen und
schikanieren? |
|
3.
Aufgabengruppe |
Werden bei
der Aufgabenerfüllung klare Ziele gesetzt und erfüllt? |
|
Zielsysteme |
Genaue Analyse, was mit der
Dienstleistung für wen mit welchen Kosten in welcher Qualität erreicht werden
soll |
|
Gender
Mainstreaming |
Analyse
der unterschiedlichen Nutzergewohnheiten öffentlicher Dienstleistungen bei
Frauen und Männern, Ausrichtung der Dienstleistungen auf die hauptsächlichen
Nutzergruppen |
|
Zielvereinbarungen |
Vertragliche
Festlegung der Etappenziele |
|
4.
Aufgabengruppe |
Wie
können die Kosten optimiert werden?
|
|
Produkthaushalte |
Jede
Leistung wird qualitativ genau bestimmt, alle anfallenden Kosten werden auf
diese Leistung umgerechnet, und so entsteht ein exakt definiertes Produkt mit
einem objektiven Kostenaufwand. |
|
Kosten-Leistungs-Rechnung |
Ständige
Analyse, ob die erstrebte Leistung zu den vorgegebenen Kosten erbracht wird –
Grundlage für Schlussfolgerungen (welche kostentreibenden Faktoren müssen
abgesenkt werden?) |
|
Querschnittscontrolling |
Vergleich
der Produkte über alle Verwaltungen (z.B. Was kostet das Produkt A in jeder
Gemeinde? Daraus wird ein Median (z.B. der Durchschnitt aus dem 6. und 7. Wert)
gebildet, und nur nach dem Medien erfolgt die produktbezogene Mittelzuweisung |
|
5.
Aufgabengruppe |
Gibt es ein
modernes Steuerungs- und Kontroll-Management ? |
Ziel- und wirkungsorientiertes Controlling
|
Vor
allem im Transferbereich wird jeder Transferempfänger daraufhin bestimmt,
welches konkrete Ziel seine Förderung haben soll und mit welchen konkreten
Maßnahmen das erreicht werden soll = ständige Verlaufskontrolle jedes
Einzelfalles und ggf. Korrekturen |
|
Vertragsmanagement |
Ausgestaltung
von Ausschreibungen und Verträgen nach den erforderlichen qualitativen,
finanziellen und sozialen Kriterien, Sicherung der politischen Kontroll- und
Einflussmöglichkeiten, Transparenz (Festlegung, welche Unterlagen einsehbar
bzw. öffentlich gemacht werden müssen), Regelmäßigkeit der Rechenschaft... |
|
Anreiz-
und Sanktionssysteme |
Sie
wirken nur, wenn sie im Bereich der Prämien liegen. Wer gut ist, bekommt
Zusatzeinkommen; wer schlecht ist, bekommt etwas abgezogen (Letzteres zwingt
dazu, z.B. in einer Verwaltung diejenigen zu suchen und zu benennen, die die
Probleme verursachen |
|
Beteiligungsmanagement |
Ausschöpfung
aller Eigentümerrechte |
|
Transparenz |
Nachvollziehbarkeit
der Vorgänge und Beteiligung der Öffentlichkeit |
|
Qualitätsmanagement |
Festlegung
klarer Standards (es gibt z.T. offizielle Normen) |
|
Monitorings |
Regelmäßige
und zielgerichtete (anonyme) Befragungen von Mitarbeitern, Vorgesetzten und
vor allem der Kunden; öffentliche Auswertung; Schlussfolgerungen müssen in
Zielsysteme bzw. Zielvereinbarungen eingehen, kontrolliert und abgerechnet
werden |
5. Kommunale Selbstverwaltung und die neuen datengestützten
Technologien
Die gravierenden Umbrüche in der gesellschaftlichen Produktionsweise
ziehen tiefgreifende Veränderungen in der Lebens- und Kommunikationsweise der
Gesellschaft nach sich. Auch an die Kommunen bzw. an die Modernisierung der
kommunalen Selbstverwaltung entstehen grundlegend neue Ansprüche, deren Kern
darin besteht, dass für die bisherige „Arbeitsteilung“ zwischen kommunalen
Selbstverwaltungsorganen, der Verwaltung und der Gesellschaft keine Grundlagen
mehr bestehen. Funktional geht es bei dieser Neuorientierung darum, dass im
Rahmen einer weit reichenden Emanzipierung der Gesellschaft vom Staat die
Politik zum Partner der Bürger und die Verwaltung vom Vollzugsorgan des Staates
zum Dienstleistungsorgan für die Einwohnerinnen und Einwohner werden muss. Instrumentell geht es um eine möglichst
breite Anwendung eines effektiven eGovernments (Electronic Government =
elektronische Verwaltung)
Der Bedarf an eGovernment ist sehr hoch: In einer repräsentativen
Erhebung (12. Januar bis 18. März 2004) stellte die Forschungsgruppe Wahlen fest,
dass in der Bundesrepublik Deutschland 57 % der Bevölkerung über 18 Jahre
geschäftlich oder/und privat das Internet nutzt. Freilich gibt es einen
relevanten Unterschied zwischen den großen Städten und dem „flachen Land“, denn
in Berlin verfügen z.B. über 70 Prozent der hier Wohnenden über einen privaten
Zugang zum Internet. Insgesamt will die Bundesregierung mit einer Initiative
„Bund online“ erreichen, dass bis 2006 insgesamt 75 Prozent der Bevölkerung das
Internet privat oder/und dienstlich nutzen kann. Das scheint durchaus
erreichbar, denn seit 1999 hat sich die Zahl der Nutzerinnen und Nutzer in
Deutschland bereits mehr als vervierfacht.
Dabei gibt es deutliche Unterscheidungen nach
Berufsgruppen: Bei ungelernten Arbeitern liegt die Internetnutzung bei 21 %,
bei Facharbeitern bei 42 %, bei mittleren Angestellten und Beamten bei 58 %,
bei leitenden Angestellten und Beamten bei 65 %, bei Selbständigen bei 72 %.
Gravierende Differenzierungen gibt es auch bei den formalen
Bildungsabschlüssen: Absolventen der Hauptschule ohne anschließende
Lehrausbildung liegt er bei 21 %, bei Hauptschulabsolventen mit anschließender
Lehrausbildung bei 39 %, bei Menschen mit mittlerer Reife bei 59 % und bei
Menschen mit Hochschulreife bei 78 %. Und es gibt Unterscheidungen zwischen den
Altersgruppen: So liegt bei jungen Leuten unter 18 Jahren ein hoher, freilich
auch differenzierter Nutzungsgrad vor. 50 % der Jugendlichen haben einen
Computer im persönlichen Besitz, 25 % haben einen eigenen Internetzugang (z.B.
über den Familien-Computer), und 83 % der Jugendlichen nutzen das Internet
„zumindest selten“. 69 % der Hauptschüler, 80 % der Realschüler und 92 % der
Gymnasiasten sind Internetnutzer. Hingegen haben Menschen über 60 Jahre nur
einen Nutzungsgrad von 13,3 Prozent.
In Rechnung gestellt, dass es das Internet seit
etwa 15 Jahren gibt, ist das ein Entwicklungstempo von bislang ungekannter
Rasanz. Zu erwarten ist, dass sich Dynamik, Anwendungsfelder und Nutzergruppen
bereits in nächster Zukunft deutlich erweitern werden. Schon heute werden in
der Bundesrepublik ein großer Teil von Ferienreisen, der Bücherkauf und eben
auch der Verwaltungskontakte über das Internet abgewickelt. Untersuchungen
weisen darauf hin, dass die Haupterwartung der Deutschen an das Internet ein
„abgeschlossener Behördengang per Internet“ ist, also die Erledigung von
Verwaltungsangelegenheiten, ohne das Amt selbst aufsuchen zu müssen.
Geschätzt wird z.B., dass in absehbarer Zeit
etwa 75 Prozent der Gesellschaft das Internet nutzen und die heute noch dabei
dominierenden Generationsunterschiede aufgehoben werden. Allerdings besteht die
reale Gefahr, dass etwa 25 Prozent der Bevölkerung vom Internet ausgeschlossen
bleiben werden.
Die jetzige Diskussion im Rahmen kommunaler
Selbstverwaltung geht richtigerweise davon aus, dass die neuen Informations-
und Interaktions-Möglichkeiten des Internets an möglichst vielen öffentlichen
Plätzen (z.B. Verwaltungsstandorten, Sparkassen, Schulen, Hochschulen,
Kultureinrichtungen) der Bevölkerung zur Verfügung stehen müssen. Langsam, aber
insgesamt noch zu langsam werden in den Kommunen kommunale und private
Finanzierungsquellen erschlossen sowie Wege beschritten, benachteiligte Menschen
mit dem Internet in Verbindung zu bringen. So unterhält z.B. das Deutsche Rote
Kreuz – eine große Wohlfahrtsorganisation – in über 40 Städten der
Bundesrepublik Internet-Cafés für Benachteiligte, Senioren, Hausfrauen und
Menschen mit Behinderungen. Verschiedene große Soft- und Hardware-Entwickler
unterstützen weitere solche Projekte. In Berlin gibt es einen Pilotversuch, in
Obdachlosenunterkünften ein Internet-Café zu führen. In Köln und anderen
Städten werden junge Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund über
spezielle Kurse (z.B. „Was kostet das Leben?“) an das Internet heran geführt.
Wissenschaftlich begleitet von der Technischen Universität Berlin werden in den
Bundesländern Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und
Schleswig-Holstein Insassen von Haftanstalten über das Internet systematisch
auf das berufliche und soziale Leben nach der Haft vorbereitet.
Im Zusammenhang mit dem Wandel zur Bürgergesellschaft bilden sich
vor allem folgende Schwerpunkte heraus:
■ Grundlegende politische Entscheidungsprozesse können und
müssen vergesellschaftet werden, weil die dafür notwendigen informellen
Grundlagen über die neuen Medien allseits zur Verfügung stehen. Das trifft vor
allem auf Wahlen und Formen der direkten Demokratie zu. Es wird möglich sein,
vor der individuellen Entscheidung noch einmal per Internet alle Informationen
abzuprüfen und so die Entscheidung selbst sachlich zu qualifizieren. Diese
tatsächliche Demokratisierung impliziert, dass die Vergesellschaftung
politischer Entscheidungen auf allen Ebenen ausgebaut werden sollte.
■ Nahezu alle Planungs-, Debatten- und
Entscheidungsprozesse in der Kommune (bis hin zum „Bürgerhaushalt“) können und
müssen für eine sachkundige Teilhabe (Partizipation) durch die Gesellschaft geöffnet
werden. Nur wenn überall „Entscheidungs-Partizipation“ zur Normalität wird,
sind Politik und Verwaltung im Interesse sachkundiger Entscheidungen gezwungen,
Informationen nicht zurück zu halten oder nur selektiv einzustellen.
■ Im Zusammenhang mit der
Vergesellschaftung von Aufgaben und Trägerschaften wird eine neue informelle
Grundlage für die Gesellschaft geschaffen.
■ Das eGovernment macht eine öffentliche
und effektive Kontrolle von Politik und Verwaltung durch die Gesellschaft
möglich.
■ Es kann nicht mehr im Ermessen von Politik und Verwaltung
liegen, welche Informationen an die Bevölkerung gegeben werden, sondern die
Informationsbedürfnisse der Gesellschaft bilden den einzigen Maßstab für das
Informationsangebot und seine Gestaltung. Das betrifft sowohl die Inhalte als
auch die Sprache und die Systematik.
■ Es kann zu einem deutlichen Ausbau der Effektivität der
Bürgerdienste – vom front-office-Bereich in den Verwaltungen bis hin zum
Behördengang „per Internet“ – kommen, weil z.B. viele Vorabinformationen (von
Anschriften und Öffnungszeiten über Zugangsvoraussetzungen bis hin zu
Formularvordrucken) über das Internet zu bekommen sind.
Besonders hinsichtlich des freiwilligen und
ehrenamtlichen Bürgerengagements in den Kommunen gibt es den Widerspruch, dass
den Bürgerinnen und Bürgern zwar die instrumentelle Umsetzung von öffentlichen
Aufgaben, aber nicht die Teilhabe an den dafür erforderlichen Beratungs- und
Entscheidungsprozessen zugetraut wird. Das bremst zunehmend jüngere Generationen
aus, wenn sie gesellschaftliche Verantwortung übernehmen wollen, und es stärkt
die Politikverdrossenheit. Das ist natürlich nicht allein durch das eGovernment
zu überwinden, denn dazu bedarf es gesetzlicher und politischer Veränderungen.
Aber eGovernment kann sehr wirksam dazu beitragen, gesellschaftliche
Selbstverantwortung und Partizipation zu fördern und zu qualifizieren.
Vor diesem Hintergrund ist es schlicht
unakzeptabel, wenn sich Politik und Verwaltungen dieser weitreichenden gesellschaftlichen
Kommunikations- und Aktionsform entziehen bzw. sich ihr nur zögerlich öffnen.
Das Hauptargument – die leeren öffentlichen Kassen – verliert sofort an
Relevanz, wenn man bedenkt, dass die z.T. beträchtlichen Ausgaben für das
eGovernment – bzw. für das, was man dafür hält – oftmals uneffektiv und
kontraproduktiv eingesetzt werden. Die Zurückhaltung einiger kommunaler
Selbstverwaltungsorgane und ihrer Verwaltungen ist wohl eher daher zu erklären,
dass man sich schwer tut, eigenes Herrschaftswissen abzugeben, sich einer
öffentlichen Evaluierung und gesellschaftlicher Einflussnahme zu stellen.
Auch für den
verwaltungsinternen Einsatz der neuen Medien ist im Grundsatz klar, wohin die
Reise bei der internen Prozessoptimierung des Verwaltungshandelns gehen muss:
■ Mit der datengestützten Vernetzung von
Verwaltungsprozessen ist die schrittweise Aufhebung bislang sehr kleinteiliger
arbeitsteiliger Prozesse verbunden. Ganze bisherige Aufgaben (Sozialhilfesachbearbeiter
für weiblich A – B) werden wegfallen, bisherige aus der Arbeitsteilung
resultierende lange Bearbeitungszeiten (Doppel- und Mehrfachzeichnungen) werden
radikal gekürzt, viele Momente des front-office-Handelns werden durch einen
systematischen Einsatz des „Behördengangs per Internet“ (einschließlich
elektronischer Signatur und der Gebührenentrichtung per heimischen PC)
schlichtweg unnötig, und zugleich werden sich die Zeiten für direkte
Bürgerarbeit in den erforderlichen Fällen deutlich erweitern.
■ Endlich kann die aus Kaiserzeiten stammende separierende
und Bürokratie produzierende Verwaltungsstruktur und -systematik nach heutigen
und künftigen Erfordernissen (nach zusammenhängenden Verwaltungskreisläufen,
wie mit der Berliner LuV-Bildung begonnen, aber auch nach Lebenslagen der
Einwohnerinnen und Einwohner, nach dem „Alles-aus-einer-Hand-Prinzip“ usw.) neu
geordnet werden.
■ Wie lange ist wohl noch zu akzeptieren, dass in der
Verwaltung – mit wenigen Ausnahmen – Kommunikationsbräuche aus dem 19. und –
dem zumeist frühen – 20. Jahrhundert (persönliche Vorsprache, Schriftverkehr
per Briefpost, im Höchstfall telefonische Nachfrage oder Informationen per Fax,
150 Jahre alte Abzeichnungsverfahren, Postverteilung per Botenwagen)
konserviert und reaktiviert werden, wo sich doch in der Gesellschaft immer mehr
eine Kommunikation über e-mail, SMS und UMTS durchzusetzen beginnt? Und das
erst der Anfang eines neuen Kommunikationsverhaltens ist?
■ Adäquat zur allgemein begonnenen Flexibilisierung der
Arbeitszeiten (nur 50 % der Beschäftigten in Deutschland arbeiten heute noch
innerhalb fester Arbeitszeiten) werden sich auch Bedürfnisse und Möglichkeiten
für Kontakte zu Behörden grundlegend verändern. Wenn sich dann noch der
„Behördengang per Internet“ durchsetzt und jede Einwohnerin bzw. Einwohner zu
jeder Zeit die Behörden kontaktieren kann, dann spätestens stellt sich die
Frage nach Arbeitsplatz und Arbeitszeiten des öffentlichen Dienstes. Die Tag-
und Nacht-Erreichbarkeit – zumindest in den front-office-Bereichen auch der
Ministerialverwaltungen – gilt jetzt noch als völlig überzogene Forderung, wäre
aber z.B. bei einem nächtlichen Heimarbeitsplatz und bei entsprechender
Vernetzung zwischen dem dienstlichen und dem heimischen PC bereits heute
technisch möglich und also im Bedarfsfalle sofort realisierbar.
■ Die neue Qualität von Prozessoptimierung wird – ebenso
wie mit dem umfassenden Einsatz datengestützter Technik auch immer mehr Momente
sich selbst regulierender Systeme in den Verwaltungsprozess eingeführt werden –
zu deutlichen Absenkungen des bisher hohen Personalbesatzes in den Verwaltungen
führen und ist zugleich mit einer spürbaren Leistungssteigerung sowie einer
erhöhten Bürgerorientiertheit der öffentlichen Verwaltungen verbunden.
Kommunale Selbstverwaltung vom Kunden
aus denken
Kunden sind die
Bürgerinnen und Bürger vor allem bei den informellen und interaktiven
Internet-Angeboten der Verwaltung. Eine Analyse allein der städtischen
Homepages in der Bundesrepublik Deutschland zeigt, dass der größte Teil den
Bürger nicht als mündigen Auftraggeber sieht, dem sich die Verwaltung
anzupassen hat. Im Gegenteil: Bei den meisten Homepages der kommunalen
Verwaltungen muss man wissen, wie das eigene Anliegen in der Amtssprache heißt
und an welche Behörde man sich zu wenden hat. Eine Dienstleistungsverwaltung
jedoch müsste das Anliegen genau erfragen und den Bürger systematisch – und
zwar in der Alltagssprache – durch den Behördendschungel führen.
Die Bürgerinnen und Bürger hegen – wie alle
einschlägigen Umfragen beweisen – vor allem vier im Prinzip simple Erwartungen:
■ zum ersten umfassende und zutreffende
Informationen über die gewünschten Verwaltungsleistungen zu erlangen, um eventuelle
Behördengänge auf ein Minimum reduzieren zu können;
■ zum zweiten in ständig wachsendem
Umfang den „Behördengang per Internet“ zu praktizieren, um das persönliche
Erscheinen „auf dem Amt“ möglichst vermeiden zu können;
■ zum dritten, dass die gesamte Verwaltung
über Internet und Intranet vernetzt wird, damit die Verwaltungsabläufe
optimiert und beschleunigt und die Wartezeiten für die Bevölkerung möglichst
auf ein Minimum reduziert werden;
■ zum vierten ein breites Netz öffentlich
zugänglicher Internetanschlüsse, um auch jenen die internetgestützte
Kommunikation und Interaktion mit den Verwaltungen zu ermöglichen, die privat
(noch) über keinen Anschluss verfügen (können).
Vor allem erhoffen sich die Bürgerinnen und
Bürger, durch den Einsatz des Internets möglichst wenig Zeit auf den Verwaltungen
verbringen zu müssen bzw. möglichst wenig mit der Verwaltung zu tun zu haben.
Sie erhoffen sich aber nicht, dafür lange und nicht selten vergebliche Warte-
und Arbeitszeiten am heimischen PC verbringen zu müssen, weil ihnen z.B. die
Beherrschung der sprachlichen Codes der Verwaltung und/oder die Kenntnis des
internen Verwaltungsaufbaus abverlangt werden, damit sie überhaupt zu
Informationen gelangen. Wie verschiedene wissenschaftliche Analysen beweisen,
erwarten bundesweit die Bürgerinnen und Bürger von den Verwaltungen ein
ziemlich konkretes Informations- und Kommunikationsangebot sowie eine bestimmte
Reihenfolge dieses Angebotes:
■ Mehrsprachigkeit, die es sehr selten gibt, obwohl doch
der Immigrantenanteil oftmals sehr hoch und deren Bedarf an Verwaltungsleistungen
nicht selten beträchtlich ist;
■ eine freie Begriffssuche, wobei die optimale Variante in
einem lernenden System sowie darin besteht, dass im Ergebnis der freien
Begriffssuche der Hinweis auf die offizielle Amtsbezeichnung erfolgt;
■ ein systematisiertes Angebot nach komplexen
Lebenssituationen, wie z.B. Geburt, Tod, Umzug, Heirat usw.;
■ eine feste Schlagwortleiste, die ebenfalls nach
Lebenssituationen (in der Alltagssprache und nicht über Verwaltungs-Codes)
aufgebaut ist;
■ Angabe der zuständigen Verwaltungsbehörde bzw. des
entsprechenden Dienstleistungsträgers;
deren Anschrift (optimal: Kartenauszug mit Standort) und
Öffnungszeiten, am besten mit den Namen der konkret Verantwortlichen;
■ kommunikative Erreichbarkeit über Telefon (optimal:
Direktanschluss der/des Verantwortlichen), Fax und e-mail;
■ verkehrliche Erreichbarkeit über ÖPNV (optimal: auch für
PKW, incl. nahe gelegene Parkplätze mit Parkgebühren);
■ Angabe zusätzlicher Träger mit gleichem bzw. ähnlichem
Leistungsangebot;
eventuelle Erlangungsvoraussetzungen;
■ erforderliche Unterlagen, die – wenn persönliches
Erscheinen (noch) erforderlich ist – mitzubringen sind;
Download-Formulare;
■ elektronische Ausfüll-Anleitungen (optimal: weitere
„Nothilfen“ im Falle von Schwierigkeiten beim Ausfüllen);
online-Behördengang (einschließlich Signatur und
Bezahlmöglichkeit am PC);
■ Übersicht über Verwaltungsstruktur, leitendes Personal
usw
Kommunale Selbstverwaltung – das ist die Voraussetzung – muss erstens
als Verfassungsgrundsatz installiert sein.
Um kommunale Selbstverwaltung aber zu einem lebendigen Prinzip
des praktischen Lebens werden zu lassen, bedarf es zum zweiten
eines Systems von Rahmenbedingungen, die von der praktizierten Subsidiarität
bis zum Einsatz von Instrumenten einer modernen Verwaltungsreform reichen.
