
Aktuelle Politik
Diese Seite mit Informationen zu
aktuellen Fragen der rot-roten Landespolitik wird ständig aktualisiert und auch
durch Ihre Zuschriften gestaltet.
Die Einsicht in das Mögliche und Unmögliche ist es,
die den Helden vom Abenteurer scheidet.
Theodor Mommsen
Inhalt:
n
n
Neue Schulstruktur
für Berlin
n
Die Grünen heute: „Sie haben keine
klare Option mehr“
n
Neues aus der
Bürgerkommune Lichtenberg
n
Berliner Vergabegesetz
n
Bevorzugungen garantieren oder Benachteiligungen
eingrenzen?
n
Neues
Bürgerbegehren gegen Mietpreistreiber
in Lichtenberg
n
Das Phänomen Linkspartei
n
Reiche
und Profiteure der
Krise werden geschont, Erwerbslose und Familien müssen bluten. Zum Sparpaket
der Bundesregierung
n
„Vier von drei Deutschen können nicht
rechnen.“ Zu den Vorwürfen an DIE LINKE nach der Bundespräsidentenwahl
n
Direkte
Demokratie weiter ausgebaut
n
Gesundheitskampagne:
Solidarsystem verteidigen und ausbauen
n
n
Das Berliner Partizipations- und Integrationsgesetz
n
War der
Weg zur deutsch-deutschen Vereinigung alternativlos?
n
Stagnation bei Rot-Rot
n
Mit 16
Jahren schon das
Abgeordnetenhaus wählen?
n
Wie
weiter mit dem Berliner Wasser?
Und zum Volksentscheid am 13. Februar 2011
n
Alles
Müll? Zur Schließung der Müllschluckeranlagen
n
Ergebnis des Volksentscheids ernst nehmen
n
Honorig sieht anders aus. Zum
Guttenberg-Rücktritt
n
Gleicher Lohn für Zeitarbeit
n
Versprochen und nicht gebrochen
n
Die wichtigsten Ergebnisse der Klausur
n
Bezahlbare Wohnungen in Berlin und warum kleine
Schritte allemal besser als keine Schritte sind
n
Was wäre, wenn …
n
Die SPD und das Image von Lichtenberg
n
Trägt Rot-Rot die Schuld an den Schulden?
n
Macht linke Sozialpolitik unsere Stadt
zur Armutsmetropole?
n
Warum legt DIE LINKE so viel Wert auf
den Öffentlich geförderten Beschäftigungssektor (ÖBS)?
n
Erste Gedanken nach dem Wahlkampf
(Nachfragen, Kritiken, Vorschläge)
Koalitionsvereinbarung zwischen SPD und Linkspartei.PDS für die
Legislaturperiode 2006 – 2011 in Berlin
www.pds-berlin.de/politik/positionen/politik_fuer_berlin/rot_rotes_regieren/koalitionsvereinbarung/
Richtlinien der Regierungspolitik 2006 – 2011
n Am 25. Juni hat das
Abgeordnetenhaus die neue Berliner Schulstruktur mit den Stimmen der Koalition
von SPD und LINKEN beschlossen. Alle Oppositionsparteien haben dagegen
gestimmt. Mit unterschiedlichen Begründungen: CDU und FDP waren ganz klar
dagegen, weil sie die Abschaffung der jetzigen, streng gegliederten und
frühzeitig auslesenden Schulstruktur nicht mittragen. Die Grünen verweigerten ihre Zustimmung, weil
sie „trotz Sympathien“ mit dem Probejahr und dem Losverfahren nicht
einverstanden sind, was – streng genommen – mit der Struktur nichts zu tun hat.
n Wie lautet der
Beschluss des Abgeordnetenhauses?
1. Die Berliner
Schulstruktur wird mit folgenden Zielen weiterentwickelt:
a) alle Kinder und Jugendlichen zu höchstmöglichen
schulischen Erfolgen und die übergroße Mehrheit zum mittleren Schulabschluss am
Ende der 10. Jahrgangsstufe zu führen sowie den Anteil derjenigen, die die Schule ohne Abschluss verlassen, deutlich zu
verringern;
b) die Abhängigkeit des Bildungserfolgs von der sozialen
Herkunft deutlich zu verringern;
c) die Abiturientenquote innerhalb der nächsten zehn Jahre
deutlich zu erhöhen.
Um diese Ziele zu
erreichen, bedarf es einer Schule, die alle Kinder und Jugendlichen mit ihren
jeweiligen Ausgangslagen annimmt und individuell fördert, die nicht nach
vermeintlicher Leistungsfähigkeit sortiert, sondern individuelles und längeres
gemeinsames Lernen in heterogenen Lerngruppen in den Mittelpunkt stellt. Es
bedarf eines nicht auslesenden Schulsystems und einer neuen Lern- und
Lehrkultur, so wie es dem Selbstverständnis der Gemeinschaftsschule entspricht.
