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Steuerfreie Kostenpauschale
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Zweckgebundene Zuschüsse
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Steuern, Abgaben, Spenden
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Weitere Einnahmen
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Die Bezüge der Landtagsabgeordneten
im Vergleich
Als ich 1990
in die Stadtverordnetenversammlung und dann in das Abgeordnetenhaus gewählt
wurde, war ich noch hauptamtlich als stellvertretender PDS-Vorsitzender von
Berlin beschäftigt. In der PDS ist es üblich, bei der Übernahme eines Mandats
im Europaparlament, im Bundestag bzw. in einem Landtag eine bislang bezahlte
Funktionsausübung in der Partei ehrenamtlich weiter zu führen. Das habe auch
ich 1990 sofort getan.
Meine monatlichen
Einkünfte resultieren aus meinen Bezügen als Mitglied des Berliner Abgeordnetenhauses
und – seit Erreichen des Rentenalters im November 2009 – meiner gesetzlichen
Altersrente.
l Meine Bezüge als Mitglied des Berliner
Abgeordnetenhauses betragen ab 1. Januar 2011 monatlich 3.309 € brutto. Sie
orientieren sich an einem halben Monatsgehalt eines Bezirksamtsmitgliedes (bzw.
der Besoldungsgruppe B 4 oder R 4), allerdings ohne die im öffentlichen Dienst
üblichen Zusätze und ohne Weihnachts- und Urlaubsgeld.
l Meine gesetzliche Altersrente beträgt unter
Abzug der Krankenversicherung 684 €
netto. Dieser Summe liegt eine „gesetzliche Rentenbiografie“ von 21 Jahren
zugrunde, weil ich seit 1. Januar 1991 hauptberuflicher Abgeordneter und
seitdem nicht mehr Mitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung bin und weil
mir zudem zehn Ausbildungsjahre (ab dem 16. Lebensjahr zwei Jahre bis zum
Abitur, vier Jahre Studium, vier Jahre Aspirantur) aus meiner Rentenbiografie
gestrichen wurden.
l Von der Gesamtsumme in Höhe von 3.993 € werden die Diäten völlig und
die Rente teilweise versteuert.
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Daneben
bekomme ich ab dem 1. Januar 2011 monatlich eine steuerfreie Kostenpauschale
als Amtsausstattung in Höhe von 969 €. Sie ist zur Bezahlung aller
Kosten eingerichtet worden, die im Zusammenhang mit dem Mandat (Fahrt-,
Büromaterial-, Schreib-, Medien-, Bewirtungskosten u. ä.) anfallen und richtet
sich nach den durchschnittlichen Lebenshaltungskosten. Dafür habe ich keine
Möglichkeit, die ansonsten üblichen Freibeträge für Werbungskosten,
Kilometerpauschalen usw. in Anspruch zu nehmen, was sich im Ergebnis vieler
unabhängiger Berechnungen für Abgeordnete als günstiger erweisen würde. Die bis
1995 üblichen Freifahrtmöglichkeiten für die öffentlichen Verkehrsmittel
Berlins – ein in allen anderen Parlamenten für ihren Wirkungsbereich noch heute
übliches Privileg – sind 1996 für die Mitglieder des Berliner
Abgeordnetenhauses auf Initiative der PDS abgeschafft worden. Und auch die bei
Ausschussreisen anfallenden Tageskosten (außer der Unterkunft und den Reisekosten)
tragen die Mitglieder des Abgeordnetenhauses selbst. Gelder für
Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter und Wahlkreisbüros – wie es im
Europaparlament, im Bundestag sowie in allen Landesparlamenten der
Flächenstaaten üblich ist – bekommen wir ebenfalls nicht (außer der unter
Zweckgebundene Zuschüsse
beschriebenen Neuregelung).
