
Aktuelle Politik
Diese Seite mit Informationen zu
aktuellen Fragen der rot-roten Landespolitik wird ständig aktualisiert und auch
durch Ihre Zuschriften gestaltet.
Die Einsicht in das Mögliche und Unmögliche ist es,
die den Helden vom Abenteurer scheidet.
Theodor Mommsen
Inhalt:
n
n
Neue Schulstruktur
für Berlin
n
Die Grünen heute: „Sie haben keine
klare Option mehr“
n
Neues aus der
Bürgerkommune Lichtenberg
n
Berliner Vergabegesetz
n
Bevorzugungen garantieren oder Benachteiligungen
eingrenzen?
n
Neues
Bürgerbegehren gegen Mietpreistreiber
in Lichtenberg
n
Das Phänomen Linkspartei
n
Reiche
und Profiteure der
Krise werden geschont, Erwerbslose und Familien müssen bluten. Zum Sparpaket
der Bundesregierung
n
„Vier von drei Deutschen können nicht
rechnen.“ Zu den Vorwürfen an DIE LINKE nach der Bundespräsidentenwahl
n
Direkte
Demokratie weiter ausgebaut
n
Gesundheitskampagne:
Solidarsystem verteidigen und ausbauen
n
n
Das Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz
n
War der
Weg zur deutsch-deutschen Vereinigung alternativlos?
n
Stagnation bei Rot-Rot
n
Mit 16
Jahren schon das
Abgeordnetenhaus wählen?
n
Wie
weiter mit dem Berliner Wasser?
Und zum Volksentscheid am 13. Februar 2011
n
Alles
Müll? Zur Schließung der Müllschluckeranlagen
n
Ergebnis des Volksentscheids ernst nehmen
n
Honorig sieht anders aus. Zum
Guttenberg-Rücktritt
n
Gleicher Lohn für Zeitarbeit
n
Versprochen und nicht gebrochen
n
Die wichtigsten Ergebnisse der Klausur
n
Bezahlbare Wohnungen in Berlin und warum kleine
Schritte allemal besser als keine Schritte sind
n
Was wäre, wenn …
n
Die SPD und das Image von Lichtenberg
n
Trägt Rot-Rot die Schuld an den Schulden?
n
Macht linke Sozialpolitik unsere Stadt
zur Armutsmetropole?
n
Warum legt DIE LINKE so viel Wert auf
den Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor (ÖBS)?
n
Erste Gedanken nach dem Wahlkampf
(Nachfragen, Kritiken, Vorschläge)
Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Linkspartei.PDS für die
Legislaturperiode 2006 – 2011 in Berlin
www.pds-berlin.de/politik/positionen/politik_fuer_berlin/rot_rotes_regieren/koalitionsvereinbarung/
Richtlinien der Regierungspolitik 2006 – 2011
n Am 25. Juni hat das
Abgeordnetenhaus die neue Berliner Schulstruktur mit den Stimmen der Koalition
von SPD und LINKEN beschlossen. Alle Oppositionsparteien haben dagegen
gestimmt. Mit unterschiedlichen Begründungen: CDU und FDP waren ganz klar
dagegen, weil sie die Abschaffung der jetzigen, streng gegliederten und
frühzeitig auslesenden Schulstruktur nicht mittragen. Die Grünen verweigerten ihre Zustimmung, weil
sie „trotz Sympathien“ mit dem Probejahr und dem Losverfahren nicht
einverstanden sind, was – streng genommen – mit der Struktur nichts zu tun hat.
n Wie lautet der
Beschluss des Abgeordnetenhauses?
1. Die Berliner
Schulstruktur wird mit folgenden Zielen weiterentwickelt:
a) alle Kinder und Jugendlichen zu höchstmöglichen
schulischen Erfolgen und die übergroße Mehrheit zum mittleren Schulabschluss am
Ende der 10. Jahrgangsstufe zu führen sowie den Anteil derjenigen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, deutlich zu
verringern;
b) die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen
Herkunft deutlich zu verringern;
c) die Abiturientenquote innerhalb der nächsten zehn Jahre
deutlich zu erhöhen.
Um diese Ziele zu
erreichen, bedarf es einer Schule, die alle Kinder und Jugendlichen mit ihren
jeweiligen Ausgangslagen annimmt und individuell fördert, die nicht nach
vermeintlicher Leistungsfähigkeit sortiert, sondern individuelles und längeres
gemeinsames Lernen in heterogenen Lerngruppen in den Mittelpunkt stellt. Es
bedarf eines nicht auslesenden Schulsystems und einer neuen Lern- und
Lehrkultur, so wie es dem Selbstverständnis der Gemeinschaftsschule entspricht.
Die bevorstehende
Weiterentwicklung der Schulstruktur durch die Errichtung einer integrativen
Schulform in der Sekundarstufe, die alle bisherigen Bildungsgänge einschließt
und zu allen Abschlüssen, einschließlich Abitur, führt, ist ein wichtiger
Zwischenschritt in Richtung eines ungegliederten, nicht auslesenden
Schulsystems.
…
1.1. Gleichwertigkeit
von integrierter Sekundarschule und Gymnasium
Ein zweigliedriges
Schulsystem in der Sekundarstufe I ist nur dann erfolgreich, wenn beide
Schularten gleichwertig sind. Das bedeutet im Einzelnen:
a) An beiden Schularten gelten die gleichen Bildungsstandards
und entsprechend gleiche Lernvolumina.
b) Beide Schularten vergeben alle Schulabschlüsse
einschließlich des Abiturs nach gleichen Kriterien.
c) Für aufgenommene Schülerinnen und Schüler ist ein Wechsel
der Schulart durch Entscheidung der Schule nicht mehr zulässig. Ein Verlassen
der Schule auf eigenen bzw. Wunsch der Eltern bleibt selbstverständlich
möglich.
d) Für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe gelten
gleiche Anforderungen und Regelungen.
e) Gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit
und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf findet an beiden Schularten statt.
f) Beide Schularten sind gleichwertig im Hinblick auf den Anspruch,
jeden Schüler und jede Schülerin in einer heterogenen Lerngruppe zum
bestmöglichen Abschluss zu führen.
1.2. Die integrierte
Sekundarschule
In der integrierten
Sekundarschule lernen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen
Lernvoraussetzungen und mit allen Lernausgangslagen. Die integrierte
Sekundarschule hat das Ziel, all diese Schülerinnen und Schüler zu dem
größtmöglichen Lernfortschritt zu führen, d.h. auch Spitzenleistungen zu
fördern. Daher braucht die integrierte Sekundarschule eine ihren Aufgaben
entsprechende Ausstattung, um ihre Schülerinnen und Schüler individuell fördern
zu können. Für die integrierte Sekundarschule bedeutet dies im Einzelnen:
a) Die Sekundarschule arbeitet als Ganztagsschule integrativ.
Eine Aufteilung in unterschiedliche Bildungsgänge findet nicht statt. Durch
eine ganztägige Bildung und Erziehung sowie die Einbeziehung formeller und
informeller Bildungsangebote wird die individuelle Förderung der Schülerinnen
und Schüler unterstützt.
b) Die integrierte Sekundarschule führt zu allen
Schulabschlüssen. Dabei soll das Abitur nach 13 oder 12 Jahren erreicht werden
können.
c) Im Unterricht lernen die Schüler/innen differenziert
entsprechend ihrer Lernvoraussetzungen. Über die Form der Differenzierung
entscheidet die Schule auf Grund ihres schuleigenen pädagogischen Konzepts.
Dieses Konzept soll darauf gerichtet sein, die äußere
Fachleistungsdifferenzierung als Organisationsform zugunsten der
Binnendifferenzierung und des individuellen Lernens soweit wie möglich zu
überwinden.
d) Klassenwiederholungen entfallen bzw. finden nur in
Ausnahmen – wie in der Gemeinschaftsschule – im Rahmen von Bildungs- und
Erziehungsvereinbarungen mit den Eltern statt.
e) Das Duale Lernen wird verbindlich an allen integrierten
Sekundarschulen angeboten, steht allen Schülerinnen und Schülern offen und
führt zu allen Abschlüssen.
f) Alle integrierten Sekundarschulen haben eine gymnasiale
Oberstufe: Entweder als Teil der Schulen oder in Form verbindlicher
Kooperationen mit beruflichen Gymnasien oder mit Oberstufen anderer Sekundarschulen.
g) Es sind die dienst- und laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen, damit Lehrkräfte unterschiedlicher Laufbahnen
Funktionsstellen an den integrierten Sekundarschulen besetzen können.
h) Als Berechnungsgrundlage für die Ausstattung der Schulen
gilt eine Frequenz von 25 Schüler/innen je Lerngruppe.
i) Darüber hinaus erhalten die Schulen Ressourcen für
Teilungsstunden und individuelle Förderung.
j) Die Personal- und Sachmittelausstattung von Schulen mit
einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern aus armen Familien oder mit
einem Migrationshintergrund wird zusätzlich deutlich verbessert.
k) Für den Ganztagsbetrieb erhalten die Schulen zusätzliche
Lehrer/innen, Sozialarbeiter/innen und Erzieher/innen.
l) Für das Duale Lernen gibt es zusätzliche Ressourcen.
m) Für die Integration von Schülerinnen und Schülern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten die Schulen zusätzliche Ressourcen.
n) Die wöchentliche Pflichtstundenzahl wird für alle
Lehrerinnen und Lehrer an der integrierten Sekundarschule und am Gymnasium auf
26 Unterrichtsstunden festgelegt.
1.3. Das Gymnasium
Das Gymnasium wird wie
die integrierte Sekundarschule veränderte Lernformen und Möglichkeiten zur
stärkeren individuellen Förderung entwickeln.
a) Es führt nach 12 Jahren zum Abitur. Durch Überspringen
einer Jahrgangsstufe kann es auch in kürzerer Zeit zum Abitur führen.
b) Eine quantitative Ausweitung der bisherigen Angebote im
Gymnasium ab Jahrgangsstufe 5 gibt es nicht.
c) Ein Gymnasium soll möglichst – wie es für die integrierte
Sekundarschule geregelt sein wird – auf eine durch die Schule angeordnete
Wiederholung einer Jahrgangsstufe verzichten.
d) Berufsorientierung und Berufsvorbereitung sind auch
Auftrag des Gymnasiums. Das Duale Lernen kann im Rahmen des Schulprogramms
angeboten werden.
1.4. Die
Gemeinschaftsschule
Die Pilotphase
Gemeinschaftsschule wird fortgesetzt und wissenschaftlich begleitet. Weitere
Schulen können sich bewerben. Im Einzelnen:
a) Die Gemeinschaftsschule führt von der Schulanfangsphase zu
allen Schulabschlüssen, insbesondere dem mittleren Schulabschluss in Klasse 10
und dem Abitur in Klasse 12 oder 13.
b) Die Grundstufe ist in der Regel Teil einer
Gemeinschaftsschule; Ausnahmen sind verbindliche Kooperationen mit einer oder
mehreren Grundschulen.
c) Gemeinschaftsschulen haben eine gymnasiale Oberstufe:
Entweder als Teil der Schulen oder in Form verbindlicher Kooperationen mit
beruflichen Gymnasien oder mit Oberstufen anderer Sekundarschulen.
d) Die Aufnahme weiterer Schulen in die Pilotphase der
Gemeinschaftsschule ist in jedem Schuljahr möglich.
e) Die Deckung des Bedarfs an Gemeinschaftsschulplätzen soll
in der bezirklichen Schulentwicklungsplanung berücksichtigt werden, sofern
erforderlich auch durch die Neugründung von Gemeinschaftsschulen.
f) Es sind die dienst- und laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen, damit Lehrkräfte unterschiedlicher Laufbahnen Funktionsstellen
an den Gemeinschaftsschulen besetzen können.
g) Die Gemeinschaftsschule wird als schulstufenübergreifende
Schulform rechtlich abgesichert.
1.5. Oberstufenzentren
Im Rahmen der
Schulstrukturreform sind die vielfältigen Erfahrungen und Kompetenzen der OSZ
für verbindliche Kooperationen mit integrierten Sekundarschulen einzubeziehen.
Dabei geht es insbesondere um Angebote
a) in der gymnasialen Oberstufe
b) im Bereich des dualen Lernens
c) für die beruflichen Orientierung.
1.6. Übergang
Grundschule – integrierte Sekundarschule/Gymnasium
Dem Übergang von der
Grundschule in die weiterführenden Schularten kommt im weiteren Bildungsweg der
Schülerinnen und Schüler eine besondere Bedeutung zu. Mit den beiden
gleichwertigen Schularten der integrierten Sekundarschule und dem Gymnasium,
die beide zu allen Schulabschlüssen einschließlich des Abiturs führen, werden
gute Voraussetzungen geschaffen, um alle Schüler/innen mit unterschiedlichen
Lernvoraussetzungen und Lerngeschwindigkeiten bestmöglich zu fördern.
Für den Übergang von
der Grundschule in die integrierte Sekundarschule und das Gymnasium bedeutet
dies Folgendes:
a) Die Bildungsgangempfehlung entfällt.
b) Die Eltern sowie die Schüler/innen haben Anspruch auf eine
frühzeitige und individuelle Beratung durch die Grundschule, die schriftlich zu
dokumentieren ist, in welcher weiterführenden Schule / Schulart die Schülerin
oder der Schüler voraussichtlich die optimale Förderung entsprechend
ihrer/seiner Lernentwicklung, Kompetenzen, Leistungen, Begabungen und Neigungen
erhalten wird.
c) Die Eltern entscheiden nach einem verbindlichen
Beratungsgespräch mit der Grundschule, ob ihr Kind an einer integrierten
Sekundarschule oder einem Gymnasium angemeldet werden soll. Sie haben Anspruch
auf ein Beratungsgespräch an der Schule, an der sie ihr Kind anmelden wollen.
d) Die integrierten Sekundarschulen und die Gymnasien nehmen
im Rahmen freier Plätze alle angemeldeten Schüler/innen auf.
e) Gibt es an einer integrierten Sekundarschule oder an einem
Gymnasium mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze, so ist ein Aufnahmeverfahren
durchzuführen, das für beide Schularten gleich zu gestalten ist, nach folgenden
Kriterien:
- Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann im Rahmen eines
Auswahlverfahrens bzw. Auswahlgespräches mit den Eltern und der Schülerin oder
dem Schüler nach transparenten und gerichtsfesten Kriterien mindestens 60 Prozent der Plätze vergeben.
- Mindestens 30 Prozent der Plätze werden durch Los vergeben.
- Bis zu zehn Prozent der Plätze werden weiterhin im Rahmen einer
Härtefallregelung im Einvernehmen zwischen Schule und Bezirk vergeben.
- Die Entfernung des Wohnorts zur Schule ist kein
Auswahlkriterium.
f) Für Schülerinnen und Schüler, bei denen sich zum Halbjahr
der Klasse 7 abzeichnet, dass sie die Ziele der Jahrgangsstufe voraussichtlich
nicht erreichen werden, ist eine Bildungs- und Erziehungsvereinbarung zwischen
Schule, Eltern und Schülerin oder Schüler zu schließen.
g) Führt die Bildungs- und Erziehungsvereinbarung nicht dazu,
dass am Ende der Klasse 7 die Ziele erreicht werden, so wechselt eine Schülerin
oder ein Schüler des Gymnasiums in die Klasse 8 der integrierten Sekundarschule
und setzt dort den Bildungsweg fort.
h) Das neue Übergangsverfahren wird unter Berücksichtigung
der in Punkt 1. genannten Ziele wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Über
die Ergebnisse der Evaluation ist nach vier Jahren zu berichten.
1.7. Sonderpädagogische
Förderung
Der Grundsatz „Integration
hat Vorrang“ – entsprechend dem gültigem Schulgesetz – gilt und wird weiter
ausgebaut im Rahmen der Entwicklung eines Gesamtkonzepts der „Inklusiven
Schule“ entsprechend der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderung.
Der Senat wird
aufgefordert darzustellen, wie das Wahlrecht der Eltern gewährleistet und der
Ausbau der gemeinsamen Erziehung umgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang
ist darzustellen, inwieweit es mit Blick auf die optimale Förderung jedes
Kindes möglich und sinnvoll ist, derzeit vorgehaltene Doppelstrukturen,
insbesondere für die Kinder mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt ‚Lernen’, zugunsten
des gemeinsamen Unterrichts schrittweise mit dem Ziel der verstärkten Integration
in die Regelschule abzubauen und die sonder-pädagogischen Förderzentren zu
Beratungs- und Kompetenzzentren mit Netzwerkfunktion umzubauen.
1.8. Mehr
Ganztagsschulen
Ganztagsschulen
begünstigen eine Lehr- und Lernkultur, die auf die Interessen und
Voraussetzungen des einzelnen Kindes eingeht, die Schülerinnen und Schüler zur
Selbstständigkeit erzieht und Freude am Lernen und an Leistung vermittelt. Denn
an Ganztagsschulen gibt es mehr Zeit. Mehr Lehr- und Lernzeit, um die
Schülerinnen und Schüler optimal individuell zu fördern. Ganztagsschulen sind
in diesem Zusammenhang auch eine wichtige Voraussetzung, um insbesondere für
bildungsbenachteiligte Kinder mehr Chancengleichheit zu schaffen.
Ein umfangreiches
Angebot an zusätzlichen Aktivitäten gibt jeder Schülerin und jedem Schüler die
Möglichkeit, seine besonderen Fähigkeiten zu entdecken und zu entfalten.
Aus diesen Gründen ist
es erforderlich, dass alle integrierten Sekundarschulen von Anfang an zu
Ganztagsschulen ausgebaut werden und auch bei den Gymnasien der Einstieg in den
Ganztagsschulbetrieb gemacht wird.
Im Bereich der
Grundschule wird angestrebt, allen Schülerinnen und Schülern den Zugang zu
Ganztagsschulen zu ermöglichen.
2. Verfahren der
Umsetzung
Der Senat wird
beauftragt, auf dieser Grundlage die erforderlichen Schritte zur Umsetzung
einzuleiten und insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B.
Schulgesetz) zügig zu erarbeiten, über die Arbeiten regelmäßig zu berichten und
dem Abgeordnetenhaus eine entsprechende Senatsvorlage zur weiteren Beratung
vorzulegen.
Zu der Umsetzung
gehören:
a) die Entwicklung eines Leitbildes für die neue integrierte
Sekundarschule. Das Leitbild soll insbesondere darstellen und Anregungen geben,
wie an der integrierten Sekundarschule eine neue Kultur des individuellen
Lernens und individuellen Förderns entsteht, wie durch Binnendifferenzierung
alle Schülerinnen und Schüler zu höchstmöglichen Lernergebnissen geführt werden
können, wie der Schulalltag an einer ganztägigen integrierten Sekundarschule funktionieren
kann und welche personellen, räumlichen und sachlichen Ressourcen für die
integrierten Sekundarschulen zu Verfügung stehen.
b) Einführung der neuen integrierten Sekundarschule beginnend
zum Schuljahr 2010/11. Der Prozess der Umwandlung sollte zum Schuljahr 2011/12
abgeschlossen sein.
c) begleitende schulbezogene Fort- und Weiterbildung zur
Qualifizierung des pädagogischen Personals, insbesondere mit dem Schwerpunkt
„Lehren und Lernen in heterogenen Lerngruppen“. Hierbei soll auf die Erfahrungen
aus der Pilotphase Gemeinschaftsschule zurückgegriffen werden.
d) Ein Verfahren, das es den Bezirken ermöglicht, für einen
Übergangszeitraum im Zusammenhang mit der Schulstrukturreform benötigte Schulgebäude
über den gemessen an der Zahl der Schülerinnen und Schüler bestehenden Bedarf
hinaus vorzuhalten, ohne dadurch Nachteile bei den Bezirkszuweisungen zu
erleiden.
n Dabei zeichnet sich bereits jetzt ab, welche Konflikte in
der nächsten Zeit hauptsächlich die öffentliche Kommunikation dominieren
werden.
Deshalb
einige Argumente:
1. Gleichwertigkeit von
Sekundarschule (Gemeinschaftsschule) und Gymnasien hinsichtlich der
Lernvolumina
a) Es ist vorgesehen,
dass die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden an den Sekundarschulen in
den Schuljahrsstufen 7 bis 10 um etwa zehn Prozent geringer sein soll als an
den Gymnasien. Es gibt durchaus sachliche Gründe, die für eine Verringerung der
Wochenstundenzahl in den Sekundarschulen sprechen. So sollen die Klassenstärken
geringer sein, die Sekundarschulen werden durchgängig Ganztagsschulen mit einer
viel intensiveren pädagogischen Betreuung sein, den Schülerinnen und Schülern
stehen neben den Lehrkräften Pädagogen für den Ganztagsbetrieb sowie Psychologen
und Sozialarbeiter zur Verfügung, die eine intensive individuelle Förderung
ermöglichen.
b) Aber mit der
geringeren Wochenstundenzahl wird die Gefahr verbunden, dass die Lerninhalte
(Lernvolumina) doch nicht gleichwertig vermittelt werden, dass Schülerinnen und
Schüler der Sekundarschule bei den zentralen Prüfungen dadurch benachteiligt
sein können und dass Gymnasialabschlüsse am Ende „hochwertiger“ als
Sekundarschulabschlüsse sind. In welchen Fächern die Stundenzahl reduziert wird
(nicht wegfällt!), soll konkret vor Ort – also an den Schulen – entschieden
werden. Daraus erwächst eine weitere Befürchtung, nämlich dass die Kürzungen
nicht nach pädagogischen Gründen, sondern nach Personallage (z.B. danach, in
welchen Fächern an der konkreten Schule nicht genug Fachlehrkräfte zur
Verfügung stehen) erfolgen.
c) Grundsätzlich muss
eine geringere Wochenstundenzahl nicht automatisch zu Einschränkungen in den
Lernvolumina führen. Dennoch darf ein möglicher Zusammenhang nicht geleugnet
werden. Deshalb hat sich die Fraktion DIE LINKE im Abgeordnetenhaus mit dem
Schulsenator Prof. Dr. Jürgen Zöllner (SPD) verständigt, dass über das
Schulgesetz und die Durchführungsbestimmungen auf jeden Fall verhindert
werden muss, dass geringere Stundenzahlen zur Minderung der Lernvolumina (also
der Lehrinhalte) führen. Dem gilt ab sofort besondere Aufmerksamkeit, weil
ansonsten die Sekundarschule von Anfang an mit dem Makel der Zweitklassigkeit
behaftet sein könnte.
d) Zugleich aber sollen
die Erfahrungen des Ganztagsbetriebs an der Sekundarschule evaluiert werden, um
insgesamt – also auch an den Gymnasien – zu einer dringend erforderlichen
Entfrachtung der Wochenstundenzahlen sowie auch so mancher Lehrinhalte (z.B.
Trennung von überkommener Faktenfülle und hin zur Beherrschung von modernen
Informations- und Lernmethoden) zu gelangen.
2. Gefährdung der
Gleichwertigkeit von Sekundarschule (Gemeinschaftsschule) und Gymnasien durch
Probejahr und „Abschulung“
a) Auf Drängen der SPD ist
durchgesetzt worden, dass Schülerinnen und Schüler, die nach der ersten Hälfte
des siebten Schuljahres am Gymnasium nachweisbare Probleme bei der Bewältigung
der Anforderungen haben, speziell gefördert werden müssen (was auch in einem
mit den Eltern abgesprochenen Plan festgehalten und dokumentiert werden muss).
Wenn das aber nicht zum Erfolg führt, sollen sie die 8. Klasse in einer
Sekundarschule fortführen, die auch alle Bildungswege und -abschlüsse anbietet.
b) DIE LINKE – ebenso wie
Die Grünen – war aus dem Grunde gegen dieses „Probejahr“ und die mögliche
„Abschulung“ vom Gymnasium in die Sekundarschule, weil sie die
Missbrauchbarkeit dieser Regelung für hoch hält. Sie befürchtet, dass man in
diesem oder jenem Fall die Entscheidung für oder gegen den Übergang einer
Schülerin / eines Schülers zum Gymnasium nicht gründlich genug abwägt, wenn
nach einem Jahr die Möglichkeit der Korrektur dieser Entscheidung durch
den Abgang vom Gymnasium von vornherein
einkalkuliert ist. Außerdem befürchtet sie, dass die Sekundarschule dadurch im
Vergleich zu den Gymnasien in den Ruf der Zweitklassigkeit gerät.
c) Die Streichung dieser
generellen Klausel (was überhaupt keine Einzelfallregelung ausschließen würde),
war aber mit der SPD nicht verhandelbar. Weil aber im Gesamtpaket der
Schulstrukturreform so viele überkommene Zöpfe abgeschnitten wurden und auch
viele konzeptionelle Vorstellungen der LINKEN – vor allem zur deutlichen
Eingrenzung der jetzt geltenden Regel, dass die soziale Herkunft geradezu
maßgeblich über den Bildungserfolg entscheidet – durchgesetzt werden konnten,
hat DIE LINKE dem Probejahr und der Abschulmöglichkeit zugestimmt. Die SPD
wiederum ist den Bedenken der LINKEN entgegengekommen, indem sie einer
gründlichen Evaluierung der Struktur und ihrer Regelungen nach vier Jahren –
mit der Option zur Veränderung – zustimmte.
d) Bei der jetzt
folgenden Arbeit am Schulgesetz und an den Durchführungsbestimmungen muss
streng darauf geachtet werden, dass sowohl die Entscheidungsprozesse für das
Gymnasium als auch die Verfahren, die möglicherweise am Ende des siebten
Schuljahres zu einer „Abschulung“ in die Sekundarschule führen,
pädagogisch-psychologisch ziel- und wirkungsorientiert sowie objektiviert und gerichtsfest gestaltet
werden, um Willkürlich- und Nachlässigkeiten weitestgehend einzudämmen.
3. „Zufalls- statt Leistungsprinzip“ durch das Losverfahren
a) Grundsätzlich nehmen
die Gymnasien alle Schülerinnen und Schüler auf, die – freilich nach
gründlicher und individueller Beratung – angemeldet worden sind. Für den Fall,
dass an einem Gymnasium mehr Bewerbungen vorliegen als Plätze verfügbar sind,
entscheidet die Schulleiterin / der Schulleiter über die Vergabe von 60 Prozent
der Plätze, freilich wieder nach exakten Kriterien. 30 Prozent der Plätze
sollen per Losentscheid vergeben werden, und 10 Prozent sollen zur Klärung von
„Härtefällen“ (widersprüchliche Einschätzungen, krankheitsbedingte zeitweilige
Entwicklungsrückstände, nicht ausgeloste Geschwisterkinder usw.) zur Verfügung
stehen.
b) Die Entscheidung für
das Losverfahren ruft viele Debatten und auch Spott hervor. Doch es geht um
die Frage, nach welchem tatsächlich gerechten Verfahren soll entschieden
werden, wenn es wesentlich mehr befähigte Bewerberinnen und Bewerber als
Schulplätze gibt. Zur Beantwortung dieser Frage gibt es gar nicht so viele
Varianten:
- Da 60 Prozent von der
Schule vergeben werden, kann man davon ausgehen, dass die „besonders
Befähigten“ bereits einen Platz bekommen haben. Das Leistungskriterium einer
besonderen Eignung ist damit mehr als abgedeckt.
- Die Variante, auch
weiter nach dem Zensurendurchschnitt die weiteren Entscheidungen zu treffen,
dürfte keine gerechte sein, da es sich in jedem Falle um als geeignet
klassifizierte Bewerber handelt, deren Zensurendurchschnitte lediglich kleinere
Differenzierungen hinter dem Komma aufweisen. Und wie die mitunter zustande
kommen, kann sich wohl jede bzw. jeder vorstellen. Der Zensurendurchschnitt
ist in diesem Bereich kein Eignungskriterium.
- Eine weitere Variante,
die aber schon gar nichts mehr mit der konkreten Person zu tun hat, wäre die
Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Bewerbungen an der Schule. Aber ein
solches Kriterium widerspräche völlig der Tatsache, dass auch die individuelle
Entscheidung für ein Gymnasium gründlich überlegt sein sollte. Und gerade in
sozial schwächer gestellten oder „bildungsferneren“ Familien dauern diese
Prozesse naturgemäß oftmals länger. Diese kämen aber rettungslos ins
Hintertreffen, wenn der Bewerbungserfolg von der unverzüglichen Anmeldung
abhängig wäre. Insofern ist das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“
sicher geeignet für Sportveranstaltungen und Popkonzerte, nicht aber für
nachhaltig wirkende Bildungsentscheidungen.
- Angesichts der
Gesamtlage (60 Prozent bewusste Entscheidung durch das Gymnasium, 10 Prozent
für „Härtefälle“) ist der Losentscheid die gerechteste Lösung. Er ist nicht
absolut gerecht, aber eine absolut gerechte Lösung – siehe oben – gibt es
nicht. Aber er weist insofern ein höheres Maß an Gerechtigkeit als die
anderen Varianten auf, weil nämlich alle die gleichen Chancen haben.
Deshalb werden in vielen Zusammenhängen Losentscheide – zuweilen als ultima
ratio – angewandt. Und führt der Losentscheid zu einem tatsächlichen und „ungerechten“
Härtefall, dann gibt es die zehn Prozent zu deren Lösung…
c) Aus diesen Gründen hat
sich DIE LINKE für das Losverfahren stark gemacht.
taz: Herr Volmer, die
Grünen hatten ein gutes Wahlergebnis, sie haben in Hamburg und im Saarland neue
Koalitionsoptionen genutzt, sie haben eine treue Wählerschaft. Sind die Grünen
dort angekommen, wo sie hinwollten?
Ludger Volmer: Ich weiß nicht, ob sie
da hinwollten. Ihre Ansprüche bei der Gründung vor 30 Jahren als
Antiparteienpartei waren andere. Auch zu Beginn der rot-grünen Zeit waren sie
noch andere. Der Veränderungsanspruch der Grünen ist ein Stück weit auf der
Strecke geblieben.
Aber es läuft doch
super.
Vordergründig. Nach dem
Ende von Rot-Grün stehen die Grünen jetzt vor einer völlig anderen
strategischen Gefechtslage. Sie haben keine klare Option mehr und sind ratlos.
Grund ist die Westausdehnung der PDS, die sich in fast allen jüngeren Landtagswahlen
gezeigt hat. Das ist ein Super-GAU für die Grünen. Solch ein größter
anzunehmender Unfall ist deshalb „super", weil er irreversibel ist. Meine
Prognose: Diese Situation ist für die Grünen unlösbar.
Was ist denn so schlimm
daran - bei solchen Wahlergebnissen?
Wenn man nur im Sinn
hat, dass die Grünen als Apparat sich behaupten können, ist kein Schaden
entstanden. Die Partei wandert in die Mitte und steht recht gut da. Der Schaden
könnte darin liegen, dass das große Reformprojekt, das die Grünen vor 30 Jahren
begründeten, verloren geht. Partei und Projekt müssen zusammenpassen, das tun
sie aber nicht mehr.
Mit welcher Folge?
Die Grünen haben sich
in eine sehr schwierige Situation hineinmanövriert und werden jetzt zwischen
zwei Polen zerrissen: Ob sie Rot-Rot-Grün als ein Transformationsprojekt
versuchen oder ob sie mit Union und FDP die Restauration anstreben. Sie
bräuchten nun eine Grundsatzdiskussion: Brauchen wir gesellschaftverändernde
Politik oder reichen uns ein paar modernisierende Reförmchen? Vor dieser
Debatte haben die Grünen Angst. Sie würde die internen Machtverhältnisse
durcheinanderbringen.
Aber die Grünen
zerreißen sich ja gar nicht. Die Orientierung nach rechts lief in Hamburg wie
im Saarland glatt. Klar, Jürgen Trittin ist dann mal schlecht gelaunt in den
„Tagesthemen", aber sonst …
Jürgen Trittin ist
meistens schlecht gelaunt, das ist sein Stilmittel. Die Regierungsbildung auf
Landesebene läuft deshalb glatt, weil die Bundesebene sich zu Recht weitgehend
raushält und weil der Bundesebene die Fragestellung bislang erspart bleibt. Sie
wird aber noch kommen.
Wann haben die Grünen
denn die falsche Kurve genommen?
Es gab mehrere
Schlüsselfragen. Ich war in den 90er-Jahren zwar dafür, dass man überhaupt Koalitionen
eingehen soll. Doch ich fand es falsch, Abstriche von der eigenen Programmatik
zu machen, um die Verhandlungen mit der SPD zu erleichtern, und damit die
Differenz zwischen dem, was man eigentlich will, und dem, was in einer
Koalition herauskommt, nicht so groß erscheint. Ich fand damals, man müsse
diese Spannung zwischen programmatischer Radikalität und Pragmatismus in der
Umsetzung aufrechterhalten. Durchgesetzt haben sich Mitte der 90er-Jahre jedoch
diejenigen, die das Programm reduzieren und das öffentliche Profil verändern
wollten. Es gibt keine besseren sozialpolitischen Programme als die der Grünen
- aber propagiert wird das Bild der ökoliberalen Bürgerrechtspartei.
Durchgesetzt hat sich
in der Mitte der 90er Jahre vor allem Joschka Fischer, nicht wahr? Wir haben
ein wenig den Eindruck, dass Sie sich an ihm abarbeiten Dann müssen Sie aber
sehr selektiv gelesen haben. Ich habe keine Streitschrift verfasst, sondern ein
Geschichtsbuch, in dem viele Akteure vorkommen. Joschka Fischer ist nicht die
alleinige Hauptperson, als die viele ihn sehen. Den Streit, den wir beide
hatten, habe ich versucht, in die gesamte Grünen-Geschichte einzuordnen.
Stimmt es denn, dass
Trittin die immerhin relativ entscheidende Rolle Fischers inzwischen übernommen
hat?
So wie es aussieht, ist
Jürgen Trittin bei weitem der einflussreichste Mensch in seiner Partei. Manche
sagen, alle anderen seien nur eine Korona von Leuten, die ihm entweder
zuarbeiten oder sich selbstgenügsam auf ihren gehobenen Positionen einrichten.
Als die Grünen 1983 in
den Bundestag einzogen, sagte der Liberale Burkhard Hirsch: Das ist die zweite
Generation aus den Villen-Vororten. Sind die Grünen vielleicht einfach bei sich
selbst, also ihrem Milieu und ihrer Klientel, angekommen?
Nein. In der
Anfangsphase waren die Grünen auch anders. Es wimmelte damals von
Sozialexperten und Gewerkschaftern bei den Grünen: Willi Hoss etwa, Heinz
Brandt, Rainer Trampert, Marianne Hürten … In den ersten Bundestagsfraktionen
waren fünf, sechs, sieben bedeutende Betriebsräte. Als die Grünen 1990 aus dem
Bundestag flogen, haben viele von denen sich Richtung PDS verabschiedet. Beim
Comeback der dann fusionierten Bündnisgrünen war das gewerkschaftlich
orientierte Milieu fast ganz verschwunden. Die Grünen haben dieses Spektrum
verspielt. Zu Beginn waren die Grünen eben nicht „linke Mitte" …
… wie Renate Künast
sagt …
… sondern sie waren
Mitte plus links, linke Bürger plus Arbeitervertreter. Gemeinsam wollte man den
ökologisch-solidarischen Gesellschaftsvertrag versuchen, einen
Interessenausgleich zwischen bürgerlichen und Arbeiterschichten. Die soziale
Frage sollte gelöst werden, damit man gemeinsam eine Schwungmasse für die
Ökologisierung der Wirtschaft bilden konnte. Das war die strategische
Fundierung von Rot-Grün, das war keine reine Addition von Stimmen.
Im Green New Deal
taucht Ihr Vertrag doch wieder auf.
Nur ist mir der ein
bisschen zu sehr verflacht. Vielleicht lässt sich das aber ändern. Es reicht
nicht, immer nur mit PR-Manövern im Garten der anderen Parteien wildern zu
wollen. Man braucht die ganzheitliche Sicht, die Wirtschaft, Soziales und
Umwelt integriert. Ein funktionierendes Detail ist die Ökosteuer: Steuern auf
Sprit, um die Rentenbeiträge zu senken - die Verschränkung von ökologischer und
sozialer Frage. Wer so etwas versucht, kann vielleicht Menschen wieder
begeistern. Und dann muss man versuchen, gegen die konservative
Hegemonialpolitik von Angela Merkel ein umfassendes Reformprojekt zu definieren
- von Mitte links her. Dafür muss man aber den Brückenschlag zu SPD und
Linkspartei versuchen. Ob es klappt, weiß ich nicht. Doch ohne baldige
Sondierung würde man nach einer Wahlmehrheit in die Ypsilanti-Falle rennen.
Wer sind denn die
Grünen, die das jetzt schon versuchen?
Es gibt Leute in der
zweiten Reihe, die „Crossover"-Diskussionen organisieren, zum Beispiel
Robert Zion aus meinem Kreisverband Gelsenkirchen. Es gibt die Grüne Jugend,
die, obwohl mit Pragmatismus aufgewachsen, doch noch etwas darüber hinaus
sucht. Die Jugend schwankt oft zwischen Grünen und der „Linken" - ein
Zeichen, dass auch etwas zusammen gehen könnte.
Unseres Wissens haben
sich selbst Gelsenkirchener linke Grüne schon mit der schwarz-grünen Option für
Nordrhein-Westfalen im kommenden Mai abgefunden.
Ich weiß. Gerade wir
Ruhrgebietsleute haben die SPD oft als genauso schlimm erlebt, wie die CSU in
Bayern sein muss. Manche sagen dann auch zynisch: Wenn wir mit der SPD nichts
durchsetzen, können wir auch genauso gut mit der CDU nichts durchsetzen.
Und was sollen die
Grünen jetzt machen?
Ich berate nicht die
Grünen - ich berate jetzt Unternehmen über Altlastensanierung auf dem Balkan.
Neues aus der Bürgerkommune Lichtenberg
(notiert nach einem Gespräch mit der Lichtenberger
Bezirksbürgermeisterin Christina Emmrich am 5. Februar 2010)
l
Bürgerhaushalt 2011 und 2012
n Momentan wird der Lichtenberger Bürgerhaushalt
für das Jahr 2011 umgesetzt. Zum fünften Mal seit 2005 hatten im Herbst die
Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch andere, deren Lebens- bzw. Arbeitsmittelpunkt in unserem Bezirk
liegt, Vorschläge für Verteilungsschwerpunkte des Teils der Bezirksfinanzen
eingebracht, über die der Bezirk eigenständig entscheiden kann. Das sind
immerhin ca. 30 Millionen €.
n Nachdem Vorschläge,
l deren Realisierung nicht über den laufenden
Haushalt, sondern über die Investitionsplanung erfolgen muss und die demzufolge
dorthin „verlagert“ wurden,
l die mehrfach eingereicht waren bzw. im engsten
inhaltlichen Zusammenhang mit anderen Vorschlägen standen und demzufolge
gebündelt wurden,
l die in Verantwortung des Bezirkes nicht zu
realisieren sind und an die Verantwortlichen weitergeleitet wurden,
„aussortiert“ wurden,
hat sich eine Liste von 75 Vorschlägen ergeben, die alle das notwendige
Zustimmungsquorum durch die Bevölkerung erreicht hatten. Diese Vorschläge
wurden an die Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) übergeben und
werden dort öffentlich beraten. Alle – natürlich die Einreicherinnen und
Einreicher besonders – sind eingeladen, diese Beratungen mitzuverfolgen (siehe www.buergerhaushalt-lichtenberg.de).
Wichtig zu wissen und Maßstab auch diesmal: In all den Jahren wurde nur ein
einziger Vorschlag, den der Bezirk eigenverantwortlich hätte realisieren
können, von der BVV abgelehnt, weil viele Sachgründe gegen ihn sprachen.
n Die Beratungen zum Bürgerhaushalt 2011 waren
mit zwei grundlegenden Neuerungen verbunden: Erstens gab es einen zentralen
Votierungstag mit sehr vielen dezentralen Abstimmungsmöglichkeiten. Das
wurde sehr gut angenommen und soll auch im Jahre 2010 bei den Beratungen zum
Bürgerhaushalt 2012 fortgeführt werden. Und zweitens wurde die
Organisation der Debatten in den dreizehn Stadtteilen diesmal schon
weitestgehend in Eigenverantwortung der Stadtteilzentren sowie von Vereinen
und anderen Trägern – also der Bürgergesellschaft selbst – durchgeführt.