Die bevorstehende
Weiterentwicklung der Schulstruktur durch die Errichtung einer integrativen
Schulform in der Sekundarstufe, die alle bisherigen Bildungsgänge einschließt
und zu allen Abschlüssen, einschließlich Abitur, führt, ist ein wichtiger
Zwischenschritt in Richtung eines ungegliederten, nicht auslesenden
Schulsystems.
…
1.1. Gleichwertigkeit
von integrierter Sekundarschule und Gymnasium
Ein zweigliedriges
Schulsystem in der Sekundarstufe I ist nur dann erfolgreich, wenn beide
Schularten gleichwertig sind. Das bedeutet im Einzelnen:
a) An beiden Schularten gelten die gleichen Bildungsstandards
und entsprechend gleiche Lernvolumina.
b) Beide Schularten vergeben alle Schulabschlüsse
einschließlich des Abiturs nach gleichen Kriterien.
c) Für aufgenommene Schülerinnen und Schüler ist ein Wechsel
der Schulart durch Entscheidung der Schule nicht mehr zulässig. Ein Verlassen
der Schule auf eigenen bzw. Wunsch der Eltern bleibt selbstverständlich
möglich.
d) Für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe gelten
gleiche Anforderungen und Regelungen.
e) Gemeinsamer Unterricht von Schülerinnen und Schülern mit
und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf findet an beiden Schularten statt.
f) Beide Schularten sind gleichwertig im Hinblick auf den Anspruch,
jeden Schüler und jede Schülerin in einer heterogenen Lerngruppe zum
bestmöglichen Abschluss zu führen.
1.2. Die integrierte
Sekundarschule
In der integrierten
Sekundarschule lernen Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen
Lernvoraussetzungen und mit allen Lernausgangslagen. Die integrierte
Sekundarschule hat das Ziel, all diese Schülerinnen und Schüler zu dem
größtmöglichen Lernfortschritt zu führen, d.h. auch Spitzenleistungen zu
fördern. Daher braucht die integrierte Sekundarschule eine ihren Aufgaben
entsprechende Ausstattung, um ihre Schülerinnen und Schüler individuell fördern
zu können. Für die integrierte Sekundarschule bedeutet dies im Einzelnen:
a) Die Sekundarschule arbeitet als Ganztagsschule integrativ.
Eine Aufteilung in unterschiedliche Bildungsgänge findet nicht statt. Durch
eine ganztägige Bildung und Erziehung sowie die Einbeziehung formeller und
informeller Bildungsangebote wird die individuelle Förderung der Schülerinnen
und Schüler unterstützt.
b) Die integrierte Sekundarschule führt zu allen
Schulabschlüssen. Dabei soll das Abitur nach 13 oder 12 Jahren erreicht werden
können.
c) Im Unterricht lernen die Schüler/innen differenziert
entsprechend ihrer Lernvoraussetzungen. Über die Form der Differenzierung
entscheidet die Schule auf Grund ihres schuleigenen pädagogischen Konzepts.
Dieses Konzept soll darauf gerichtet sein, die äußere
Fachleistungsdifferenzierung als Organisationsform zugunsten der
Binnendifferenzierung und des individuellen Lernens soweit wie möglich zu
überwinden.
d) Klassenwiederholungen entfallen bzw. finden nur in
Ausnahmen – wie in der Gemeinschaftsschule – im Rahmen von Bildungs- und
Erziehungsvereinbarungen mit den Eltern statt.
e) Das Duale Lernen wird verbindlich an allen integrierten
Sekundarschulen angeboten, steht allen Schülerinnen und Schülern offen und
führt zu allen Abschlüssen.
f) Alle integrierten Sekundarschulen haben eine gymnasiale
Oberstufe: Entweder als Teil der Schulen oder in Form verbindlicher
Kooperationen mit beruflichen Gymnasien oder mit Oberstufen anderer Sekundarschulen.
g) Es sind die dienst- und laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen, damit Lehrkräfte unterschiedlicher Laufbahnen
Funktionsstellen an den integrierten Sekundarschulen besetzen können.
h) Als Berechnungsgrundlage für die Ausstattung der Schulen
gilt eine Frequenz von 25 Schüler/innen je Lerngruppe.
i) Darüber hinaus erhalten die Schulen Ressourcen für
Teilungsstunden und individuelle Förderung.
j) Die Personal- und Sachmittelausstattung von Schulen mit
einem hohen Anteil an Schülerinnen und Schülern aus armen Familien oder mit
einem Migrationshintergrund wird zusätzlich deutlich verbessert.
k) Für den Ganztagsbetrieb erhalten die Schulen zusätzliche
Lehrer/innen, Sozialarbeiter/innen und Erzieher/innen.