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Da das
Berliner Abgeordnetenhaus offiziell ein Halbtagsparlament ist, in der Realität
aber „Ganztagsarbeit“ (und oft darüber hinaus) zu leisten hat, hat sich in
letzter Zeit die Frage nach der Lösung dieses strukturellen Widerspruches immer
schärfer gestellt. Vor allem von grüner Seite wird immer mehr gefordert, einen
Statuswandel – hin zum Ganztagsparlament – in die Wege zu leiten. Doch da gibt
es vor allem haushaltspolitische Vorbehalte, denn das würde eine kräftige
Aufstockung der Abgeordnetenbezüge nach sich ziehen. Denn es wären ja nicht nur
diejenigen plötzlich „Ganztagspolitiker“, die es de facto auch jetzt schon sind
und deshalb keinen zweiten Job haben (können), sondern auch jene, die neben der
Abgeordnetentätigkeit noch einer „zivilen Berufstätigkeit“ – zumeist in einem
der „freien Berufe“, also als Rechtsanwälte, Steuerberater usw. – nachgehen.
Diese beträchtlichen Mehrausgaben wären auch nicht durch eine Verkleinerung des
Parlaments auszugleichen oder nachhaltig zu minimieren.
Dafür
hat sich eine zweite Überlegung durchgesetzt: In jedem Landtag (und im
Bundestag und Europaparlament ohnehin) erhalten jeder bzw. jede Abgeordnete
zusätzlich zu Diäten und steuerfreier Kostenpauschale die Kosten für die
Ausstattung und die Miete für ein Wahlkreisbüro sowie für persönliche
Mitarbeiterinnen bzw. -mitarbeiter, letztere zusätzlich zu den von den
Fraktionen bezahlten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Da für die Berliner
Abgeordneten das alles nicht zutrifft, wird – so ein fraktionsübergreifender
Beschluss des Abgeordnetenhauses vom 27. Oktober 2005, der am 6. Dezember 2007
noch einmal novelliert wurde – einer
bzw. einem jeden Abgeordneten eine monatliche Summe von 580 € zur Verfügung
gestellt, um davon für ein paar Stunden eine persönliche Mitarbeiterin bzw.
einen persönlichen Mitarbeiter bezahlen zu können. Diese bzw. dieser soll
wichtige Recherche- bzw. andere Arbeiten leisten bzw. die Wahlkreisarbeit
unterstützen. Von den 580 € müssen die Betreffenden lediglich Steuern bezahlen,
das Abgeordnetenhaus begleicht die anfallenden Sozialkosten. Ausgeschlossen ist
die Beschäftigung von Ehepartnern und anderen Verwandten bzw. von Angehörigen
anderer Abgeordneter; möglich aber ist, dass mehrere Abgeordnete das Geld
zusammenlegen und davon eine zusätzliche Vollzeitstelle bzw. einer höher
honorierte Teilzeitstelle bezahlen. Ausgeschlossen ist ebenfalls, dass durch
solche niedrig bezahlte Teilzeitstellen die ebenfalls nicht üppig honorierten
Vollzeitstellen der Fraktionsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter reduziert
werden; möglich aber ist, dass die Monatsbeträge angespart und als Honorar für
spezielle extern erstellte Studien eingesetzt werden.
Ich
hatte bis Mai 2008 – die guten Erfahrungen meiner langjährigen Kollegin und
jetzigen Bundestagsabgeordneten Dr. Gesine Lötzsch (DIE LINKE) übernehmend –
zunächst mit Daniel Tietze eine studentische Kraft zur Unterstützung meiner
Wahlkreisarbeit eingestellt, und nachdem er sein Hochschulstudium erfolgreich
beendet hatte, war er bei mir „im Nebenjob“ für 7 Stunden die Woche tätig. Seit
dem 1. Juni 2008 hat Daniel Tietze eine Vollzeitstelle – zunächst in der
Fraktion DIE LINKE im Hessischen Landtag und jetzt in einer Berliner
Senatsverwaltung – übernommen. Jetzt ist diese Stelle mit der Lichtenberger
Bezirksverordneten der LINKEN Ingrid Schilde besetzt.