Kommunale Selbstverwaltung muss drittens mit der
Entwicklung der objektiven Verhältnisse konform gehen. So, wie sich die
Verhältnisse im Augenblick in einer gravierenden Umbruchphase befinden, so
müssen sich auch die Kerninhalte der kommunalen Selbstverwaltung (z.B. die
kommunale Daseinsvorsorge, die Rahmenbedingungen für Wirtschaftswachstum und
Arbeitsplätze, die Sicherung der lokalen Demokratie usw.) diesen Veränderungen
anpassen.
Viertens wird immer mehr die
zivilgesellschaftliche Selbstverantwortung und Selbstorganisation zum
Hauptkriterium für eine nachhaltige und zukunftsfähige kommunale
Selbstverwaltung, die aber eben auch nur eine Zukunft hat, wenn sich die Kommunen
auf den Weg zur Bürgerkommune begeben.
Weil sich immer die materiell-gegenständlichen Produktivkräfte
als das dynamische gesellschaftliche Entwicklungselement erweisen, wird fünftens
der umfassende Einsatz der modernen datengestützten Technologien sowohl
in der Beziehung zwischen Staat, Verwaltung und Gesellschaft als auch in den
internen Verwaltungsprozessen zu einer Kernfrage für die weitere Ausprägung der
kommunalen Selbstverwaltung.
Zurück zum Seitenanfang
Der Einsatz datengestützter
Technologien in der Verwaltung (eGovernment)
– Kernprozess bei der Herausbildung einer bürgerorientierten
Dienstleistungsverwaltung (Dezember 2003)
Welche
europapolitischen Wachstumspotenziale
ergeben sich für die Region Brandenburg-Berlin bzw. für ein gemeinsames
Bundesland nach der EU-Osterweiterung? (Januar 2004)
Politische Eckwerte für eine nachhaltige Entbürokratisierung in Berlin. Überlegungen
(Januar 2005)
„Lebendige Demokratie“
als wirksame Strategie gegen rechtsextremes Wählerverhalten (Februar 2005)
Bürgerämter in einer modernen
Dienstleistungsverwaltung (Oktober 2005)
Aufschwung durch Abschwung? (November 2007)
Der Weg in die digitale Zukunft und aus
der digitalen Spaltung (Februar 2008)
Starke Bezirke in
einer starken Einheitsgemeinde
(Juni 2008)
Zitzewitz oder doch lieber Karl Marx? Überlegungen
zu unserem Programmentwurf (Juni 2010)
Forum
(Meinungen, Positionen, Anregungen)

Pausengespräch auf der Moskauer Konferenz
(25./26. Mai 2004) mit Frau Professor Dr. Elena Schomina von der Moskauer
Hochschule für Ökonomie (rechts) und Dr. Lutz Brangsch, Mitglied des
Geschäftsführenden Vorstandes der Rosa-Luxemburg-Stiftung Berlin (Mitte).
Foto: Privatarchiv
Politische Eckwerte für eine nachhaltige Entbürokratisierung in Berlin
Überlegungen (im
Ergebnis intensiver Debatten in der PDS-Fraktion, mit dem Koalitionspartner SPD
und mit Experten)
Für den
Bürokratieabbau und die Deregulierung sind strikt die Grundsätze zu beachten,
die der Senat am 17. Dezember 2002 zur Gesetzesfolgenabschätzung sowie am 11.
Januar 2005 zu den Verfahrensregelungen für die begleitende Gesetzesfolgenabschätzung
verabschiedet hat. Dabei gilt der Grundsatz, dass Deregulierung – d.h. der
Abbau von Verwaltungsvorschriften, Verordnungen und Gesetzen – kein Selbstzweck
ist. Entbürokratisierung und Deregulierung sind auch nicht – wie oft geschehen
– als gleichwertig zu behandeln. Vielmehr muss sich Deregulierung in die
konkrete Zielsetzung eines umfassenden Konzeptes zum Bürokratieabbau einordnen.
Dabei ist auch der häufigen öffentlichen Auffassung entgegenzuwirken, dass Regelungen
per se schlecht und überflüssig seien. Das sind sie nämlich nur da, wo sie
überregulierend eingreifen und die Ziele gesellschaftlichen Zusammenlebens und
Handelns eher be- bzw. verhindern als deren Erreichung zu befördern. Nur in
solchen Fällen sind sie abzuschaffen. Aufgabenkritik mit Deregulierung auf der
einen Seite, Geschäftsprozessoptimierung mit dem Ziel von Verfahrensvereinfachung
und Verfahrenstransparenz auf der anderen Seite ergeben einen wirksamen
Bürokratieabbau.
Entbürokratisierung ist sowohl ein Projekt als auch
übergreifendes Prinzip der vom Senat beschlossenen Neuordnungsagenda zur
Modernisierung der Berliner Verwaltung. In erster Linie geht es darum, alle Verfahrungen
und Regelungen nach ihrem gestaltungspolitischen Sinn zu befragen, transparente
und vereinfache Verwaltungsverfahren sowie sinnvolle Regelungen für die
Entwicklung des Gemeinwesens zu schaffen. Es kann also nicht in erster Linie
darum gehen, etwas abzuschaffen, sondern über vernünftige Regelungen vor allem
auf Folgendes zu befördern:
■ Stärkung von Eigenverantwortung und zivilgesellschaftlicher
Selbstregulierung;
■ Beachtung der Beschäftigtenrechte;
■ ergebnis- statt instrumentenorientierte Normenausrichtung;
■ konsequente Anwendung des Lebenslagenprinzips und die
Beachtung von Leistungssträngen durch ressortübergreifende Zusammenarbeit und Vernetzung;
■ Vermeidung, dass Bundesregelungen noch einmal auf
Landesebene erfolgen;
■ wo es gestaltungspolitisch machbar ist, weit reichende
Ersetzung der Genehmigungs- durch Anzeigeverfahren;
■ Kompatibilität mit dem Land Brandenburg;
■ Verfahrensoptimierung in Einheit mit eGovernment.
Verfahren und Regelungen, die auf
■ soziale
Chancengleichheit,
■ basisdemokratische
Mitwirkung,
■ den Ausbau der
Gleichstellung sowie
■ ökologische
Nachhaltigkeit
zielen, sind besonders schützens- und
erhaltenswert und müssen optimiert werden. Grundsätzlich sollten sie zunächst
von einer Aufhebung ausgeschlossen sein.
4.Grundprinzipien bei der Rechtsvereinfachung
Rechtsvereinfachung und Abbau von Vorschriften (Deregulierung) bilden
nur einen Aspekt der Entbürokratisierung und sind ausschließlich in folgendem
Zusammenhang zu entwickeln:
■ Permanentes aufgabenkritisches Herangehen
■ Konsequente Beachtung von Querschnittsansätzen
■ Systematische Überprüfung von Rechtsvorschriften in den
benannten vorrangigen Handlungsfeldern
■ Gleichzeitige Verfahrenskritik und –optimierung
5. Verstetigung der Entbürokratisierung
■ Im Land Berlin besteht eine Fristenregelung (AZG § 6 Abs.
5). Sie ist konsequent anzuwenden, und ihre Einhaltung ist alle zwei Jahre zu
kontrollieren. Vom Senat und vom Abgeordnetenhaus vorgelegte Gesetze, die einem
aktuellen oder zeitlich begrenzten Regelungs- oder Steuerungsziel dienen, sind
mit einer spezifischen Fristenlösung zu versehen.
■ Damit Vorschläge aus der Bevölkerung, aus der Wirtschaft,
der Verwaltung und der Wissenschaft, die auf Entbürokratisierung und
Verfahrensvereinfachungen zielen, bekannt und öffentlich debattiert werden
sowie Eingang in den Prozess der Entbürokratisierung finden können, sind geeignete
Instrumente (v. a. über das Internet sowie die Einrichtung einer Datenbank) zu
entwickeln.
6. Akzeptanzgewinnung
Für eine weit reichende und nachhaltige Entbürokratisierung und
Deregulierung sind Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Verbände und Bevölkerung
gleichermaßen in diesen Prozess zu beteiligen. Vor allem muss von Anfang an
eine breite Akzeptanz darüber erzielt werden, dass Entbürokratisierung und
Deregulierung nicht nur Politik und Verwaltung in ihrem Handeln gegenüber der
Gesellschaft einschränkt, sondern mit einer deutlich höheren Eigenverantwortung
für alle Akteure verbunden ist.
7. Bundesweite Aktivitäten
Die Ergebnisse aus dem von der Bundesregierung
eingeleiteten Prozess zur Entbürokratisierung und Entflechtung der Gesetzgebung
zwischen Bundes- und Landesebene, an dem sich Berlin intensiv beteiligt, sind
in den laufenden Arbeitsprozess einzubeziehen.
Zurück zum Seitenanfang
Der Einsatz datengestützter
Technologien in der Verwaltung (eGovernment)
– Kernprozess bei der Herausbildung einer bürgerorientierten
Dienstleistungsverwaltung (Dezember 2003)
Welche
europapolitischen Wachstumspotenziale
ergeben sich für die Region Brandenburg-Berlin bzw. für ein gemeinsames
Bundesland nach der EU-Osterweiterung? (Januar 2004)
Politische Eckwerte für eine nachhaltige Entbürokratisierung in Berlin. Überlegungen
(Januar 2005)
„Lebendige Demokratie“
als wirksame Strategie gegen rechtsextremes Wählerverhalten (Februar 2005)
Bürgerämter in einer modernen
Dienstleistungsverwaltung (Oktober 2005)
Aufschwung durch Abschwung? (November 2007)
Der Weg in die digitale Zukunft und aus
der digitalen Spaltung (Februar 2008)
Starke Bezirke in
einer starken Einheitsgemeinde
(Juni 2008)
Zitzewitz oder doch lieber Karl Marx? Überlegungen
zu unserem Programmentwurf (Juni 2010)
Forum
(Meinungen, Positionen, Anregungen)
„Lebendige Demokratie“ als Strategie
gegen rechtsextremes Wahlverhalten
(Bitte mit dem Curser
die Fußnoten berühren, dann tauchen die Fußnoten auf)
Bestandteil unserer politischen
Protestkultur
Im Jahre 2004 wurde die demokratische
Öffentlichkeit von den Wahlerfolgen rechtsextremer Parteien – vor allem der NDP
bei den sächsischen Landtags- und Kommunalwahlen sowie der DVU bei den brandenburgischen
Landtagswahlen – erschüttert. In Sachsen erzielte die NPD bei den
Landtagswahlen ein nahezu zweistelliges Ergebnis, und die DVU stabilisierte
sich im Brandenburger Landtag sogar mit einer geringfügigen Steigerung. Die
nunmehr beschlossene Allianz zwischen DVU und NPD für die Bundestagswahl 2006
lässt befürchten, dass die Rechtsextremen auch im künftigen Bundestag vertreten
sein könnten. Die momentane Zurückhaltung gegenüber einem solchem Pakt durch
die Republikaner dürfte zudem keinen Ewigkeitswert haben.
Ob es uns gefällt oder nicht, müssen wir
wohl konstatieren, dass es sich bei den Wahlerfolgen rechtsextremer Parteien inzwischen
nicht mehr um eine hin und wieder auftretende und dann wieder vorüber gehende
Einmaligkeit, sondern offensichtlich um eine länger währende und sich ausbreitende
Erscheinung in unserem politischen System[1]
handeln könnte. Dafür sprechen vor allem drei Gründe: Erstens gibt es ein nicht
unbeträchtliches rechtsextremes Wählerreservoir, das zur Zeit seine Stimme noch
vorwiegend den konservativen Parteien CDU und CSU gibt, weil diese über weitaus
größere gestaltungspolitische Umsetzungsmöglichkeiten für
Ausländerrestriktionen, national-konservatives Gedankengut und eine
Anti-Links-Blockade verfügen. Ein anderes Potenzial ist im großen Bereich der
Nichtwähler – auch eine Form des Protestes gegen die etablierte Politik – zu
finden. Zweitens nehmen die sozialen, politischen und kulturellen Widersprüche
in der Gesellschaft rapide zu und bilden – wenn weiterhin die meisten
politischen Entscheidungen so im Gegensatz zu den gesellschaftlichen
Erfordernissen stehen – einen Nährboden auch für wachsende Attraktivität
rechtsextremen Gedankengutes. Und drittens haben wir es sowohl mit einer
geschickten Sammlungs- als auch mit einer demagogischen Täuschungsstrategie der
Rechtsextremen zu tun: Der NPD hat eine große Zahl von rechtsradikalen
Kameradschaften kanalisieren und zum Teil sich bzw. die Kameradschaften – wenn
auch nicht stabil – in ihrem öffentlichen Auftreten entradikalisieren können.
NPD und DVU bewiesen das Vermögen zu gemeinsamen ideologischen Kompromissen im
Interesse prioritärer politischer Ziele. Und es ist ihnen hin und wieder gelungen,
langjährige bloße ideologische Großmäuligkeit zugunsten eines realpolitischen
Anknüpfens an vorhandene Ängste und Sorgen teilweise zurück zu drängen.[2]
Unübersehbar ist, dass die Führungskader
der rechtsextremen Parteien aus dem Westen kamen und kommen. Ebenso
unübersehbar ist jedoch auch, dass die Wahlerfolge dieser Parteien in
Ostdeutschland liegen. Das hat sicherlich viel mit der besonders komplizierten
wirtschaftlichen und sozialen Lage in den ostdeutschen Regionen zu tun. Aber
als Generalerklärung für das Phänomen rechtsextremer Wahlerfolge würde das zu
kurz greifen, denn gerade die Ergebnisse in Sachsen und Brandenburg lassen ja
eine Kausalkette „Sozialer Brennpunkt – rechtsextremistische Hochburg“ nicht
zu. Es gibt wahrscheinlich überhaupt keinen dominierenden Hauptgrund, sondern
immer eine Verflechtung ökonomischer, sozialer, politischer und kultureller
Ursachen. Z.B. zwischen der miserablen wirtschaftlichen und sozialen Situation
in Ostdeutschland mit dem zum Teil – nicht nur von rechtsextremen Kräften –
bewusst geschürtem politischen Klima sozialer und wirtschaftlicher
Bedrohungsängste gegenüber den neuen sächsischen und brandenburgischen
EU-Nachbarstaaten. Und sicher hat die langjährig dominierende politische Kultur
absoluter Mehrheiten in Sachsen und Brandenburg[3]
zur Verdrossenheit und Fatalismus gegenüber der „offiziellen“ Politik
entscheidend beigetragen.
Hinzu kommt folgendes Phänomen: Die
Wählerinnen und Wähler rechtsextremer Parteien wissen mehrheitlich – wie Untersuchungen
beweisen –, dass die Rechtsextremen über keine komplexen Gestaltungskonzepte für
die gesellschaftlichen Problemstellungen verfügen. Dennoch werden sie gewählt,
weil das eigentliche Zielmotiv für sehr viele ihrer Wählerinnen und Wähler
(noch) nicht die Regierungsmacht und die alternative Gestaltungspolitik,
sondern „bloß“ die parlamentarische Präsenz ist. Während anderen Parteien in
einer solchen Situation Wählerinnen und Wähler – aus Angst, ihre Stimme nutzlos
zu „verschleudern“ – weglaufen, erwächst hier das offensichtliche Hauptmotiv
für die Wahl rechtsextremer Parteien: Man will sie unbedingt im Parlament
haben, um es „denen da oben einmal richtig zu zeigen“.
Natürlich darf man sich nicht beruhigen,
dass sich ein großer Teil rechtsextremer Wähler nicht oder nur zum Teil mit
rechtsextremen Inhalten identifiziert, sondern eher mit der besonderen
Protestwirkung solchen Wahlverhaltens spekuliert. Denn freilich muss ein
soziokultureller und politischer Boden da sein, um rechtsextrem zu wählen und
keine innerliche Scheu davor zu empfinden. Andererseits haben vor allem
konservative Parteien durch einen oft nur schlecht verhüllten Nationalismus,
durch eine große Kontinuität zu unheilvollen deutsch-nationalen Traditionen und
besonders durch ihre oft extreme Restriktivpolitik in Fragen der Einwanderungs-
und Flüchtlingspolitik viel dazu beigetragen, dass die Schamgrenze zur
rechtsextremen Wahlentscheidung immer niedriger geworden ist.
Dass die Wahl rechtsextremer Parteien
ein relativ wirkungsvolles Mittel ist, „es denen da oben einmal richtig zu zeigen“,
beweisen z.B. die regelmäßige Betroffenheit der anderen Parteien an Wahlabenden
sowie auch die eher hilflosen und letztlich oft fragwürdigen parlamentarischen
Distanzierungsrituale. Und: Wenn im Sächsischen Landtag alle anderen Fraktionen
bei NPD-Reden den Saal verlassen, verschafft das dieser eher einen Mitleids-
oder gar einen gewachsenen Wählerbonus als den anderen Parteien die öffentliche
Anerkennung ihrer demokratischen Gesinnung.[4]
Das alles lässt nur einen Schluss zu:
Rechtsextremes Wahlverhalten ist heute zu einem relativ festen Bestandteil
unserer politischen Protestkultur mit – auch angesichts des
überdurchschnittlich jungen Alters rechtsextremer Wählerinnen und Wähler –
beträchtlichen Zukunftspotenzialen[5]
geworden.
Um damit ergebnisorientiert und nachhaltig umgehen zu können, muss genau
analysiert werden, wogegen sich der Protest, „es denen da oben einmal richtig
zeigen zu wollen“, hauptsächlich richtet. Dem liegt die Auffassung zugrunde,
dass „die da oben doch machen, was sie wollen“, dass sie die Interessen und
Bedürfnisse der Bevölkerung gar nicht zur Kenntnis nehmen, dass politische
Entscheidungen oft im Sinne bestimmter Interessen fallen und Politik korrupt
sei usw. Generell richtet sich auch der rechtsextreme Protest gegen die zunehmende
Abschottung der politischen Entscheidungsprozesse von der Bevölkerung. Das
eigentliche Problem besteht nicht darin, dass die Rechtsextremen das
aufgreifen, sondern dass die Bevölkerung immer mehr die reale Erfahrung einer
Abschottung der politischen Entscheidungsprozesse vor öffentlicher Einflussnahme
machen muss.
Natürlich sind rechtsextreme Kräfte
alles andere als Demokraten. Weder die innerparteilichen Strukturen noch die
von ihnen intern propagierten machtpolitischen Ziele sind von Demokratie und
einer politischen Kultur der Mitgestaltung charakterisiert. Wenn sie also die
gravierenden Mängel in der herrschenden politischen Kultur und im offiziellen
Demokratieverständnis aufgreifen, dann ist das lediglich ein weiterer
demagogischer Ansatz, an reale Erfahrungen der Bevölkerung anzuknüpfen und
diese zu bewegen, jenen die Stimme zu geben, die vermeintlich am klarsten diese
Defizite anprangern.
Aber: Die Bestimmung dieser
rechtsradikalen Strategie als „Demokratie-Demagogie“ nimmt nichts von den realen
Mängeln und Defiziten in unserem politischen System und den Erfordernissen,
diese radikal zu überwinden, zurück. Eine solche Umkehr zu praktizieren, ist
die entscheidende Voraussetzung, um Demokratie und Mitgestaltung erfahrbar zu
machen und so den Wirkungsgrad rechtsextremer Demokratie-Demagogie
einzuschränken. Es ist nämlich völlig kontraproduktiv, symbolhafte Abscheu zu
praktizieren, aber ansonsten weiterhin die Gründe zu reproduzieren, gegen die
sich rechtsextremes Wahlverhalten eigentlich und hauptsächlich wendet.[6]
Inhaltliche Ehrlichkeit
– Grundbedingung für ergebnisreiche Partizipation
Natürlich benötigen wir mehr denn je
eine breite politische und gesellschaftliche Gegenstimmung bzw.
Aufklärungsarbeit gegen die rechtsextremen Parolen. Aber wenn wir über
Strategien zur Verhinderung rechtsextremer Wahlerfolge nachdenken, reicht das
nicht. Vor allem muss es in der „offiziellen“ Alltagspolitik grundlegende
Veränderungen geben. Nach Auffassung des Autors fokussieren sich diese erforderlichen
Veränderungen auf drei Dinge: erstens eine klare Darlegung der neu herangereiften
gesellschaftlichen Entwicklungen, zweitens eine breite gesellschaftliche Suche
nach den adäquaten Lösungen und drittens eine konsequente Vergesellschaftung
politischer Entscheidungsprozesse.
Ein Erfolgsfaktor für rechtsextreme
Kräfte im Wahljahr 2004 war ganz sicher, dass es den Rechtsextremen gelungen
ist, sich dem Protest gegen den gravierenden Sozialabbau, der mit der
Hartz-IV-Gesetzgebung verbunden ist, anzuschließen und ihn auch mit besetzen zu
können. Dabei kam den Rechtsextremen zugute, dass niemand von den anderen
Protestparteien und -gruppen ein Gegenkonzept für einen sozial ausgewogenen,
aber durchaus nicht unkomplizierten Umbau des Sozialstaates hatte, das auch nur
ansatzweise den epochalen gesellschaftlichen Umbrüchen, inmitten derer wir
leben[7],
adäquat war.
Hartz IV wurde rundum eher als
politische Willkür von Rot-Grün bewertet und nicht als ein – freilich
untauglicher und sozial völlig falscher – Versuch, auf die gravierenden gesellschaftlichen
Umbrüche zu reagieren. Mehr noch: Nirgends – auch bei den Gewerkschaften und
der PDS nicht – wurden die gravierenden gesellschaftlichen Umbrüche, die
objektiv einen nachhaltigen Umbau des Sozialstaates verlangen, als gestaltungspolitische
Herausforderung an linke und andere soziale Bewegungen[8]
so richtig zur Kenntnis genommen und in eine breite öffentliche Debatte
getragen.
