Aktuelle Politik

 

Diese Seite mit Informationen zu aktuellen Fragen der rot-roten Landespolitik wird ständig aktualisiert und auch durch Ihre Zuschriften gestaltet.

 

Die Einsicht in das Mögliche und Unmögliche ist es,

die den Helden vom Abenteurer scheidet.

Theodor Mommsen

 

Inhalt:

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Neue Schulstruktur für Berlin

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Die Grünen heute: „Sie haben keine klare Option mehr“

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Neues aus der Bürgerkommune Lichtenberg

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Berliner Vergabegesetz

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Bevorzugungen garantieren oder Benachteiligungen eingrenzen?

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Neues Bürgerbegehren gegen Mietpreistreiber in Lichtenberg

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Das Phänomen Linkspartei

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Reiche und Profiteure der Krise werden geschont, Erwerbslose und Familien müssen bluten. Zum Sparpaket der Bundesregierung

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 „Vier von drei Deutschen können nicht rechnen.“ Zu den Vorwürfen an DIE LINKE nach der Bundespräsidentenwahl

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Direkte Demokratie weiter ausgebaut

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Gesundheitskampagne: Solidarsystem verteidigen und ausbauen

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Wechselstimmung

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Das Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz

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War der Weg zur deutsch-deutschen Vereinigung alternativlos?

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Stagnation bei Rot-Rot

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Mit 16 Jahren schon das Abgeordnetenhaus wählen?

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Wie weiter mit dem Berliner Wasser? Und zum Volksentscheid am 13. Februar 2011

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Alles Müll? Zur Schließung der Müllschluckeranlagen

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Ergebnis des Volksentscheids ernst nehmen

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Honorig sieht anders aus. Zum Guttenberg-Rücktritt

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Gleicher Lohn für Zeitarbeit

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Versprochen und nicht gebrochen

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Die wichtigsten Ergebnisse der Klausur

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Bezahlbare Wohnungen in Berlin und warum kleine Schritte allemal besser als keine Schritte sind

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Was wäre, wenn …

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Die SPD und das Image von Lichtenberg

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Trägt Rot-Rot die Schuld an den Schulden?

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Macht linke Sozialpolitik unsere Stadt zur Armutsmetropole?

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Warum legt DIE LINKE so viel Wert auf den Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor (ÖBS)?

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Erste Gedanken nach dem Wahlkampf

Forum

(Nachfragen, Kritiken, Vorschläge)

 

 

 

 

 

Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Linkspartei.PDS für die Legislaturperiode 2006 – 2011 in Berlin

www.pds-berlin.de/politik/positionen/politik_fuer_berlin/rot_rotes_regieren/koalitionsvereinbarung/

Richtlinien der Regierungspolitik 2006 – 2011

www.berlin.de/rbmskzl/richtlinien/index.html

 

 

Neue Schulstruktur für Berlin

n Am 25. Juni hat das Abgeordnetenhaus die neue Berliner Schulstruktur mit den Stimmen der Koalition von SPD und LINKEN beschlossen. Alle Oppositionsparteien haben dagegen gestimmt. Mit unterschiedlichen Begründungen: CDU und FDP waren ganz klar dagegen, weil sie die Abschaffung der jetzigen, streng gegliederten und frühzeitig auslesenden Schulstruktur nicht mittragen.  Die Grünen verweigerten ihre Zustimmung, weil sie „trotz Sympathien“ mit dem Probejahr und dem Losverfahren nicht einverstanden sind, was – streng genommen – mit der Struktur nichts zu tun hat.

 

 

n Wie lautet der Beschluss des Abgeordnetenhauses?

1. Die Berliner Schulstruktur wird mit folgenden Zielen weiterentwickelt:

a) alle Kinder und Jugendlichen zu höchstmöglichen schulischen Erfolgen und die übergroße Mehrheit zum mittleren Schulabschluss am Ende der 10. Jahrgangsstufe zu führen sowie den Anteil derjenigen, die die  Schule ohne Abschluss verlassen, deutlich zu verringern;

 

b) die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen Herkunft deutlich zu verringern;

 

c) die Abiturientenquote innerhalb der nächsten zehn Jahre deutlich zu erhöhen.

 

Um diese Ziele zu erreichen, bedarf es einer Schule, die alle Kinder und Jugendlichen mit ihren jeweiligen Ausgangslagen annimmt und individuell fördert, die nicht nach vermeintlicher Leistungsfähigkeit sortiert, sondern individuelles und längeres gemeinsames Lernen in heterogenen Lerngruppen in den Mittelpunkt stellt. Es bedarf eines nicht auslesenden Schulsystems und einer neuen Lern- und Lehrkultur, so wie es dem Selbstverständnis der Gemeinschaftsschule entspricht.

Die bevorstehende Weiterentwicklung der Schulstruktur durch die Errichtung einer integrativen Schulform in der Sekundarstufe, die alle bisherigen Bildungsgänge einschließt und zu allen Abschlüssen, einschließlich Abitur, führt, ist ein wichtiger Zwischenschritt in Richtung eines ungegliederten, nicht auslesenden Schulsystems.

 

1.1. Gleichwertigkeit von integrierter Sekundarschule und Gymnasium

Ein zweigliedriges Schulsystem in der Sekundarstufe I ist nur dann erfolgreich, wenn beide Schularten gleichwertig sind. Das bedeutet im Einzelnen:

a) An beiden Schularten gelten die gleichen Bildungsstandards und entsprechend gleiche Lernvolumina.

 

b) Beide Schularten vergeben alle Schulabschlüsse einschließlich des Abiturs nach gleichen Kriterien.

 

c) Für aufgenommene Schülerinnen und Schüler ist ein Wechsel der Schulart durch Entscheidung der Schule nicht mehr zulässig. Ein Verlassen der Schule auf eigenen bzw. Wunsch der Eltern bleibt selbstverständlich möglich.

 

d) Für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe gelten gleiche Anforderungen und Regelungen.

 

e) Gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf findet an beiden Schularten statt.

 

f) Beide Schularten sind gleichwertig im Hinblick auf den Anspruch, jeden Schüler und jede Schülerin in einer heterogenen Lerngruppe zum bestmöglichen Abschluss zu führen.

 

 

1.2. Die integrierte Sekundarschule

In der integrierten Sekundarschule lernen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und mit allen Lernausgangslagen. Die integrierte Sekundarschule hat das Ziel, all diese Schülerinnen und Schüler zu dem größtmöglichen Lernfortschritt zu führen, d.h. auch Spitzenleistungen zu fördern. Daher braucht die integrierte Sekundarschule eine ihren Aufgaben entsprechende Ausstattung, um ihre Schülerinnen und Schüler individuell fördern zu können. Für die integrierte Sekundarschule bedeutet dies im Einzelnen:

a) Die Sekundarschule arbeitet als Ganztagsschule integrativ. Eine Aufteilung in unterschiedliche Bildungsgänge findet nicht statt. Durch eine ganztägige Bildung und Erziehung sowie die Einbeziehung formeller und informeller Bildungsangebote wird die individuelle Förderung der Schülerinnen und Schüler unterstützt.

 

b) Die integrierte Sekundarschule führt zu allen Schulabschlüssen. Dabei soll das Abitur nach 13 oder 12 Jahren erreicht werden können.

 

c) Im Unterricht lernen die Schüler/innen differenziert entsprechend ihrer Lernvoraussetzungen. Über die Form der Differenzierung entscheidet die Schule auf Grund ihres schuleigenen pädagogischen Konzepts. Dieses Konzept soll darauf gerichtet sein, die äußere Fachleistungsdifferenzierung als Organisationsform zugunsten der Binnendifferenzierung und des individuellen Lernens soweit wie möglich zu überwinden.

 

d) Klassenwiederholungen entfallen bzw. finden nur in Ausnahmen – wie in der Gemeinschaftsschule – im Rahmen von Bildungs- und Erziehungsvereinbarungen mit den Eltern statt.

 

e) Das Duale Lernen wird verbindlich an allen integrierten Sekundarschulen angeboten, steht allen Schülerinnen und Schülern offen und führt zu allen Abschlüssen.

 

f) Alle integrierten Sekundarschulen haben eine gymnasiale Oberstufe: Entweder als Teil der Schulen oder in Form verbindlicher Kooperationen mit beruflichen Gymnasien oder mit Oberstufen anderer Sekundarschulen.

 

g) Es sind die dienst- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Lehrkräfte unterschiedlicher Laufbahnen Funktionsstellen an den integrierten Sekundarschulen besetzen können.

 

h) Als Berechnungsgrundlage für die Ausstattung der Schulen gilt eine Frequenz von 25 Schüler/innen je Lerngruppe.

 

i) Darüber hinaus erhalten die Schulen Ressourcen für Teilungsstunden und individuelle Förderung.

 

j) Die Personal- und Sachmittelausstattung von Schulen mit einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern aus armen Familien oder mit einem Migrationshintergrund wird zusätzlich deutlich verbessert.

 

k) Für den Ganztagsbetrieb erhalten die Schulen zusätzliche Lehrer/innen, Sozialarbeiter/innen und Erzieher/innen.

 

l) Für das Duale Lernen gibt es zusätzliche Ressourcen.

 

m) Für die Integration von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten die Schulen zusätzliche Ressourcen.

 

n) Die wöchentliche Pflichtstundenzahl wird für alle Lehrerinnen und Lehrer an der integrierten Sekundarschule und am Gymnasium auf 26 Unterrichtsstunden festgelegt.

 

 

1.3. Das Gymnasium

Das Gymnasium wird wie die integrierte Sekundarschule veränderte Lernformen und Möglichkeiten zur stärkeren individuellen Förderung entwickeln.

a) Es führt nach 12 Jahren zum Abitur. Durch Überspringen einer Jahrgangsstufe kann es auch in kürzerer Zeit zum Abitur führen.

 

b) Eine quantitative Ausweitung der bisherigen Angebote im Gymnasium ab Jahrgangsstufe 5 gibt es nicht.

 

c) Ein Gymnasium soll möglichst – wie es für die integrierte Sekundarschule geregelt sein wird – auf eine durch die Schule angeordnete Wiederholung einer Jahrgangsstufe verzichten.

 

d) Berufsorientierung und Berufsvorbereitung sind auch Auftrag des Gymnasiums. Das Duale Lernen kann im Rahmen des Schulprogramms angeboten werden.

 

 

1.4. Die Gemeinschaftsschule

Die Pilotphase Gemeinschaftsschule wird fortgesetzt und wissenschaftlich begleitet. Weitere Schulen können sich bewerben. Im Einzelnen:

a) Die Gemeinschaftsschule führt von der Schulanfangsphase zu allen Schulabschlüssen, insbesondere dem mittleren Schulabschluss in Klasse 10 und dem Abitur in Klasse 12 oder 13.

 

b) Die Grundstufe ist in der Regel Teil einer Gemeinschaftsschule; Ausnahmen sind verbindliche Kooperationen mit einer oder mehreren Grundschulen.

 

c) Gemeinschaftsschulen haben eine gymnasiale Oberstufe: Entweder als Teil der Schulen oder in Form verbindlicher Kooperationen mit beruflichen Gymnasien oder mit Oberstufen anderer Sekundarschulen.

 

d) Die Aufnahme weiterer Schulen in die Pilotphase der Gemeinschaftsschule ist in jedem Schuljahr möglich.

 

e) Die Deckung des Bedarfs an Gemeinschaftsschulplätzen soll in der bezirklichen Schulentwicklungsplanung berücksichtigt werden, sofern erforderlich auch durch die Neugründung von Gemeinschaftsschulen.

 

f) Es sind die dienst- und laufbahnrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, damit Lehrkräfte unterschiedlicher Laufbahnen Funktionsstellen an den Gemeinschaftsschulen besetzen können.

 

g) Die Gemeinschaftsschule wird als schulstufenübergreifende Schulform rechtlich abgesichert.

 

 

1.5. Oberstufenzentren

Im Rahmen der Schulstrukturreform sind die vielfältigen Erfahrungen und Kompetenzen der OSZ für verbindliche Kooperationen mit integrierten Sekundarschulen einzubeziehen. Dabei geht es insbesondere um Angebote

a) in der gymnasialen Oberstufe

b) im Bereich des dualen Lernens

c) für die beruflichen Orientierung.

 

1.6. Übergang Grundschule – integrierte Sekundarschule/Gymnasium

Dem Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schularten kommt im weiteren Bildungsweg der Schülerinnen und Schüler eine besondere Bedeutung zu. Mit den beiden gleichwertigen Schularten der integrierten Sekundarschule und dem Gymnasium, die beide zu allen Schulabschlüssen einschließlich des Abiturs führen, werden gute Voraussetzungen geschaffen, um alle Schüler/innen mit unterschiedlichen Lernvoraussetzungen und Lerngeschwindigkeiten bestmöglich zu fördern.

Für den Übergang von der Grundschule in die integrierte Sekundarschule und das Gymnasium bedeutet dies Folgendes:

a) Die Bildungsgangempfehlung entfällt.

 

b) Die Eltern sowie die Schüler/innen haben Anspruch auf eine frühzeitige und individuelle Beratung durch die Grundschule, die schriftlich zu dokumentieren ist, in welcher weiterführenden Schule / Schulart die Schülerin oder der Schüler voraussichtlich die optimale Förderung entsprechend ihrer/seiner Lernentwicklung, Kompetenzen, Leistungen, Begabungen und Neigungen erhalten wird.

 

c) Die Eltern entscheiden nach einem verbindlichen Beratungsgespräch mit der Grundschule, ob ihr Kind an einer integrierten Sekundarschule oder einem Gymnasium angemeldet werden soll. Sie haben Anspruch auf ein Beratungsgespräch an der Schule, an der sie ihr Kind anmelden wollen.

 

d) Die integrierten Sekundarschulen und die Gymnasien nehmen im Rahmen freier Plätze alle angemeldeten Schüler/innen auf.

 

e) Gibt es an einer integrierten Sekundarschule oder an einem Gymnasium mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze, so ist ein Aufnahmeverfahren durchzuführen, das für beide Schularten gleich zu gestalten ist, nach folgenden Kriterien:

- Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann im Rahmen eines Auswahlverfahrens bzw. Auswahlgespräches mit den Eltern und der Schülerin oder dem Schüler nach transparenten und gerichtsfesten Kriterien   mindestens 60 Prozent der Plätze vergeben.

- Mindestens 30 Prozent der Plätze werden durch Los vergeben.

- Bis zu zehn Prozent der Plätze werden weiterhin im Rahmen einer Härtefallregelung im Einvernehmen zwischen Schule und Bezirk vergeben.

- Die Entfernung des Wohnorts zur Schule ist kein Auswahlkriterium.