Zu
Beginn der 16., also der jetzigen, Legislaturperiode hat jede bzw. jeder
Abgeordnete zur Erleichterung der Arbeit 1.200 € zur Anschaffung eines Laptops
erhalten, der aber Eigentum des Abgeordnetenhauses bleibt. Den darüber
hinausgehenden Preisanteil für diesen Laptop mussten die Abgeordneten selbst
tragen. So kann z.B. jederzeit – auch während Ausschusssitzungen – die
Dokumentation des Parlaments erreicht werden, und auch viele andere Dokumente
stehen immer elektronisch zur Verfügung. Und ganz sicher wird so auch der
ungeheure tägliche und teure Papierschwall eingedämmt werden. All das führt –
wie es sich bei den Mitgliedern des Hauptausschusses bereits in der 15.
Legislaturperiode bewährt hatte – zur Erleichterung der Aufgaben in einem
Halbtagsparlament und zu einer ökologisch wie ökonomisch vernünftigeren
Arbeitsweise.
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Vom
Finanzamt wird Abgeordnetentätigkeit mit dem Status von Freiberuflern gleich
gesetzt. Von den 3.309 € gehen also alle Steuern und sonstigen Ausgaben (auch
die freiwillige Krankenversicherung), die bei einer Erwerbstätigkeit in einen
Arbeitgeber- und einen Arbeitnehmeranteil aufgegliedert sind, ab. Lediglich zur
Krankenversicherung bekommen Mitglieder des Abgeordnetenhauses, falls sie keine
andere bezahlte Arbeit und also auch keinen Arbeitgeber (für den
Arbeitgeberanteil bei der Krankenversicherung) haben, einen anteiligen Zuschuss
durch das Abgeordnetenhaus. Nachdem ich im Oktober 2009 das 65. Lebensjahr
erreicht habe, bin ich als Rentner pflichtversichert. Deshalb fällt in meinem
Falle seitdem der Zuschuss zur Krankenversicherung durch das Abgeordnetenhaus
weg.
Zudem
spende ich regelmäßig etwa 12 Prozent meines Brutto-Einkommens (350 € im Monat)
an den PDS-Landesvorstand. Parteibeitrag zahle ich etwa 70 € im Monat.
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Auch im
Berliner Parlament erhalten Abgeordnete nach einer gewissen Zeit eine
zusätzliche Altersversorgung. Nach neun Jahren Mitgliedschaft gibt es ab dem
63. Lebensjahr 35 Prozent der aktuellen Grunddiät. Das wäre zum heutigen
Zeitpunkt eine monatliche zusätzliche Altersversorgung von 1.158,15 € (35
Prozent von 3.309 €). Der Höchstbetrag von 65 Prozent tritt nach
zwanzigjähriger Mitgliedschaft ab dem 57. Lebensjahr ein. Diese Regelung hat im
Jahre 1999 eine deutlich üppigere Altersversorgungsregelung der Berliner
Abgeordneten abgelöst. Da aber ich zu diesem Zeitpunkt bereits Ansprüche nach
der alten Regelung auf 70 Prozent der aktuellen Diät erworben hatte, gilt für
mich – und selbstverständlich auch für alle anderen in einem solchen Falle –
Bestandsschutz. Vom Regelsatz der Entschädigung werden aber 150 € abgezogen.
Ich würde also momentan 2.211,30 € (3.309 € Grunddiät abzüglich 150 € und davon
70 %) bekommen.
Diese
Altersversorgung wird voll versteuert.
Die PDS
und jetzt DIE LINKE ist immer dafür eingetreten, diese zusätzliche
Altersversorgung abzuschaffen und den Abgeordneten dafür die Gelegenheit – d.h.
auch die finanziellen Möglichkeiten – zu geben, in eine gesetzliche Rentenkasse
einzuzahlen. Das ist bislang immer mit dem Hinweis abgelehnt worden, dass Verwaltung
und Rechnungshöfe nach genauer Prüfung zu Schluss gekommen wären, dass das
bürokratischer und am Ende auch finanziell aufwändiger sei. Seit zwei, drei
Jahren haben sich die Landtage in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein
dafür entschieden (siehe unten stehende Tabelle), die Diäten deutlich
aufzustocken, dafür auf Aufwandsentschädigungen zu verzichten und – in
Nordrhein-Westfalen – eine Pauschalabgabe von den Diäten für eine spätere
Abgeordneten-Altersversorgung zu erheben. Nun wird man in der Praxis überprüfen
können, ob und wie das funktioniert bzw. welche langfristig positiven Aspekte
für den Landeshaushalt mit einer solchen Regelung verbunden sind.