Und als z.B. in der PDS das Nachdenken
über alternative Wege im Umgang mit den grundlegend veränderten neuen Bedingungen
begann, wehrte man sich zwar völlig richtig gegen „Lösungen“, deren sozialpolitische
Kälte dem ausgehenden 19. Jahrhundert entsprach, aber man setzte zumeist
solchen Lösungen Konzepte und Ideen des 20. Jahrhunderts entgegen. Eine
tatsächliche Alternativstrategie für das 21. Jahrhundert war und ist das nicht.
Bewusst oder unbewusst wurde und wird sogar geleugnet, dass mit dem
aufkommenden 21. Jahrhundert ein Epochenwandel von der Industriegesellschaft
zur postindustriellen Gesellschaft eingeleitet worden ist.
Vor allem ist unsere Gesellschaft von
gravierenden Umwälzungen in der Produktionsweise – und dort vor allem in den
materiell-gegenständlichen Produktivkräften – charakterisiert. Wie es Marx
bereits im Band III des „Kapital“ für die künftige gesellschaftliche
Entwicklung prognostiziert hatte, befinden wir uns gegenwärtig im Übergang vom
Zeitalter der maschinellen Großproduktion in das Zeitalter der automatisierten
Großproduktion. Der Mensch – so Marx – könne sich aus der bisherigen unabweisbaren
technologischen Verkettung mit der Maschine lösen; er müsse nicht mehr Teil des
unmittelbaren Produktionsprozesses sein, sondern könne „zum Wärter, Wächter,
Regulator höherer Ordnung“ werden.
Freilich war Marx` Prognose davon
geprägt, dass es zu diesem Zeitpunkt ausbeutungsfreie kommunistische
Verhältnisse geben würde. Nun hat sich Marx bekanntlich – aber bei weitem nicht
nur Marx – in der Einschätzung der politischen, sozialen und technologischen
Innovationsfähigkeit des Kapitalismus grundlegend geirrt. Seine Prognose jedoch
über die zukünftige Entwicklung der Produktivkräfte und der gesellschaftlichen
Produktionsweise hat sich ebenso gründlich bestätigt und führt heute weltweit
geradezu zu einer Marx-Renaissance.
Dabei kann es in vielem angesichts der
dynamischen Entwicklungen noch gar nicht um fertige Antworten gehen, es geht zunächst
darum, die neu entstehende Realität und ihre grundsätzlichen Folgen[9]
zur Kenntnis zu nehmen, sie in einem breiten gesellschaftlichen Diskurs zu befragen und auch alle bisherigen
gesellschafts- und sozialpolitischen Lösungen auf den Prüfstand zu stellen.
Genau das ist heute dringend erforderlich, um zum einen zu allseits
akzeptierten gesellschaftspolitischen Lösungen zu gelangen und um zum zweiten
der politischen Demagogie – man könne, wenn man nur wolle, wieder zurück zu
„den guten alten Zeiten“ – wirksam entgegenzuwirken. Um die Brisanz solcher
erforderlichen „neuen Ehrlichkeit und Sachlichkeit“ am Beispiel zu
verdeutlichen:
n Wenn es so ist, dass
unter den Bedingungen der automatisierten Großproduktion – also der
massenhaften Durchsetzung der datengestützten Technologien und Prozesse – der
Mensch nicht mehr zwingend Teil der Kette Mensch – Maschine – Mensch sein muss,
dann nehmen die traditionellen menschlichen Arbeitstätigkeiten auch in der
Quantität deutlich ab, und dann verlieren auch die bisherigen Vorstellungen von
Erwerbsarbeit (einschließlich der Vollbeschäftigung und einer möglichst lebenslangen
Arbeitsstelle) ihre Grundlage. Denn alle sozialpolitischen Konzepte des 20.
Jahrhunderts basieren auf den Gegebenheiten der maschinellen Großproduktion,
und sie waren als Pendant zur maschinellen Großproduktion auch völlig
richtig – der Flächentarif, die
dauerhafte Arbeitsplatzsicherung, der Kampf
um die Verkürzung der Lebensarbeitszeit und die Beibehaltung des
gesellschaftlichen Zeitregimes (Ladenschluss!), das solidarische Rentensystem
usw. Wenn wir aber – im Gegensatz zur rot-grünen und konservativen Politik –
soziale Gerechtigkeit und solidarische Prinzipien weiter behalten wollen, dann
muss doch – bei aller Gegenwehr zum unsozialen Sozialabbau – vor allem von
linker Seite darüber nachgedacht und öffentlich kommuniziert werden, wie z.B.
soziale Sicherheit bei permanentem Produktivkraftwandel und erforderlicher Flexibilität
zu sichern ist oder wie die solidarischen Sozialsysteme angesichts der
objektiven Abwärtsentwicklung bei der klassischen Erwerbsarbeit, aber auch bei
der zunehmenden demografischen Schieflage umzubauen sind. Ein Beharren auf
einem Überbau, dessen Basis immer weniger gegeben ist, öffnet allen „Reformen“
in die falsche Richtung nur zusätzlich Tor und Tür. Oder eben dem
rechtsextremistisches Wahlverhalten befördernden Gefühl, bei entsprechenden
politischen Entscheidungen „über den Tisch gezogen zu sein“.
n Wenn es so ist, dass
Sozialstaatlichkeit unter den neuen Bedingungen nur als steuerfinanziertes
Sozialsystem erhalten werden kann, dann reicht es nicht, gegenwärtige (und
freilich völlig unsoziale) Steuerreform-Lösungen abzulehnen, sondern es müssen
namentlich von linker Seite alternative Steuerkonzepte ins öffentliche Gespräch
gebracht werden, die Raum und Zeit entsprechen. Eine lückenlose Erweiterung in
Umfang und Höhe des individuellen Steueraufkommens sowie die radikale
Schließung aller Steuerschlupflöcher, wie es z.B. im aktuellen
steuerpolitischen Konzept der PDS[10]
gefordert wird, wäre sicherlich ein gangbarer Weg zur Umverteilung von oben
nach unten sowie zur erheblichen Erweiterung der Steuereinnahmen. Weil das aber
wahrscheinlich dennoch – wie auch andere Konzepte von Gewerkschaften, attac
usw. – zu einer erhöhten Steuerbelastung für alle führen würde, bleiben
zunächst viele grundsätzliche Fragen. Andere Ideen der PDS – z.B. eine
geringere Besteuerung des in Arbeitsplätze investierten Kapitals[11]
oder die von Gregor Gysi immer wieder ins Gespräch gebrachte „Wertschöpfungsabgabe“
– wären sicher eher den neuen Entwicklungen angemessene Antworten. Wenn
wirkungsvoller Protest gegen die aktuelle neoliberale Offensive realisiert
werden soll, dann muss – initiiert von links – eine solche Debatte um soziale
Alternativen zunächst ohne Tabus sowie als klare Analyse der sich verändernden
Situation initiiert werden. Das würde die Linke auch von den Rechtsextremen
abgrenzen, weil da die Rechtsextremen mangels konzeptioneller Angebote nicht
mithalten können.
n Wenn es so ist, dass
die klassische Erwerbsarbeit mehr und mehr abnimmt und die „von Arbeit freie
Zeit“ immer mehr anwächst, dann muss diese „Freizeit-Sphäre“ immer mehr
Funktionen übernehmen, die bisher vor allem der Erwerbsarbeit zukamen: nämlich
entscheidende Bedingung für die Reproduktion des Individuums als
gesellschaftliches Wesen zu sein. Insofern entsteht im soziokulturellen Bereich
ein geradezu riesiger Bedarf an qualifizierter sozialer, kultureller,
gesellschaftspolitischer, Bildungs- und Betreuungstätigkeit, zumal sich – auf
der Grundlage neuer Erfahrungen – die Bedürfnisse der Generationen deutlich
verändern. Diese Form von Erwerbsarbeit ist aber nicht wertschöpfend. Wenn aber
der soziokulturelle Bereich immer mehr professionell und nicht als
unqualifiziertes Beschäftigungsprogramm entwickelt werden soll, entsteht die
Frage, mit welchen Mitteln diese im streng ökonomischen Sinne nicht
wertschöpfende Arbeit finanziert werden kann. Auch nach Wiedereinführung der
Vermögenssteuer, der Anpassung der Erbschaftssteuer, nach Reduzierung der
Rüstungsausgaben und bei vielen weiteren Umverteilungsprozessen wäre die Decke
deutlich zu kurz. Und so müsste die Frage zu einem zentralen linken Thema
werden, wie künftig die Struktur der öffentlichen Ausgaben zu gestalten ist,
welche öffentlichen Mittel bei welchen Aufgabenfeldern auch völlig abgezogen
werden müssen, welche Trägerschaften entstaatlicht und auch privat getragen
werden müssen, um den gewaltigen Bedarf im soziokulturellen Bereich finanzieren
zu können.
n Wenn es so ist, dass
die überwiegende Mehrheit nicht mehr mit 14 Jahren die Schule bzw. mit 24
Jahren die Universität beendet und dann 45 Jahre in einem Beruf und im selben
Betrieb tätig ist, dann müssen wir doch aus dem bereits heute anstehenden
Wechsel von Arbeit und arbeitsfreien Zeiten, von Arbeitsstellen und beruflichen
Tätigkeiten, von sehr späten Studienabschlüssen und selbst bei lebenslanger
Vollbeschäftigung nur kurzen Lebensarbeitszeiten sozialpolitische Konsequenzen
ziehen. Die Linken müssen doch darüber reden – nicht der offiziellen
Rentenreform unbedarft und unwidersprochen zustimmen –, ob das jetzige
Renteneintrittsalter noch gerechtfertigt ist, zumal die heute 60-Jährigen im
Durchschnitt noch eine fast dreißigjährige Lebenserwartung – und davon zwei
Drittel in guter körperlicher Verfassung – vor sich haben.
Indem aber gerade im linken und
Gewerkschaftsbereich die Analyse der gesellschaftlichen Umbrüche und eine
ergebnisoffene Befragung der bisherigen Lösungen nur selten geschehen bzw.
tunlichst vermieden werden, haben die Linken indirekt und ungewollt dazu
beigetragen, dass die neoliberale Hartz-IV-Strategie von vielen Betroffenen als
objektiv alternativlos hingenommen wurde bzw. – wie schon erwähnt – als bloße
Willkür der herrschenden Politik betrachtet wird. Und: Indem die Linke, die bei
breiten Kreisen der Bevölkerung völlig berechtigt den Bonus sozialer
Verantwortung und Gerechtigkeit hat, auf eine solche sachorientierte, sozial
ausgewogene und ergebnisoffene Debatte mit der Bevölkerung verzichtete, wurde
das Protestpotenzial immer mehr von der Frage dominiert, wer sich verbal und
aktionsmäßig am radikalsten Hartz IV und allen Reformansätzen entgegenstellt,
anstatt zum Träger gemeinsam erarbeiteter Alternativkonzepte zu werden.[12]
Und in diesem „Wettbewerb um den
kräftigsten verbalen Protest“ bekam die extreme Rechte ihre Chance, sich in ein
solches Protestkonzept einzureihen und es auch zu einem gewissen Teil durch
eine extreme Radikalität zu dominieren. Es wurde ihr nicht schwer gemacht, sich
in verbalen Bewahrungs- und Drohritualen zu behaupten statt in einem Streit um
sozial ausgewogene Reformlösungen untergehen zu müssen.
Die Bürgergesellschaft – mehr als eine neoliberale Sprechblase
Mit
der wachsenden Priorität der Nachhaltigkeitsproblematik, mit der Globalisierung
sowie mit der drohenden weiteren Entfremdung der Gesellschaft von politischen
Entscheidungsprozessen hat das individuelle und das gesellschaftliche Bedürfnis
nach Mitbestimmung ohnehin zugenommen. Zugleich ist die allgemein konstatierte
Krise der politischen Entscheidungsprozesse auch darin begründet, dass mit der
rasanten Durchsetzung der datengestützten Technologien neue Chancen für Partizipation
und Selbstentscheidung öffentlicher Angelegenheiten entstanden sind, aber
völlig ungenutzt bleiben. Politik muss und darf nicht mehr schlechthin „für die
Menschen“ gemacht, sondern sie kann und muss im engen Miteinander von Politik,
Gesellschaft und Verwaltung sowie immer mehr durch die Menschen selbst
realisiert werden.
Angesichts
der dynamisch wachsenden Zugänglichkeiten zu relevanten Informationen wird das
heute noch oft bei Politik und Verwaltung monopolisierte Herrschaftswissen
anachronistisch. Demzufolge haben Politik und Verwaltung nicht mehr „zu gewähren“,
sondern sie haben „zu gewährleisten“.
Der zentrale Anspruch an Politik sollte demzufolge in erster Linie darin
bestehen, die zivil- bzw. bürgerschaftliche Selbstentscheidung,
Selbstverantwortung und Selbstorganisation zu garantieren sowie eine deutliche
Demokratisierung und Vergesellschaftung der politischen Entscheidungsprozesse
zu erreichen.[13]
Dabei
geht es nicht schlechthin um ein bloßes Mehr an Mitbestimmung und
Mitbeteiligung, sondern es geht um die Emanzipation der Gesellschaft von der
bislang praktizierten, die Gesellschaft permanent entmündigenden Politik- und
Verwaltungspraxis. Es geht um eine radikale Demokratisierung politischer
Entscheidungsprozesse, die es allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht,
Einfluss auf Entscheidung nehmen und selbst entscheiden zu können.
Dafür
gibt es – im Ergebnis eines langen Klärungsprozesses – bestimmte Eckwerte, die
für eine solche Demokratisierung und Vergesellschaftung der politischen Entscheidungsprozesse
stehen. Sie fest im Leben der Gesellschaft zu verankern, würde entscheidend
dazu beitragen, die Entfremdung zwischen Bevölkerung und politischen Entscheidungen
zu überwinden und damit auch rechtsextremen Wahlverhalten einen wesentlichen
negativen Erfahrungswert und Nährboden zu entziehen.[14]
1.Direkte Demokratie ausbauen und
deutlich erleichtern
Der
diesbezügliche Zielkatalog umfasst vor allem eine Absenkung des aktiven und
passiven Wahlalters, die Einführung des kommunalen Wahlrechts auch für
ausländische Einwohnerinnen und Einwohner außerhalb der Europäischen Union, die
ihren ständigen Wohnsitz in der Bundesrepublik haben, sowie einfache und
kostengünstige Verfahren für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide. Direkte
Demokratie darf durch keine zusätzlichen Ausschlussgründe beeinträchtigt
werden, außer dass Rechte Dritter beeinträchtigt, persönliche Schutzinteressen
verletzt oder laufende gerichtliche Verfahren tangiert werden. Durchgesetzt hat
sich auch, dass innerhalb der direkten Demokratie keine oder niedrige Beteiligungs-
und keine Zustimmungsquoren gelten sollen. Schließlich muss die barrierefreie
Nutzung datengestützter Technologien bei Wahlen und anderen Formen der Partizipation
garantiert sein.[15]
2.Partizipation
im politischen Alltag durchsetzen
Darunter wird vor allem verstanden
■ eine neue
Kommunikationskultur zwischen Politik, Verwaltung und Bürgerschaft, mit der die
Gesellschaft als gleichberechtigte Partner und Akteure akzeptiert werden;
■ die gesetzliche Pflicht
bzw. die alternativlose Praxis, dass bestimmte mittel- und langfristige
Planungen im Vorfeld rechtzeitig mit der Öffentlichkeit entwickelt, beraten und
entschieden werden müssen;
■ die Erweiterung der
Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte für die Einwohnerinnen und Einwohner;
■ die Beseitigung von
Hürden für die Partizipation erschweren;
■ die partizipative Haushaltsaufstellung, -durchführung und
-kontrolle (Bürgerhaushalte)[16],
wobei Haushalte bzw. haushaltsrelevante Fragen Gegenstand von Bürgerentscheiden
sein dürfen müssen;
■ eine neue Qualität von Transparenz sowie der öffentlichen
Informationspolitik (einschließlich der Internetauftritte), bei der es nicht
mehr im Ermessen von Politik und Verwaltung liegen kann, welche Informationen
in welcher Form an die Bevölkerung gegeben werden und bei der einzig die
Partizipations- und Informationsbedürfnisse der Gesellschaft für uns den
einzigen Maßstab für das Informationsangebot und seine Gestaltung bilden.
3.Die Arbeitsweise der politischen
Vertretungsgremien demokratisieren
Die bisherige Abschottung der
parlamentarischen Beratungen und Entscheidungen von der Bevölkerung kann nur
überwunden werden, wenn Volks- bzw. kommunale Bürgerentscheide auch durch die
politischen Vertretungsgremien bewusst herbeigeführt werden und wenn es eine
umfassende Öffnung politischer Entscheidungs-, Umsetzungs- und Kontrollprozesse
– vor allem in den Parlamenten – für gesellschaftliche Mitwirkung und
Mitbestimmung gibt. Das schließt eine enge und partnerschaftliche
Zusammenarbeit von Politik und Verwaltung – vor allem auf der kommunalen Ebene
– mit gesellschaftlichen Selbstverwaltungsformen (Bürgerinitiativen, kommunale
Beiräte) ebenso ein wie die Herstellung von Transparenz der politischen
Debatten zur Entscheidungsvorbereitung sowie in Verwaltungsangelegenheiten.
Regelmäßige Beratungen mit der Einwohnerschaft, ergebnisoffene Dialoge, moderne
Beteiligungsformen und lokale Demokratiebilanzen sind weitere wichtige Momente
zur Demokratisierung der politischen Vertretungsgremien. Und natürlich geht es
um die Schaffung förderlicher Bedingungen für gesellschaftliche
Selbstorganisation und Selbstverantwortung (einschließlich der Trägerschaften
öffentlicher Leistungen). Natürlich ist dieser Wandel in der Politik mit einem
Wandel in der Verwaltung verbunden, deren inhaltliche und organisatorische
Ausrichtung am Bedarf und an den Interessen der Gesellschaft ausgerichtet sein
muss. Es geht um einen Kulturwandel in der Verwaltung, damit Anliegen und
Vorschläge der Einwohnerinnen und Einwohner als gestaltungspolitische
Herausforderungen angenommen werden.
4.
Bürgerschaftliches Engagement umfassend fördern
Insofern muss das bürgerschaftliche Engagement
■ von den jetzigen
rechtlichen, bürokratischen und finanziellen Hürden befreit und hingegen
ausreichende rechtliche, finanzielle und versicherungstechnische Rahmenbedingungen
geschaffen werden;
■ über Partnerschaften
zwischen Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Institutionen und Vereinen gefördert
und für alle gesellschaftlichen Bereiche zugänglich gemacht werden;
■ mit
Entscheidungskompetenzen, Finanzen und Infrastruktur ausgerüstet werden;
■ gestärkt werden, indem
die Akzeptanz bei Politik und Verwaltung spürbar erhöht wird, was insbesondere
auf Bürgerinitiativen zutreffen muss;
■ über eine sachgerechte
und wirksame Anerkennungskultur Unterstützung finden.
Bürgerhaushalte als
ergebnisorientierte Partizipation
Bürgerhaushalte
gibt es in verschiedenen Ländern der Welt, z.B. in Brasilien, in Frankreich, in
über 40 Städten der Bundesrepublik. Längst sind Bürgerhaushalte dem Vorurteil
entkommen, dass sie nur für Zeiten relativen Reichtums (wo es viel zu verteilen
gibt) taugen würden und dass die Bevölkerung wenig oder kein Interesse habe,
gesamtgesellschaftliche Verteilungsdiskussionen – über die eigenen Interessen hinaus
– zu führen. Es hat sich im Gegenteil erwiesen, dass Bürgerhaushalte gerade in
Zeiten finanzieller Not immer mehr Menschen aktivieren, an der Festlegung
gesamtgesellschaftlicher Schwerpunkte mitzuwirken. Längst haben sich
internationale Organisationen zu Bürgerhaushalten bekannt, z.B. weil einerseits
dadurch die Politik gerade in Zeiten knapper Kassen eine breite
zivilgesellschaftliche Basis erhalte (UNO) und weil andererseits durch die hohe
öffentliche Akzeptanz von Bürgerhaushalten auch eine hohe Stabilität gegeben
sei, was die Kreditwürdigkeit solcher Kommunen und Regionen deutlich verbessere
(Weltbank). Bürgerhaushalte sind also auf einen
zukunftsfähigen Weg von der Ausnahme zur Regel gebracht , auch wenn dieser Weg
noch lang und steinig ist.[17]
Besonders in
der Bundesrepublik Deutschland gibt es eine höchst unterschiedliche Praxis, was
vom kommunalen Gesamthaushalt zur öffentlichen Debatte gestellt wird. Nicht
selten sind das nur bestimmte Teile des Haushalts (z.B. die Investitionen). Doch die unterschiedlichen Erfahrungen besagen klar, dass
ausschlaggebend für den Erfolg einer partizipativen Haushaltsaufstellung,
-durchführung und -kontrolle ist, wie nah die Partizipation am politischen
Entscheidungsprozess angelagert ist, und dass in allen Debatten der gesamte
Haushalt – auch jene Teile, die wie die Personalkosten fest gebunden sind –
offen dargelegt wird. Dass zu
Anfang – wie bei jeder neuen Sache – die Beteiligungsquote eher niedrig sein
könnte, sollte nicht abschrecken[18],
denn je deutlicher es von Anfang an ist, dass die, die sich beteiligen, auch
klare Entscheidungsoptionen haben, desto mehr wird die Beteiligung zunehmen.
Dabei sollte
sich die Entscheidungs-Option auf drei Fragen konzentrieren: Erstens – wie in
der bisherigen Haushaltsaufstellung auch – geht es um die Prioritätensetzung.
Zweitens – ebenfalls wie jetzt auch, aber eben ohne Beteiligung der gesellschaftlichen
Akteure – sollte sich die Debatte darauf konzentrieren, wo gekürzt und wo
„ausgestiegen“ werden muss. Drittens – und das kann nur durch die
Einwohnerinnen und Einwohner selbst entschieden werden – gibt es auch
Erfahrungen, dass die Bevölkerung generell bereit ist, zur Finanzierung einer
bestimmten öffentlichen Leistung, die ansonsten nicht möglich wäre, insgesamt
und regelmäßig einen zweckgebundenen Sonderbeitrag zu zahlen. Bei Bürgerhaushalten wird also gesamtgesellschaftliche Verantwortung
entwickelt, und es werden auch Fragen enttabuisiert, die – wie Sondersteuern
und zusätzliche Einmalzahlungen – immer nur auf eine negative Reaktion treffen,
wenn sie von der Politik in der bisherigen Art und Weise entschieden werden.