 

f) Für Schülerinnen und Schüler, bei denen sich zum Halbjahr der Klasse 7 abzeichnet, dass sie die Ziele der Jahrgangsstufe voraussichtlich nicht erreichen werden, ist eine Bildungs- und Erziehungsvereinbarung zwischen Schule, Eltern und Schülerin oder Schüler zu schließen.

 

g) Führt die Bildungs- und Erziehungsvereinbarung nicht dazu, dass am Ende der Klasse 7 die Ziele erreicht werden, so wechselt eine Schülerin oder ein Schüler des Gymnasiums in die Klasse 8 der integrierten Sekundarschule und setzt dort den Bildungsweg fort.

 

h) Das neue Übergangsverfahren wird unter Berücksichtigung der in Punkt 1. genannten Ziele wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Über die Ergebnisse der Evaluation ist nach vier Jahren zu berichten.

 

 

1.7. Sonderpädagogische Förderung

Der Grundsatz „Integration hat Vorrang“ – entsprechend dem gültigem Schulgesetz – gilt und wird weiter ausgebaut im Rahmen der Entwicklung eines Gesamtkonzepts der „Inklusiven Schule“ entsprechend der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung.

Der Senat wird aufgefordert darzustellen, wie das Wahlrecht der Eltern gewährleistet und der Ausbau der gemeinsamen Erziehung umgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist darzustellen, inwieweit es mit Blick auf die optimale Förderung jedes Kindes möglich und sinnvoll ist, derzeit vorgehaltene Doppelstrukturen, insbesondere für die Kinder mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt ‚Lernen’, zugunsten des gemeinsamen Unterrichts schrittweise mit dem Ziel der verstärkten Integration in die Regelschule abzubauen und die sonder-pädagogischen Förderzentren zu Beratungs- und Kompetenzzentren mit Netzwerkfunktion umzubauen.

 

 

1.8. Mehr Ganztagsschulen

Ganztagsschulen begünstigen eine Lehr- und Lernkultur, die auf die Interessen und Voraussetzungen des einzelnen Kindes eingeht, die Schülerinnen und Schüler zur Selbstständigkeit erzieht und Freude am Lernen und an Leistung vermittelt. Denn an Ganztagsschulen gibt es mehr Zeit. Mehr Lehr- und Lernzeit, um die Schülerinnen und Schüler optimal individuell zu fördern. Ganztagsschulen sind in diesem Zusammenhang auch eine wichtige Voraussetzung, um insbesondere für bildungsbenachteiligte Kinder mehr Chancengleichheit zu schaffen.

Ein umfangreiches Angebot an zusätzlichen Aktivitäten gibt jeder Schülerin und jedem Schüler die Möglichkeit, seine besonderen Fähigkeiten zu entdecken und zu entfalten.

Aus diesen Gründen ist es erforderlich, dass alle integrierten Sekundarschulen von Anfang an zu Ganztagsschulen ausgebaut werden und auch bei den Gymnasien der Einstieg in den Ganztagsschulbetrieb gemacht wird.

Im Bereich der Grundschule wird angestrebt, allen Schülerinnen und Schülern den Zugang zu Ganztagsschulen zu ermöglichen.

 

 

2. Verfahren der Umsetzung

Der Senat wird beauftragt, auf dieser Grundlage die erforderlichen Schritte zur Umsetzung einzuleiten und insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B. Schulgesetz) zügig zu erarbeiten, über die Arbeiten regelmäßig zu berichten und dem Abgeordnetenhaus eine entsprechende Senatsvorlage zur weiteren Beratung vorzulegen.

Zu der Umsetzung gehören:

a) die Entwicklung eines Leitbildes für die neue integrierte Sekundarschule. Das Leitbild soll insbesondere darstellen und Anregungen geben, wie an der integrierten Sekundarschule eine neue Kultur des individuellen Lernens und individuellen Förderns entsteht, wie durch Binnendifferenzierung alle Schülerinnen und Schüler zu höchstmöglichen Lernergebnissen geführt werden können, wie der Schulalltag an einer ganztägigen  integrierten Sekundarschule funktionieren kann und welche personellen, räumlichen und sachlichen Ressourcen für die integrierten Sekundarschulen zu Verfügung stehen.

 

b) Einführung der neuen integrierten Sekundarschule beginnend zum Schuljahr 2010/11. Der Prozess der Umwandlung sollte zum Schuljahr 2011/12 abgeschlossen sein.

 

c) begleitende schulbezogene Fort- und Weiterbildung zur Qualifizierung des pädagogischen Personals, insbesondere mit dem Schwerpunkt „Lehren und Lernen in heterogenen Lerngruppen“. Hierbei soll auf die Erfahrungen aus der Pilotphase Gemeinschaftsschule zurückgegriffen werden.

 

d) Ein Verfahren, das es den Bezirken ermöglicht, für einen Übergangszeitraum im Zusammenhang mit der Schulstrukturreform benötigte Schulgebäude über den gemessen an der Zahl der Schülerinnen und Schüler bestehenden Bedarf hinaus vorzuhalten, ohne dadurch Nachteile bei den Bezirkszuweisungen zu erleiden.  

 

 

n Dabei zeichnet sich bereits jetzt ab, welche Konflikte in der nächsten Zeit hauptsächlich die öffentliche Kommunikation dominieren werden.

Deshalb einige Argumente:

 

1. Gleichwertigkeit von Sekundarschule (Gemeinschaftsschule) und Gymnasien hinsichtlich der Lernvolumina

a) Es ist vorgesehen, dass die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden an den Sekundarschulen in den Schuljahrsstufen 7 bis 10 um etwa zehn Prozent geringer sein soll als an den Gymnasien. Es gibt durchaus sachliche Gründe, die für eine Verringerung der Wochenstundenzahl in den Sekundarschulen sprechen. So sollen die Klassenstärken geringer sein, die Sekundarschulen werden durchgängig Ganztagsschulen mit einer viel intensiveren pädagogischen Betreuung sein, den Schülerinnen und Schülern stehen neben den Lehrkräften Pädagogen für den Ganztagsbetrieb sowie Psychologen und Sozialarbeiter zur Verfügung, die eine intensive individuelle Förderung ermöglichen.

 

b) Aber mit der geringeren Wochenstundenzahl wird die Gefahr verbunden, dass die Lerninhalte (Lernvolumina) doch nicht gleichwertig vermittelt werden, dass Schülerinnen und Schüler der Sekundarschule bei den zentralen Prüfungen dadurch benachteiligt sein können und dass Gymnasialabschlüsse am Ende „hochwertiger“ als Sekundarschulabschlüsse sind. In welchen Fächern die Stundenzahl reduziert wird (nicht wegfällt!), soll konkret vor Ort – also an den Schulen – entschieden werden. Daraus erwächst eine weitere Befürchtung, nämlich dass die Kürzungen nicht nach pädagogischen Gründen, sondern nach Personallage (z.B. danach, in welchen Fächern an der konkreten Schule nicht genug Fachlehrkräfte zur Verfügung stehen) erfolgen.

 

c) Grundsätzlich muss eine geringere Wochenstundenzahl nicht automatisch zu Einschränkungen in den Lernvolumina führen. Dennoch darf ein möglicher Zusammenhang nicht geleugnet werden. Deshalb hat sich die Fraktion DIE LINKE im Abgeordnetenhaus mit dem Schulsenator Prof. Dr. Jürgen Zöllner (SPD) verständigt, dass über das Schulgesetz und die Durchführungsbestimmungen auf jeden Fall verhindert werden muss, dass geringere Stundenzahlen zur Minderung der Lernvolumina (also der Lehrinhalte) führen. Dem gilt ab sofort besondere Aufmerksamkeit, weil ansonsten die Sekundarschule von Anfang an mit dem Makel der Zweitklassigkeit behaftet sein könnte.

 

d) Zugleich aber sollen die Erfahrungen des Ganztagsbetriebs an der Sekundarschule evaluiert werden, um insgesamt – also auch an den Gymnasien – zu einer dringend erforderlichen Entfrachtung der Wochenstundenzahlen sowie auch so mancher Lehrinhalte (z.B. Trennung von überkommener Faktenfülle und hin zur Beherrschung von modernen Informations- und Lernmethoden) zu gelangen.

       

 

2. Gefährdung der Gleichwertigkeit von Sekundarschule (Gemeinschaftsschule) und Gymnasien durch Probejahr und „Abschulung“

a) Auf Drängen der SPD ist durchgesetzt worden, dass Schülerinnen und Schüler, die nach der ersten Hälfte des siebten Schuljahres am Gymnasium nachweisbare Probleme bei der Bewältigung der Anforderungen haben, speziell gefördert werden müssen (was auch in einem mit den Eltern abgesprochenen Plan festgehalten und dokumentiert werden muss). Wenn das aber nicht zum Erfolg führt, sollen sie die 8. Klasse in einer Sekundarschule fortführen, die auch alle Bildungswege und -abschlüsse anbietet.

 

b) DIE LINKE – ebenso wie Die Grünen – war aus dem Grunde gegen dieses „Probejahr“ und die mögliche „Abschulung“ vom Gymnasium in die Sekundarschule, weil sie die Missbrauchbarkeit dieser Regelung für hoch hält. Sie befürchtet, dass man in diesem oder jenem Fall die Entscheidung für oder gegen den Übergang einer Schülerin / eines Schülers zum Gymnasium nicht gründlich genug abwägt, wenn nach einem Jahr die Möglichkeit der Korrektur dieser Entscheidung durch den  Abgang vom Gymnasium von vornherein einkalkuliert ist. Außerdem befürchtet sie, dass die Sekundarschule dadurch im Vergleich zu den Gymnasien in den Ruf der Zweitklassigkeit gerät. 

 

c) Die Streichung dieser generellen Klausel (was überhaupt keine Einzelfallregelung ausschließen würde), war aber mit der SPD nicht verhandelbar. Weil aber im Gesamtpaket der Schulstrukturreform so viele überkommene Zöpfe abgeschnitten wurden und auch viele konzeptionelle Vorstellungen der LINKEN – vor allem zur deutlichen Eingrenzung der jetzt geltenden Regel, dass die soziale Herkunft geradezu maßgeblich über den Bildungserfolg entscheidet – durchgesetzt werden konnten, hat DIE LINKE dem Probejahr und der Abschulmöglichkeit zugestimmt. Die SPD wiederum ist den Bedenken der LINKEN entgegengekommen, indem sie einer gründlichen Evaluierung der Struktur und ihrer Regelungen nach vier Jahren – mit der Option zur Veränderung – zustimmte.       

 

d) Bei der jetzt folgenden Arbeit am Schulgesetz und an den Durchführungsbestimmungen muss streng darauf geachtet werden, dass sowohl die Entscheidungsprozesse für das Gymnasium als auch die Verfahren, die möglicherweise am Ende des siebten Schuljahres zu einer „Abschulung“ in die Sekundarschule führen, pädagogisch-psychologisch ziel- und wirkungsorientiert  sowie objektiviert und gerichtsfest gestaltet werden, um Willkürlich- und Nachlässigkeiten weitestgehend einzudämmen. 

 

 

3. „Zufalls- statt Leistungsprinzip“ durch das Losverfahren

a) Grundsätzlich nehmen die Gymnasien alle Schülerinnen und Schüler auf, die – freilich nach gründlicher und individueller Beratung – angemeldet worden sind. Für den Fall, dass an einem Gymnasium mehr Bewerbungen vorliegen als Plätze verfügbar sind, entscheidet die Schulleiterin / der Schulleiter über die Vergabe von 60 Prozent der Plätze, freilich wieder nach exakten Kriterien. 30 Prozent der Plätze sollen per Losentscheid vergeben werden, und 10 Prozent sollen zur Klärung von „Härtefällen“ (widersprüchliche Einschätzungen, krankheitsbedingte zeitweilige Entwicklungsrückstände, nicht ausgeloste Geschwisterkinder usw.) zur Verfügung stehen.

 

b) Die Entscheidung für das Losverfahren ruft viele Debatten und auch Spott hervor. Doch es geht um die Frage, nach welchem tatsächlich gerechten Verfahren soll entschieden werden, wenn es wesentlich mehr befähigte Bewerberinnen und Bewerber als Schulplätze gibt. Zur Beantwortung dieser Frage gibt es gar nicht so viele Varianten:

- Da 60 Prozent von der Schule vergeben werden, kann man davon ausgehen, dass die „besonders Befähigten“ bereits einen Platz bekommen haben. Das Leistungskriterium einer besonderen Eignung ist damit mehr als abgedeckt.

- Die Variante, auch weiter nach dem Zensurendurchschnitt die weiteren Entscheidungen zu treffen, dürfte keine gerechte sein, da es sich in jedem Falle um als geeignet klassifizierte Bewerber handelt, deren Zensurendurchschnitte lediglich kleinere Differenzierungen hinter dem Komma aufweisen. Und wie die mitunter zustande kommen, kann sich wohl jede bzw. jeder vorstellen. Der Zensurendurchschnitt ist in diesem Bereich kein Eignungskriterium. 

- Eine weitere Variante, die aber schon gar nichts mehr mit der konkreten Person zu tun hat, wäre die Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Bewerbungen an der Schule. Aber ein solches Kriterium widerspräche völlig der Tatsache, dass auch die individuelle Entscheidung für ein Gymnasium gründlich überlegt sein sollte. Und gerade in sozial schwächer gestellten oder „bildungsferneren“ Familien dauern diese Prozesse naturgemäß oftmals länger. Diese kämen aber rettungslos ins Hintertreffen, wenn der Bewerbungserfolg von der unverzüglichen Anmeldung abhängig wäre. Insofern ist das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“ sicher geeignet für Sportveranstaltungen und Popkonzerte, nicht aber für nachhaltig wirkende Bildungsentscheidungen.

- Angesichts der Gesamtlage (60 Prozent bewusste Entscheidung durch das Gymnasium, 10 Prozent für „Härtefälle“) ist der Losentscheid die gerechteste Lösung. Er ist nicht absolut gerecht, aber eine absolut gerechte Lösung – siehe oben – gibt es nicht. Aber er weist insofern ein höheres Maß an Gerechtigkeit als die anderen Varianten auf, weil nämlich alle die gleichen Chancen haben. Deshalb werden in vielen Zusammenhängen Losentscheide – zuweilen als ultima ratio – angewandt. Und führt der Losentscheid zu einem tatsächlichen und „ungerechten“ Härtefall, dann gibt es die zehn Prozent zu deren Lösung… 

 

c) Aus diesen Gründen hat sich DIE LINKE für das Losverfahren stark gemacht.    

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Die Grünen heute: „Sie haben keine klare Option mehr"

Grünen-Politiker Ludger Volmer, Exstaatsminister im Auswärtigen Amt, in der taz vom 12. Januar 2010 über den Veränderungsanspruch der ehemaligen Antiparteienpartei und den drohenden Verlust des Reformprojekts der Partei.