Die Bezirksverwaltung stand natürlich jederzeit der sich selbst organisierenden
Bürgerschaft als Dienstleistungsinstitution zur Verfügung. Das soll auch
2012 und darüber hinaus so bleiben.
n Ende Januar 2010 fand in Berlin ein
internationaler Kongress „Modelle des Bürgerhaushaltes“ mit Teilnehmern aus
allen Kontinenten statt, auf dem die Lichtenberger Erfahrungen – vorgetragen
von der Bezirksbürgermeisterin Christina Emmrich (DIE LINKE) – in dreierlei
Hinsicht eine zentrale Rolle spielten: erstens gilt Lichtenberg als sehr
fortgeschrittenes Modell für eine moderne westliche Großstadt; zweitens
ist Lichtenberg symptomatisch für die enge Anlagerung des direkten und verbindlichen Bürgereinflusses auf die eigentlichen
haushaltspolitischen Entscheidungsprozesse, und drittens ist die oben
erwähnte neue Qualität der Selbstorganisation bislang einmalig und eine überall
erstrebenswerte Zielvorstellung.
n Um Sinn, Möglichkeiten und Zukunft der Bürgerhaushalte
ist in Berlin und in der Bundesrepublik eine intensive und teils konträre
Debatte entbrannt. Im Prinzip geht es darum, ob die Kommunalpolitik weiter
die von der Gesellschaft abgeschotteten Entscheidungsprozesse pflegen oder ob
sie die kommunale Selbstverwaltung tatsächlich als bürgerschaftliche
Mitgestaltung und -entscheidung entwickeln will. An dieser Grundsatzfrage
gemessen, ist es eine sehr positive Tendenz,
l dass es Elemente von Bürgerhaushalten bereits
in der Mehrheit der Berliner Bezirke gibt,
l dass die rot-rote Koalition – entsprechend dem
Koalitionsvertrag – die Debatte eröffnet hat, inwieweit Momente des Bürgerhaushaltes
in die Aufstellung des Landeshaushaltes einfließen sollten und können,
l dass nach dem Lichtenberger Beispiel in
nicht wenigen Kommunen der Bundesrepublik erste partizipative Verfahren durchgeführt
wurden (z.B. neuerdings in Potsdam) oder in die Phase ernsthafter Vorbereitung
eingetreten sind (z.B. Göttingen),
l dass DIE LINKE überall eine der treibenden
Kräfte bzw. die treibende Kraft ist und
l dass die vielen internationalen und nationalen
Einladungen an die Bürgermeisterin bzw. unseren Bezirk die Pionierrolle
des Lichtenberger Bürgerhaushalts sowie die Unaufhaltsamkeit dieses
durch unsere Bezirkspolitik mitbewirkten Prozesses beweisen.
l Preise für
Bürgerengagement
n Als Defizit wird häufig empfunden, dass
gesellschaftliches Engagement oft nicht anerkannt wird. In Lichtenberg hingegen
gibt es vier Formen der besonderen Ehrung:
l die Bürgermedaille für jährlich zehn
Lichtenberger, die sich in vielfältiger Weise (z.B. auf sozialem, kulturellem,
sportlichem Gebiet sowie in den vielen weiteren Möglichkeiten ehrenamtlicher
Arbeit) um unseren Bezirk verdient gemacht haben,
l die Ehrenurkunde, mit der ein für unseren
Bezirk besonders wichtiges Lebenswerk oder eine besonders herausragende Leistung
anerkannt wird,
l der Preis für Demokratie und Zivilcourage,
mit dem in jedem Jahr Personen und Projekte geehrt werden, die sich im besonderen
Maße für ein demokratisches Miteinander, zivilgesellschaftliches Konfliktmanagement,
ein friedliches und achtungsvolles Zusammenleben verdient gemacht haben,
l der Preis „Lichtenberg – weltoffen“,
der Projekten und Personen verliehen kann, die sich in Lichtenberg für das
friedliche Zusammenleben der Nationen, für Völkerverständigung und die
friedlich-nachhaltige Beilegung von diesbezüglichen Konflikten engagieren.
n Das Besondere an diesen Ehrungen ist, dass sie
vorwiegend an „ganz normale“, aber eben besonders engagierte Einwohner und
Projekte gehen. Vorschläge können von allen eingereicht werden. Eine Übersicht
zu diesen Ehrungen und den bislang Geehrten ist zu finden unter www.berlin.de/ba-lichtenberg/aktuelles/index.html
(„Ehrungen und Preise“).
l Bürger
entscheiden selbst über Kiezfonds
n Gegenwärtig wird der Vorschlag aus dem
Bürgerhaushalt 2010 umgesetzt, die Kiezarbeit in den 13 Stadtteilen mit
einem kleinen Budget auszustatten, um z.B. die eigenständige
Handlungsfähigkeit der Kiezbeiräte zu erhöhen. Trotz des knappen
Bezirkshaushaltes bewilligte die BVV – auf Vorschlag des Bezirksamtes – für die
Einrichtung solcher Kiezfonds 65.000 €, d.h. 5.000 € für jeden der 13 Stadtteile.
Das ist nicht üppig, aber auch nicht gerade wenig, um z.B. das eine oder andere
Kiezfest, ein Mitteilungsblatt oder/und
ein öffentliches Beratungsverfahren zu organisieren. Außerdem stehen
zusätzlich noch Mittel für die Stadtteilarbeit zur Verfügung, so dass sich de
facto das Budget dieser Kiezfonds noch erhöht.
n Völlig neu ist, dass über die Verteilung der
Mittel, die begründet beantragt werden müssen, die Bürger in den dreizehn
Stadtteilen selbst entscheiden. Dazu wird momentan in jedem Stadtteil eine Bürgerjury
gebildet. Sie besteht – je nach Einwohnerzahl – aus zehn bis fünfzehn
Mitgliedern, die für zwei Jahre berufen werden. 60 Prozent der
Jury-Mitglieder sollen „ganz normale Einwohnerinnen und Einwohner“ sein (also
keine Vertreter von „organisierten Interessen“), 40 Prozent sollen aus
Vereinen, Trägern usw. – also der „organisierten bürgerschaftlichen Interessen“
– kommen. Für die 60 Prozent wurden 25.000 Lichtenbergerinnen und Lichtenberger
nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und angeschrieben. Zurzeit liegen aus diesem
Kreis bereits über 200 Zusagen vor, so dass es bis Mitte März voraussichtlich
in jedem Stadtteil zur Errichtung einer solchen Bürgerjury kommen wird.
l Drei
Problemkieze gefördert
n Im Sozialranking der Berliner Bezirke liegt
Lichtenberg an 6. Stelle, also direkt auf dem Mittelplatz. In drei Gebieten
jedoch liegt der Sozialindex weit unter dem Lichtenberger Mittelwert: im
„Welsekiez“ in Neu-Hohenschönhausen-Nord, im Gebiet um die Ribnitzer und
Zingster Straße in Neu-Hohenschönhausen-Süd und im Tierparkbogen in
Alt-Lichtenberg-Mitte. Um in diesen besonderen Problemgebieten schnell,
ressortübergreifend und präventiv (vor allem durch aufsuchende Arbeit) agieren
zu können, wurde die Einrichtung eines Fonds in Höhe von 250.000 € beschlossen.
Entsprechend den Einwohnerzahlen stehen davon 50.000 € dem Tierparkbogen und
jeweils 100.000 € den beiden anderen Gebieten zu.
n
Bis Mitte Februar können Projekt-Anträge eingereicht werden, die Kriterien
dafür (siehe www.berlin.de/ba-lichtenberg/buergerservice/gemeinwesen/gemeinwesen004.html)
sind öffentlich. Über die Vergabe der Mittel entscheidet ein sachkundiges
Begleitgremium unter Leitung der Bürgermeisterin, dem die entsprechenden
BVV-Ausschüsse und Verwaltungsabteilungen – insgesamt 15 Personen – angehören. Eindeutig
ausgeschlossen sind die Finanzierung von Personalstellen sowie ein Ausgleich
für eingeschränkte Finanzmittel.
l
Bürgerstiftung Lichtenberg
n Am Hauptausgang des Lichtenberger Rathauses
informiert eine Tafel über die Bürgerstiftung Lichtenberg. Hier folgt unser
Bezirk dem Beispiel Neuköllns, in Steglitz-Zehlendorf wird gegenwärtig die Gründung
einer solchen Stiftung vorbereitet.
n Das Prinzip ist einfach: Potente Unternehmen,
Handwerks- und Gewerbeeinrichtungen, Bankfilialen und andere Einrichtungen
unseres Bezirkes, aber auch Bürgerinnen und Bürger zahlen auf das Stiftungskonto
ein. Von den Zinsen werden dann Projekte finanziert, die sozial nötig, aber aus
den öffentlichen Kassen nicht erschwinglich sind. Als erstes Projekt erhielten
aus Stiftungsmitteln 100 bedürftige Kindern je 100 € für den Mitgliedsbeitrag
in Sport- und anderen Vereinen.
n Um sich an den Stiftungsmitteln zu beteiligen,
muss man beileibe kein Millionär sein. „Jeder Euro“, so die Bürgermeisterin,
„bringt Zinsen und ist herzlich willkommen.“ Alles Nähere unter www.berlin.de/ba-lichtenberg/aktuelles/buergerstiftung.html
l
Sozialraumorientierte Planungskoordinierung
Das Abgeordnetenhaus
von Berlin hat mit Beginn der nächsten Legislaturperiode eine einheitliche
Ämterstruktur für alle Berliner Bezirke mit einheitlichen Zuständigkeiten sowie
eine grundlegende Modernisierung der Verwaltungsverfahren beschlossen. Zu
Letzterem gehört, dass die bisherige Ressorttrennung überwunden und die
Zusammenarbeit der Ressorts nach den Erfordernissen der konkreten Sozialräume
gesichert werden soll. Deshalb sieht das Gesetz eine Verwaltungseinheit
„Sozialraumorientierte Planungskoordination“ vor, die für die organische
Zusammenarbeit der einzelnen Abteilungen in den einzelnen Sozialräumen –
besonders für die gegenseitige Abstimmung bei der Festlegung von
Planungsschwerpunkten und weiteren Maßnahmen – verantwortlich ist. Als
erster Berliner Bezirk richtet Lichtenberg diesen Bereich bereits zum 1. Juli
2010 ein. Auch das ist ein Schritt, um präventiv zu wirken und bereits
auftretende Probleme nachhaltig zu klären.
n Der rot-rote Senat von Berlin hat einen erneuten Anlauf genommen,
um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Land Berlin gesetzlich an soziale,
gleichstellungspolitische und ökologische Kriterien zu koppeln. Bei den
öffentlichen Aufträgen handelt es sich um ein jährliches Volumen von ca. 5
Milliarden Euro.
n Ein erster Versuch für ein solches Vergabegesetz (März
2008) war gescheitert. Der Europäische Gerichtshof hatte im April 2008 in einem
gleich gelagerten Zusammenhang festgestellt, dass die konkrete rechtliche
Ausgestaltung nicht zulässig sei; WAS AUCH AUF DAS Berliner Gesetz zutraf.
n In Übereinstimmung mit dem im April 2009 beschlossenen
Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurden nunmehr Regelungen gefunden, die die Länder
treffen können, weil der Bund endgültig von seinem Gesetzgebungsrecht in der
Sache verzichtet hat. Es wurden Regeln
für einen chancengleichen Bieterwettbewerb gefunden und Vorteile für jene
Bieter ausgeschlossen, die Angebote auf der Basis von Niedrigstlöhnen
unterbreiten.
n Öffentliche Aufträge sollen nur noch an solche Unternehmen
vergeben werden,
l die sich schriftlich mindestens zur Einhaltung der
Arbeitsbedingungen und des Entgeltes verpflichten, die der nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt
l die – handelt es sich Leistungen des öffentlichen
Personennahverkehrs – schriftlich erklären, dass sie die geltenden Entgelttarife
einhalten;
l die sich – falls solche Festlegungen nicht vorliegen –
schriftlich zur Zahlung eines Stundenentgelts von mindestens 7,50 € (außer
Auszubildende) verpflichten;
l die sich schriftlich verpflichten, nur solche
Nachunternehmer zu beauftragen, die diese Regeln ebenfalls einhalten;
l die mit ihrer Leistungserbringung zwangsläufig verbundene
negative Umweltauswirkungen gering halten;
l die der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) – z.B. den Ausschluss von Kinderarbeit – einhalten;
l die sich schriftlich zur Einhaltung der Frauenförderregeln
verpflichten.
n Vor allem hinsichtlich der 7,50 € Mindest-Entgelt gibt es
eine Öffnungsklausel, die Entwicklung des Mindest-Entgeltes nach oben sichert.
Zudem ist eine Bevorzugung derjenigen Unternehmen garantiert, die –
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen - Ausbildungsplätze bereitstellen
bzw. sich an Ausbildungsverbünden beteiligen.
n Bei Verstößen gegen obige Regelungen des Berliner
Vergabegesetzes drohen regelmäßig finanzielle Sanktionen in Höhe von einem bis
fünf Prozent der Vertragssumme, die sofortige Kündigung des Auftrags und der
Ausschluss des Unternehmens vom Wettbewerb um öffentliche Aufträge als Auftrags-
bzw. Nachunternehmer für die Dauer von bis zu drei Jahren.
n Der Senatsentwurf ist inzwischen als Drucksache 16 / 2965
im Abgeordnetenhaus in erster Lesung behandelt und befindet sich in den
Ausschussberatungen.
Bevorzugungen garantieren oder Benachteiligungen eingrenzen?
n Die
Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Carola Bluhm (DIE LINKE), hat
ein Berliner Integrations- und Partizipationsgesetz angekündigt. Damit soll ein
wichtiger Schritt zu mehr Chancengleichheit von Menschen mit
Migrationshintergrund gegangen werden. Das hat vor allem im konservativen
Milieu zu großer Aufregung geführt. Anstatt sich um Arbeits- und Ausbildungsplätze
– z.B. im öffentlichen Dienst – für „arbeitsunwillige Ausländer“ zu kümmern,
hetzten einige Boulevard-Blätter, solle sich der Senat doch zuvor um
Arbeitsplätze für „arbeitswillige Deutsche“ kümmern.
n Carola
Bluhm hält dem entgegen: „Mit dem beabsichtigten Integrations- und
Partizipationsgesetz geht es nicht um die Bevorzugung von Migrantinnen und
Migranten, sondern um den Abbau von Benachteiligungen.“ Dass Migranten noch
in vielen gesellschaftlichen Bereichen benachteiligt sind, ist – wenn man
seriös recherchiert – nicht anzuzweifeln. Der Senat will gleiche Chancen für alle, unabhängig von der
Herkunft oder der Muttersprache, schaffen. Das ist trotz jahrzehntelanger
Einwanderungsgeschichte in Berlin immer noch nicht der Fall. Viele
Ungleichbehandlungen sind bundesgesetzlichen Regelungen und dem
Staatsangehörigkeitsrecht geschuldet.
n Hier besteht die Herausforderung darin, die Bundesgesetzgebung zu
ändern, was aber bei den momentanen Blockaden im Bundestag und im Bundesrat
schwer ist. So ist Berlin bereits zweimal mit seinem Vorstoß im Bundesrat
gescheitert, das aktive kommunale Wahlrecht auf
langjährig hier lebende Migranten ohne deutschen Pass zu erweitern.
Ebenfalls gescheitert sind die Initiativen zur Einführung der doppelten
Staatsbürgerschaft sowie zur Abschaffung des Verbots, dass Asylbewerber den
Landkreis, in dem sich ihre Heimeinrichtung befindet, nicht verlassen dürfen
(Residenzpflicht). Für das Land Berlin gilt diese „Residenzpflicht“ nicht, da
die Ausländerbehörde eine Landesbehörde ist, und in Brandenburg will Rot-Rot jetzt
die „Residenzpflicht“ innerhalb des Landes aufheben. Aber noch darf aufgrund bundesrechtlicher
Regelungen z.B. eine im Barnimkreis lebende
Asylbewerberin nur mit Sondererlaubnis regelmäßig nach Berlin fahren, um dort
an einem Deutschkurs, den es in ihrer Landessprache nur hier gibt, teilnehmen
zu können.
n Doch auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit
Migrationshintergrund erfahren im ganz „normalen“ Alltag außerhalb von Behörden
immer wieder Benachteiligungen, z.B. bei Ausbildung und Erwerbsarbeit oder
auf dem Wohnungsmarkt. Das ist vielfach belegt. Untersuchungen haben gezeigt,
dass Menschen mit türkisch, arabisch oder serbisch klingenden Namen weniger
Chancen bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche haben als Menschen mit „klassisch
deutschen“ Namen. Eine 2009 veröffentlichte OECD-Studie zeigt, dass die
Beschäftigungschancen junger Menschen mit Migrationshintergrund bei gleichem
Bildungsabschluss geringer als die ihrer Altersgenossen ohne
Migrationshintergrund sind. Und je höher der Bildungsgrad, desto stärker die
Benachteiligung.
n Auch
Zahlen in Berlin belegen deutliche Unterschiede: Bei der dualen Ausbildung
haben nur rund 6 Prozent der Auszubildenden einen Migrationshintergrund, aber
rund 40 Prozent der jungen Berlinerinnen und Berliner unter 18 Jahren stammen
aus migrantischen Familien. Auch die Erwerbstätigenquote von Personen mit
Migrationshintergrund ist in Berlin mit 47,3 Prozent weitaus geringer als bei
Personen ohne Migrationshintergrund mit 67,6 Prozent.
n Ziel
des Gesetzes ist, solche Ungerechtigkeiten Stück für Stück abzubauen. Dazu
gehört vor allem die weitere Öffnung des öffentlichen Dienstes und der
landeseigenen Unternehmen für Beschäftigte mit Migrationshintergrund. Rot-Rot
hat da schon viel erreicht und die Beteiligung von migrantischen Auszubildenden
innerhalb weniger Jahre auf jetzt 19 Prozent erhöht.
n Deshalb sollen auch der Integrationsbeirat auf Landesebene sowie
entsprechende Gremien auf Bezirksebene gesetzlich verankert werden. Weitere Maßnahmen zur
besseren Teilhabe und mehr Chancengerechtigkeit, für die Integration von
Mehrheits- und Minderheitsgesellschaft werden derzeit geprüft. Und dazu gibt es
durchaus Erfahrungen, vor allem aus dem internationalen Raum, z.B. mit festen Einstellungsquoten
für den öffentlichen Dienst bzw. – wie in den skandinavischen Ländern –
speziell für hervorgehobene Positionen, mit der Kopplung von Fördermitteln
für universitäre Einrichtungen an die Erfüllung solcher Quoten, mit speziellen Formen der Partizipation,
mit einer an ethnischen Normen orientierte Zielgruppenarbeit, mit einer
speziellen interkulturellen Ausbildung für die Verwaltung, die
Verständnis für bestimmte kulturelle Gebräuche weckt oder wo bewusst die
Vermeidung von brüskierenden Gesten usw. trainiert wird. Es gibt auch
Erfahrungen, wie im Einreiseland nicht anerkannte Qualifikationen, auch und vor
allem im akademischen Bereich, durch gezielte Zusatzausbildungen so
fundiert werden, dass sie anerkannt werden können. Und natürlich bleibt die Mehrsprachigkeit
in der Verwaltung – vom Internetauftritt über die Erläuterung von Formularen
bis hin zum Behördengespräch – ein ständiges Thema.
n Erfahrungen
zeigen aber auch, dass bereits jetzt ein zielgerichtetes Vorgehen gegen diese
Benachteiligungen erfolgreich ist: So liegt z.B. im Bezirksamt Lichtenberg
zurzeit die Zahl der Auszubildenden mit Migrationshintergrund schon bei 58 (32
%, ohne Russlanddeutsche 27 %). Nach intensiven Elterngesprächen ist es
erstmalig gelungen, dass sich auch Vietnam im Spektrum der Herkunftsländer befindet.
Besonders beliebt ist bei den Azubis ein Einsatz in den Bürgerämtern, was
wiederum deren Leistungsqualität erhöht.
n Diese Zusammenarbeit von Menschen unterschiedlicher Herkunft
weitet – wie die Lichtenberger Bezirksbürgermeisterin Christina Emmrich (DIE
LINKE) feststellt – den Blick in der gesamten Verwaltung für den Wert und den
Reichtum unterschiedlicher Kulturen, fördert gegenseitigen Respekt und Achtung,
und es erhöht im Übrigen auch den Dienstleistungscharakter der Verwaltung, wenn
Mehrsprachigkeit zur alltäglichen Verwaltungskultur gehört. Zudem schafft es
mitunter auch ein besonders wichtiges Vertrauensverhältnis, wenn schon das
äußere Erscheinungsbild der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter
signalisiert, dass man mit diesem oder jenem Problem, das sich aus
unterschiedlichen Ethnien ergibt, persönlich vertraut ist.
n Der
Senat wird vor der Sommerpause einen Entwurf des Gesetzes vorlegen, der dann
öffentlich und in regulären Anhörungen diskutiert werden soll.
Unter Verwendung einer Pressemitteilung aus der
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin sowie einer Information
aus dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Neues Bürgerbegehren gegen Mietpreistreiber
in Lichtenberg
n Ab 11. Mai 2010 beginnt
in Lichtenberg die Unterschriftensammlung für ein neues Bürgerbegehren. Dieses
beinhaltet die Forderung „Keine Kooperation
mit Mietpreistreibern“. Initiator ist der fraktionslose Bezirksverordnete
Peter Hammels, der über die ehemalige WASG in die BVV gekommen ist, aber nicht
deren Vereinigung mit der PDS zur LINKEN mitgegangen ist. Das Bezirksamt hat am
4. Mai die formale Zulässigkeit – und nur darüber hat das Bezirksamt zu
entscheiden – des Begehrens bestätigt. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hätte
verpflichtende Bindung für das Handeln des Bezirksamtes.
n Die Fragestellung des
angestrebten Bürgerentscheides lautet:
„Stimmen Sie dafür,
dass das Bezirksamt werbewirksame Kooperationen und Partnerschaften
(insbesondere Werbung in und an bezirklichen Einrichtungen, Werbung in vom
Bezirksamt herausgegebenen Presseerzeugnissen und Online-Portalen, Auslegen von
Werbematerial in bezirklichen Einrichtungen wie Bürgerämter und Bibliotheken,
Ausrichten gemeinsamer Veranstaltungen mit dem Bezirksamt, Beteiligung an vom
Bezirksamt initiierten öffentlichkeitswirksamen Wettbewerben oder Projekten)
nur noch mit Wohnungsunternehmen vereinbart bzw. aufrechterhält, deren
durchschnittlicher Kaltmietpreis nicht über dem Durchschnittswert aller
Berliner Wohnungen gemäß Berliner Mietspiegel liegt und deren durchschnittliche
Kaltmietpreissteigerung der letzten fünf Jahre, für die Vergleichszahlen
vorliegen, nicht über dem Anstieg des mittleren Pro-Kopf- Einkommens des Landes
Berlin (laut Mikrozensus) im gleichen Zeitraum liegt?“
Die Antragsteller sind
– das ist ihr Recht – den Vorschlägen des Rechtsamtes nicht gefolgt, eine
verständlichere Frage zu formulieren.
n Das weitere Procedere ist folgendes:
l Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren müssen die
Initiatoren – vom Tag der Zulassung (4. Mai) an gerechnet – spätestens nach
sechs Monaten die gültigen Unterschriften von mindestens 3 Prozent der Zahl der
zur letzten BVV wahlberechtigten deutschen und EU-Bürger ab dem 16. Lebensjahr
beibringen. Das sind mindestens 6.290 Unterschriften.
l Gelingt das, muss spätestens nach vier Monaten der Bürgerentscheid
durchgeführt werden, der erfolgreich ist, wenn sich mindestens 15 Prozent der
Zahl der zur letzten BVV Wahlberechtigten (also mindestens 31.472) beteiligt
und die Mehrheit von ihnen – also mindestens 15.737 Abstimmungsberechtigte –
mit Ja votiert haben.
n Die Forderung, dass ein
Bezirksamt keinerlei „werbewirksame Kooperation mit Mietpreistreibern“ eingehen
solle, scheint im ersten Augenblick durchaus vernünftig. Doch es geht nicht um
einen allgemeinen Appell, sondern der beabsichtigte Bürgerentscheid zielt
auf das Bezirksamt Lichtenberg sowie die in Lichtenberg tätigen
Wohnungsunternehmen. Im Prinzip unterstellt die Abstimmungsfrage, dass
erstens in Lichtenberg „Mietpreistreiber“ ihr Unwesen treiben,
zweitens das Bezirksamt mit
diesen „gemeinsame Sache“ macht und man
drittens das per Bürgerentscheid unterbinden müsse.
Ohne den detaillierten Argumentationen durch Bezirksamt und BVV
sowie durch die Wohnungsunternehmen vorgreifen zu wollen, will ich aus
meiner Kenntnis heraus grundsätzlich festzustellen: Lichtenberg ist weder
von „Mietpreistreibern“ befallen, noch gibt es die mal so unterstellte
„Kumpanei von Politik und Mietpreistreibern“ in Lichtenberg. Angesichts
dessen sehe ich in diesem Bürgerbegehren mitnichten eine an sich „ehrenwerte
Angelegenheit“, sondern eher einen kruden Mix von Unterstellungen gegenüber
Bezirksamt und Wohnungsunternehmen sowie einem in seinen Konsequenzen
undurchdachten Forderungskatalog:
n Erstens muss man
richtigstellen, dass
l allein die zwischen
Mieter- und Vermieterorganisationen ausgehandelten Spannweiten (2/3 bis
¾ nach oben und nach unten) für ganz Berlin gelten,
l die ortsübliche
Vergleichsmiete aber differenziert für einzelne Typen nicht preisgebundener
Wohnungen, gestaffelt nach vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung,
Beschaffenheit und Lage, also nicht einheitlich für Gesamtberlin, gilt.
Der
ständige Bezug im Text des Bürgerbegehrens auf Gesamtberliner Durchschnittwerte
ist also – siehe auch Punkt „Viertens“ – irreführend und nicht hilfreich.
n Zweitens haben sich alle
relevanten Mieter- und Vermieterverbände auf den Mietspiegel als einziges
Kriterium für Mietpreisgestaltung geeinigt, auch um zu verhindern, dass je
nach politischem oder ökonomischem Gebrauchswert immer wieder Kriterien
entwickelt werden, die letztlich einen objektivierten Maßstab verhindern und
vor Gericht nicht standhalten. Deshalb wird auch die ortsübliche
Vergleichsmiete für die einzelnen Wohnungstypen von unabhängigen Experten
berechnet, und die Ausarbeitung des gesamten Mietspiegels – einschließlich der
Spannweiten – erfolgt unter Moderation der zuständigen Senatsverwaltung. Die
Erstellung eines Mietspiegels ist freiwillig (es gibt sehr viele Kommunen, in
denen es nicht gelingt, Mieter und Vermieter zu solchen regelmäßigen
Vereinbarungen zu bewegen), und er ist auch nicht verbindlich. Aber wenn es
einen Mietspiegel gibt, dann ist es gerichtliche Praxis, allein dessen
Vereinbarungen als Entscheidungsorientierung zu nehmen.
n Drittens – das ist die
Realität und nicht die Unterstellung im Text des Bürgerbegehrens – halten sich
in Lichtenberg die Wohnungsunternehmen an den Mietspiegel. Beim weitaus größten
Vermieter, der HOWOGE, nimmt das Land als einziger Gesellschafter die Kontrolle
wahr, und bei den Genossenschaften, die über den zweitgrößten Bestand in
Lichtenberg verfügen, wird das über die Gremien der genossenschaftlichen
Demokratie kontrolliert. Solche strukturellen Korrektive stehen den Mietern
privater Unternehmen nicht zur Verfügung; sie sollten sich Mieterorganisationen
anschließen, um im Konfliktfall solide beraten zu sein.
Anmerkung:
Anfang
2009 hat der rot-rote Senat für vierzehn sozial besonders belastete Gebiete in
Berlin eine Kappungsgrenze von 5,75 €/m2 bei Mieterhöhungen festgelegt.
Zugleich
haben aber sowohl Linkspartei als auch SPD kritisch festgestellt, dass es
bei der Einflussnahme des Landes auf die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften
durchaus noch unerschlossene Steuerungsmöglichkeiten gibt, um über deren
Mietengestaltung das Ziel einer sozial ausgewogenen Stadtbesiedelung stärker zu
befördern.
Als
Problem erweist sich allerdings dabei, dass bis auf die HOWOGE die
Einnahmesituation aller anderen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften geringer
ausfällt als deren Ausgabenseite.
Sicher
schlägt – neben anderen Faktoren – bei der HOWOGE zu Buche, dass diese über
einen hohen Bestand an modernen Neubauwohnungen aus den letzten Jahren der DDR
verfügt, den sie aber auch im Rahmen einer klugen und konsequenten Geschäftspolitik von Anfang an – wegen des insgesamt guten
Ausgangszustands – kostengünstig und in Gänze modernisiert hat.
n Viertens erweisen sich die im
Bürgerbegehren geforderten Kriterien als höchst obskur und sozial
trugschlüssig, wenn man im Einzelnen nachfragt, was es konkret bedeuten würde,
wenn der angestrebte Bürgerentscheid erfolgreich sein würde:
l Auf jeden Fall würde es
an der jetzigen Mietensituation erst einmal nichts ändern, denn die – siehe
oben – ist gerichtsfest allein an den Mietspiegel und seine Regeln und
an nichts anderes – auch nicht an einen Bürgerentscheid in Lichtenberg – gebunden.
l Wenn ein Unternehmen
dennoch und zusätzlich beschließen würde, diesen Kriterien zu entsprechen,
würde dann nicht die – wie im Text des Bürgerbegehrens gefordert – Anbindung seiner
durchschnittlichen Kaltmiete an den „Durchschnittswert
aller Berliner Wohnungen“ zum
irrwitzigen Ergebnis führen können, dass die Mieten in sozial
problematischen Gebieten möglicherweise steigen und in „betuchteren“ Gebieten
sinken, weil die einen bislang deutlich unter dem Durchschnitt, aber die
anderen darüber liegen?
l Würde nicht auch die
geforderte Bindung der Mietpreisentwicklung an die Entwicklung des
„durchschnittlichen Nettoeinkommens in Berlin“ – da das Nettoeinkommen zwischen
den Bezirken und den Kiezen zum Teil erheblich vom Berliner Durchschnitt
abweicht – mitunter zu einer beträchtlichen Mehrbelastung in sozial
schwächeren Gegenden führen?
l Und wer von den
Unternehmen diese sozialpolitische Abenteuer nicht mitmacht, von dem
dürfte der Bezirk Unterstützung und Sponsoringgelder nicht annehmen! Und wem
würde das wirklich weh tun? Den Unternehmen, die ihr Geld im Bezirk Lichtenberg
dann nicht mehr „los werden“? Oder dem Bezirk, in dem viele kulturelle,
soziokulturelle und sportliche Projekte – siehe Punkt „Fünftens“ – eingehen
würden, weil sie nicht mehr ausreichend finanziert werden können?
l Und warum gibt es denn
in den Lichtenberger Bürgerämtern bzw. auf der bezirklichen Homepage
Informationen über Lichtenberger Wohnungsunternehmen? Um ihnen mit Hilfe des
Bezirksamtes Kunden und Mietprofite zuzuschanzen? Oder weil auch Lichtenberg
eine demografisch ausgewogene Bevölkerungsstruktur, also Zuzug, braucht? Wenn
aber Leute hierher ziehen sollen, dann müssen sie hier wohnen, und dazu müssen
sie zunächst wissen, wo es welche Wohnmöglichkeiten gibt. Und jede bezahlte
Anzeige in einer bezirkseigenen Publikation spart Steuermittel, abgesehen
davon, dass der überwiegende Teil der Werbung durch die Wohnungsunternehmen an
ihren eigenen Häuserwänden, auf eigenen Flächen, auf ihren eigenen Webseiten
usw. erfolgt.
n Fünftens scheint das
Begehren vordergründig gegen die HOWOGE und die Zusammenarbeit des Bezirkes
Lichtenberg mit der HOWOGE gerichtet zu sein. Nun ist die HOWOGE wegen ihrer
Auftragsvergabe zu Recht ins Zentrum öffentlicher Kritik und staatsanwaltlicher
Untersuchungen geraten, und deren einstige Absicht, die Kaltmiete nach der
Sanierung ihres Bucher Bestandes quasi zu verdoppeln (wenn auch durchaus im
Rahmen des Mietspiegels), musste ebenfalls zu Recht fallen gelassen werden. Aber
man darf das Kind jetzt nicht mit dem Bade ausschütten, denn ein
„Mietpreistreiber“ – das können die Zehntausenden von Mieterinnen und Mietern
in Lichtenberg bestätigen – ist die HOWOGE beileibe nicht. Sie hält sich
durchweg an den Mietspiegel, und ihre Mieten liegen in der Regel deutlich
unterhalb des Möglichen, wenn auch nicht im Billigbereich. Zu ihren Mieterinnen
und Mietern pflegt sie eine hohe Dienstleistungskultur. Es gibt viele
Beispiele, dass die HOWOGE Mietern entgegenkommt, die in soziale
Schwierigkeiten gekommen sind, und vor allem unterstützt sie unzählige soziale,
soziokulturelle und sportliche Projekte in unserem Bezirk, darunter als
Hauptsponsor den Tierpark Friedrichsfelde, das „Hans-Zoschke-Stadion“ (das den
Namenszusatz „HOWOGE-Arena“ trägt, was einigen Tugendwächtern als der „Gipfel
korrupter Verkommenheit“ gilt), das Kiezmanagement im Welsekiez, das jährliche
„Ostseefest“ am Malchower See, die Bürgerstiftung Lichtenberg sowie den Kinder-
und Jugendsport in unserem Bezirk. Als Vorzug erweist sich dabei, dass die
HOWOGE – anders als die meisten anderen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften –
ihren Wohnungsbestand fast ausschließlich im Bezirk Lichtenberg hat und sich – ganz
im Interesse ihrer Mieterinnen und Mieter – in ihrer Unterstützungs- und
Sponsoringarbeit vorwiegend auf unseren Bezirk konzentriert.
n Insgesamt wird für mich
sichtbar, wie unüberlegt und unterstellend zugleich das mit dem Bürgerbegehren
verfolgte Anliegen ist. Und ich kann die Frage nicht verdrängen, ob es
angesichts dessen nicht auch darum geht, den Namen eines fraktionslosen
Einzelverordneten rechtzeitig vor der nächsten BVV-Wahl ins Gespräch zu
bringen. Gewissermaßen in „werbewirksamer Kooperation“ mit einem Bürgerbegehren.
Deshalb empfehle ich: Nein sagen und weitergehen, wenn einem die
Unterschriftenliste unter die Nase gehalten wird.
(Holger Schmale in der Berliner
Zeitung vom 17. Mai 2010, Seite 4)
Es ist noch nicht
einmal fünf Jahre her, dass PDS und WASG ihr waghalsiges Unterfangen begonnen
haben, eine neue linke, gesamtdeutsche Partei zu schaffen. Schaut man heute auf
das Ergebnis, verblassen sogar die Erfolge der Grünen beim Aufbau ihrer Partei
in den 1980er-Jahren. Nicht einmal drei Jahre nach ihrer Gründung hat die Linke
sich als eine stabile und ungeahnt einflussreiche politische Kraft etabliert.
Sie hatte mehr als fünf Millionen Wähler bei der Bundestagswahl, sie ist in 13
Landtagen vertreten, und sie hat am Wochenende wie beiläufig die schwerste
Krise seit ihrem Bestehen bewältigt. Mit Bravour vollzog der Parteitag den
Generationswechsel an der Spitze und wählte eine Führung, die einer gelungenen
Quadratur des Kreises ähnelt.
Aber war da nicht noch
etwas? Es ist ein Phänomen dieser Partei, dass sie so unversöhnlich, verletzend
und abstoßend wie kaum eine andere über Personen und Programme streiten kann. Kommen
dann aber die Delegierten zum Parteitag zusammen, unterwerfen sie sich einer
gemeinsamen höheren Einsicht, die in der Regel von Gregor Gysi personifiziert,
artikuliert und exekutiert wird. Es herrscht dann so etwas wie ein fragiler
Burgfrieden zwischen all den Flügeln, Strömungen und Strudeln, die die Partei
sonst umtreiben. Das sieht nach außen gut aus.
Ob es der Partei aber
wirklich gut tut, ihre Konflikte bei diesen Kongressen einfach zu verdrängen,
ist fraglich. Es ist kein Ausdruck besonderer Streitkultur, wenn zum Beispiel
die Führungskrise vom Beginn des Jahres, die unappetitlichen Auseinandersetzungen
mit dem in Rostock zum Abschied gefeierten Bundesgeschäftsführer Dietmar
Bartsch praktisch kein Thema für den Parteitag ist. Man kann das als Ausweis
von Professionalität, von Politikfähigkeit nehmen. Doch zu einer wirklichen
Lösung gehört die offene Aufarbeitung, und daran mangelt es.
So werden die Konflikte
wieder aufbrechen. Die anstehende Programmdebatte bietet dazu reichlich
Gelegenheit. Freilich bezieht die Partei ihre anhaltende Attraktivität für
viele auch aus der Tatsache, dass sie überhaupt eine intellektuell anspruchsvolle
und manchmal eben sehr strittige Debatte über den Zustand unserer Gesellschaft
und ihre Perspektiven führt. Da sie prinzipiell systemkritisch denkt, hat sie
lange vor allen anderen die Ursachen der schweren Krise des Kapitalismus
benannt und Maßnahmen gefordert, die heute in aller Munde sind: eine strenge
Regulierung der Finanzmärkte zum Beispiel. Ihr Druck auf die anderen Parteien
ist auch erforderlich, um dabei endlich Fortschritte zu erzielen.
Das Wahlergebnis in
Nordrhein-Westfalen stellt sie womöglich vor die Entscheidung, direkt in die
erste Landesregierung in einem wichtigen westdeutschen Flächenstaat einzutreten.
Hier zeigt sich übrigens, dass die sonst mit ideologischem Eifer geführte
Debatte über Regierungsbeteiligung oder nicht auch in einem so kritisch
ausgerichteten Landesverband ganz schnell pragmatische Züge bekommt, wenn die
Frage des Mitregierens nicht nur theoretisch sondern plötzlich sehr praktisch
steht. Man kann den Sozialdemokraten nur raten, diese Option sehr ernsthaft zu
prüfen und eine tragfähige Beziehung zu den ungeliebten Verwandten aufzubauen.
Nichts spricht dafür, dass die Linke in absehbarer Zeit an Bedeutung verlieren
könnte. Im Gegenteil. Im nächsten Jahr könnte sich nach den Landtagswahlen in
Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit rot-roter
Koalitionen unter Führung der Linken ergeben. Noch einmal wird die SPD ihr den
Anspruch, dann auch den Ministerpräsidenten zu stellen, nicht verweigern
können. Dann geht es plötzlich um die Politikfähigkeit der SPD. Und um eine
linke Machtperspektive zur Bundestagswahl 2013.
Bei all ihren Irrungen
und Wirrungen gilt der Linken Respekt. Ihr gelingt die einzige
Ost-West-Vereinigung auf Augenhöhe in der Politik. Sie bindet Menschen an
unsere Demokratie, die sonst längst an das wachsende Nichtwählerlager verloren
wären. Sie benennt Probleme, die andere verschweigen. Und sie ist dabei, sich
zu häuten. Der neuen engeren Führung gehören nur noch zwei ehemalige
SED-Mitglieder an, aber drei zuvor Parteilose und fünf ehemalige
Sozialdemokraten. Es entsteht wirklich eine neue Partei, deren Mitglieder schon
zu einem Drittel keiner der Vorgängerinnen mehr angehört haben.
Diesen Erfolg verdankt
sie neben Gregor Gysi vor allem zwei Männern: Lothar Bisky und Oskar
Lafontaine, die jetzt die erste politische Reihe verlassen haben. Sie haben,
man muss es einmal so feierlich sagen, sich verdient gemacht um die Demokratie
in Deutschland.
Zum Sparpaket der Bundesregierung:
Reiche und
Profiteure der Krise werden geschont, Erwerbslose und
Familien müssen bluten
Material der Bundestagsfraktion DIE LINKE
Arbeitskreise I und IV (verantwortlich: Gesine Lötzsch und Klaus
Ernst)
n Die Bundesregierung
hat auf ihrer Kabinettsklausur am 6./7. Juni 2010 ein Sparpaket beschlossen, mit dem gegenüber dem Haushalt 2010 in den
vier kommenden Jahren rund 80 Mrd. Euro
Minderausgaben und Mehreinnahmen bewirkt werden sollen. Auf 2010
entfällt eine Summe von 11,2 Mrd. Euro, in 2012 sollen es 19,1 Mrd. Euro, in
2013 23,7 Mrd. Euro und in 2014 27,6 Mrd. Euro sein. Trotzdem bleibt für 2014
immer noch eine Finanzierungslücke von 5,6 Mrd. Euro.
n Das größte Sparpaket
in der Geschichte der Bundesrepublik ist tatsächlich nichts anderes, als ein
Kürzungspaket. Denn rd. 30 Mrd. Euro der Maßnahmen sollen über Kürzungen im
sozialen Bereich eingesammelt werden. Für den Rest soll die Wirtschaft
aufkommen, wobei völlig unklar ist, ob die anvisierten Mehreinnahmen jemals
zustande kommen. Ziemlich sicher ist, dass die Wirtschaft die Kosten über
Preiserhöhungen auf die Bürgerinnen und Bürger abwälzen wird.
n Bildung und Forschung
sollen vorerst nicht angetastet werden. Am im Koalitionsvertrag aufgestellten
Ziel, bis 2013 zusätzlich 12 Mrd. Euro für Bildung, Forschung und Entwicklung
bereit zu stellen, will die Bundesregierung fest halten. Dies klingt erst mal
gut. Allerdings entfallen von diesen geplanten Mehrausgaben auf Bildung nur 1,5
Mrd. Euro pro Jahr, was den Bedarf bei weitem nicht deckt. Außerdem müssen die
Länder, die den Hauptteil der Bildungsausgaben aufbringen, dank verfehlter
Steuerpolitik des Bundes und Schuldenbremse eigene Sparpakte auflegen und dabei
fast unweigerlich bei der Bildung zulangen, so dass die 1,5 Mrd. Euro schnell
zunichte gemacht sein werden.
n Das Kürzungspaket der
Regierung ist ein unvollständiges
Sammelsurium mit heftiger sozialer Unwucht. Bei Hartz IV-Beziehenden,
Arbeitslosen und Familien wird rigoros gespart. Die Beteiligung der Wirtschaft
am Sparpaket ist dagegen übersichtlich.
Die Brennelementsteuer, die am meisten bringen soll, wird von der
Bundesregierung an die strikt abzulehnende Laufzeitverlängerung von
Atomkraftwerken geknüpft. Sie stellt außerdem keine Belastung der Unternehmen,
sondern eine teilweise Abschöpfung von zusätzlichen Gewinnen der
Atomwirtschaft, die durch den Emissionshandel und die Laufzeitverlängerung erst
ermöglicht werden. Andere Beiträge, die die Wirtschaft angeblich leistet
(Luftverkehrsabgabe, Bahndividende), werden im Ergebnis die Verbraucher
belasten, weil die Unternehmen die Kosten umlegen werden. Die geplante
Bankenabgabe ist kein Beitrag zur Finanzierung der Krisenkosten, sondern soll
die Banken bei der nächsten Finanzkrise retten.
n Die Bankenabgabe fällt zudem sehr bescheiden aus. Andere Maßnahmen
zur angemessenen Haftung der
Finanzmarktbranche sollen auf internationaler und europäischer Ebene
voran gebracht werden, was angesichts
der erwartbaren Widerstände auf dieser Ebene als reines Placebo gelten muss. Von Maßnahmen zur Umverteilung von oben nach unten durch die Anhebung des
Spitzensteuersatzes - und einer gerechteren
Erbschaftssteuer sowie eine Vermögenssteuer findet sich in dem Paket keine Spur. Diejenigen, die an den Finanzspekulationen
besonders gut verdient haben, bleiben also außen vor. Die Einsparungen im sozialen Bereich und im
öffentlichen Dienst werden zu mehr
Arbeitslosigkeit führen und die Binnennachfrage
endgültig abwürgen.