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Aus
meinem Abgeordneten-Status resultiert, dass ich Mitglied eines
Hochschul-Kuratoriums sowie des Hauptausschusses des Deutschen Städtetages bin,
aber das ist mit keinerlei finanziellen Zuwendungen verbunden. Auch die vielen
Konferenz-Vorträge und die fast 500 Publikationen, die ich im Laufe meiner
Abgeordneten-Jahre erstellt habe, waren und sind honorarfrei. Lediglich fünfmal
seit 1990 habe ich Honorare zwischen (umgerechnet) 80 und 300 € bekommen und
selbstverständlich versteuert.
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Die Bezüge der Landtagsabgeordneten (in Euro) im Vergleich
Quellen:
Abgeordnetengesetze des Deutschen Bundestages und der Landtage
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Ebene |
Diätenregelung gilt
ab … |
Grunddiät (als Einkommen zu
versteuern) |
Kostenpauschale (steuerfrei) |
Sonstige steuerfreie
Leistungen |
Zusätzliche Altersversorgung
ohne eigene Beiträge |
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Bundestag |
2008 Grundsatz: Anpassung an oberste
Bundesrichter (R 6) bzw. an kommunale Wahlbeamte (B 6) |
7.339 € |
3.720 € + Sachleistungen1 |
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13.660 € / Monat
für Mitarbeiter ·
Freifahrten im Bundesgebiet ·
freie Nutzung des Fuhrparks des Deutschen Bundestages ·
Übernachtungskosten- und Reisekostenrückerstattung2 |
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ab 1. Januar.2009 (beschlossen) |
7.668 € |
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Landtag von Baden-Württemberg |
2007 Grundsatz: Anpassung an allgemeines
Einkommens- und Lebenskostenniveau (Teilzeitparlament) |
4.879 € |
945 € + Sachleistungen1 |
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Für in Stuttgart Wohnende: 348 €
Tagegeldpauschale und 327 € Reisekostenpauschale
·
Für nicht in Stuttgart Wohnende: 404 €
Tagegeldpauschale und entfernungsabhängige
Reisekostenpauschale von 410 € (50 km) bis 820 € (250 km) ·
Kosten für Schreib- oder Bürokraft (bzw. 400 €) ·
Übernachtungskostenpauschale ·
Freifahrt3 |
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Bayerischer Landtag |
2007 Grundsatz: Anpassung an allgemeines
Einkommens- und Lebenskostenniveau |
6.247 € |
2.760 € + Sachleistungen1 |
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Bis 10.226 € (-15 % Eigenanteil) für moderne
IuK-Ausstattung ·
Personalkosten für Mitarbeiter ·
ÖPNV-Freifahrt in München ·
Übernachtungskosten- und Reisekostenrückerstattung2 |
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Abgeordnetenhaus von
Berlin |
2011 Grundsatz: Bei Diäten halbes Einkommen
B 4; Kostenpauschale in Anpassung
an allgemeines Einkommens- und Lebenskostenniveau „Halbtagsparlament“ |
3.209 |
969 + Sachleistungen1 (seit 1. Januar 2010) |
·
580 € für persönliche Mitarbeiter (ab 1.7. 2007) ·
1 Notebook als IT-Sachleistung ·
Reisekosten- und Übernachtungsentschädigung |
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Landtag Brandenburg |
2007 Grundsatz: Anpassung an allgemeines
Einkommens- und Lebenskostenniveau (Prüfung, ob nicht
Regelung wie in NRW und Schleswig-Holstein eingeführt werden soll) |
4.438,49 € |
596,85 € + Sachleistungen1 |
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243 € für Mehraufwendungen am Sitz des Landtages ·
169 € Fahrtkostenpauschale ·
169 € zusätzliche Entfernungspauschale pro 30 km
Entfernung des Wohnsitzes von Potsdam ·
Freifahrt im Land3 ·
Personalkosten für Mitarbeiter ·
Ausstattung und Miete für Wahlkreisbüro ·
Reisekosten- und Übernachtungskostenerstattung |
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Bremische Bürgerschaft |
2010 Grundsatz: Jährliche Erhöhung