 

taz: Herr Volmer, die Grünen hatten ein gutes Wahlergebnis, sie haben in Hamburg und im Saarland neue Koalitionsoptionen genutzt, sie haben eine treue Wählerschaft. Sind die Grünen dort angekommen, wo sie hinwollten?

Ludger Volmer: Ich weiß nicht, ob sie da hinwollten. Ihre Ansprüche bei der Gründung vor 30 Jahren als Antiparteienpartei waren andere. Auch zu Beginn der rot-grünen Zeit waren sie noch andere. Der Veränderungsanspruch der Grünen ist ein Stück weit auf der Strecke geblieben.

 

Aber es läuft doch super.

Vordergründig. Nach dem Ende von Rot-Grün stehen die Grünen jetzt vor einer völlig anderen strategischen Gefechtslage. Sie haben keine klare Option mehr und sind ratlos. Grund ist die Westausdehnung der PDS, die sich in fast allen jüngeren Landtagswahlen gezeigt hat. Das ist ein Super-GAU für die Grünen. Solch ein größter anzunehmender Unfall ist deshalb „super", weil er irreversibel ist. Meine Prognose: Diese Situation ist für die Grünen unlösbar.

 

Was ist denn so schlimm daran - bei solchen Wahlergebnissen?

Wenn man nur im Sinn hat, dass die Grünen als Apparat sich behaupten können, ist kein Schaden entstanden. Die Partei wandert in die Mitte und steht recht gut da. Der Schaden könnte darin liegen, dass das große Reformprojekt, das die Grünen vor 30 Jahren begründeten, verloren geht. Partei und Projekt müssen zusammenpassen, das tun sie aber nicht mehr.

 

Mit welcher Folge?

Die Grünen haben sich in eine sehr schwierige Situation hineinmanövriert und werden jetzt zwischen zwei Polen zerrissen: Ob sie Rot-Rot-Grün als ein Transformationsprojekt versuchen oder ob sie mit Union und FDP die Restauration anstreben. Sie bräuchten nun eine Grundsatzdiskussion: Brauchen wir gesellschaftverändernde Politik oder reichen uns ein paar modernisierende Reförmchen? Vor dieser Debatte haben die Grünen Angst. Sie würde die internen Machtverhältnisse durcheinanderbringen.

 

Aber die Grünen zerreißen sich ja gar nicht. Die Orientierung nach rechts lief in Hamburg wie im Saarland glatt. Klar, Jürgen Trittin ist dann mal schlecht gelaunt in den „Tagesthemen", aber sonst …

Jürgen Trittin ist meistens schlecht gelaunt, das ist sein Stilmittel. Die Regierungsbildung auf Landesebene läuft deshalb glatt, weil die Bundesebene sich zu Recht weitgehend raushält und weil der Bundesebene die Fragestellung bislang erspart bleibt. Sie wird aber noch kommen.

 

Wann haben die Grünen denn die falsche Kurve genommen?

Es gab mehrere Schlüsselfragen. Ich war in den 90er-Jahren zwar dafür, dass man überhaupt Koalitionen eingehen soll. Doch ich fand es falsch, Abstriche von der eigenen Programmatik zu machen, um die Verhandlungen mit der SPD zu erleichtern, und damit die Differenz zwischen dem, was man eigentlich will, und dem, was in einer Koalition herauskommt, nicht so groß erscheint. Ich fand damals, man müsse diese Spannung zwischen programmatischer Radikalität und Pragmatismus in der Umsetzung aufrechterhalten. Durchgesetzt haben sich Mitte der 90er-Jahre jedoch diejenigen, die das Programm reduzieren und das öffentliche Profil verändern wollten. Es gibt keine besseren sozialpolitischen Programme als die der Grünen - aber propagiert wird das Bild der ökoliberalen Bürgerrechtspartei.

 

Durchgesetzt hat sich in der Mitte der 90er Jahre vor allem Joschka Fischer, nicht wahr? Wir haben ein wenig den Eindruck, dass Sie sich an ihm abarbeiten Dann müssen Sie aber sehr selektiv gelesen haben. Ich habe keine Streitschrift verfasst, sondern ein Geschichtsbuch, in dem viele Akteure vorkommen. Joschka Fischer ist nicht die alleinige Hauptperson, als die viele ihn sehen. Den Streit, den wir beide hatten, habe ich versucht, in die gesamte Grünen-Geschichte einzuordnen.

 

Stimmt es denn, dass Trittin die immerhin relativ entscheidende Rolle Fischers inzwischen übernommen hat?

So wie es aussieht, ist Jürgen Trittin bei weitem der einflussreichste Mensch in seiner Partei. Manche sagen, alle anderen seien nur eine Korona von Leuten, die ihm entweder zuarbeiten oder sich selbstgenügsam auf ihren gehobenen Positionen einrichten.

 

Als die Grünen 1983 in den Bundestag einzogen, sagte der Liberale Burkhard Hirsch: Das ist die zweite Generation aus den Villen-Vororten. Sind die Grünen vielleicht einfach bei sich selbst, also ihrem Milieu und ihrer Klientel, angekommen?

Nein. In der Anfangsphase waren die Grünen auch anders. Es wimmelte damals von Sozialexperten und Gewerkschaftern bei den Grünen: Willi Hoss etwa, Heinz Brandt, Rainer Trampert, Marianne Hürten … In den ersten Bundestagsfraktionen waren fünf, sechs, sieben bedeutende Betriebsräte. Als die Grünen 1990 aus dem Bundestag flogen, haben viele von denen sich Richtung PDS verabschiedet. Beim Comeback der dann fusionierten Bündnisgrünen war das gewerkschaftlich orientierte Milieu fast ganz verschwunden. Die Grünen haben dieses Spektrum verspielt. Zu Beginn waren die Grünen eben nicht „linke Mitte" …

wie Renate Künast sagt …

… sondern sie waren Mitte plus links, linke Bürger plus Arbeitervertreter. Gemeinsam wollte man den ökologisch-solidarischen Gesellschaftsvertrag versuchen, einen Interessenausgleich zwischen bürgerlichen und Arbeiterschichten. Die soziale Frage sollte gelöst werden, damit man gemeinsam eine Schwungmasse für die Ökologisierung der Wirtschaft bilden konnte. Das war die strategische Fundierung von Rot-Grün, das war keine reine Addition von Stimmen.

 

Im Green New Deal taucht Ihr Vertrag doch wieder auf.

Nur ist mir der ein bisschen zu sehr verflacht. Vielleicht lässt sich das aber ändern. Es reicht nicht, immer nur mit PR-Manövern im Garten der anderen Parteien wildern zu wollen. Man braucht die ganzheitliche Sicht, die Wirtschaft, Soziales und Umwelt integriert. Ein funktionierendes Detail ist die Ökosteuer: Steuern auf Sprit, um die Rentenbeiträge zu senken - die Verschränkung von ökologischer und sozialer Frage. Wer so etwas versucht, kann vielleicht Menschen wieder begeistern. Und dann muss man versuchen, gegen die konservative Hegemonialpolitik von Angela Merkel ein umfassendes Reformprojekt zu definieren - von Mitte links her. Dafür muss man aber den Brückenschlag zu SPD und Linkspartei versuchen. Ob es klappt, weiß ich nicht. Doch ohne baldige Sondierung würde man nach einer Wahlmehrheit in die Ypsilanti-Falle rennen.

 

Wer sind denn die Grünen, die das jetzt schon versuchen?

Es gibt Leute in der zweiten Reihe, die „Crossover"-Diskussionen organisieren, zum Beispiel Robert Zion aus meinem Kreisverband Gelsenkirchen. Es gibt die Grüne Jugend, die, obwohl mit Pragmatismus aufgewachsen, doch noch etwas darüber hinaus sucht. Die Jugend schwankt oft zwischen Grünen und der „Linken" - ein Zeichen, dass auch etwas zusammen gehen könnte.

 

Unseres Wissens haben sich selbst Gelsenkirchener linke Grüne schon mit der schwarz-grünen Option für Nordrhein-Westfalen im kommenden Mai abgefunden.

Ich weiß. Gerade wir Ruhrgebietsleute haben die SPD oft als genauso schlimm erlebt, wie die CSU in Bayern sein muss. Manche sagen dann auch zynisch: Wenn wir mit der SPD nichts durchsetzen, können wir auch genauso gut mit der CDU nichts durchsetzen.

 

Und was sollen die Grünen jetzt machen?

Ich berate nicht die Grünen - ich berate jetzt Unternehmen über Altlastensanierung auf dem Balkan.

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Neues aus der Bürgerkommune Lichtenberg

(notiert nach einem Gespräch mit der Lichtenberger Bezirksbürgermeisterin Christina Emmrich am 5. Februar 2010)

 

l Bürgerhaushalt 2011 und 2012

n Momentan wird der Lichtenberger Bürgerhaushalt für das Jahr 2011 umgesetzt. Zum fünften Mal seit 2005 hatten im Herbst die Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch andere, deren Lebens-  bzw. Arbeitsmittelpunkt in unserem Bezirk liegt, Vorschläge für Verteilungsschwerpunkte des Teils der Bezirksfinanzen eingebracht, über die der Bezirk eigenständig entscheiden kann. Das sind immerhin ca. 30 Millionen €.

 

n Nachdem Vorschläge,

l deren Realisierung nicht über den laufenden Haushalt, sondern über die Investitionsplanung erfolgen muss und die demzufolge dorthin „verlagert“ wurden,

l die mehrfach eingereicht waren bzw. im engsten inhaltlichen Zusammenhang mit anderen Vorschlägen standen und demzufolge gebündelt wurden,

l die in Verantwortung des Bezirkes nicht zu realisieren sind und an die Verantwortlichen weitergeleitet wurden,

„aussortiert“ wurden, hat sich eine Liste von 75 Vorschlägen ergeben, die alle das notwendige Zustimmungsquorum durch die Bevölkerung erreicht hatten. Diese Vorschläge wurden an die Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) übergeben und werden dort öffentlich beraten. Alle – natürlich die Einreicherinnen und Einreicher besonders – sind eingeladen, diese Beratungen mitzuverfolgen (siehe www.buergerhaushalt-lichtenberg.de). Wichtig zu wissen und Maßstab auch diesmal: In all den Jahren wurde nur ein einziger Vorschlag, den der Bezirk eigenverantwortlich hätte realisieren können, von der BVV abgelehnt, weil viele Sachgründe gegen ihn sprachen.

 

n Die Beratungen zum Bürgerhaushalt 2011 waren mit zwei grundlegenden Neuerungen verbunden: Erstens gab es einen zentralen Votierungstag mit sehr vielen dezentralen Abstimmungsmöglichkeiten. Das wurde sehr gut angenommen und soll auch im Jahre 2010 bei den Beratungen zum Bürgerhaushalt 2012 fortgeführt werden. Und zweitens wurde die Organisation der Debatten in den dreizehn Stadtteilen diesmal schon weitestgehend in Eigenverantwortung der Stadtteilzentren sowie von Vereinen und anderen Trägern – also der Bürgergesellschaft selbst – durchgeführt. Die Bezirksverwaltung stand natürlich jederzeit der sich selbst organisierenden Bürgerschaft als Dienstleistungsinstitution zur Verfügung. Das soll auch 2012 und darüber hinaus so bleiben.

 

n Ende Januar 2010 fand in Berlin ein internationaler Kongress „Modelle des Bürgerhaushaltes“ mit Teilnehmern aus allen Kontinenten statt, auf dem die Lichtenberger Erfahrungen – vorgetragen von der Bezirksbürgermeisterin Christina Emmrich (DIE LINKE) – in dreierlei Hinsicht eine zentrale Rolle spielten: erstens gilt Lichtenberg als sehr fortgeschrittenes Modell für eine moderne westliche Großstadt; zweitens ist Lichtenberg symptomatisch für die enge Anlagerung des direkten und verbindlichen  Bürgereinflusses auf die eigentlichen haushaltspolitischen Entscheidungsprozesse, und drittens ist die oben erwähnte neue Qualität der Selbstorganisation bislang einmalig und eine überall erstrebenswerte Zielvorstellung.

 

n Um Sinn, Möglichkeiten und Zukunft der Bürgerhaushalte ist in Berlin und in der Bundesrepublik eine intensive und teils konträre Debatte entbrannt. Im Prinzip geht es darum, ob die Kommunalpolitik weiter die von der Gesellschaft abgeschotteten Entscheidungsprozesse pflegen oder ob sie die kommunale Selbstverwaltung tatsächlich als bürgerschaftliche Mitgestaltung und -entscheidung entwickeln will. An dieser Grundsatzfrage gemessen, ist es eine sehr positive Tendenz,

l dass es Elemente von Bürgerhaushalten bereits in der Mehrheit der Berliner Bezirke gibt,

l dass die rot-rote Koalition – entsprechend dem Koalitionsvertrag – die Debatte eröffnet hat, inwieweit Momente des Bürgerhaushaltes in die Aufstellung des Landeshaushaltes einfließen sollten und können,

l dass nach dem Lichtenberger Beispiel in nicht wenigen Kommunen der Bundesrepublik erste partizipative Verfahren durchgeführt wurden (z.B. neuerdings in Potsdam) oder in die Phase ernsthafter Vorbereitung eingetreten sind (z.B. Göttingen),

l dass DIE LINKE überall eine der treibenden Kräfte bzw. die treibende Kraft ist und

l dass die vielen internationalen und nationalen Einladungen an die Bürgermeisterin bzw. unseren Bezirk die Pionierrolle des Lichtenberger Bürgerhaushalts sowie die Unaufhaltsamkeit dieses durch unsere Bezirkspolitik mitbewirkten Prozesses beweisen.  

 

 

l Preise für Bürgerengagement

n Als Defizit wird häufig empfunden, dass gesellschaftliches Engagement oft nicht anerkannt wird. In Lichtenberg hingegen gibt es vier Formen der besonderen Ehrung:

l die Bürgermedaille für jährlich zehn Lichtenberger, die sich in vielfältiger Weise (z.B. auf sozialem, kulturellem, sportlichem Gebiet sowie in den vielen weiteren Möglichkeiten ehrenamtlicher Arbeit) um unseren Bezirk verdient gemacht haben,

l die Ehrenurkunde, mit der ein für unseren Bezirk besonders wichtiges Lebenswerk oder eine besonders herausragende Leistung anerkannt wird,

l der Preis für Demokratie und Zivilcourage, mit dem in jedem Jahr Personen und Projekte geehrt werden, die sich im besonderen Maße für ein demokratisches Miteinander, zivilgesellschaftliches Konfliktmanagement, ein friedliches und achtungsvolles Zusammenleben verdient gemacht haben,

l der Preis „Lichtenberg – weltoffen“, der Projekten und Personen verliehen kann, die sich in Lichtenberg für das friedliche Zusammenleben der Nationen, für Völkerverständigung und die friedlich-nachhaltige Beilegung von diesbezüglichen Konflikten engagieren.  