Elemente des Sparpakets aus Sicht der LINKEN:
|
Maßnahmen |
Inhalt |
Bewertung |
|
Ökologische Steuern (Volumen 9,5 Mrd. Euro
bis 2014) |
Weniger Ausnahmen bei
der Ökosteuer, Abgabe auf Flugtickets |
Beides sinnvoll;
fordert die LINKE seit Jahren. |
|
Beteiligung von Unternehmen (Volumen 19,2 Mrd.
Euro) |
·
Brennelementesteuer ·
Bankenabgabe ·
Abschöpfung Bahngewinne ·
Vorrang Staatsforderungen bei ·
Insolvenz |
l Eine Sondersteuer
auf Atomenergie ist zu befürworten, darf aber nicht an
Laufzeitverlängerungen geknüpft werden. l Eine Bankenabgabe sollte
nur die Banken betreffen, die von Staatshilfen profitiert haben und
übermäßige Risiken eingegangen sind, nicht Sparkassen und
Genossenschaftsbanken. Mit zwei Mrd. € ist die Beteiligung der Banken zudem
zu niedrig. DIE LINKE will durch eine Finanztransaktionssteuer 8-15 Mrd.
€ jährlich einnehmen und Banker-Boni
mit einer bis vier Mrd. Euro besteuern. l Bei der Bahndividende
besteht die Gefahr, dass statt einer Aufgabe der Expansionsstrategie eine
Einschränkung von notwendigen Investitionen und eine Verteuerung der Preise
erfolgen. l Fiskusprivileg:
Positiv: Schwächung der Gläubigerstellung von Banken; kann allerdings
problematisch für Überlebenschancen von Unternehmen werden;
notwendig: Überarbeitung der
Insolvenzordnung |
|
Sozialausgaben Erwerbslose Volumen: 29,5 Mrd. € Elterngeld und Wohngeld Volumen: 0,7 Mrd. € |
Erwerbslose: Umwandlung von Pflicht-
in Ermessensleistungen, Effizienzverbesserungen Vermittlung SGB II Abschaffung Zuschlag
ALG II nach Übergang von ALG I kein Zuschuss mehr für Rentenversicherung bei
ALG II Elterngeld: Abschaffung Elterngeld
bei ALG II Senkung Lohnersatzrate
von 67 auf 65 Prozent Wohngeld: Streichung Heizkostenzuschuss |
Erwerbslose: l trotz weiterhin hoher
tatsächlicher Arbeitslosigkeit wird großer Teil der aktiven
Arbeitsmarktpolitik weggekürzt; vom „Fördern“ bleibt nichts mehr übrig;
Ermessensleistungen können Willkür Vorschub leisten. l Abschaffung
befristeter Zuschlag verschärft sozialen Abstieg langjährig Beschäftigter. l Kürzung bei Renten
führt zu mehr Altersarmut und höherer Belastung der Kommunen (Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung). Elterngeld: Abschaffung Elterngeld
bei ALG II trifft Eltern in Hartz IV materiell sehr hart und nimmt ihnen den
letzten Rest der Anerkennung Erziehungsarbeit. Wohngeld: Heizkostenzuschuss
beim Wohngeld wegen hoher Energiepreise weiterhin notwendig. Alle Maßnahmen führen
zu sinkenden Einkommen und damit sinkender Konsumnachfrage. |
|
Bundeswehr Volumen: 4,0Mrd. € |
Prüfauftrag für
Streitkräftereform |
Pläne noch sehr vage,
faktisch Einstieg in Berufsarmee. Kein einziges Rüstungsprojekt wurde gestrichen. |
|
Verwaltung Volumen: 13,4 Mrd.€ |
Personal: Streichung von 10.000
Stellen, Gehaltskürzung von 2,5 Prozent bei
Beamten Ausgaben: Kürzung flexibler und
disponibler Ausgaben der
Bundesverwaltungen |
Personal: Beeinträchtigung der Verwaltung, höhere
Arbeitslosigkeit durch Stellenwegfall, geringere gesamtwirtschaftliche
Nachfrage. Ausgaben: Kürzungen bei Ausgaben
des Bundes können sinnvoll sein (z.B. Rüstungsprojekte, Auslandseinsätze);
Sparvolumen bei flexiblen und disponiblen Aufgaben nicht konkretisiert und
gesichert („Luftbuchungen“) |
|
Sonstiges Volumen: 5,4 Mrd. € |
Verschiebung Baubeginn
Stadtschloss Berlin Zinsersparnis |
l Schloss ist überflüssig, l Zinseinsparung nur bei Erfolg des
Programms; wird Binnennachfrage geschwächt und Konjunktur abgewürgt, umso
höhere Ausgaben |
Fazit:
n Gespart wird vor allem an
Erwerbslosen, Hartz IV-Beziehenden und Familien. Allein in der Arbeitsmarktpolitik sollen durch die Umwandlung von Anspruchs- in Ermessensleistungen bis 2014 16 Mrd.
Euro eingespart werden. Was genau gemacht werden soll, ist noch völlig unklar. Stellt man jedoch in Rechnung, dass
der Eingliederungstitel im SGB II derzeit 6,6 Mrd. und im SGB III rund 12 Mrd. Euro pro Jahr
beträgt (in letzterem auch Maßnahmen wie das Kurzarbeitergeld enthalten), wird deutlich, dass die
Arbeitsmarktpolitik ohne Rücksicht auf die Perspektiven der Betroffenen zum Sparschwein der Nation gemacht
wird. Vom viel beschworenen Fördern von Erwerbslosen wird dann erst recht nichts mehr übrig
bleiben. Dabei ist aktive Arbeitsmarktpolitik angesichts einer tatsächlichen
Arbeitslosigkeit von 4,45 Mio. (im Mai
2010) nach wie vor dringend nötig.
n Bei Hartz IV soll mit dem Übergangszuschlag das letzte
Element, das nach Abschaffung der Arbeitslosenhilfe den sozialen Absturz nach
dem Arbeitslosengeld mildert, gestrichen werden. Die bereits auf ein klägliches
Maß geschrumpften Rentenbeiträge werden
vollends abgeschafft. Eltern in Hartz IV, denen bei der Einführung des
Elterngeldes bereits ein Jahr Erziehungsgeld gestrichen wurde, wird nun auch
noch das Mindestelterngeld von 300 Euro
weggenommen (Ausnahme: Erwerbstätige mit aufstockenden Leistungen nach
SGB II). Dabei wird völlig unterschlagen, dass der Zweck des
Elterngelds eine finanzielle Unterstützung bei der Kindererziehung ist, und nicht die
Existenzsicherung von Eltern oder Kindern. Eltern in Hartz IV wird diese Honorierung von Erziehungsarbeit
genommen. Auch wird selbst im ersten Lebensjahr des Kindes mit Arbeitsanreizen argumentiert, die
nicht beeinträchtigt werden sollen. Zwischen Eltern, die Elterngeld als Lohnersatzleistung beziehen, und
Eltern in Hartz IV wird damit mit völlig ungleichem Maß gemessen. Es gibt offenbar Kinder, die mehr und welche,
die weniger erwünscht sind!
n Dieses Sparpaket ist hochgradig unsozial. Es zeigt ganz
klar: Schwarz-Gelb schont die
Verursacher und Profiteure der Krise und bitte die kleinen Leute und die
Familien zur Kasse. Die am wenigsten haben, müssen am meisten bluten. Spekulanten, Hochverdienende,
Vermögende und Erben kommen dagegen ungeschoren
davon. Das ist nicht nur feige, sondern auch Gift für die wirtschaftliche
Erholung.
n DIE LINKE fordert dagegen eine
grundsätzliche Umkehr in der Steuerpolitik. Mit der Wiedereinführung der Vermögenssteuer als
Millionärssteuer, eine höheren -Spitzensteuersatz bei der Einkommenssteuer,
eine gerechtere Erbschaftssteuer, eine Reform der Unternehmensbesteuerung, eine
Finanztransaktionssteuer, eine Verbesserung des Steuervollzugs sowie eine
Steuer auf Banker-Boni können jährlich
rund 160 Mrd. Euro eingenommen
werden und die Krisenverursacher und -gewinnler gerecht an den Kosten der Krise
beteiligt werden. Alle anderen Wege führen in eine Sackgasse der Stagnation und
der sozialen Ungerechtigkeit.
„Vier von
drei Deutschen können nicht rechnen.“ Zu den Vorwürfen an DIE LINKE nach der Bundespräsidentenwahl
n An diesen bekannten satirischen Spruch werde ich seit dem
30. Juni immer wieder erinnert. Am Abend dieses 30. Juni 2010 wurde die
Entsorgung von Christian Wulff, des letztverbliebenen Konkurrenten von Frau
Merkel um Parteivorsitz und Kanzlerschaft, mit dem 3. Wahlgang zum neuen
Bundespräsidenten erfolgreich vollzogen. Unmittelbar danach warfen die Spitzen
von SPD und Grünen der LINKEN unisono vor, mit ihrer Stimmenthaltung im 3.
Wahlgang einen Bundespräsidenten Wulff erst ermöglicht und eine rot-grüne
Alternative, womit man wohl Joachim Gauck meinte, verhindert zu haben. Das ist
schon rein rechnerisch falsch.
n Der bisherige niedersächsische Ministerpräsident Wulff
erhielt zwar in den beiden ersten Wahlgängen nicht die erforderliche absolute
Mehrheit. Aber im dritten Wahlgang votierten mehr als 50 Prozent der Wahlfrauen
und Wahlmänner für ihn, und mehr als 50 Prozent sind eine absolute Mehrheit.
Wie die Stimmverweigerung durch ca. 40 Bundesversammlungs-Delegierte der
schwarz-gelben Koalition im ersten und zweiten Wahlgang zu werten ist, wird
immer etwas Spekulation bleiben. Aber keine Spekulation ist, dass die
absolute Mehrheit des 3. Wahlganges auch nicht zu knacken gewesen wäre, hätte
DIE LINKE für Gauck gestimmt. Wenn also Gabriel, Nahles, Roth u. a. dennoch
ihren Vorwurf an die LINKE gebetsmühlenartig wiederholen, beweist das nur, dass
sie zu einfachsten Rechenoperationen nicht in der Lage sind. Oder nicht sein
wollen und schlicht mit den „vier von drei Deutschen“ spekulieren.
n Aber dieser Vorwurf an DIE LINKE ist auch
politisch verlogen. Denn es war DIE LINKE, die der SPD und den Grünen die
Aufstellung eines geeigneten gemeinsamen Kandidaten als Alternative zum
CDU-Vorschlag angeboten hatte. Und es waren SPD und Grüne, die nicht einmal
eine Antwort auf diesen Vorschlag für erforderlich hielten und stattdessen brüsk
DIE LINKE aufforderten, den von SPD und Grünen vorgeschlagenen Kandidaten zu
wählen. Sowohl lange vor der Bundesversammlung als auch vor dem dritten
Wahlgang.
n Dass für DIE LINKE Joachim Gauck nicht wählbar war, hatte
sie rechtzeitig und immer wieder gesagt. Und das aus drei Gründen:
Zum ersten diente die Nominierung
Gaucks lediglich dazu, CDU, CSU und FDP in einen moralischen Zugzwang zu
bringen, weil sie sich entgegen ihrem fortlaufenden Bekenntnis zur „friedlichen
Revolution in der DDR“ denn doch gegen einen ehemaligen Akteur dieser
„friedlichen Revolution“ entscheiden mussten. Dass dieses
politisch-taktische Kalkül teilweise aufgegangen ist, rechtfertigt aber nicht,
dass die Nominierung für das höchste Staatsamt vorrangig in der Absicht
erfolgte, die Regierungskoalition zu ärgern.
Zum zweiten vertritt Joachim Gauck
offen innen- und außenpolitische Positionen, die im völligen Gegensatz zur von
dem Amt erwarteten Überparteilichkeit stehen und auch den Positionen der LINKEN
diametral entgegengesetzt sind. Hinzu kommen seine offene Ablehnung der LINKEN
und sein Bedauern über deren Existenz und Stärke.
Zum dritten hatte Gauck in seiner
Tätigkeit als Leiter der MfS-Unterlagenbehörde Verantwortung dafür, dass diese
Behörde weit über die auch von PDS und LINKEN befürwortete Aufklärung und
Bestrafung von DDR-Unrecht hinaus zu einer Institution geworden ist, die sich
einem differenzierten Umgang mit DDR-Biografien entgegengestellt. Gauck hat
wesentlichen Anteil daran, dass quasi eine leere Karteikarte aus dem MfS-Archiv
gezielt, undifferenziert und ohne wirklichen Beweis zur öffentlichen
Diffamierung der jeweiligen Person bzw. Partei eingesetzt wurde. Sowohl
seine einseitige Parteinahme in politischen Fragen als auch die unter seiner
Leitung vollzogene Entwicklung seiner Behörde sind keine Qualifikation für ein
Amt, das die gesamte Gesellschaft zusammenführen und deren Interessen gegenüber
der Politik vertreten soll.
n Dem diametral entgegen steht die bekannte Journalistin Luc
Jochimsen, die von der LINKEN als Kandidatin aufgestellt war. Deren
journalistisches Markenzeichen bestand gerade in dem unbedingten Respekt und der Achtung,
die sie immer allen Zuschauern entgegengebracht hat, die sich keinem
Argument verschloss und immer um umfassende Informationen bemüht war, um dem
Publikum eine eigene Meinungsbildung zu ermöglichen. Das wäre eine wirkliche
Eignung für die Aufgabe einer Bundespräsidentin gewesen. .
n DIE LINKE – so werden Politiker von SPD und Grünen in
einigen Medien zitiert – hätte bereits im ersten Wahlgang Christian Wulff
verhindern und Joachim Gauck inthronisieren können, wenn sie nicht eine eigene
Kandidatin aufgestellt hätte. Auch das ist eine Milchmädchenrechnung. Denn
hätte DIE LINKE von Anfang an Gauck ihre Stimmen geben können, wäre es mit Gewissheit
weder zu den Abweichlern in der Regierungsdelegation noch zum zweiten und
dritten Wahlgang gekommen.
Direkte Demokratie
weiter ausgebaut
n In zweiter Lesung hat
das Berliner Abgeordnetenhaus am 1. Juli 2010 das Gesetz zur Durchführung von
Volksbegehren und Volksentscheiden novelliert und damit für mehr
Rechtssicherheit und Transparenz gesorgt.
a) Mehrere Anträge auf
Durchführung eines Volksbegehrens zur Einleitung eines Volksentscheides – z.B.
zur Offenlegung der Privatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe und zur
Verbesserung der Situation in den Kitas – waren von der Rechtsaufsicht des
Senats (Innenverwaltung) für nicht oder nur teilweise zulässig erklärt worden.
Anschließend hatte das Landesverfassungsgericht doch die Zulässigkeit
festgestellt.
b) Jetzt ist auf Antrag
der rot-roten Koalition beschlossen worden, dass die Innenverwaltung, sofern
deren Rechtsaufsicht ein beabsichtigtes Plebiszit vollkommen oder teilweise für
nicht zulässig hält, das Landesverfassungsgericht anrufen muss.
c) Damit wird auch der
Senat aus der unangenehmen Doppelrolle genommen, einerseits Verfahrenspartner
(denn in der Regel richten sich Plebiszite gegen die Regierungspolitik) und
andererseits Entscheidungsinstanz sein zu müssen. Und die Entscheidung über
eine Nichtzulässigkeit bzw. eine Nichtverbindlichkeit verliert den Geruch eines
Willkürakts.
n Neu geregelt wurde eine
Offenlegungspflicht für Geld- und Sachspenden. Sofern diese – als Geld-
und Sachleistungen – aus der Hand eines Spenders zusammen 5.000 Euro
überschreiten, müssen sie unter Angabe des Spenders öffentlich gemacht werden.
Selbstverständlich sind Spenden nicht verboten, außer – wie jetzt auch geregelt
wurde – für Fraktionen und Betriebe ab 25 Prozent Landesbeteiligung. Aber
sowohl der Volksentscheid zu Tempelhof als auch der zu „Pro Reli“ haben
gezeigt, dass finanziell potente Unternehmen, große Medien und auch
Organisationen (wie z.B. die beiden christlichen Kirchen) hinter so mancher
Initiative stehen und im Grundsatz auch eigene kommerzielle bzw. politische
Interessen verfolgen. Das ist nicht verboten, aber die Bevölkerung soll wissen,
mit wem sie bei einer positiven Stimmabgabe in einem Boot sitzt.
n Bezirkliche Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden in Berlin erst
unter Rot-Rot – ab da allerdings zu bundesweit einmaligen Bedingungen (die
völlige Gleichsetzung von Vertretungs- und direkter Demokratie, weitreichende
Entscheidungskompetenzen der BVV und so der Bürger, niedrige Quoren, bürgernahe
Verfahren). Zur ersten Lesung haben SPD und LINKE ebenfalls am 1. Juli 2010
weitere Vereinfachungen ins Parlament eingebracht.
n Vor allem sind einige bisher offene Fragen klargestellt und
eindeutig geregelt worden.
a) So müssen jetzt alle Einladungen und Beschlüsse der BVV
und der öffentlich tagenden Ausschüsse sowie alle Mitteilungen des
Bezirksamtes über die Umsetzung von Beschlüssen rechtzeitig und vollständig
der Bevölkerung bekanntgegeben werden.
b) Die Bürgerfragestunde ist nunmehr in jeder
BVV-Tagung anzubieten. Vor allem CDU-geführte Bezirke hatten diese Regelmäßigkeit
zu unterlaufen versucht.
c) Über einen Einwohnerantrag haben Einwohner die
Möglichkeit, die BVV zu zwingen, ein Thema auf die Tagesordnung zu setzen, auch
wenn es keine Fraktion will. Es hat aber bisher nur einen einzigen Einwohnerantrag
gegeben, weil dieses an ein zu hohes Quorum (1 Prozent der über 16-jährigen)
gebunden war. Jetzt reichen 1.000 Unterschriften.
d) Neu ist auch, dass nicht mehr eine Mindestbeteiligung über den
Erfolg eines Bürgerentscheids bestimmt, sondern ein Zustimmungsquorum
von 10 Prozent.
e) Wenn sowohl eine Trägerinitiative als auch das Bezirksamt
jeweils eine eigene Vorlage zur alternativen Abstimmung gestellt und beide das
erforderliche Quorum erreicht haben, musste bisher die Bevölkerung gesondert
entscheiden, welche der beiden konkurrierenden Vorlagen vorgezogen werden
sollte. Dieses komplizierte Verfahren haben wir vereinfacht; jetzt „gewinnt“
die Vorlage, auf die die meisten Ja-Stimmen entfallen.
n Wie auf Landesebene, so haben wir deshalb auch
auf Bezirksebene eine Veröffentlichungspflicht für Spenden eingeführt, wenn
alle Geld- und Sachspenden aus einer Hand zusammen den Gesamtwert von 5.000
Euro überschreiten. Nicht spenden dürfen auch hier Fraktionen sowie Unternehmen ab
25-prozentiger Landesbeteiligung.
n In Berlin kann die Bevölkerung in einem Bürgerentscheid
über alles entscheiden, worüber auch die BVV entscheidungsberechtigt ist. Diese
völlige Gleichsetzung von direkter und Vertretungsdemokratie bedeutet aber
auch, dass die Bevölkerung nicht verbindlich entscheiden oder lediglich
Empfehlungen abgeben kann, worüber auch die BVV kein verbindliches Entscheidungsrecht
bzw. lediglich die Möglichkeit der Empfehlung an das Bezirksamt zusteht.
a) Wenn z.B.. das Land, der Bund oder andere beteiligt sind, kann
die BVV nicht über deren Handeln und also auch nicht abschließend in der Sache
entscheiden, sondern lediglich eine Empfehlung geben, worum sich das Bezirksamt
im Ensemble aller Verantwortlichen bemühen möge.
b) Auch wenn Landes-, Bundes- oder Europarecht etwas verbindlich
vorschreiben, kann die BVV dies nicht für einen Bezirk außer Kraft setzen.
In solchen Fällen ist
oft die Enttäuschung bei der Bevölkerung groß. Deshalb haben wir jetzt alle
Beteiligten verpflichtet, von Anfang an und auf jedem Unterschriftenzettel über
den Verbindlichkeitsgrad des Bürgerentscheids zu informieren. So erfolgt die
Beteiligung im vollen Wissen um deren Wirkungskraft.
n Nicht gefolgt sind wir dem Vorschlag,
a) nur Bürgerentscheide zuzulassen, wenn die BVV auch abschließend
entscheiden darf, weil das eine Eingrenzung der direkten Demokratie wäre.
b) Und wir haben auch nicht die Idee aufgegriffen, den BVV per
Gesetz eine Allzuständigkeit für alles zu übergeben, was im Bezirk geschieht.
Denn das widerspricht den Realitäten in der Einheitsgemeinde Berlin, wo nicht
weniges im Bezirk – siehe oben – eine gesamtstädtische Dimension besitzt, und
in gesamtstädtischen Angelegenheiten hat eben eine BVV nicht zu entscheiden.
Gesundheitskampagne: Das Solidarsystem verteidigen und
ausbauen
n Die schwarz-gelbe
Koalition im Bundestag sowie die Bundesregierung tun zurzeit alles, um die
sozialen Ungerechtigkeiten, die unter Rot-Grün eingeleitet worden sind, zu
toppen. Mit dem Sparpaket wird bei den Schwächsten kräftig zugelangt, während
die Beiträge, die den Unternehmen, den Banken und den Hochverdienenden
abgefordert fordern, bei genauer Betrachtung – wie der Vorsitzende der Linkspartei,
Klaus Ernst, sagte – zu einem großen Teil „reine Placebo-Politik“ sind.
n In dieses Konzept
gehört der massive Angriff, der – vor allem initiiert von den Neoliberalen –
auf das Gesundheitssystem geführt wird und der zur Beseitigung der
solidarischen Krankenversicherung und zur Installierung einer
einkommensunabhängigen Kopfpauschale führen soll. In Untermauerung der
politisch gewollten sozialen Schieflage sollen von den in den gesetzlichen
Krankenkassen Versicherten zusätzliche Beitrage abkassiert und die Unternehmen
und Besserverdienenden geschont und entlastet werden. Zu Recht hat Dr. Martina
Bunge, gesundheitspolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag, dies – nach
der Einführung von Hartz IV und der Erhöhung des Renteneinstiegsalters – als
„den dritten großen Angriff auf den Sozialstaat“ charakterisiert.
n Bei der Kopfpauschale
soll jede bzw. jeder gesetzlich Versicherte eine monatliche Kostenabgabe in
gleicher Höhe – unabhängig vom Einkommen – an die Kassen zahlen. Das würde – je
nach jetziger Beitragshöhe – zu Absenkungen oder Anhebungen des monatlichen
Beitrags führen. Nur: Wer mehr verdient und bisher auch mehr bezahlt, hätte
dann einen geringeren Beitrag zu entrichten und so einen Vorteil. Hingegen
hätte, wer wenig verdient und jetzt wenig zahlt, einen unter Umständen deutlich
höheren Beitrag zu leisten.
n Um ihre Defizite – die
sich vor allem aus der Vielzahl an Kassen, aus deren überbordenden internen
Kosten, aus einem wegen der Konkurrenz zum Teil sachfremden Leistungsangebot
und der entfesselten Preisbildungsfreiheit der Pharmaindustrie ergeben –
auszugleichen, können die Kassen Zusatzbeiträge erheben. Diese sollen aber
nicht 2 Prozent des Einkommens überschreiten, wurde heute beschlossen. Ist
nicht wenigstens das angesichts der Einkommensspanne sozial gerecht? Doch alle,
die rechnen können, wissen, dass zwei Prozent bei niedrigen Einkommen eine
weitaus höhere Realbelastung darstellen als zwei Prozent bei höheren und hohen
Einkommen. Und ganz nebenbei ist zu fragen, wozu wir eigentlich diese Fülle
an Kassen mit ihren explodierenden internen Kosten brauchen, wozu es das System
der Privatversicherung gibt und warum keine Preisbindung für die
Pharmaindustrie existiert…
n Unter dem Strich bleibt
zu konstatieren: Das bisherige solidarische System – dass die stärkeren
Schultern zugunsten der Schwächeren auch stärker belastet werden – wäre damit
völlig beseitigt. Die Starken würden nämlich ent-, und die Schwächeren
würden belastet. Und die Stärksten würden wieder nicht herangezogen, weil sie
nämlich in der Regel gar nicht gesetzlich versichert sind. Sozial
ausgewogen und solidarisch gerecht sind anders…
n Das kann und das darf
nicht ohne entschiedenen Widerstand hingenommen werden, und dieser hat sich
bereits zu formieren begonnen, denn diese verhängnisvollen Umbrüche im
Gesundheitssystem haben nachhaltige fatale Auswirkungen auf das alltägliche
Leben nahezu der gesamten Gesellschaft. Gewerkschaften, Sozialverbände und
andere Initiativen machen bereits mobil. Unter dem Motto. „Köpfe gegen die
Kopfpauschale“ hat sich am 27. April
unter der Dach des DGB ein Aktionsbündnis
von 18 Verbänden und Organisationen zusammen gefunden, dem mehr als 25
Millionen Mitglieder angehören. Auch hervorragende Persönlichkeiten wie z.B.
Lea Rosch, Dieter Hildebrandt oder Friedrich Schorlemmer wirken im
Aktionsbündnis mit. Wie Annelie Buntenbach, Bundessekretärin des DGB, bei der
Konstituierung des Aktionsbündnisses unterstrich, will das Bündnis die
kommenden Monate nutzen, um die breite gesellschaftliche Ablehnung der
Kopfpauschale in eine aktive Bürgerbewegung zu verwandeln. „Wir laden alle
Bürgerinnen und Bürger ein,“ – so Annelie Buntenbach – „sich im Rahmen des
Bündnisses in den Ländern, Städten und Gemeinden gemeinsam für eine
solidarische Krankenversicherung der Zukunft gegen die Kopfpauschale zu
organisieren.“ Auch die Volkssolidarität hat bereits viele Unterschriften gegen
die Kopfpauschale gesammelt.
n Auch der Bundesvorstand der Partei DIE LINKE hat im
Frühjahr 2010 beschlossen, sich mit einer eigenständigen Kampagne in diesen
Widerstand einzureihen. Ausdrücklich hat der Rostocker Parteitag der LINKEN den
neu gewählten Parteivorstand beauftragt, „die begonnene Gesundheitskampagne zum
Erfolg zu führen“. Im Kern geht es bei der Gesundheitskampagne der LINKEN – wie
es im Parteivorstandsbeschluss heißt – um drei Schwerpunkte:
l „Die
Einführung einer Kopfpauschale als Grundprinzip zur Finanzierung des
Gesundheitssystems zusammen mit einem breiten Bündnis verhindern;
l ein breites gesellschaftliches Bündnis
zur Einführung einer Bürgerversicherung herstellen und dies als
Alternative zur Kopfpauschale auf die politische Agenda setzen;
l in regionalen und lokalen Bündnissen
zur Verbesserung der gesundheitlichen Vorsorge und Versorgung als öffentliches Gut
beitragen.“
n Offensichtlich wegen des sich sofort formierenden breiten
Widerstands in der Gesellschaft fühlte sich die schwarz-gelbe Bundesregierung
veranlasst, die Pläne des FDP-Gesundheitsministers zur Einführung einer sog.
Kleinen Kopfpauschale vorerst auf Eis zu legen. Das ist ein erster Erfolg,
der aber nicht zum Erlahmen des Widerstands, sondern zu seiner Stärkung führen
sollte. Denn die neoliberalen Pläne sind – wie z.B. die schwarz-gelben
Aktivitäten in diesen Tage zeigen – überhaupt nicht aufgegeben. Insofern stehen
wir also mit der Gesundheitskampagne erst am Beginn des Kampfes für eine
solidarische Bürgerversicherung. Dafür sollten sich alle rüsten, und dafür
müssen noch viel mehr gewonnen werden. Es geht hier ja um die ureigenste Sache
einer und eines jeden sowie der Familien.
n Neben der Verhinderung der unsozialen Kopfpauschale und der
Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung, an der alle (also auch
diejenigen, denen bislang die Privilegien einer privaten Versicherung zugute
kommen) beteiligt sind, schält sich die ärztliche Versorgungssituation
als Schwerpunkt heraus, der im Rahmen des 3. Punktes unseres Bundesvorstandesbeschlusses
gerade in unserem Territorium an Relevanz gewinnt. Bis vor einigen Jahren war
Berlin – adäquat zu den Bezirksstrukturen – in zwölf Versorgungsgebiete
aufgeteilt. In jedem dieser Gebiete galten bestimmte Mindeststandards hinsichtlich
der Anzahl von Haus- und niedergelassenen Fachärzten. Waren diese
Mindeststandards in einigen Bezirken nicht erfüllt, konnten sich die
entsprechenden Fachärzte nicht in Gebieten niederlassen, in denen eine ausreichende
Versorgung ohnehin gegeben war.
n Auf Drängen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) wurden
vor einigen Jahren die Bezirksstrukturen als ärztliche Versorgungsgebiete
abgelöst und die Stadt Berlin zu einem einzigen Versorgungsgebiet erklärt. Daraus
entwickelten sich starke Disproportionen zugunsten der Gegenden mit viel
Privatpatienten und zuungunsten der Regionen mit vielen Kassen- und sozial
schwachen Patienten. Nun hat die KV selbst den Gedanken geäußert, wieder die
zwölf Versorgungsgebiete einzuführen, und das sollten wir im Rahmen der
Gesundheitskampagne unterstützen.
n Zunächst wäre es in den nächsten Wochen wichtig, möglichst
viele – über Gespräche im Familien- und Freundeskreis, in politischen
Organisationen, mit Ärzten und Zahnärzten – zum Engagement gegen die
Kopfpauschale sowie für die Beibehaltung und den Ausbau des Solidarprinzips in
Gestalt der solidarischen Bürgerversicherung zu gewinnen.
n Darüber hinaus wird DIE LINKE im zweiten Halbjahr
bundesweit
l an mehreren Ständen mit den Bürgerinnen und
Bürgern ins Gespräch kommen;
l Informations- und Argumentationsmaterialien in
die Briefkästen stecken;.
l auf Veranstaltungen mit Fachleuten Fragen des
Gesundheitssystems sowie der medizinischen Versorgung vor Ort erörtern.
Auch hier gilt: Das
klappt nur, wenn sich möglichst viele Betroffene zusammenfinden, an diesen und
anderen Aktionen beteiligen, weitere Betroffene aufrütteln und das
Solidarsystem verteidigen bzw. auf seinen Ausbau drängen.
(Unter
Verwendung eines Materials von Inge Junginger und Rolf Lämmel.)
n Die letzten Umfrageergebnisse für Berlin zeigen, dass sich die
Grünen der 30-Prozent-Marke nähern, dass Renate Künast vor Amtsinhaber Klaus Wowereit
liegt, wenn es darum geht, wer nach den nächsten Wahlen den Chefsessel im Roten
Rathaus einnehmen sollte. Ansonsten haben sich die SPD um 25 Prozent, die CDU
bei 20 und DIE LINKE um 15 Prozent eingepegelt. Die FDP würde an der
5-Prozent-Hürde scheitern und nicht mehr im Abgeordnetenhaus vertreten sein.
n Diese Ergebnisse deuten sich in der Tendenz seit einiger Zeit an.
Insofern kann man diesen Resultaten eine gewisse Stabilität
unterstellen, egal, ob es beim nächsten Mal nach oben oder unten noch zu
Abweichungen kommen wird. Ob es uns gefällt oder nicht, ist zu bilanzieren: Die
sich seit längerer Zeit abzeichnenden sehr guten Ergebnisse für die Grünen
weisen mit Gewissheit auf eine zunehmende Unzufriedenheit und möglicherweise
auch auf eine Wechselstimmung in der Wahlbevölkerung hin.
n Die allgemeine Politikverdrossenheit nimmt weiter zu und richtet
sich – das liegt auch irgendwie in der Natur der Sache – vorwiegend gegen
Regierungspolitik. Dabei werden stimmungs- und gefühlsmäßig immer mehr
die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten (Europa, Bund, Land, Kommune)
miteinander in einen Topf geworfen. Selbstverständlich zeigen viele Analysen,
dass der Großteil der Bevölkerung intellektuell diese Ebenen sehr wohl
zu trennen vermag, aber es scheint so, dass die zunehmende
Politikverdrossenheit gleichermaßen – und über die aktuellen Rollen im
Herrschaftsgefüge hinaus – sowohl der offenen und immer hemmungsloseren
konservativen Lobbypolitik gilt als auch der Tatsache entspringt, dass rot-rote
Regierungspolitik in Berlin nur ungenügend als Alternative wahrnehmbar wird
bzw. wirkt.
n Es ist also durchaus in Rechnung zu stellen, dass das Umfrageverhalten
möglicherweise stärker vom Gefühl gesteuert sein könnte, während das Wahlverhalten
dann dennoch eher mehrheitlich einer rationalen Steuerung unterliegt. Insofern
– aber das soll kein „Trostpflaster“ für die Regierung sein – ist es schon
denkbar, dass es auch 2011 zu einer deutlichen Diskrepanz zwischen den
Umfragewerten und den Wahlergebnissen kommen könnte, was aber weder an
„manipulierten Umfragen“ noch an unzuverlässigen Methoden, sondern einzig in
den unterschiedlichen Motiven begründet liegt, die ein Umfrage- und ein Wahlergebnis
bestimmen.
n Rot-Rot bietet gestaltungspolitisch momentan kein starkes Bild. Die Koalition ist
stark mit der Abwehr von ungerechtfertigten Vorwürfen durch die Opposition, die
Medien und die Öffentlichkeit befasst. Das aber geriert häufig zur Rundum-Abwehr
aller kritischen Positionen sowie zur undifferenzierten
Rechtfertigungsapologetik. So erweckt Rot-Rot zuweilen – auch über das
Verhalten einzelner Exponenten hinaus – letztendlich den Eindruck von
Arroganz, Problemignoranz und Lösungsunwilligkeit und begründet zusätzlich
die sinkende Bereitschaft in der Bevölkerung, noch einmal Rot-Rot wählen zu
wollen.
n Klientelkritik und Vertrauensentzug treffen den kleineren
Koalitionspartner DIE LINKE besonders, denn DIE LINKE verfügt über eine zahlenmäßig
geringere Stammwählerschaft, die sich zudem wegen der hohen Altersstruktur
zunehmend verringert. Außerdem rekrutiert sich ein Großteil der
Links-Sympathisanten aus einem stark kapitalismuskritischen Milieu, dem durch
die Regierungspolitik der LINKEN sehr viel abverlangt wird und das immer mal
bereit ist, bestimmte Schritte nicht mitzugehen. Und selbstverständlich wirken
die in der Gesamtpartei ungelösten Konflikte – zwischen den verschiedenen fundamentalistischen und realistischen
Positionen, zwischen WASG und PDS, zwischen Gewerkschaftslinken und politischer
Moderne – auch im Berliner Landesverband, in dem als einzigen Landesverband die
die gesamte Partei prägende Ost-West-Konfrontation alltäglich präsent ist.
n Immer offensichtlicher stoßen die gegenseitigen Blockaden in der
rot-roten Koalition, was sich sowohl in der Verzögerung von Vorhaben als auch
in z.T. halbherzigen Kompromisslösungen widerspiegelt, auf zunehmendes
Unverständnis in der Öffentlichkeit. Dabei hat auch die in letzter Zeit oft
praktizierte Methode des Regierenden Bürgermeisters, im Rahmen seiner
Richtlinienkompetenz vor allem solche Sachentscheidungen zur „Chefsache“ zu
machen, die in Verantwortung des Koalitionspartners liegen, längst den Eindruck
von Entschlossenheit und Gestaltungskraft verloren. Aber sie trägt stark zur
Demontierung der solcherart betroffenen Senatsmitglieder (bzw. des
Koalitionspartners) und ihres öffentlichen Ansehens bei. Und es stärkt nicht
die SPD, sondern beschädigt beide Koalitionspartner.
n Im Gegensatz zur rot-roten Regierungskoalition und zur konservativen
Opposition erwecken die Grünen als einzige Partei einen rundum „sympathischen“
Gesamteindruck. Sie gelten allgemein als frisch und unverbraucht, als offen und
neugierig, als flexibel und prinzipienfest zugleich. Ihnen ist es zudem
gelungen, nach dem Weggang von Joschka Fischer kein personelles Vakuum
zuzulassen, sondern mehrere starke und charismatische
Führungspersönlichkeiten in einem arbeitsteiligen Ensemble aufzubauen, die
allesamt als Sympathieträger wirken. Genau das fehlt allen anderen Parteien:
Den Sympathieabfall von Angela Merkel fängt in der CDU niemand auf, die SPD hat
zwar einen gewaltigen Verschleiß an Führungspersonal, aber keine charismatische
Führungspersönlichkeiten hervorgebracht, der Weggang des Sympathieträgers
Lothar Bisky bei der LINKEN sowie der bundespolitische Rückzug des
charismatischen Oskar Lafontaine konnten bislang nicht aufgefangen werden, und
der irgendwann bevorstehende Weggang von Gregor Gysi scheint momentan noch
schwerer zu verkraften sein.
n In der Bevölkerung gibt es eine wachsende Sensibilisierung für
grüne Kernthemen (Nachhaltigkeit, Klima, Atomausstieg, Verkehrspolitik). Es zahlt sich aus,
dass die Grünen ihren Kernthemen treu geblieben sind sowie sich von früherer
Radikalität gelöst und es verstanden haben, diese Zukunftsthemen eng mit den
neuen Arbeits- und Lebensbedingungen der Menschen sowie den Erfordernissen der
Wirtschaft zu koppeln. Und weil diese Kernthemen nun so sehr in der
gesellschaftlichen Realität dominieren, haben die Grünen ihren Nimbus als
vorausschauende und stabile Kraft stärken können.
n Und das führt dazu, dass die grünen Worthülsen zu anderen
Politikfeldern ebenso toleriert werden wie die neoliberalen Tendenzen, die bei
den Grünen z.B. zur Privatisierung öffentlicher Betriebe vorhanden sind. Seitdem es auch
schwarz-grüne Koalitionen auf Landesebene gibt, ist die Scheu vor grüner
Regierungspolitik weiter zurückgegangen, weil dadurch die Furcht der potenziell
interessierten Mitte vor einer angenommenen Radikalität der Grünen weiter abgenommen
hat. So sind die Grünen politisch-konzeptionell in der „Mitte der Gesellschaft“
angekommen, und sie werden zunehmend – wie Untersuchungen zeigen – von dieser
gesellschaftlichen Mitte gewählt.
n Ein spezielles Phänomen besteht darin, dass es den Grünen auch
gelungen ist, ihre Urheberschaft und Hauptverantwortung für alle Themen,
an denen sich heute der gesellschaftliche und politische Protest und wohl auch
der Wunsch nach einem Machtwechsel entzündet, vergessen zu machen. Denn im
Prinzip haben die Grünen in ihrer Regierungszeit die Hartz-Gesetzgebung mit auf
den Weg gebracht, die Kriegseinsätze der Bundeswehr mit durchgesetzt, die
Hedgefonds mit zugelassen und so den Weg für die Finanzkrise mit bereitet.
n All diese Widersprüchlichkeiten lassen nur den Schluss zu, dass
für das beabsichtigte Wahlverhalten von immer mehr Menschen nicht so sehr
angenommene konzeptionelle Stärken der Grünen entscheidend sind, sondern
dass angesichts der Schwächen und Defizite der anderen für immer mehr Menschen
die Grünen mehr oder weniger „übrig bleiben“. Allerdings ist es den Grünen
auch gelungen, sich gegenüber breitesten Wählerschichten gut „zu verkaufen“.
Die Chance, die Grünen „zu entzaubern“, besteht darin, ihr – auch auf ihren
Kernthemen – vorhandenes gesamtstrategisches Defizit sachorientiert aufzudecken
und die Gegensätze zu verdeutlichen, die zwischen ihrer Berliner
Ankündigungspropaganda und ihrer realen Regierungspolitik – einst im Bund und
aktuell auf Landesebene – bestehen.
Das Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz
Was
sind Hintergrund und Absicht des Integrations- und Partizipationsgesetzes?
n Berlin will mit dem Partizipations- und Integrationsgesetz
einen weiteren Schritt in der Integrationspolitik gehen und die Beteiligungsrechte
von Migrantinnen und Migranten verbessern.
n In Berlin leben Menschen aus 189 Nationen
zusammen. Diese Vielfalt an Kultur, unterschiedlichen Erfahrungen, Weltanschauungen,
religiösen Einstellungen stellt ein großes Potential für die Stadt dar. Es gibt
eine Fülle von Berlinerinnen und Berlinern mit Migrationshintergrund, die sehr
erfolgreich in Berlin wirken, als Abgeordnete, Künstlerinnen und Künstler, Unternehmerinnen,
Gewerkschafter und vieles andere mehr. Aber die staatlichen Einrichtungen des
Landes Berlin spiegeln die Vielfalt der Bevölkerung nicht ausreichend wider.