Für eine
ergebnisorientierte Diskussion hat sich bewährt, dass die Verwaltung
durchdachte Angebote und Verteilungsvorschläge im obigen Sinne unterbreitet.
Sie müssen selbstverständlich offen für Veränderungen und Kritik sein, aber so
wird verhindert, dass „Wunschanbaupläne“ entstehen, die so unrealistisch sind,
dass dann das haushaltspolitische Endprodukt doch von der Verwaltung bzw. von
der kommunalen Vertretungskörperschaft aufgestellt wird. Durch die so ermöglichte Sachdebatte kann verhindert werden, dass die
Bürgerbeteiligung am kommunalen Haushalt zu einer pseudodemokratischen „Beruhigungspille“
verkommt. Das ist ein wichtiger Grundsatz angesichts des hier gewählten
thematischen Zusammenhangs, wie durch tatsächliche und „lebendige“ Demokratie
eine Gegenstrategie zu rechtsextremen Protestwahlverhalten „gegen die da oben“
entwickelt werden kann.
Rechtlich
problematisch ist der zuweilen geäußerte Anspruch, dass die kommunale
Vertretungskörperschaft ihr Budget-Recht zu Gunsten des partizipativen
Entscheidungsprozesses aufgeben solle. Das erfolgt auch nirgends. Ein erstrebenswerter und rechtlich einwandfreier Weg ist aber, dass die
örtlichen Volksvertretungen eine Selbstbindungsverpflichtung eingehen, sich bei
der weiterhin ihnen obliegenden abschließenden Haushaltsentscheidung an das
Grundgerüst des Bürgervorschlags zu halten.
Viele
Leistungen in den Kommunen werden aus Mitteln finanziert, die nicht aus den
öffentlichen Haushalten kommen. Vielfältige verschiedene Finanzierungsquellen
öffentlicher Leistungen (Europa-, Bundes-, Landesmittel, diverse
Sonderprogramme usw.) – erbracht unter völlig unterschiedlicher Trägerschaft –
führen dazu, dass die Gesamtsumme der eingesetzten finanziellen Mittel bis zum
Fünffachen dessen beträgt, was aus dem kommunalen Haushalt an öffentlichen
Aufgaben finanziert wird. Auf die meisten dieser Mittel hat die Kommune keinen
Einfluss, aber es zeigt sich mehr und mehr die Notwendigkeit, dass die
Bürgerinnen und Bürger über die Gesamtheit der zur Verfügung stehenden Mittel
informiert sind. Wenn die Einwohnerinnen und Einwohner
nämlich wissen, für welche kommunalen Projekte welche Mittel aus welchen Fonds
zur Verfügung stehen, werden eine Gesamtschau auf die Kommunalentwicklung, die
Ableitung von Prioritäten für die kommunale Finanzierung, deren Arbeitsteilung
mit den anders finanzierten Projekten und eine Vernetzung der Akteure möglich
werden.
In einigen
Kommunen – z.B. in allen Berliner Bezirken – gibt es Produkthaushalte. Jede
Verwaltungsleistung ist als Produkt bzw. als Produktgruppe berechnet. Für die
Berliner Bezirke gibt es zur Zeit 584 Einzelprodukte sowie 154 Produktgruppen.
Sie sind alle qualitativ standardisiert, und sie sind als Kosten
(einschließlich Personalkostenanteil pro Produkt) abgebildet. So ist exakt
nachweisbar und öffentlich vergleichbar, was jedes Produkt in welchem Bezirk
kostet. Fast immer – weil es in jedem Bezirk unterschiedliche Arbeitsorganisationen
und Personaleinsätze gibt – sind die Kosten von Bezirk zu Bezirk unterschiedlich.
Die Finanzzuweisungen pro Produkt an die Bezirke erfolgen auf der Grundlage des
Medians, das ist der Durchschnitt der 6. und 7. Kostenstelle pro Produkt. Im
Bezirk Lichtenberg von Berlin wird im Jahr 2005 zur partizipativen Aufstellung
des Haushaltes für 2007 auch der Produkthaushalt in die Diskussion eingebracht.
Das Ziel ist eine öffentliche Evaluierung der Verwaltung
und der Verwaltungskosten durch die Einwohnerinnen und Einwohner sowie eine
öffentliche Debatte darüber, welche Verwaltungsprozesse wie optimiert und
qualifiziert werden sollen, damit bisher für die Verwaltung aufgewendete Gelder
dann für öffentliche Leistungen zur Verfügung stehen könnten.
Ein zentrales
Problem im Vorfeld von öffentlichen Haushaltsberatungen besteht darin, wie der
Haushalt bzw. der Haushaltsansatz öffentlich und lesbar gemacht werden können. Erste Erfahrungen zeigen, dass die Transparenz von Haushalten bzw.
Haushaltsansätzen erst dann gegeben ist, wenn – gedruckt und im Internet – eine
motivierende Problemsicht erfolgt. Eine solche Problemsicht entsteht z.B. dadurch, dass pro Politikfeld der
Bedarf und die Finanzierungsmöglichkeiten gegenüber gestellt werden. Eine
allgemeine Aufschlüsselung der Daten in Politikfelder allein – auch das zeigen
erste Erfahrungen – führt zu keinerlei Motivation, sich zu beteiligen.
Bürgerhaushalte
sind – wie sich zeigt – ein Systembruch. Sie verlangen auch eine Überprüfung
und gegebenenfalls Anpassung der Rahmengesetzgebung. Die wesentlichste Voraussetzung jedoch besteht darin, dass
Bürgerhaushalte nicht nur als Veränderung der Haushaltsaufstellung, sondern als
hoher Anspruch an die Selbstveränderung der Politik gesehen und praktiziert
werden.
Ein sehr
praktisches Problem der Partizipation besteht darin, dass es
„Beteiligungseliten“ gibt, die an allen Debatten teilnehmen und ihre Interessen
durchsetzen. Es steht zu erwarten, dass – wenn es um die Verteilung der
finanziellen Mittel geht – diese Eliten sich besonders intensiv engagieren
werden. Das ist überhaupt nicht negativ zu bewerten, aber häufig bleibt die
„eigentliche Gesellschaft“ draußen vor. Zudem gibt es für Vereine,
Organisationen und Initiativen in der Regel bereits heute viele andere
Möglichkeiten, ihre Interessen einzubringen und ihre Vorschläge zu formulieren.
Insofern verlangen die partizipativen Verfahren bei der
Aufstellung von Bürgerhaushalten neutrale Auswahlverfahren, von denen die
effektivste darin besteht, einen gewissen Prozentsatz der Einwohnerinnen und
Einwohner – wie bei der Auswahl von Kandidatinnen und Kandidaten für die
Schöffenwahlen – per Zufallsgenerator auszuwählen und stellvertretend für die
Einwohnerschaft zu den Bürgerdebatten einzuladen.
Überall
bewährt sich, dass in den Bürgerversammlungen zur Haushaltsaufstellung die
Bürgermeisterinnen und Bürgermeister selbst die Vorschläge und
Diskussionsgrundlagen der Verwaltung vorstellen und Rede und Antwort stehen.
Ebenso bewährt sich, dass sich im Ergebnis der Bürgerberatungen – wiederum nach
einer bestimmten Systematik (das können z.B. bestimmte Straßenzüge oder
kleinere Gebiete sein) – die Zivilgesellschaft selbst in Komitees, Gremien usw.
organisiert, um die bürgerschaftlichen Vorschläge zusammen zu fassen, um im
Dialog mit der Verwaltung die Umsetzung dieser Vorschläge zu sichern, um die
Durchführung der Haushaltsbeschlüsse zu begleiten und öffentliche Kontrolle
auszuüben, um die öffentlichen Rechenschaftslegungen über die
Haushaltserfüllung vorzubereiten, um sich – gemeinsam mit der Verwaltung – der
bürgerschaftlichen Aufstellung des nächsten Haushaltes zu widmen. Bürgerhaushalte verlangen und befördern also zivilgesellschaftliche
Selbstorganisation, basisdemokratische Regularien sowie eine umfassende
Unterstützung durch die Verwaltung.
Fazit
Die etablierten Parteien haben deutlich
an Zustimmung und Akzeptanz verloren, wovon auch eine drastisch sinkende Wahlbeteiligung
Zeugnis ablegt. Ein anderer Trend von Protestwahlverhalten ist der öffentliche Tabubruch,
dass in Deutschland – mit seiner verhängnisvollen Geschichte – wieder in
Größenordnungen rechtsextrem gewählt wird. Natürlich gibt es hierfür viele
miteinander verknüpfte Ursachen, aber eine ganz entscheidende, die der
rechtsextremen „Demokratie-Demagogie“ besondere Wirkung verleiht, sind die
gravierenden Defizite der offiziellen Politik und Politikbildung. Nahezu alle
politischen Entscheidungsprozesse werden vom auch nur geringsten Einfluss der
Öffentlichkeit abgeschottet.
Nach allen vorliegenden Untersuchungen
kann man wohl einschätzen: Rechtsextremes Wahlverhalten ist im Augenblick
wahrscheinlich in geringerem Maße Resultat einer massenhaften Identifizierung
mit dem eigentlichen rechtsextremen Gedankengut, sondern wohl noch vor allem
Ausdruck gravierender Demokratiemängel im politischen System und seiner
politischen Kultur. Zieht die offizielle Politik daraus keine Konsequenzen,
kann die jetzige Motivlage durchaus in Richtung eines deutlich wachsenden und
ideologisch stabilen rechtsextremistischen Stammwahlverhaltens kippen. Insofern
müssen die Aufklärung über den Rechtsextremismus, über die schlimmen Parallelen
zum deutschen Faschismus sowie der aktive antifaschistische Kampf gegen das
heutige rechtsextremistische Auftreten eng mit einer grundlegenden
Demokratisierung der politischen Entscheidungsbildung gekoppelt werden. Zur Umkehr in der politischen Kultur und zur
Abkehr von den Rechtsextremen ist auf jeden Fall jetzt noch eine Chance, die
aber ganz sicher nicht ewig anhalten wird.
Dieses verlorene politische Terrain –
also die vielen Stimmen derer, die NPD und DVU aus Protest gegen die etablierte
Politik gewählt haben – zurück zu erobern, geht nur, wenn vor allem die
demokratische Linke sowie die vielen sozialen Bewegungen intensiv auf die
Reform der politischen Entscheidungsbildung Einfluss nehmen. Das bedeutet aber,
dass die Linke in der Stabilisierung und im weit reichenden Ausbau der
„bürgerlichen Demokratie“ einen sehr hohen politischen Zielwert und nicht in
erster Linie ein Moment der Festigung des bürgerlichen politischen Systems
sieht. Ein zweites Mal kann sich die Linke die Fehler von Weimar nicht mehr
leisten, weil ihr die schlimmen Folgen für die gesamte Gesellschaft in all
ihren Konsequenzen bekannt sind.
Eine solche Orientierung darauf, dass
die Bevölkerung Partner in der politischen Debatte und im politischen
Entscheidungsprozess ist, kann der rechtsradikalen Protestkultur Schritt um
Schritt den Charakter einer realen Erfahrung entziehen. Natürlich sicher nicht
bei den inneren Führungszirkeln und den harten Kernen, aber bei all denen, die
ihnen – um eigenen Protest gegen die offizielle Entmündigungspolitik Ausdruck
zu verleihen – ihre Stimme geben, denn dann hätten sie andere Möglichkeiten,
sich zu artikulieren und realen Einfluss auf politische Entscheidungen
auszuüben. Das setzt aber voraus, dass die Linke ihre eigenen Defizite – sowohl
hinsichtlich der Analyse und öffentlichen Debatte über die grundlegend
veränderte Realität als auch hinsichtlich des strategischen Wertes von
Demokratisierung und Vergesellschaftung politischer Entscheidungsprozesse –
konsequent überwindet.[19]
Diese These soll nicht die Position
stützen, dass die Versäumnisse der Linken das Aufkommen der Rechtsextremen verursachen
würden. Aber die allgemeine strategische Vernachlässigung von Demokratisierungsprozessen
in Politik und Gesellschaft trägt schon dazu bei, dass die extreme Rechte in
ihrer Demagogie immer wieder an reale Erfahrungen der Bevölkerung anknüpfen
kann. Eine grundlegende Stärkung des Bürgereinflusses bzw. eine im besten Sinne
des Wortes „lebendige Demokratie“ sind eine wirksame Strategie gegen die
rechtsextreme „Demokratie-Demagogie“. Und das geht nur, wenn sich die demokratische
Linke in diesem Prozess an die Spitze stellt, denn die demokratische Linke hat
sowohl das objektiv elementarste Interesse an einer dauerhaften Zurückdrängung
rechtsextremistischer Kräfte als auch an einer wirksamen Demokratisierung und
Vergesellschaftung der politischen Entscheidungsprozesse.
Allerdings garantiert eine „lebendige
Demokratie“ nicht automatisch und nicht kurzfristig nicht den Niedergang der
Rechtsextremen, aber es entzieht ihnen eine wichtige Negativerfahrung der
Bevölkerung, an die rechtsextremistische Politik anknüpfen kann. Was man aber
mit Sicherheit sagen kann, ist, dass ein weiterer Verzicht auf eine grundlegende
Demokratisierung der politischen Kultur unter Garantie zum weiteren Anwachsen
rechtsextremen Wahlverhaltens führen wird.
Zurück zum Seitenanfang
Der Einsatz datengestützter
Technologien in der Verwaltung (eGovernment)
– Kernprozess bei der Herausbildung einer bürgerorientierten
Dienstleistungsverwaltung (Dezember 2003)
Welche
europapolitischen Wachstumspotenziale
ergeben sich für die Region Brandenburg-Berlin bzw. für ein gemeinsames
Bundesland nach der EU-Osterweiterung? (Januar 2004)
Politische Eckwerte für eine nachhaltige Entbürokratisierung in Berlin. Überlegungen
(Januar 2005)
„Lebendige Demokratie“
als wirksame Strategie gegen rechtsextremes Wählerverhalten (Februar 2005)
Bürgerämter in einer modernen
Dienstleistungsverwaltung (Oktober 2005)
Aufschwung durch Abschwung? (November 2007)
Der Weg in die digitale Zukunft und aus
der digitalen Spaltung (Februar 2008)
Starke Bezirke in
einer starken Einheitsgemeinde
(Juni 2008)
Zitzewitz oder doch lieber Karl Marx? Überlegungen
zu unserem Programmentwurf (Juni 2010)
Forum
(Meinungen, Positionen, Anregungen)
- Thesen zur Diskussion um ein Leitbild
für die Entwicklung der Bürgerämter -
Berlin, am 6. Oktober
2005
- I. -
Wie jede Zukunftsvisionen beginnt auch
die Leitbilddebatte mit einer Hoffnung:
dass Ende 2006 in allen Bürgerämtern der Eckwertebeschluss durchgesetzt
sein wird.
1. Es gibt eine deutliche Beschluss- und Ausgangslage, die klare
politische Zielvorgaben und Rahmenbedingungen setzt.
■ Das ist erstens der
Abgeordnetenhaus-Beschluss „Eckwerte für die weitere Entwicklung der
Bürgerämter“ vom 31. Oktober 2002, der von der überwiegenden Mehrheit der
Bezirke weit gehend erfüllt wird. Generell mangelt es am mehrsprachigen Informationsangebot;
das könnte aber noch in diesem Jahr durch die geplante mehrsprachige Informationsbroschüre
sowie die flächendeckende Nutzung der mehrsprachigen Antragsformulare des
Info-Systems abgebaut sein können. Auch die bis 2006 geplante generelle
stadtweite Zuständigkeit wird in einigen Bezirken bereits praktiziert. In den
beiden Problembereichen Kinderfreundlichkeit und Tresenberatung gibt es
deutliche Fortschritte. Angesichts des weiteren Vorankommens in den meisten
Bezirken sind die gravierenden Rückstände in einigen wenigen vor allem wohl als
Frage mangelnden politischen Willens zu definieren, der bürgerorientierten
Dienstleistungsverwaltung in der Bezirkspolitik absoluten Vorrang zu
verleihen.
■ Mit dem 4.
Verwaltungsreform-Gesetz (Verabschiedung am 27. Oktober 2005) erlangt zweitens die im Eckwertebeschluss verankerte Stellung der
Bürgerämter als die zentralen
Anlaufstellen zur Erledigung der im Bezirksamt nachgefragten Leistungen
Gesetzescharakter. Sie sollen im Bürgeramt angeboten und abschließend
bearbeitet werden. Festgeschrieben wird mindestens eine Samstagsöffnung in
einem zentral gelegenen Bürgeramt, wofür alle anderen Bürgerämter im Wechsel
die personellen Kapazitäten stellen müssen. Ausgenommen sind diejenigen
Bezirke, die selbst eine Samstagssprechstunde anbieten. Weiterhin wird das
Instrument des Qualitätsmanagements umfassender verankert. Es gibt eine
Experimentierklausel, die im Interesse der Bürgernähe die Zusammenlegung von
Aufgabenbereichen ermöglicht, also auch der verschiedenen bezirklichen
Front-office-Bereiche.
■ Das 4.
Verwaltungsreform-Gesetz hebt drittens die oft kleinteilige Regelungsmethode des
VGG zugunsten klarer Zielvorgaben, die in dezentraler Verantwortung problemlagennah
realisiert werden sollen, auf. Das ist die Voraussetzung, dass weiter führende
Aufgabenstellungen, die sich aus dem stadtweiten Monitoring ergeben,
eigenverantwortlich entweder zunächst experimentell oder auch sofort
flächendeckend gelöst werden können.
■ In der
Entscheidung zum Doppelhaushalt 2006 / 2007 wird es viertens einen
Auflagenbeschluss geben, dass für diejenigen Bezirke, die im Rahmen ihrer
personellen Kapazitäten mobile Bürgerämter einführen wollen, eine
Anschubfinanzierung gesichert ist.
2. Wir brauchen umgehend eine wirkungsvolle
gesamtgesellschaftliche Steuerung.
Die
nachfolgenden Gedanken sind Vision und vielleicht auch Provokation, aber sie
charakterisieren nach meiner Meinung den einzigen Weg, wie man in der
Ware-Geld-Beziehung Fortschritt steuern und dezentrale Fach- und
Ressourcenverantwortung sichern kann.
■ Voraussetzung
dafür kann nur sein, dass alle gesamtstädtischen Standards und Aufgaben
gemeinsam und unter Einbeziehung der Öffentlichkeit outputorientiert geplant
und beschlossen werden.
■ Diejenigen, die
diese Festlegungen einhalten, werden „normal“ finanziert und nicht – wie beim
„Bonussystem“ – dafür schon belohnt..
■ Wer weiteren
Fortschritt durchsetzen will, muss das – falls er dafür zusätzliche
Finanzmittel durch das Land beansprucht – in einer Zielvereinbarung (mit dem
LABO, dem Staatssekretärsausschuss für die Verwaltungsmodernisierung, mit der
Innenverwaltung?) verankern und entsprechend abrechnen.
■ Wer ohne
nachvollziehbare Gründe (solche wären – wie z.B. im Falle Marzahn-Hellerdorf –
gesonderte und strengste Konsolidierungsauflagen) die gemeinsamen Vereinbarungen
nicht einhält, muss dafür finanziell – allerdings nur im Kopfplan – sanktioniert
werden.
■ Und wenn nach
spätestens einem Jahr keine Veränderungen eingetreten sind, muss die zentrale
oder eine externe Ebene mit der Zielerreichung beauftragt werden, wobei der
Bezirk die Kosten zu tragen hat.
- II. -
Vom Extra zur Normalität:
Bürgerämter im bürgernahen
Verwaltungswandel
1. Die Bürgerämter erleben gegenwärtig einen deutlichen
Funktionswandel von der Quasi-Alleinrepräsentanz der Bürgerdienste zum
speziellen Bestandteil einer bürgernahen Dienstleistungsverwaltung
■ Alle Verwaltungsreformen seit den neunziger Jahren waren
und sind wesentlich durch das Neue Steuerungsmodell der KGSt bestimmt. Jedoch
war das Neue Steuerungsmodell über die ersten Jahre nahezu ausschließlich
betriebswirtschaftlich orientiert. Der Gedanke der bürgernahen
Dienstleistungsverwaltung musste erst ab der zweiten Hälfte der neunziger Jahre
in dieses System implementiert werden.
■ In dieser Phase
hatten die seinerzeit neu aufkommenden Bürgerämter (Bürgerbüros) eine klare
Pilotfunktion für die Gestaltung der Bürgerdienste. Sie verkörperten modellhaft
und für längere Zeit auch als einzige Organisationseinheit vor allem das
Front-office-System sowie den Grundsatz „Die Akten sollen laufen, nicht die
Bürger“.
■ Gerade dadurch
trugen die erfolgreichen Bürgerämter in der Öffentlichkeit wesentlich dazu bei,
dass Leitideen einer bürgernahen Dienstleistungsverwaltung Schritt um Schritt
in der gesamten Verwaltungen Fuß fassten. Heute ist die Umsetzung des
Bürgerdienst-Anspruches schon lange nicht mehr bei den Bürgerämtern
monopolisiert, sondern immer mehr tragende Grundsäule des gesamten
Verwaltungsprozesses.
■ Bedingt durch den
grundlegenden technologischen Wandel, wird der direkte „Gang aufs Amt“ immer
mehr durch elektronisch gestützte Kommunikationsformen komplettiert. In einigen
Orten sind z.B. schon lange e-Mail-Kontakte (mit elektronischer Signatur und
Bezahlung vom heimischen PC aus) üblich.
■ So verlieren
Bürgerämter sowohl strukturell als auch funktional immer mehr ihre
Alleinstellung und ihre Sensibilisierungsfunktion für eine bürgernahe
Dienstleistungsverwaltung. Sie werden vielmehr zu einem speziellem Bestandteil
derselben.