 

n Das Besondere an diesen Ehrungen ist, dass sie vorwiegend an „ganz normale“, aber eben besonders engagierte Einwohner und Projekte gehen. Vorschläge können von allen eingereicht werden. Eine Übersicht zu diesen Ehrungen und den bislang Geehrten ist zu finden unter www.berlin.de/ba-lichtenberg/aktuelles/index.html („Ehrungen und Preise“).

 

 

l Bürger entscheiden selbst über Kiezfonds

n Gegenwärtig wird der Vorschlag aus dem Bürgerhaushalt 2010 umgesetzt, die Kiezarbeit in den 13 Stadtteilen mit einem kleinen Budget auszustatten, um z.B. die eigenständige Handlungsfähigkeit der Kiezbeiräte zu erhöhen. Trotz des knappen Bezirkshaushaltes bewilligte die BVV – auf Vorschlag des Bezirksamtes – für die Einrichtung solcher Kiezfonds 65.000 €, d.h. 5.000 € für jeden der 13 Stadtteile. Das ist nicht üppig, aber auch nicht gerade wenig, um z.B. das eine oder andere Kiezfest, ein Mitteilungsblatt  oder/und ein öffentliches Beratungsverfahren zu organisieren. Außerdem stehen zusätzlich noch Mittel für die Stadtteilarbeit zur Verfügung, so dass sich de facto das Budget dieser Kiezfonds noch erhöht.

 

n Völlig neu ist, dass über die Verteilung der Mittel, die begründet beantragt werden müssen, die Bürger in den dreizehn Stadtteilen selbst entscheiden. Dazu wird momentan in jedem Stadtteil eine Bürgerjury gebildet. Sie besteht – je nach Einwohnerzahl – aus zehn bis fünfzehn Mitgliedern, die für zwei Jahre berufen werden. 60 Prozent der Jury-Mitglieder sollen „ganz normale Einwohnerinnen und Einwohner“ sein (also keine Vertreter von „organisierten Interessen“), 40 Prozent sollen aus Vereinen, Trägern usw. – also der „organisierten bürgerschaftlichen Interessen“ – kommen. Für die 60 Prozent wurden 25.000 Lichtenbergerinnen und Lichtenberger nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und angeschrieben. Zurzeit liegen aus diesem Kreis bereits über 200 Zusagen vor, so dass es bis Mitte März voraussichtlich in jedem Stadtteil zur Errichtung einer solchen Bürgerjury kommen wird.        

 

 

l Drei Problemkieze gefördert

n Im Sozialranking der Berliner Bezirke liegt Lichtenberg an 6. Stelle, also direkt auf dem Mittelplatz. In drei Gebieten jedoch liegt der Sozialindex weit unter dem Lichtenberger Mittelwert: im „Welsekiez“ in Neu-Hohenschönhausen-Nord, im Gebiet um die Ribnitzer und Zingster Straße in Neu-Hohenschönhausen-Süd und im Tierparkbogen in Alt-Lichtenberg-Mitte. Um in diesen besonderen Problemgebieten schnell, ressortübergreifend und präventiv (vor allem durch aufsuchende Arbeit) agieren zu können, wurde die Einrichtung eines Fonds in Höhe von 250.000 € beschlossen. Entsprechend den Einwohnerzahlen stehen davon 50.000 € dem Tierparkbogen und jeweils 100.000 € den beiden anderen Gebieten zu.

 

n Bis Mitte Februar können Projekt-Anträge eingereicht werden, die Kriterien dafür (siehe www.berlin.de/ba-lichtenberg/buergerservice/gemeinwesen/gemeinwesen004.html) sind öffentlich. Über die Vergabe der Mittel entscheidet ein sachkundiges Begleitgremium unter Leitung der Bürgermeisterin, dem die entsprechenden BVV-Ausschüsse und Verwaltungsabteilungen – insgesamt 15 Personen – angehören. Eindeutig ausgeschlossen sind die Finanzierung von Personalstellen sowie ein Ausgleich für eingeschränkte Finanzmittel.

 

 

l Bürgerstiftung Lichtenberg

n Am Hauptausgang des Lichtenberger Rathauses informiert eine Tafel über die Bürgerstiftung Lichtenberg. Hier folgt unser Bezirk dem Beispiel Neuköllns, in Steglitz-Zehlendorf wird gegenwärtig die Gründung einer solchen Stiftung vorbereitet.

 

n Das Prinzip ist einfach: Potente Unternehmen, Handwerks- und Gewerbeeinrichtungen, Bankfilialen und andere Einrichtungen unseres Bezirkes, aber auch Bürgerinnen und Bürger zahlen auf das Stiftungskonto ein. Von den Zinsen werden dann Projekte finanziert, die sozial nötig, aber aus den öffentlichen Kassen nicht erschwinglich sind. Als erstes Projekt erhielten aus Stiftungsmitteln 100 bedürftige Kindern je 100 € für den Mitgliedsbeitrag in Sport- und anderen Vereinen.

 

n Um sich an den Stiftungsmitteln zu beteiligen, muss man beileibe kein Millionär sein. „Jeder Euro“, so die Bürgermeisterin, „bringt Zinsen und ist herzlich willkommen.“ Alles Nähere unter www.berlin.de/ba-lichtenberg/aktuelles/buergerstiftung.html    

 

 

l Sozialraumorientierte Planungskoordinierung

Das Abgeordnetenhaus von Berlin hat mit Beginn der nächsten Legislaturperiode eine einheitliche Ämterstruktur für alle Berliner Bezirke mit einheitlichen Zuständigkeiten sowie eine grundlegende Modernisierung der Verwaltungsverfahren beschlossen. Zu Letzterem gehört, dass die bisherige Ressorttrennung überwunden und die Zusammenarbeit der Ressorts nach den Erfordernissen der konkreten Sozialräume gesichert werden soll. Deshalb sieht das Gesetz eine Verwaltungseinheit „Sozialraumorientierte Planungskoordination“ vor, die für die organische Zusammenarbeit der einzelnen Abteilungen in den einzelnen Sozialräumen – besonders für die gegenseitige Abstimmung bei der Festlegung von Planungsschwerpunkten und weiteren Maßnahmen – verantwortlich ist. Als erster Berliner Bezirk richtet Lichtenberg diesen Bereich bereits zum 1. Juli 2010 ein. Auch das ist ein Schritt, um präventiv zu wirken und bereits auftretende Probleme nachhaltig zu klären.

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Berliner Vergabegesetz

n Der rot-rote Senat von Berlin hat einen erneuten Anlauf genommen, um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Land Berlin gesetzlich an soziale, gleichstellungspolitische und ökologische Kriterien zu koppeln. Bei den öffentlichen Aufträgen handelt es sich um ein jährliches Volumen von ca. 5 Milliarden Euro.

 

n Ein erster Versuch für ein solches Vergabegesetz (März 2008) war gescheitert. Der Europäische Gerichtshof hatte im April 2008 in einem gleich gelagerten Zusammenhang festgestellt, dass die konkrete rechtliche Ausgestaltung nicht zulässig sei; WAS AUCH AUF DAS Berliner Gesetz zutraf. 

 

n In Übereinstimmung mit dem im April 2009 beschlossenen Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurden nunmehr Regelungen gefunden, die die Länder treffen können, weil der Bund endgültig von seinem Gesetzgebungsrecht in der Sache verzichtet  hat. Es wurden Regeln für einen chancengleichen Bieterwettbewerb gefunden und Vorteile für jene Bieter ausgeschlossen, die Angebote auf der Basis von Niedrigstlöhnen unterbreiten.

 

n Öffentliche Aufträge sollen nur noch an solche Unternehmen vergeben werden,

l die sich schriftlich mindestens zur Einhaltung der Arbeitsbedingungen und des Entgeltes verpflichten, die der nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt

l die – handelt es sich Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs – schriftlich erklären, dass sie die geltenden Entgelttarife einhalten;

l die sich – falls solche Festlegungen nicht vorliegen – schriftlich zur Zahlung eines Stundenentgelts von mindestens 7,50 € (außer Auszubildende) verpflichten;

l die sich schriftlich verpflichten, nur solche Nachunternehmer zu beauftragen, die diese Regeln ebenfalls einhalten;

l die mit ihrer Leistungserbringung zwangsläufig verbundene negative Umweltauswirkungen gering halten;

l die der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) – z.B. den Ausschluss von Kinderarbeit – einhalten;

l die sich schriftlich zur Einhaltung der Frauenförderregeln verpflichten.

 

n Vor allem hinsichtlich der 7,50 € Mindest-Entgelt gibt es eine Öffnungsklausel, die Entwicklung des Mindest-Entgeltes nach oben sichert. Zudem ist eine Bevorzugung derjenigen Unternehmen garantiert, die – entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen - Ausbildungsplätze bereitstellen bzw. sich an Ausbildungsverbünden beteiligen.

 

n Bei Verstößen gegen obige Regelungen des Berliner Vergabegesetzes drohen regelmäßig finanzielle Sanktionen in Höhe von einem bis fünf Prozent der Vertragssumme, die sofortige Kündigung des Auftrags und der Ausschluss des Unternehmens vom Wettbewerb um öffentliche Aufträge als Auftrags- bzw. Nachunternehmer für die Dauer von bis zu drei Jahren.

 

n Der Senatsentwurf ist inzwischen als Drucksache 16 / 2965 im Abgeordnetenhaus in erster Lesung behandelt und befindet sich in den Ausschussberatungen. 

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Bevorzugungen garantieren oder Benachteiligungen eingrenzen?

n Die Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Carola Bluhm (DIE LINKE), hat ein Berliner Integrations- und Partizipationsgesetz angekündigt. Damit soll ein wichtiger Schritt zu mehr Chancengleichheit von Menschen mit Migrationshintergrund gegangen werden. Das hat vor allem im konservativen Milieu zu großer Aufregung geführt. Anstatt sich um Arbeits- und Ausbildungsplätze – z.B. im öffentlichen Dienst – für „arbeitsunwillige Ausländer“ zu kümmern, hetzten einige Boulevard-Blätter, solle sich der Senat doch zuvor um Arbeitsplätze für „arbeitswillige Deutsche“ kümmern.

 

n Carola Bluhm hält dem entgegen: „Mit dem beabsichtigten Integrations- und Partizipationsgesetz geht es nicht um die Bevorzugung von Migrantinnen und Migranten, sondern um den Abbau von Benachteiligungen.“ Dass Migranten noch in vielen gesellschaftlichen Bereichen benachteiligt sind, ist – wenn man seriös recherchiert – nicht anzuzweifeln. Der Senat will gleiche Chancen für alle, unabhängig von der Herkunft oder der Muttersprache, schaffen. Das ist trotz jahrzehntelanger Einwanderungsgeschichte in Berlin immer noch nicht der Fall. Viele Ungleichbehandlungen sind bundesgesetzlichen Regelungen und dem Staatsangehörigkeitsrecht geschuldet.

 

n Hier besteht die Herausforderung darin, die Bundesgesetzgebung zu ändern, was aber bei den momentanen Blockaden im Bundestag und im Bundesrat schwer ist. So ist Berlin bereits zweimal mit seinem Vorstoß im Bundesrat gescheitert, das aktive kommunale Wahlrecht auf  langjährig hier lebende Migranten ohne deutschen Pass zu erweitern. Ebenfalls gescheitert sind die Initiativen zur Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft sowie zur Abschaffung des Verbots, dass Asylbewerber den Landkreis, in dem sich ihre Heimeinrichtung befindet, nicht verlassen dürfen (Residenzpflicht). Für das Land Berlin gilt diese „Residenzpflicht“ nicht, da die Ausländerbehörde eine Landesbehörde ist, und in Brandenburg will Rot-Rot jetzt die „Residenzpflicht“ innerhalb des Landes aufheben. Aber noch darf aufgrund bundesrechtlicher Regelungen  z.B. eine im Barnimkreis lebende Asylbewerberin nur mit Sondererlaubnis regelmäßig nach Berlin fahren, um dort an einem Deutschkurs, den es in ihrer Landessprache nur hier gibt, teilnehmen zu können.   

 

n Doch auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit Migrationshintergrund erfahren im ganz „normalen“ Alltag außerhalb von Behörden immer wieder Benachteiligungen, z.B. bei Ausbildung und Erwerbsarbeit oder auf dem Wohnungsmarkt. Das ist vielfach belegt. Untersuchungen haben gezeigt, dass Menschen mit türkisch, arabisch oder serbisch klingenden Namen weniger Chancen bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche haben als Menschen mit „klassisch deutschen“ Namen. Eine 2009 veröffentlichte OECD-Studie zeigt, dass die Beschäftigungschancen junger Menschen mit Migrationshintergrund bei gleichem Bildungsabschluss geringer als die ihrer Altersgenossen ohne Migrationshintergrund sind. Und je höher der Bildungsgrad, desto stärker die Benachteiligung.

 

n Auch Zahlen in Berlin belegen deutliche Unterschiede: Bei der dualen Ausbildung haben nur rund 6 Prozent der Auszubildenden einen Migrationshintergrund, aber rund 40 Prozent der jungen Berlinerinnen und Berliner unter 18 Jahren stammen aus migrantischen Familien. Auch die Erwerbstätigenquote von Personen mit Migrationshintergrund ist in Berlin mit 47,3 Prozent weitaus geringer als bei Personen ohne Migrationshintergrund mit 67,6 Prozent.

 

n Ziel des Gesetzes ist, solche Ungerechtigkeiten Stück für Stück abzubauen. Dazu gehört vor allem die weitere Öffnung des öffentlichen Dienstes und der landeseigenen Unternehmen für Beschäftigte mit Migrationshintergrund. Rot-Rot hat da schon viel erreicht und die Beteiligung von migrantischen Auszubildenden innerhalb weniger Jahre auf jetzt 19 Prozent erhöht.

 

n Deshalb sollen auch der Integrationsbeirat auf Landesebene sowie entsprechende Gremien auf Bezirksebene gesetzlich verankert werden. Weitere Maßnahmen zur besseren Teilhabe und mehr Chancengerechtigkeit, für die Integration von Mehrheits- und Minderheitsgesellschaft werden derzeit geprüft. Und dazu gibt es durchaus Erfahrungen, vor allem aus dem internationalen Raum, z.B. mit festen Einstellungsquoten für den öffentlichen Dienst bzw. – wie in den skandinavischen Ländern – speziell für hervorgehobene Positionen, mit der Kopplung von Fördermitteln für universitäre Einrichtungen an die Erfüllung solcher Quoten, mit  speziellen Formen der Partizipation, mit einer an ethnischen Normen orientierte Zielgruppenarbeit, mit einer speziellen interkulturellen Ausbildung für die Verwaltung, die Verständnis für bestimmte kulturelle Gebräuche weckt oder wo bewusst die Vermeidung von brüskierenden Gesten usw. trainiert wird. Es gibt auch Erfahrungen, wie im Einreiseland nicht anerkannte Qualifikationen, auch und vor allem im akademischen Bereich, durch gezielte Zusatzausbildungen so fundiert werden, dass sie anerkannt werden können. Und natürlich bleibt die Mehrsprachigkeit in der Verwaltung – vom Internetauftritt über die Erläuterung von Formularen bis hin zum Behördengespräch – ein ständiges Thema. 