l) Für das Duale Lernen gibt es zusätzliche Ressourcen.
m) Für die Integration von Schülerinnen und Schülern mit
sonderpädagogischem Förderbedarf erhalten die Schulen zusätzliche Ressourcen.
n) Die wöchentliche Pflichtstundenzahl wird für alle
Lehrerinnen und Lehrer an der integrierten Sekundarschule und am Gymnasium auf
26 Unterrichtsstunden festgelegt.
1.3. Das Gymnasium
Das Gymnasium wird wie
die integrierte Sekundarschule veränderte Lernformen und Möglichkeiten zur
stärkeren individuellen Förderung entwickeln.
a) Es führt nach 12 Jahren zum Abitur. Durch Überspringen
einer Jahrgangsstufe kann es auch in kürzerer Zeit zum Abitur führen.
b) Eine quantitative Ausweitung der bisherigen Angebote im
Gymnasium ab Jahrgangsstufe 5 gibt es nicht.
c) Ein Gymnasium soll möglichst – wie es für die integrierte
Sekundarschule geregelt sein wird – auf eine durch die Schule angeordnete
Wiederholung einer Jahrgangsstufe verzichten.
d) Berufsorientierung und Berufsvorbereitung sind auch
Auftrag des Gymnasiums. Das Duale Lernen kann im Rahmen des Schulprogramms
angeboten werden.
1.4. Die
Gemeinschaftsschule
Die Pilotphase
Gemeinschaftsschule wird fortgesetzt und wissenschaftlich begleitet. Weitere
Schulen können sich bewerben. Im Einzelnen:
a) Die Gemeinschaftsschule führt von der Schulanfangsphase zu
allen Schulabschlüssen, insbesondere dem mittleren Schulabschluss in Klasse 10
und dem Abitur in Klasse 12 oder 13.
b) Die Grundstufe ist in der Regel Teil einer
Gemeinschaftsschule; Ausnahmen sind verbindliche Kooperationen mit einer oder
mehreren Grundschulen.
c) Gemeinschaftsschulen haben eine gymnasiale Oberstufe:
Entweder als Teil der Schulen oder in Form verbindlicher Kooperationen mit
beruflichen Gymnasien oder mit Oberstufen anderer Sekundarschulen.
d) Die Aufnahme weiterer Schulen in die Pilotphase der
Gemeinschaftsschule ist in jedem Schuljahr möglich.
e) Die Deckung des Bedarfs an Gemeinschaftsschulplätzen soll
in der bezirklichen Schulentwicklungsplanung berücksichtigt werden, sofern
erforderlich auch durch die Neugründung von Gemeinschaftsschulen.
f) Es sind die dienst- und laufbahnrechtlichen
Voraussetzungen zu schaffen, damit Lehrkräfte unterschiedlicher Laufbahnen Funktionsstellen
an den Gemeinschaftsschulen besetzen können.
g) Die Gemeinschaftsschule wird als schulstufenübergreifende
Schulform rechtlich abgesichert.
1.5. Oberstufenzentren
Im Rahmen der
Schulstrukturreform sind die vielfältigen Erfahrungen und Kompetenzen der OSZ
für verbindliche Kooperationen mit integrierten Sekundarschulen einzubeziehen.
Dabei geht es insbesondere um Angebote
a) in der gymnasialen Oberstufe
b) im Bereich des dualen Lernens
c) für die beruflichen Orientierung.
1.6. Übergang
Grundschule – integrierte Sekundarschule/Gymnasium
Dem Übergang von der
Grundschule in die weiterführenden Schularten kommt im weiteren Bildungsweg der
Schülerinnen und Schüler eine besondere Bedeutung zu. Mit den beiden
gleichwertigen Schularten der integrierten Sekundarschule und dem Gymnasium,
die beide zu allen Schulabschlüssen einschließlich des Abiturs führen, werden
gute Voraussetzungen geschaffen, um alle Schüler/innen mit unterschiedlichen
Lernvoraussetzungen und Lerngeschwindigkeiten bestmöglich zu fördern.
Für den Übergang von
der Grundschule in die integrierte Sekundarschule und das Gymnasium bedeutet
dies Folgendes:
a) Die Bildungsgangempfehlung entfällt.
b) Die Eltern sowie die Schüler/innen haben Anspruch auf eine
frühzeitige und individuelle Beratung durch die Grundschule, die schriftlich zu
dokumentieren ist, in welcher weiterführenden Schule / Schulart die Schülerin
oder der Schüler voraussichtlich die optimale Förderung entsprechend
ihrer/seiner Lernentwicklung, Kompetenzen, Leistungen, Begabungen und Neigungen
erhalten wird.