Viele Menschen mit Migrationshintergrund erleiden einzig aufgrund ihrer nichtdeutschen
Herkunft strukturelle Benachteiligung im Bildungswesen, im Erwerbsleben, auf
dem Wohnungsmarkt. Auch die demokratischen Beteiligungsgremien des Landes und
der Bezirke spiegeln die Bevölkerungsvielfalt nicht ausreichend wider.
n Um diese Ungleichgewichte und
Benachteiligungen abzubauen, brauchen wir ein Berliner Gesetz, das die
Partizipations-, also die Beteiligungsrechte der Berliner Bevölkerung mit
Migrationshintergrund verbindlich festschreibt und die Öffnung der
gesellschaftlichen Institutionen für die Vielfalt der Stadtbevölkerung
vorantreibt. Damit macht das Land auch deutlich, dass es gesellschaftliche
Integration als einen Prozess begreift, der die gesamte Berliner Bevölkerung
einschließt und Integration vor allem als einen Prozess der Gleichberechtigung
und gleichen Teilhabechancen begreift.
n Insgesamt haben 25 Prozent aller
Berlinerinnen und Berliner einen Migrationshintergrund, das heißt, sie sind
selber nach Deutschland eingewandert oder kommen aus einer Einwanderfamilie.
Bei den unter 18jährigen liegt der Anteil sogar bei über 40 Prozent. Alle
Untersuchungen zeigen, dass Migranten unabhängig von der Qualifikation
schlechtere Chancen bei Ausbildung und Stellensuche haben. Sie sind häufiger
arbeitslos als der Gesamtdurchschnitt, gelangen seltener in Führungspositionen
und sind im Öffentlichen Dienst unterrepräsentiert. Wo jemand herkommt und aus
welcher Familie sie oder er
stammt, darf
aber keine Rolle spielen. Jede und Jeder braucht die gleichen Chancen bei
Ausbildung und Beruf.
n Das Bemühen um Chancengleichheit muss
bereits bei den Jüngsten ansetzen. Natürlich sind Schulschwierigkeiten keine
Besonderheit in migrantischen Familien. Sprachförderung, besser ausgestattete
und kostenfreie Kitas und eine gute Schule sind für alle wichtig. Damit alle
Berliner Kinder einen guten Start bekommen, hat der Senat bereits eine Reihe
wichtiger Änderungen in Gang gesetzt. In den Schul- und Hochschulgesetzen des
Landes hat er integrationsfördernde Maßnahmen festgeschrieben. Die
Kindertagesstätten haben wir zu Bildungseinrichtungen ausgebaut. Damit bekommen
auch Kinder aus sogenannten bildungsfernen Familien Zugang zum Beispiel zu
Büchern oder unterschiedlichen Sprachen. Die deutschen Sprachkenntnisse der
Kinder werden frühzeitig überprüft und wo notwendig gezielt gefördert. Der
Kita-Besuch ist ab dem zweiten Jahr beitragsfrei, ab nächstes Jahr können alle
Kinder ab drei Jahren gebührenfrei in die Kita. Wir haben Gemeinschaftsschulen
aufgebaut und jetzt Sekundarschulen eingeführt, in der Schülerinnen und Schüler
aus sogenannten bildungsfernen Familien mit jenen aus bildungsnahen zusammen
lernen und von den jeweiligen Stärken profitieren. So wachsen die Chancen,
nicht nur erfolgreich die Schule zu durchlaufen, sondern auch einen Studien-
oder Ausbildungsplatz zu bekommen, Der Senat legt zahlreiche Programme auf, um
Jugendliche mit Schwierigkeiten bei der Ausbildung zu unterstützen.
Berlin tut in der Integrationspolitik
also bereits eine Menge und hat im Bereich Ausbildung und Arbeit in den
vergangenen Jahren schon viel erreicht.
n Nun geht das Land mit dem Partizipations-
und Integrationsgesetz den nächsten Schritt und fügt der Berliner Integrationspolitik
einen weiteren Baustein hinzu. Das Gesetz soll die Berliner Bildungs-, Arbeitsmarkt-
oder Stadtentwicklungspolitik nicht ersetzen, sondern sie ergänzen. Wir wollen
die Beteiligungsrechte von Migrantinnen und Migranten auf Senats- und Bezirksebene
gesetzlich festschreiben, das heißt zum Beispiel, dass alle Bezirke einen
Integrationsausschuss einrichten müssen. Der Öffentliche Dienst und die
landeseigenen Unternehmen sollen zukünftig mehr Menschen mit
Migrationshintergrund beschäftigen. Die Beschäftigten in den öffentlichen
Betrieben sollen darüber hinaus in interkultureller Kompetenz geschult werden,
damit sie auf die Menschen unterschiedlicher Herkunft und Kulturen besser
eingehen und sie besser unterstützen können.
n Im Herbst wird das Abgeordnetenhaus über
den Gesetzentwurf beraten und voraussichtlich bis Jahresende entscheiden.
Berlin wird damit bundesweit Vorreiter sein. In vielen anderen Bundesländern werden
ähnliche Vorhaben diskutiert, weil man überall erkennt, dass es auch in diesem
Bereich dringend verbindlicher Regelungen bedarf.
Was steht in dem Gesetz?
n Wichtigstes Anliegen des Gesetzes ist es,
Partizipation und Teilhabe von Migrantinnen und Migranten zu verbessern. Diesem
Oberziel sind die meisten Regelungen des Gesetzes zuzuordnen. So wird durch das
Gesetz die Beteiligung von Migrantinnen und Migranten in einer Reihe von
Gremien verbessert. Zudem werden die Institutionen der Integrationspolitik, die
auf Senatsebene und in den Bezirken in den letzten Jahren entstanden sind, auf
eine gesetzliche Grundlage gestellt. Das gilt für die Integrationsbeauftragten
der Bezirke und des Senats und für den Landesbeirat für Integrations- und
Migrationsfragen als einem besonders wichtigen Partizipationsgremium im Land
Berlin.
n In den Bezirken sollen
Integrationsausschüsse mit Bürgerdeputierten eingerichtet werden, die
insbesondere die Migranten vertreten.
n Zudem sind zwei weitere Punkte
hervorzuheben, die sich in der weiteren Integrationspolitik als außerordentlich
wichtig auswirken werden. Zum einen werden wir eine verbesserte Datenerhebung
zu Fragen der Integration durch die einheitliche Definition des
Migrationshintergrundes erreichen. Dies wird zu aussagekräftigen Statistiken
und damit zu einem erheblich verbesserten Berichtswesen führen.
Zum anderen wird das Prinzip der
interkulturellen Öffnung auf eine gesetzliche Grundlage gestellt, womit mehrere
wichtige Ziele unterstrichen werden:
l die Ausrichtung aller Verwaltungen im
Land Berlin auf eine vielfältig zusammengesetzte Bevölkerung;
l die stärkere Bedeutung und Wertschätzung
interkultureller Kompetenz unter den Beschäftigten in allen Verwaltungen sowie
ldas Ziel der Erhöhung des Anteils der Personen mit
Migrationshintergrund unter den Beschäftigten und der entsprechenden
regelmäßigen Überprüfung, inwieweit dieses Ziel auch erreicht wird.
n Das Gesetz enthält auch einen Passus,
wonach bei allen zukünftigen Gesetzesvorhaben besondere Auswirkungen für Menschen
mit Migrationshintergrund berücksichtigt werden müssen. In zwei Landesgesetzen
nehmen wir jetzt bereits Änderungen vor:
l In Berlin wird künftig die sarglose
Bestattung erlaubt sein. Wir wollen, dass sich mehr Muslime für ein Begräbnis
ihrer Angehören in Berlin entscheiden können.
l Des Weiteren wird im Gesetz über Sonn-
und Feiertage der Begriff kirchliche Feiertage durch religiöse Feiertage ersetzt
und damit klargestellt, dass die Regelungen auch für Angehörige nicht‐christlicher Religionen gelten.
Schafft das Gesetz nicht mehr Bürokratie?
n Nein, das Gesetz legt verbindlich fest,
dass sich die Verwaltung und die landeseigenen Betriebe weiter öffnen müssen,
indem sich die Beschäftigten gleich welcher Herkunft durch Fortbildungen und
Trainings interkulturelle Kompetenz aneignen, indem Mehrsprachigkeit als
Qualifikation Berücksichtigung bei Einstellungen und Beförderungen findet und
indem mehr Menschen mit Migrationshintergrund eingestellt werden. Damit
reflektiert das Gesetz die veränderte Wirklichkeit in der Bevölkerungszusammensetzung
in Berlin und ist dringend überfällig. Staat und damit auch Verwaltung sind im
Dienste der Bürgerinnen und Bürger tätig. Zuviel Bürokratie herrscht dann, wenn
für Bürgerinnen und Bürger der Zugang zu staatlichen Institutionen und
Dienstleistungen und die Teilhabe z.B. durch zu viele formale oder unverständliche
Anforderungen erschwert werden. Ziel des Partizipations- und
Integrationsgesetzes ist es dagegen, Zugänge zu erleichtern und Hindernisse
abzubauen.
Werden Menschen mit Migrationshintergrund
jetzt bevorzugt? 5
n Nein. Es werden Benachteiligungen von
Menschen mit Migrationshintergrund abgebaut, um mehr Teilhabe und mehr Gleichberechtigung
aller Berlinerinnen und Berliner zu erreichen. Wenn alle die gleichen Chancen
und Rechte erhalten, wird niemand bevorzugt.
n Man muss sich auch klarmachen: Menschen,
die von außerhalb der EU nach Berlin kommen, erhalten nicht einmal das
kommunale Wahlrecht. Viele Bürgerinnen und Bürger können sich also nicht an den
allgemeinen demokratischen Prozessen beteiligen und die Stadt auf diese Weise
mitgestalten. Solange der Bund sich weigert, ihnen Wahlrechte zu geben, bleibt die
Vertretung über Migrantenorganisationen derzeit die einzige Möglichkeit.
Zumindest das auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen, stärkt die
Beteiligung.
Was ist ein Migrationshintergrund?
n Als Menschen mit Migrationshintergrund oder
Einwanderungsgeschichte gelten nach diesem Gesetzentwurf alle diejenigen, die
im Ausland geboren sind, die nach 1956 nach Deutschland eingewandert sind, die
die deutsche Staatsangehörigkeit nicht besitzen und ihre jeweiligen Kinder,
auch dann, wenn sie in Deutschland geboren sind und den deutschen Pass haben.
Die dritte Generation, also die Enkel der Eingewanderten, gelten damit nicht
mehr als Menschen mit Migrationshintergrund, es sei denn, sie sind nicht
deutsche Staatsbürgerinnen bzw. Staatsbürger.
n Dieses Konzept geht davon aus, dass
Menschen, die bereits in der zweiten Generation hier geboren und aufgewachsen
sind, sich weitaus mehr als ihre Eltern und Großeltern als Teil dieser
vielfältigen Gesellschaft begreifen und nicht mehr so stark mit den Problemen
konfrontiert sind, die mit Einwanderung einhergehen können. Außerdem empfinden
viele die Typisierung als Menschen mit Migrationshintergrund als
stigmatisierend, als ausgrenzend gegenüber ihren herkunftsdeutschen Altersgenossinnen
und –genossen.
Warum können Migrantinnen und Migranten
nicht einfach die deutsche Staatsangehörigkeit annehmen, dann haben sie alle
Rechte?
n Ein großer Teil der Berlinerinnen und
Berliner mit Migrationshintergrund hat den deutschen Pass, entweder weil sie
sich haben einbürgern lassen oder weil sie hier geboren sind. Damit haben sie
die gleichen Rechte wie deutsche Staatsangehörige ohne Einwanderungsgeschichte,
aber strukturelle Benachteiligungen vor allem informeller Natur sind damit
nicht aufgehoben. Deutsche zum Beispiel türkischer oder arabischer Herkunft
gelten für viele nicht als „richtige Deutsche“. Sie müssen immer noch hören „Du
sprichst aber gut deutsch“. In der Schule wird ihnen nur aufgrund ihrer
Herkunft unterstellt, Sprachschwierigkeiten zu haben. Auf dem Wohnungs- und
Arbeitsmarkt haben sie weniger Chancen. Deshalb auch die statistische
Definition des Migrationshintergrundes. Die Definition soll dabei
helfen, Diskriminierung dort zu erkennen, wo jemand zum Beispiel zwar die
deutsche Staatsbürgerschaft hat, aber allein aufgrund seiner Herkunft
benachteiligt wird.
n Und: es ist nicht so einfach, die
deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Die Bundesregierung hat erhebliche
Hürden errichtet: Nicht-Deutsche müssen mindestens acht Jahre hier leben.
Nicht-EU-Bürgerinnen bzw. -Bürger müssen ihre alte Staatsbürgerschaft aufgeben.
Das kann erhebliche Nachteile im Herkunftsland nach sich ziehen, zum Beispiel
im Erbrecht. Sie müssen einen Einbürgerungstest durchlaufen, was für viele auch
wieder stigmatisierend ist. Und: die Einbürgerung dauert lange, ist tatsächlich
sehr bürokratisch und für die Betroffenen teuer. Das muss dringend vereinfacht
werden. Aber das geht nur auf Bundesebene.
Was ist interkulturelle Öffnung der
Verwaltung? Was verändert sich dadurch?
n Interkulturelle Öffnung bedeutet, dass
sich die unterschiedlichen Erfahrungen, Weltanschauungen, religiösen
Einstellungen, Kommunikationsformen, die es in Berlin gibt, auch in den
Verwaltungsapparaten wiederfinden. Es bedeutet, dass die Beschäftigten sich so
viel interkulturelle Kompetenz aneignen, dass sie in der Lage sind, im
Bewusstsein der eigenen Erfahrungen, Überzeugungen und Qualifikation auch die
Kommunikation und die Bedarfe von Menschen anderer Herkunft zu verstehen. Dabei
geht es nicht nur, aber auch um Mehrsprachigkeit. Es geht auch um die Kenntnis,
das Denken und Fühlen von Menschen anderer Herkunft nachvollziehen zu können.
Welche Folgen hat die Umbenennung von
kirchliche in religiöse Feiertage? Will Berlin jetzt kirchliche, sprich
christliche Feiertage abschaffen? 7
n Nein. Berlin wird keine Feiertage
abschaffen. An der Zahl der gesetzlichen Feiertage, an denen öffentliche
Einrichtungen, Schulen, Hochschulen, Betriebe in der Regel geschlossen sind
(bis auf Einrichtungen der Notfallvorsorge und des öffentlichen
Personenverkehrs), ändert sich nichts. Die Bezeichnung „kirchliche Feiertage“
wird in „religiöse“ Feiertage umgewandelt. Damit trägt das Land Berlin der
Tatsache Rechnung, dass hier neben den rund eine Millionen Christinnen und
Christen etwa eine Viertel Millionen Musliminnen, Muslime und weitere etwa
120.000 Angehörige anderer Religionsgemeinschaften leben. Sie alle sollen die
Möglichkeit haben, sich für die Ausübung ihrer Feiertage unbezahlt von der
Arbeit freistellen zu lassen.
Welche Folgen hat die Abschaffung des
Sargzwangs im Berliner Bestattungsgesetz?
n Viele Muslime möchten ihre Toten
entsprechend ihrer religiösen Überzeugungen binnen 24 Stunden in einem
Leichentuch statt einem Sarg bestatten. Das ist nach bisherigem Recht nicht
möglich, weswegen viele Familien ihre Toten in die Herkunftsländer überführen
lassen, auch wenn sie sie lieber hier beerdigen würden. Mit der Aufhebung des
Sargzwangs haben sie die Wahl, ihre Toten hier in Berlin oder im eigenen
Herkunftsland bzw. dem der Eltern zu bestatten.
Was sagen die Migrantenorganisationen zu
dem Gesetz?
n Die Idee zu dem Gesetz kommt ursprünglich
aus dem Berliner Integrationsbeirat. Dort sitzen Vertreterinnen und Vertreter
der Migranten aus allen Regionen der Welt mit Senats- und Bezirksvertretern,
mit Kammern, Verbänden und Gewerkschaften zusammen. Der Beirat berät das Land
in Integrationsfragen; von dort kam der Wunsch, dass die Interessenvertretung
von Migranten auf Landes‐ und Bezirksebene gesetzlich geregelt
wird. Denn klar ist: gesetzliche Regelungen haben eine ganz andere
Verbindlichkeit als einfache Beschlüsse.
Gab es nicht im Vorfeld schon viel Kritik
an dem Gesetz?
n Die Kritik zielte vor allem darauf, dass
das Gesetz nicht alle Bereiche der Integration berücksichtige. Das soll es aber
auch gar nicht. Man kann nicht alle Fragen in einem Gesetz regeln. Bei diesem
Gesetz geht es darum, Partizipation und Teilhabe zu verbessern, nicht mehr,
aber eben auch nicht weniger. Manche Kritiker meinen auch, man brauche für
diese Vorhaben gar kein Gesetz, das könne man auch so regeln. Verbindliche
Regelungen werden in unserer Gesellschaft aber in Gesetze gegossen und nicht
auf freiwillige Basis gestellt oder einfach so vereinbart. Niemand sagt: wozu
brauchen wir für die Rente eine gesetzliche Grundlage, wir können doch auch so
vereinbaren, dass jeder etwas bekommt.
n Beteiligungsrechte und
der Schutz vor Diskriminierung sind hohe Güter. Es spricht aus Sicht des
Senates alles dafür und nichts dagegen, sie verbindlich zu regeln.
War der Weg zur deutsch-deutschen Vereinigung alternativlos?
n Am
heutigen Tag ist es zwanzig Jahre her, da die DDR „dem Geltungsgebiet des Grundgesetzes“
beigetreten ist. Alle Hoffnungen auf einen tatsächlichen Vereinigungsprozess,
in den beide Seiten ihre Vorzüge einbringen und ihre Defizite beseitigen,
hatten sich zugunsten eines reinen Anschlusses der DDR – von nun ab „das
Beitrittsgebiet“ genannt – an die alte Bundesrepublik – eben das erweiterte „Geltungsgebiet
des Grundgesetzes“ – aufgelöst.
n
Zwanzig Jahre danach häufen sich die Stimmen, die den Weg der
deutsch-deutschen Vereinigung über den Anschluss der DDR an die BRD als einen
Fehler bewerten, und das sind beileibe nicht die als Nostalgiker oder
Ostalgiker belächelten „üblichen Verdächtigen“. Innenminister de Maiziere (CDU)
meinte, dass man durchaus etwas mehr als den grünen Pfeil von der DDR hätte
übernehmen können, Eberhard Diepgen (CDU) – bis 2001 Regierender Bürgermeister
in Berlin – äußerte sich ähnlich, und Ministerpräsident Platzeck (SPD) verwies
auf das Kita- und Schulsystem sowie die poliklinische Versorgung, mit denen
heutige Miseren vermeidbar gewesen wären.
n Doch
alle tun so, als seien ihnen diese Erkenntnisse erst heute gekommen, weil es
damals keine Alternative gegeben hätte. Genau das ist falsch. Es ist falsch,
weil es seit Januar 1990 den Modrow-Plan „Deutschland, einig Vaterland“ gab,
und weil z.B. die PDS detailliert vorschlug, anstelle eines Beitritts nach
Artikel 23 GG eine faktische staatliche Neugründung nach Artikel 146 GG
anzustreben. Die PDS und so manche andere argumentierten, dass doch nicht
automatisch die vorbildliche Kinderbetreuung, das auf Chancengleichheit
ausgerichtete Schulsystem, das der Allgemeinheit dienliche staatliche Gesundheitswesen,
das moderne Arbeitsrecht, das Recht der Frauen auf eine selbstbestimmte
Schwangerschaft, die Stipendien, Frauensonderstudien usw. mit beseitigt werden
müssen, nur weil sich das politische System der DDR als undemokratisch und
längst ablösungsbedürftig erwiesen habe.
n
Richtig ist hingegen, dass die damals dominierenden politischen Parteien jegliche
Alternative bewusst verwarfen, öffentlich für die totale Übertragung des
politischen, sozialen, ökonomischen und
kulturellen Systems der Bundesrepublik auf die DDR eintraten und dafür
am 18. März 1990 mit ca. 80 Prozent der Stimmen gewählt wurden. Richtig ist
allerdings auch, dass sie Trugbilder verbreiteten: dass es bald überall im
Osten „blühende Landschaften“ geben würde, dass es „niemandem schlechter und
vielen besser gehen“ würde, dass die Ostdeutschen ihre „Errungenschaften in das
vereinte Deutschland einbringen“ könnten. So haben CDU, SPD und FDP, aber
auch die westdeutschen Grünen die Wähler zwar nicht über ihre
Anschlussabsichten getäuscht, wohl aber darüber, was das in der Realität
bedeuten würde. Und als der damalige SPD-Kanzlerkandidat Oskar Lafontaine
warnte, dass mit der schnellen Währungsunion der Zusammenbruch der
DDR-Wirtschaft nebst Massenarbeitslosigkeit und Sozialeskalation einhergehen
würden, versagte ihm sogar die Führung der eigenen Partei aus opportunistischen
Gründen die Unterstützung…
n In der
Folge dieser politischen Entscheidung stehen sich heute Zugewinne und
Verluste gegenüber, die auf den persönlichen Waagen durchaus
unterschiedliche Gewichtungen haben: die Reisefreiheit und ein gravierendes
soziales West-Ost-Gefälle, politische Freiheiten und kaum vorhandene Karriere-
bzw. Elitechancen für Ostdeutsche, ein Überfluss des Warenangebotes und eine
deutlich geringere Einkommensstruktur sowie Kaufkraft im Osten, gut sanierte
Städte sowie Straßen und – sofern nicht
abgerissen – leerstehende Industriebauten nebst massenhaft verschwundenen Arbeitsplätzen,
milliardenschwere Geldtransfers von West nach Ost und billionengewichtige
Profittransfers von Ost nach West…
n Noch
deutlicher war die Alternativkonstellation für Berlin: Im Einigungsvertrag war
bewusst darauf verzichtet worden, einen Beitritt Ostberlins zu Westberlin zu
verankern. Im Artikel 1 Absatz 2 heißt es hingegen: „Die 23 Bezirke Berlins
bilden das Land Berlin.“ Diese Klausel ließ sowohl den Weg des Anschlusses
Ostberlins an ein quasi erweitertes Westberlin als auch den Weg zu, dass West-
und Ostberlin ein modernes und neues Gesamtberlin bilden. Welche dieser
Alternativen gewählt wurde, stand in der politischen Entscheidungsmacht des
Westberliner Abgeordnetenhauses (damals mit rot-grüner Mehrheit) und der Ostberliner
Stadtverordnetenversammlung (mit SPD-CDU-Mehrheit).
n Zur
Vorbereitung dieser politischen Entscheidung gab es in beiden Parlamenten
spezielle Ausschüsse zur Vorbereitung der Einheit Berlins, die sehr oft
gemeinsam tagten. Die Entscheidung, welche der beiden möglichen Alternativen
für die Vereinigung Berlins gewählt wurde, fiel dort im September 1990 im
Rahmen der sogenannten „Mantelgesetzgebung“. Hier wurde entschieden, welche
Rechtsgrundlagen aus West- und welche aus Ostberlin im künftigen einheitlichen Berlin
gelten sollten. Zu Beginn dieser Verhandlungen im September 1990 unterbreitete
ich als Vorsitzender der PDS-Fraktion einen Fünf-Punkte-Vorschlag, um wirklich
zu etwas Gemeinsamen und Neuen kommen zu können. Nach meiner Rede forderte der
Vorsitzende der damals oppositionellen CDU-Fraktion, Eberhard Diepgen (!), die
beiden Ausschussvorsitzenden von der West- und Ost-SPD auf, nun endlich „das
Klappern der Gebetsmühlen“ zu unterbinden. Dem folgten die Vorsitzenden
gehorsam. Am Ende schlug der Ausschuss mehrheitlich vor, nahezu das gesamte
Westberliner Landesrecht auf Ostberlin zu übertragen und lediglich hier und da
eine Übergangsfrist zuzulassen.
n Im
Abgeordnetenhaus votierten dann alle Parteien – SPD, CDU, Grüne/AL und
Republikaner – dafür, den Weg des Anschlusses Ostberlins bzw. der Erweiterung
Westberlins auch in Berlin zu gehen. In der Stadtverordnetenversammlung
stimmten SPD, CDU und FDP dafür, die PDS dagegen, und von den Grünen und den
Bürgerbewegten, die in Ostberlin auch gegen dieses Modell waren, nahm fast
niemand – aus Rücksicht auf die zustimmenden Westgrünen – an der Abstimmung
teil. In Berlin wurden also im besonderen Maße und politisch bewusst
Alternativen zum Beitritt – und damit zu dessen Folgen – in den Wind
geschlagen.
n In der
Logik dieser Entscheidung – das alte Westberlin quasi auf das ehemalige
Ostberlin auszudehnen, indem dieses angeschlossen wurde – verlief dann in
Berlin die weitere politische Entwicklung:
Es wurde
weiter – wie im bisherigen Westberlin – auf Faktoren von außen
(Parlaments- und Regierungssitz, Olympia 2000, Fusion mit Brandenburg) gesetzt,
anstatt die inneren Potenziale Berlins zu erschließen (Förderung
zukunftsorientierter und wissenschaftsintensiver Industrieansiedlungen, zielgerichteter Ausbau
der kulturellen Vielfalt, Entwicklung eines modernen Schul- und
Hochschulwesens, Ausrichtung als europäische
Ost-West-Drehscheibe und Bewerbung als OSZE-Sitz usw.). Dabei wurde
nicht zur Kenntnis genommen, dass mit dem Wegfall der Systemauseinandersetzung
weder die Bundesrepublik noch der Westen insgesamt Berlin noch als
Aushängeschild in den Osten brauchte und demzufolge der Hauptgrund für die
exorbitante Förderung Westberlins schlicht weggefallen war. Demzufolge
strich auch der Bund Anfang der neunziger Jahre die bisherige Berlinförderung,
die zeitweilig jede zweite Mark im Westberliner Landeshaushalt ausgemacht
hatte. Weil aber der überfällige stadtpolitische Kurswechsel auf die inneren
Entwicklungspotenziale und die neuen Bedingungen nicht vorgenommen und die
bisherige Politik – nun in den Dimensionen der gesamten Stadt, aber ohne den
Bonner Fördertopf – fortgeführt wurde, kam es sofort zu einer gigantischen
Schuldenanhäufung, die bis heute wirkt. Zugleich wurde viel – nicht vorhandenes
– Geld für die Großprojekte Olympia 2000. Parlaments- und Regierungssitz
sowie die Länderfusion in den Sand gesetzt, weil diese nicht oder – wie
beim Umzug von Parlament und Regierung – nur halbherzig kamen, wodurch Berlins
Verschuldung weiter erheblich wuchs.
n Weil
der bisherige Westberliner Politikansatz fortgesetzt wurde, kam es zur
Vernachlässigung des Industriestandortes Ostberlin. Es gab weder
Förderungen noch Landesbürgschaften für Ostbetriebe und keine Auflagen für die
Treuhandanstalt. So brach der Industriestandort Ostberlin in kürzester Zeit
zusammen, und Ostberlin wurde ein gigantischer Sozialfall. Zudem wurden
anerkannte Ostberliner Hoch- und Fachschul- sowie wissenschaftliche und
künstlerische Einrichtungen geschlossen, so dass die Stadt insgesamt an
Zugkraft verlor.
n In
diese Strategie ordnete sich der demütigende Umgang mit Ostberliner Geschichte
und Lebensläufen ein. Es gab anstelle einer differenzierten Aufarbeitung
der miteinander verwobenen, aber gegensätzlichen Geschichte die
undifferenzierte Schleifung von Straßennamen und Denkmälern sowie eine Welle
von politischen Berufsverboten und eine ergebnisarme, aber diffamierende
juristische Abrechnungskampagne. Das hat die Stadt bis heute nicht vereint,
sondern in vielem weiter getrennt und ganze Generationen ausgegrenzt.
n Fazit:
All das, was vor allem in den ersten zehn Jahren nach der Wende passierte, ist
die logische Folge der politischen Fehlentscheidung, sowohl im Verhältnis
zwischen BRD und DDR und noch einmal besonders zwischen West- und Ostberlin den
Weg zu wählen, dass der Osten sich dem Westen angliedert. So eskalierte der
ohnehin anfällige Reformstau im Westen, und die Innovationspotenziale des Ostens
blieben ungenutzt. Natürlich ist es müßig, „Was wäre, wenn?“ zu fragen, aber zumindest
sollte – das war meine Absicht – die momentan wie eine Beschwörungsformel
gebrauchte Behauptung, der Beitritts- bzw. Anschlussweg sei alternativlos
gewesen, mit der geschichtlichen Wahrheit über die Herstellung der Einheit und
deren weiteren Verlauf konfrontiert werden.
Die Vereinbarung der rot-roten Koalition in Berlin zur A
100 (siehe unten) sei ein Beweis, dass Rot-Rot – so Brigitte Fehrle in der BERLINER
ZEITUNG vom 7. Oktober – ein Jahr vor den Berlinwahlen nicht mehr
regierungsfähig sei, sich gegenseitig blockiere und auf zahllosen Baustellen
sitzen bleibe, was zu Stagnation und Rückwärtsentwicklung in der Stadt führe.
Ist das wirklich so? Hat Brigitte Fehrle mit ihrer fatalen Prognose Recht, dass
der rot-rote Senat nun quasi ein Jahr des politischen Aussitzens eingeläutet
habe?
l Widersprüche aufgelöst
Nein, sie hat nicht
recht, denn Rot-Rot hat gerade mit der Klärung von grundlegenden Konflikten
in der Koalition Handlungsfähigkeit bewiesen. Ganz im Gegenteil übrigens zu
den Großen Koalitionen in Berlin und im Bund und auch zu Rot-Grün auf
Bundesebene, die regelmäßig vor den Wahlen in Stagnation gefallen sind. Wie
wurden die zentralen Konflikte zwischen SPD und LINKEN einvernehmlich
aufgelöst?
n Verlängerung der A 100
ausgesetzt
è Im Koalitionsvertrag hatten sich die
SPD und die damalige PDS auf dringlichen Wunsch der SPD zur Verlängerung der A
100 verpflichtet. Dafür wurden Planungsmittel eingestellt, während der Bund als
Bauherr für die eigentlichen Baukosten verantwortlich zeichnet.
è Im Jahre 2009 beschlossen Landesparteitage
beider Parteien, die A 100 nicht zu bauen. So wurden die Planungsmittel gesperrt.
Im Frühsommer 2010 erreichte dann eine hauchdünne Mehrheit in der SPD, dass ein
neuer Landesparteitag davon wieder
Abstand nahm und den Bau befürwortete. Seitdem gab es einen grundlegenden
Konflikt in der Koalition.
è Jetzt ist ein Kompromiss gefunden: Die
Planung für die Erweiterung der A 100 wird zu Ende geführt, und die Koalition
gibt dafür auch die bislang gesperrten Finanzen frei. Die Entscheidung, ob überhaupt
gebaut wird, wird der ab 2011 kommenden
Koalition überlassen.
è Alle Beobachter werten das als eindeutigen
Erfolg der LINKEN und als faktisches Aus für die A 100. Denn dass eine künftige
Regierungskoalition den Baubeginn einläutet, ginge nur bei einer schwarz-gelben
Landesregierung oder einer Großen Koalition, und beides ist so wahrscheinlich
wie ein hitzefreier 2. Januar. Alle anderen Koalitionsoptionen sind mit einem
Nein zur A 100 verbunden.
è Und ohne das OK des Landes hat der Bund –
obwohl er es als Bauherr könnte – noch nie ein solch bauliches Großprojekt begonnen…
n Fluglärm über südlichen
Bezirken
è Nachdem die Deutsche Flugsicherung die ersten
Entwürfe für die künftigen Flugrouten vom Flughafen Schönefeld bekannt gegeben
hatte, gibt es in den südlichen Bezirken des alten Westberlin sowie den
angrenzenden Brandenburger Gemeinden Massenproteste, weil sie innerhalb der
Flugrouten liegen sollen und vom Fluglärm betroffen sind.
è Sofort nach Bekanntwerden der Routenvorschläge
hat der rot-rote Senat, der ebenfalls erst jetzt informiert worden ist, erreicht,
dass alle betroffenen Bezirke und Gemeinden in die Fluglärmkommission
aufgenommen und an den Entscheidungen beteiligt werden.
è Außerdem werden die betroffenen Einwohner an
Lärmtests beteiligt, um zu erleben, wie viel Lärm mit der geplanten Überflieghöhe
von etwa 2.000 m tatsächlich verbunden ist.
è Der CDU darf man aber nicht durchgehen
lassen, dass sie sich jetzt an die Spitze der Bürgerproteste stellt: Erstens
war es die Berliner CDU, die den Standort Schönefeld durchgeboxt hatte, denn die
SPD, PDS und das Land Brandenburg hatten den Standort Sperenberg (bei Wünsdorf)
favorisiert, wobei die PDS den Großflughafen insgesamt nicht für erforderlich
hielt. Und zweitens wollte die CDU noch im vergangenen Jahr den
innerstädtischen Flughafen Tempelhof – mit einer weitaus niedrigeren
Überflieghöhe un d entsprechendem Lärm – offenhalten. Das Engagement der CDU
ist unglaubwürdig und opportunistisch, um ein paar Stimmen zu ergattern. Wir
alle sollten durch das Aufdecken der wirklichen Zusammenhänge dafür sorgen,
dass sich die CDU bei diesem Spiel mit dem Feuer verbrennt…
n Integration durch
Partizipation
è In erster Lesung wurde am 8. Oktober der
Entwurf des Integrations- und Partizipationsgesetzes, den die rot-rote Regierungskoalition
eingebracht hat, im Landesparlament behandelt. In der WAHLKREIS-DEPESCHE
24/2010 wurde ausführlich über das
Anliegen und den Inhalt dieses Gesetzes informiert. Der Gesetzesentwurf wird
von einer breiten Öffentlichkeit begrüßt. Selbstverständlich gibt es Vorschläge
zur mehr Verbindlichkeit im realen Leben, aber insgesamt wird das Gesetzesvorhaben
als Schritt in die richtige Richtung bewertet.
è Die konservative Opposition und die
entsprechenden Medien fokussieren ihre Kritik hingegen auf die Grundidee des Gesetzesentwurfes,
nämlich dass Integration nur gelingen kann, wenn Migrantinnen und Migranten
unsere Gesellschaft aktiv mit gestalten und vor allem an Entscheidungsprozessen
teilhaben können. Eine solche Gleichberechtigung wird entschieden abgelehnt
– siehe die Debatte um Christian Wulffs Islam-Platztierung. Zugleich wird wider
die Ralität behaiptet, das Gesetz erfasse sei viel zu wenig, denn Rot-Rot habe
wichtige andere Politikfelder – vor allem die Bildung – vergessen.
è Und quasi als thematisches Gegenprogramm
werden unablässig solche Themen wie die „integrationsunwilligen Ausländer“ oder
die Diskriminierung „blonder deutscher Mädchen“ (O-Ton von Frank Henkel,
CDU-Landes- und Fraktionsvorsitzender im Abgeordnetenhaus) durch türkische und
arabische männliche Jugendliche in den Mittelpunkt gestellt.
è Dieses Vorgehen zeigt eine gewisse Wirkung.
Deshalb wäre es sehr wichtig, wenn in der öffentlichen Diskussion verdeutlicht
werden könnte, dass es bereits mehrere Gesetze gibt, die die Integration auf
bestimmten Feldern, vor allem im Bildungsbereich, regeln. Mit dem jetzigen
Gesetz geht es in Ergänzung dazu darum, den Einfluss von Migrantinnen und
Migranten auf die politische Meinungsbildung und Entscheidung deutlich zu
stärken – unabhängig davon, ob sie einen deutschen Pass besitzen oder nicht.
è Und natürlich ist keine Art von
Diskriminierung zu tolerieren; selbstverständlich muss jegliche Diskriminierung
geahndet werden. Vor allem aber muss man das Phänomen sachlich einordnen, und
man muss an die Ursachen gehen. Und da zeigt die einzige zum Thema vorliegende
Studie (übrigens vom niedersächsischen Kriminologen Christian Pfeiffer, der
völlig vom Verdacht einer „Linksneigung“ freizusprechen ist) zweierlei: Zum
einen kann man nicht von einer signifikanten Tendenz des „Deutschenhasses durch
Ausländer“ sprechen, denn diese Erscheinungen gehen nicht über Einzelfälle
hinaus und sind in der Regel (siehe Rütli-Schule) durch pädagogische und andere
Maßnahmen abzustellen. Zum zweiten ist ein gravierender Unterschied
nachzuweisen, ob die Mehrheitsgesellschaft Minderheiten diskriminiert oder ob
einzelne Gruppen aus den Minderheiten zur selben Methode gegen Angehörige der
Mehrheitsgesellschaft greifen. Im ersten Fall kann man regelmäßig davon
ausgehen, dass bewusst Vorurteile und Ängste geschürt bzw. dass Minderheiten
als Urheber sozialer Schieflagen diskriminiert werden. Im zweiten Fall ist es
häufig so, dass hier Reaktionen auf die Rolle als Außenseiter und Ausgegrenzte
vorliegen, in die Minderheiten von Politik und Gesellschaft gedrängt werden. Insofern
sind gerade die momentan ins Feld geführten Vorkommnisse, dass an bestimmten
Schulen Kinder deutscher Herkunft beschimpft und gedemütigt werden, ein Beweis
für die Notwendigkeit, über gesetzlich garantierte Teilhaberechte die
Integration von Migranten zu gewährleisten.
n Weitreichender
Interessenausgleich beim Ladenöffnungsgesetz
è Mit der Novelle zum Ladenöffnungsgesetz konnte
Rot-Rot einen weitreichenden Kompromiss erzielen, mit dem alle Beteiligten
zufrieden sind: die Kirchen, weil keine Ladenöffnung an allen
Adventssonntagen erlaubt wurde; dem Einzelhandel, weil die besonders
lukrativen (und Arbeitsplatz sichernden) zehn verkaufsoffenen Sonntage bestehen
bleiben; die Gewerkschaften, weil allen Versuchen, die verkaufsoffenen Sonntage
zu erweitern, im Interesse der Beschäftigten und ihrer Familien widerstanden
wurde; den Bahnhofsgeschäften, weil ihr regelmäßiges Sonntagsgeschäft
nicht – was in Auslegung des Urteils auch möglich gewesen wäre – abgeschafft
wurde.
è Natürlich bleibt Konfliktstoff, denn alle
Beteiligten mussten auch auf die Durchsetzung bestimmter ursprünglicher Forderungen
verzichten: die Kirchen, die eine vollständige Sonntagsruhe wollten; der
Einzelhandel, dem weitaus mehr verkaufsoffene Sonntage lieber gewesen wäre;
die Gewerkschaften, die gern ein Verbandsklagerecht (gegen nach ihrer
Auffassung ungerechtfertigte Sonntagsöffnungen) gehabt hätten; die Bahnhofsgeschäfte,
die gern auch sonntags ihr vollständiges Warensortiment angeboten hätten.
è Das trifft auch auf die rot-rote Koalition zu,
in der es zunächst durchaus unterschiedliche Sympathien zu den einzelnen Forderungen
gab und in der sich die beiden Seiten ebenfalls erst mit dem Kompromiss
anfreunden mussten. Aber der von den Fraktionen und der zuständigen Senatorin
Katrin Lompscher (DIE LINKE) auf gleicher Augenhöhe mit allen Beteiligten
geführte ergebnisoffene Beratungsprozess schuf die Basis, dass alle den
Kompromiss mittragen, der nach allgemeiner Prognose auch bei den Touristen und
„einheimischen“ Kunden Akzeptanz finden wird.
l Wo es noch klemmt und was gar nicht geht
n Klimaschutzgesetz: Es gibt Einvernehmen mit dem Anliegen und der
Bedeutung der Problematik, und es findet auch Zustimmung, dass die von Katrin Lompscher
(DIE LINKE) geführte Senatsverwaltung vor allem in der energetischen Gebäudesanierung
den Knackpunkt für eine klimafreundliche Großstadtpolitik sieht.
Unvereinbarkeiten gibt es momentan
hinsichtlich der
Zeitvorstellungen und der Kosten, die auf Grundstückseigentümer, Vermieter und
Mieter zukämen. Deshalb wurde die Frage aufgeworfen, ob ein nach Prioritäten
gestalteter Stufenplan nicht Kosten entlastender wäre, was sich beim genauen
Durchrechnen aber so nicht bestätigt. Deshalb muss der Aushandlungsprozess noch
einmal ziemlich von vorn beginnen. Ziel der Koalition ist es aber, das
Gesetz noch vor den Wahlen zu verabschieden.
n Volksbegehren für eine
Hortbetreuung der 5. und 6. Klassen: Die Koalition stimmt dem Anliegen zu, kann
aber die 100 Mio. Euro, die das nach Berechnung der Initiative kosten würde,
aus dem laufenden Haushalt nicht aufbringen. Verhandelt werden muss auch
mit der Initiative, ob diese Altersgruppe wirklich nach dem gleichen
pädagogischen Konzept wie die Kinder der untersten Klasse betreut werden sollte
oder ob nicht die Forcierung des ohnehin eingeleiteten Ausbaus der
schulischen Ganztagsbetreuung der sinnvollere Weg ist. Das soll unmittelbar
in nächster Zeit zu einem Ergebnis führen.
n Verbindliche
Bürgerentscheide: Der Verein „Mehr Demokratie e.V.“ hat vorgeschlagen, dass alle
Bürgerentscheide zu den rein bezirklichen Angelegenheiten generell
verbindlichen Charakter haben sollen. Der Bezirksverordnetenversammlung (BVV)
stünde nämlich mit dem § 12 (3) Bezirksverwaltungsgesetz die Möglichkeit zur
Verfügung, Empfehlungen an das Bezirksamt „zurückzuholen“ und in verbindliche
Beschlüsse umzuwandeln, und eine solche Möglichkeit eines zweistufigen
Verfahrens hätten die Bürger nicht. Nach rechtlicher und politischer Prüfung
wäre DIE LINKE bereit, bei der anstehenden Gesetzesnovelle dem zu folgen, aber
die SPD ist strikt dagegen. Insofern kann dieser Vorschlag von dieser
Koalition nicht realisiert werden und bleibt für kommende Zeiten auf der
Agenda.
n Wahlalter 16 auch bei Abgeordnetenhauswahlen: Landesparteitage von SPD und LINKEN sowie
die Linksfraktion haben sich dafür ausgesprochen, das aktive Wahlalter zum
Abgeordnetenhaus ab 16 Jahre festzulegen. Die SPD-Fraktion ist strikt dagegen. So
wird dieses Projekt, für das zudem eine verfassungsändernde Zweidrittelmehrheit
gebraucht wird (und wofür selbst ein von der Koalitionsdisziplin abweichendes
Stimmverhalten der LINKEN mit den Grünen nicht ausreichen würde), in dieser
Legislaturperiode ebenfalls nicht kommen.