 

n Erfahrungen zeigen aber auch, dass bereits jetzt ein zielgerichtetes Vorgehen gegen diese Benachteiligungen erfolgreich ist: So liegt z.B. im Bezirksamt Lichtenberg zurzeit die Zahl der Auszubildenden mit Migrationshintergrund schon bei 58 (32 %, ohne Russlanddeutsche 27 %). Nach intensiven Elterngesprächen ist es erstmalig gelungen, dass sich auch Vietnam im Spektrum der Herkunftsländer befindet. Besonders beliebt ist bei den Azubis ein Einsatz in den Bürgerämtern, was wiederum deren Leistungsqualität erhöht.  

 

n Diese Zusammenarbeit von Menschen unterschiedlicher Herkunft weitet – wie die Lichtenberger Bezirksbürgermeisterin Christina Emmrich (DIE LINKE) feststellt – den Blick in der gesamten Verwaltung für den Wert und den Reichtum unterschiedlicher Kulturen, fördert gegenseitigen Respekt und Achtung, und es erhöht im Übrigen auch den Dienstleistungscharakter der Verwaltung, wenn Mehrsprachigkeit zur alltäglichen Verwaltungskultur gehört. Zudem schafft es mitunter auch ein besonders wichtiges Vertrauensverhältnis, wenn schon das äußere Erscheinungsbild der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter signalisiert, dass man mit diesem oder jenem Problem, das sich aus unterschiedlichen Ethnien ergibt, persönlich vertraut ist.     

 

n Der Senat wird vor der Sommerpause einen Entwurf des Gesetzes vorlegen, der dann öffentlich und in regulären Anhörungen diskutiert werden soll.

Unter Verwendung einer Pressemitteilung aus der Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin sowie einer Information aus dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin  

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Neues Bürgerbegehren gegen Mietpreistreiber in Lichtenberg

n Ab 11. Mai 2010 beginnt in Lichtenberg die Unterschriftensammlung für ein neues Bürgerbegehren. Dieses beinhaltet die Forderung „Keine Kooperation mit Mietpreistreibern“. Initiator ist der fraktionslose Bezirksverordnete Peter Hammels, der über die ehemalige WASG in die BVV gekommen ist, aber nicht deren Vereinigung mit der PDS zur LINKEN mitgegangen ist. Das Bezirksamt hat am 4. Mai die formale Zulässigkeit – und nur darüber hat das Bezirksamt zu entscheiden – des Begehrens bestätigt. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hätte verpflichtende Bindung für das Handeln des Bezirksamtes.  

 

n Die Fragestellung des angestrebten Bürgerentscheides lautet:

„Stimmen Sie dafür, dass das Bezirksamt werbewirksame Kooperationen und Partnerschaften (insbesondere Werbung in und an bezirklichen Einrichtungen, Werbung in vom Bezirksamt herausgegebenen Presseerzeugnissen und Online-Portalen, Auslegen von Werbematerial in bezirklichen Einrichtungen wie Bürgerämter und Bibliotheken, Ausrichten gemeinsamer Veranstaltungen mit dem Bezirksamt, Beteiligung an vom Bezirksamt initiierten öffentlichkeitswirksamen Wettbewerben oder Projekten) nur noch mit Wohnungsunternehmen vereinbart bzw. aufrechterhält, deren durchschnittlicher Kaltmietpreis nicht über dem Durchschnittswert aller Berliner Wohnungen gemäß Berliner Mietspiegel liegt und deren durchschnittliche Kaltmietpreissteigerung der letzten fünf Jahre, für die Vergleichszahlen vorliegen, nicht über dem Anstieg des mittleren Pro-Kopf- Einkommens des Landes Berlin (laut Mikrozensus) im gleichen Zeitraum liegt?“

Die Antragsteller sind – das ist ihr Recht – den Vorschlägen des Rechtsamtes nicht gefolgt, eine verständlichere Frage zu formulieren.

 

n Das weitere Procedere ist folgendes:

l Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren müssen die Initiatoren – vom Tag der Zulassung (4. Mai) an gerechnet – spätestens nach sechs Monaten die gültigen Unterschriften von mindestens 3 Prozent der Zahl der zur letzten BVV wahlberechtigten deutschen und EU-Bürger ab dem 16. Lebensjahr beibringen. Das sind mindestens 6.290 Unterschriften.

l Gelingt das, muss spätestens nach vier Monaten der Bürgerentscheid durchgeführt werden, der erfolgreich ist, wenn sich mindestens 15 Prozent der Zahl der zur letzten BVV Wahlberechtigten (also mindestens 31.472) beteiligt und die Mehrheit von ihnen – also mindestens 15.737 Abstimmungsberechtigte – mit Ja votiert haben.       

 

n Die Forderung, dass ein Bezirksamt keinerlei „werbewirksame Kooperation mit Mietpreistreibern“ eingehen solle, scheint im ersten Augenblick durchaus vernünftig. Doch es geht nicht um einen allgemeinen Appell, sondern der beabsichtigte Bürgerentscheid zielt auf das Bezirksamt Lichtenberg sowie die in Lichtenberg tätigen Wohnungsunternehmen. Im Prinzip unterstellt die Abstimmungsfrage, dass

erstens in Lichtenberg „Mietpreistreiber“ ihr Unwesen treiben, 

zweitens  das Bezirksamt mit diesen „gemeinsame Sache“ macht und man

drittens das per Bürgerentscheid unterbinden müsse.

Ohne den detaillierten Argumentationen durch Bezirksamt und BVV sowie durch die Wohnungsunternehmen vorgreifen zu wollen, will ich aus meiner Kenntnis heraus grundsätzlich festzustellen: Lichtenberg ist weder von „Mietpreistreibern“ befallen, noch gibt es die mal so unterstellte „Kumpanei von Politik und Mietpreistreibern“ in Lichtenberg. Angesichts dessen sehe ich in diesem Bürgerbegehren mitnichten eine an sich „ehrenwerte Angelegenheit“, sondern eher einen kruden Mix von Unterstellungen gegenüber Bezirksamt und Wohnungsunternehmen sowie einem in seinen Konsequenzen undurchdachten Forderungskatalog:

 

n Erstens muss man richtigstellen, dass

l allein die zwischen Mieter- und Vermieterorganisationen ausgehandelten Spannweiten (2/3 bis ¾ nach oben und nach unten) für ganz Berlin gelten,

l die ortsübliche Vergleichsmiete aber differenziert für einzelne Typen nicht preisgebundener Wohnungen, gestaffelt nach vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage, also nicht einheitlich für Gesamtberlin, gilt.

Der ständige Bezug im Text des Bürgerbegehrens auf Gesamtberliner Durchschnittwerte ist also – siehe auch Punkt „Viertens“ – irreführend und nicht hilfreich.

 

n Zweitens haben sich alle relevanten Mieter- und Vermieterverbände auf den Mietspiegel als einziges Kriterium für Mietpreisgestaltung geeinigt, auch um zu verhindern, dass je nach politischem oder ökonomischem Gebrauchswert immer wieder Kriterien entwickelt werden, die letztlich einen objektivierten Maßstab verhindern und vor Gericht nicht standhalten. Deshalb wird auch die ortsübliche Vergleichsmiete für die einzelnen Wohnungstypen von unabhängigen Experten berechnet, und die Ausarbeitung des gesamten Mietspiegels – einschließlich der Spannweiten – erfolgt unter Moderation der zuständigen Senatsverwaltung. Die Erstellung eines Mietspiegels ist freiwillig (es gibt sehr viele Kommunen, in denen es nicht gelingt, Mieter und Vermieter zu solchen regelmäßigen Vereinbarungen zu bewegen), und er ist auch nicht verbindlich. Aber wenn es einen Mietspiegel gibt, dann ist es gerichtliche Praxis, allein dessen Vereinbarungen als Entscheidungsorientierung zu nehmen.    

 

n Drittens – das ist die Realität und nicht die Unterstellung im Text des Bürgerbegehrens – halten sich in Lichtenberg die Wohnungsunternehmen an den Mietspiegel. Beim weitaus größten Vermieter, der HOWOGE, nimmt das Land als einziger Gesellschafter die Kontrolle wahr, und bei den Genossenschaften, die über den zweitgrößten Bestand in Lichtenberg verfügen, wird das über die Gremien der genossenschaftlichen Demokratie kontrolliert. Solche strukturellen Korrektive stehen den Mietern privater Unternehmen nicht zur Verfügung; sie sollten sich Mieterorganisationen anschließen, um im Konfliktfall solide beraten zu sein.

Anmerkung:

Anfang 2009 hat der rot-rote Senat für vierzehn sozial besonders belastete Gebiete in Berlin eine Kappungsgrenze von 5,75 €/m2 bei  Mieterhöhungen festgelegt. 

Zugleich haben aber sowohl Linkspartei als auch SPD kritisch festgestellt, dass es bei der Einflussnahme des Landes auf die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften durchaus noch unerschlossene Steuerungsmöglichkeiten gibt, um über deren Mietengestaltung das Ziel einer sozial ausgewogenen Stadtbesiedelung stärker zu befördern.

Als Problem erweist sich allerdings dabei, dass bis auf die HOWOGE die Einnahmesituation aller anderen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften geringer ausfällt als deren Ausgabenseite.

Sicher schlägt – neben anderen Faktoren – bei der HOWOGE zu Buche, dass diese über einen hohen Bestand an modernen Neubauwohnungen aus den letzten Jahren der DDR verfügt, den sie aber auch im Rahmen einer klugen und konsequenten Geschäftspolitik  von Anfang an – wegen des insgesamt guten Ausgangszustands – kostengünstig und in Gänze modernisiert hat.

 

n Viertens erweisen sich die im Bürgerbegehren geforderten Kriterien als höchst obskur und sozial trugschlüssig, wenn man im Einzelnen nachfragt, was es konkret bedeuten würde, wenn der angestrebte Bürgerentscheid erfolgreich sein würde:

l Auf jeden Fall würde es an der jetzigen Mietensituation erst einmal nichts ändern, denn die – siehe oben – ist gerichtsfest allein an den Mietspiegel und seine Regeln und an nichts anderes – auch nicht an einen Bürgerentscheid in Lichtenberg – gebunden.

l Wenn ein Unternehmen dennoch und zusätzlich beschließen würde, diesen Kriterien zu entsprechen, würde dann nicht die – wie im Text des Bürgerbegehrens gefordert – Anbindung seiner durchschnittlichen Kaltmiete an den „Durchschnittswert aller Berliner Wohnungen“ zum irrwitzigen Ergebnis führen können, dass die Mieten in sozial problematischen Gebieten möglicherweise steigen und in „betuchteren“ Gebieten sinken, weil die einen bislang deutlich unter dem Durchschnitt, aber die anderen darüber liegen? 

l Würde nicht auch die geforderte Bindung der Mietpreisentwicklung an die Entwicklung des „durchschnittlichen Nettoeinkommens in Berlin“ – da das Nettoeinkommen zwischen den Bezirken und den Kiezen zum Teil erheblich vom Berliner Durchschnitt abweicht – mitunter zu einer beträchtlichen Mehrbelastung in sozial schwächeren Gegenden führen? 

l Und wer von den Unternehmen diese sozialpolitische Abenteuer nicht mitmacht, von dem dürfte der Bezirk Unterstützung und Sponsoringgelder nicht annehmen! Und wem würde das wirklich weh tun? Den Unternehmen, die ihr Geld im Bezirk Lichtenberg dann nicht mehr „los werden“? Oder dem Bezirk, in dem viele kulturelle, soziokulturelle und sportliche Projekte – siehe Punkt „Fünftens“ – eingehen würden, weil sie nicht mehr ausreichend finanziert werden können?

l Und warum gibt es denn in den Lichtenberger Bürgerämtern bzw. auf der bezirklichen Homepage Informationen über Lichtenberger Wohnungsunternehmen? Um ihnen mit Hilfe des Bezirksamtes Kunden und Mietprofite zuzuschanzen? Oder weil auch Lichtenberg eine demografisch ausgewogene Bevölkerungsstruktur, also Zuzug, braucht? Wenn aber Leute hierher ziehen sollen, dann müssen sie hier wohnen, und dazu müssen sie zunächst wissen, wo es welche Wohnmöglichkeiten gibt. Und jede bezahlte Anzeige in einer bezirkseigenen Publikation spart Steuermittel, abgesehen davon, dass der überwiegende Teil der Werbung durch die Wohnungsunternehmen an ihren eigenen Häuserwänden, auf eigenen Flächen, auf ihren eigenen Webseiten usw. erfolgt.  

 

n Fünftens scheint das Begehren vordergründig gegen die HOWOGE und die Zusammenarbeit des Bezirkes Lichtenberg mit der HOWOGE gerichtet zu sein. Nun ist die HOWOGE wegen ihrer Auftragsvergabe zu Recht ins Zentrum öffentlicher Kritik und staatsanwaltlicher Untersuchungen geraten, und deren einstige Absicht, die Kaltmiete nach der Sanierung ihres Bucher Bestandes quasi zu verdoppeln (wenn auch durchaus im Rahmen des Mietspiegels), musste ebenfalls zu Recht fallen gelassen werden. Aber man darf das Kind jetzt nicht mit dem Bade ausschütten, denn ein „Mietpreistreiber“ – das können die Zehntausenden von Mieterinnen und Mietern in Lichtenberg bestätigen – ist die HOWOGE beileibe nicht. Sie hält sich durchweg an den Mietspiegel, und ihre Mieten liegen in der Regel deutlich unterhalb des Möglichen, wenn auch nicht im Billigbereich. Zu ihren Mieterinnen und Mietern pflegt sie eine hohe Dienstleistungskultur. Es gibt viele Beispiele, dass die HOWOGE Mietern entgegenkommt, die in soziale Schwierigkeiten gekommen sind, und vor allem unterstützt sie unzählige soziale, soziokulturelle und sportliche Projekte in unserem Bezirk, darunter als Hauptsponsor den Tierpark Friedrichsfelde, das „Hans-Zoschke-Stadion“ (das den Namenszusatz „HOWOGE-Arena“ trägt, was einigen Tugendwächtern als der „Gipfel korrupter Verkommenheit“ gilt), das Kiezmanagement im Welsekiez, das jährliche „Ostseefest“ am Malchower See, die Bürgerstiftung Lichtenberg sowie den Kinder- und Jugendsport in unserem Bezirk. Als Vorzug erweist sich dabei, dass die HOWOGE – anders als die meisten anderen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften – ihren Wohnungsbestand fast ausschließlich im Bezirk Lichtenberg hat und sich – ganz im Interesse ihrer Mieterinnen und Mieter – in ihrer Unterstützungs- und Sponsoringarbeit vorwiegend auf unseren Bezirk konzentriert.