c) Die Eltern entscheiden nach einem verbindlichen
Beratungsgespräch mit der Grundschule, ob ihr Kind an einer integrierten
Sekundarschule oder einem Gymnasium angemeldet werden soll. Sie haben Anspruch
auf ein Beratungsgespräch an der Schule, an der sie ihr Kind anmelden wollen.
d) Die integrierten Sekundarschulen und die Gymnasien nehmen
im Rahmen freier Plätze alle angemeldeten Schüler/innen auf.
e) Gibt es an einer integrierten Sekundarschule oder an einem
Gymnasium mehr Anmeldungen als verfügbare Plätze, so ist ein Aufnahmeverfahren
durchzuführen, das für beide Schularten gleich zu gestalten ist, nach folgenden
Kriterien:
- Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann im Rahmen eines
Auswahlverfahrens bzw. Auswahlgespräches mit den Eltern und der Schülerin oder
dem Schüler nach transparenten und gerichtsfesten Kriterien mindestens 60 Prozent der Plätze vergeben.
- Mindestens 30 Prozent der Plätze werden durch Los vergeben.
- Bis zu zehn Prozent der Plätze werden weiterhin im Rahmen einer
Härtefallregelung im Einvernehmen zwischen Schule und Bezirk vergeben.
- Die Entfernung des Wohnorts zur Schule ist kein
Auswahlkriterium.
f) Für Schülerinnen und Schüler, bei denen sich zum Halbjahr
der Klasse 7 abzeichnet, dass sie die Ziele der Jahrgangsstufe voraussichtlich
nicht erreichen werden, ist eine Bildungs- und Erziehungsvereinbarung zwischen
Schule, Eltern und Schülerin oder Schüler zu schließen.
g) Führt die Bildungs- und Erziehungsvereinbarung nicht dazu,
dass am Ende der Klasse 7 die Ziele erreicht werden, so wechselt eine Schülerin
oder ein Schüler des Gymnasiums in die Klasse 8 der integrierten Sekundarschule
und setzt dort den Bildungsweg fort.
h) Das neue Übergangsverfahren wird unter Berücksichtigung
der in Punkt 1. genannten Ziele wissenschaftlich begleitet und evaluiert. Über
die Ergebnisse der Evaluation ist nach vier Jahren zu berichten.
1.7. Sonderpädagogische
Förderung
Der Grundsatz „Integration
hat Vorrang“ – entsprechend dem gültigem Schulgesetz – gilt und wird weiter
ausgebaut im Rahmen der Entwicklung eines Gesamtkonzepts der „Inklusiven
Schule“ entsprechend der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit
Behinderung.
Der Senat wird
aufgefordert darzustellen, wie das Wahlrecht der Eltern gewährleistet und der
Ausbau der gemeinsamen Erziehung umgesetzt werden kann. In diesem Zusammenhang
ist darzustellen, inwieweit es mit Blick auf die optimale Förderung jedes
Kindes möglich und sinnvoll ist, derzeit vorgehaltene Doppelstrukturen,
insbesondere für die Kinder mit dem sonderpädagogischen Schwerpunkt ‚Lernen’, zugunsten
des gemeinsamen Unterrichts schrittweise mit dem Ziel der verstärkten Integration
in die Regelschule abzubauen und die sonder-pädagogischen Förderzentren zu
Beratungs- und Kompetenzzentren mit Netzwerkfunktion umzubauen.
1.8. Mehr
Ganztagsschulen
Ganztagsschulen
begünstigen eine Lehr- und Lernkultur, die auf die Interessen und
Voraussetzungen des einzelnen Kindes eingeht, die Schülerinnen und Schüler zur
Selbstständigkeit erzieht und Freude am Lernen und an Leistung vermittelt. Denn
an Ganztagsschulen gibt es mehr Zeit. Mehr Lehr- und Lernzeit, um die
Schülerinnen und Schüler optimal individuell zu fördern. Ganztagsschulen sind
in diesem Zusammenhang auch eine wichtige Voraussetzung, um insbesondere für
bildungsbenachteiligte Kinder mehr Chancengleichheit zu schaffen.
Ein umfangreiches
Angebot an zusätzlichen Aktivitäten gibt jeder Schülerin und jedem Schüler die
Möglichkeit, seine besonderen Fähigkeiten zu entdecken und zu entfalten.
Aus diesen Gründen ist
es erforderlich, dass alle integrierten Sekundarschulen von Anfang an zu
Ganztagsschulen ausgebaut werden und auch bei den Gymnasien der Einstieg in den
Ganztagsschulbetrieb gemacht wird.
Im Bereich der
Grundschule wird angestrebt, allen Schülerinnen und Schülern den Zugang zu
Ganztagsschulen zu ermöglichen.
2. Verfahren der
Umsetzung
Der Senat wird
beauftragt, auf dieser Grundlage die erforderlichen Schritte zur Umsetzung
einzuleiten und insbesondere die rechtlichen Rahmenbedingungen (z.B.