Mit 16
Jahren schon das Abgeordnetenhaus wählen?
Landesparteitage von SPD und LINKEN haben sich 2009 / 2010
deutlich dafür ausgesprochen, dass die rot-rote Koalition das aktive Wahlalter für
das Abgeordnetenhaus auf 16 Jahre absenkt. Jetzt beginnen das aktive und
das passive Wahlrecht – also dass man wählen und dass man gewählt werden darf –
mit dem vollendeten 18. Lebensjahr. So steht es in der Landesverfassung. Um
diese zu ändern, bedarf es einer Zweidrittelmehrheit. Bei den momentan 149
Mitgliedern des Abgeordnetenhauses müssten also mindestens 100 einer
diesbezüglichen Verfassungsänderung zustimmen. SPD (54 Abgeordnete), LINKE (22
Abgeordnete) und Grüne (23 Abgeordnete) verfügen insgesamt über 99 Sitze. Wenn
sich diese drei Fraktionen geschlossen einig wären, bräuchte man noch eine
Stimme, z.B. aus dem liberalen FDP-Flügel oder von einem der drei
fraktionslosen Abgeordneten. Aber nur, wenn sich SPD, LINKE und Grüne
geschlossen einig wären. Doch trotz ihres Parteitagsbeschlusses ist die
SPD-Fraktion in sich uneins, so dass momentan selbst die potenziellen 99
rot-rot-grünen Stimmen nicht zusammen kommen würden.
l Warum ist
DIE LINKE dafür?
Wie die Grünen-Fraktion,
wie der bundesweite Verein „Mehr Demokratie e.V.“ und wie mehrere
Jugendorganisationen und -bündnisse, so ist auch DIE LINKE seit langem für die
Absenkung des aktiven Wahlalters bei Abgeordnetenhauswahlen auf 16 Jahre. Dafür
gibt es mehrere gewichtige Gründe:
n Die LINKE schließt sich der Überzeugung an, dass Jugendliche ab
dem 16. Lebensjahr zu bewussten Wahlentscheidungen im Stande sind, da sie heute
erstens durch das Internet viel mehr Informationen zur Verfügung haben und
zweitens auch in ganz anderen Lebenssituationen aufwachsen als vorherige
Generationen von Jugendlichen. Außerdem dürfen Jugendliche schon eine ganze
Menge Dinge in jungen Jahren tun. Mit vierzehn Jahren haben sie das Recht, sich
ihren Glauben frei auszusuchen, mit fünfzehn dürfen sie Sozialleistungen beim
Staat beantragen, sich mit sechzehn selbstständig mit Angelegenheiten des
Ausländerrechts, also ihrer Nationalität, befassen, als Vollmitglied einer
politischen Partei beitreten und mit siebzehn den Führerschein erwerben.
Außerdem regelt § 1303 des Bürgerlichen Gesetzbuches sogar, dass unter
bestimmten Bedingungen die Ehemündigkeit
ab 16 Jahre – sowohl bei jungen Männern als auch bei jungen Frauen – gegeben
sein kann.
n Seit 2005 haben in Berlin die ab sechzehnjährigen deutschen
Staats- bzw. EU-Bürger das Recht, die Bezirksverordnetenversammlungen (BVV) zu
wählen sowie an bezirklichen Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden
gleichberechtigt teilzunehmen. Die BVV sind keine „Spaßgremien“ (wie die
Stadtteilvertretungen in einigen Großstädten), sondern Volksvertretungen mit
weit reichender politischer Verantwortung für jeweils 250.000 bis 350.000
Menschen, einer Bevölkerungszahl, die ansonsten nur noch von 26 deutschen
Großstädten erreicht wird. Wo liegen solche gravierenden Unterschiede, dass
man mit 16 Jahren die BVV wählen und das Abgeordnetenhaus nicht wählen darf?
Außerdem zeigt das Wahlverhalten der Sechzehn- bis Achtzehnjährigen weder
gravierende Abweichungen zum Wahlverhalten der über Achtzehnjährigen; noch
lassen sich die immer wieder behaupteten Befürchtungen belegen, dass die
„U-18-Wähler“ zu stark in die politischen Extreme abdriften würden.
n Wir leben in Zeiten gravierender Wandlungen und Umbrüche – in der
Arbeitswelt, in der Lebensweise, in den sozialen und kulturellen Beziehungen,
in der Globalität lokaler und regionaler Ereignisse, hinsichtlich der
Nachhaltigkeit auch von tagespolitischen Entscheidungen. Die Folgen vieler
heutiger Entscheidungen werden umfassend erst von kommenden Generationen zu
tragen sein; insofern wäre es doch nur recht und billig, die
Entscheidungsprozesse für die hauptsächlich Betroffenen zu öffnen.
n Es ist auch nicht gerechtfertigt, dass die unzähligen
Zukunftsentscheidungen in der rapide alternden Gesellschaft zunehmend von
Generationen getroffen werden, die die Auswirkungen ihrer Entscheidungen im
seltensten Falle selbst erleben werden. Und für die es – zum Glück – keinerlei
Wahleingrenzungen gibt. Mit der Absenkung des aktiven Wahlalters für das Landesparlament
auf sechzehn Jahre könnte die Politik ein deutliches Signal geben, dass man die
ab Sechzehnjährigen nicht mehr nur bevormunden, sondern ihnen vielmehr durch
ihr neues Recht zu wählen klar machen will, dass Jugendliche sich verantwortlich
mit Themen und Inhalten, die sie betreffen, auseinandersetzen können und
müssen. Wie beim rot-roten Integrations- und Partizipationsgesetz, so gilt
auch hier, dass die bewusste Integration in die Gesellschaft sehr stark durch
die unbegrenzte Teilhabe ermöglicht wird.
n Und es gibt bereits das aktive Wahlalter ab 16 Jahre. In
Österreich gilt es sogar für die Nationalratswahlen, und als erstes deutsches Bundesland hat Bremen am 29. Oktober 2009 das
Wahlalter für Landtagswahlen auf 16 Jahre gesenkt. Die rot-grüne Koalition wurde dabei von
der LINKEN unterstützt. Allerdings steht in Bremen das Wahlalter nicht in der
Landesverfassung, insofern reichte eine einfache Mehrheit zur Änderung des
Landeswahlgesetzes.
n Momentan werden durch
das „Netzwerk Wahlalter 16“ in Berlin Unterschriften gesammelt, um dieser
Forderung mehr Nachdruck zu verleihen. Es wäre angemessen, wenn möglichst viele
unterschreiben würden.
l Warum ist
die SPD dagegen?
Im Wesentlichen führen
die Skeptiker in der SPD-Fraktion drei Argumente ins Feld:
n Das Wahlrecht für das Abgeordnetenhaus setze eine ausreichende
politische Reife voraus, und diese Reife sieht man insgesamt bei
Unter-Achtzehnjährigen als nicht gegeben an. Es sei eine übliche Regel, das
Wahlrecht an die Volljährigkeit zu koppeln.
n Der Gesetzgeber habe das Wahlrecht bewusst in ein Ensemble
anderer vollständiger staatsbürgerlicher Rechte und Pflichten gestellt, wie die Wehrpflicht,
die Strafmündigkeit, die uneingeschränkte Ehemündigkeit, die unbegrenzte
individuelle Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr usw.
n Es sei ein bedeutender verfassungspolitischer Fortschritt
gewesen, dass man das aktive und das passive Wahlrecht auf eine Altersstufe
gestellt habe, nachdem sehr lange das passive Wahlrecht erst bei einem
wesentlich höheren Alter einsetzte. Und das passive Wahlrecht könne man nun auf
keinen Fall mit sechzehn Jahren eintreten lassen…
l Was tun?
n Am wichtigsten ist es wohl, sich mit den Gegenargumenten
auseinanderzusetzen:
è Dass momentan Volljährigkeit und
Wahlalter zusammenfallen, ist eher zufällig. In der Bundesrepublik trat noch bis
Mitte der siebziger Jahre die Volljährigkeit erst mit 21 Jahren ein, das
Wahlalter lag aber bei 18 Jahren. In der DDR trat die Volljährigkeit von Anfang
an mit 18 Jahren ein, aber das passive Wahlrecht gab es bis 1974 erst mit 21
Jahren. Wie oben erwähnt, treten wichtige Rechte und Pflichten lange vor der
Volljährigkeit ein. Andererseits gelten unter bestimmten Umständen – wie bei
der Anwendung des Jugendstrafrechts – Schutzbestimmungen auch nach lange nach
Erreichen der Volljährigkeit fort.
è Der eigentliche Sinn der Volljährigkeit ist
doch, dass man ab jetzt „als erwachsen“ gilt und für sein Handeln vor Gericht
bzw. durch das Verhängen von Sanktionen voll verantwortlich gemacht werden
kann. Aber bei freien, geheimen und gleichen Wahlen kann man in keinem Falle
für seine Wahlentscheidung rechtlich verantwortlich gemacht bzw. mit Sanktionen
belegt werden. (Auch wenn es zuweilen zu wünschen wäre!) Das könnte man
eventuell bei bestimmten besonders negativen Folgen in Ausübung des passiven
Wahlrechtes in Anschlag bringen. Aber es ist in keinem Falle schlüssig, wegen
einer mit der Volljährigkeit angenommenen Folgenhaftung das aktive Wahlalter an
die Volljährigkeit zu koppeln.
è Das trifft auch auf die anderen vollständigen
staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten zu, die in keinem inhaltlichen oder
gar formalen Zusammenhang mit dem aktiven Wahlrecht stehen. Denn wo ist
auch nur irgendeine Parallele zwischen meiner individuellen Wahlentscheidung
und der Tatsache, dass ich bis Anfang zwanzig nach den Grundsätzen des
Jugendstrafrechts verurteilt werden kann? Während bei bestimmten individuellen
Dispositionen eine eingeschränkte Strafmündigkeit realisiert werden kann, gilt
meine Wählerstimme voll und ganz und uneingeschränkt. Das ginge auch bei einem
Wahlrecht ab 16 Jahre. Hier werden also die berüchtigten Äpfel und Birnen
durcheinander gewirbelt.
è Ernster zu nehmen sind die Bedenken,
aktives und passives Wahlrecht wieder zu trennen. Auch ich vertrete grundsätzlich
die Auffassung, dass gewählt werden können soll, wer wählen darf. Und dass
bestimmte rechtliche Fragen der persönlichen Verantwortung bei einer
sechzehnjährigen Landtagsabgeordneten, die als weithin bekannte
Schülersprecherin noch die Schule besucht, nicht anders zu klären wären als bei
einem achtzehnjährigen Schüler, der rechtlich ohne Probleme in jedes Parlament
einrücken darf. Ich halte also die Vorbehalte gegen das passive Wahlrecht mit
16 Jahren ebenfalls nicht für schlüssig, weiß aber, dass das nun gar nicht
politisch durchsetzbar ist. Unter diesem Vorbehalt – und nur unter diesem –
wäre es weitaus mehr als nichts, zunächst das aktive Wahlrecht auf
sechzehn Jahre zu senken. Die erneute Gleichsetzung von aktivem und passivem
Wahlrecht bliebe dann ebenso auf der politischen Agenda wie das
Wahlrecht für langjährig hier Lebende ohne deutschen Pass, wobei als zunächst
erster Schritt das „kommunale Ausländerwahlrecht“ anzusehen wäre. Dafür aber
sind Bundesregelungen notwendig, und da ist das rot-rote Berlin schon zweimal
im Bundesrat an den (noch) konservativen Mehrheiten gescheitert…
n Es wäre gut, sich mit den konkreten Erfahrungen
auseinanderzusetzen, die es in Österreich schon gibt. Angemessen wäre es auch, im
Vorfeld der nächsten Bremenwahl (Frühjahr 2011) zu analysieren, wie Parteien
mit der neuen Wählergruppe umgehen und welche Anforderungen die neue
Wählergruppe an die Parteien stellt. Es würde sich – wie schon bei den unter
achtzehnjährigen Wählern zur BVV – nämlich schnell herausstellen, dass einerseits
die befürchtete besondere Verführ- und Manipulierbarkeit und andererseits
die eher unkritische Parteienbindung älterer Wählerschichten nicht gegeben
sind. Beides würde als Konsequenz mehr Ehrlichkeit und Transparenz von den Wahlbewerbern
erfordern, was wohl für alle – für die Bevölkerung und für das politische
System – das Schlechteste nicht wäre…
n In diesem Sinne müsste möglichst schnell noch einmal versucht
werden, die erforderliche Zweidrittelmehrheit zu schmieden, denn die nächsten
Berlinwahlen – voraussichtlich im September 2011 – müssen politisch und
organisatorisch vorbereitet werden.
Wie weiter mit dem Berliner Wasser? Und zum Volksentscheid am 13. Februar 2011
l Die Vorgeschichte
n 1999 erfolgte mit den
Stimmen der damaligen Großen Koalition von CDU und SPD die Teilprivatisierung der
Berliner Wasserbetriebe. 49,9 Prozent der Anteile wurden in private Hand
(Veolia und RWE) verkauft, und das Land Berlin erhielt damals etwa 3,1
Milliarden DM als Verkaufserlös. Die seinerzeitige Finanzsenatorin Dr.
Annette Fugmann-Heesing (SPD) wollte mit diesem Verkauf am Ende der Legislaturperiode
1995 – 1999 einen nennenswerten Konsolidierungsbeitrag für den auch damals hoch
verschuldeten Landeshaushalt erbringen.
n Allerdings hatte die
Finanzsenatorin bereits im Vorfeld – wohl um einige der Kritiker, vor allem
aber die Oppositionsparteien PDS und Bündnis 90/Die Grünen, ruhig zu stellen –
immer wieder auf eine prognostizierte Verkaufssumme von etwa 4 Mia DM und deren
Rolle für den Schuldenabbau hingewiesen. Zudem hatte sie diesen Betrag bereits
in den Haushaltsentwurf eingestellt. Somit wurde für alle potenziellen Käufer
offensichtlich, welch existenzielle Rolle die Teilprivatisierung der
Wasserbetriebe für die schwarz-rote Politik, insbesondere den Landeshaushalt
und seine Konsolidierung, spielte. Demzufolge pokerten sie, und ihre
Kaufangebote fielen mit zunächst um die 2 bis 2,5 Mia DM weitaus niedriger aus
als erhofft und eingeplant.
n Um aber dennoch in die
Nähe der prognostizierten 4 Mia DM zu gelangen, machte der damalige Senat
aus CDU und SPD dann große Zugeständnisse. Zwar wurde erstens
vereinbart, dass bis 2003 die Wasserpreise stabil bleiben mussten, danach aber
profitable Preiserhöhungen möglich werden würden. Zweitens wurden – wie
zur gleichen Zeit auch bei der Bankgesellschaft Berlin üblich – Gewinngarantien
für die privaten Eigentümer vereinbart. Und drittens wurde absolute
Geheimhaltung der Verträge vereinbart.
n Gegen die
Teilprivatisierung der Wasserbetriebe gab es von Anfang an starke Gegenwehr.
Im parlamentarischen Raum leisteten die PDS und Bündnis 90/Die Grünen
erbitterten Widerstand. Mehrmals wurde von der PDS das Thema zum Gegenstand
parlamentarischer Anträge und Debatten gemacht und so aus dem von der Großen
Koalition beabsichtigten Dunkel in das Licht der Öffentlichkeit gebracht.
Das trug wesentlich dazu bei, dass sich gegen die Teilprivatisierung der
Wasserbetriebe von Anfang an auch starker gesellschaftlicher Protest
formierte. Auch in der SPD-Fraktion gab es Gegner der Teilprivatisierung, was
sich im Abstimmungsverhalten einzelner Fraktionsmitglieder der SPD
widerspiegelte. Nur bei der CDU passierte die Privatisierung problemlos die
Fraktion. Die FDP war damals nicht im Abgeordnetenhaus vertreten, aber es ist
mit Sicherheit anzunehmen, dass sie nicht zur Stärkung des Widerstandspotenzials
gegen die Teilprivatisierung beigetragen hätte… .
n Frühzeitig hatten PDS
und Bündnis 90/Die Grünen auch eine gemeinsame Klage vor dem Berliner
Landesverfassungsgericht für den Fall angekündigt, dass die Große Koalition die
Teilprivatisierung beschließen würde. Beide sahen darin einen Verstoß gegen das
Demokratieprinzip, fochten darüber hinaus die Tarifkalkulationsvorschriften an
und sahen in diesem Geschäft schließlich eine verdeckte Kreditaufnahme: Denn
es ging nach fester Überzeugung der Opposition bei der Privatisierung nicht um
eine bessere Aufgabenerfüllung, sondern ausschließlich um ein fiskalisches
Geschäft mit dem Ziel, kurzfristige Einnahmen für den Landeshaushalt zu
erhalten. Diese Klage war mit der Hoffnung verbunden, so die
Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe zu Fall zu bringen.
n Als klar
war, dass die Opposition vor dem Landesverfassungsgericht gegen die
Teilprivatisierung klagen würde, sorgte die damalige Regierungskoalition von
CDU und SPD dafür, dass in den Vertrag über die Teilprivatisierung ein Passus
eingefügt wurde, der den privaten Investoren Gewinnausschüttungen in
gleicher Höhe auch für den Fall garantierte, dass das Gericht die von der
Opposition beklagten Kalkulationsvorschriften kippte. Für diese Gewinngarantie
ging das Land Berlin in Haftung.
n Diesem
Gesamtpaket stimmte das Abgeordnetenhaus im April 1999 gegen die Stimmen von PDS und Grünen zu. Nun
hing also alles davon ab, wie das Verfassungsgericht entscheiden würde.
n Zur Erinnerung: Das war die Zeit, da
das Land jährlich ein Fünftel mehr ausgab als einnahm und dieses Primärdefizit
von vier Milliarden Euro pro Jahr dringend abgebaut werden musste. Das war die
Zeit, da das Land Berlin in Karlsruhe eine Verfassungsklage auf Anerkennung
seiner Haushaltsnotlage anstrengte, um von Bund und Ländern
„Bundesergänzungszuweisungen“ für den Abbau seines Schuldenbergs zu erhalten.
Das war die Zeit, da die Opposition aus CDU, Grünen und FDP erfolgreich vor dem
Verfassungsgericht gegen den rot-roten Landesetat klagte, weil die
Nettokreditaufnahme das verfassungsrechtlich zulässige Maß überstieg und sich
Berlin – nach Ansicht der in dieser Frage vereinigten Opposition – zu viel an
„sozialen und anderen Wohltaten“ leistete. Und es war die Zeit, da sich Rot-Rot
wegen seiner Konsolidierungspolitik auch unter gehörigem Druck von links
befand. Wie sich unter diesen Voraussetzungen eine de-facto-Subventionierung
der Wasserpreise aus dem Landeshaushalt hätte rechtfertigen lassen, bleibt das
Geheimnis derjenigen, die damals eine unzureichende Konsolidierung beklagten
und sich heute zu Anwälten der Tarifkunden aufschwingen.
n Real gesehen, hatte Rot-Rot nur eine
Wahl: Entweder wurde der geschmälerte Gewinnanteil der Privaten durch die Steuerzahler
(also aus dem eigenen Gewinnanteil des Landes an den Wasserbetrieben bzw. aus
dem Landeshaushalt) erstattet, oder es zahlt der Wasserkunde. Bei Zahlung eines
Ausgleichs zu Lasten des Haushalts oder bei Gewinnverzicht des Landes Berlin –
so die Überlegung von Rot-Rot – zahlen alle diejenigen, die auf die durch das
Land Berlin finanzierten Leistungen der sozialen Sicherung, Bildung oder als
Landesbedienstete auf ihre Gehälter und Besoldungen angewiesen sind. So entschied
sich Rot-Rot dafür, dass die Wasserkunden ab 2008 die volle Last zu tragen
hatten. Mit dem novellierten Teilprivatisierungsgesetz wurde jedoch 2004 ein
Mechanismus eingeführt, der diese Entscheidung jährlich neu zu treffen
erlaubte: durch jährliche Festsetzung der Verzinsungshöhe für das
betriebsnotwendige Kapital mittels Rechtsverordnung des Senats.
n Diese Lösung ist
verfassungsgemäß, wie zwei Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs von
Berlin aus dem Jahr 2010 bestätigten. Dennoch bleibt der Fakt, dass die
Berlinerinnen und Berliner in jedem Falle zahlen. Genau das war aber nicht Resultat
rot-roter Politik (wie die politische Opposition heute behauptet), sondern die
Konsequenz aus dem schnell noch eingefügten Passus in den 1999er Verträgen,
wonach das Land – sprich seine Bürgerinnen und Bürger – in Haftung zu gehen
habe, wenn für die Privaten die Gewinne nicht kommen, wie es vom
Verfassungsgericht für rechtens und so für jede Regierung für verbindlich
erklärt worden ist.
n Nach der
parlamentarischen Entscheidung im Jahre 1999 und der Niederlage der damaligen
Opposition vor dem Landesverfassungsgericht bildete sich ein Runder Tisch
„Wir wollen unser Wasser zurück!“, der zunächst die Offenlegung der
Geheimverträge - immer mit der Option deren Rücknahme – forderte. Unmittelbar
nachdem Rot-Rot die Möglichkeiten für die direkte Demokratie auf der
Landesebene erheblich erleichtert hatte, wurde 2006 / 2007 ein Volksbegehren
angestrengt. Doch die Innenverwaltung als zuständige Rechtsaufsichtsbehörde
erklärte 2008 ein solches Volksbegehren juristisch für unzulässig, weil damit
der Vertrauensschutz von Vertragsabschlüssen gebrochen und der Schutz vor
Konkurrenten nicht mehr gewährleistet seien.
n Die Trägerinitiative
für das Volksbegehren nutzte dann die von Rot-Rot eröffneten Möglichkeiten und
ging gegen diese Entscheidung vor das Landesverfassungsgericht. Dort bekamen
sie Recht. Bis zum Herbst 2010 wurden im Rahmen eines Volksbegehrens weit
über 200.000 Unterschriften für die Einleitung eines Volksentscheides gesammelt
und damit offensichtlich die notwendige Zahl von 175.000 gültigen
Unterschriften weit übertroffen.
n Nun muss – falls das
Abgeordnetenhaus das Anliegen des Wassertisches nicht übernimmt – innerhalb
der kommenden vier Monate ein Volksentscheid über einen Gesetzesentwurf zur
Offenlegung der Wasserverträge stattfinden. Dass seit letztem Wochenende durch
die „Tageszeitung“ (taz) ein großer Teil des Vertrages, der der Redaktion
zugespielt worden ist, veröffentlicht wurde, spielt dabei keine Rolle, weil
eine solche Quelle nicht gerichtsfest ist.
l Warum
übernimmt Rot-Rot den Gesetzesentwurf des Wassertisches nicht?
n Die PDS und später DIE LINKE hat die negativen Folgen einer
Teilprivatisierung für die Berliner Bevölkerung genauso prophezeit, wie sie
inzwischen eingetreten sind. Wasser ist – so ein Beschluss der Berliner
LINKEN – ein öffentliches Gut, und als Kerngut der öffentlichen Daseinsvorsorge
muss es in öffentlicher Hand bleiben. Deshalb haben Mitglieder und
Sympathisanten der LINKEN auch das Volksbegehren zur Durchführung eines
Volksentscheids über die Offenlegung der Wasserverträge unterstützt.
n Diese ablehnende
Haltung zur Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe und die positive
Haltung zum Anliegen des Berliner Wassertisches ändern aber nichts an der
Tatsache, dass auch der rot-rote Senat an die Einhaltung der Verträge gebunden
ist – unabhängig davon, dass einer der Koalitionspartner, nämlich die damalige
PDS und heutige LINKE, damals den Vertrag abgelehnt hat. Den Vertrag hat
das Land Berlin – vertreten durch den damaligen Senat und legitimiert durch
eine Abgeordnetenhausmehrheit – mit Veolia und RWE geschlossen und zwar für
eine Laufzeit von 30 Jahren. Deshalb kann auch ein politisch anders
zusammengesetzter Senat jetzt nicht einfach einseitig aus dem gesamten Vertrag
und auch nicht aus einzelnen Klauseln aussteigen. Das wäre Vertragsbruch,
und der wäre – weil es mit Sicherheit zu einer Klage käme – wegen des hohen
Vertragswertes mit Gewissheit mit exorbitant hohen finanziellen Sanktionen für
das Land verbunden.
n Hinsichtlich ihres
Verhaltens gegenüber dem Volksentscheid haben sich Koalition und Senat zu drei
Schritten entschieden: Erstens wird Rot-Rot den Gesetzesentwurf des
Wassertisches nicht übernehmen. Zweitens aber verzichtet
Rot-Rot auf politische Gegenaktionen zum kommenden Volksentscheid über die
offizielle Offenlegung der Geheimverträge. Und drittens wird Rot-Rot auf
jeden Fall dem Ergebnis des Volksentscheides folgen. Wenn also die
entsprechende Anzahl der Abstimmungsberechtigten den Gesetzesentwurf
unterstützt, dann wird es eine offizielle Offenlegung des Gesamtvertragswerkes
geben.
n Wenn dann Veolia und
RWE Klage gegen das Land Berlin erheben würden, könnten sie das auf keinen Fall
wegen einseitigen Vertragsbruches (mit all den hier beschriebenen finanziellen
Folgen) tun, sondern das Senatshandeln wäre ja unter erwiesenem Druck durch
den Souverän, also das Volk, erzwungen. In einem solchen Fall könnte das
Gericht eventuell auf Unzulässigkeit eines Volksentscheides erkennen bzw.
Aktivitäten, die aufgrund eines zu Unrecht veröffentlichten Vertrages
geschehen, für nichtig erklären. Aber den veröffentlichten Vertrag aus der Welt
schaffen, könnte kein Gericht der Welt. Und den Senat hindern, seinen
gestaltungspolitischen Einfluss auf die Wasserbetriebe zu erhöhen oder gar
diese zurückzukaufen, würde das auch nicht. Mit ebensolcher Wahrscheinlichkeit
ist aber auch anzunehmen, dass das Gericht – weil die Berliner Gesetzeslage dem
Souverän keinerlei inhaltliche Beschränkungen für die direkte Demokratie
auferlegt – die Veröffentlichung aufgrund eines erfolgreichen Volksentscheides
für rechtens erklärt. Allein dieses Wenn und Aber erklärt, warum alle Seiten
sehr an einer endgültigen juristischen Klärung des Konflikts interessiert
sind.
n Ein Rückkauf der
Wasserbetriebe – um auch das anzumerken – ginge auch nur, wenn sich alle
Vertragspartner gütlich einigen würden, und wäre mit gewaltigen Kosten
verbunden. Unabhängige Experten rechnen, dass sich der Wert des privatisierten
Anteils der Wasserbetriebe seit 1999 quasi verdoppelt haben dürfte – also von 4
Milliarden DM auf 4 Milliarden Euro, und das ist etwa ein Viertel des Berliner
Landeshaushaltes….
l Hat nicht
das Landesverfassungsgericht schon einmal das Anliegen des Wassertisches
legalisiert?
n Das wird zuweilen
behauptet, und daraus wird geschlussfolgert, dass mit dem Volksbegehren und dem
kommenden Volksentscheid alles rechtens sei. Und weil das so sei, könne doch
das Abgeordnetenhaus von der Möglichkeit Gebrauch machen, den Gesetzesentwurf
des Wassertisches zu übernehmen und so die Kosten für den Volksentscheid
sparen.
n Doch so einfach ist
das nicht. Ein solches Vorgehen, wie vom Wassertisch gefordert, würde – siehe
oben – eine Unzahl potenzieller Risiken in sich bergen. Und dann hatte 2008 das
Landesverfassungsgericht nicht das inhaltliche Anliegen des Volksbegehrens –
also die Offenlegung – gerechtfertigt, sondern es hatte die Entscheidung der
Innenverwaltung kassiert, das beabsichtigte Volksbegehren für unzulässig zu
erklären. Der Grund für diese Entscheidung des Gerichts ergab sich lediglich
aus der Berliner Gesetzeslage, die bekanntlich keinen speziellen
Ausschlusskatalog für die direkte Demokratie kennt. Das war und ist von Rot-Rot
so gewollt, denn wir wollen die direkte und die Vertretungsdemokratie
gleichstellen.
n Insofern bestehen die
hier diskutierten juristischen und finanziellen Risiken in vollem Umfang. Die
Entscheidung von Rot-Rot – das Anliegen des Wassertisches nicht zu übernehmen,
aber auch nichts gegen den Volksentscheid zu unternehmen und sein Ergebnis
umzusetzen – ist die einzige Möglichkeit, im Interesse der Berlinerinnen und
Berliner kalkulierbar und verantwortungsbewusst mit diesen Risiken umzugehen.
l Haben Rot-Rot und speziell der linke Wirtschaftssenator eine
wirkungsvollere Strategie als der Wassertisch?
n Zudem setzt der Senat zweitens auf die inzwischen von
Rot-Rot geschaffene Rechtslage. Das von
der rot-roten Koalition und den Grünen im Juli 2010 – nicht zuletzt auch auf
Druck durch den Wassertisch – verabschiedete neue Informationsfreiheitsgesetz
(IFG) verbietet nicht nur für die Zukunft die Vereinbarung pauschaler
Geheimhaltungsklauseln. Es sieht auch einen Offenlegungsmechanismus für in der
Vergangenheit abgeschlossene Verträge vor, um Verträgen wie denen über die
Teilprivatisierung der BWB auch gerecht zu werden. Dabei können die privaten
Vertragspartner RWE und Veolia – gemäß dem zivilrechtlichen Grundsatz, dass
sich nicht eine Seite ohne weiteres von einmal getroffenen Verabredungen
absprachewidrig lösen kann – eine 6-Monats-Frist für zwingend zu schützende
Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse geltend machen. Diese Frist läuft im
Januar 2011 ab. DIE LINKE beharrt also darauf, dass mit der jetzigen
Veröffentlichung der Verträge im Netz das behördliche IFG-Verfahren nicht
gegenstandslos ist und ein zügigeres Nachfolgehandeln ermöglichen würde.
n Mit einer Offenlegung ist aber zunächst
in Sachen Tarifsenkung oder Vertragsneuverhandlung oder gar Rekommunalisierung
noch nichts gewonnen. Die zivilrechtlichen Verträge können nicht vor dem Verfassungsgericht
beklagt werden. Auch der Gesetzentwurf des Volksbegehrens würde im Falle eines
erfolgreichen Volksentscheids daran nichts ändern. Offenlegungspflichten und
ihre Verletzung schlagen genauso wenig auf die Gültigkeit dieser Verträge durch
wie die Tarifkalkulationsvorschriften des Gesetzes von 2004 durch die Offenlegung
der Verträge in ihrer Verfassungsmäßigkeit berührt werden. Denn schließlich hat
das Verfassungsgericht die Novelle des Teilprivatisierungsgesetzes für
rechtmäßig erklärt, und zwar ausschließlich aus einer Beurteilung der in diesem
Gesetz festgelegten Regeln. Insofern ist der Weg, den der Gesetzentwurf des
Wassertisches beschreitet (Offizielle Offenlegung und dann Klage gegen den
Vertrag) nach Auffassung der LINKEN insgesamt nicht tragfähig. Und offenbar
sehen es andere auch so, denn keine der Parteien im Abgeordnetenhaus hat das
Volksbegehren des Wassertisches offiziell unterstützt. Eine offizielle
Offenlegung sichert eine offizielle Quelle – nicht mehr, aber auch nicht
weniger, und insofern sollten alle Wege ausgeschritten werden, die
möglicherweise schneller und sicherer zu diesem Ziel führen als ein insgesamt
in seinem Ausgang potenziell ungewisser Volksentscheid.
n Senator Harald Wolf (DIE LINKE) ist drittens noch einen Schritt
weiter gegangen. Inzwischen gibt es nämlich ein Urteil des Bundesgerichtshofs
zur kartellrechtlichen Kontrolle von Wasserpreisen. Harald Wolf hat sofort
Kontakt mit dem Kartellamt aufgenommen und dafür gesorgt, dass diese neue
Rechtslage auf ihre Übertragbarkeit auf das öffentliche Unternehmen BWB hin
geprüft wird. Das Bundeskartellamt ist seit Jahresbeginn 2010 damit
beschäftigt, Unterlagen und Informationen einzuholen. Die Chance, auf dieser
Basis zu einer erheblichen Absenkung der Berliner Wasserpreise zu gelangen,
wird von Wirtschaftssenator Wolf – wie er den Medien gegenüber äußerte – als
gut betrachtet.
n Viertens schließlich sehen Rot-Rot und namentlich DIE LINKE in einer
Absenkung der Wasserpreise einen erfolgversprechenden Weg, um den Rückkaufwert
der Wasserbetriebe zu senken und so eine Rekommunalisierung finanziell
machbarer zu gestalten. Natürlich gibt es bei diesem Konzept der vier Schritte
(Gütliche bilaterale Einigung über Öffentlichkeit, Nutzung des IFG-Verfahrens,
kartellrechtliche Tarifprüfung, Rückkauf zu finanziell günstigeren Bedingungen)
keine absoluten Garantien. Aber trotz der Risiken stellt das Konzept nicht per
se eine Sackgasse dar wie es die Strategie des Wassertisches zu sein scheint. Denn
deren Hypothese „Die Verträge müssen öffentlich sein, damit sie vom Gericht
kassiert werden können“ stellt sich doch angesichts mehrfacher bisheriger
Rechtssprechung zugunsten der Verträge mehr als brüchig dar.
l Wasser auf
die Wahlkampfmühlen und für parteiinterne Streitigkeiten
n Inzwischen sind die
Berliner Wasserbetriebe und ihre seinerzeitige Teilprivatisierung zum Wasser
auf die Wahlkampfmühlen mutiert. Vor allem die Grünen zeigen sich total
überrascht (obwohl ein Blick in die öffentlichen Protokolle seinerzeitiger parlamentarischer
Beratungen beweist, dass seit langem alles bekannt war, was heute als
„schockierend neu“ und als „Wolfs Geheimniskrämerei“ dargestellt wird), äußern
abgrundtiefe Abscheu und haben flugs auch in Wirtschaftssenator Harald Wolf
(DIE LINKE).einen Schuldigen gefunden. Erleichtert ob der grünen
Realitätsumdeutung springt ihnen die CDU zur Seite, und auch die FDP sowie
einzelne Mitglieder der SPD-Fraktion greifen dankbar diesen Ball als
Wahlkampfgeschenk auf. Auch die Springer-Presse hat sich entschieden: Sie hat
sich ebenfalls auf Harald Wolf eingeschossen und ist zugleich entschlossen, Wahlkampf
für die Grünen zu machen. Darin sieht sie wohl die einzige realistische Chance,
zum Sturz von Rot-Rot beizutragen.
n Und mehrere Mitglieder
des Parteivorstandes der LINKEN und der Bundestagsfraktion – zumeist aus
westlichen Regionen kommend und wie so oft von jeglichem Ballast an
Sachkenntnis unbelastet – verleihen den bürgerlichen Medien, die sie ansonsten
als „willfährige Knechte der Bourgeoisie“ abtun, den Nimbus eines Wahrheitsmonopols,
wenn diese DIE LINKE in Berliner Regierungsverantwortung mit haltlosen
Schmähungen überzieht.
n Die vorstehende
Dokumentation und Argumentation dient also auch der Richtigstellung und der
Zurückweisung von Fälschungen und wissentlichem Informationsmissbrauch..
Größere Teile diese Argumentation
basieren auf dem Dossier von Klaus Lederer „Chronologie eines Raubzuges“, das
unter www.linksfraktion-berlin.de
/ wasserextra abrufbar ist
Zum
Volksentscheid am 13. Februar
DIE LINKE hat die
völlige Offenlegung der Verkaufsverträge für die Berliner Wasserbetriebe immer
gefordert und noch vor Abschluss des Volksbegehrens durchgesetzt. Zum
Volksentscheid am 13. Februar haben wir jedoch drei gravierende Einwände:
l Das erste der beiden zentralen Anliegen des
Volksentscheides lautet: „Alle
bestehenden und künftigen Verträge, Beschlüsse und Nebenabreden im Zusammenhang
mit der Teilprivatisierung der Berliner Wasserbetriebe sind mit Ausnahme personenspezifischer
Daten vorbehaltlos offen zu legen.“ Das ist bereits erfüllt, denn
die Wasserverträge sind offengelegt. Doch Rot-Rot ist noch weiter gegangen und
hat 2010 auf maßgebliches Betreiben der LINKEN das bundesweit einmalige
Informationsfreiheitsgesetz beschlossen. Ab sofort sind alle Verträge zur
Privatisierung der öffentlichen Daseinsvorsorge vor Inkrafttreten vollständig
zu veröffentlichen und Geheimabkommen strikt verboten. Damit ist bereits
weitaus mehr erreicht als der Wassertisch fordert. Der Volksentscheid greift
also zu kurz; die rot-rote Realität ist weiter.
l Der Wassertisch deutet sehr nebulös an, dass
eventuell doch nicht alle Dokumente veröffentlicht sein könnten. Das sind –
siehe oben – unhaltbare Spekulationen, an denen wir uns nicht beteiligen
sollten.
l Das zweite zentrale Anliegen des
Volksentscheids ist: Die Verträge „bedürfen einer eingehenden öffentlichen
Prüfung und Aussprache unter Hinzuziehung von unabhängigen Sachverständigen und
der Zustimmung des Abgeordnetenhauses von Berlin. Sie sind unwirksam, wenn sie
nicht im Sinne dieses Gesetzes abgeschlossen und offen gelegt werden.“
Das bedeutet faktisch, die Teilprivatisierung im Nachhinein für nichtig zu
erklären, weil sie nicht nach Kriterien zustande kam, die zwölf Jahre nach
Vertragsabschluss aufgestellt wurden. Damit würde aber das Land Berlin vor
jedem Gericht eine schwere Niederlage erleiden. Erfolg versprechen hingegen der
von Rot-Rot angestrebte Rückkauf der privatisierten Anteile an den Wasserbetrieben
sowie die von Rot-Rot angestrengte Überprüfung der Wasserpreise durch das
Bundeskartellamt. Das wird wahrscheinlich zur deutlichen Absenkung der
Wasserpreise und damit des Verkaufswerts der Wasserbetriebe führen und den
Rückkauf erleichtern.
Weil wir politisch
weiter und noch dazu auf der sicheren Seite sind, empfehlen wir, am 13. Februar 2011 nicht
zuzustimmen.
Alles
Müll? Zur Schließung der Müllschluckeranlagen
So schimpfen manche über die neuen Bestimmungen zur Mülltrennung.
Peter-Rudolf Zotl richtete in der Februarausgabe von „info links“, der Zeitung
des Bezirksverbandes der LINKEN in Lichtenberg, an Marion Platta,
umweltpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Berliner Abgeordnetenhaus, die
in diesen Debatten am häufigsten geäußerten Fragen und Vorwürfe.
n Was wurde konkret festgelegt?
Laut der seit 23. Juli
2010 geltenden novellierten Berliner Bauordnung sind bis 31. Dezember 2013 die
herkömmlichen Müllabwurfanlagen zu schließen.
n Warum?
Erstens sollen die
vielen wieder verwendbaren Wertstoffe nicht mehr über den Hausmüll entsorgt,
sondern durch gezielte Abfalltrennung wieder genutzt und so ein sparsamer
Umgang mit den immer geringer werdenden Ressourcen befördert werden. Es macht
schon – wie jeder kennt – einen Unterschied, ob ich den Hausmüllbeutel in den
Müllschlucker werfe und dann wegen drei Flaschen, einem Plastikbeutel und
einigen Zeitungen noch extra zum Sammelplatz am Ende des Häuserblocks laufen
soll oder ob ich mit all meinem Müll direkt vor den verschiedenen Tonnen stehe.
Im zweiten Falle trenne ich, weil es eben völlig unkompliziert ist, aber im
ersten Falle werfe ich schon einmal die Flaschen, Plastik und Zeitungen mit ab.
Und was in den Hausmüll kommt, wird überwiegend verbrannt. Eine unnötig hohe
Müllverbrennung ist zweitens eine extreme Belastung der Atmosphäre und des
Klima. Drittens sind wir durch europäische und Bundesrichtlinien verpflichtet,
verbindliche Bedingungen für eine konsequente Wertstofftrennung zu finden.
n Das ist einzusehen, aber warum fand das alles als
Überraschungscoup statt?
Zumindest für die
Wohnungsunternehmen war es keine Überraschung, denn seit einigen Jahren steht
das Thema einer verstärkten Wertstofftrennung auf der Agenda. Wir haben diese
Debatte seinerzeit auch in die Medien gebracht, aber kaum Reaktionen erfahren.
Die Unternehmen haben unterschiedlich agiert. Einige, wie z.B. die „Fortuna“,
haben mit ihren Mietern kommuniziert, sehr gute Bedingungen für die
Abfalltrennung geschaffen und die Müllschlucker „abgeschaltet“. Andere haben
die Kommunikation zum Thema vermieden und für viel Geld ihre Abwurfschächte
saniert. Streng genommen waren das Fehlinvestitionen, und um das zu kaschieren
– so hat man den Eindruck –, reden sie jetzt von einem politischen
Überraschungscoup durch Rot-Rot. Allerdings räume ich ein, dass wir
zwischenzeitlich durchaus nochmals informieren und argumentieren hätten
sollen.
n Was nützt es, wenn wir den Müll trennen und die große
Industrie so wenig macht?