 

n Insgesamt wird für mich sichtbar, wie unüberlegt und unterstellend zugleich das mit dem Bürgerbegehren verfolgte Anliegen ist. Und ich kann die Frage nicht verdrängen, ob es angesichts dessen nicht auch darum geht, den Namen eines fraktionslosen Einzelverordneten rechtzeitig vor der nächsten BVV-Wahl ins Gespräch zu bringen. Gewissermaßen in „werbewirksamer Kooperation“ mit einem Bürgerbegehren. Deshalb empfehle ich: Nein sagen und weitergehen, wenn einem die Unterschriftenliste unter die Nase gehalten wird.

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Das Phänomen Linkspartei

(Holger Schmale in der Berliner Zeitung vom 17. Mai 2010, Seite 4)

Es ist noch nicht einmal fünf Jahre her, dass PDS und WASG ihr waghalsiges Unterfangen begonnen haben, eine neue linke, gesamtdeutsche Partei zu schaffen. Schaut man heute auf das Ergebnis, verblassen sogar die Erfolge der Grünen beim Aufbau ihrer Partei in den 1980er-Jahren. Nicht einmal drei Jahre nach ihrer Gründung hat die Linke sich als eine stabile und ungeahnt einflussreiche politische Kraft etabliert. Sie hatte mehr als fünf Millionen Wähler bei der Bundestagswahl, sie ist in 13 Landtagen vertreten, und sie hat am Wochenende wie beiläufig die schwerste Krise seit ihrem Bestehen bewältigt. Mit Bravour vollzog der Parteitag den Generationswechsel an der Spitze und wählte eine Führung, die einer gelungenen Quadratur des Kreises ähnelt.

 

Aber war da nicht noch etwas? Es ist ein Phänomen dieser Partei, dass sie so unversöhnlich, verletzend und abstoßend wie kaum eine andere über Personen und Programme streiten kann. Kommen dann aber die Delegierten zum Parteitag zusammen, unterwerfen sie sich einer gemeinsamen höheren Einsicht, die in der Regel von Gregor Gysi personifiziert, artikuliert und exekutiert wird. Es herrscht dann so etwas wie ein fragiler Burgfrieden zwischen all den Flügeln, Strömungen und Strudeln, die die Partei sonst umtreiben. Das sieht nach außen gut aus.

 

Ob es der Partei aber wirklich gut tut, ihre Konflikte bei diesen Kongressen einfach zu verdrängen, ist fraglich. Es ist kein Ausdruck besonderer Streitkultur, wenn zum Beispiel die Führungskrise vom Beginn des Jahres, die unappetitlichen Auseinandersetzungen mit dem in Rostock zum Abschied gefeierten Bundesgeschäftsführer Dietmar Bartsch praktisch kein Thema für den Parteitag ist. Man kann das als Ausweis von Professionalität, von Politikfähigkeit nehmen. Doch zu einer wirklichen Lösung gehört die offene Aufarbeitung, und daran mangelt es.

So werden die Konflikte wieder aufbrechen. Die anstehende Programmdebatte bietet dazu reichlich Gelegenheit. Freilich bezieht die Partei ihre anhaltende Attraktivität für viele auch aus der Tatsache, dass sie überhaupt eine intellektuell anspruchsvolle und manchmal eben sehr strittige Debatte über den Zustand unserer Gesellschaft und ihre Perspektiven führt. Da sie prinzipiell systemkritisch denkt, hat sie lange vor allen anderen die Ursachen der schweren Krise des Kapitalismus benannt und Maßnahmen gefordert, die heute in aller Munde sind: eine strenge Regulierung der Finanzmärkte zum Beispiel. Ihr Druck auf die anderen Parteien ist auch erforderlich, um dabei endlich Fortschritte zu erzielen.

 

Das Wahlergebnis in Nordrhein-Westfalen stellt sie womöglich vor die Entscheidung, direkt in die erste Landesregierung in einem wichtigen westdeutschen Flächenstaat einzutreten. Hier zeigt sich übrigens, dass die sonst mit ideologischem Eifer geführte Debatte über Regierungsbeteiligung oder nicht auch in einem so kritisch ausgerichteten Landesverband ganz schnell pragmatische Züge bekommt, wenn die Frage des Mitregierens nicht nur theoretisch sondern plötzlich sehr praktisch steht. Man kann den Sozialdemokraten nur raten, diese Option sehr ernsthaft zu prüfen und eine tragfähige Beziehung zu den ungeliebten Verwandten aufzubauen. Nichts spricht dafür, dass die Linke in absehbarer Zeit an Bedeutung verlieren könnte. Im Gegenteil. Im nächsten Jahr könnte sich nach den Landtagswahlen in Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit rot-roter Koalitionen unter Führung der Linken ergeben. Noch einmal wird die SPD ihr den Anspruch, dann auch den Ministerpräsidenten zu stellen, nicht verweigern können. Dann geht es plötzlich um die Politikfähigkeit der SPD. Und um eine linke Machtperspektive zur Bundestagswahl 2013.

Bei all ihren Irrungen und Wirrungen gilt der Linken Respekt. Ihr gelingt die einzige Ost-West-Vereinigung auf Augenhöhe in der Politik. Sie bindet Menschen an unsere Demokratie, die sonst längst an das wachsende Nichtwählerlager verloren wären. Sie benennt Probleme, die andere verschweigen. Und sie ist dabei, sich zu häuten. Der neuen engeren Führung gehören nur noch zwei ehemalige SED-Mitglieder an, aber drei zuvor Parteilose und fünf ehemalige Sozialdemokraten. Es entsteht wirklich eine neue Partei, deren Mitglieder schon zu einem Drittel keiner der Vorgängerinnen mehr angehört haben.

 

Diesen Erfolg verdankt sie neben Gregor Gysi vor allem zwei Männern: Lothar Bisky und Oskar Lafontaine, die jetzt die erste politische Reihe verlassen haben. Sie haben, man muss es einmal so feierlich sagen, sich verdient gemacht um die Demokratie in Deutschland.

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Zum Sparpaket der Bundesregierung:

Reiche und Profiteure der Krise werden geschont, Erwerbslose und Familien müssen bluten

Material der Bundestagsfraktion DIE LINKE

Arbeitskreise I und IV (verantwortlich: Gesine Lötzsch und Klaus Ernst)

 

n Die Bundesregierung hat auf ihrer Kabinettsklausur am 6./7. Juni 2010 ein Sparpaket beschlossen, mit dem gegenüber dem Haushalt 2010 in den vier kommenden Jahren rund 80 Mrd. Euro Minderausgaben und Mehreinnahmen bewirkt werden sollen. Auf 2010 entfällt eine Summe von 11,2 Mrd. Euro, in 2012 sollen es 19,1 Mrd. Euro, in 2013 23,7 Mrd. Euro und in 2014 27,6 Mrd. Euro sein. Trotzdem bleibt für 2014 immer noch eine Finanzierungslücke von 5,6 Mrd. Euro.

 

n Das größte Sparpaket in der Geschichte der Bundesrepublik ist tatsächlich nichts anderes, als ein Kürzungspaket. Denn rd. 30 Mrd. Euro der Maßnahmen sollen über Kürzungen im sozialen Bereich eingesammelt werden. Für den Rest soll die Wirtschaft aufkommen, wobei völlig unklar ist, ob die anvisierten Mehreinnahmen jemals zustande kommen. Ziemlich sicher ist, dass die Wirtschaft die Kosten über Preiserhöhungen auf die Bürgerinnen und Bürger abwälzen wird.

 

n Bildung und Forschung sollen vorerst nicht angetastet werden. Am im Koalitionsvertrag aufgestellten Ziel, bis 2013 zusätzlich 12 Mrd. Euro für Bildung, Forschung und Entwicklung bereit zu stellen, will die Bundesregierung fest halten. Dies klingt erst mal gut. Allerdings entfallen von diesen geplanten Mehrausgaben auf Bildung nur 1,5 Mrd. Euro pro Jahr, was den Bedarf bei weitem nicht deckt. Außerdem müssen die Länder, die den Hauptteil der Bildungsausgaben aufbringen, dank verfehlter Steuerpolitik des Bundes und Schuldenbremse eigene Sparpakte auflegen und dabei fast unweigerlich bei der Bildung zulangen, so dass die 1,5 Mrd. Euro schnell zunichte gemacht sein werden.

 

n Das Kürzungspaket der Regierung ist ein unvollständiges Sammelsurium mit heftiger sozialer Unwucht. Bei Hartz IV-Beziehenden, Arbeitslosen und Familien wird rigoros gespart. Die Beteiligung der Wirtschaft am Sparpaket ist dagegen übersichtlich. Die Brennelementsteuer, die am meisten bringen soll, wird von der Bundesregierung an die strikt abzulehnende Laufzeitverlängerung von Atomkraftwerken geknüpft. Sie stellt außerdem keine Belastung der Unternehmen, sondern eine teilweise Abschöpfung von zusätzlichen Gewinnen der Atomwirtschaft, die durch den Emissionshandel und die Laufzeitverlängerung erst ermöglicht werden. Andere Beiträge, die die Wirtschaft angeblich leistet (Luftverkehrsabgabe, Bahndividende), werden im Ergebnis die Verbraucher belasten, weil die Unternehmen die Kosten umlegen werden. Die geplante Bankenabgabe ist kein Beitrag zur Finanzierung der Krisenkosten, sondern soll die Banken bei der nächsten Finanzkrise retten.

 

n Die Bankenabgabe fällt zudem sehr bescheiden aus. Andere Maßnahmen zur angemessenen Haftung der Finanzmarktbranche sollen auf internationaler und europäischer Ebene voran gebracht werden, was angesichts der erwartbaren Widerstände auf dieser Ebene als reines Placebo gelten muss. Von Maßnahmen zur Umverteilung von oben nach unten durch die Anhebung des Spitzensteuersatzes - und einer gerechteren Erbschaftssteuer sowie eine Vermögenssteuer findet sich in dem Paket keine Spur. Diejenigen, die an den Finanzspekulationen besonders gut verdient haben, bleiben also außen vor. Die Einsparungen im sozialen Bereich und im öffentlichen Dienst werden zu mehr Arbeitslosigkeit führen und die Binnennachfrage endgültig abwürgen.

 

Elemente des Sparpakets aus Sicht der LINKEN:

 

Maßnahmen

Inhalt                                      

Bewertung

Ökologische Steuern

(Volumen 9,5 Mrd. Euro bis 2014)

Weniger Ausnahmen bei der Ökosteuer, Abgabe auf Flugtickets

Beides sinnvoll; fordert die LINKE

seit Jahren.

Beteiligung von Unternehmen

(Volumen 19,2 Mrd. Euro)

 

 

 

 

 

 

 

 

·         Brennelementesteuer

·         Bankenabgabe

·         Abschöpfung Bahngewinne

·         Vorrang Staatsforderungen bei

·         Insolvenz

 

 

 

 

l Eine Sondersteuer auf Atomenergie ist zu befürworten, darf aber nicht an Laufzeitverlängerungen geknüpft werden.

l Eine Bankenabgabe sollte nur die Banken betreffen, die von Staatshilfen profitiert haben und übermäßige Risiken eingegangen sind, nicht Sparkassen und Genossenschaftsbanken. Mit zwei Mrd. € ist die Beteiligung der Banken zudem zu niedrig. DIE LINKE will durch eine Finanztransaktionssteuer 8-15 Mrd. €  jährlich einnehmen und Banker-Boni mit einer bis vier Mrd. Euro besteuern.

l Bei der Bahndividende besteht die Gefahr, dass statt einer Aufgabe der Expansionsstrategie eine Einschränkung von notwendigen Investitionen und eine Verteuerung der Preise erfolgen.

l Fiskusprivileg: Positiv: Schwächung der Gläubigerstellung von Banken; kann allerdings problematisch für Überlebenschancen von

Unternehmen werden; notwendig:

Überarbeitung der Insolvenzordnung

 

Sozialausgaben

Erwerbslose

Volumen: 29,5 Mrd. €

Elterngeld und Wohngeld

Volumen: 0,7 Mrd. €

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Erwerbslose:

Umwandlung von Pflicht- in Ermessensleistungen,

Effizienzverbesserungen

Vermittlung SGB II

Abschaffung Zuschlag ALG II nach

Übergang von ALG I

kein Zuschuss mehr für

Rentenversicherung bei ALG II

Elterngeld:

Abschaffung Elterngeld bei ALG II

Senkung Lohnersatzrate von 67 auf

65 Prozent

Wohngeld: Streichung Heizkostenzuschuss

 

Erwerbslose:

l trotz weiterhin hoher tatsächlicher Arbeitslosigkeit wird großer Teil der aktiven Arbeitsmarktpolitik weggekürzt; vom „Fördern“ bleibt

nichts mehr übrig; Ermessensleistungen können Willkür Vorschub leisten.

l Abschaffung befristeter Zuschlag verschärft sozialen Abstieg langjährig Beschäftigter.

l Kürzung bei Renten führt zu mehr Altersarmut und höherer Belastung der Kommunen (Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung).

Elterngeld:

Abschaffung Elterngeld bei ALG II trifft Eltern in Hartz IV materiell sehr hart und nimmt ihnen den letzten Rest der Anerkennung Erziehungsarbeit.

Wohngeld:

Heizkostenzuschuss beim Wohngeld wegen hoher Energiepreise weiterhin notwendig.

Alle Maßnahmen führen zu sinkenden Einkommen und damit sinkender Konsumnachfrage.

 

 

 

 

 

 

 

Bundeswehr

Volumen: 4,0Mrd. €

 

Prüfauftrag für Streitkräftereform

 

 

Pläne noch sehr vage, faktisch Einstieg in Berufsarmee. Kein einziges Rüstungsprojekt wurde gestrichen.

 

 

Verwaltung

Volumen: 13,4 Mrd.€

 

 

 

 

 

 

 

Personal:

Streichung von 10.000 Stellen, Gehaltskürzung

von 2,5 Prozent bei Beamten

Ausgaben:

Kürzung flexibler und disponibler

Ausgaben der Bundesverwaltungen

 

Personal:

Beeinträchtigung der Verwaltung,

höhere Arbeitslosigkeit durch Stellenwegfall, geringere gesamtwirtschaftliche Nachfrage.