Schulgesetz) zügig zu erarbeiten, über die Arbeiten regelmäßig zu berichten und
dem Abgeordnetenhaus eine entsprechende Senatsvorlage zur weiteren Beratung
vorzulegen.
Zu der Umsetzung
gehören:
a) die Entwicklung eines Leitbildes für die neue integrierte
Sekundarschule. Das Leitbild soll insbesondere darstellen und Anregungen geben,
wie an der integrierten Sekundarschule eine neue Kultur des individuellen
Lernens und individuellen Förderns entsteht, wie durch Binnendifferenzierung
alle Schülerinnen und Schüler zu höchstmöglichen Lernergebnissen geführt werden
können, wie der Schulalltag an einer ganztägigen integrierten Sekundarschule funktionieren
kann und welche personellen, räumlichen und sachlichen Ressourcen für die
integrierten Sekundarschulen zu Verfügung stehen.
b) Einführung der neuen integrierten Sekundarschule beginnend
zum Schuljahr 2010/11. Der Prozess der Umwandlung sollte zum Schuljahr 2011/12
abgeschlossen sein.
c) begleitende schulbezogene Fort- und Weiterbildung zur
Qualifizierung des pädagogischen Personals, insbesondere mit dem Schwerpunkt
„Lehren und Lernen in heterogenen Lerngruppen“. Hierbei soll auf die Erfahrungen
aus der Pilotphase Gemeinschaftsschule zurückgegriffen werden.
d) Ein Verfahren, das es den Bezirken ermöglicht, für einen
Übergangszeitraum im Zusammenhang mit der Schulstrukturreform benötigte Schulgebäude
über den gemessen an der Zahl der Schülerinnen und Schüler bestehenden Bedarf
hinaus vorzuhalten, ohne dadurch Nachteile bei den Bezirkszuweisungen zu
erleiden.
n Dabei zeichnet sich bereits jetzt ab, welche Konflikte in
der nächsten Zeit hauptsächlich die öffentliche Kommunikation dominieren
werden.
Deshalb
einige Argumente:
1. Gleichwertigkeit von
Sekundarschule (Gemeinschaftsschule) und Gymnasien hinsichtlich der
Lernvolumina
a) Es ist vorgesehen,
dass die Zahl der wöchentlichen Unterrichtsstunden an den Sekundarschulen in
den Schuljahrsstufen 7 bis 10 um etwa zehn Prozent geringer sein soll als an
den Gymnasien. Es gibt durchaus sachliche Gründe, die für eine Verringerung der
Wochenstundenzahl in den Sekundarschulen sprechen. So sollen die Klassenstärken
geringer sein, die Sekundarschulen werden durchgängig Ganztagsschulen mit einer
viel intensiveren pädagogischen Betreuung sein, den Schülerinnen und Schülern
stehen neben den Lehrkräften Pädagogen für den Ganztagsbetrieb sowie Psychologen
und Sozialarbeiter zur Verfügung, die eine intensive individuelle Förderung
ermöglichen.
b) Aber mit der
geringeren Wochenstundenzahl wird die Gefahr verbunden, dass die Lerninhalte
(Lernvolumina) doch nicht gleichwertig vermittelt werden, dass Schülerinnen und
Schüler der Sekundarschule bei den zentralen Prüfungen dadurch benachteiligt
sein können und dass Gymnasialabschlüsse am Ende „hochwertiger“ als
Sekundarschulabschlüsse sind. In welchen Fächern die Stundenzahl reduziert wird
(nicht wegfällt!), soll konkret vor Ort – also an den Schulen – entschieden
werden. Daraus erwächst eine weitere Befürchtung, nämlich dass die Kürzungen
nicht nach pädagogischen Gründen, sondern nach Personallage (z.B. danach, in
welchen Fächern an der konkreten Schule nicht genug Fachlehrkräfte zur
Verfügung stehen) erfolgen.
c) Grundsätzlich muss
eine geringere Wochenstundenzahl nicht automatisch zu Einschränkungen in den
Lernvolumina führen. Dennoch darf ein möglicher Zusammenhang nicht geleugnet
werden. Deshalb hat sich die Fraktion DIE LINKE im Abgeordnetenhaus mit dem
Schulsenator Prof. Dr. Jürgen Zöllner (SPD) verständigt, dass über das
Schulgesetz und die Durchführungsbestimmungen auf jeden Fall verhindert
werden muss, dass geringere Stundenzahlen zur Minderung der Lernvolumina (also
der Lehrinhalte) führen. Dem gilt ab sofort besondere Aufmerksamkeit, weil
ansonsten die Sekundarschule von Anfang an mit dem Makel der Zweitklassigkeit
behaftet sein könnte.
d) Zugleich aber sollen
die Erfahrungen des Ganztagsbetriebs an der Sekundarschule evaluiert werden, um
insgesamt – also auch an den Gymnasien – zu einer dringend erforderlichen
Entfrachtung der Wochenstundenzahlen sowie auch so mancher Lehrinhalte (z.B.