■ Heute haben
bereits über 70 Prozent der Berlinerinnen und Berliner einen privaten Zugang
zum Internet bzw. zum E-Mailing. Es ist anzunehmen, dass in dem Moment, da auch
in Berlin die elektronische Signatur, Formular-, Bilder- und Dokumentenübermittlung
sowie Gebührenentrichtung möglich werden, geradezu eine Explosion bei der Nutzung
dieser neuen Wege erfolgen wird.
■ Nach wie vor wird es aber etwa 25 Prozent Benachteiligte
geben, denen die Nutzung dieser neuen Technologien aus bestimmten Gründen nicht
möglich sein wird. Das sind vor allem ältere Menschen, sozial Schwache,
bildungsferne Bevölkerungsgruppen sowie Migrantinnen und Migranten bzw. der
Landes- und Verwaltungssprache nicht oder kaum Mächtigen.
■ Unabhängig von der allerortens erkannten Notwendigkeit,
Mittel und Wege zu finden, damit diese Menschen nicht von den modernen
Kommunikationssystemen der Zukunft ausgeschlossen bleiben müssen, kann man
davon ausgehen, dass sich aus diesem Personenkreis in absehbarer Zukunft das
Gros derer rekrutieren wird, die nach wie vor den direkten Gang aufs Amt wählen
(müssen).
■ Sie werden folglich auch das Gros der „Kundinnen und
Kunden“ auf den Bürgerämtern bilden, weswegen deren spezielle Betreuung und
Bedienung zu einem prägenden Spezifikum der zukünftigen Bürgerämter werden
wird.
■ Grundsätzlich wird es also um eine neue soziale Qualität
der Verwaltungsdienstleistungen im Bürgeramt gehen. Das betrifft auch jene
Einwohnerinnen und Einwohner, denen das Informationsangebot im Internet nicht
ausreicht, die ganz spezielle Fragestellungen haben und deshalb – weil ihnen
das eigentlich weit reichende Angebot des Internets nicht ausreicht – ins Bürgeramt
gehen.
3. Die Bürgerämter werden eine
Schlüsselfunktion bei der Demokratisierung von Politik und Verwaltung sowie bei
der Vergesellschaftung von Entscheidungs- und Beratungsprozessen einnehmen
müssen.
■ Gerade mit den
neuen datengestützten Informationssystemen wachsen auch die Möglichkeiten
immens, dass die Einwohnerinnen und Einwohner, die Wirtschaft, die Vereine und
Institutionen bereits in Kenntnis der Vorschriften, Verfahren und vor allem
ihrer Rechte zur Verwaltung kommen. Ihre Erwartungshaltung wird immer weniger
davon geprägt sein, dass man ihnen etwas gewährt, sondern immer mehr
davon, dass man ihnen die Realisierung ihrer Rechte und Ansprüche gewährleistet.
Das bedeutet, dass nicht mehr so sehr das Was, sondern immer mehr das Wie im
Mittelpunkt der Dienstleistungsverwaltung stehen wird.
■ Mit den elektronischen Informationssystemen wachsen auch
die Möglichkeiten eines partizipativen politischen und Verwaltungshandelns.
Immer mehr wird es zu öffentlichen Diskussionsforen im Vorfeld von
Entscheidungen sowie zu direktdemokratischen Entscheidungsprozessen kommen
müssen.
■ Nicht zuletzt wird die Frage der Transparenz des
Verwaltungshandelns einen immer gewichtigeren Platz auf der Agenda des
künftigen Verwaltungshandelns einnehmen.
■ All das verlangt
einen Wandel in der allgemeinen Verwaltungskultur, von dem besonders die
Bürgerämter betroffen sein werden. Sie werden sich immer mehr zu Orten entwickeln,
wo einerseits die neue Qualität der Partizipation und Transparenz in der
täglichen Arbeit praktiziert wird und die andererseits die Räume bieten, wo die
Einsichtnahme in Unterlagen, bestimmte Diskussionsprozesse und partizipative
Formen stattfinden.
■ Spätestens in dem
Zusammenhang wird das Problem endgültig zu lösen sein, dass in den Bürgerämtern
auch Räume sowie technische und materielle Ressourcen für das Wirken von
Bürgerinitiativen zur Verfügung stehen sollten.
■ Wenn Bürgerämter
eine solche förderliche Funktion für Demokratisierung, Partizipation und
zivilgesellschaftliches Engagement übernehmen sollen, stellt sich auch die Frage,
ob und wie die Bürgerämter in die immer mehr auf die Stadtteile orientierte
Verwaltungsarbeit einbezogen sein müssten. Wie kann es zu Kooperationen mit den
Stadtteil- und Nachbarschaftszentren kommen? Müsste man nicht darüber nachdenken,
Bürgerämter oder (einige Male in der Woche) mobile Bürgerämter in solchen
Zentren zu stationieren?
■ Bereits heute sind
die Beschäftigten in den Bürgerämtern sehr kompetent, wenn es um die
Verfahrenskritik und Prozessoptimierung der von ihnen eingeleiteten Verwaltungsvorgänge
geht. Noch nicht üblich ist es, im Prozess der Verfahrensoptimierung auf diesen
kritischen Erfahrungsschatz zurückzugreifen. Soll es aber um eine konsequent
outputorientierte Verfahrenskritik gehen, müssen und können gerade die
Beschäftigten in den Bürgerämtern in diesem Zusammenhang immer mehr den Part
der Bürgerinnen und Bürger bzw. der Kundinnen und Kunden der Verwaltung
übernehmen.
■ Noch lange Zeit
wird die Berliner Verwaltung unter einem besonderen Konsolidierungsdruck
stehen. Alle Erfahrungen zeigen, dass optimal funktionierende
Front-office-Bereiche den Back-office-Tätigkeiten einen Teil der Arbeit
abnehmen. Insofern müsste es wieder und diesmal generell Brauch werden, bei der
Produktberechnung (und so bei der Haushaltskonsolidierung) die Bürgerämter
„mitzudenken“ und deren Leistungen eventuell aus den Produkten der Fachämter
„herauszurechnen“.
■ Zugleich werden die Bürgerämter im Zusammenhang mit der
Einführung der mobilen Bürgerämter in den flächendeckenden Echtbetrieb wieder
Pioniere eines grundlegenden Kulturwandels sein: Gerade mit den mobilen
Bürgerämtern „kommt das Amt zum Bürger“, und das ist eine Praxis, die auch auf
andere Verwaltungen übertragbar ist, zumal die technischen Lösungen dafür
bereits bestehen.
■ Damit könnte auch das Ende von traditionellen
Öffnungszeiten zumindest für diejenigen, die elektronisch mit der Verwaltung
kommunizieren möchten, eingeläutet werden.
- III. -
Konsequenzen für die Arbeit in den
Bürgerämtern
1. Die Bürgerämter befinden sich jetzt in einem Ensemble mehrerer
Front-office-Stellen; vorstellbar und wohl auch optimal wäre deren
Zusammenlegung, also eine Entwicklung vom Bürgeramt zum Service-Point.
■ Was wir mit den
Bürgerämtern verhindern wollten, droht – wenn wir nicht zielgerichtet
gegensteuern – bald wieder einzutreten: Indem viele Behörden (die
Ordnungsämter, die Wirtschaftsförderung, einige Sozialämter, Wohngeldstellen,
einige Bauämter usw.) ihre eigenen Front-office-Stellen einrichten, haben die
Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen, Vereine und Institutionen, die
mehrere Anliegen haben und den Weg aufs Amt (noch) nehmen (müssen), wiederum
verschiedene Wege und mehrfache Wartezeiten auf sich zu nehmen, anstatt ihre
Mehrfachangelegenheiten in einem Behördengang erledigen zu können.
■ Insofern sollte
man – zunächst als Pilot – den logischen nächsten Schritt ausprobieren und alle
diese Front-office-Stellen in Service-Points (oder in schlicht-bürokratischem
Deutsch: Dienstleistungszentren des Bezirksamtes) zusammen fassen. Dabei
sollten die dezentrale Aufteilung der Bürgeramtsstandorte bestehen bleiben bzw.
mobile Lösungen angestrebt werden.
2. Das Bürgeramt der Zukunft wird sich auch durch ein erweitertes
Leistungsspektrum auszeichnen.
■ Während bislang
immer noch geprüft wird, was eine Organisationseinheit in die Bürgerämter geben
kann, muss die Frage zum Grundsatz werden, warum man etwas nicht an das
Bürgeramt überträgt.
■ Schon jetzt ist geregelt, dass man auf jeder Behörde
jeden Antrag bzw. jedes Anliegen abgeben kann, das dann an die entsprechenden
Fachstellen weiter geleitet werden muss. Dieser Grundsatz müsste auch für die
Bürgerämter gelten. Im Bürgeramt der Zukunft käme der qualitative Anspruch
hinzu, dass eine erste Prüfung der Vollständigkeit und richtigen Ausfüllung der
Unterlagen erfolgt, wozu es elektronische Informationssysteme – übrigens für
Kunden und Mitarbeiter – geben soll.
■ Ständig erweitern
– auch nach prozessoptimierenden Überprüfungen – muss sich der Anteil an
abschließenden bzw. Teilbearbeitungen durch das Bürgeramt selbst.
■ Im Zusammenhang
mit der immer stärkeren Durchsetzung stadtweit einheitlicher Verfahren (und
entsprechender elektronischer Unterstützungen) kann auch die Gesamtstadt Berlin
immer mehr zum Handlungsraum der nach wie vor bezirklich organisierten
Bürgerämter werden. Die Mindestforderung ist, dass in jedem Bürgeramt
ortsunabhängig die Antragsprüfung erfolgt und dann eine Zustellung von Anliegen
und Anträgen an die jeweils bearbeitende Stelle in einem anderen Bezirk bzw. in
der Hauptverwaltung erfolgt. Aber warum
sollte in speziellen Fällen nicht gelten, was z.B. für jede Theaterkasse gilt,
die untereinander vernetzt sind und so ständig eine Übersicht über die aktuelle
Platzauslastung haben und überall für die gleiche Vorstellung Plätze verkaufen
können?
3. Allzuständigkeit ist ein wichtiges und richtiges
Arbeitsprinzip, aber angesichts neuer Entwicklungen kein Dogma.
■ Völlig richtig
orientiert die Berliner Verwaltungsreform auf eine Ablösung des
„Markthallenprinzips“ durch eine durchgehende Allzuständigkeit. Die Frage ist
aber, wie weit diese Allzuständigkeit durchzuhalten ist, wenn sich das
Leistungsspektrum der Bürgerämter immer mehr auf alle
Verwaltungsdienstleistungen ausweitet.
■ Die
Allzuständigkeit ist grundsätzlich ein völlig richtiges Prinzip, aber wie jedes
richtige Prinzip darf sie nie zum Dogma verkommen. Insofern muss es im Falle
einer deutlichen Leistungserweiterung wohl eine neue Art von Aufgaben-Splittung
geben:
- Ein möglichst hoher und gemeinsam zu vereinbarender Mindeststandard
ist nach dem Allzuständigkeitsprinzip zu realisieren.
- Angesichts der Praxis, öffentliche Leistungen immer mehr auch
durch andere Träger als die öffentliche Verwaltung anzubieten, muss dieser
Mindeststandard selbstverständlich auch Leistungen freier und privater Träger
beinhalten.
- Bei der Zusammenführung verschiedener Front-office-Stellen in
bezirkliche Dienstleistungszentren sollte aber auch unter Umständen deren
Spezialisierungsgrad in Rechnung gestellt werden. In einem solchen Falle könnten
dann „Rundum-Service-Lösungen“ angeboten werden, d.h. dass die Antragsteller
ohne zusätzliche Wartepausen von den verschiedenen Spezialisten bedient
werden.
- Und schließlich wird es – wie heute auch – in jedem Bürgeramt
weiterhin spezielle Beratungen und Sprechstunden geben, werden freie Träger
Rede und Antwort stehen, werden Bürgersprechstunden durch die Politik angeboten
usw. Diese zusätzlichen Leistungen zu bestimmten festen Terminen sollten als
gesonderte Leistungen ausgebaut und nie – um des Grundsatz der Einheitlichkeit
– vereinnahmt werden.
4. Die Beschäftigten in den Bürgerämtern müssen die Chance haben,
sich von einer „angelernten Tätigkeit“ zum Fachberuf „Fachangestellte/r
Bürgerdienste“ zu qualifizieren.
■ Ein heute noch
ungelöstes Problem ist die tarifliche Bezahlung der Beschäftigten in den
Bürgerämtern. Um der momentanen Situation finanzpolitischer Notentscheidungen
zu entrinnen, werden ein klares Berufsbild sowie ein ständiges Qualifizierungssystem
benötigt.
■ Dieses Berufsbild
sollte sowohl die fachlichen als auch die sozialen Kompetenzen definieren und
zu schaffen helfen, die für eine Tätigkeit im Bürgeramt notwendig sind. Zu
erlangen sollte es nur als berufliche Weiterqualifikation (postgraduale Zertifikation)
sein und wenn die bzw. der Betreffende in verschiedenen Verwaltungen tätig war
(Rotation).
■ Zu prüfen ist, ob diese postgraduale Ausbildung von der
Verwaltungsakademie unterstützt werden kann.
■ In diesem
Zusammenhang ist das Berufsbild auch in den Tarifvertrag für den öffentlichen
Dienst leistungs- und anforderungsentsprechend einzugruppieren.
Zurück zum Seitenanfang
Der Einsatz datengestützter
Technologien in der Verwaltung (eGovernment)
– Kernprozess bei der Herausbildung einer bürgerorientierten
Dienstleistungsverwaltung (Dezember 2003)
Welche
europapolitischen Wachstumspotenziale
ergeben sich für die Region Brandenburg-Berlin bzw. für ein gemeinsames
Bundesland nach der EU-Osterweiterung? (Januar 2004)
Politische Eckwerte für eine nachhaltige Entbürokratisierung in Berlin. Überlegungen
(Januar 2005)
„Lebendige Demokratie“
als wirksame Strategie gegen rechtsextremes Wählerverhalten (Februar 2005)
Bürgerämter in einer modernen
Dienstleistungsverwaltung (Oktober 2005)
Aufschwung durch Abschwung? (November 2007)
Der Weg in die digitale Zukunft und aus
der digitalen Spaltung (Februar 2008)
Starke Bezirke in
einer starken Einheitsgemeinde
(Juni 2008)
Zitzewitz oder doch lieber Karl Marx? Überlegungen
zu unserem Programmentwurf (Juni 2010)
Forum
(Meinungen, Positionen, Anregungen)
)
CDU, CSU und FDP schäumen, die Unternehmerverbände drohen, die
angeblichen „Wirtschaftsweisen“ warnen. Und alles nur, weil „die SPD
Linkspartei spielt“ – wie eine Schlagzeile in den Medien, die längst zum Chor
der Unheilverkünder gehören, lautete.
Kein Linksruck
Dabei hat die SPD auf dem Hamburger Parteitag doch nur einen
halbherzigen Versuch unternommen, den gigantischen Vertrauensbruch etwas zu
korrigieren, den sie mit der Einführung der Hartz-Gesetze begangen hatte.
Millionen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern haben über Jahrzehnte Monat
für Monat in dem Glauben in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt, dass ihnen
im Notfall für eine längere Zeit Arbeitslosengeld und dann noch länger die
Arbeitslosenhilfe zusteht. Und genau dieses Vertrauen in den Sozialstaat ist
mit den Hartz-Gesetzen grundsätzlich aufgekündigt worden.
Um das Vertrauen wieder herzustellen, hätte die Rücknahme der
gesamten Hartz-Gesetzgebung angestrebt werden müssen, und auch eine solche
Korrektur eines kapitalen Fehlers wäre noch nicht originär links zu nennen. Der
durchaus nicht unwichtige Schritt, die Auszahlung des ALG I unter bestimmten
Bedingungen etwas zu verlängern, ist es nun ganz und gar nicht. Zumal er
„kostenneutral“ mit deutlichen Einschränkungen bei den Jüngeren bezahlt werden
soll.
Schließlich wissen alle, dass die SPD-Parteitags-Beschlüsse ganz
offensichtlich keine Koalitionsentscheidungen werden, da die CDU nicht
mitspielt. Warum dann die Aufregung im konservativen politischen und
journalistischen sowie im Wirtschaftslager, wenn „das, was die Partei
beschließt, nicht sein wird“?
Abschwung als Wurzel
des Aufschwungs
Auf den ersten Blick scheint es, als sähen alle Kritiker den
neuerdings konstatierten Wirtschaftsaufschwung elementar gefährdet. Urplötzlich
vernehmen wir nämlich von allen Unkenrufern, dass dieser Wirtschaftsaufschwung
vorrangig ein Resultat der Hartz-Gesetzgebung sei.
Und da ist in der Tat sogar etwas dran. Die steigenden
Wirtschaftszahlen haben stark etwas damit zu tun, dass die Lohnausgaben
drastisch sinken. Überall – außer in den Vorstandsetagen und in einigen wenigen
hoch spezialisierten Branchen – gibt es den unübersehbaren Trend zum
Niedriglohn. Wer die Stellenanzeigen in den Zeitungen durchblättert, stellt
fest, dass fast nur noch 400-€-Jobs und andere Niedriglohn-Avancen im Angebot
sind. Da muss man kein Betriebswirtschaftler sein, um die Richtigkeit der
Uralt-Erkenntnis erkennen zu können: Je geringer die Lohnanteile, desto höher
die Profite.
Und nun erschließt sich, warum selbst die bescheidenen Schritte
des Hamburger SPD-Parteitages als „sozialistischer Durchmarsch“ und warum z.B.
die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn als „Ruin unseres
Wirtschaftssystems“ gebrandmarkt werden. Weil die Hartz-Gesetze die Menschen
unter das Existenzminimum und an den Rand der Gesellschaft treiben, wächst das
seit Marx bekannte „Reserveheer“ derer, denen nichts anderes übrig bleibt, als
sich zu diskriminierenden Niedriglohn-Bedingungen ausbeuten zu lassen. Und
jeder Versuch, daran auch nur zu nagen, muss im Keime erstickt werden, weil er
ein Einstieg sein kann und der Profitmaximierung schadet. Wie es denn auch
unser aller Kanzlerin – freilich diplomatischer formuliert – gesagt hat. Basta!
Ach so, das war ja ein Sozialdemokrat…
Dieser Zusammenhang zwischen wirtschaftlichem Aufschwung und
sozialpolitischem Abschwung erklärt auch das Phänomen, dass trotz wachsender
Zahlen bei Wirtschaftsergebnissen und Beschäftigung in der Bevölkerung so wenig
Optimismus aufkommt. Im Gegenteil: Je hoffnungsfroher die Unternehmen sind,
desto trüber sieht die Bevölkerung in die Zukunft. Genau das spiegelt wider,
dass der sozialpolitische Abschwung der entscheidende Motor für den Aufschwung
ist, was einen höchst fatalen und fragilen Zusammenhang darstellt.
Muss man wirklich immer
von Arbeit leben können?
Aber jetzt flaut der Aufschwung ab, denn ganz auf Null senken
kann man die Lohnkosten nun denn doch nicht, und die zunehmende Flaute in den
privaten Portemonnaies mindert die Kaufkraft. Das Konzept „Aufschwung durch
Abschwung“ hat zwar kurzfristig gegriffen, langfristig jedoch ist selbst ein
solcher sozialpolitischer Rückfall in das 19. Jahrhundert kontraproduktiv.
Aber es zeigt sich noch etwas Grundsätzlicheres. Völlig im
Gegensatz zu bisherigen Zeiten sind Produktivität und wirtschaftlicher
Aufschwung nicht mehr daran zu messen, mit wie viel, sondern mit wie wenig
menschlicher Arbeitskraft produziert wird. Wir haben es tatsächlich immer mehr
mit der Tatsache zu tun, dass sich im Zuge zunehmender Technisierung und
Automatisierung der Bedarf nach Wert schöpfender menschlicher Arbeit auf immer
weniger ausgewählte Bereiche der Produktion konzentriert und also deutlich
geringer wird.
Natürlich wächst der Bedarf nach menschlicher Arbeit in anderen
Bereichen – vor allem auf dem äußerst anspruchsvollen und vielseitigen
soziokulturellen Gebiet. Aber diese Arbeit ist eben nicht Wert schöpfend, sie
erzeugt keine Produkte, aus deren Verkauf neue Arbeit bezahlt werden kann. Sie
ist zwar dringend notwendig, aber aus erwerbswirtschaftlicher Sicht höchst unproduktiv.
Wenn das aber so ist und sich mit der fortschreitenden
„automatisierten Großproduktion“ (Marx) noch steigern wird, dann stellt sich
die Frage: Kann die individuelle Existenzsicherung noch länger so unabdingbar
an die individuelle Teilnahme an der Erwerbsarbeit gebunden werden? Freilich
muss man von Arbeit leben können, aber ist dieser Satz auch künftig noch
richtig, wenn viele Felder der menschlichen Erwerbsarbeit weggefallen sein
werden?
Sozialpolitische
Gerechtigkeit unter den neuen Bedingungen
Wie Marx schon erkannte, besteht das Wesen der automatisierten
Großproduktion gerade darin, dass die bislang zwingend erforderliche
technologische Kette Mensch – Maschine – Mensch immer mehr aufbricht und „die
automatisierte Maschine“ vieles allein zu leisten im Stande ist. Engels leitete
daraus die bekannte Vision ab, dass sich der Mensch nun schöpferischen Dingen
hingeben und heute fischen und morgen Gedichte lesen könne. Wie Engels, so sah
auch Marx diese Entwicklung höchst positiv. Der Mensch müsse nicht mehr
direkter Teil des unmittelbaren Produktionsprozesses sein, sondern er könne –
so Marx – nunmehr zum „Wärter, Wächter, Regulator höherer Ordnung“ werden. Aber
beide gingen davon aus, dass ein solcher Stand der Produktivkräfte nur unter
kommunistischen Produktionsverhältnissen erreicht sein würde, deren Verteilungsgrundsatz
(nämlich nach den Bedürfnissen) sie exakt aus den Potenzialen der
automatisierten Großproduktion ableiteten.
Nun sind die Produktivkräfte so weit, wie einst von Marx
prognostiziert, aber die sozialökonomischen Verhältnisse sind noch nicht so.