nach dem Preisindex; „Feierabendparlament“ |
4.700 € |
Keine zusätzlichen Geldleistungen, aber Sachleistungen1 |
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Zusätzlich zur Entschädigung werden 1.500 € für die Altersabsicherung
finanziert |
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Hamburgische
Bürgerschaft |
2007 Grundsatz: Unabhängige Diätenkommission
empfiehlt Anpassung an allgemeines Einkommens- und Lebenskostenniveau „Feierabendparlament“ |
2.326 € |
350 € + Sachleistungen1 |
·
Büropauschale, abhängig ob Einzelbüro oder Bürogemeinschaft (Miete von 358 bis 461 €, Unterhaltung von
420 bis 500 €, einmalig pro Legislatur für IuK 3.279 €); ·
ein halbes BAT-Gehalt IIa für Mitarbeiter; ·
Freifahrt3 ·
Reisekosten- und Übernachtungskostenerstattung |
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Vorschlag der Diätenkommission
für 2008 |
2.396 € |
350 € + Sachleistungen1 |
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Büropauschale (Miete 725 €, Unterhaltung von 420 bis 500
€, einmalig pro Legislatur für IuK 3.279 €) ·
2.600 € für Mitarbeiter; ·
Freifahrt3 ·
Reisekosten- und Übernachtungskostenerstattung |
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Vorschlag der Diätenkommission
ab 2009 |
2.456 € |
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Hessischer Landtag |
2006 Grundsatz: Anpassung an allgemeines
Einkommens- und Lebenskostenniveau |
6.657 € |
533 € + Sachleistungen1 |
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Mitarbeiterentschädigung ·
Freifahrt3 ·
Reisekostenentschädigung ·
Übernachtungsgeld (max. 10 x 38,35 € im Monat) |
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Landtag von
Mecklenburg-Vorpommern |
2007 Grundsatz: Anpassung an allgemeines
Einkommens- und Lebenskostenniveau |
4.464,65 € |
1.140 € (incl. Wahlkreisbüro-Unterhaltung) + Sachleistungen1 |
·
Wahlkreisbüro-Pauschale pro Legislatur (2.550 € für
Erstausstattung sowie 1.000 € für Nachausstattung) ·
29.150 € im Jahr für persönlichen Mitarbeiter ·
Reisekosten- und Übernachtungskostenerstattung ·
Erstattung von Weiterbildungskosten, wenn für das Mandat
relevant ·
Freifahrt3 |
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Landtag von Niedersachsen
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2008 Grundsatz: Anpassung an allgemeines
Einkommens- und Lebenskostenniveau |
5.595 € |
1.048 € + Sachleistungen1 |
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Wahlkreisbüro (Bürokräfte und IuK-Technik) ·
Tage-, Übernachtungs- und Sitzungsgelder ·
Kilometerpauschale ·
Freifahrt3 |
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Landtag von Nordrhein-Westfalen |
2005 Grundsatz: Anpassung an allgemeines
Einkommens- und Lebenskostenniveau |
9.633 € |
Keine zusätzlichen Geldleistungen, aber Sachleistungen1 |
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3.602 €/Monat für Mitarbeiter ·
Freifahrt3 ·
Reise- und Übernachtungskostenerstattung |
Von der Entschädigung
werden 1.500 € in einen Fonds überführt, aus dem die Altersabsicherung
finanziert wird |
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Landtag von
Rheinland-Pfalz |
2008 Grundsatz: Anpassung an allgemeines
Einkommens- und Lebenskostenniveau |
5.198,11 € |
1.124,84 € + Sachleistungen1 |
·
281,21 € Tagegeldpauschale ·
Fahrtkostenpauschale von 138,05 € (bis 50 km) bis 596,17
€ (über 170 km) ·
Lohnkosten für technischen Mitarbeiter (38,5 Std. in BAT
VI b) ·
Freifahrt3 ·
Übernachtungs- und Reisekostenerstattung |
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Landtag des Saarlandes |
2007 Grundsatz: Anpassung an allgemeines
Einkommens- und Lebenskostenniveau |
4.758 € |
1.120 € + Sachleistungen1 |