Trennung von überkommener Faktenfülle und hin zur Beherrschung von modernen
Informations- und Lernmethoden) zu gelangen.
2. Gefährdung der
Gleichwertigkeit von Sekundarschule (Gemeinschaftsschule) und Gymnasien durch
Probejahr und „Abschulung“
a) Auf Drängen der SPD ist
durchgesetzt worden, dass Schülerinnen und Schüler, die nach der ersten Hälfte
des siebten Schuljahres am Gymnasium nachweisbare Probleme bei der Bewältigung
der Anforderungen haben, speziell gefördert werden müssen (was auch in einem
mit den Eltern abgesprochenen Plan festgehalten und dokumentiert werden muss).
Wenn das aber nicht zum Erfolg führt, sollen sie die 8. Klasse in einer
Sekundarschule fortführen, die auch alle Bildungswege und -abschlüsse anbietet.
b) DIE LINKE – ebenso wie
Die Grünen – war aus dem Grunde gegen dieses „Probejahr“ und die mögliche
„Abschulung“ vom Gymnasium in die Sekundarschule, weil sie die
Missbrauchbarkeit dieser Regelung für hoch hält. Sie befürchtet, dass man in
diesem oder jenem Fall die Entscheidung für oder gegen den Übergang einer
Schülerin / eines Schülers zum Gymnasium nicht gründlich genug abwägt, wenn
nach einem Jahr die Möglichkeit der Korrektur dieser Entscheidung durch
den Abgang vom Gymnasium von vornherein
einkalkuliert ist. Außerdem befürchtet sie, dass die Sekundarschule dadurch im
Vergleich zu den Gymnasien in den Ruf der Zweitklassigkeit gerät.
c) Die Streichung dieser
generellen Klausel (was überhaupt keine Einzelfallregelung ausschließen würde),
war aber mit der SPD nicht verhandelbar. Weil aber im Gesamtpaket der
Schulstrukturreform so viele überkommene Zöpfe abgeschnitten wurden und auch
viele konzeptionelle Vorstellungen der LINKEN – vor allem zur deutlichen
Eingrenzung der jetzt geltenden Regel, dass die soziale Herkunft geradezu
maßgeblich über den Bildungserfolg entscheidet – durchgesetzt werden konnten,
hat DIE LINKE dem Probejahr und der Abschulmöglichkeit zugestimmt. Die SPD
wiederum ist den Bedenken der LINKEN entgegengekommen, indem sie einer
gründlichen Evaluierung der Struktur und ihrer Regelungen nach vier Jahren –
mit der Option zur Veränderung – zustimmte.
d) Bei der jetzt
folgenden Arbeit am Schulgesetz und an den Durchführungsbestimmungen muss
streng darauf geachtet werden, dass sowohl die Entscheidungsprozesse für das
Gymnasium als auch die Verfahren, die möglicherweise am Ende des siebten
Schuljahres zu einer „Abschulung“ in die Sekundarschule führen,
pädagogisch-psychologisch ziel- und wirkungsorientiert sowie objektiviert und gerichtsfest gestaltet
werden, um Willkürlich- und Nachlässigkeiten weitestgehend einzudämmen.
3. „Zufalls- statt Leistungsprinzip“ durch das Losverfahren
a) Grundsätzlich nehmen
die Gymnasien alle Schülerinnen und Schüler auf, die – freilich nach
gründlicher und individueller Beratung – angemeldet worden sind. Für den Fall,
dass an einem Gymnasium mehr Bewerbungen vorliegen als Plätze verfügbar sind,
entscheidet die Schulleiterin / der Schulleiter über die Vergabe von 60 Prozent
der Plätze, freilich wieder nach exakten Kriterien. 30 Prozent der Plätze
sollen per Losentscheid vergeben werden, und 10 Prozent sollen zur Klärung von
„Härtefällen“ (widersprüchliche Einschätzungen, krankheitsbedingte zeitweilige
Entwicklungsrückstände, nicht ausgeloste Geschwisterkinder usw.) zur Verfügung
stehen.
b) Die Entscheidung für
das Losverfahren ruft viele Debatten und auch Spott hervor. Doch es geht um
die Frage, nach welchem tatsächlich gerechten Verfahren soll entschieden
werden, wenn es wesentlich mehr befähigte Bewerberinnen und Bewerber als
Schulplätze gibt. Zur Beantwortung dieser Frage gibt es gar nicht so viele
Varianten:
- Da 60 Prozent von der
Schule vergeben werden, kann man davon ausgehen, dass die „besonders
Befähigten“ bereits einen Platz bekommen haben. Das Leistungskriterium einer
besonderen Eignung ist damit mehr als abgedeckt.