Deshalb besteht die vielleicht größte gesellschaftspolitische Herausforderung
an die heutige LINKE darin, das von ihr angerissene Konzept der von eigener
Erwerbstätigkeit unabhängigen Existenzsicherung systematisch zu entwickeln,
durchzurechnen und auszubauen. Wenn die Wertschöpfung einer Produktion auch
ohne größere menschliche Beteiligung hoch ist, dann kann eine Verteilung an
alle erreicht werden, die die eigene Existenz sichert. Das ist ökonomisch
machbar und sozialpolitisch gerecht. Um die verbleibenden gewaltigen
Arbeitsaufgaben z.B. im soziokulturellen Bereich würden nicht die gegenseitigen
Konkurrenzen ausbrechen, sondern sie wären unter mehreren aufteilbar, weil
niemand auf eine Entlohnung zur Sicherung seiner Bedürfnisse elementar mehr
angewiesen wäre.
Nur mit einem solchen materialistischen Denkansatz, wonach das
Verhalten von den Verhältnissen bzw. das Bewusstsein vom Sein bestimmt wird,
können wir uns der grundsätzlich neuen Entwicklung stellen, die mit dem
Übergang von der maschinellen zur automatisierten Großproduktion entsteht und
auf die es noch keine konkreten Antworten und sozialpolitisch gerechte Lösungen
gibt. Das wäre dann wirklich links. Wirklichkeitsverweigerung oder
Flickschusterei a la SPD sind es nicht.
Zurück zum Seitenanfang
Der Einsatz datengestützter
Technologien in der Verwaltung (eGovernment)
– Kernprozess bei der Herausbildung einer bürgerorientierten
Dienstleistungsverwaltung (Dezember 2003)
Welche
europapolitischen Wachstumspotenziale
ergeben sich für die Region Brandenburg-Berlin bzw. für ein gemeinsames
Bundesland nach der EU-Osterweiterung? (Januar 2004)
Politische Eckwerte für eine nachhaltige Entbürokratisierung in Berlin. Überlegungen
(Januar 2005)
„Lebendige Demokratie“
als wirksame Strategie gegen rechtsextremes Wählerverhalten (Februar 2005)
Bürgerämter in einer modernen
Dienstleistungsverwaltung (Oktober 2005)
Aufschwung durch Abschwung? (November 2007)
Der Weg in die digitale Zukunft und aus
der digitalen Spaltung (Februar 2008)
Starke Bezirke in
einer starken Einheitsgemeinde
(Juni 2008)
Zitzewitz oder doch lieber Karl Marx? Überlegungen
zu unserem Programmentwurf (Juni 2010)
Forum
(Meinungen, Positionen, Anregungen)
)
Der Weg in die digitale Zukunft und aus
der digitalen Spaltung
Nicht nur eine jugendpolitische Herausforderung an Rot-Rot
Material für die Klausur der Abgeordnetenhausfraktion DIE
LINKE am 29. 2. / 1. 3. 2008 (25. Februar 2008)
- I. -
Industriegesellschaftlicher
Epochenwechsel
1. Mit dem massenhaften Durchbruch der datengestützten
Produktions-, Informations- und Kommunikationstechnologien ist ein
industriegesellschaftlicher Epochenwechsel mit gravierenden Folgewirkungen für alle
gesellschaftlichen Bereiche verbunden: Nicht mehr die qualitative
Fortführung der bisherigen „maschinellen Großproduktion“, sondern der
gravierende Umbruch zur „automatisierten Großproduktion“ (Marx) bestimmt
zunehmend die Verhältnisse. Dessen Kernprozess besteht darin, dass der Mensch
nicht mehr – wie bislang unabdingbar erforderlich – unersetzbarer Teil des
unmittelbaren Produktionsprozesses sein muss. In der gesamten bisherigen
Menschheitsgeschichte konnte nur produziert werden, wenn die zwingend erforderliche
technologische Kette Mensch – Arbeitsgerät (Maschine) – Mensch funktionierte.
Genau diese technologische Kette hat mit dem Übergang zur automatisierten
Großproduktion ihre Notwendigkeit zu verlieren begonnen, weil die
„automatisierte Maschinerie“ den unmittelbaren Produktionsprozess weitestgehend
autonom gestaltet. Der Mensch muss nicht mehr direkter Bestandteil dieses
Produktionsprozesses sein, seine Rolle verlagert sich in vor- und
nachbereitende sowie überwachende Bereiche. Er wird – wiederum Marx – „Wärter,
Wächter, Regulator höherer Ordnung“.
2. Auch in allen anderen gesellschaftlichen Bereichen erwachsen
nahezu unendlichen Chancen für die schöpferische Selbstentfaltung der
Individuen und der menschlichen Gesellschaft.
So – um nur zwei für die Politik und Politikbildung besonders relevante
Beispiele anzureißen – wird zum einen durch die Möglichkeiten der modernen
Informations- und Kommunikationstechnologien der Weg zur selbstbestimmten und
selbstorganisierten Bürgergesellschaft erst richtig aufgestoßen, und Politik
und Bevölkerung können in ein echtes partnerschaftliches Verhältnis eintreten.
Zum anderen kann sich das Individuum, bevor es in den Kontakt mit den Behörden
tritt, umfassend über seine Rechte und Ansprüche informieren. Damit wird
bisheriges bei den Verwaltungen monopolisiertes Herrschaftswissen
vergesellschaftet. In der Folge haben die Behörden nicht mehr schlechthin zu
gewähren (oder zu verbieten oder konditioniert zu gestatten), sondern sie haben
die Bedingungen zu gewährleisten, dass die Rechte der Bevölkerung realisiert
werden. Im Umfeld werden viele Behördenbräuche – die nur da sind, weil sie noch
da und nicht, weil sie nötig sind –
überflüssig und durch neue Prinzipien ersetzt (z.B. Rund-um-die-Uhr-Erreichbarkeit
statt fester Sprechstunden, kompletter Behördengang per online ohne
Medienbrüche statt Erscheinen auf dem Amt, Aufhebung traditioneller Arbeitsteilung
statt kleinteiliger Spezialisierung in der Verwaltung).
3. Vergleichbar zu den qualitativen Umbrüchen in der Arbeitswelt
und im Verhältnis von Staat, Verwaltung und Gesellschaft wird auch die völlig
neue Rolle des soziokulturellen Bereiches sein, der immer mehr – anstatt der
bisherigen Erwerbsarbeit – zur Hauptsphäre der Reproduktion der Individuen als
gesellschaftliche Wesen werden wird. Kurz: Mit dem massenhaften Durchbruch
der modernen datengestützten Technologien sind gewaltige und allumfassende
qualitative Umbrüche verbunden, die das Leben und die gesellschaftlichen
Beziehungen zum Teil auf völlig neue Grundlagen stellen werden.
- II. –
Chancen nutzen –
Gefährdungen entgegenwirken
1. Diesen Entwicklungen mit ihren vielfältigen Chancen kann
sich linke Politik nicht nur nicht entziehen, sondern sie muss Räume und
Bedingungen für deren Verwirklichung schaffen. Zugleich sind – weil sich
diese Entwicklung unter kapitalistischen Verhältnissen vollzieht – mit dem
massenhaften Einsatz der datengestützten Produktions-, Informations- und
Kommunikationstechnologien auch gewaltige sozialpolitische
Gefährdungspotenziale entstanden. Anders als von Marx prognostiziert, kommt es
heute eben nicht zu der erwarteten Aufwertung des Menschen (siehe „Wärter,
Wächter, Regulator höherer Ordnung…“), sondern zu einem sozialpolitischen
Rückfall und zur deutlichen Entwertung menschlicher Arbeitskraft
(Massenarbeitslosigkeit, Niedriglohn-Beschäftigung, Produktionsverlagerungen,
unsichere Arbeitsverhältnisse usw.).
2. Deshalb ist es grundsätzlich notwendig und unerlässlich,
dass sich linke Politik dieser neuen Entwicklung stellt und politische
Alternativen zu den beträchtlichen sozialpolitischen Gefährdungspotenzialen
entwickelt. Ohne das ausführen zu können, betrifft das nach meiner
Auffassung vor allem die – angesichts des drastisch sinkenden menschlichen
Anteils am unmittelbaren Produktionsprozess – dringend erforderliche und auch
mögliche Entkoppelung der individuellen Existenzsicherung von der direkten
Teilnahme am Produktionsprozess. Rückgriffe auf Lösungen, die in Zeiten der
maschinellen Großproduktion gut und richtig waren, bzw. Fortschrittsverweigerung
sind hingegen nicht weiterführend.
- III. -
Digitale Spaltung – ein
gravierendes sozial- und jugendpolitisches Problem
1. In diesem allgemeinen makrogesellschaftlichen
Entwicklungsrahmen entsteht ein spezielles Problem mit möglicherweise lang
anhaltender Wirkung – das der digitalen Spaltung. Allgemein wird heute davon
ausgegangen, dass etwa 75 Prozent der Bevölkerung freien Zugang zu den modernen
Informations- und Kommunikationstechnologien haben werden. In Berlin – hier
liegen wir bundesweit an der Spitze – ist diese Marge in etwa erreicht. Zugleich
aber wird prognostiziert, dass etwa 25 Prozent der Bevölkerung von den Chancen
der datengestützten Technologien ausgeschlossen bleiben, weil sie vor allem aus
sozialen Gründen keinen Zugang zu ihnen haben werden.
2. Lange hat man angenommen, dass sich diese Gruppe im Laufe der
Zeit aus altersmäßigen Gründen prozentual reduzieren wird. Inzwischen zeigen
viele Analysen, dass zwar immer mehr Ältere den Zugang zu den datengestützten
Technologien finden, vor allem weil sie diese Gewohnheiten aus ihren jüngeren
Jahren in das Alter „mitgenommen“ haben. Während sich also der Anteil der
Älteren an den 25 Prozent schrittweise zu reduzieren beginnt, kommt es aber
aufgrund der wachsenden Kinder- und Jugendarmut zu einer deutlichen
Reproduktion der 25 Prozent durch die jungen nachwachsenden Generationen. Und
damit kann die digitale Spaltung ein Problem auf Dauer werden.
3. Die Folgen wären sozialpolitisch verheerend, denn diese Gruppe
wird weitestgehend von den heutigen und den zu erwartenden Normalitäten und
Vorzügen der digitalen Gesellschaft – der unbeschränkten Kommunikation, der
umfassenden Informationsgewinnung, der gesellschaftsgestaltenden
Selbstverwirklichung usw. – ausgeschlossen bleiben, zumal – in der Folge des
Zusammenhangs von sozialem und Bildungsstatus – zusätzlich deren zumeist
niedriger Bildungsstand integrationshemmend wirkt.
- IV. -
Fortschritt fördern und
Nachteile ausgleichen – Eckpunkte für die politische Willensbildung unserer
Fraktion
Im Folgenden werden Eckpunkte für unsere politische
Willensbildung zur Frage der modernen Informations- und Kommunikationstechnologien
vorgeschlagen. Sie ordnen sich vordergründig in die jugendpolitische Debatte
auf der Fraktionsklausur in Templin (29. Februar / 1. März 2008) ein, haben
aber darüber hinaus Gültigkeit.
Festzuhalten ist zudem, dass in Berlin unter Rot-Rot bereits ein
hohes Versorgungsniveau mit digitalen Technologien im Alltag erreicht worden
ist. Das ist v. a. ein Ergebnis der einheitlichen IT-Strategie des Landes, der
Neugestaltung des ITDZ, aber auch der koordinierenden Tätigkeit zwischen Land
und Bezirken durch den IT-Staatssekretär Ulrich Freise.
Das betrifft auch die momentan aktuellsten Fragen der
Breitbandversorgung und des W-LAN. Um das zu demonstrieren, habe ich die
Antwort von Almut Nehring-Venus auf eine Kleine Anfrage (Ds. 16 / 11595)
angehängt.
Insofern geht es im Folgenden immer um eine Fortentwicklung auf
hohem Niveau.
1. Flächendeckende Ausrüstung des öffentlichen
Raumes
Wir sollten uns dafür engagieren, dass überall im öffentlichen
Raum moderne Kommunikations- und Informationstechnik eingesetzt wird und zur
Verfügung steht.
n Dabei sollten die noch
bestehenden Lücken, die es im Bereich staatlicher Öffentlichkeit (z.B. in
Schulen, Bibliotheken sowie in den front-office-Bereichen der Verwaltungen)
noch gibt, möglichst bald geschlossen werden.
n Zur Finanzierung sind
alle Quellen zu nutzen – natürlich die planmäßigen Ausgaben der öffentlichen
Haushalte, aber auch Sponsoring. Vielleicht könnte auch eine Initiative zur
Wiederverwendung geeigneter Hardware helfen?
n Wir sollten dafür
eintreten, dass auch in öffentlichen Bereichen anderer Eigentumsformen (Banken,
Versicherungen, Krankenkassen, Krankenhäuser, BVG-Haltestellen, Bahnhöfe …)
möglichst frei zugängliche Terminals zur Verfügung stehen.
n Um ungehinderte bzw.
unkomplizierte Kommunikation und Informationsgewinnung zu sichern, sollte unser
Beschluss zur breiten Einführung betreiberunabhängiger Systeme konsequent
durchgesetzt werden.
2. Umfassende
Breitbandversorgung
Die Initiativen der Wirtschaftsverwaltung zur Schließung der
wenigen noch vorhandener Lücken in der Breitbandversorgung (siehe Ds. 16/11595)
werden von uns bedingungslos unterstützt, weil nur so eine schnelle und
preiswerte Vermittlung u. U. notwendiger großer Datenmengen gewährleistet
werden kann. Um Benachteiligungen einzugrenzen, müssen darin die unter Punkt 1.
genannten Bereiche des öffentlichen Raumes eingeschlossen sein.
3. W-LAN-Versorgung
n Wie ebenfalls aus der
Ds. 16/11595 hervorgeht, ist die Orientierung auf eine möglichst
flächendeckende W-LAN-Versorgung ebenfalls längst aus der Kategorie
„Spielereien und Liebhabereien“ heraus. Da sich immer mehr der Trend zum
mobilen Computer durchsetzt, sollte ein Unterstützungsprogramm für
nichtgewerbliche öffentliche Einrichtungen (aber eben auch für Cafés und Clubs
außerhalb der professionellen Internet-Treffs) aufgelegt werden, dass sie
kostengünstig W-LAN-Möglichkeiten schaffen können.
n Wenn auch aus
wettbewerbsrechtlichen Gründen der Staat nicht selbst als Betreiber auftreten
kann (siehe Ds. 16/11595), so könnten doch – wie es z.B. die TU Dresden für die
gesamte Öffentlichkeit, also nicht nur für Hochschulangehörige, anbietet –
solche öffentlichen Einrichtungen wie die Universitäten diesbezüglich ihre
Möglichkeiten nutzen.
4. Konsequenter Ausbau
digitaler Verwaltungsleistungen
Untersuchungen darüber, in welchen Bereichen die Bevölkerung eine
besonders hohe Erwartungshaltung an den Einsatz datengestützter Informations-
und Kommunikationstechnologien hat, führen zum Resultat, dass der Wunsch nach
dem kompletten Behördengang per Internet an der Spitze steht.
n Insofern sollten wir
den umfassenden Ausbau digitaler Bürgerdienste besonders unterstützen und
fördern. Wir haben in Berlin momentan in drei, vier Anwendungsbereichen (vor
allem der Justiz) bereits die Möglichkeit der digitalen Unterschrift sowie der
digitalen Bezahlung, also des komplexen online-Behördengangs. In vielen anderen
Bereichen ist es möglich, Formulare digital auszufüllen, aber dann müssen diese
heruntergeladen, von Hand unterschrieben und über ein anderes Medium (z.B. den
Postweg) transportiert werden. Wir sollten fordern, dass diese einkalkulierten
Medienbrüche bis zum Ende der Legislaturperiode beseitigt sind, und
entsprechende Piloten laufen ja auch.
n Um den möglichen Abbau
von Herrschaftswissen bei den Verwaltungen zu befördern, sollten alle
Informationsbanken überprüft und entsprechend angereichert werden.
n Wo es bei der
Produktbudgetierung bleibt, müssen die Kosten der unterschiedlichen
Dienstleistungswege – also auch die der digitalen Verwaltungsleistungen – genau
analysiert und gesondert in Rechnung gestellt werden. Im Augenblick haben wir
nämlich die Situation, dass z.B. die Produkte mobiler Bürgerämter – und diese
werden in hohem Maße digital erbracht – noch teurer sind und demzufolge in
einigen Bezirken aus diesem Grunde gar nicht angeboten werden. In anderen
werden diese Mehrkosten durch die Gewinne der stationären Bürgerämter
ausgeglichen. Es kann aber nicht sein, dass spürbarer Verwaltungsfortschritt
(das Amt kommt mit den mobilen Bürgerämtern zum Bürger!) aus Kostengründen verhindert
und stattdessen der aufwändige Weg aufs Amt weiter kultiviert wird…
5. Nachteile
ausgleichen – digitaler Spaltung entgegenwirken
n Dort, wo Arme und
Unterprivilegierte besonders konzentriert sind, muss gezielt eine Ausstattung mit
moderner Hard- und Software erfolgen: in Suppenküchen, Obdachlosenasylen,
entsprechenden Arztpraxen, Ausgabestellen für Verpflegung usw.
n Alle Projekte, die
bislang probeweise zur ethnischen Integration über datengestützte Informations-
und Kommunikationstechnologien gelaufen sind, sollten ausgebaut werden.
n Das gilt auch für die
bislang vom Bund geförderten Projekte, über den Einsatz dieser Technologien zur
Resozialisation (Wiedereingliederung von Strafgefangenen) beizutragen.
n Wir sollten eine gezielte
Auswertung eigener und anderer Erfahrungen unter der Aufgabenstellung fordern,
diesen Weg des Nachteilausgleichs in Berlin umfassend gehen zu wollen.
- V. -
Den Gefahren der
Digitalisierung ins Auge sehen
1. Natürlich sind mit dem Einsatz moderner Informations- und
Kommunikationstechnologien erhebliche Sicherheitsrisiken und
Missbrauchsmöglichkeiten (bis hin zur Schwerkriminalität über W-LAN) verbunden.
Aber wie immer, so ist hier auch die Abwägung zu treffen, ob die Möglichkeit
des Missbrauchs einen Verzicht auf diese technischen Möglichkeiten
rechtfertigen würde. Oder ob man zeitgleich den Weg gehen soll, die Einführung
der neuen Technologien mit einer Aufklärung über die Risiken sowie mit dem
Einsatz technischer Gegenmaßnahmen (beginnend mit Passwörtern) zu
verbinden.
2. Hinsichtlich der technischen Infrastruktur für W-LAN (siehe
Ds. 16/11595) müssen natürlich auch Stadtbild-Aspekte (und möglicherweise auch
Befürchtungen einer Gesundheitsgefährdung) berücksichtigt werden.
- VI.-
Kosten
Die Komplettierung und natürlich auch die permanente
Modernisierung der guten digitalen Versorgungsstruktur Berlins kosten Geld.
Insofern wäre der Landeshaushalt sicherlich weit überfordert, wenn er als
alleinige Quelle für all das hier Genannte herhalten soll. Wenn es aber
gelingen würde, bei allen für den öffentlichen Raum Verantwortlichen einen
grundsätzlichen Mentalitätswechsel herbeizuführen, dass der umfassende Einsatz
datengestützter Informations- und Kommunikationstechnologien kein Extra,
sondern – einschließlich der Schritte zum Nachteilsausgleich – die „neue
Normalität“ darstellt, wären sicherlich möglich:
n eine planmäßige und auf
Synergieeffekte ausgerichtete Ausschöpfung der erheblichen eingeplanten Mittel
(das erfolgt momentan trotz aller Steuerungserfolge nur ungenügend);
n eine mittel- und
langfristige Projekteplanung auf der Basis von Zielvereinbarungen und
Jahresscheiben, wie es zur Zeit in einzelnen Bereichen (aber eben nur in
einzelnen) bereits realisiert wird;
n die planmäßige
Einbeziehung des Berliner Mittelstandes in die Entwicklung moderner,
kostengünstiger und konvertibler Lösungen;
n das Ende der Praxis,
dass der IT-Haushalt eine wichtige Reservequelle für aktuell auftretende andere
Ausgaben darstellt;
n die zielgerichtete
Erschließung von Sponsoring;
n möglicherweise die
Wiederverwendung von gebrauchter Hardware;
n die flächendeckende
Nutzung von entgeltfreien Möglichkeiten, die bestimmte öffentliche
Einrichtungen haben;
n die Beteiligung an
Bundes- und EU-Programmen, wofür sicherlich deren Eingliederung in ein
Gesamtprogramm „Berlin – digitale Stadt für alle“ förderlich wäre;
n unter Ausschöpfung
dieser und weiterer Maßnahmen projektbezogene passgerechte
Finanzierungsmodelle.
Anlage


Zurück zum Seitenanfang
Der Einsatz datengestützter
Technologien in der Verwaltung (eGovernment)
– Kernprozess bei der Herausbildung einer bürgerorientierten
Dienstleistungsverwaltung (Dezember 2003)
Welche
europapolitischen Wachstumspotenziale
ergeben sich für die Region Brandenburg-Berlin bzw. für ein gemeinsames
Bundesland nach der EU-Osterweiterung? (Januar 2004)
Politische Eckwerte für eine nachhaltige Entbürokratisierung in Berlin. Überlegungen
(Januar 2005)
„Lebendige Demokratie“
als wirksame Strategie gegen rechtsextremes Wählerverhalten (Februar 2005)
Bürgerämter in einer modernen
Dienstleistungsverwaltung (Oktober 2005)
Aufschwung durch Abschwung? (November 2007)
Der Weg in die digitale Zukunft und aus
der digitalen Spaltung (Februar 2008)
Starke Bezirke in
einer starken Einheitsgemeinde
(Juni 2008)
Zitzewitz oder doch lieber Karl Marx? Überlegungen
zu unserem Programmentwurf (Juni 2010)
Forum
(Meinungen, Positionen, Anregungen)
Starke
Bezirke in einer starken Einheitsgemeinde
- I. -
Für die Partei DIE LINKE
sind der Erhalt und die Stärkung der Bezirke vor allem deshalb ein vorrangiges
Gebot, weil diese die größten Potenziale für die Entfaltung der
Bürgergesellschaft bieten.