Ausgaben:

Kürzungen bei Ausgaben des Bundes können sinnvoll sein (z.B. Rüstungsprojekte, Auslandseinsätze); Sparvolumen bei flexiblen und disponiblen Aufgaben nicht konkretisiert und gesichert („Luftbuchungen“)

 

 

 

Sonstiges

Volumen: 5,4 Mrd. €

 

 

Verschiebung Baubeginn Stadtschloss Berlin

Zinsersparnis

 

l Schloss ist überflüssig,

l Zinseinsparung nur bei Erfolg des Programms; wird Binnennachfrage geschwächt und Konjunktur abgewürgt, umso höhere Ausgaben

 

 

 

Fazit:

n Gespart wird vor allem an Erwerbslosen, Hartz IV-Beziehenden und Familien. Allein in der Arbeitsmarktpolitik sollen durch die Umwandlung von Anspruchs- in Ermessensleistungen bis 2014 16 Mrd. Euro eingespart werden. Was genau gemacht werden soll, ist noch völlig unklar. Stellt man jedoch in Rechnung, dass der Eingliederungstitel im SGB II derzeit 6,6 Mrd. und im SGB III rund 12 Mrd. Euro pro Jahr beträgt (in letzterem auch Maßnahmen wie das Kurzarbeitergeld enthalten), wird deutlich, dass die Arbeitsmarktpolitik ohne Rücksicht auf die Perspektiven der Betroffenen zum Sparschwein der Nation gemacht wird. Vom viel beschworenen Fördern von Erwerbslosen wird dann erst recht nichts mehr übrig bleiben. Dabei ist aktive Arbeitsmarktpolitik angesichts einer tatsächlichen Arbeitslosigkeit von 4,45 Mio. (im Mai 2010) nach wie vor dringend nötig.

 

n Bei Hartz IV soll mit dem Übergangszuschlag das letzte Element, das nach Abschaffung der Arbeitslosenhilfe den sozialen Absturz nach dem Arbeitslosengeld mildert, gestrichen werden. Die bereits auf ein klägliches Maß geschrumpften Rentenbeiträge werden vollends abgeschafft. Eltern in Hartz IV, denen bei der Einführung des Elterngeldes bereits ein Jahr Erziehungsgeld gestrichen wurde, wird nun auch noch das Mindestelterngeld von 300 Euro weggenommen (Ausnahme: Erwerbstätige mit aufstockenden Leistungen nach SGB II). Dabei wird völlig unterschlagen, dass der Zweck des

Elterngelds eine finanzielle Unterstützung bei der Kindererziehung ist, und nicht die Existenzsicherung von Eltern oder Kindern. Eltern in Hartz IV wird diese Honorierung von Erziehungsarbeit genommen. Auch wird selbst im ersten Lebensjahr des Kindes mit Arbeitsanreizen argumentiert, die nicht beeinträchtigt werden sollen. Zwischen Eltern, die Elterngeld als Lohnersatzleistung beziehen, und Eltern in Hartz IV wird damit mit völlig ungleichem Maß gemessen. Es gibt offenbar Kinder, die mehr und welche, die weniger erwünscht sind!

 

n Dieses Sparpaket ist hochgradig unsozial. Es zeigt ganz klar: Schwarz-Gelb schont die Verursacher und Profiteure der Krise und bitte die kleinen Leute und die Familien zur Kasse. Die am wenigsten haben, müssen am meisten bluten. Spekulanten, Hochverdienende, Vermögende und Erben kommen dagegen ungeschoren davon. Das ist nicht nur feige, sondern auch Gift für die wirtschaftliche Erholung.

 

n DIE LINKE fordert dagegen eine grundsätzliche Umkehr in der Steuerpolitik. Mit der Wiedereinführung der Vermögenssteuer als Millionärssteuer, eine höheren -Spitzensteuersatz bei der Einkommenssteuer, eine gerechtere Erbschaftssteuer, eine Reform der Unternehmensbesteuerung, eine Finanztransaktionssteuer, eine Verbesserung des Steuervollzugs sowie eine Steuer auf Banker-Boni können jährlich rund 160 Mrd. Euro eingenommen werden und die Krisenverursacher und -gewinnler gerecht an den Kosten der Krise beteiligt werden. Alle anderen Wege führen in eine Sackgasse der Stagnation und der sozialen Ungerechtigkeit.

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„Vier von drei Deutschen können nicht rechnen.“ Zu den Vorwürfen an DIE LINKE nach der Bundespräsidentenwahl

n An diesen bekannten satirischen Spruch werde ich seit dem 30. Juni immer wieder erinnert. Am Abend dieses 30. Juni 2010 wurde die Entsorgung von Christian Wulff, des letztverbliebenen Konkurrenten von Frau Merkel um Parteivorsitz und Kanzlerschaft, mit dem 3. Wahlgang zum neuen Bundespräsidenten erfolgreich vollzogen. Unmittelbar danach warfen die Spitzen von SPD und Grünen der LINKEN unisono vor, mit ihrer Stimmenthaltung im 3. Wahlgang einen Bundespräsidenten Wulff erst ermöglicht und eine rot-grüne Alternative, womit man wohl Joachim Gauck meinte, verhindert zu haben. Das ist schon rein rechnerisch falsch.

 

n Der bisherige niedersächsische Ministerpräsident Wulff erhielt zwar in den beiden ersten Wahlgängen nicht die erforderliche absolute Mehrheit. Aber im dritten Wahlgang votierten mehr als 50 Prozent der Wahlfrauen und Wahlmänner für ihn, und mehr als 50 Prozent sind eine absolute Mehrheit. Wie die Stimmverweigerung durch ca. 40 Bundesversammlungs-Delegierte der schwarz-gelben Koalition im ersten und zweiten Wahlgang zu werten ist, wird immer etwas Spekulation bleiben. Aber keine Spekulation ist, dass die absolute Mehrheit des 3. Wahlganges auch nicht zu knacken gewesen wäre, hätte DIE LINKE für Gauck gestimmt. Wenn also Gabriel, Nahles, Roth u. a. dennoch ihren Vorwurf an die LINKE gebetsmühlenartig wiederholen, beweist das nur, dass sie zu einfachsten Rechenoperationen nicht in der Lage sind. Oder nicht sein wollen und schlicht mit den „vier von drei Deutschen“ spekulieren.

 

n Aber dieser Vorwurf an DIE LINKE ist auch politisch verlogen. Denn es war DIE LINKE, die der SPD und den Grünen die Aufstellung eines geeigneten gemeinsamen Kandidaten als Alternative zum CDU-Vorschlag angeboten hatte. Und es waren SPD und Grüne, die nicht einmal eine Antwort auf diesen Vorschlag für erforderlich hielten und stattdessen brüsk DIE LINKE aufforderten, den von SPD und Grünen vorgeschlagenen Kandidaten zu wählen. Sowohl lange vor der Bundesversammlung als auch vor dem dritten Wahlgang.

 

n Dass für DIE LINKE Joachim Gauck nicht wählbar war, hatte sie rechtzeitig und immer wieder gesagt. Und das aus drei Gründen:

Zum ersten diente die Nominierung Gaucks lediglich dazu, CDU, CSU und FDP in einen moralischen Zugzwang zu bringen, weil sie sich entgegen ihrem fortlaufenden Bekenntnis zur „friedlichen Revolution in der DDR“ denn doch gegen einen ehemaligen Akteur dieser „friedlichen Revolution“ entscheiden mussten. Dass dieses politisch-taktische Kalkül teilweise aufgegangen ist, rechtfertigt aber nicht, dass die Nominierung für das höchste Staatsamt vorrangig in der Absicht erfolgte, die Regierungskoalition zu ärgern.

 

Zum zweiten vertritt Joachim Gauck offen innen- und außenpolitische Positionen, die im völligen Gegensatz zur von dem Amt erwarteten Überparteilichkeit stehen und auch den Positionen der LINKEN diametral entgegengesetzt sind. Hinzu kommen seine offene Ablehnung der LINKEN und sein Bedauern über deren Existenz und Stärke. 

 

Zum dritten hatte Gauck in seiner Tätigkeit als Leiter der MfS-Unterlagenbehörde Verantwortung dafür, dass diese Behörde weit über die auch von PDS und LINKEN befürwortete Aufklärung und Bestrafung von DDR-Unrecht hinaus zu einer Institution geworden ist, die sich einem differenzierten Umgang mit DDR-Biografien entgegengestellt. Gauck hat wesentlichen Anteil daran, dass quasi eine leere Karteikarte aus dem MfS-Archiv gezielt, undifferenziert und ohne wirklichen Beweis zur öffentlichen Diffamierung der jeweiligen Person bzw. Partei eingesetzt wurde. Sowohl seine einseitige Parteinahme in politischen Fragen als auch die unter seiner Leitung vollzogene Entwicklung seiner Behörde sind keine Qualifikation für ein Amt, das die gesamte Gesellschaft zusammenführen und deren Interessen gegenüber der Politik vertreten soll.           

 

n Dem diametral entgegen steht die bekannte Journalistin Luc Jochimsen, die von der LINKEN als Kandidatin aufgestellt war. Deren journalistisches Markenzeichen bestand gerade in  dem unbedingten Respekt und der Achtung, die sie immer allen Zuschauern entgegengebracht hat, die sich keinem Argument verschloss und immer um umfassende Informationen bemüht war, um dem Publikum eine eigene Meinungsbildung zu ermöglichen. Das wäre eine wirkliche Eignung für die Aufgabe einer Bundespräsidentin gewesen. .      

 

n DIE LINKE – so werden Politiker von SPD und Grünen in einigen Medien zitiert – hätte bereits im ersten Wahlgang Christian Wulff verhindern und Joachim Gauck inthronisieren können, wenn sie nicht eine eigene Kandidatin aufgestellt hätte. Auch das ist eine Milchmädchenrechnung. Denn hätte DIE LINKE von Anfang an Gauck ihre Stimmen geben können, wäre es mit Gewissheit weder zu den Abweichlern in der Regierungsdelegation noch zum zweiten und dritten Wahlgang gekommen.

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Direkte Demokratie weiter ausgebaut

n In zweiter Lesung hat das Berliner Abgeordnetenhaus am 1. Juli 2010 das Gesetz zur Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden novelliert und damit für mehr Rechtssicherheit und Transparenz gesorgt.

a) Mehrere Anträge auf Durchführung eines Volksbegehrens zur Einleitung eines Volksentscheides – z.B. zur Offenlegung der Privatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe und zur Verbesserung der Situation in den Kitas – waren von der Rechtsaufsicht des Senats (Innenverwaltung) für nicht oder nur teilweise zulässig erklärt worden. Anschließend hatte das Landesverfassungsgericht doch die Zulässigkeit festgestellt.

b) Jetzt ist auf Antrag der rot-roten Koalition beschlossen worden, dass die Innenverwaltung, sofern deren Rechtsaufsicht ein beabsichtigtes Plebiszit vollkommen oder teilweise für nicht zulässig hält, das Landesverfassungsgericht anrufen muss.

c) Damit wird auch der Senat aus der unangenehmen Doppelrolle genommen, einerseits Verfahrenspartner (denn in der Regel richten sich Plebiszite gegen die Regierungspolitik) und andererseits Entscheidungsinstanz sein zu müssen. Und die Entscheidung über eine Nichtzulässigkeit bzw. eine Nichtverbindlichkeit verliert den Geruch eines Willkürakts.

 

n Neu geregelt wurde eine Offenlegungspflicht für Geld- und Sachspenden. Sofern diese – als Geld- und Sachleistungen – aus der Hand eines Spenders zusammen 5.000 Euro überschreiten, müssen sie unter Angabe des Spenders öffentlich gemacht werden. Selbstverständlich sind Spenden nicht verboten, außer – wie jetzt auch geregelt wurde – für Fraktionen und Betriebe ab 25 Prozent Landesbeteiligung. Aber sowohl der Volksentscheid zu Tempelhof als auch der zu „Pro Reli“ haben gezeigt, dass finanziell potente Unternehmen, große Medien und auch Organisationen (wie z.B. die beiden christlichen Kirchen) hinter so mancher Initiative stehen und im Grundsatz auch eigene kommerzielle bzw. politische Interessen verfolgen. Das ist nicht verboten, aber die Bevölkerung soll wissen, mit wem sie bei einer positiven Stimmabgabe in einem Boot sitzt.

 

n Bezirkliche Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden in Berlin erst unter Rot-Rot – ab da allerdings zu bundesweit einmaligen Bedingungen (die völlige Gleichsetzung von Vertretungs- und direkter Demokratie, weitreichende Entscheidungskompetenzen der BVV und so der Bürger, niedrige Quoren, bürgernahe Verfahren). Zur ersten Lesung haben SPD und LINKE ebenfalls am 1. Juli 2010 weitere Vereinfachungen ins Parlament eingebracht.

 

n Vor allem sind einige bisher offene Fragen klargestellt und eindeutig geregelt worden.

a) So müssen jetzt alle Einladungen und Beschlüsse der BVV und der öffentlich tagenden Ausschüsse sowie alle Mitteilungen des Bezirksamtes über die Umsetzung von Beschlüssen rechtzeitig und vollständig der Bevölkerung bekanntgegeben werden.

b) Die Bürgerfragestunde ist nunmehr in jeder BVV-Tagung anzubieten. Vor allem CDU-geführte Bezirke hatten diese Regelmäßigkeit zu unterlaufen versucht. 

c) Über einen Einwohnerantrag haben Einwohner die Möglichkeit, die BVV zu zwingen, ein Thema auf die Tagesordnung zu setzen, auch wenn es keine Fraktion will. Es hat aber bisher nur einen einzigen Einwohnerantrag gegeben, weil dieses an ein zu hohes Quorum (1 Prozent der über 16-jährigen) gebunden war. Jetzt reichen 1.000 Unterschriften.

d) Neu ist auch, dass nicht mehr eine Mindestbeteiligung über den Erfolg eines Bürgerentscheids bestimmt, sondern ein Zustimmungsquorum von 10 Prozent.

e) Wenn sowohl eine Trägerinitiative als auch das Bezirksamt jeweils eine eigene Vorlage zur alternativen Abstimmung gestellt und beide das erforderliche Quorum erreicht haben, musste bisher die Bevölkerung gesondert entscheiden, welche der beiden konkurrierenden Vorlagen vorgezogen werden sollte. Dieses komplizierte Verfahren haben wir vereinfacht; jetzt „gewinnt“ die Vorlage, auf die die meisten Ja-Stimmen entfallen.

 

n Wie auf Landesebene, so haben wir deshalb auch auf Bezirksebene eine Veröffentlichungspflicht für Spenden eingeführt, wenn alle Geld- und Sachspenden aus einer Hand zusammen den Gesamtwert von 5.000 Euro überschreiten. Nicht spenden dürfen auch hier Fraktionen sowie Unternehmen ab 25-prozentiger Landesbeteiligung.