Immer mehr
Unternehmen erkennen den ökonomischen Wert der Wiederverwendung von Rohstoffen
und machen schon aus Profitgründen immer mehr. Wenn auch sicher noch nicht
genug, wie am Beispiel der Werbe- und Verpackungsindustrie erkennbar. Das
eigentliche Problem sind eher Industriestaaten wie die USA und auch China,
deren Produktions- und Lebensweise sich ökologischer Nachhaltigkeit noch
entzieht. Aber das kann doch im Ernst keine Legitimation dafür sein, dass nun
niemand etwas macht.
n Wird nicht mehr Energie verbraucht, wenn ich täglich mit
dem Fahrstuhl zu den Mülltonnen fahre?
Ja, wenn man seine
Wohnung allein nur dann verlässt, um Müll zu entsorgen. Aber das macht doch
kaum einer. Man nimmt die Müllbeutel einfach mit, wenn man das Haus ohnehin
verlässt. Das kostet kein Quäntchen Energie mehr.
n Ist es für ältere und behinderte Leute nicht unzumutbar,
oftmals mehrere hundert Meter zu den Mülltonnen zu laufen?
Ohne entsprechende
Hilfen ja. Deshalb ist ja Zeit bis Ende 2013, damit hausnahe und
problemgerechte Lösungen gefunden werden können. Zudem erschließt unser Bezirk
gegenwärtig Wege, um bei Bedarf öffentliches Land zu günstigen Bedingungen zur
Verfügung zu stellen.
n Brauchen wir neue Mietverträge, wenn die Müllschlucker
wegfallen?
Das soll wohl eher
Ängste wecken, dass nun auch noch die alten DDR-Mietverträge ungültig werden.
Wo der Müllschlucker überhaupt im Mietvertrag steht, kann das separat geändert
werden. Ansonsten wird die Müllentsorgung über die Betriebskosten abgerechnet,
und die sinken – wie alle Erfahrungen beweisen – mit der getrennten
Abfallentsorgung spürbar.
n Es gibt aber ein Gutachten der BSR, dass Mülltrennung
nichts bringt…
Davon habe ich nur in
einer Genossenschaftszeitung gelesen. Ich sage nur: Die BSR erzielt umso höhere
Erlöse, je mehr Müll sie verbrennt. Man sollte nur Gutachten glauben, die von
unabhängigen und sachkundigen Experten kommen, und solche Gutachten gibt es in
diesem Falle nicht.
n Gibt es Ausnahmeregelungen?
Nein, keine speziellen
und nicht nach 2013. Aber bis dahin sind drei Jahre Zeit, sich darauf
einzurichten, verbindliche Wege für die Mülltrennung zu erschließen und sich
von den herkömmlichen Abwurfschächten zu trennen. Begründete Ausnahmen sind
laut Bauordnung allerdings generell möglich, wenn auf anderen Wegen dasselbe
Ziel erreicht wird.
n Warum beweisen sozialdemokratische Politiker mehr
Verständnis als unsere?
Auch wenn SPD-Politiker
mitfühlend so tun, als hätten sie von nichts gewusst, ist diese Novelle eine
Initiative der SPD. Und die angebliche
Ausnahmeregelung von zwei Jahren, die der Lichtenberger SPD-Baustadtrat für
eine Genossenschaft herausgehandelt haben will, scheint sich mit der von uns
beschlossenen Dreijahres-Frist bis Ende 2013 zu decken.
Ergebnis
des Volksentscheides ernst nehmen
n Für den Erfolg des Berliner Wasser- Volksentscheids am Sonntag
haben vor allem SPD-Wähler und ältere Menschen in den eher bürgerlichen
Bezirken in Ost wie West gesorgt. Das geht aus einer ersten Analyse des Amtes
für Statistik Berlin-Brandenburg hervor, die Landesabstimmungsleiterin Petra
Michaelis-Merzbach und die Präsidentin des Amtes, Prof. Ulrike Rockmann, am
Montag vorstellten. Danach war die Beteiligung am Volksentscheid „umso größer,
je höher das SPD-Ergebnis bei der Abgeordnetenhaus im Jahr 2006 war“, hieß es.
Größer sei es auch in Bezirken mit einem überdurchschnittlichen Anteil älterer
Menschen gewesen.
n Nach dem vorläufigen Endergebnis haben noch bei keinem
Volksentscheid in Berlin so viele Teilnehmer mit Ja gestimmt. Es waren 665 713,
was einen Anteil von 98,2 Prozent bedeutet. Insgesamt gaben von den 2,47
Millionen Abstimmungsberechtigten Berlinern 27,5 Prozent ihre Stimme ab (678
247). Davon stimmten 1,7 Prozent mit Nein, 1,0 Prozent waren ungültig.
n Die höchste Beteiligung gab es in den eher bürgerlichen
Randbezirken mit 33,3 Prozent in Treptow-Köpenick und 32,6 Prozent in
Steglitz-Zehlendorf. Eine geringere Beteiligung re-gistrierten die Statistiker
in Gebieten mit vielen Hartz-IV-Beziehern und Zuwanderern. So ist der Bezirk
Mitte mit 22,5 Prozent Beteiligung das Schlusslicht unter den zwölf Bezirken.
Noch deutlich weniger Beteiligung wurde in Gebieten mit hohen
Nichtwähleranteilen bei der Wahl 2006 verzeichnet. In Lichtenberg beteiligten
sich 47.617 der 203.868 Wahlberechtigten (= 23,4 Prozent). Von ihnen stimmten
46.519 mit Ja (= 97,7 Prozent).
Zum weiteren Umgang mit dem Ergebnis des Volksentscheides
erklärte Dr. Klaus Lederer, Vorsitzender des Berliner Landesverbandes der
Partei DIE LINKE:
n Der gestrige Volksentscheid des Wassertisches hatte Erfolg. DIE
LINKE. Berlin zollt den Initiatorinnen und Initiatoren Respekt und gratuliert
ihnen zu diesem Ergebnis. Es ist die Aufgabe der Berliner Landespolitik, mit
diesem Ergebnis verantwortungsvoll umzugehen und daraus die richtigen Lehren zu
ziehen. Darüber wird in den nächsten Tagen nachzudenken sein.
n Trotz der Novelle des IFG und der Veröffentlichung der vertraulichen
Verträge über die Teilprivatisierung der Wasserbetriebe im Jahr 1999 waren
viele Berlinerinnen und Berliner nicht überzeugt davon, dass sämtliche
Unterlagen, die die rechtlichen Beziehungen zwischen Berlin und RWE/Veolia
betreffen, tatsächlich einsehbar und öffentlich zugänglich sind. Sie wollen die
Gewissheit und Sicherheit, dass hier nichts hinter dem Berg gehalten wird. Das
lässt sich nicht vom Tisch wischen.
n DIE LINKE. Berlin schlägt vor, unverzüglich unabhängige Personen
mit der Einsicht in sämtliche Unterlagen zu betrauen, die das Land zur
Teilprivatisierung der BWB angelegt hat. Anschließend soll in Gesprächen
geklärt werden, welche dieser Unterlagen zusätzlich zu den bislang
veröffentlichten Verträgen offengelegt werden können – unabhängig von der
Frage, ob das angenommene Gesetz dies fordert. Nur so kann dem Anliegen vieler
Berlinerinnen und Berliner in der Sache Rechnung getragen werden.
n Außerdem spricht sich DIE LINKE. Berlin für eine rechtliche
Überprüfung des neuen Gesetzes vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin
aus. Senat und Abgeordnetenhaus haben vor dem Volksentscheid mit der teilweisen
Verfassungswidrigkeit argumentiert. Sie sind es den Berlinerinnen und Berlinern
nun auch schuldig, diese Überprüfung durchzuführen. Auch hier muss Gewissheit
und Rechtssicherheit hergestellt werden.
n Schließlich ist es Aufgabe der Landespolitik, aber auch der
Investoren RWE und Veolia, die Signale des erfolgreichen Volksentscheides in
einer weiteren Hinsicht ernst zu nehmen: Die Berlinerinnen und Berliner wollen
ihr Wasser zurück. Sie sind nicht länger bereit, für die Rendite Privater und
die Ausschüttung des Landes überhöhte Wasserpreise zu zahlen. Wir fordern RWE
und Veolia erneut auf, sich ernsthaft und schnell zu Verhandlungen mit dem Land
Berlin über eine Rückübernahme ihrer Anteile zu akzeptablen Konditionen bereit
zu finden. Beide Konzerne haben lange genug am Berliner Wasser verdient. Das
Berliner Wasser muss unter öffentliche Kontrolle. Dafür tritt die PDS/DIE
LINKE. Berlin seit 1999 ein und wird es zukünftig mit allen erdenklichen
Möglichkeiten weiterhin sehr ernsthaft tun.
Inzwischen hat der Senat Festlegungen
zum weiteren Umgang mit dem Ergebnis des Volksentscheids getroffen:
n Unabhängige Vertrauenspersonen aller
Beteiligten erhalten die Möglichkeit der Prüfung, ob irgendwelche vertraglichen
Vereinbarungen zwischen Senat und Privaten – und nur um solche ging es dem Wassertisch
– bislang noch nicht veröffentlicht sind.
n Darüber hinaus sollen sie prüfen, welche
weiteren Dokumente außerhalb der oben genannten Vereinbarungen für die Öffentlichkeit
von Interesse sein könnten.
n Die intensiven Verhandlungen zum
Rückkauf der privatisierten Anteile werden fortgeführt, wobei REW inzwischen
grundsätzlich zum Verkauf bereit ist, Veolia jedoch nicht, aber den Vertrag
„nachverhandeln“ möchte.
n Von einer Normenkontrollklage vor dem
Landesverfassungsgericht, ob der per Volksentscheid angenommene Text verfassungskonform
ist, sieht der Senat ab, um jeden Eindruck zu vermeiden, man wolle nun auf dem
Gerichtswege das Volksvotum „aushebeln“.
n Der Senat empfiehlt allen, die letztere
Position scharf kritisieren – vor allem Bündnis 90 / Die Grünen –, ihre
Möglichkeiten zu nutzen und selbst vor Gericht zu ziehen.
n In einem der unzähligen Kommentare – ich
glaube aus dem Hause, in dem die Zeitung mit den vier großen Buchstaben erscheint
– wurde der Rücktritt Guttenbergs als honorige Geste bezeichnet. Und die Rücktrittserklärung
selbst trieft geradezu vor Selbstlob über die Anständigkeit und das
Verantwortungsgefühl des Ex-Ministers. Nein, honorig sieht anders aus.
n Diebstahl geistigen Eigentums ist kein
Kavaliersdelikt, und das betrügerische Erschleichen eines akademischen Grades
erst recht nicht. Das sind knallharte Straftatbestände, ebenso wie z.B.
„Kameradendiebstahl“ bei der Bundeswehr. Dieser wird selbst dann streng
bestraft, wenn der Dieb – nachdem er ertappt worden ist – das Diebesgut
zurückgibt. Dafür hätte Minister Guttenberg aber gesorgt!
n Eigentlich hätte auch Frau Dr. Merkel wissen
müssen, dass der von ihr so hoch gelobte Verteidigungsminister nicht
schlechthin einen studentischen faux pas, sondern eine Straftat begangen hat.
Und noch dazu nicht eine, die eine „an sich gute Sache“ hätte positiv befördern
sollen, sondern eine, die nur dem eigenen Vorteil dienlich war. Eine Straftat
gewissermaßen aus niedrigen Beweggründen, was an sich in der Regel vor Gericht
strafverschärfend auswirkt.
n Herr zu Guttenberg ist Jurist, wenn auch ohne
Befähigung zum Richteramt, weil er das zweite Staatsexamen nicht hat. Dennoch
hätte er wissen müssen, was er tat; das gehört zum juristischen Grundwissen.
Aber im Bundeskabinett sitzen mehrere Volljuristen, z.B. als Justizministerin,
als Außenminister, als Finanzminister usw. Man braucht keine übertriebene
Fantasie, um sich vorzustellen, was sie alle – der frei- und selbstherrliche
Ex-Doktor eingeschlossen – ins Feld geführt hätten, wenn der Täter zur
politischen Opposition gehört hätte…
n Aber nein, sie alle haben ihren Fachverstand
ausgeschaltet und sind ihrem politischen Reptilienhirn gefolgt, als sie Guttenbergs
Tat verharmlosten, ihm unisono Honorigkeit attestierten und sich hinter ihn stellten. Dass sich niemand
vor ihn stellte, mildert den Skandal nicht ab. Wirft das nicht Fragen
über unseren Rechtsstaat auf, wenn die Juristen an dessen politischer Spitze
ihr ABC nicht beherrschen? Oder zumindest leichtfertig so tun, als beherrschten
sie es nicht?
n Eigentlich hat der deutsche Hochadel einen
klaren Verhaltenskodex: Man kann alles Mögliche machen, aber wer sich erwischen
lässt, hat sofort und ohne Mätzchen die Konsequenzen zu ziehen. Eiertanz á la
Guttenberg gehört nicht dazu. Wie das aussehen könnte, haben wir ziemlich genau
vor einem Jahr erlebt. Bei Frau Margot Käßmann, die wegen eines Ordnungsvergehens
als EKD-Ratsvorsitzende und Landesbischöfin zurückgetreten ist. Und zwar
sofort. Allerdings ist Frau Käßmann ist keine CSU-Politikerin.
n Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu den von den
christlichen Gewerkschaften geschlossenen Tarifverträgen für Leiharbeiter gilt auch
rückwirkend. Damit haben die Beschäftigten nach Darstellung von
Arbeitssenatorin Carola Bluhm (Linke) für die zurückliegende Zeit ebenfalls
Anspruch auf gleiche Bezahlung wie die Stammbelegschaften auch. Zugleich
müssten die betroffenen Firmen Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen.
n Das Gericht hatte im Dezember die christlichen Gewerkschaften in
der Leiharbeit für nicht tariffähig erklärt. Nach Vorliegen der schriftlichen
Urteilsbegründung steht fest, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften
für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen
(CGZP) auch in der Vergangenheit
nicht berechtigt gewesen sei, Tarifverträge abzuschließen, teilte die
Arbeitsverwaltung am Montag mit.
n „Unsere Entscheidung, die sogenannten christlichen Gewerkschaften
vor die Arbeitsgerichte zu bringen, war richtig“, betonte Bluhm. Lohndumping in
der Leiharbeit lohne sich nicht. Nun könnten zehntausende Leiharbeiter eine
höhere Bezahlung einfordern. Die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts sei
„eine Warnung an alle, die sich über Lohndumping Wettbewerbsvorteile
verschaffen wollen“. Jetzt müsse die gleiche Bezahlung von Leiharbeitern auch
gesetzlich verankert werden, forderte die Politikerin.
n Schätzungen zufolge sind in der Bundesrepublik inzwischen fast
eine Million Leiharbeitnehmer beschäftigt. Mindestens 200.000 davon sind in der
Vergangenheit nach Tarifverträgen der Tarifgemeinschaft Christlicher
Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen (CGZP) entlohnt
worden. Zahlen für Berlin liegen nicht vor.
n Die CGZP hatte sich den Angaben zufolge eine Öffnungsklausel im
Arbeitnehmerüberlassungsgesetz zunutze gemacht, wonach seit 2003 eine
Abweichung vom Gleichbehandn lungsgrundsatz
durch Tarifverträge erlaubt ist. Sie war in der Vergangenheit massiv in Kritik
geraten, weil sie Tarifverträge mit Stundenlöhnen unter fünf Euro abgeschlossen
hatte.
n Nach Schätzungen von Experten können sich die
Sozialversicherungsbeiträge, die jetzt nachgezahlt werden müssen, auf etwa 500
Millionen Euro pro Jahr, insgesamt rund 2 Milliarden Euro belaufen. Die
Arbeitsverwaltung schließt nicht aus, dass Firmen im Falle der Nachzahlung
hoher Summen in die Insolvenz gehen könnten.
n Nachdem frühere Gerichtsverfahren keine Klärung brachten, hatten
die Berliner Senatsverwaltung für Arbeit und der Bundesvorstand der
Dienstleistungsgewerkschaft ver.di im Oktober 2008 einen Antrag auf
Feststellung der Tarifunfähigkeit der CGZP beim Arbeitsgericht Berlin
eingereicht.
Christina
Schulze für dpad
Versprochen und nicht gebrochen
n Die Wahlen stehen vor der Tür und damit all
die Wahlkampf-Rituale, bei denen besonders bei der von der Opposition intensivierten
„Regierungsschelte“ vor allem die Wahrheit
auf der Strecke bleibt. Rot-Rot hat insgesamt eine recht gute Bilanz aufzuweisen,
obwohl weder die allgemeine Verschuldung noch die Bankenkrise auch nur den
kleinsten Bogen um Berlin gemacht hätte. In dieser Bilanz, die nur durch das
gemeinsame Handeln beider Koalitionspartner SPD und LINKE zustande kommen
konnte, gibt es sehr viele Posten, die direkt auf Initiativen sowie auf den
besonderen Druck der LINKEN zurückgehen und die teilweise gegen erbitterten
Widerstand – der Oppositionsparteien, aber auch zuweilen innerhalb der
Koalition – durchgesetzt werden mussten.. In der nachstehenden, ganz gewiss
unvollständigen Auflistung sind die Wichtigsten genannt.
n Häufig – ganz besonders in Wahlzeiten – wird
von der politischen Opposition vergessen, dass sie noch vor wenigen Jahren besonders
innovative Lösungsvorschläge für gesellschaftliche Großprobleme
verlacht und verspottet hat, die vor allem durch DIE LINKE auf den Tisch gelegt
wurden. Inzwischen sind diese Projekte fester Bestandteil der Realität und
noch mehr von politischen Debatten der Stadtgesellschaft sowie zum Modell für
andere Landesregierungen geworden. Und jetzt wirft die politische
Opposition Rot-Rot vor, dass man auf diesem oder jenem zuvor erbittert
bekämpften politischen Handlungsfeld angeblich nicht genug täte. Dabei wäre
keine dieser Innovationen überhaupt auf den Tisch gekommen, geschweige denn
realisiert worden, hätten Grüne, CDU oder FDP das Sagen gehabt…
n Ich erinnere vor allem an solche
gesellschaftspolitischen Innovationen wie die Rekommunalisierung von
Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge, worüber jetzt die ganze Stadt
spricht und die viel Zustimmung findet. Oder an unsere Kita-Offensive,
möglichst für jedes Kind entgeltfrei einen Kitaplatz zur Verfügung zu stellen
und das mit einem Qualitätsprogramm für die Kitas zu verbinden, was die Konservativen
als nicht nötig ansahen und die Grünen lange Zeit als
Entweder-Oder-Fragestellung thematisierten. Oder die Schulstrukturreform mit
dem heiß umkämpften Modell der Gemeinschaftsschule, die längst von der
Stadtgesellschaft angenommen wurde, weswegen die Opposition gerade dabei ist,
sich „auf das Thema draufzusetzen“. Oder an unsere umfassende
Gleichstellungsoffensive, an den Berlin-Pass, das Nichtraucherschutzgesetz, die
Ökozone usw. …
|
Wir haben versprochen,… |
Erfüllt? |
|
… auf dem Gebiet der Wirtschaft und der Finanzen … |
|
|
… die öffentliche Debatte – gegen alle politischen und
wirtschaftlichen Widerstände und gegen anfänglichen Hohn und Spott vieler Medien
– um die Rekommunalisierung von
Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge einzuleiten und die
Rekommunalisierung der Berliner Wasserbetriebe in Gang zu bringen. . |
þ |
|
… die Berliner
Bankenkrise zu meistern, alles uns Mögliche zu tun, dass die Berliner
Sparkasse erhalten bleibt, und durch die Garantierung eines – wie es die
EU-Kommission gefordert hat – „diskriminierungsfreien Vergabeverfahrens“ zu
bewirken, dass die EU-Kommission ihren Vernichtungsfeldzug gegen das gesamte
deutsche Sparkassensystem einstellt. |
þ |
|
… in dieser Legislaturperiode keinerlei Privatisierung von kommunalen Unternehmen der
öffentlichen Daseinsvorsorge zuzulassen. |
þ |
|
… durch ein bundesweit einmaliges Informationsfreiheitsgesetz zu erreichen, dass vor jeglicher
Entkommunalisierung von Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge alle
Verträge (einschließlich Nebenabsprachen) öffentlich gemacht werden müssen. |
þ |
|
… den Wirtschaftsstandort
Berlin durch günstige Ansiedlungs- und infrastrukturelle Bedingungen
deutlich auszubauen und vor allem bei modernen und nachhaltigen
Zukunftstechnologien einen bundesweiten Spitzenplatz anzustreben. |
þ |
|
… im Rahmen eines allgemeinen Bürokratieabbaus bürokratische Hürden und Kosten für
Wirtschaftsansiedlungen und -entwicklungen deutlich abzubauen. |
þ |
|
… auf
dem Gebiet der Arbeitsmarktpolitik … |
|
|
… über 100.000 versicherungspflichtige
neue Arbeitsplätze (erreicht wurden bisher 140.000) zu schaffen, davon
der größte Teil außerhalb der unteren Einkommenssegmente. |
þ |
|
… in dieser Legislaturperiode ein Vergabegesetz für öffentliche Aufträge zu verabschieden, durch das
die Vergabe an die Zahlung von Tarif- bzw. Mindestlöhnen und bestimmte
Standards in der Frauenförderung gebunden wird. |
þ |
|
… einen öffentlich
geförderten Beschäftigungssektor (öBS) zu schaffen, der für über 5.000 Menschen
(erreicht wurden momentan 7.000) sinnvolle Arbeit und ein angemessenes
Einkommen sichert. |
þ |
|
… im öffentlichen Dienst
die noch vorhandenen Ost-West-Unterschiede in der Arbeitszeit abzuschaffen, nach
Ablauf des Solidarpaktes die Einkommen an das Bundesniveau anzupassen und den
Wiedereinstieg in den Tarifvertrag der Länder anzustreben. |
þ |
|
… auf
dem Gebiet der Sozial- und Gesundheitspolitik … |
|
|
… einen Berlin-Pass für
alle Berlinerinnen und Berliner, die von Transferleistungen abhängig sind
(über 700.000), einzuführen, um ihnen eine gleichberechtigte Teilnahme am
sozialen, kulturellen, Bildungs- und Fortbildungs- sowie sportlichen Leben in
unserer Stadt zu garantieren. |
þ |
|
… Kinder aus sozial benachteiligten Familien mit einem Starterpaket zur Einschulung und
einem kostenlosen Mittagsessen zu unterstützen. |
þ |
|
… zu sichern, dass so wenig wie möglich Hartz-IV-Empfangende aus
ihren bisherigen Wohnungen ausziehen müssen und das auch zu garantieren, nachdem
das entsprechende Bundesministerium der Großen Koalition (damalige Leitung:
Olaf Scholz [SPD]) unsere soziale
Wohnraumverordnung für Hartz-IV-Empfangende vor dem Bundessozialgericht
zu Fall gebracht hat. |
þ |
|
… ein Nichtraucher-Schutzgesetz
zu verabschieden. |
þ |
|
… die volle Aufenthalts-
und Bewegungsfreiheit für Asylbewerber in Berlin und Brandenburg einzuführen
und deren „Residenzpflicht“ (nach der sie den Ort ihrer Asylunterkunft nicht
verlassen durften) aufzuheben. |
þ |
|
… auf
dem Gebiet der Wohnungspolitik … |
|
|
… 250.000 Wohnungen in
Landeshand zu behalten und diesen Bestand durch Ankauf und Neubau zu
erweitern. |
þ |
|
… Initiativen einzuleiten, den Mietanstieg bei Neuvermietung zu drosseln und vor allem dadurch
preiswerten Wohnraum im Rahmen einer sozialen Durchmischung der Wohnquartiere
zu schaffen, dass für die kommunalen Gesellschaften förderliche Bedingungen
für den entsprechenden Neubau geschaffen werden. |
þ |
|
… auf
dem Gebiet der Bildung… |
|
|
… die Hauptschule
abzuschaffen und durch die schrittweise Einführung von Gemeinschaftsschulen Bedingungen für
langes gemeinsames Lernen zu schaffen, was die Chancengleichheit deutlich
erhöht. |
þ |
|
… alle drei Kita-Jahre
entgeltfrei stellen und den Betreuungsanspruch von fünf auf sieben
Stunden am Tag zu erhöhen. |
þ |
|
… die Qualität der
Kitabetreuung sowie der Erzieherausbildung deutlich zu steigern. |
þ |
|
… auf Studiengebühren zu
verzichten und Studierenden, die in Berlin ihren Hauptwohnsitz nehmen,
ein Begrüßungsgeld zu zahlen. |
þ |
|
… in Berlin das weltanschaulich
neutrale Pflichtfach Ethik und den Religionsunterricht als freiwilliges
und zusätzliches Wahlfach zu belassen. |
þ |
|
… auf
dem Gebiet von Kultur und Sport… |
|
|
… den bundesweit sehr hohen Subventionierungsgrad von Eintrittskarten in Theater, Museen und
Ausstellungen (bis zu 80 Prozent des Eintrittspreises) zu erhalten und
teilweise auszubauen. |
þ |
|
… das bundesweit einmalige Programm zur kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche (2,4 Mio €)
einzuführen. |
þ |
|
… ein breites Angebot an öffentlichen Sportstätten und Bädern vorzuhalten, den Breiten-, Vereins- und
Behindertensport – z.B. durch entgeltfreie Sportstättennutzung – besonders zu
fördern, ein Bädersanierungsprogramm (70 Mio €) zu starten, die Eintrittspreise
in öffentliche Bäder zu 50 Prozent zu subventionieren bzw. für Schulklassen,
Kita-Gruppen und Vereine entgeltfrei zu stellen, was es teilweise alles nur
in Berlin gibt. |
þ |
|
… auf
dem Gebiet der Verkehrs- und Umweltpolitik,,, |
|
|
… eine „Ökozone“ zur
Begrenzung des verkehrsbedingten CO2-Ausstoßes einzurichten. |
þ |
|
… den Weiterbau der A
100 zu stoppen. |
þ |
|
… termingerecht die Mitte der neunziger Jahre vereinbarte
Schließung des riskanten innerstädtischen Flughafens Tempelhof zu realisieren. |
þ |
|
… bei
Gleichstellung, Demokratie, Integration und Transparenz… |
|
|
… mit gesetzlich strengen und verbindlichen Auflagen die Gleichstellung der Geschlechter voranzubringen,
überall Bedingungen für die Vereinbarkeit von „Karriere“ und Familie zu
verbessern, bei der Haushaltsaufstellung und -realisierung auf
Geschlechtergerechtigkeit zu achten, in den öffentlichen Verwaltungen sowie
in den öffentlichen Unternehmen deutlich mehr Führungspositionen mit Frauen
zu besetzen, die Anzahl von Professorinnen erheblich zu steigern, was uns
schon heute – gemeinsam mit anderen Instrumenten – einen bundesweiten
Spitzenplatz eingebracht hat. |
þ |
|
… über ein spezielles Partizipationsgesetz die Integration der hier lebenden
Menschen mit Migrationshintergrund zu befördern. |
þ |
|
… ebenso über ein spezielles Mitwirkungsgesetz den Einfluss der
Seniorinnen und Senioren auf unser
Leben zu intensivieren. |
þ |
|
… bürgernahe Bedingungen für die direkte Demokratie auf Landes- und Bezirksebene zu schaffen und
diese Bürgerrechte mit denen der Parlamente gleichzusetzen. |
þ |
|
… die individuelle
Kennzeichnung von Polizeiangehörigen im Einsatz zu realisieren. |
þ |
|
… Transparenz hinsichtlich der Chef-Einkommen in öffentlichen Unternehmen herzustellen. |
þ |
Die wichtigsten Ergebnisse der Klausur
n Vom 4. bis 6. März 2011 hatte sich die Abgeordnetenhausfraktion
DIE LINKE – gemeinsam mit
Landesvorstandsmitgliedern, Berliner Mitgliedern der Bundestagsfraktion DIE LINKE
sowie mit von der LINKEN gestellten Senats- und Bezirksamtsmitgliedern,
Staatssekretärinnen und Staatssekretären – zu einer Klausur in Wernigerode
zusammen gefunden.
n Der Fraktionsvorsitzende Udo Wolf zog zu Beginn eine positive Bilanz der Arbeit in
Regierungsverantwortung – gegen den Bundestrend, gegen die Politik der
Bundesregierung und unter den Bedingungen einer immer noch massiv angespannten
Haushaltslage. Neben „handfesten“ Ergebnissen (siehe oben „Versprochen und
nicht gebrochen“) hob er besonders hervor, dass DIE LINKE zu Beginn dieser
Legislaturperiode viele innovative Projekte in die stadtgesellschaftliche
Debatte gebracht hat, die zunächst Erstaunen und Ungläubigkeit, aber auch Hohn
und Spott seitens der politischen Opposition sowie nicht weniger Medien
auslösten. Inzwischen sind sie zu unumkehrbaren politischen Fakten oder zum
festen Bestandteil einer ergebnisorientierten öffentlichen Zukunftsdebatte
geworden.
n So löste letztendlich DIE LINKE eine umfassende und moderne Schulstrukturreform
aus, in die viele konstitutive Elemente der Gemeinschaftsschule eingeflossen
und in deren Rahmen sich in jedem Bezirk (außer in Reinickendorf, wo die CDU
alle diesbezüglichen Initiativen mit ihren Mehrheiten vorerst unterband)
Schulen auf den Weg der Gemeinschaftsschule gemacht haben. Seit langem finden –
wie es DIE LINKE 2006 versprochen hat – keine Privatisierungen von
Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge mehr statt, obwohl Grüne, FDP
und CDU noch 2006 / 2007 ganze Verkaufslisten aufgestellt und lautstark dafür
geworben hatten. In Ruhe und Gelassenheit hatte DIE LINKE maßgeblich dazu
beigetragen, dass – entgegen dem massiven Druck auch durch die eigene
Bundespartei und den damaligen Vorsitzenden Oskar Lafontaine – die Bankenkrise
unter strikter Einhaltung der von der Europäischen Kommission aufgestellten
Regeln überwunden und die Berliner Sparkasse ihren öffentlich-rechtlichen
Charakter behalten hat. Durch die unbeirrte Erfüllung dieser Bedingungen war
ihrerseits die EU-Kommission gezwungen, ihre Zusagen einzuhalten und ihre
massiven Angriffe auf das gesamte deutsche Sparkassenwesen einzustellen.
n DIE LINKE hat auch eine maßgebliche Aktie daran, dass Berlin
heute bundesweit Spitzenreiter auf dem Gebiet der Geschlechtergleichstellung,
der Integration, der direkten Demokratie und Mitwirkung, mit dem Sozialpass,
beim Wirtschaftswachstum, bei einer ökologisch orientierten
Verkehrspolitik ist. Und dass heute sowohl im politischen Raum als auch in
der Gesellschaft intensiv und ernsthaft über Wege zur Rekommunalisierung von
ehemals privatisierten Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge
diskutiert wird sowie über Strategien gegen die soziale Zersiedelung der
Stadt, für bezahlbare Mieten und Nebenkosten, dass die Neuausrichtung
der medizinischen Versorgungsstrukturen ganz oben auf der Agenda steht,
dass Politik und Gesellschaft über ein modernes und konsequentes Berliner
Klimaschutz-Gesetz beraten – all das und mehr gehört auf die linke
Haben-Seite und sollte in den Wahlkampfauseinandersetzungen offensiv ins Feld
geführt werden.
n Wirtschaftssenator Harald Wolf und Landesvorsitzender Klaus
Lederer entwickelten Vorschläge, um weiter hinsichtlich der Rekommunalisierung von privatisierten
Unternehmen der öffentlichen Daseinsvorsorge voranzukommen. In diesem Zusammenhang
wurde der Vorschlag von Klaus Lederer zur Gründung einer Berliner
Wassergenossenschaft intensiv beraten.
Bürger an
Wasserbetrieben beteiligen
n Nach dem erfolgreichen
Volksentscheid über die Offenlegung der Teilprivatisierungsverträge der
Berliner Wasserbetriebe (BWB) geht Linke-Landeschef Klaus Lederer jetzt auf die
Initiatoren zu. Mit einem Diskussionspapier wolle er der Bürgerinitiative
Berliner Wassertisch und Verbänden wie BUND und Grüne Liga ein Angebot zum
Dialog unterbreiten, sagte Lederer im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dapd.
n Lederer schlägt eine
Beteiligung der Bürger an dem Unternehmen vor. Sie sollten über eine zu
gründende Genossenschaft Anteile an den Wasserbetrieben erwerben können. Ein solches
Modell würde auch der transparenten Kontrolle der Geschäftstätigkeit der 1999
teilprivatisierten BWB dienen. Der rot-rote Senat hatte gegen den
Volksentscheid argumentiert, dass er alle Verträge bereits offengelegt habe.
n Die Linke, die sich seit langem
für die Rekommunalisierung des Unternehmens eingesetzt habe, konnte die
Befürworter der Abstimmung nicht überzeugen, räumte Lederer ein. Deshalb
müssten die „richtigen Schlussfolgerungen“ gezogen werden. Selbst eine
komplette Rückführung der BWB in staatliches Eigentum allein wäre nicht die
Lösung des Problems.
n Es müsse jetzt darum gehen,
Vertrauen „rechtsverbindlich und verlässlich zu institutionalisieren“, forderte
der Linke-Politiker, der sich in seiner Dissertation intensiv mit der
Wasser-Privatisierung in Deutschland beschäftigt hatte. Die Berliner sollten
Aktionärsrechte erhalten, die bisher allein privaten Akteuren vorbehalten
seien. Verzichtet werden müsse jedoch auf den Anspruch auf Hochverzinsung des
eingebrachten Kapitalanteils.
n Er gehe fest davon aus,
dass Berliner bereit wären, für eine moderate Verzinsung eine solche
Beteiligung einzugehen, sagte Lederer. Die privaten Anteilseigner RWE und
Veolia verdienten mit einer Umsatzrendite von 24 Prozent am Berliner Wasser.
Das sei ein „Skandal“.
(Meldung der Agentur dapd)
n Harald Wolf problematisierte die Frage der zunehmend überhöhten
Energiepreise. Er griff wissenschaftliche Prognosen auf, wonach die Zukunft der
Energieversorgung nicht in einigen wenigen Megaanlagen, sondern in vielen kleinen
und dezentralen Erzeugeranlagen bestehe. Um innerhalb der Kommunen die von
ihnen erzeugte Energie zu den Verbrauchern zu befördern, erlangen die
innerkommunalen Versorgungsnetze (im Gegensatz zu den Überlandsystemen der
Übertragungsnetze) immer mehr Bedeutung, und diese gelte es zu kommunalisieren,
um Einfluss auf die Preisgestaltung zu erlangen.
n Harald Wolf und die Arbeitssenatorin Carola Bluhm
thematisierten, dass trotz der neu entstandenen 120.000 neue sozialversicherungspflichtigen
Arbeitsplätze Berlin mit einer zunehmenden
Prekarisierung der Arbeit infolge der Agenda-2010-Politik zu kämpfen hat.
Rund 125.000 Berlinerinnen und Berliner müssen ergänzende Hartz-IV-Leistungen
beziehen, obwohl sie ein versicherungspflichtiges Einkommen durch eigene Arbeit
beziehen.
n Keine Luft – so DIE LINKE – soll an den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor (ÖBS) gelassen werden.
Der ÖBS hat ehemals Langzeiterwerbslosen neue berufliche Perspektiven durch
gesellschaftlich sinnvolle Arbeit eröffnet, die den sozialen Zusammenhalt
stärkt. Dass jetzt die Berliner SPD den Einsatz von Bürgerarbeit unter den
Bedingungen des ÖBS blockiert, wollen sie mit der gesamten Linken nicht
hinnehmen. Bürgerarbeit alleine ist prekäre Beschäftigung. Bürgerarbeit unter ÖBS-Bedingungen
schafft neue tariflich, mindestens aber nach Mindestlohn bezahlte Arbeit. Carola
Bluhm kündigte in diesem Zusammenhang eine neue Landesinitiative für gute
Arbeit in der Pflege und eine neuerliche Initiative des Landes Berlin
für die Einführung des gesetzlichen Mindestlohns an.
n Intensiv diskutiert wurde die Frage bezahlbarer Mieten in Berlin. Eine von der Fraktion in Auftrag
gegebene Studie unterstreicht, dass es richtig war, aus der sehr teuren
Anschlussfinanzierung des sogenannten sozialen Wohnungsbaus auszusteigen. Es
zeigte sich in den vergangenen Monaten aber auch, dass damit in einigen
Fällen – bekannt wurde z.B. der Fanny-Hensel-Kiez – Wohnen für die
Mieterinnen und Mieter unbezahlbar zu werden droht. Hier wurden
Lösungsvorschläge von der Stadtentwicklungsverwaltung angemahnt.
n Zur Notwendigkeit eines neuen kommunalen Wohnungsbaus zu
verträglichen Mietkonditionen wurde nachstehender Beschluss gefasst.
Finanzierung von Wohnungsneubau mit sozial tragbaren Mieten
Beschluss der Fraktion DIE LINKE im
Abgeordnetenhaus von Berlin vom 5. März 2011
Steigende Bestands- und Angebotsmieten
sowie steigende Nebenkosten bei gleichzeitig stagnierenden Einkommen
signalisieren einen angespannten Wohnungsmarkt. Der sinkende Wohnungsleerstand
bei weiterhin unvermindertem Zuzug nach Berlin führt zu einer niedrigeren
Wohnraumversorgung. In einigen Stadtgebieten ist der Leerstand bereits auf
einen Wert gesunken, der nahezu auf Vollvermietung verweist. Nach
Wohnungsgrößen und Preisklassen ist der Wohnungsmarkt insbesondere bei
kleineren Wohnungen im unteren Preissegment angespannt.
In den vergangenen Jahren
wurden im Durchschnitt rund 3.000 Wohnungen jährlich gebaut. Das konnte nicht
ausreichen, um den Wohnungsmarkt zu entspannen, zumal sich der Neubau auf das
Hochpreissegment konzentriert und etliche Wohnungen durch Umnutzung oder Umwandlung
dem Mietwohnungsmarkt verloren gegangen sind. Deshalb setzt sich die
Linksfraktion dafür ein, dass als ein Baustein einer neuen sozialen
Wohnungspolitik für Berlin der Neubau von bezahlbaren Wohnungen angeregt wird.
Der zusätzliche Neubau in
einer Größenordnung von weiteren 3.000 Wohnungen soll für Haushalte mit
geringem bzw. durchschnittlichem Einkommen zur Verfügung gestellt werden und
einer Mietpreis- und Belegungsbindung unterliegen. Diese Wohnungen sollen
überwiegend von den sechs städtischen Wohnungsbaugesellschaften, aber auch von
Genossenschaften, Baugruppen und privaten Investoren errichtet werden.
Die sechs städtischen
Wohnungsbaugesellschaften sollen in die Lage versetzt werden, den kommunalen
Wohnungsbestand wieder erkennbar auszuweiten. Hier kommen sowohl Zukäufe als
auch der Neubau von Wohnungen in Frage. Angesichts der hohen Erwartungen, die
wir an die städtischen Wohnungsbaugesellschaften haben, ist von der derzeitigen
Renditeerwartung abzusehen. Die Renditen sollen zukünftig für die Stärkung der
Eigenkapitaldecke der städtischen Wohnungsbaugesellschaften eingesetzt werden.
Über eine Neuausrichtung der
Liegenschaftspolitik des Landes soll es den städtischen
Wohnungsbaugesellschaften ermöglicht werden, Wohnungen neu zu bauen. Der Erwerb
von landeseigenen Grundstücken soll für die städtischen Wohnungsbaugesellschaften
auch über Erbpachtverträge möglich sein. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob dies
über niedrige Zinskonditionen möglich ist.
Der Wegfall der Anschlussförderung
für 28.000 Wohnungen im so genannten Sozialen Wohnungsbau hat dazu geführt,
dass zunehmend einerseits in Teilen der Innenstadt die Kostenmiete als
Verdrängungsinstrument eingesetzt wird und andererseits die Insolvenzen
privater Wohnungsgesellschaften steigen. Dem wollen wir eine Insolvenzstrategie
zur Übernahme ehemals öffentlich geförderter Sozialwohnungen in den kommunalen
Bestand entgegensetzen. Zudem soll geprüft werden, ob die Kostenmieten, die
derzeit erhoben werden, tatsächlich auf einer rechtlichen Grundlage stehen.
Es soll geprüft werden, wie
die Berliner Wohnungsbestände der Berliner Immobilien Holding (BIH)
wohnungspolitisch eingesetzt (und einzelne Wohnungsbestände durch städtische
Wohnungsbaugesellschaften übernommen) werden können.
Die Linksfraktion spricht
sich dafür aus, dass zukünftig auch private Investoren z.B. in Fördergebieten
nach besonderem Städtebaurecht oder bei Erwerb von städtischen
Grundstücken aus dem Liegenschaftsfonds über Kooperationsvereinbarungen verpflichtet
werden können, einen bestimmten Anteil an Wohnungen befristet mit Mietpreis-
und Belegungsbindung zu versehen.
n Ein wichtiger Punkt für die Mietenentwicklung sind die
ambitionierten Vorhaben des Landes zum Klimaschutz.