Aus reiner verwaltungsorganisatorischer Sicht ist die
Untergliederung Berlins in zwölf Bezirke mit ihren Bezirksverordnetenversammlungen,
den Bezirksämtern und großen Verwaltungsapparaten eine, aber nicht die einzige Möglichkeit.
Ihre Unabdingbarkeit erhalten die Bezirke vor allem durch die vielfältigen
Voraussetzungen und Möglichkeiten, die diese für die direkte Demokratie, für
die breite Demokratisierung sonstiger Entscheidungsprozesse, für
bürgerschaftliche Mitwirkung und Selbstverantwortung – kurz für die
Bürgergesellschaft, die Bürgerkommune und eine bürgernahe
Dienstleistungsverwaltung – bieten. In diesem Sinne muss von den Vorständen und
Fraktionen der Partei DIE LINKE auf Landesebene und in jedem Bezirk ebenso wie
von den Mitglieder des Senats und der Bezirksämter gefordert werden, dass sie
n sich intensiv für die
Verwirklichung des Leitbildes der Bürgerkommune bzw. der Bürgergesellschaft
engagieren,
n sich überall für Bürgerhaushalte
und weitere Instrumente der Mitbestimmung stark machen,
n Bürgerbegehren und
Bürgerentscheide sowie Volksbegehren und Volksentscheide ernst nehmen und
rechtzeitig den konstruktiven Dialog mit den entsprechenden Initiativen suchen,
n all ihre
Einflussmöglichkeiten nutzen, um überall breite Mitwirkungsmöglichkeiten für
die Bevölkerung zu eröffnen,
n alle Formen
bürgerschaftlicher Selbstorganisation unterstützen und ihnen Gehör und Einfluss
verschaffen,
n sich für transparente Entscheidungs-
und Verwaltungsprozesse einsetzen.
- II. -
Eine nachhaltige Stärkung
der bezirklichen Selbstverwaltung sollte nur im Kontext mit einer Stärkung
gesamtstädtischer Steuerung geschehen.
n Überall auf der
zentralen und bezirklichen Ebene sind im Sinne einer bürgerorientierten
Dienstleistungsverwaltung eine gründliche Aufgabenkritik und
Aufgabenoptimierung vorzunehmen. Die dann noch verbleibenden staatlichen und
kommunalen Aufgaben sind einer an den Interessen der Öffentlichkeit
orientierten Verfahrenskritik und -optimierung zu unterziehen.
n Der Hauptverwaltung und
den Bezirken müssen jeweils klar definierte und voneinander abgegrenzte
Aufgaben zugeteilt werden. Doppel- und Mehrfachverantwortlichkeiten sowie die
Splittung von Verantwortlichkeiten sind grundsätzlich aufzuheben. Die Praxis
der regionalisierten Aufgabenwahrnahme ist einer funktionalen Prüfung zu
unterziehen.
n Die häufige Trennung
zwischen Entscheidungs- und Vollzugsverantwortung ist grundsätzlich aufzuheben.
Wer die Verantwortung für eine Aufgabe trägt, soll prinzipiell auch über sie
entscheiden können. Deutlich gestärkte politische Entscheidungsmöglichkeiten
für die Bezirke sollten in der Landesverfassung festgeschrieben werden.
n Bei der
Aufgabenverteilung ist vom Grundsatz auszugehen, dass die Verantwortung und
Entscheidungskompetenz für eine Aufgabe dort anzulagern sind, wo es sich für
die Bevölkerung bzw. die Wirtschaft am günstigsten erweist. Das schließt sowohl
weitere Dezentralisierungen wie auch Rezentralisierungen ein. Als besonders
notwendig erweist sich eine eindeutige Aufgaben- und
Entscheidungsverteilung auf den Gebieten des Bauens, der Stadtentwicklung, der
Verkehrsplanung und der Schulpolitik. In diesem Sinne sollte der
Verfassungsgrundsatz der bezirklichen Zuständigkeitsvermutung präzisiert oder
konkretisiert werden, das Allgemeine Zuständigkeitsgesetz ist zu
verändern.
n Bei der Übertragung von
Aufgaben sind die erforderlichen finanziellen, personellen und materiellen
Ressourcen mit zu verlagern. Dieser Grundsatz – das Konnexitätsprinzip – gehört in die
Landesverfassung.
n Für die
gesamtstädtische Steuerung reichen unter der Voraussetzung, der Punkte 1 – 4
sowie 6 und 7 die vorhandenen Instrumente aus. In diesem Kontext sind auch die
zentralen Eingriffe in die bezirkliche Selbstverwaltung durch nachträgliche
Basiskorrekturen, ungerechtfertigte Zuweisungskürzungen, „Hineinregieren“ u. a.
in den Aufgabenvollzug weitestgehend auszuschließen. Einzuführen wäre hingegen
eine gegenseitige Informationspflicht.
n Zur Behandlung von
Beschlussvorlagen aus dem Senat müssten dem Abgeordnetenhaus die Stellungnahmen
des Rates der Bürgermeister, sofern dieser befasst wurde, zugeleitet werden.
Kommt es zwischen Senat und Rat der Bürgermeister zu grundsätzlichen und nicht
ausräumbaren Konflikten, sind die Argumente beider Seiten dem gesamten
Abgeordnetenhaus vor der Beschlussfassung zur Kenntnis zu geben.
- III. -
Erforderlich ist ein
System der Finanzzuweisung an die Bezirke, das deren eigenverantwortliche und
dem realen Bedarf angemessene finanzielle Handlungsfähigkeit sichert.
Das bedeutet, wie vom Rat der Bürgermeister einstimmig gefordert:
n Die Berechnung des Bezirksplafonds und der bezirklichen
Globalsummen folgt prinzipiell der Grundidee „Menge x Preis“ für die
definierten Leistungen der Verwaltungen und ist frühzeitig im parlamentarischen
Verfahren zu beraten.
n Für einige genau definierte qualitativ anspruchsvolle
Dienstleistungen) erfolgt eine gesonderte Globalzuweisung nach einem speziellen
Schlüssel, z.B. eine Pro-Kopf-Summe pro Einwohnerin/Einwohner, eventuell
multipliziert mit einem Problemfaktor.
n Sonderprogramme sind in die bezirklichen Globalsummen zu
überführen.
n Eingriffe in die Globalsummen durch Normierung, nicht
notwendige Preis- und Mengenkorrekturen und kamerale Veranschlagungsleitlinien
bzw. Zweckbindungen sind abzuschaffen.
n Die verschiedenen Transferausgaben sind unter dem Aspekt
der betriebswirtschaftlichen Beeinflussbarkeit klar voneinander abzugrenzen.
Nicht durch die Bezirke betriebswirtschaftlich beeinflussbare Transfers sind
aus dem Produktsummenbudget herauszulösen.
n Die Haushaltsrisiken für die betriebswirtschaftlich
beeinflussbaren Transferleistungen aller Hilfearten sind so zu verteilen, dass die
Senatsverwaltung für Finanzen grundsätzlich das Haushaltsrisiko aus der
Planmengenabweichung trägt und die Bezirke die Risiken der
Fallkostenentwicklung übernehmen.
n Die Basiskorrektursachverhalte sind auf ein notwendiges
Mindestmaß zu reduzieren und in der Regel vor Beginn eines Haushaltsjahres
festzulegen.
n Im Bereich der Immobilien ist der Ressourcenverbrauch
unabhängig von der Eigentümersituation über Durchschnittskostensätze je
Flächeneinheit gleich zu bewerten.
n Die Investitionszuweisungen sind in Anlehnung an die
Abschreibungen der Gebäude des bezirklichen Fachvermögens deutlich anzuheben.
Bis zur vollständigen Überführung der budgetunwirksamen Gebäudeabschreibungen
in die Budgetzuweisung sollten im Bereich der pauschalen Zuweisung
durchschnittlich 10 Mio. € je Bezirk nicht unterschritten werden.
n Die Bezirke entscheiden eigenständig im Rahmen ihrer
Haushaltsverantwortung über die Einstellung von externem Personal nach
vorheriger Prüfung des Personalüberhangangebotes des Zentralen Personalmanagements.
n Die Jahresabschlüsse der Bezirke sind rückblickend um
diejenigen Sachverhalte zu bereinigen, die nicht durch die Bezirke selbst zu
verantworten sind.
n Das Planmengenverfahren ist entweder so zu qualifizieren, dass
die sozialstrukturellen und finanzpolitischen Ziele mit der Bestimmung des
Produktsummenbudgets erreicht werden, oder es ist ein alternatives
Wertausgleichsmodell zu entwickeln.
n Bei der Ermittlung der bezirklichen Globalsummen ist von
einer Bruttozuweisung zu einer Nettofinanzierung der Verwaltungsausgaben durch
die produktbezogene Einbindung der Einnahmen in die Budgetierungssystematik
überzugehen.
- IV. -
Als Partei DIE LINKE
sollten wir in Berlin weiter das Ziel verfolgen, das Bezirksamt über politische
Koalitionen zu bilden (politisches Bezirksamt). Eine politische
Bezirksamtsbildung ohne die entsprechenden Voraussetzungen ist hingegen
abzulehnen.
Dabei werden folgende Grundsätze vertreten:
n Das politische
Bezirksamt legitimiert sich allein aus einer insgesamt hohen politischen
Entscheidungskompetenz der Bezirke, was eben auch bedeutet, dass nicht jeder
Schritt zur Stärkung der Bezirke sofort das politische Bezirksamt rechtfertigt.
n Eine politische
Bezirksamtsbildung in einer Vollzugsverwaltung ist nach wie vor abzulehnen. Wer
das – wie die Grünen oder die FDP – fordert, sieht in einer Bezirksamtsbildung
nach dem politischen Koalitionsprinzip offensichtlich lediglich eine Chance, zu
Bezirksamtssitzen zu kommen, an die man sonst – weder im Proporzsystem noch in
der Zählgemeinschaft – aufgrund mangelnder zahlenmäßiger Stärke und fehlender
Nominierungsberechtigung nie gelangt wäre.
n Zugleich ist
unübersehbar, dass ein nach dem Proporz gebildetes Bezirksamt unter den
Bedingungen einer vorwiegend vollziehenden Verwaltung die Gewähr stadtweit
einheitlichen und dennoch ortsspezifischen Handelns bietet.
n Deshalb sollten wir
alle Spielräume nutzen, um die politischen Voraussetzungen für eine politische
Bezirksamtsbildung zu erreichen. Zugleich müssen wir uns inhaltlich nicht
gerechtfertigten Varianten widersetzen und gegebenenfalls die gegenwärtige
Verfassungsregelung verlängern oder auch reine Proporzlösungen anstreben.
Zurück zum Seitenanfang
Der Einsatz datengestützter
Technologien in der Verwaltung (eGovernment)
– Kernprozess bei der Herausbildung einer bürgerorientierten
Dienstleistungsverwaltung (Dezember 2003)
Welche
europapolitischen Wachstumspotenziale
ergeben sich für die Region Brandenburg-Berlin bzw. für ein gemeinsames
Bundesland nach der EU-Osterweiterung? (Januar 2004)
Politische Eckwerte für eine nachhaltige Entbürokratisierung in Berlin. Überlegungen
(Januar 2005)
„Lebendige Demokratie“
als wirksame Strategie gegen rechtsextremes Wählerverhalten (Februar 2005)
Bürgerämter in einer modernen
Dienstleistungsverwaltung (Oktober 2005)
Aufschwung durch Abschwung? (November 2007)
Der Weg in die digitale Zukunft und aus
der digitalen Spaltung (Februar 2008)
Starke Bezirke in
einer starken Einheitsgemeinde
(Juni 2008)
Zitzewitz oder doch lieber Karl Marx? Überlegungen
zu unserem Programmentwurf (Juni 2010)
Forum
(Meinungen, Positionen, Anregungen)
Zitzewitz oder doch
lieber Karl Marx?
Überlegungen zu unserem Programmentwurf von Peter-Rudolf
Zotl (Juni 2010)
Alle kennen den legendären
Preußenoffizier von Zitzewitz, der – als er sich mit seiner Truppe im Gelände
hoffnungslos verirrt hatte – trutzig ausrief: „Die Karte ist richtig, die
Gegend ist falsch!“ Ich finde, fatalerweise erinnert der Entwurf unseres Parteiprogramms
genau daran.
Der Ausgangspunkt jeder Programmatik
muss in der genauen Analyse der konkreten Situation bestehen. War es nicht Karl
Marx, der erkannte, dass letztlich das Sein das Bewusstsein prägt, also die
Verhältnisse das Verhalten dominieren? Dass die Karte – um im Bild zu bleiben –
der Gegend entsprechen muss und nicht umgekehrt? Ich finde, dass „Gegend und
Karte“ beim Programmentwurf noch zu sehr auseinander fallen, denn was da über
den Kapitalismus steht, war auch vor 100 oder 50 Jahren gültig. Doch das ist
kein Gütesiegel für die Solidität der Aussage, sondern Ausdruck ahistorischer
Unschärfe. Denn vor 100 oder 50 Jahren wurde der Kapitalismus von der
maschinellen Großproduktion dominiert, und nur aus dieser hat Marx glänzend und
umfassend seine Kapitalismuskritik abgeleitet. Zugleich aber hat Marx die
maschinelle Großproduktion immer als eine
Entwicklungsphase bezeichnet, und genau die geht zu Ende.
Die automatisierte
Großproduktion
Längst sind wir in eine neue
Produktionsweise eingetreten, die Marx als die „automatisierte Großproduktion“
bezeichnete. Und diese bringt einen fundamentalen Unterschied zu allen bisherigen
Produktionsweisen mit sich: Bislang musste der Mensch immer direkter
Bestandteil des unmittelbaren Produktionsprozesses sein, weil nur in dieser
Einheit die gesellschaftliche Produktion funktionierte – gleich ob mit dem
Faustkeil, der Dampfmaschine oder der hochmodernen Produktionsanlage. In der
automatisierten Großproduktion jedoch ist diese technologische Kette nicht mehr
erforderlich, weil sich der unmittelbare Produktionsprozess zunehmend
selbsttätig, also automatisiert, vollzieht.
Die Rolle des Menschen in diesem sich
selbst regulierenden Produktionsprozess wird – wie Marx vor 130 Jahren
formulierte – die des „Wärters, Wächters, Regulators höherer Ordnung“. Und
endlich, nachdem er nicht mehr „Anhängsel der Maschine“ sein muss, könne er
seine Schöpferkraft „entsprechend seinen Fähigkeiten“ umfassend entfalten. Das
ist zunächst und grundsätzlich etwas höchst Positives.
Allerdings war Marx der festen
Überzeugung, dass ein solcher Entwicklungssprung nur unter kommunistischen
Produktionsverhältnissen eintreten könne, weil sich die kapitalistischen Produktionsverhältnisse
als Fessel für eine solche Produktivkraftentfaltung erweisen würden. In der
Überzeugung von dieser Parallelität zwischen Produktivkraft- und
Gesellschaftsentwicklung formulierte er als weitere potenzielle Vorzüge der
automatisierten Großproduktion die Aufhebung der Ware-Geld-Beziehung sowie das
kommunistische Verteilungsprinzip „Jedem nach seinen Bedürfnissen“.
Bekanntlich hat sich Marx hinsichtlich
der Innovationskraft des Kapitalismus ebenso geirrt, wie für ihn nicht
vorstellbar war, dass und wie unter Deformierung seiner Erkenntnisse die angeblich
sozialistischen Produktionsverhältnisse zum Hemmnis für die moderne
Produktivkraftentwicklung werden konnten.
Heute ist ohne Überwindung der kapitalistischen
Gesellschaft die automatisierte Großproduktion Realität.
Zugespitzter
Grundwiderspruch
Auch gegenwärtig bieten die
materiell-gegenständlichen Produktivkräfte die Chance, die Bedürfnisse der
gesamten Gesellschaft umfassend zu befriedigen und zugleich – hinsichtlich
seiner bisherigen Rolle in der gesellschaftlichen Produktion – den Menschen
„aus dem Reich der Notwendigkeit in das Reich der Freiheit“ entlassen zu
können. Doch völlig entgegen allen objektiven Möglichkeiten wird unter den
privatkapitalistischen Produktionsverhältnissen diese Freisetzung mit sozialer
Deklassierung, mit materieller Verarmung, mit persönlicher Diffamierung, mit
individueller Perspektivlosigkeit sowie mit psychologischem Druck gekoppelt. Während
also die automatisierte Großproduktion eine große Chance für den Menschen sein
könnte, erweist sie sich unter den heutigen Bedingungen als existenzielle
Gefahr für ihn. [MN1]
Die alles entscheidende strategische
Frage ist nun, welche gesellschaftsstrategische Konsequenz sich daraus ergibt.
Ist der Widerspruch zwischen Produktivkraftentwicklung und Produktionsverhältnissen
so verhärtet und unauflösbar, dass nunmehr die Abschaffung der kapitalistischen
Produktionsverhältnisse – vor allem der privatkapitalistischen
Eigentumsverhältnisse – auf der Tagesordnung steht? Ist der Zustand erreicht,
dass „die da unten“ – wie Lenin einst eine revolutionäre Situation charakterisierte
– „nicht mehr wollen und die da oben nicht mehr können“? Oder geht es[MN2]
darum, das mögliche breite Bündnis für eine Politik zu schmieden, um die
Fortschrittspotenziale, die sich aus der modernen Produktivkraftentwicklung
(und auch den sie nach wie vor fördernden momentanen Eigentumsverhältnissen)
ergeben, zu erschließen und deren Missbrauch zu bändigen?
Doch was machen wir? Wir negieren nicht
nur diese neue Gestalt des kapitalistischen Grundwiderspruchs und die daraus resultierenden
politischen Herausforderungen, sondern wir entwickeln tapfer politische
Leitbilder, die alle aus der Zeit der maschinellen Großproduktion stammen,
welche sich aber gerade aus dem Leben zumindest unserer Gesellschaft
verabschiedet. Und weil wir auf eine gründliche Analyse der Realität
verzichten, zielen auch mehrere unserer programmatischen Konsequenzen an den
eigentlichen Notwendigkeiten des nächsten Jahrzehnts – also des zu erwartenden
Programmzeitraums – vorbei.
Strategische Neuansätze
Es ist doch völlig logisch, dass eine
solch neuartige Produktionsweise – siehe alles, was wir einstmals zu „Basis und
Überbau“ gelernt haben – nicht ohne grundlegende Konsequenzen für alle anderen
gesellschaftlichen Verhältnisse und also auch für linke Gesellschaftsstrategie
bleiben kann. Und damit müssten zunächst alle bisherigen strategischen
Positionen auf den Prüfstand und nicht unbefragt als angebliche
Zukunftslösungen aufgestellt werden.
Dass sich z.B. gute Arbeit lohnen muss,
stimmt natürlich, auch dass Arbeit für alle da sei. Aber Letzteres wird
grundfalsch, wenn wir darunter vor allem die klassische Wert schöpfende Erwerbsarbeit
verstehen. Der Bedarf nach qualifizierter Arbeit vor allem im soziokulturellen
Bereich ist selbstverständlich ausreichend vorhanden, nur diese Arbeit erzeugt
keine materielle und finanzielle Werte schöpfenden Produkte.
Eine moderne linke Partei müsste sich
doch angesichts dessen grundsätzlich fragen, ob bzw. wie lange es noch
angemessen ist, die individuelle Existenzsicherung generell an die individuelle
Teilnahme am materiellen Produktionsprozess zu koppeln, wenn dieser immer
weniger auf den Menschen angewiesen ist. Und wie wir unter diesen Bedingungen
soziale Gerechtigkeit sichern wollen.
Ein Weg ist natürlich,
über die Umverteilung von Reichtum die erforderlichen finanziellen Mittel
bereitzustellen, um die erforderliche und gesellschaftlich immer notwendigere
Arbeit leistungsgemäß zu finanzieren. Aber dafür reicht die selbstverständlich
erforderliche Umverteilung des Reichtums „von oben nach unten“ nicht aus. Um
den Einstieg in eine andere Finanzierung z.B. der soziokulturellen
Arbeit vollziehen zu können, bedarf es auch des Ausstiegs aus so vielen
bisherigen Alimentationen. Das ist unbequem, aber das muss bedacht und
besprochen und darf nicht verschwiegen werden.
Eine weitere
Möglichkeit wäre, angesichts der hohen Produktivität wichtige Bereiche
des alltäglichen Lebens – z.B. Bildung und Gesundheit, aber auch Wohnen und
Kultur wären denkbar – aus der Ware-Geld-Beziehung herauszulösen und der Gesellschaft
kostenlos bzw. stark kostenarm zur Verfügung zu stellen. Das wäre ökonomisch
möglich, aber der politische Wille dazu muss erstritten werden.
Ganz konsequent wäre, dazu überzugehen,
ernsthaft über ein anderes gesellschaftliches Verteilungsmodell, das den
Potenzen der automatisierten Großproduktion entspricht, nachzudenken, also über
das Konzept des bedingungslosen und auskömmlichen Grundeinkommens.
Weiteres Nachdenken ist
erforderlich
Natürlich sind die strategischen
Konsequenzen weiter reichend: Mit den neuen Kommunikations- und Informationstechnologien
muss z.B. das Verhältnis zwischen Gesellschaft, Staat und Verwaltung – wie die
gesamte Art und Weise politischer Entscheidungsbildung – auf neue Grundlagen
gestellt werden, weil sich die Gesellschaft von staatlicher und Verwaltungsvormundschaft
emanzipieren kann. Eine über die neuen Informationsmedien präzise informierte
Gesellschaft darf nicht mehr Objekt, sondern muss Partnerin im politischen
Entscheidungsprozess sein. Und die Verwaltung hat gegenüber einer solch informierten
Einwohnerschaft nicht mehr zu gestatten, zu verbieten bzw. konditioniert zu
gewähren, sondern sie hat als Dienstleistungsorgan die volle Umsetzung deren
Rechte zu gewährleisten und zu garantieren.