- Die Variante, auch
weiter nach dem Zensurendurchschnitt die weiteren Entscheidungen zu treffen,
dürfte keine gerechte sein, da es sich in jedem Falle um als geeignet
klassifizierte Bewerber handelt, deren Zensurendurchschnitte lediglich kleinere
Differenzierungen hinter dem Komma aufweisen. Und wie die mitunter zustande
kommen, kann sich wohl jede bzw. jeder vorstellen. Der Zensurendurchschnitt
ist in diesem Bereich kein Eignungskriterium.
- Eine weitere Variante,
die aber schon gar nichts mehr mit der konkreten Person zu tun hat, wäre die
Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Bewerbungen an der Schule. Aber ein
solches Kriterium widerspräche völlig der Tatsache, dass auch die individuelle
Entscheidung für ein Gymnasium gründlich überlegt sein sollte. Und gerade in
sozial schwächer gestellten oder „bildungsferneren“ Familien dauern diese
Prozesse naturgemäß oftmals länger. Diese kämen aber rettungslos ins
Hintertreffen, wenn der Bewerbungserfolg von der unverzüglichen Anmeldung
abhängig wäre. Insofern ist das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“
sicher geeignet für Sportveranstaltungen und Popkonzerte, nicht aber für
nachhaltig wirkende Bildungsentscheidungen.
- Angesichts der
Gesamtlage (60 Prozent bewusste Entscheidung durch das Gymnasium, 10 Prozent
für „Härtefälle“) ist der Losentscheid die gerechteste Lösung. Er ist nicht
absolut gerecht, aber eine absolut gerechte Lösung – siehe oben – gibt es
nicht. Aber er weist insofern ein höheres Maß an Gerechtigkeit als die
anderen Varianten auf, weil nämlich alle die gleichen Chancen haben.
Deshalb werden in vielen Zusammenhängen Losentscheide – zuweilen als ultima
ratio – angewandt. Und führt der Losentscheid zu einem tatsächlichen und „ungerechten“
Härtefall, dann gibt es die zehn Prozent zu deren Lösung…
c) Aus diesen Gründen hat
sich DIE LINKE für das Losverfahren stark gemacht.
taz: Herr Volmer, die
Grünen hatten ein gutes Wahlergebnis, sie haben in Hamburg und im Saarland neue
Koalitionsoptionen genutzt, sie haben eine treue Wählerschaft. Sind die Grünen
dort angekommen, wo sie hinwollten?
Ludger Volmer: Ich weiß nicht, ob sie
da hinwollten. Ihre Ansprüche bei der Gründung vor 30 Jahren als
Antiparteienpartei waren andere. Auch zu Beginn der rot-grünen Zeit waren sie
noch andere. Der Veränderungsanspruch der Grünen ist ein Stück weit auf der
Strecke geblieben.
Aber es läuft doch
super.
Vordergründig. Nach dem
Ende von Rot-Grün stehen die Grünen jetzt vor einer völlig anderen
strategischen Gefechtslage. Sie haben keine klare Option mehr und sind ratlos.
Grund ist die Westausdehnung der PDS, die sich in fast allen jüngeren Landtagswahlen
gezeigt hat. Das ist ein Super-GAU für die Grünen. Solch ein größter
anzunehmender Unfall ist deshalb „super", weil er irreversibel ist. Meine
Prognose: Diese Situation ist für die Grünen unlösbar.
Was ist denn so schlimm
daran - bei solchen Wahlergebnissen?
Wenn man nur im Sinn
hat, dass die Grünen als Apparat sich behaupten können, ist kein Schaden
entstanden. Die Partei wandert in die Mitte und steht recht gut da. Der Schaden
könnte darin liegen, dass das große Reformprojekt, das die Grünen vor 30 Jahren
begründeten, verloren geht. Partei und Projekt müssen zusammenpassen, das tun
sie aber nicht mehr.
Mit welcher Folge?
Die Grünen haben sich
in eine sehr schwierige Situation hineinmanövriert und werden jetzt zwischen
zwei Polen zerrissen: Ob sie Rot-Rot-Grün als ein Transformationsprojekt
versuchen oder ob sie mit Union und FDP die Restauration anstreben. Sie
bräuchten nun eine Grundsatzdiskussion: Brauchen wir gesellschaftverändernde
Politik oder reichen uns ein paar modernisierende Reförmchen? Vor dieser
Debatte haben die Grünen Angst. Sie würde die internen Machtverhältnisse
durcheinanderbringen.