Mieterschutz und Klimaschutz gehören für uns untrennbar zusammen. Hier wurden
durch die Umweltsenatorin Katrin Lompscher weitere Maßnahmen vorgeschlagen, mit
denen Berlin z.B. die energetische Sanierung fördern kann, ohne Mieterinnen und
Mieter zusätzlich zu belasten.
n Großes Augenmerk richteten die Abgeordneten auf die Wohnsituation derer, die von Hartz IV leben
müssen. Die bisherige Berliner Regelung für die Erstattung der Kosten der
Unterkunft (KdU) ist in letzter Instanz vom Bundessozialgericht gekippt
worden. Die Klage eingereicht hatte die damalige großkoalitionäre
Bundesregierung, namentlich der frühere Sozialminister und neuer Hamburger
Erster Bürgermeister Olaf Scholz (SPD). Durch die umfassende Berücksichtigung
vielfältiger und vielschichtiger Faktoren soll die von Sozialstaatssekretär
Rainer-Maria Fritsch (DIE LINKE) vorgestellte Neuregelung einerseits die vom
Gericht geforderte Rechtssicherheit garantieren und andererseits zugleich
weitestgehend sicherstellen, dass Menschen, die auf Leistungen des Staats
angewiesen sind, nicht aus ihrem Wohnumfeld gerissen werden und die soziale
Mischung in den verschiedenen Quartieren der Stadt erhalten bleibt.
n Die Einführung der Gemeinschaftsschule
als Modellversuch ist auf unerwartet große Akzeptanz gestoßen. Das zeigt die
Auswertung der ersten Erfahrungen mit den bereits eingeführten Gemeinschaftsschulen
in Berlin. Die große Herausforderung der nächsten Jahre besteht in der funktionalen
Verstetigung des neuen Schulsystems und seiner Elemente.
n Zum Abschluss der Klausur kam Wulf Gallert, Spitzenkandidat der LINKEN für die Landtagswahl in
Sachsen-Anhalt am 20. März. Er schilderte die massiven strukturellen
wirtschafts- und arbeitsmarktpolitischen Probleme im Land, die von der sogenannten
großen Koalition nicht nur hingenommen, sondern im Grunde befördert werden. Er
unterstrich den Anspruch der LINKEN, stärkste Kraft im Land zu werden, und betonte
den großen Wert der von DER LINKEN in Berlin erzielten politischen Ergebnisse.
Eine weitere rot-rote Koalition – so das Fazit dieses Tagesordnungspunktes –
kann die Kraft der Länder stärken, wichtige Anliegen wie einen öffentlich
geförderten Beschäftigungssektor, ein gerechteres Bildungssystem und die
Sicherung der öffentlichen Daseinsvorsorge durchzusetzen.
(Unter Verwendung einer Darstellung von www.die-linke-berlin.de)
Bezahlbare Wohnungen in
Berlin und warum kleine Schritte allemal besser als keine Schritte sind
n Die rot-rote Koalition hatte 2003 die Wohnungsbauanschlussanförderung
aufgehoben. Bis dahin wurden alle Sozialwohnungen nach Ablauf der
gesetzlichen Förderung mit über 4 Milliarden DM bzw. 2 Milliarden Euro pro Jahr
vom Land weiter gefördert. Diese bundesweite Einmaligkeit kam jedoch vor allem
den Wohnungsbauunternehmen zugute, die trotzdem – wenn auch im gesetzlichen
Rahmen – die Mieten regelmäßig erhöhten. Bedenken wegen möglicherweise zu
erwartenden Mietenexplosionen nach dem Auslaufen der Anschlussförderung
brauchten wir seinerzeit nicht zu haben, denn auf dem Berliner Wohnungsmarkt
gab es eine entspannte Situation mit einer relativ hohen Leerstandsquote.
n Mit dem Wegfall der Anschlussförderung hat die Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung auch die Mietpreis- und Belegungsbindung für die ehemaligen
Sozialwohnungen aufgehoben. Rechtlich wurde so ermöglicht, dass solche
Wohnungen an alle Interessierten vermietet und dass die Mieten nach dem Prinzip
der real anfallenden Kosten (Kostenmieten) festgelegt werden können. Aber auch
hier galt: Wegen der entspannten Lage auf dem Wohnungsmarkt war an einen
Engpass bei bezahlbarem Wohnraum nicht zu denken, ebenso wie ausgeschlossen
schien, dass die soziale Durchmischung der meisten Wohnquartiere – eine
Berliner Besonderheit – irgendwie in Frage stehen würde.
n Doch inzwischen hat sich die Situation grundlegend geändert:
·
Berlin boomt,
und es ziehen unablässig jüngere Menschen nach Berlin, zum Teil mit Kindern,
die finanziell in der Lage sind, Wohneigentum zu erwerben bzw. sehr hohe Mieten
für qualitativ hochwertige Neubauten bzw. für luxussanierte Bestandswohnungen
zu zahlen, zumal die Berliner Mieten im Vergleich zu anderen Metropolen noch
deutlich abfallen. Und plötzlich begann die Nachfrage das Angebot zu überflügeln.
·
Angesichts
dieser Nachfrage haben nicht wenige Wohnungs-Unternehmen ihre früheren
Sozialwohnungen Luxussanierungen unterzogen, teure Wohnungen neu gebaut, den
Anteil der als Wohneigentum gedachten Neubauten drastisch erhöht und
luxussanierte ehemalige Sozialwohnungen – vor allem in lukrativen Gegenden –
ebenfalls privatisiert.
·
Mit dem
Übergang zu den Kostenmieten kam es – namentlich in den zentralen
Innenstadtbereichen – zu Mieten von 13 bis 19 €/m2. Dadurch
wurden und werden immer mehr Menschen, die die neuen Mieten nicht mehr zahlen
können, zum Umzug gezwungen. Und zwar in Gegenden, wo die Mieten noch bezahlbar
sind, die Betroffenen bisher aber keine sozialen Bindungen hatten. Von dieser
sozialen Verdrängung sind z.B. stark die Großsiedlungen in Hohenschönhausen
betroffen, wo es noch viele bezahlbare Wohnungen gibt. Und wie immer, ist mit
einem großen Bevölkerungsaustausch auch eine Häufung anderer, mit Armut bzw.
Einkommensschwäche zusammenhängender Probleme verbunden. Das hat zur Folge,
dass – quasi „im Gegenzug“ – auch immer mehr aus der „angestammten“ Bevölkerung
– sofern sie es sich leisten können – diese Wohngebiete verlassen, und so
hat Berlin plötzlich etwas, worauf die Stadt stolz war, es nicht zu haben: eine
soziale Spaltung und Ghettoisierung.
·
Die Strategie
von Wohnungsunternehmen, die ehemaligen und jetzt luxussanierten
Sozialwohnungen an interessierte Privatleute zu verkaufen, hat auch die Folge,
dass die neuen Eigentümer diese Wohnungen – besonders in dafür geeigneten
Gegenden – oftmals nicht zum Eigenbedarf verwenden, sondern als „günstige
Kapitalanlage“ zweckentfremden, z.B. als Ferienwohnungen oder auch als Wohnungsbordelle.
Denn angesichts des hohen Leerstandes vor einigen Jahren wurde auch das
Zweckentfremdungsverbot stark gelockert.
·
Ein
exemplarisches Beispiel ist der Fanny-Hensel-Kiez. Diese Gegend
unmittelbar am Potsdamer Platz lag während der Spaltung Berlins direkt an der
Mauer. Das Interesse, hierher zu ziehen, war demzufolge im alten Westberlin
nicht sehr ausgeprägt. Damals wurde beschlossen, die Häuser und Wohnungen zu
sanieren und als Sozialwohnungen vor allem Menschen mit Migrationshintergrund
zur Verfügung zu stellen. In kurzer Zeit entwickelte sich – durchaus als
integrierter Bestandteil Westberlins – hier ein Zentrum türkisch-arabischen
Lebens. Doch urplötzlich – nämlich seit dem unverhofften Mauerfall – war diese
Gegend nicht mehr „am Rande“ der Insel Westberlin, sondern mitten im Zentrum
der sich jäh entwickelnden Weltmetropole Berlin, wenige Meter vom Potsdamer
Platz entfernt. Das ließ die Begehrlichkeiten nach hohen Mieteinnahmen und
Luxuswohnen sprunghaft ansteigen. Die Wohnungsunternehmen stiegen auf
Kostenmieten um, verkauften einen Teil ihres Bestandes, es kam teilweise zur
Verdreifachung der Mieten. Viele bisherige Mieter waren und sind gezwungen,
ihren Kiez zu verlassen, doch anderer Wohnraum in adäquater Qualität und mit
analogen Mieten steht nicht zur Verfügung.
n Weil weder die Prognosen über den Bevölkerungszuzug der Realität
standhalten noch bestimmte Reaktionsmuster von Unternehmen und Privateigentümer
ausreichend kalkuliert werden konnten, stehen wir in Berlin vor der
Tatsache, dass bezahlbare Wohnungen immer mehr zur Mangelware werden bzw. nur
noch in bestimmten Gegenden angeboten werden.
n Bei Rot-Rot ist zum Umgang damit eine interne Auseinandersetzung
ausgebrochen:
·
DIE LINKE
betrachtet diese Situation – durchaus auch selbstkritisch – als
Fehlentwicklung, die man mit geeigneten Mitteln korrigieren und der man
entgegensteuern muss.
·
Die SPD – und
namentlich die „zuständige“ Senatorin Ingeborg Junge-Reyer – spricht weiter von
einem „entspannten Berliner Wohnungsmarkt“ sowie von einer „normalen
Nachholeentwicklung“, weil in Berlin jetzt das stattfände, was in München,
Frankfurt am Main oder auch in Potsdam schon lange üblich sei…
n DIE LINKE hat, sofort als die Fehlentwicklungen auf dem Wohnungsmarkt
offensichtlich wurden, ein Konzept entwickelt, das aus folgenden Komponenten
besteht:
·
Finanzielle
Ausstattung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften, so dass sie neue
Sozialwohnungen in Größenordnungen und an den unterschiedlichen
Standorten bauen können, um so die einst typische Berliner soziale
Durchmischung zu reproduzieren;
·
bei Insolvenz
von privaten Eigentümern sollen die städtischen Wohnungsbaugesellschaften
Vorrang für den Aufkauf haben und den Bestand an Sozialwohnungen
erweitern;
·
Zweckentfremdungsverbot für Wohnungen in der Innenstadt;
·
verstärkte Anstrengungen
zur Rekommunalisierung von früher privatisierten Unternehmen der
öffentlichen Daseinsvorsorge, um so Einfluss auf bezahlbare Betriebskosten
nehmen zu können.
Doch dafür gibt es
momentan keine Mehrheit – weder in der Koalition noch jenseits der
Koalitionskonstellation.
n Nun hat Senat vor ein, zwei Monaten ein Wohnraumgesetz vorgelegt, und
zum Ärger der SPD und des Senats hat DIE LINKE ihre Ablehnung artikuliert. So
wurde eine Koalitions-Arbeitsgruppe konstituiert, in der der SPD wichtige
Zugeständnisse abgerungen wurden:
·
Es gibt
jetzt eine Härtefallregelung, wonach
Mieter bei Vorliegen einer besonderen Härte Anspruch auf Mietausgleich
oder Umzugshilfe haben. Vorübergehend kann ein Mietausgleich gezahlt werden,
der sich am jeweils aktuellen Berliner Mietspiegel orientiert.
·
Im § 4
wurde verankert, dass für Wohnungen, die nach der Grundförderung nicht in die
Anschlussförderung übernommen wurden, bei Eigentümerwechsel bestehende Mieten,
sofern sie über dem Mietspiegel liegen, auf die örtliche Vergleichsmiete
reduziert werden.
·
Mieter haben künftig bei Mieterhöhungen
generell eine Überlegungsfrist von drei
Monaten (bisher im ungünstigsten Fall 18 Tage) und eine sich daran
anschließende Kündigungsfrist von weiteren drei Monaten (bisher zwei
Monate).
·
Außerdem
ist im Gesetz geregelt, das für die Wohnungen, die nach dem Wohnraumgesetz zur
Hälfte in der Sozialbindung bleiben, eine verlängerte Bindungsdauer von 20
Jahren und Mietobergrenzen vereinbart werden.
·
Der
Entwurf einer Verwaltungsverordnung sieht die Deckelung der Mieten unterhalb
des Mietspiegels vor. Die zuständigen Bezirke entscheiden, welche Wohnungen
weiter öffentlich gefördert werden und damit in der Belegungsbindung bleiben.
Dies ist wichtig vor dem Hintergrund, dass sich die Zahl der derzeit 160.000
Wohnungen mit öffentlicher Bindung regulär bis zum Jahr 2020 auf 120.000
verringern wird.
·
Der Vorwurf, das Wohnraumgesetz würde zu drastischen
Mietsteigerungen führen, ist nicht nachzuvollziehen. Für Wohnungen, die
gemäß Barwertablösung in der Belegungsbindung bleiben, werden die Mieten unterhalb
des Mietspiegels festgeschrieben. Für Wohnungen, die gemäß Barwertablösung in
das Mietspiegelsystem wechseln, gilt das normale Mietrecht nach Bürgerlichem
Gesetzbuch.
n Natürlich wird durch diese Schritte das oben beschriebene Grundproblem
fehlender bezahlbarer Wohnungen nicht gelöst, werden Mietsteigerungen und
drastische Kostenmieten nicht verhindert, sind soziale Verdrängungsprozesse
nicht ausgeschlossen. Gemessen an diesen Massstäben, müsste eine linke Partei
also deutlich Nein sagen. Doch so eine fundamentalistische Verweigerung und
Absage an jegliche Kompromisssuche im Interesse der Bevölkerung kann sich aber
eine linke Partei höchstens in der Opposition leisten, weil man da keine
wirkliche Verantwortung trägt.
n Das kann eine Regierungspartei nicht, auch nicht vor Wahlen und auch
nicht, wenn es ihre letzten Tage sein sollten: Für eine linke
Regierungspartei gilt der gestaltungspolitische Anspruch, dass – wenn es schon
nicht zum großen Wurf kommt – kleine
Schritte für die Menschen allemal besser
als keine Schritte sind. Eine Verweigerung innerhalb der Koalition hätte
nämlich konkret bedeutet, dass der jetzige, in jeder Hinsicht mieterfeindliche
Zustand bestehen bleibt und es keinerlei Verbesserung gibt. Und wir mussten in
Rechnung stellen, dass momentan nicht die Spur einer Chance besteht, unser
vernünftiges Gesamtkonzept zur grundlegenden Verbesserung für Mieterinnen und
Mieter auf den Weg zu bringen...
n Vor diesem Hintergrund hat sich die Linksfraktion nach intensiver
Debatte mehrheitlich für folgendes Vorgehen entschieden:
·
Wir stimmen
dem Wohnraumgesetz mit den von uns initiierten Änderungen zu, um kleinere, aber nicht unwesentliche Verbesserungen
durchzusetzen. Das ist in der letzten Parlamentssitzung vor der Sommerpause – am
23. Juni 2011 – erfolgt.
·
Wir bringen
unsere grundsätzlichen Veränderungsvorschläge für die Schaffung und den Erhalt
bezahlbaren Wohnraums noch mehr als bisher in die Öffentlichkeit und machen
die Frage bezahlbarer Mieten und Nebenkosten sowie sozialer Durchmischung in
den Stadtquartieren zu unserem
Wahlkampfthema.
·
Kommt es nach
den Wahlen zur Neuauflage von Rot-Rot, dann wird diese Problematik zu einem
unserer Referenzprojekte – ähnlich wie in dieser Legislatur z.B. der ÖBS,
die Gemeinschaftsschule oder die öffentliche Daseinsvorsorge in öffentlicher
Hand.
Kommt
es zu einer anderen Regierungskoalition, werden wir ebenfalls intensiv um
Mehrheiten für unsere Vorschläge ringen bzw. um Kompromisse, die dem
nahekommen. Und wenn das nicht gelingen sollte, haben wenigstens die von uns
mit durchgebrachten kleineren Verbesserungen Bestand…
l
Selbstverständlich ist eine solche Frage immer etwas
unseriös, weil in ihr eine gewisse Aufforderung zur Spekulation enthalten ist,
und Spekulation ist eben etwas Unseriöses. Dennoch wird ein Vierteljahr vor den
Berliner Wahlen das Interesse an Umfragen und Prognosen immer größer und damit
die Lust, über mögliche künftige Regierungskonstellationen etwas tiefer nachzudenken.
Für Rot-Rot – das festzustellen, dafür bedarf es keiner speziellen
politikwissenschaftlichen Qualifikation – wird es sehr schwer, ihre insgesamt
erfolgreiche Koalition fortzusetzen. Vor allem DIE LINKE muss sich gehörig
anstrengen, um die Erfolge von Rot-Rot und dabei den unverwechselbaren
Eigenanteil zu verdeutlichen. Dabei sind es oft, jedoch bei weitem nicht nur
„die anderen“, die der LINKEN die Erfolge abspenstig machen – die SPD, die
vieles für sich reklamiert, wozu sie in der Koalition regelrecht getrieben
wurde, die konservative Opposition, die massiv kritisiert, wenn rot-rote
Vorhaben, die sie intensiv bekämpft hat, im ersten Anlauf noch nicht richtig
funktionieren, die Grünen, die sich schlicht zum Urheber aller Dinge machen,
für die Rot-Rot überall beneidet wird. Und es sind eben auch nicht nur die
Medien (einschließlich „der Linken unter den Großen“), die die grün-rote
Koalitionsvereinbarung in Baden-Württemberg als eine Revolution und politische
Wende feiern und dabei eiskalt verschweigen, dass sich Grün-Rot im Schwabenland
viele Dinge vorgenommen hat, die allesamt durch Rot-Rot in Berlin längst
Realität sind.
l
Nein, DIE LINKE in Berlin muss sich auch intensiv gegen
jene Kräfte in den eigenen Reihen wehren, die diese Erfolge als „kleinen
parlamentarischen Schnickschnack“ abtun, die ideologische Dogmen zu Leitsätzen
für „echte linke Politik“ machen und dabei weder die Bedürfnisse der
Bevölkerung noch das reale gestaltungspolitische Kräfteverhältnis in Rechnung
stellen, die im grundsätzlichen Verweigern und Nein-Sagen den einzigen Sinn
linker parlamentarischer Arbeit sehen und die das Parlament lediglich als
Tribüne betrachten, um den staatstragenden Parteien „ihre imperialistische
Maske vom Gesicht zu zerren“.
l
Dabei hat DIE LINKE in Berlin – siehe den weiter oben
stehenden Beitrag „Versprochen und nicht gebrochen“ – dafür gesorgt, dass in
Berlin seit 2005 weit über 100.000 neue sozialversicherte und fair entlohnte
Arbeitsplätze entstanden sind, dass öffentliche Aufträge nur an Firmen vergeben
werden, die Mindestlohn zahlen und frauenpolitische Gleichstellungsgrundsätze
einhalten, dass ein öffentlich geförderter Beschäftigungssektor entstanden ist,
dass die diskrimierenden „Tarifabschlüsse“ für Leiharbeiter vor Gericht gekippt
wurden, dass die Berliner Bankenkrise bewältigt und das deutsche
Sparkassenwesen gerettet werden konnte, dass die öffentliche Daseinsvorsorge in
öffentlicher Hand blieb (soweit sie nicht von der Großen Koalition schon
verscherbelt worden ist), dass alle Verträge über eventuelle weitere Verkäufe
öffentlichen Eigentums vor Vertragsabschluss offengelegt werden müssen, dass
Berlin über ein umfassendes Partizipationsangebot für Migranten verfügt, um
deren Integration zu befördern, dass in Berlin eine Schulstrukturreform
durchgeführt wurde, die das strukturelle Bildungsprivileg gebrochen hat und in
deren Rahmen sich bereits 20 Gemeinschaftsschulen auf den Weg gemacht haben,
dass die gesamte Kindergartenzeit – bei einer Erhöhung des Betreuungsanspruchs
von fünf auf sieben Stunden – entgeltfrei ist, dass es in Berlin keine
Studiengebühren gibt, dass ein Berlin-Pass eingeführt wirde, der es 750.000
Menschen in sozial problematischen Lebenslagen ermöglicht, am
gesellschaftlichen Leben teilzuhaben, dass Berlin Spitzenreiter bei direkter
Demokratie und verbindlichem Bürgereinfluss auf politische Entscheidungen ist
usw.
l
Diese Aufzählung – siehe oben – kann fortgeführt werden –
ohne Zweifel hat Rot-Rot das Leben in dieser Stadt markant verbessert. Und es
gab keinen Schritt auf diesem Wege, der nicht gegen erbitterten Widerstand –
zunächst sogar oftmals in der Koalition, aber regelmäßig durch die
parlamentarische Opposition – erkämpft werden musste. Hätten die heutigen Oppositionsparteien
CDU, Grüne und FDP seit 2006 das Sagen gehabt, sehr viel von dem, was heute
unser Leben positiv prägt, wäre gar nicht existent. Dafür nur einige wenige
erinnernde Beispiele:
l Wäre es nach
CDU, Grünen und FDP gegangen, hätte Berlin nach seiner Niederlage vor dem
Bundesverfassungsgericht im Verfahren um Bundesergänzungshilfen sofort das noch
verbliebene öffentliche Eigentum – also die Wohnungsgesellschaften, die
Unternehmen der Daseinsvorsorge, kulturelle Institutionen usw. – privatisiert,
denn genau das forderten unmittelbar nach Karlsruhe CDU, Grüne und FDP, wobei
sich die Grünen besonders hervortaten.
l Im selben
Zusammenhang hätte Berlin auch – wäre es nach CDU, Grünen und FDP gegangen – auf
viele sozialpolitische Leistungen verzichtet, vor allem bei
Hartz-IV-Empfangenden, beim öffentlich geförderten Beschäftigungssektor, beim
Ausbau des durchgängig entgeltfreien Kindergartenbesuchs bzw. des
Betreuungsanspruches. Die Grünen forderten sogar, die Kita-Gebühren wieder
einzuführen, weil man ja zahlen würde, wenn man an der Entwicklung seiner
Kinder interessiert sei…
l In der
Auseinandersetzung um die Schließung des Flughafens Tempelhof sowie um die
Zukunft des Geländes setzten sich CDU und FDP intensiv dafür ein, die Gebäude
und das Gelände an einen amerikanischen Gesundheitskonzern zum Billigpreis zu
verschleudern, damit dieser aus Tempelhof eine exklusive Privatklinik mit
eigenem Flugplatz machen könne.
l Beim Verkauf
der Bankgesellschaft hatte die Europäische Kommission dem Land Berlin zur
Bedingung gemacht, dass es zu einem „diskriminierungsfreien Verkauf der
Berliner Sparkasse“ kommen müsse, d.h. dass unter Umständen die Berliner
Sparkasse auch einen privaten Bieter, wenn er das attraktivste Angebot macht,
hätte verkauft werden müssen. Nur unter dieser Bedingung sicherte die EU zu,
dass sie ihre Attacken gegen das gesamte deutsche Sparkassenwesen einstellen
würde. Rot-Rot hat gegen alle Widerstände ein solches diskriminierungsfreies
Bieter- und Verkaufsverfahren abgesichert, in dessen Ergebnis das beste Angebot
vom Deutschen Sparkassen- und Giroverband kam, so die Berliner Sparkasse im
Sparkassensystem blieb und das gesamte deutsche Sparkassenwesen gerettet werden
konnte. Gegen diese Strategie sind vor allem die Berliner Grünen Amok gelaufen,
sie wollten immer wieder, dass Rot-Rot vereinbarungsfremde Verkaufsbedingungen
aufstellt, was alles in der Endkonsequenz dazu geführt hätte, dass die EU das
Verkaufsverfahren und –ergebnis nicht abgesegnet hätte, was auch das Aus des
gesamten deutschen Sparkassensystems gewesen wäre. Ähnliche Forderungen kamen
übrigens auch aus der Bundespartei und vom damaligen Vorsitzenden Oskar
Lafontaine, und es kostete DIE LINKE in Berlin viel Kraft, sich gegen diese
innerparteiliche Besserwisserei zu behaupten.
l In der
Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem S-Bahn-Chaos fordert die vereinigte
Opposition seit längerem, die Berliner S-Behan zu zerschlagen und den
Verkaufsauftrag an mehrere (private) Unternehmen zu übergeben. Das würde – wie
viele Experten übereinstimmend prognostizieren – zu erheblichen Störungen des einheitlichen
und aufeinander abgestimmten Berliner Verkehrssystems führen, doch nach wie
vor verfolgen vor allem die Grünen diesen Plan.
l Ebenso
erbittert war der Widerstand bei der Schulstrukturreform, vor allem bei der
Abschaffung der Hauptschule, bei der Bildung von Gemeinschaftsschulen, beim
Ausbau der Sekundarschulen mit wichtigen Elementen der Gemeinschaftsschule,
beim neuen Aufnahmesystem für die Gymnasien usw. Während CDU und FDP
Fundamentalwiderstand übten, krittelten die Grünen an dieser oder jener
Detailfrage und beförderten so – vor allem im alten Westberlin – die eher
zögerliche Reformbereitschaft bei Lehrern und Eltern.
l
Schaut man sich ein Vierteljahr vor den Berlinwahlen
mögliche künftige Regierungskonstellationen an, so ist die Gefahr eines
Roll-backs relativ hoch, zumal eine SPD in einer anderen Regierungskonstellation
kein Garant ist, dass erfolgreiche Wege auch fortgesetzt werden. Zurzeit
scheint es ein Kopf-an-Kopf-Rennen zwischen der SPD und den Grünen zu geben.
Gewinnt die SPD dieses Rennen, scheint – vorausgesetzt, dass es zur Fortführung
von Rot-Rot nicht reichen würde – eine rot-grüne Landesregierung im Bereich des
Wahrscheinlichen. Aber auch eine solche wäre kein Garant für Kontinuität, denn
nach allen Prognosen wären die Grünen in etwa gleich stark und deren Positionen
in zentralen Fragen haben sie ja ausgiebig unter Beweis gestellt.
l
Käme es zu einem Wahlsieg der Grünen, gäbe es – wieder
unterstellt, dass Rot-Rot keine Mehrheit mehr haben würde – wahrscheinlich die
Konstellation Grün-Rot nicht. Die Grünen wären aber – wie ihre
Spitzenkandidatin Renate Künast sagte – sofort bereit, mit der CDU als
Juniorpartner in eine Koalition zu gehen, wenn es nur irgendwie rechnerisch
reichen würde. Längst hat Grün-Schwarz den Alternativcharakter von Feuer und
Wasser verloren, weil sich die Klientel beider Parteien längst ähnelt. Es fällt
seit längerem im Abgeordnetenhaus auf, dass selbst die früheren unversöhnlichen
Gegensätze in der Sicherheitspolitik immer öfter durch die Grünen unter dem
Deckel gehalten werden. Das heißt, die Bereitschaft der Grünen, nun endlich zu
regieren und eine Koalition zu führen, würde ganz schnell – wie in Hamburg oder
in Bremen – dazu führen, frühere Prinzipien – derentwillen sie aber von vielen
gewählt werden – über Bord zu werfen. Also genauso wie in der rot-grünen
Bundesregierung, wo Hartz IV, die Kriegseinsätze der Bundeswehr und die Übergabe
der Finanzmärkte an die Hedgefonds – was alles unter Helmut Kohl nicht denkbar
gewesen wäre! – im Handstreich von den Grünen mit beschlossen wurde…
l
Aber im Hintergrund baut sich noch eine Option auf – eine
erneute Große Koalition, aber diesmal von der SPD geführt. Das gilt aber wohl
nur für den Fall, dass die Grünen stärker als die SPD werden und Anspruch auf
die Funktion des Regierenden Bürgermeisters erheben würden. Sollte die Berliner
SPD-Spitze dann diesen „Plan B“ in der eigenen Partei durchboxen können (und
wenn es um machtpolitische Optionen geht, sind auch die SPD-Linken zuerst SPD),
wäre wohl vor allem ein sozialpolitisches Roll-back – scheinlegitimiert mit
haushaltspolitischen Nöten – wahrscheinlich.
l
Unter all diesen Aspekten kommt es jetzt ber der LINKEN
darauf an, die eigenen Erfolge ebenso zu verdeutlichen wie das „Was wäre,
wenn?“. Nur, wenn es uns gelingt, ein Wahlergebnis zu erzielen, das den
Umfragewerten des letzten Jahres (15 – 17 Prozent) entspricht, könnte es zur
Fortführung von Rot-Rot kommen, und die Gefahr eines rot-grünen oder
grün-schwarzen oder rot-schwarzen Roll-back wäre gebannt…
Die SPD und das Image von Lichtenberg
Die Lichtenberger
SPD verkündet zurzeit überall, vor allem sie hätte dafür gesorgt, dass
Lichtenberg von seinem bisherigen Image „Stasi, Nazis, Platte“ endlich
weggekommen sei.
Hatte Lichtenberg überhaupt jemals ein solches Image?
n Der Slogan „Stasi, Nazis, Platte“ ist nach allen Recherchen eine
unappetitliche Erfindung der Lichtenberger SPD, um sich so als „Partei des
Wandels“ in Szene setzen zu können. Das ist aber eine gestörte
Realitätswahrnehmung, denn Lichtenberg ist anders...
n In der Realität wird der Bezirk Lichtenberg – nachdem er in der
Nachwende dank kräftiger Mithilfe der SPD seine Rolle als industrielles Zentrum
Ostberlins verloren hat – nämlich v.a. als bürgerfreundliche und
naturverbundene Bürgerkommune mit verbindlichem Bürgereinfluss und einer
bürgernahen Dienstleistungsverwaltung wahrgenommen. Dafür kommt der LINKEN
das Hauptverdienst zu, die seit 1992 in den Bezirksverordnetenversammlungen und
Bezirksämtern der Alt-Bezirke Hohenschönhausen und Lichtenberg sowie im
jetzigen Großbezirk die Mehrheit und seit 1995 die Bürgermeister stellt. Es ist
zudem die Bezirksbürgermeisterin Christina Emmrich (DIE LINKE), die ein festes
Netzwerk mit Verantwortlichen für die Öffentlichkeitsarbeit aus den
verschiedenen Einrichtungen und Unternehmen geknüpft hat. Gemeinsam wurden die
vielen Vorzüge Lichtenbergs herausgearbeitet und für eine offensive sowie
erfolgreiche Medienarbeit genutzt.
Was prägt das Image unseres Bezirkes besonders?
n Weit über die Grenzen Berlins hinaus ist die Bürgerkommune Lichtenberg
vor allem wegen des Bürgerhaushaltes bekannt, bei dem – im Gegensatz zu
den meisten anderen Kommunen – alle vom Bezirk zu entscheidende Finanzen
(momentan ca. 30 Millionen Euro) zur Disposition stehen und die Bürger
Hauptakteure des direkten Entscheidungsprozesses sind. Völlig zu Recht gilt
überall dafür Bezirksbürgermeisterin Christina Emmrich (DIE LINKE) mit ihrem
unermüdlichen Engagement als politischer Motor.
n Um bürgerschaftlichem Engagement eine finanzielle Handlungsbasis zu
geben, wurden in Lichtenberg – auf Initiative der Fraktion DIE LINKE – für alle
13 Stadtteile Kiezfonds eingerichtet, über deren Vergabe Bürger-Jurys
entscheiden. Um soziale Projekte in drei Problemgebieten besonders zu fördern,
wurden zudem 250.000 Euro bereit gestellt, über deren Vergabe ebenfalls
demokratisch entschieden wird. Im Bezirksparlament wurden die entsprechenden
Beschlüsse aber nur mit den Stimmen der LINKEN gefasst. Die SPD enthielt sich…
n Weil die Bürgerschaft über den Bürgerhaushalt eng in die
Haushaltspolitik integriert ist, zeichnet sich Lichtenberg durch hohe
Haushaltsdisziplin und zugleich ein reichhaltiges Angebot an Leistungen
aus, die von der Bevölkerung mehrheitlich gewünscht werden. Finanzstadträtin
ist die Bezirksbürgermeisterin Christina Emmrich (DIE LINKE). Die selbsternannte
„Partei des Imagewandels“ – also die SPD – stimmte dem Haushalt allerdings
nicht zu…
n Den Unternehmen in Lichtenberg und ihren Beschäftigten nutzen die unbürokratische
Wirtschaftsförderung des Bezirkes sowie die enge regionale Wirtschaftszusammenarbeit
mit Marzahn-Hellersdorf. Die Hauptverantwortung dafür trägt der Wirtschaftsstadtrat
Dr. Andreas Prüfer (DIE LINKE). Er ist außerdem zuständig für die Spitzenrolle,
die das Lichtenberger Ordnungsamt als Dienstleistungseinrichtung in
Berlin einnimmt.
n In Lichtenberg wurden nahezu alle Jugendfreizeiteinrichtungen
erhalten, z.T. in neuen Trägerschaften, und der Bezirk, der zu einem der
kinderreichsten in Berlin geworden ist, fördert mit beträchtlichen finanziellen
Mitteln den bedarfsgerechten Ausbau von Kitaplätzen. Alle Eltern von
Neugeborenen werden mit einem Verwaltungsangebot rund um die Lebenslage „Ein
Kind wird geboren“ aufgesucht. Der verantwortliche Stadtrat ist Michael
Rässler-Wolff (DIE LINKE), der auch viel Kraft in die vorbeugende Gesundheitsarbeit
gesteckt hat.
n Lichtenberg gilt als Modell für besonders besucherfreundliche
Bürgerämter, für aufsuchende mobile Bürgerdienste und für Online-Behördengänge.
Verantwortlich ist dafür die Bezirksstadträtin Katrin Framke (parteilos, für
DIE LINKE), die zudem als Kulturstadträtin dafür sorgte, dass es in allen Kitas
eine entgeltfreie Musikausbildung, vier leistungsfähige Bibliotheken,
in denen auch umfangreich russisch- und vietnamenischsprachige Literatur
ausgeliehen wird, sowie viele dezentrale Kulturstandorte gibt und bald
ein neues Kulturhaus geben wird.
n Und es war die Linksfraktion, die – obwohl sie das
Straßenausbau-Beitragsgesetz ablehnt – dessen basisdemokratische Elemente
nutzte, die Bevölkerung der Degnerstraße zum ergebnisoffenen Dialog
einlud und so Lösungen für diesen Straßenausbau fand, mit denen alle leben
können. Obwohl das eigentlich die Aufgabe des Baustadtrates Andreas Geisel
(SPD) gewesen wäre…
Die Bürger Lichtenbergs sehen allerdings auch manches kritisch,
besonders …
n …wenn ständig durch die SPD öffentlich sinniert wird, wen und was man
alles nach Lichtenberg zwecks Image-Änderung holen müsse, und kaum
Gedanken entwickelt werden, wie man die reichhaltigen vorhandenen Potenziale
Lichtenbergs weiter heben sollte;
n …wenn sie bei wichtigen Entscheidungen im bezirklichen Bau- und
Verkehrsgeschehen oder über Schulstandorte vor vollendete Tatsachen
gestellt und wenn unter Verantwortung der sozialdemokratischen Fachstadträte oftmals
eher scheindemokratische Verfahren praktiziert werden, die reale
Bürgerbeteiligung an den Entscheidungsprozessen nicht zulassen;
n …dass die SPD-Fraktion die Streichung der Finanzen für die bürgernahe
Stadtteilarbeit – also der Hauptebene direkten Bürgereinflusses auf die
lokale Politik – wollte und sich, obwohl sie als einzige Fraktion neben der
LINKEN im Bezirksamt vertreten ist, dem Haushalt zur finanziellen Untersetzung
der Bürgerkommune verweigerte;
n …wenn seitens der SPD immer wieder Entscheidungen aus parteipolitischem
Kalkül heraus getroffen und so z.B. Vereine und Initiativen bevorteilt bzw.
benachteiligt werden;
n …dass Bezirksstadtrat Andreas Geisel (SPD) der Bürgerschaft, den
Kiezbeiräten, Bürgerinitiativen, Abge- und Verordneten häufig Versprechungen
macht, jedoch oft nicht einhält.
Auch durch Wiederholung bleibt eine Legende eine Legende...
Der Wahlkampf
rechtfertigt vieles, aber nicht alles. Lichtenberg wird in der Öffentlichkeit
längst mit vielen positiven Werten verbunden, besonders als eine für weitere
Entwicklungen offene Bürgerkommune, in der auch noch viel zu tun ist. Das ist
allerdings nicht wegen der SPD Lichtenberg geschehen, sondern vor allem das
Verdienst der LINKEN. Übrigens sind Legenden ursprünglich Heiligen-Erzählungen,
die man glauben soll, aber nicht nachprüfen darf. Ob hier die Lichtenberger SPD
mit ihrer Selbstdarstellung als „Partei des Imagewandels“ wohl eine Legende
auflegen wollte und darauf hofft, dass sie einfach geglaubt wird?
Trägt Rot-Rot die Schuld an den Schulden?
n Berlins Schulden haben sich in zehn Jahren
Rot-Rot von 40 auf über 60 Milliarden Euro erhöht, also etwa um einen Jahreshaushalt.
Wir zahlen dafür im Jahr 2,4 Milliarden Euro Zinsen, das sind täglich 6,6
Millionen. Ein Tag Zinszahlung würde reichen, um z.B. allen Kindern in den
Krippen, Kitas und Schulen ein Jahr lang täglich ein kostenloses Mittagessen in
guter Qualität anzubieten. Doch nicht ein Cent unserer Schulden wäre damit
getilgt. Hätten Grüne, CDU und FDP Recht, dann wäre diese Situation das
Resultat angeblicher „rot-roter Verantwortungslosigkeit“.
n Doch das stimmt nicht. Die Kritiker spekulieren
eindeutig damit, dass „vier von drei Deutschen“ – wie ein bekannter satirischer
Spruch es formuliert – „nicht rechnen können“. Das Gros der Schulden stammt
nämlich aus den neunziger Jahren, und damals regierte in Berlin eine Große
Koalition unter Führung der CDU, und im Bund war eine schwarz-gelbe Regierung
an der Macht.
n Entgegen den Erfordernissen und Realitäten
setzte der Diepgen-Senat in der ersten Hälfte der neunziger Jahre auf ein „Weiter
so“, obwohl Berlin seine Funktion aus der Systemauseinandersetzung verloren
hatte und das bundespolitische Interesse an Berlin längst erloschen war.
Spätestens als die Kohl-Regierung 1992 / 1993 alle bisherigen
Sondersubventionierungen für Berlin quasi in einem Husarenstreich quittierte,
hatte Berlin etwa ein Viertel weniger Einnahmen, aber v.a. durch die
Wiedervereinigung wesentlich höhere Ausgaben als bisher. In dieser Situation
machte die Große Koalition den schlimmen Fehler, ausschließlich auf
entwicklungspolitische Faktoren zu setzen, die alle von anderen abhingen: auf
Olympia 2.000, auf den schnellen Total-Umzug aus Bonn, auf Berlin als
Dienstleistungsmetropole, auf die Länderfusion. Nichts davon ging auf, es kamen
keinerlei Gewinne, wohl aber hohe Verluste. Hingegen wurde nichts dagegen
getan, dass der Industriestandort Ostberlin – obwohl die Möglichkeit von Übergangsregelungen
bestanden hätte – geschleift und so eine gewaltige Einnahmemöglichkeit für die
Stadt leichtfertig verspielt wurde. Die schwarz-rote Große Koalition hielt auch
an der alten Westbindung fest anstatt Berlin als Ost-West-Drehscheibe zu
profilieren und daraus auch wirtschaftlich zu profitieren.
n Wegen deses Mix’ aus politischen
Fehlentscheidungen des Diepgen-Senats und dem willkürlichen Subventionsentzug
durch die Kohl-Regierung musste das „normale Leben“ in Berlin über immer mehr
Neuverschuldung finanziert werden, und deren Verbindlichkeiten wuchsen..Als in
Berlin im Jahre 2001 Rot-Rot die Regierung übernahm, bestand das Erbe
l in vierzig Milliarden Euro Schulden und
l in einem Haushalt, von dem weit über 20
Prozent nicht durch Einnahmen gedeckt waren, sondern Jahr für Jahr durch immer
neue Kredite erbracht werden mussten.
n Auch Rot-Rot kommt nicht ohne Neuverschuldung
aus, denn für die 2,4 Milliarden Zinsverpflichtungen müssen wir 1,4 Milliarden
neue Schulden aufnehmen, und die – wenn auch in weitaus geringerem Maße als die
Alt-Schulden – tragen auf die Jahre ebenfalls zum Schuldenaufwuchs bei. Grüne,
CDU und FDP, aber auch Wirtschaft und Bundesverfassungegericht fordern, dass
Berlin seine sozialpolitischen Leistungen deutlich eingrenzt und sich vom
öffentlichen Eigentum trennt, um die Schulden drastisch zu reduzieren.
n Doch Rot-Rot verfolgt mit dem Haushalt klare
gestaltungspolitische Ziele:
l Wir wollen über den Beibehalt der
öffentlichen Daseinsvorsorge in öffentlicher Hand (BVG, BSR,
Wohnungsbaugesellschaften, Vivantes-Kliniken, kulturelle Spitzeneinrichtungen)
steuernd in die Entwicklung unserer Stadt eingreifen.
l Wir wollen die Stadt auch für die
sozial Schwächsten lebenswert machen, ihnen die Teilhabe am
gesellschaftlichen Leben ermöglichen (Berlin-Pass), auch ältere
Langzeitarbeitslose wieder mit gesellschaftlich nützlichen Tätigkeiten in den
Arbeitsmarkt zu bringen (ÖBS) und sie möglichst in ihrem gewohnten Umfeld
wohnen zu lassen (die ehemalige AV Wohnen und auch die jetzige moderate
Praxis).
l Wir wollen eine entgeltfreie
Kitabetreuung mit erhöhtem Rechtsanspruch an täglichen Betreuungsstunden
für alle Kinder, um gute Bedingungen in der frühkindlichen Bildung und
Erziehung zu sichern.
l Wir wollen, dass jede
Bädereintrittskarte mit 4 Euro, jeder Zoo- und Tierparkbesuch mit 2 Euro, jeder
Platz im Friedrichstadtpalast mit 14 Euro und in den Opern mit 170 Euro, jeder
Bibliotheksbesuch im Jahr mit 14 € und jeder Besuch in der Stiftung Stadtmuseum
mit 61 Euro subventioniert werden, weil nur über solche und weitere gezielte
Subventionierungen Chancen für die Persönlichkeitsentwicklung aller
bestehen.
l Wir wollen keine Studiengebühren., um
Studienverzicht aus sozialen Gründen deutlich einzuschränken.