 

n In Berlin kann die Bevölkerung in einem Bürgerentscheid über alles entscheiden, worüber auch die BVV entscheidungsberechtigt ist. Diese völlige Gleichsetzung von direkter und Vertretungsdemokratie bedeutet aber auch, dass die Bevölkerung nicht verbindlich entscheiden oder lediglich Empfehlungen abgeben kann, worüber auch die BVV kein verbindliches Entscheidungsrecht bzw. lediglich die Möglichkeit der Empfehlung an das Bezirksamt zusteht.

a) Wenn z.B.. das Land, der Bund oder andere beteiligt sind, kann die BVV nicht über deren Handeln und also auch nicht abschließend in der Sache entscheiden, sondern lediglich eine Empfehlung geben, worum sich das Bezirksamt im Ensemble aller Verantwortlichen bemühen möge.

b) Auch wenn Landes-, Bundes- oder Europarecht etwas verbindlich vorschreiben, kann die BVV dies nicht für einen Bezirk außer Kraft setzen.

In solchen Fällen ist oft die Enttäuschung bei der Bevölkerung groß. Deshalb haben wir jetzt alle Beteiligten verpflichtet, von Anfang an und auf jedem Unterschriftenzettel über den Verbindlichkeitsgrad des Bürgerentscheids zu informieren. So erfolgt die Beteiligung im vollen Wissen um deren Wirkungskraft.

 

n Nicht gefolgt sind wir dem Vorschlag,

a) nur Bürgerentscheide zuzulassen, wenn die BVV auch abschließend entscheiden darf, weil das eine Eingrenzung der direkten Demokratie wäre.

b) Und wir haben auch nicht die Idee aufgegriffen, den BVV per Gesetz eine Allzuständigkeit für alles zu übergeben, was im Bezirk geschieht. Denn das widerspricht den Realitäten in der Einheitsgemeinde Berlin, wo nicht weniges im Bezirk – siehe oben – eine gesamtstädtische Dimension besitzt, und in gesamtstädtischen Angelegenheiten hat eben eine BVV nicht zu entscheiden.

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Gesundheitskampagne: Das Solidarsystem verteidigen und ausbauen

 

n Die schwarz-gelbe Koalition im Bundestag sowie die Bundesregierung tun zurzeit alles, um die sozialen Ungerechtigkeiten, die unter Rot-Grün eingeleitet worden sind, zu toppen. Mit dem Sparpaket wird bei den Schwächsten kräftig zugelangt, während die Beiträge, die den Unternehmen, den Banken und den Hochverdienenden abgefordert fordern, bei genauer Betrachtung – wie der Vorsitzende der Linkspartei, Klaus Ernst, sagte – zu einem großen Teil „reine Placebo-Politik“ sind.

 

n In dieses Konzept gehört der massive Angriff, der – vor allem initiiert von den Neoliberalen – auf das Gesundheitssystem geführt wird und der zur Beseitigung der solidarischen Krankenversicherung und zur Installierung einer einkommensunabhängigen Kopfpauschale führen soll. In Untermauerung der politisch gewollten sozialen Schieflage sollen von den in den gesetzlichen Krankenkassen Versicherten zusätzliche Beitrage abkassiert und die Unternehmen und Besserverdienenden geschont und entlastet werden. Zu Recht hat Dr. Martina Bunge, gesundheitspolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag, dies – nach der Einführung von Hartz IV und der Erhöhung des Renteneinstiegsalters – als „den dritten großen Angriff auf den Sozialstaat“ charakterisiert.

 

n Bei der Kopfpauschale soll jede bzw. jeder gesetzlich Versicherte eine monatliche Kostenabgabe in gleicher Höhe – unabhängig vom Einkommen – an die Kassen zahlen. Das würde – je nach jetziger Beitragshöhe – zu Absenkungen oder Anhebungen des monatlichen Beitrags führen. Nur: Wer mehr verdient und bisher auch mehr bezahlt, hätte dann einen geringeren Beitrag zu entrichten und so einen Vorteil. Hingegen hätte, wer wenig verdient und jetzt wenig zahlt, einen unter Umständen deutlich höheren Beitrag zu leisten.

 

n Um ihre Defizite – die sich vor allem aus der Vielzahl an Kassen, aus deren überbordenden internen Kosten, aus einem wegen der Konkurrenz zum Teil sachfremden Leistungsangebot und der entfesselten Preisbildungsfreiheit der Pharmaindustrie ergeben – auszugleichen, können die Kassen Zusatzbeiträge erheben. Diese sollen aber nicht 2 Prozent des Einkommens überschreiten, wurde heute beschlossen. Ist nicht wenigstens das angesichts der Einkommensspanne sozial gerecht? Doch alle, die rechnen können, wissen, dass zwei Prozent bei niedrigen Einkommen eine weitaus höhere Realbelastung darstellen als zwei Prozent bei höheren und hohen Einkommen. Und ganz nebenbei ist zu fragen, wozu wir eigentlich diese Fülle an Kassen mit ihren explodierenden internen Kosten brauchen, wozu es das System der Privatversicherung gibt und warum keine Preisbindung für die Pharmaindustrie existiert…    

 

n Unter dem Strich bleibt zu konstatieren: Das bisherige solidarische System – dass die stärkeren Schultern zugunsten der Schwächeren auch stärker belastet werden – wäre damit völlig beseitigt. Die Starken würden nämlich ent-, und die Schwächeren würden belastet. Und die Stärksten würden wieder nicht herangezogen, weil sie nämlich in der Regel gar nicht gesetzlich versichert sind. Sozial ausgewogen und solidarisch gerecht sind anders…    

 

n Das kann und das darf nicht ohne entschiedenen Widerstand hingenommen werden, und dieser hat sich bereits zu formieren begonnen, denn diese verhängnisvollen Umbrüche im Gesundheitssystem haben nachhaltige fatale Auswirkungen auf das alltägliche Leben nahezu der gesamten Gesellschaft. Gewerkschaften, Sozialverbände und andere Initiativen machen bereits mobil. Unter dem Motto. „Köpfe gegen die Kopfpauschale“ hat sich am  27. April unter der Dach des DGB ein Aktionsbündnis  von 18 Verbänden und Organisationen zusammen gefunden, dem mehr als 25 Millionen Mitglieder angehören. Auch hervorragende Persönlichkeiten wie z.B. Lea Rosch, Dieter Hildebrandt oder Friedrich Schorlemmer wirken im Aktionsbündnis mit. Wie Annelie Buntenbach, Bundessekretärin des DGB, bei der Konstituierung des Aktionsbündnisses unterstrich, will das Bündnis die kommenden Monate nutzen, um die breite gesellschaftliche Ablehnung der Kopfpauschale in eine aktive Bürgerbewegung zu verwandeln. „Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger ein,“ – so Annelie Buntenbach – „sich im Rahmen des Bündnisses in den Ländern, Städten und Gemeinden gemeinsam für eine solidarische Krankenversicherung der Zukunft gegen die Kopfpauschale zu organisieren.“ Auch die Volkssolidarität hat bereits viele Unterschriften gegen die Kopfpauschale gesammelt.

 

n Auch der Bundesvorstand der Partei DIE LINKE hat im Frühjahr 2010 beschlossen, sich mit einer eigenständigen Kampagne in diesen Widerstand einzureihen. Ausdrücklich hat der Rostocker Parteitag der LINKEN den neu gewählten Parteivorstand beauftragt, „die begonnene Gesundheitskampagne zum Erfolg zu führen“. Im Kern geht es bei der Gesundheitskampagne der LINKEN – wie es im Parteivorstandsbeschluss heißt – um drei Schwerpunkte:                          

l  „Die Einführung einer Kopfpauschale als Grundprinzip zur Finanzierung des Gesundheitssystems zusammen mit einem breiten Bündnis verhindern;

l ein breites gesellschaftliches Bündnis zur Einführung einer Bürgerversicherung herstellen und dies als Alternative zur Kopfpauschale auf die politische Agenda setzen;

l in regionalen und lokalen Bündnissen zur Verbesserung der gesundheitlichen Vorsorge und  Versorgung als öffentliches Gut beitragen.“

 

n Offensichtlich wegen des sich sofort formierenden breiten Widerstands in der Gesellschaft fühlte sich die schwarz-gelbe Bundesregierung veranlasst, die Pläne des FDP-Gesundheitsministers zur Einführung einer sog. Kleinen Kopfpauschale vorerst auf Eis zu legen. Das ist ein erster Erfolg, der aber nicht zum Erlahmen des Widerstands, sondern zu seiner Stärkung führen sollte. Denn die neoliberalen Pläne sind – wie z.B. die schwarz-gelben Aktivitäten in diesen Tage zeigen – überhaupt nicht aufgegeben. Insofern stehen wir also mit der Gesundheitskampagne erst am Beginn des Kampfes für eine solidarische Bürgerversicherung. Dafür sollten sich alle rüsten, und dafür müssen noch viel mehr gewonnen werden. Es geht hier ja um die ureigenste Sache einer und eines jeden sowie der Familien.

 

n Neben der Verhinderung der unsozialen Kopfpauschale und der Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung, an der alle (also auch diejenigen, denen bislang die Privilegien einer privaten Versicherung zugute kommen) beteiligt sind, schält sich die ärztliche Versorgungssituation als Schwerpunkt heraus, der im Rahmen des 3. Punktes unseres Bundesvorstandesbeschlusses gerade in unserem Territorium an Relevanz gewinnt. Bis vor einigen Jahren war Berlin – adäquat zu den Bezirksstrukturen – in zwölf Versorgungsgebiete aufgeteilt. In jedem dieser Gebiete galten bestimmte Mindeststandards hinsichtlich der Anzahl von Haus- und niedergelassenen Fachärzten. Waren diese Mindeststandards in einigen Bezirken nicht erfüllt, konnten sich die entsprechenden Fachärzte nicht in Gebieten niederlassen, in denen eine ausreichende Versorgung ohnehin gegeben war.

 

n Auf Drängen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) wurden vor einigen Jahren die Bezirksstrukturen als ärztliche Versorgungsgebiete abgelöst und die Stadt Berlin zu einem einzigen Versorgungsgebiet erklärt. Daraus entwickelten sich starke Disproportionen zugunsten der Gegenden mit viel Privatpatienten und zuungunsten der Regionen mit vielen Kassen- und sozial schwachen Patienten. Nun hat die KV selbst den Gedanken geäußert, wieder die zwölf Versorgungsgebiete einzuführen, und das sollten wir im Rahmen der Gesundheitskampagne unterstützen.  

 

n Zunächst wäre es in den nächsten Wochen wichtig, möglichst viele – über Gespräche im Familien- und Freundeskreis, in politischen Organisationen, mit Ärzten und Zahnärzten – zum Engagement gegen die Kopfpauschale sowie für die Beibehaltung und den Ausbau des Solidarprinzips in Gestalt der solidarischen Bürgerversicherung zu gewinnen. 

 

n Darüber hinaus wird DIE LINKE im zweiten Halbjahr bundesweit 

l an mehreren Ständen mit den Bürgerinnen und Bürgern ins Gespräch kommen;

l Informations- und Argumentationsmaterialien in die Briefkästen stecken;.

l auf Veranstaltungen mit Fachleuten Fragen des Gesundheitssystems sowie der medizinischen Versorgung vor Ort erörtern.

Auch hier gilt: Das klappt nur, wenn sich möglichst viele Betroffene zusammenfinden, an diesen und anderen Aktionen beteiligen, weitere Betroffene aufrütteln und das Solidarsystem verteidigen bzw. auf seinen Ausbau drängen.

(Unter Verwendung eines Materials von Inge Junginger und Rolf Lämmel.)

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Wechselstimmung

 

n Die letzten Umfrageergebnisse für Berlin zeigen, dass sich die Grünen der 30-Prozent-Marke nähern, dass Renate Künast vor Amtsinhaber Klaus Wowereit liegt, wenn es darum geht, wer nach den nächsten Wahlen den Chefsessel im Roten Rathaus einnehmen sollte. Ansonsten haben sich die SPD um 25 Prozent, die CDU bei 20 und DIE LINKE um 15 Prozent eingepegelt. Die FDP würde an der 5-Prozent-Hürde scheitern und nicht mehr im Abgeordnetenhaus vertreten sein.

 

n Diese Ergebnisse deuten sich in der Tendenz seit einiger Zeit an. Insofern kann man diesen Resultaten eine gewisse Stabilität unterstellen, egal, ob es beim nächsten Mal nach oben oder unten noch zu Abweichungen kommen wird. Ob es uns gefällt oder nicht, ist zu bilanzieren: Die sich seit längerer Zeit abzeichnenden sehr guten Ergebnisse für die Grünen weisen mit Gewissheit auf eine zunehmende Unzufriedenheit und möglicherweise auch auf eine Wechselstimmung in der Wahlbevölkerung hin.

 

n Die allgemeine Politikverdrossenheit nimmt weiter zu und richtet sich – das liegt auch irgendwie in der Natur der Sache – vorwiegend gegen Regierungspolitik. Dabei werden stimmungs- und gefühlsmäßig immer mehr die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten (Europa, Bund, Land, Kommune) miteinander in einen Topf geworfen. Selbstverständlich zeigen viele Analysen, dass der Großteil der Bevölkerung intellektuell diese Ebenen sehr wohl zu trennen vermag, aber es scheint so, dass die zunehmende Politikverdrossenheit gleichermaßen – und über die aktuellen Rollen im Herrschaftsgefüge hinaus – sowohl der offenen und immer hemmungsloseren konservativen Lobbypolitik gilt als auch der Tatsache entspringt, dass rot-rote Regierungspolitik in Berlin nur ungenügend als Alternative wahrnehmbar wird bzw. wirkt.

 

n Es ist also durchaus in Rechnung zu stellen, dass das Umfrageverhalten möglicherweise stärker vom Gefühl gesteuert sein könnte, während das Wahlverhalten dann dennoch eher mehrheitlich einer rationalen Steuerung unterliegt. Insofern – aber das soll kein „Trostpflaster“ für die Regierung sein – ist es schon denkbar, dass es auch 2011 zu einer deutlichen Diskrepanz zwischen den Umfragewerten und den Wahlergebnissen kommen könnte, was aber weder an „manipulierten Umfragen“ noch an unzuverlässigen Methoden, sondern einzig in den unterschiedlichen Motiven begründet liegt, die ein Umfrage- und ein Wahlergebnis bestimmen.  

 

n Rot-Rot bietet gestaltungspolitisch momentan kein starkes Bild. Die Koalition ist stark mit der Abwehr von ungerechtfertigten Vorwürfen durch die Opposition, die Medien und die Öffentlichkeit befasst. Das aber geriert häufig zur Rundum-Abwehr aller kritischen Positionen sowie zur undifferenzierten Rechtfertigungsapologetik. So erweckt Rot-Rot zuweilen – auch über das Verhalten einzelner Exponenten hinaus – letztendlich den Eindruck von Arroganz, Problemignoranz und Lösungsunwilligkeit und begründet zusätzlich die sinkende Bereitschaft in der Bevölkerung, noch einmal Rot-Rot wählen zu wollen.