Auch unser politisches System – speziell
unser demokratisches System der Entscheidungsbildung – ist ein Produkt der maschinellen
Großproduktion. Wenn aber heute wegen der globalisierten Welt und der
erforderlichen Dominanz von ökologischer Nachhaltigkeit immer mehr
gesellschaftlicher und überstaatlicher Sachverstand gefragt ist, dann wird ein
Entscheidungsbildungsprozess, in dem dieser Sachverstand nur eine Chance hat,
wenn er – meist in verballhornter Form – von einigen wenigen Parteien
aufgegriffen wird, offenbar nicht mehr zeitgemäß. Überhaupt steht die
politische Dominanz der Parteien, deren Programmatik zumeist national und
sozial begrenzten Interessengruppen verpflichtet ist, auf dem Prüfstand.
Zu fragen ist auch, ob mit der Negierung
der Entwicklung zur automatisierten Großproduktion auch die Eigentumsfrage –
besser: die Antworten, die unser Programmentwurf gibt – nicht die Realität
verzerrt widerspiegelt. In der maschinellen Großproduktion – zumindest zu Marx´
Zeiten und auch noch lange danach – ist das privatkapitalistische Eigentum noch
ziemlich überschaubar, und in der Regel herrscht eine Identität zwischen den
Eigentümern und denjenigen, die über die Verwertungsrichtung des Eigentums
bestimmen. Diese Realität beginnt sich aber schon seit einigen Jahrzehnten zu
verschieben, und in der automatisierten Großproduktion fallen Eigentümer (also
die Großaktionäre) und diejenigen, die über die Entwicklungsrichtung des
Eigentums entscheiden (also die Vorstände), ziemlich weit auseinander.
Geht es nun darum, das für die
Gesellschaftsentwicklung entscheidende Eigentum zu vergesellschaften? Also
Wasser, Strom, Gas, Verkehr, Wohnungswirtschaft und Schwerindustrie im traditionellen
Sinne zu entprivatisieren, wieder Staatsbetriebe und Stadtwerke zu gründen? Was
ist da aber mit den neuen Schlüsseltechnologien, also den modernen Kommunikations-
und Informationstechnologien?
Die aktuelle, aber auch die vergangene
realsozialistische Praxis zeigt zudem, dass solcherart staatliche und
städtische Monopole keineswegs automatisch zu höchstwertigen Produkten und
gleichermaßen zu sozialen Preisen führen müssen und dass nicht selten wegen der
fehlenden Triebkräfte sogar das Gegenteil der Fall ist. Also geht es vielleicht
eher darum, realen gesellschaftlichen Einfluss auf die Produktion zu gewinnen?
Doch wie soll das real gehen, wenn wir in Betracht ziehen, dass die von uns im
Programmentwurf favorisierte Mitarbeiterbeteilung bereits mehrfach daran
gescheitert ist, dass dabei nicht nur die Gewinne, sondern auch die Risiken –
z.B. keine festen Einkommen und keine Beschäftigungsgarantien – vergesellschaftet
werden mussten? Insofern ist doch wohl eher die von links und rechts so gern
verpönte Frage nach dem wirtschaftslenkenden Einfluss nicht so sehr der
Gesellschaft, sondern der Politik zu fragen, ohne die innovationsfördernde
Kraft der privaten Eigentumsverhältnisse zu vernachlässigen.
Auch der vollständige geistig-kulturelle
und sozialpolitische Überbau der Gesellschaft ist mit dem grundlegenden Wandel
in der Produktivkraftentwicklung vor völlig neue Anforderungen gestellt. Das betrifft vor allem das Bildungssystem und
die Bildungsinhalte, aber auch den bisherigen Ausschluss der jungen
Generationen von den eigentlichen politischen Entscheidungsprozessen sowie den
Umgang mit den älteren Generationen, deren Erwartungen an das Alter auf völlig
anderen Erfahrungen basieren als sie frühere alt werdende Generationen haben
konnten (berufliche Qualifikationen, Umgang mit modernen Informations- und
Kommunikationsmedien, Mobilität, im Bereich der persönlichen Partnerschaften
usw.).
Freilich kann man momentan nicht sicher
sagen, was im Einzelnen kommen muss und wird. Aber über eines herrscht völlige
Sicherheit: Über diese Herausforderungen hinwegzusehen, ist der sicherste Weg,
sich den strategischen Blick auf die kommenden Herausforderungen zu verbauen. Wäre
es für ein politisches Programm in solchen Umbruchzeiten nicht allemal produktiver,
die strategisch neuen Fragen begründet aufzuwerfen, als alte Antworten
aufzuwärmen, ohne – wieder Marx – „Raum und Zeit“ in Rechnung zu stellen?
Alleinstellen oder Alleinbleiben?
Im Januar 1999 listete die PDS auf der
1. Tagung ihres 6. Parteitages im Beschluss zur programmatischen Debatte die
wichtigsten Veränderungen der gesellschaftlichen Realität auf und fragte, ob
und wie wir strategisch darauf vorbereitet sind. Das gab damals der PDS eine
Pionierrolle in der partei- und gesellschaftspolitischen Landschaft. Davon ist
nichts mehr übrig geblieben, weil zur Befriedung der innerparteilichen
Auseinandersetzungen mit den sich auf Marx berufenden scheinbar linken Tugendwächtern
ein unproduktiver Formelkompromiss nach dem anderen gefunden werden musste. Und
dabei hätte Marx alle zum Tempel herausgejagt, die sich der Realität nicht
stellen und Prinzipien zu Dogmen verkommen lassen. Wenn er es doch nur noch
gekonnt hätte! Aber wahrscheinlich hätte er stattdessen ein Parteiausschlussverfahren
am Hals gehabt…
Natürlich ist es richtig, wenn ein
Parteiprogramm bemüht ist, die Alleinstellungsmerkmale der Partei
hervorzuheben. Aber auch die Orientierung – siehe Zitzewitz – auf den Sandkasten
ist eine Alleinstellung, wenn auch keine richtig linke. Allerdings ist sie die
Garantie, dass man allein bleibt und beim Verfolgen der „reinen Lehre“ von
niemandem gestört wird.
Alleinstellung und Alleinbleiben
scheinen mir im Programmentwurf verwechselt zu sein. Politisch sinnvoll ist die
Darstellung der Alleinstellungsmerkmale, um einerseits das Interesse der Gesellschaft
zu wecken und um sich andererseits mit eigenständigen Profilen in das Ensemble
möglicher gesellschaftlicher und politischer Partner einzureihen. Nicht
sinnvoll – und leider hat unser Entwurf aber diesen Ansatz gewählt – ist die
Darlegung von Alleinstellungsmerkmalen als Ausgrenzungsstrategie gegenüber
anderen. Das ist auch nicht richtig, wäre man eine 50-Prozent-Partei, wenn man
es aber als 10-Prozent-Partei macht, ist es Sektierertum. Und als Sektierer
werden wir nicht gebraucht; da gibt es schon genug andere im linken Lager…
Der realistische Blick auf die Zukunft
sollte schon mit einem Blick zurück beginnen, aber nicht in die siebziger Jahre
wie der Programmentwurf, sondern auf die Fragestellungen des Januars 1999. Und
die dort aufgeworfenen Fragen unter dem Aspekt von Basisdemokratie und sozialer
Gerechtigkeit – so weit es heute geht – perspektivisch zu beantworten, das wäre
die andere Möglichkeit, das Spezifische unserer Partei hervorzuheben. Und das
hätte den Vorzug, dass so etwas im kommenden Jahrzehnt dringend gebraucht wird
und auch bündnisfähig wäre. Und es hätte ganz nebenbei auch wieder etwas mit
Marx zu tun…
Zurück zum Seitenanfang
Der Einsatz datengestützter
Technologien in der Verwaltung (eGovernment)
– Kernprozess bei der Herausbildung einer bürgerorientierten
Dienstleistungsverwaltung (Dezember 2003)
Welche
europapolitischen Wachstumspotenziale
ergeben sich für die Region Brandenburg-Berlin bzw. für ein gemeinsames
Bundesland nach der EU-Osterweiterung? (Januar 2004)
Politische Eckwerte für eine nachhaltige Entbürokratisierung in Berlin. Überlegungen
(Januar 2005)
„Lebendige Demokratie“
als wirksame Strategie gegen rechtsextremes Wählerverhalten (Februar 2005)
Bürgerämter in einer modernen
Dienstleistungsverwaltung (Oktober 2005)
Aufschwung durch Abschwung? (November 2007)
Der Weg in die digitale Zukunft und aus
der digitalen Spaltung (Februar 2008)
Starke Bezirke in
einer starken Einheitsgemeinde
(Juni 2008)
Zitzewitz oder doch lieber Karl Marx? Überlegungen
zu unserem Programmentwurf (Juni 2010)
Forum
(Meinungen, Positionen, Anregungen)
Wenn Sie zu den oben dargelegten Standpunkten
Anmerkungen, Kritiken, weitere Gedanken oder Nachfragen haben, dann nehmen Sie
zu mir Kontakt (auf der nebenstehenden Suchleiste „Meine Erreichbarkeit“
anklicken) auf. Ich melde mich umgehend zurück.
Zurück zum Seitenanfang
Der Einsatz datengestützter
Technologien in der Verwaltung (eGovernment)
– Kernprozess bei der Herausbildung einer bürgerorientierten
Dienstleistungsverwaltung (Dezember 2003)
Welche
europapolitischen Wachstumspotenziale
ergeben sich für die Region Brandenburg-Berlin bzw. für ein gemeinsames
Bundesland nach der EU-Osterweiterung? (Januar 2004)
Politische Eckwerte für eine nachhaltige Entbürokratisierung in Berlin. Überlegungen
(Januar 2005)
„Lebendige Demokratie“
als wirksame Strategie gegen rechtsextremes Wählerverhalten (Februar 2005)
Bürgerämter in einer modernen
Dienstleistungsverwaltung (Oktober 2005)
Aufschwung durch Abschwung? (November 2007)
Der Weg in die digitale Zukunft und aus
der digitalen Spaltung (Februar 2008)
Starke Bezirke in
einer starken Einheitsgemeinde
(Juni 2008)
Zitzewitz oder doch lieber Karl Marx? Überlegungen
zu unserem Programmentwurf (Juni 2010)
Forum
(Meinungen, Positionen, Anregungen)
[1] Diese These beruht auf den Ergebnissen
unterschiedlicher Analysen der Landtagswahlen in Brandenburg und Sachsen, die
z.B. von Forschungsgruppen der Freien Universität Berlin (Otto-Suhr-Institut)
sowie der Technischen Universität Dresden (Hannah-Arend-Institut) durchgeführt
wurden.
[2] So bedenklich es ist, dass nach diesen Untersuchungen
vor allem junge arbeitslose Männer (bis 35 Jahre) mit niedriger schulischer und
beruflicher Qualifikation die Hauptwählergruppe der NPD in Sachsen bilden, so wenig
darf übersehen werden, dass – bis auf die CDU – die Hauptwählergruppen der
demokratischen Parteien aus deutlich höheren Altersgruppen kommen. Das weist erstens darauf hin, dass mit der
rechtsextremen Resonanz bei jungen Leuten die Gefahr stabiler Ergebniszuwächse
für rechtsextreme Parteien verbunden ist. Zweitens
wächst die Gefahr, dass es doch – wie in einigen anderen Ländern – zu
konservativ-rechtsextremen Allianzen kommen kann. Und drittens darf die Möglichkeit nicht übersehen werden, dass nennenswerte
Teile der jetzigen demokratischen Parteien nach rechts kippen können, nur um
dem Wählerpotenzial hinterher zu laufen. Und dann haben wir zwar keine
rechtsextremen Parteien im Parlament, wohl aber ihre politischen Inhalte…
[3] Gemeint ist die Tatsache, dass in Brandenburg über
lange Jahre eine konservative SPD die Alleinherrschaft ausübte und dass sich
diese konservative Ausprägung durch die Koalition mit einer stark rechts
ausgerichteten CDU eher vergrößert hat. In Sachsen ist es ebenso, nur dass die
Akteursrollen vertauscht sind: eine jahrzehntelange fast
absolutistisch-konservative Alleinherrschaft der CDU und jetzt die Koalition
mit einer extrem geschwächten, aber ebenso konservativen SPD. Diese absoluten
Mehrheiten (wie jetzt auch die konservativ geprägten Koalitionen zwischen CDU
und SPD) wurden in Sachsen und auch in Brandenburg von Anfang an dafür
missbraucht, andere Interessen als die eigenen von vornherein zu negieren,
gesellschaftliche oder oppositionelle Argumente vom Tisch zu wischen und den
demokratischen Interessenaustrag dar nicht erst zu wollen. Hier gibt es – um
doch schon einmal vorzugreifen – in solchen gravierenden Mängeln an Demokratie
und politischer Kultur ohne Zweifel viele reale Ansatzpunkte für die
rechtsextreme Kritik an der offiziellen Politik. In Thüringen hingegen hat die
allein regierende CDU immer mal wieder auf Stimmungen in der Bevölkerung
reagiert, zuletzt im Zusammenhang mit angekündigten Volksbegehren gegen erhöhte
Wasser- und Abwassergebühren.
[4] Wahlforscher weisen darauf hin, dass der gemeinsame
Appell aller demokratischen Parteien im Sächsischen Landtag – von CDU bis PDS,
– die NPD nicht zu wählen, wahrscheinlich dieser noch einen deutlichen
Stimmenzuwachs gebracht haben könnten.
[5] Auch wenn das in keiner Weise miteinander vergleichbar ist, muss man doch konstatieren, dass in der Vergangenheit auch das Wahlverhalten zu Gunsten der Grünen und dann der PDS fast ausschließlich Teil gesellschaftlichen Protestes war. Doch nach Jahren parlamentarischer Opposition nahm der Wählerwille deutlich zu, diese politischen Kräfte in der Regierungsmitverantwortung zu sehen. Das zeigen z.B. die bundesweit anhaltenden hohen Umfragewerte für die Grünen, trotz der Regierungsmitverantwortung im Bund und den zum Teil gravierend sinkenden Umfragewerten für die SPD. Auch Wahlforschungen in Brandenburg 2004 weisen nach, dass sich im Landtagswahlergebnis ein übergroßer Wille für eine rot-rote Koalition zeigte, dass sich also eine deutliche Mehrheit bewusst für die Regierungsmitverantwortung der bislang oppositionellen PDS – trotz (oder wegen?) der Regierungsmitverantwortung mit allen Problemen in Berlin und Mecklenburg-Vorpommern – ausgesprochen hat. Ohne das hier weiter ausführen zu wollen, soll diese Anmerkung nur sichtbar machen, dass der Wille zum Protest nicht selten den Einstieg für den späteren Willen zur Macht bildet.
[6] Insofern ist der Ansatz der PDS, das
kommunalpolitische Selbstverständnis neu zu bestimmen und dabei als Kernstück
der kommunalen Selbstverwaltung die zivilgesellschaftliche Selbstbestimmung zu
sehen, ein solcher Systemwechsel an Demokratie und politischer Kultur, weil
dieses Konzept auf die Vergesellschaftung von politischen
Entscheidungsprozessen, auf bürgerschaftliche Partizipation an den
grundsätzlichen Entscheidungen („Bürgerhaushalt“), auf die Akzeptanz und
Förderung zivilgesellschaftlicher Eigenaktivität und auf einen entsprechenden
Wandel von Politik und Verwaltung („Bürgerkommune“) setzt. Dieser Ansatz ist im
Parteiprogramm der PDS (2003) sowie im Grundsatzbeschluss des Potsdamer
Parteitages (2004) verankert, zu seiner Untersetzung gibt es in verschiedenen
PDS-Landesverbänden entsprechende Beschlusslagen, und in diesem Sinne soll eine
differenzierte Untersetzung des Parteiprogramms in „Kommunalpolitischen
Leitlinien der PDS“ erfolgen, deren Erarbeitung als Entwurf zur Zeit
abgeschlossen wird, die dann in eine intensiv innerparteiliche und öffentliche
Debatte gebracht werden und dann unter Berücksichtigung deren Ergebnisse auf
einem Bundesparteitag im September 2005 beschlossen werden sollen. Der aktuelle
Arbeitsstand ist nachlesbar unter www.pds-kommunalpolitik.de.
[7] Vgl. dazu: Peter-Rudolf Zotl, Gesellschaftswandel und
unsere Kommunalpolitik. In: Disput, Heft 3 / 2001, S. 16 ff.
[8] Mit dem Beschluss der 1.
Tagung des 6. Bundesparteitages der PDS am 16./17. Januar 1999 in Berlin (vgl.
Disput, Heft 1 / 1999) hatte sich die PDS zwar vorgenommen, ihre gesamte
Strategie und deren Leitbilder anhand der gravierenden gesellschaftlichen
Umbrüche zu überprüfen und gegebenenfalls neu zu bestimmen. Damit hatte die PDS
gegenüber allen anderen politischen Parteien einen deutlichen konzeptionellen
Vorsprung und alle Chancen, mit eigenen, von sozialer Gerechtigkeit,
individueller Freiheit und breiter demokratischer Mitwirkung geprägten
Konzepten Antworten wichtige Vorgaben zu machen, auf die alle anderen hätten
reagieren müssen. Doch die Ansätze dieses Beschlusses versackten bald in
innerparteilichen Auseinandersetzungen mit dem orthodoxen Flügel sowie in
Anschuldigungen und Verleumdungen von reformorientierten Kräften, so dass die
programmatische Debatte fortan vor allem von Versuchen konfliktharmonisierender
innerparteilicher Befriedungen und nicht von Konzepten des konsequenten Umgangs
mit den zum Teil grundlegend neuen gesellschaftlichen Herausforderungen geprägt
war. So gut wie keine Rolle – auch im dann entstandenen Chemnitzer
Parteiprogramm von 2003 – spielte die
Tatsache, dass die veränderten gesellschaftlichen Bedingungen nicht allein
negativer Natur, sondern – wie z.B. im Falle des Aufkommens der datengestützten
Technologien – mit weit reichenden positiven Folgen für die Entwicklung von
Individualität und Demokratie verbunden ist.
[9] Vgl. z.B. die im Laufe des
Jahres 2004 entstandenen Vorbereitungsmaterialien für ein neues
„Kommunalpolitisches Leitbild der PDS“, das auf einem Bundesparteitag im
Oktober 2005 beschlossen werden soll (www.pds-kommunalpolitik.de).
[10] Vgl. Umsteuern. Unser
Konzept zur Reform des deutschen Steuersystems. Hrsg. Von der Konferenz der
Fraktionsvorsitzenden der PDS und den finanzpolitischen Sprechern der
Landtagsfraktionen. O.O. und J.
[12] Wären die Proteste der PDS mit wirklichen Alternativen
zum Umbau der Sozialsysteme verbudnen gewesen und hätten sich nicht vorrangig
auf „Hartz IV muss weg!“ konzentriert, hätte die Kritik, dass Linksaußen und Rechtsaußen ähnliche bzw.
sogar gleiche Forderungen aufstellen, keinerlei reale Grundlage gehabt, weil
sie der öffentlichen Wahrnehmung widersprochen hätte.
[13] Diesem Grundsatz stellt sich z.B. die Berliner Regierungspartei PDS (Partei des Demokratischen Sozialismus) mit ihrem am 21. September 2003 beschlossenen Leitbild „Der Bezirk als Bürgerkommune“ (siehe „www.pds-berlin.de/partei/projekt/bezirke“).
[14] Die nachfolgend so hervor gehobenen neuen Formen
demokratischer Mitwirkung resultieren aus der allgemeinen Erkenntnis der
Demokratietheorie, dass die Demokratie nicht nur über ihre Ergebnisse, sondern
in hohem Maße auch über ihren Prozesscharakter wirkt. Es gibt umfangreiche
Erfahrungen, dass Menschen Entscheidungen zu akzeptieren bereit sind, die ihren
eigenen Interessen völlig konträr entgegen gesetzt ausfallen, wenn der
Entscheidungsprozess konsequent demokratisch und unter ausgewogener Abwägung
aller Umstände und Interessen verlaufen ist. Gerade daraus erwächst die hier
aufgemachte Forderung nach einer anderen politischen Kultur als der
paternalistischer Politik, für die es ohnehin immer weniger Grundlagen gibt.
[15] Genau in diesem Sinne hat
die Berliner rot-rote Koalition die Gesetze über bezirkliche Bürgerentscheide
ausgestaltet, die Anfang 2005 in das Berliner Landesparlament eingebracht
werden.
[16] Vgl. Carsten Herzberg: Bürgerhaushalt für Berlin. Technische Universität Berlin, Reihe „Sozialwissenschaften“, Heft 21, Berlin 2003.
[17] Die hier geäußerten Gedanken entstammen den Thesen
„Bürgerhaushalt: Tabubruch oder Systemwechsel in der Haushaltspolitik?“ für die
kommunalpolitische Konferenz 2004 der PDS in Sömmerda, die von Christina
Emmrich, Daniel Tietze und Peter-Rudolf Zotl (Leitung) erarbeitet wurden.
Nachzulesen unter www.pds-kommunalpolitik.de.
[18] So beteiligten sich in der 1,8-Millionen-Stadt Porte Alegre
(Brasilien) am ersten Bürgerhaushalt vor vierzehn Jahren knapp 800
Einwohnerinnen und Einwohner. Weil aber die Stadtverwaltung das Prinzip
verfolgte, dass die Entscheidungen von denen gefällt werden, die sich
beteiligen, sprach sich das schnell herum, und heute gibt es eine stabile
Beteiligung von knapp 40 Prozent der Bevölkerung.
[19] Das Parteiprogramm der PDS
erklärt soziale Gerechtigkeit und individuelle Freiheit (also die demokratische
Selbstentscheidung) zu den beiden Grundsäulen unseres Sozialismusverständnisses.
Aber in allen nachfolgenden strategischen Dokumenten – z.B. der
Schwerpunktsetzung in Vorbereitung auf die Bundestagswahl 2006 – kommt die
Demokratisierung der Entscheidungsprozesse kaum bzw. gar nicht vor. Dabei
besagen viele Analysen, dass hierin eines der wenigen Felder besteht, für die
die Bevölkerung der PDS eine hohe Kompetenz zuspricht.