Vieles
von dem ist bundesweit einmalig, und nicht wenig von dem, was Berlin schon hat,
steht jetzt als Zielstellung im grün-roten Koalitionsvertrag in
Baden-Württemberg.
n Dem entsprechend sind im Berliner Haushaltsplan
für 2011 auch die höchsten Ausgabe-Posten die 4,6 Mio € für Soziales (21 %),
die 2,7 Mrd. € für Schule (12 %, bundesweit Platz 1), die 2,2 Mrd. € für
Verkehr und Infrastruktur (10 %), die 1,8 Mrd. € für Hochschulen und
Wissenschaft außerhalb der Hochschulen (8 %), die 880 Mio. € für Kitas (4 %,
ebenfalls Bundesspitze).
n Rot-Rot in Berlin wird aber vorgeworfen, wir
würden „alle Wohltaten auf Pump finanzieren“. Das stimmt nicht. Anders als zu Zeiten
der Großen Koalition, wo fast ein Viertel der Ausgaben über neue Schulden
erbracht wurde, bezahlen wir unsere Ausgaben zu fast 95 Prozent über die
Einnahmen. Und diese werden fast zu 70 Prozent durch eigenes Aufkommen
(Steuern, Gebühren, Abgaben usw.) erbracht. Etwa 25 Prozent kommen „von außen“
(Länderfinanzausgleich, Solidarpakt, Stadtstaatenprivileg,
Bundesergänzungszuweisungen), die aber keine keine spezielle
„Berlin-Alimentierung“, sondern Zuwendungen sind, die viele andere Bundesländer
auch erhalten. Die einzige Zuweisung, die ausschließlich Berlin erhält, ist die
Bundesbeteiligung an den hauptstadtbedingten Sonderaufgaben, wobei deren reale
Kosten weit höher liegen.
n Fazit: Ja, weil wir noch immer nicht in der
Situation sind, unsere Ausgaben aus eigenen Einnahmen völlig abzudecken, müssen
wir auch weiter neue Schulden machen, wenn auch „nur“ im Umfang von gut 5
Prozent unserer Gesamtausgaben. Hauptverantwortlich für den Schuldenanstieg auf
60 Mrd. € sind aber die „Altschulden“ aus den 90er Jahren, die sich immer
weiter auftürmen und für die sowohl die damalige schwarz-gelbe Bundesregierung
als auch die CDU-geführten Senate Verantwortung tragen. Es ist deshalb
besonders perfide, wenn die eigentlichen Schuldenmacher von damals heute wider
besseres Wissen Rot-Rot die Schuld für die Schulden in die Schuhe schieben.
Macht linke
Sozialpolitik unsere Stadt zur Armutsmetropole?
n Es ist ein Phänomen, dass Berlin zwar das höchste
Wirtschaftswachstum in der Republik, aber zugleich den höchsten Anteil von
Menschen in sozial problematischen Lebenssituationen, deren Zahl sogar zunimmt,
hat. Für Grüne, CDU und FDP ist die Ursache klar, warum „das
Wirtschaftswachstum nicht bei den Menschen in Berlin ankommt“ – für sie ist die
rot-rote Wirtschaftspolitik – und namentlich Wirtschaftssenator Harald Wolf
(DIE LINKE) – verantwortlich.
n Um tatsächlich hinter diesen scheinbaren
Widerspruch zu kommen, müssen wir uns das Wirtschaftswachstum genauer ansehen:
l Berlin ist – dank der Anstrengungen
linker Wirtschaftspolitik – in den letzten zehn Jahren zu einem boomenden
Wirtschaftsstandort geworden: der Medizintechnik und Gesundheitswirtschaft, der
datengestützten Informations- und Kommunikationssysteme, der Medien- und
Kreativwirtschaft, der Raumtechnik, großer international agierender
Handelsunternehmen usw. Diese modernen
und nachhaltigen Zukunftstechnologien, die oft im engen Zusammenwirken mit dem
reichhaltigen Berliner Wissenschafts- und Forschungspotenzial wirksam werden,
brachten eines nicht mit: im Gegensatz zur früher Berlin prägenden Metall-
und Elektroindustrie enstehen mit ihnen nicht:zehntausende von Arbeitsplätzen,
sondern sie realisieren ihren zum Teil erheblichen Produktionsumfang mit immer
weniger menschlicher Arbeitskraft und mit immer leistungsfähigerer moderner
Technik.
l In der Regel bringen Unternehmen, die
sich in Berlin ansiedeln, viele Spitzen- und Fachkräfte mit, so dass die Zahl
der Gut- und Besserverdienenden in Berlin zwar kontinuierlich ansteigt,
aber die der Nicht- und Geringverdienenden nur wenig sinkt.
l Insgesamt wurden in den letzten Jahren
ca. 140.000 Arbeitsplätze neu geschaffen. Da aber im Bereich der qualifizierten
Tätigkeiten viele Beschäftigte mit nach Berlin kamen, waren die neuen
Stellen häufig im Niedriglohnbereich, weil eben kein gesetzlicher
Mindestlohn und bis vor kurzem auch kein Sozialschutz für Zeitarbeiter die
Tendenz der Unternehmen drosselte, unablässig menschliche Arbeitskraft zu entwerten,
um so Kosten zu sparen.
l Berlin war ab Anfang der neunziger
Jahre kein nennenswerter Wirtschaftsstandort mehr, weil
à die zu Zeiten der Blockkonfrontation hoch
subventionierte „verlängerte Werkbank“ Westberlin sofort mit dem Wegfall der
Subventionen zusammenbrach,
à der Industriestandort Ostberlin nicht
geschützt, sondern leichtfertig aufgegeben wurde
à und die Berliner Politik in den 90er
Jahren auf andere angebliche Wachstumsfaktoren setzte (Olympia 2.000,
vollständiger Umzug von Parlament und Regierung, Länderfusion,
Dienstleistungsmetropole), die alle völlig oder zu großen Teilen geplatzt
sind.
Dass
Wirtschaftswachstum immer weniger durch mehr Personal, sondern durch
leistungsstarke Technik realisiert wird, ist eine Gesetzmäßigkeit moderner
Produktivkraftentwicklung. Aber aufgrund der entwicklungspolitischen
Fehlorientierungen durch den Diepgen-Senat in den der neunziger Jahre waren
mögliche Alternativen zur Schaffung von Arbeitsplätzen vertan. So war Berlin
schon längst „Armutsmetropole“, als Rot-Rot an die Macht kam.
n Weil die vom sozialen Abseits bedrohten
Menschen nichts dafür können, tat und tut Rot-Rot sehr viel für einen
Nachteilsausgleich, z.B.:
l Wir haben verhindert, dass
Hartz-IV-Empfangende zu Zwangsumzügen getrieben wurden, und auch jetzt – da
unsere Regelung vor Gericht (übrigens auf eine Klage von CDU und FDP hin)
gekippt wurde – gehen wir großzügig damit um.
l Mit dem Berlin-Pass erhalten ca.
750.000 Bedürftigter die Chance, kostenfrei oder kostenarm am öffentlichen
sozialen, politischen, kulturellen und sportlichen Leben teilzunehmen. .
l Mit dem öffentlich geförderten
Beschäftigungssektor (ÖBS) schaffen wir vor allem für ältere
Langzeitarbeitslose die Möglichkeit, gesellschaftlich gebrauchte und
anspruchsvolle Tätigkeiten zu fairen Löhnen zu verrichten.
l Unser Vergabegesetz regelt, dass
öffentliche Aufträge nur an Firmen vergeben werden, die Mindest- oder Tariflohn
zahlen und Frauenförderlinien einhalten.
l Wir haben einen Rechtsanspruch auf eine
entgeltfreie Kitabetreuung für alle Kinder beschlossen.
l Mit der Schulstrukturreform wurde in
Berlin Schluss mit der Praxis gemacht, frühzeitig über den weiteren Bildungsweg
der Kinder – letztlich orientiert am Geldbeutel und sozialen Status der Eltern
– zu entscheiden.
l Wir haben eine Fülle von Beratungs- und
speziellen Hilfsangeboten sowie eine Verwaltungspraxis entwickelt, wo
bedürftige Menschen von den Behörden zu Hause aufgesucht und über alle
Leistungen informiert werden, die ihnen zustehen.
Anders
als in anderen Metropolen, wo diese Menschen allein gelassen werden und sich in
Scharen aus diesen Städten „aufs flache Land“ zurückziehen (und so die
Armutsquote der großen Städte senken), gehen die Betroffenen aus Berlin nicht
weg.
n Mehr noch: Berlin ist die einzige Metropole
(wie der SPIEGEL vor einiger Zeit berichtete), aus der sozial Schwache nicht
nur nicht weggehen, sondern von außen hinziehen, weil
l es nirgendwo anders so viele
Integrations- und Partizipationsangebote gibt und
l weil Berlin eine weltoffene und
tolerante Stadt ist, in der sich viele Lebensformen nebeneinander und
miteinander entfalten können.
Und das
ist – ganz entgegen den Intentionen unserer konservativen, neoliberalen und
grünen Kritiker – kein Negativum, sondern ein höchst positives Markenzeichen.
Denn linke Politik hat sich ein gutes Stück daran zu messen, ob und wie sie für
die Schwächsten der Gesellschaft Chancengleichheit und Gleichberechtigung
ermöglicht.
Warum legt DIE LINKE so
viel Wert auf den Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor
(ÖBS)?
n Zunächst muss man fragen, an wen sich der öffentlich geförderte
Beschäftigungssektor (ÖBS) richtet und welche Vorteile für wen er bietet.
l Der ÖBS ist ein Angebot vorwiegend an Langzeitarbeitslose der mittleren und älteren Generationen,
die im Besonderen auf dem ersten Arbeitsmarkt keine Chancen haben, z.B. weil
sie zu alt, aus verschiedenen Gründen längere Zeit außerhalb eines
Arbeitsprozesses waren und / oder oftmals „überqualifiziert“ sind.
l Der ÖBS bietet sinnvolle und notwendige
gesellschaftliche Tätigkeiten, die es – z.B. bei der individuellen
Betreuung von Kindern, von kranken, von hochbetagten Menschen oder im
Freizeitbereich – ansonsten nicht gäbe, für die aber ein hoher Bedarf besteht.
l Demzufolge ersetzt der ÖBS auch
keine bisher öffentlichen Leistungen, derer sich der Staat oder die Kommune
aus Kostengründen entledigt hat.
l Der ÖBS bezahlt nicht üppig, aber er
sichert den Beteiligten ein faires und sozialversichertes Einkommen in
Höhe des von uns geforderten Mindestlohns bis zu drei Jahren.
l Der ÖBS bietet gute Chancen, dass sich
ÖBS-Projekte wegen der gesellschaftlichen Nachfrage nach einer gewissen Zeit selbständig
und dauerhaft tragen können.
l Der ÖBS wird finanziert, indem das Land
zusätzlich zu den Arbeitsfördermitteln, die allen Betreffenden ohnehin
zustehen, die geringe Zuzahlung von ca. 280 € pro Person und Monat
leistet.
l Der ÖBS ist also – im Gegensatz zu
vielen der oftmals überteuerten und leider häufig ineffektiven Maßnahmen der
Job-Center – effektiv und ausgesprochen kostengünstig.
Fazit:
Der öffentlich geförderte Beschäftigungssektor (ÖBS) wäre durchaus für eine
breite Anwendung geeignet. Deshalb ist die Kürzung der zur Verfügung stehenden
Mittel durch den Bund ein herber Verlust sowohl für die Betroffenen als auch
für die Gesellschaft.
n Den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor gibt es nur in
Berlin. Aber er erfasst momentan nur etwa 5.000 Betroffene, die
Arbeitslosenzahl in Berlin tendiert aber gegen 200.000. Ist angesichts dessen
der ÖBS nicht eher ein „Tropfen auf den heißen Stein“?
l Es stimmt, der ÖBS könnte durchaus –
aus obigen Gründen – systematisch ausgebaut werden und würde so ein arbeitsmarkt-
und gesellschaftspolitisches Teilproblem zu lösen helfen.
l Dennoch sind die 5.000 im ÖBS
Beschäftigten das Doppelte von dem, was sich SPD und die damalige PDS in ihrem
Koalitionvertrag von 2006 vorgenommen hatten. Es sind aber auch zweieinhalb Tausend
weniger als die 7.500, die – bevor der Bund seine Mittel einstrich – im ÖBS
beschäftigt waren.
l Da sich der ÖBS vorwiegend an bestimmte
Zielgruppen richtet, ersetzt er selbstverständlich nicht die auf alle
Arbeitslosen zielenden Aktivitäten von Arbeitsämtern und Job-Centern sowie die
ständige Erhöhung deren Wirksamkeit.
l Anders als bei den üblichen
Arbeitsfördermaßnahmen wird beim ÖBS den Beschäftigten nicht eine
Qualifizierung oder eine Tätigkeit vermittelt bzw. vorgeschrieben, sondern sie
müssen ihre ÖBS-Projekte selbst entwickeln und qualifizieren und sich in allen
Phasen dafür engagieren, was eine weitaus höhere Identifikation schafft
und auch die Erfolgsaussichten begründet, dass sich diese Projekte
einmal dauerhaft selbst tragen können.
n Die Spitzenkandidatin der Grünen für die Abgeordnetenhauswahl,
Renate Künast, will den öffentlich geförderten Beschäftigungssektor abschaffen
und stattdessen eine breite Qualifizierungsoffensive für alle Arbeitslosen
starten. Wäre das nicht auch ein gangbarer Weg?
l Selbstverständlich ist Qualifizierung
immer gut, und deshalb gehört zu jeder ÖBS-Stelle auch ein tätigkeitsbezogenes
Qualifizierungsprogramm. Doch wenn der Arbeitsmarkt heute Leute sucht, geht es
in der Regel um vergleichsweise wenige zumeist jüngere Menschen mit hoher
Qualifikation. Hingegen bietet der Arbeitsmarkt mit seinen angeblich vielen
offenen Stellen massenhaft schlecht bezahlte und niedrig qualifizierte
Tätigkeiten in oftmals prekären Beschäftigungsverhältnissen.
l Mit gesellschaftlich sinnvoller und
erforderlicher Tätigkeit und mit seinen fairen Löhnen schafft der öffentlich
geförderte Beschäftigungssektor eine ernsthafte und solide Alternative zur
zunehmenden Entwertung der menschlichen Tätigkeit, wie sie in den
Anforderungen des Arbeitsmarktes zum Ausdruck kommt.
l Angesichts dessen muss man leider
sagen, dass Frau Künast und die Grünen nichts aus dem Desaster gelernt
haben, das mit den auch von ihnen einst durchgepeitschten Hartz-IV-Gesetzen
angerichtet worden ist. Die Lebenslüge von Hartz IV besteht darin, dass für
alle genug Arbeit da sei, man müsse nur als Langzeitarbeitsloser zur
Qualifizierung bereit sein und bei Verweigerung entsprechenden Druck und
staatliche Repressionen spüren. Das Modell ist im Leben längst gescheitert,
aber Frau Künast will es nun anstelle des ÖBS revitalisieren…
l Nein, Hartz IV muss weg, und das
„Herumdoktern“ an dieser Fehlkonstruktion muss eingestellt werden. Denn
angesichts der Realitäten auf dem Arbeitsmarkt können Langzeitarbeitslose auch
den fünften staatlich geprüften Abschluss erwerben – es löst nicht das Problem.
Sollte Frau Künast das aber tatsächlich glauben, dann weiß sie schlicht nicht
über die Realität des Arbeitsmarktes Bescheid. Die von ihr angekündigte
Qualifizierungsoffensive – als Alternative zum ÖBS – zielt genau am Kern der
Problematik vorbei.
n Damit zeigt sich: Selbstverständlich ist der öffentlich
geförderte Beschäftigungssektor (ÖBS) kein Allheilmittel, aber er bietet für
die Betroffenen eine Alternative zu Dauerarbeitslosigkeit, Zeitarbeit und
Niedriglohn. Und für die Gesellschaft wird das Angebot an sinnvollen Leistungen
im sozialen bzw. soziokulturellen Bereich deutlich erweitert. Gesamtgesellschaftlich
der Tendenz zur Entwertung der menschlichen Arbeitskraft entgegenwirken
kann man aber nur, wenn es auch in Deutschland
l endlich einen gesetzlichen
Mindestlohn gibt,
l zu staatlichen Ausgleichen, z.B.
bei den Rentenbeiträgen für prekär und gering bezahlte Beschäftigte, kommt, wie
in einigen europäischen Ländern zur Bekämpfung von Altersarmut längst üblich,
l der Weg zur völligen bzw. teilweisen
Herausnahme wichtiger sozialer, gesundheitlicher und kultureller Bereiche
aus der Ware-Geld-Beziehung geöffnet wird.
Erste
Gedanken nach dem Wahlkampf
1. Generelle Einschätzung
Mit nicht einmal 12
Prozent hat DIE LINKE bei Berliner Abgeordnetenhauswahlen das zweitschlechteste
Wahlergebnis nach 1990 eingefahren. Und dabei müssen wir noch froh sein, dass
die Umfrageergebnisse von vor drei Wochen nicht eingetreten sind.
Mit diesem Wahlergebnis
sind die Hoffnungen auf die Fortsetzung von Rot-Rot geplatzt. Mehr noch: Wir
haben unsere Vorrangstellung im Ostteil Berlins eingebüßt, erhebliche Verluste in
den Hochburgen zu verzeichnen, haben als sicher prognostizierte Lichtenberger
Wahlkreise verloren, konnten in der einstigen Hochburg Hohenschönhausen gerade
noch zwei Wahlkreise relativ knapp gewinnen, sind im Westen Berlins
marginalisiert, die Zahl unserer Bezirksamtsmitglieder hat sich drastisch reduziert,
die Chancen, ein Bezirksamt zu führen, sind stark gesunken.
Um die Ursachen dafür
zu ergründen und Schlussfolgerungen ziehen zu können, sind Antworten auf drei
Fragen erforderlich:
1. Warum sinkt seit einigen Monaten – bei Zuspitzung der
gesellschaftlichen Widersprüche und einem steigenden gesellschaftlichen Bedarf
nach einer konstruktiv-alternativen Linken – das gesellschaftliche Bedürfnis
nach dieser Partei DIE LINKE?
1. Diese bittere
Niederlage auf ganzer Linie, die die Berliner LINKE erlitten hat, ist erst
einmal umso unverständlicher, als dass DIE LINKE – wie mehrfach kommentiert
wurde – eigentlich vieles richtig gemacht hat und lediglich zu wenig daraus zu
profitieren vermochte. Das dürfte aber weniger ein Kommunikations- und
Vermittlungsproblem der Partei DIE LINKE sein, sondern eher Ausdruck einer
inzwischen weit verbreiteten öffentlichen Meinung, dass man mit der LINKEN
nichts (mehr) anfangen kann, dass man keinen politischen Gebrauchswert in einer
Regierungsbeteiligung der LINKEN erkennt, aber auch nicht als
„Nein-Sage-Opposition“, dass man nicht weiß, woran man ist, dass sich DIE LINKE
als „Wolf im Schafspelz“ zeigt, sich nach außen oder in Berlin als realistisch
und zukunftsgewandt darstellt, aber dann doch woanders immer wieder in alte und
überkommene Denk- und Ideologiemuster zurückfällt.
2. Wer sich die Mühe
macht, in den Programmentwurf zu schauen, erkennt bald, dass die Partei die
gravierenden Änderungen in der gesellschaftlichen Produktions- und
Existenzweise nicht oder nur als Negativum zur Kenntnis nimmt und so für breite
Kreise der Bevölkerung uninteressant wird, weil sie auf deren neu
entstandene und entstehende Lebenslagen und Lebensfragen nicht eingeht.
Stattdessen bietet sie Positionen als Lösungsansätze an, die unter vergangenen
Entwicklungsbedingungen richtig waren, heute aber nicht mehr problemadäquat
sind und für deren auch nur teilweise Umsetzung es keinerlei Bündnispartner und
immer weniger gesellschaftliche Akzeptanz gibt. Diskussionen um eine
sozialistisch-kommunistische Gesellschaft, über die Richtigkeit unserer
DDR-Legenden oder um die Nach-wie-vor-Gültigkeit der Marxschen
Kapitalismuskritik befriedigen möglicherweise ein marginales ideologisches
Interesse, stellen aber vor allem für das Gros der im Berufsleben stehenden
Bevölkerung keinerlei Lösung dar, weil alles nicht – mit wenigen Ausnahmen –
mit praktikablen Konsequenzen für das Heute verbunden ist.
3. Zudem wollen die
Leute in ihrer Mehrheit nicht heraus aus dieser Gesellschaft, sondern
sie wollen eine linke Partei, die sich hinein in diese Gesellschaft begibt
und sich innerhalb deren Widersprüche bewegt. Sie wollen also kein anderes
Gesellschaftsystem, sondern sie wollen eine andere Politik, die sich um sie und
nicht vorwiegend um die Banken kümmert.
4. In dieser für die
linke Bewegung einmalig chancenreichen Situation versagt DIE LINKE, weil vor allem die
einstigen westdeutschen Sekten und Gewerkschaftsfundamentalisten sowie die eher
konservativ-kommunistischen Kräfte unter dem Dach der LINKEN auf ihren
einstigen Positionen beharren, die Partei als Plattform für ihre unfruchtbaren
Debatten missbrauchen und so DIE LINKE von einer Zerreißprobe in die andere
stoßen. Und die Parteiführung ist – selbst wenn sie das wollte und könnte –
schon strukturell nicht in der Lage, das zu unterbinden, denn sie basiert ja
selbst auf dem fragilen Konstrukt einer angestrebten Vereinbarkeit von
Unvereinbareinkeiten.
5. Die drastisch
sinkenden Zustimmungswerte auf Bundesebene und die Einbußen bei den meisten
Landtagswahlen weisen auf die immer geringer werdende Akzeptanz hin, die
unsere Partei bei der Bevölkerung erfährt. Mehr noch: In dieser Situation
verblasst selbst die Urheberschaft der LINKEN bei Positionen, die – wie die Transaktionssteuer,
das Erfordernis einer europäischen Wirtschafts- und Sozialunion, die
Einbeziehung der Banken in die Krisenlastbewältigung u.ä. – jetzt von der
Bundesregierung und anderen politischen Kräften erhoben werden, senerzeit aber
abgelehnt wurden.
2. Warum konnte DIE LINKE in Berlin nicht mit den
Ergebnissen ihrer Regierungspolitik punkten?
1. Vor dem Hintergrund
dieses Gesamteindrucks wird auch DIE LINKE Berlin reflektiert. Doch wie in
einem Zerrspiegel werden Errungenschaften der Berliner LINKEN klein und
verzerrt reflektiert und Fehler sowie Versäumnisse so schwergewichtig und
gewaltig, dass sie die vielen Momente erfolgreicher Regierungspolitik
verdecken. Es muss uns doch zu denken geben, dass die Piratenpartei mit
Forderungen nach mehr direkter Demokratie und Transparenz sowie dem Anspruch,
die Entscheidungsprozesse vergesellschaften zu wollen, geradezu erdrutschartig
gewinnen konnte, obwohl doch DIE LINKE gerade auf diesen Feldern (direkte
Demokratie, Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz, Wahlrechtsänderungen,
Bürgerhaushalte) Berlin in eine bundesdeutsche und auch europäische
Spitzenposition gebracht hat.
2. Allerdings gilt vor
dem Hintergrund des Negativ-Images auch, dass einzelne Versäumnisse und Fehler
pars pro toto das Gesamtbild der Berliner LINKE negativ verkehren. Besonders schwer fällt
in diesem Kontext ins Gewicht, dass unter Rot-Rot die Mieten, die Wasserpreise
und weitere Kosten rund um das Wohnen explodiert sind. Damit ist das Leben
in Berlin für sehr viele Menschen in einer der zentralsten sozialen Fragen
unter Rot-Rot höchst unsicher geworden. Diese Entwicklung wurde von der
LINKEN schon vor einigen Jahren prognostiziert, doch in dem Sinne kommuniziert,
dass die Politik hier nichts ändern könne. Der vom Wassertisch erzwungene
Volksentscheid wurde von uns blockiert und die Offenlegung der Wasserverträge
lange Zeit verhindert. Es gab zwar hinsichtlich der Mietexplosionen und
Segregationstendenzen seit längerer Zeit einen grundsätzlichen Konflikt mit der
SPD, aber er wurde wie die meisten Koalitionskonflikte behandelt, indem eine
Klärung vertagt und der Konflikt weitestgehend internisiert wurde. Erst kurz
vor den Wahlen thematisierte DIE LINKE diese Probleme und legte durchaus
akzeptable Lösungsansätze auf den Tisch. An den Ständen erlebten wir aber, dass
das als unglaubwürdige „Anbiederei vor den Wahlen“ abqualifiziert wurde,
nachdem DIE LINKE „die Jahre zuvor nichts getan“ habe. Vor dem Hintergrund,
dass das Wohnen nicht mehr sicher ist und bezahlbar bleibt, verblassen alle
Erfolge der LINKEN.
3. Darüber hinaus ist
DIE LINKE in Berlin zum Reibungsopfer zwischen SPD und Grünen geworden. Es ist nicht gelungen,
sich als dritte gleichwertige Kraft bewusst zu machen. So konnte der
Trugschluss, SPD zu wählen, um ein grün-schwarzes Roll-back zu verhindern, von
uns nicht ernsthaft erschüttert werden. Das lag sicherlich auch an Klaus
Wowereits außerordentlicher Beliebtheit, aber auch an dem widersprüchlichen
Bild unserer Nein-Sage-Radikalität in der Opposition (vor allem auf Bundesebene)
einerseits sowie unserer Konfliktscheu und Profilarmut gegenüber der SPD in der
Koalition andererseits. Die LINKE wird im Ergebnis dessen immer weniger als
Kämpferin für die Interessen der kleinen Leute wahrgenommen. Deshalb ist unsere zentrale Aussage – man
muss DIE LINKE wählen, wenn man bestimmte Errungenschaften von Rot-Rot behalten
will – auch nicht angekommen; allerdings haben wir sie selbst auch nicht als
zentrale Botschaft durchgehalten
4. Zugleich ist die
Partei den innerparteilichen Reibereien zum Opfer gefallen. Das Buhlen um
Linksaußen gab der Partei öffentlich den Eindruck der Janusköpfigkeit, und das
schreckte nicht wenige „völlig normale“ Bürger, die uns bislang wählten, ab.
Aber für Linksaußen war das dennoch zu wenig, und aus beiden Gruppedn wanderten
unsere Wähler ab.
5. Zudem haben wir
gerade in Berlin potenziellen Wählergruppen (den gut ausgebildeten
Mittelschichten ohne üppiges Einkommen, den jüngeren qualifizierten Familien,
Menschen aus der neuen Medienlandschaft) nichts oder wenig und einer potenziellen
Nichtwählergruppe (Hartz-IV-Empfangende) viel angeboten. Im Ergebnis haben
sich die einen von uns abgewandt, ohne dass die anderen zu uns gekommen sind.
Unter den Hartz-IV-Empfangenden ist die Zahl der Nichtwähler besonders hoch,
und unter denen, die gewählt haben, gaben sehr viele den Hartz-IV-Parteien SPD
und Grüne ihre Stimmen, deutlich weitaus mehr als der LINKEN. Ähnlich unter den
Migranten, einer zweiten Zielgruppe unserer Politik: Mit noch größerem Abstand
gaben diese SPD und Grünen ihre Stimmen, nur 9 Prozent wählten DIE LINKE.
6. Unsere Wählerschaft
scheint im Besonderen von der allgemeinen Politikverdrossenheit erfasst. Wenn nur noch ein Prozent
der Ostdeutschen – wie der „Stern“ kürzlich eine Umfrage zitierte – der Politik
eine wirkliche Gestaltungsrolle zubilligen und dieselbe an das Finanzkapital
abgetreten glaubt, hat dieser Fatalismus vor allem im linken Bereich eine
besonders unmittelbare Auswirkung durch die allgemeine Abwertung
parlamentarischer Erfolge, das Setzen keiner politischen, sondern eher ideologische
Maßstäbe für Politik, wenig Sinn für die unterschiedlichen Entscheidungs- und
Verantwortungsebenen. Die 12.000 zur Piratenpartei abgewanderten ehemaligen
Linkswähler beweisen, dass man zu diesem erstarrten politischen System eine
Alternative sucht, sie aber nicht bei der LINKEN zu finden glaubt.
7. Gerade im
Linksbereich ist eine im Grunde konservative Alles-oder-nichts-Haltung weit
verbreitet, in deren Pseudologik es liegt, dass eben die Regierungsbeteiligung
der LINKEN zu nichts geführt habe, weil es eben nicht zu allem kam. Dabei zeigen
verschiedene Untersuchungen, dass unter Letzterem beileibe nicht nur
schlechthin der „revolutionäre Umbruch der gesellschaftlichen Verhältnisse“
gemeint ist, sondern dass man von dem Gefühl einer permanenten und ständig
eskalierenden sozialpolitischen und existenziellen Bedrohung befreit werden
möchte. Dabei spielt auch keine Rolle, welche Ebene wofür verantwortlich ist.
Insofern bildet dieses Gemenge aus psychologisch-emotionalen Elementen und
mangelnder Differenzierung einen fruchtbaren Nährboden für solche Losungen,
dass man jetzt aufräumen müsse, dass Änderungen erforderlich seien, dass andere
politische Kräfte das Steuer ergreifen sollen, dass man einen anderen
Politikstil brauche.
8. Der Abrutsch der
LINKEN fiel auch umso leichter, da die Partei „von oben her“ auf das Wuchern
mit den Berliner Regierungsergebnissen freiwillig verzichtet hat:
l Das Projekt Rot-Rot war nie ein Basisprojekt
und auch nie ein wirkliches Projekt der Bundespartei.
l Das Mitregieren wird nach wie vor mit
Misstrauen betrachtet, was permanent zur Abwertung und Unterschätzung des in Berlin
Erreichten – und zwar durch viele in der Partei: Mitglieder, Fraktionen,
Leitungen – führte.
l Genau das bereitete in der Partei – auch in
Berlin – den Weg zu falschen Feindbildern. Selbstverliebt in das Trugbild von
Fundamentalopposition, wurden und werden „die Berliner Realos“ (Lederer,
Liebig, Wolf, Blum) misstrauisch beäugt, mit dem altbekannten und geschichtlich
schwer belasteten Vorwurf des Sozialdemokratismus belegt und zu Verursachern
der innerparteilichen Krise umfunktioniert.
9. Aber auch in Berlin
wurden die Potenziale unserer Alternativlösungen nicht ausgeschöpft:
l Die Gemeinschaftsschule wurde weitestgehend
als strukturelles und Gerechtigkeits-
und nicht als soziales Gemeinschaftsprojekt kommuniziert.
l Der ÖBS wurde zu wenig als ein Teilprojekt
verständlich gemacht, um ältere Langzeitarbeitslose schrittweise in den Arbeitsmarkt
zurückzuführen und der Gesellschaft zugleich Leistungen anzubieten, die es
sonst nicht geben würde.
l Wir konnten zwar anhand der realen
Entwicklungen nachweisen, dass die Privatisierung der öffentlichen
Daseinsvorsorge zu Leistungsminderung und zur Kostenexplosion führt, aber den
Beweis, dass das nicht so ist, wenn die öffentliche Daseinsvorsorge in
öffentlichem Eigentum bleibt, nicht antreten. Und das auch dort nicht, wo
unsere Senatsmitglieder in den Verantwortungsgremien öffentlicher Unternehmen
Sitz und Stimme hatten...
3. Welche
Schlussfolgerungen sollten wir für die Wahlkreisarbeit ziehen?
Insgesamt sollte uns bewusst sein, dass eine bürgernahe und für alle
spürbare Wahlkreisarbeit – mit möglichst gemeinsamen, überall erfahrbaren
Schwerpunktsetzungen – eine wichtige Voraussetzung ist, um verlorenes Vertrauen
in die Gesamtpartei in der neuen Legislaturperiode wieder wettzumachen. In
diesem Sinne sei auf Folgendes hingewiesen:
1. Keiner unserer Hohenschönhausener Wahlkreise ist homogen und hat eine
„einheitliche Philosophie“. Deshalb kann es keinen einheitlichen Schwerpunkt
für den Wahlkreis geben sondern der Fokus in der Wahlkreisarbeit muss auf
den einzelnen Kiezen und ihren verschiedenartigen Bedürfnissen liegen. Unsere
Wahlkreisarbeit sollte also in jeder Region des jeweiligen Wahlkreises den
Bürgerinnen und Bürgern „etwas bringen“. Die Wahlkreisabgeordneten bzw.
jene Abge- und Verordnete, die sich um einen Wahlkreis, in dem es keine direkt
gewählten Abgeordneten von uns gibt, besonders kümmern, sollten sich demzufolge
in der kommenden Legislatur darum bemühen, konkrete und dauerhafte Erfolge
für die Menschen in jeder Region (nicht schlechthin das eine oder andere Event
oder die eine oder andere Teilnahme an einem Stadtratsbesuch) anzustreben.
2. Ergebnisorientierte Wahlkreisarbeit wird vor allem an den konkreten
Verbesserungen gemessen, die die Menschen bzw. für sie wichtige Vereine und
Institutionen im und als Ergebnis unserer Arbeit erfahren. Demzufolge
sollten die für die Wahlkreis verantwortlichen Abgeordneten mindestens einmal
die Woche dort teilnehmen, wo sich engagierte Menschen treffen, und sich dort
mit all ihren Möglichkeiten einbringen. Das heißt besonders,
l an
möglichst vielen Veranstaltungen der soziokulturellen Zentren und sozialen
Treffs aktiv teilzunehmen;
l sich
ebenso an weiteren Bürgerveranstaltungen zu beteiligen bzw. solche zur Lösung
von Konflikten selbst zu initiieren;
l gegebenfalls
zur Bildung von Bürgerinitiativen aufzurufen und existierende Bürgerinitiativen
– wenn es inhaltlich vertretbar ist – in jeder Hinsicht (und zur Not auch gegen
die Verwaltung) zu unterstützen;
l sich
regelmäßig an Kiezbeiräten bzw. -aktiven zu beteiligen und dabei immer wieder
Aufgaben, auch organisatorische, zu übernehmen;
l eigene
Wahlkreistermine (beginnend mit den Sprechstunden) immer als Bürgerbegegnungen
zu organisieren;
l regelmäßig
und systematisch (also in der Legislaturperiode möglichst alle) Vereine,
Unternehmen, Einrichtungen und Initiativen im Wahlkreis zu besuchen, sich zu
Aktivitäten verpflichten, diese auch zeitnah einzuhalten, dabei immer die lokal
zuständigen BVV-Mitglieder mitzunehmen und öffentlich darüber Bericht zu
erstatten;
l sich aktiv
in die Vorbereitung und Beratung zum Bürgerhaushalt einzumischen;
l möglichst
ein breit gestreutes einheitliches Informationssystem zu entwickeln, das
Bürgerschaft und Organisationen zugänglich ist und das sowohl über die eigene
Arbeit als auch vor allem über die Politik der Partei im Land und Bezirk – und
das, so oft wie möglich, vor der Entscheidung – in Kenntnis setzt.
3. Um sofort mit Beginn der Legislaturperiode möglichst oft und
regelmäßig präsent zu sein, ist eine enge Kooperation angesagt. Zwischen den
Abgeordneten und den hier ansässigen Mitgliedern unserer BVV-Fraktion sollten
also gemeinsame wie auch arbeitsteilige Aktivitäten erfolgen, und auch die
jetzt nicht gewählten Kandidaten (die ja bis zum Ende der kommenden Wahlperiode
Nachfolgekandidaten sind) sollten sowohl in die direkte Wahlkreisarbeit als
auch in die gesellschaftliche Arbeit in den Wohngebieten einbezogen werden.
4. Für die Abgeordneten und Verordneten sollte der Wahlkreis auch ein
spezifisches Realisierungsfeld für die Tätigkeit als fachpolitische Sprecherin
/ fachpolitischer Sprecher sein. Die Bürger im
Wahlkreis sollten durchaus etwas von der fachpolitischen Arbeit ihres Abge-
bzw. Verordneten erleben können.
5. Abgeordnetentätigkeit muss öffentlich wahrnehmbar sein, denn nur dann
können am Wahltag die Bürgerinnen und Bürger bewusste, auf Erfahrung und
Kenntnis basierende Entscheidungen treffen. Außerdem ist Publizität wichtig, um
gegen die allgemeine Politikverdrossenheit angehen zu können. Insofern
sollte die Wahlkreisarbeit immer starke Momente beinhalten, die ein
öffentliches Interesse erwecken und worüber informiert werden muss. Das
betrifft auch die Nutzung neuer Medien.
6. Als eine zentrale Frage schält sich heraus, dass die gewählten bzw.
auf Abruf bereit stehenden Abgeordneten und Verordneten sich intensiv vor Ort
in der Partei verankern und Einfluss auf die altersmäßige, strukturelle und
funktionelle Erneuerung der Partei nehmen, also
l funktionierende
Strukturen initiieren;
l ein auch
für die Öffentlichkeit interessantes Parteileben organisieren;
l selber
Verantwortung übernehmen (mitunter ist Basissprecher wichtiger als Mitglied im
Bezirksvorstand zu sein);
l gezielt
neue und jüngere Leute ansprechen und zugleich offen zu sein für ältere und
nicht mehr so einsatzfähige Genossinnen und Genossen;
l unsere
Basisorganisationen wieder in das „normale“ Leben zurückzuführen und in
Initiativen und Bewegungen zu verankern (Kiezbeiräte, Bürgerbewegungen, lokale
Sportvereine, andere Interessenorganisationen, Volkssolidarität,
Kleingartenvereine, Mitgliederaktive in soziokulturellen Zentren usw.);
l Menschen
aus diesen Initiativen und Bewegungen als Sympathisanten sowie als Mitglieder
der Partei zu gewinnen;
l mitzuhelfen,
eine Personalreserve (für Parteifunktionen, aber auch für künftige Mandate) zu
schaffen, damit z.B. die nächste BVV-Liste mit ein, zwei Grundmandaten pro
Wahlkreis ausgestattet sein kann;
l mittelfristig
überall (vom Bezirksvorstand, über die Wahlkreis- und Kiezverbandssprecher bis
hin zu den Basissprechern) die verantwortlichen Leitungsfunktionen in jüngere
Hände zu legen.
7. Als ein spezielles Problem stellt sich die Aufgabe dar, die
Parteistruktur unterhalb der Bezirksebene nach den Wahlkreisen zu ordnen,
wie es unsere Beschlusslage seit 2002 fordert. Realisiert ist das aber nur in
Hohenschönhausen. Der Lichtenberger Teil unseres Bezirkes ist noch
aufgegliedert in die Verantwortung mehrerer Sprecherräte, die aber ihrerseits
z.T. mehrere Wahlkreise „zu versorgen“ hatten bzw. sich die Verantwortung für
einen Wahlkreis teilen. Das ergab in diesem Wahlkampf ein organisatorisches
Dilemma, für das der Bezirksvorstand die Verantwortung trägt. Deshalb sollte
die Situation schnellstens im Sinne unserer Beschlusslage geändert und die
Parteistruktur in ganz Lichtenberg nach Wahlkreisen systematisiert werden.
Fazit:
Endgültig ist die
Gesamtpartei an einem Scheitelpunkt angelangt: Entweder sie geht diesen Kurs
der Profillosigkeit und des innerparteilichen „Ausgleichs um jeden Preis“
weiter und landet dann zwangsläufig in der Sekte, oder sie nimmt die Realität
der Entwicklung und der gesellschaftlichen Bedürfnisse zur Kenntnis und
justiert sich grundsätzlich neu: hinsichtlich der Gesellschaftsanalyse, der
strategischen Antworten, der Zielgruppen, der Strukturen. Im letzteren Fall hat
sie die Chance, wieder auf ein gesellschaftliches Bedürfnis zu treffen, diese
LINKE dann auch zu wählen.
Obwohl es niemand will,
besteht die Gefahr der Atomisierung der Partei, und das in einer Situation, da
eine starke Linke so dringend gebraucht wird wie bisher nie. Dazu muss die
Partei neue Kräfte und verlorene Schichten gewinnen, aber um das tun zu können,
muss sie unter Umständen auch und als ultima ratio bereit sein, sich von
Kräften zu trennen, die im Interesse ihrer trügerischen Phantome den Weg in die
Realität nicht mitgehen wollen.
Und die Berliner LINKE
darf sich nicht das in der LINKEN vorherrschende Modell der
Fundamentalopposition zueigen machen. Sie sollte ihre zehnjährige Regierungserfahrung
nutzen, um als Oppositionspartei konstruktive Alternativen zu entwickeln, die
bezahlbar und bündnisfähig sind.
Unbedingt müssen wir in
den Wahlkreisen die kommenden Jahre nutzen, um kontinuierlich – egal, ob wir
den Wahlkreis gewonnen haben oder nicht – für die Bevölkerung die Erfahrung
möglich zu machen, dass sich DIE LINKE kümmert, dass sie ihre Probleme kennt
und dass sie bemüht ist, diese gemeinsam mit der Bevölkerung einer Lösung
zuzuführen.
Haben
Sie zu dem hier angeführten detailliertere Nachfragen? Möchten Sie zu den hier
behandelten Fragestellungen Kritiken äußern? Haben Sie Vorschläge, wie die hier
besprochenen Probleme besseren Lösungen zugeführt werden könnten?
In
solchen Fällen bitte ich Sie herzlich, zu mir Kontakt (auf der nebenstehenden
Seitenleiste „Meine Erreichbarkeit“ anklicken) aufzunehmen.
Ich
antworte umgehend bzw. stelle einen Kontakt zwischen Ihnen und den
verantwortlichen Fachpolitikerinnen und Fachpolitikern her.