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Entfernungsabhängige Fahrtkostenpauschale von 77 € bis
128 €; ·
16 Fahrten mit 29,5 ct/km ·
Freifahrt3 ·
Tagegeld für alle Sitzungen und Beratungen von 25 € ·
Dienstreise- und Übernachtungsentschädigung |
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Sächsischer Landtag |
2007 Grundsatz: Anpassung an allgemeines
Einkommens- und Lebenskostenniveau |
4.481 € |
Situationsbedingte Aufwandspauschale von 1.860 € (für in
Dresden Wohnende) über 2.300 € (bis 50 km Entfernung) bis 2.700 € (über 100
km) + Sachleistungen1 |
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645 € Reisekostenpauschale ·
Tage- und Sitzungsgelder ·
Fahrtkosten- und Übernachtungskostenerstattung ·
Freifahrt3 |
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Landtag von
Sachsen-Anhalt |
2007 Grundsatz: Anpassung an allgemeines
Einkommens- und Lebenskostenniveau |
4.662 € |
997 € + Sachleistungen1 |
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Wahlkreisbüro-Pauschale (1.534 € für Erstausstattung, 440
€ für Unterhaltung) ·
Personalkosten für Mitarbeiter ·
Tagegeld ·
Reise- und Übernachtungskostenerstattung ·
Freifahrten3 |
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2009 |
4.797 € |
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Landtag von
Schleswig-Holstein |
2005 Grundsatz: Anpassung an allgemeines
Einkommens- und Lebenskostenniveau |
6.700 € |
Sachleistungen1 im Parlament und zur Betreuung des
Wahlkreises |
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Kosten für Mitarbeiter (855 € / Monat) ·
Reisekostenentschädigung (Fahrt- und Übernachtungskosten) ·
Kilometerpauschale ·
Freifahrt3 |
X |
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Thüringischer Landtag |
2007 Grundsatz: Anpassung an allgemeines
Einkommens- und Lebenskostenniveau |
4.413,34 |
921,96 € generell + entfernungsbedingte Aufwandspauschale von
320,16 € (bis 20 km) bis 460 € (ab 120 km) + 288,11 € für Aufwand am Sitz des
Landtages + Sachleistungen1 |
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Fahrkostenpauschale von 172,87 € (bis 20 km) bis 720,20 €
(ab 120 km) ·
Personalkosten für persönlichen Mitarbeiter; ·
Wahlkreisbüro-Ausstattung von 2.556,46 € pro Wahlperiode ·
Kilometerpauschale ·
Reise- und Übernachtungskostenrückerstattung ·
Freifahrt3 |
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1 Sachleistungen = kostenlose
Nutzung der vom Bundes- bzw. Landtag zur Verfügung gestellten IuK-Technik, der
Telekommunikation, der wissenschaftlichen Beratung, der Bibliotheks- und
Dokumentationsleistungen, der Räumlichkeiten, der Leistungen für die Fraktionen
usw.
2 Rückerstattungen
erfolgen nach konkreter Nachweisführung der betreffenden Kosten, in anderen
Fällen gibt es Pauschalen für eine angenommene Anzahl von Fahrt- und anderen
Kosten, unabhängig davon, ob sie real in Anspruch genommen wurden oder nicht
3 Freifahrten = in den
Landtagen die kostenlose Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel innerhalb des
betreffenden Bundeslandes sowie oftmals zu den Bundesbehörden
Zudem gibt es in allen
Parlamenten Altersbezüge, die zusätzlich zu anderen Pensionen und Renten ab
einem gewissen Alter gezahlt werden. Eine Ausnahme bildet Nordrhein-Westfalen;
dort zahlen alle Abgeordneten von ihren Bezügen monatlich 1.500 € in einen
speziellen Fonds, aus dem dann die Altersbezüge geschöpft werden.
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Steuerfreie Kostenpauschale
Zweckgebundene Zuschüsse
Unabhängige Diätenkommission
Steuern, Abgaben, Spenden
Weitere Einnahmen
Zur geplanten Diätenerhöhung in Berlin
Die Bezüge der Landtagsabgeordneten
im Vergleich