Aber die Grünen
zerreißen sich ja gar nicht. Die Orientierung nach rechts lief in Hamburg wie
im Saarland glatt. Klar, Jürgen Trittin ist dann mal schlecht gelaunt in den
„Tagesthemen", aber sonst …
Jürgen Trittin ist
meistens schlecht gelaunt, das ist sein Stilmittel. Die Regierungsbildung auf
Landesebene läuft deshalb glatt, weil die Bundesebene sich zu Recht weitgehend
raushält und weil der Bundesebene die Fragestellung bislang erspart bleibt. Sie
wird aber noch kommen.
Wann haben die Grünen
denn die falsche Kurve genommen?
Es gab mehrere
Schlüsselfragen. Ich war in den 90er-Jahren zwar dafür, dass man überhaupt Koalitionen
eingehen soll. Doch ich fand es falsch, Abstriche von der eigenen Programmatik
zu machen, um die Verhandlungen mit der SPD zu erleichtern, und damit die
Differenz zwischen dem, was man eigentlich will, und dem, was in einer
Koalition herauskommt, nicht so groß erscheint. Ich fand damals, man müsse
diese Spannung zwischen programmatischer Radikalität und Pragmatismus in der
Umsetzung aufrechterhalten. Durchgesetzt haben sich Mitte der 90er-Jahre jedoch
diejenigen, die das Programm reduzieren und das öffentliche Profil verändern
wollten. Es gibt keine besseren sozialpolitischen Programme als die der Grünen
- aber propagiert wird das Bild der ökoliberalen Bürgerrechtspartei.
Durchgesetzt hat sich
in der Mitte der 90er Jahre vor allem Joschka Fischer, nicht wahr? Wir haben
ein wenig den Eindruck, dass Sie sich an ihm abarbeiten Dann müssen Sie aber
sehr selektiv gelesen haben. Ich habe keine Streitschrift verfasst, sondern ein
Geschichtsbuch, in dem viele Akteure vorkommen. Joschka Fischer ist nicht die
alleinige Hauptperson, als die viele ihn sehen. Den Streit, den wir beide
hatten, habe ich versucht, in die gesamte Grünen-Geschichte einzuordnen.
Stimmt es denn, dass
Trittin die immerhin relativ entscheidende Rolle Fischers inzwischen übernommen
hat?
So wie es aussieht, ist
Jürgen Trittin bei weitem der einflussreichste Mensch in seiner Partei. Manche
sagen, alle anderen seien nur eine Korona von Leuten, die ihm entweder
zuarbeiten oder sich selbstgenügsam auf ihren gehobenen Positionen einrichten.
Als die Grünen 1983 in
den Bundestag einzogen, sagte der Liberale Burkhard Hirsch: Das ist die zweite
Generation aus den Villen-Vororten. Sind die Grünen vielleicht einfach bei sich
selbst, also ihrem Milieu und ihrer Klientel, angekommen?
Nein. In der
Anfangsphase waren die Grünen auch anders. Es wimmelte damals von
Sozialexperten und Gewerkschaftern bei den Grünen: Willi Hoss etwa, Heinz
Brandt, Rainer Trampert, Marianne Hürten … In den ersten Bundestagsfraktionen
waren fünf, sechs, sieben bedeutende Betriebsräte. Als die Grünen 1990 aus dem
Bundestag flogen, haben viele von denen sich Richtung PDS verabschiedet. Beim
Comeback der dann fusionierten Bündnisgrünen war das gewerkschaftlich
orientierte Milieu fast ganz verschwunden. Die Grünen haben dieses Spektrum
verspielt. Zu Beginn waren die Grünen eben nicht „linke Mitte" …
… wie Renate Künast
sagt …
… sondern sie waren
Mitte plus links, linke Bürger plus Arbeitervertreter. Gemeinsam wollte man den
ökologisch-solidarischen Gesellschaftsvertrag versuchen, einen
Interessenausgleich zwischen bürgerlichen und Arbeiterschichten. Die soziale
Frage sollte gelöst werden, damit man gemeinsam eine Schwungmasse für die
Ökologisierung der Wirtschaft bilden konnte. Das war die strategische
Fundierung von Rot-Grün, das war keine reine Addition von Stimmen.
Im Green New Deal
taucht Ihr Vertrag doch wieder auf.
Nur ist mir der ein
bisschen zu sehr verflacht. Vielleicht lässt sich das aber ändern. Es reicht
nicht, immer nur mit PR-Manövern im Garten der anderen Parteien wildern zu
wollen. Man braucht die ganzheitliche Sicht, die Wirtschaft, Soziales und
Umwelt integriert. Ein funktionierendes Detail ist die Ökosteuer: Steuern auf
Sprit, um die Rentenbeiträge zu senken - die Verschränkung von ökologischer und
sozialer Frage. Wer so etwas versucht, kann vielleicht Menschen wieder
begeistern. Und dann muss man versuchen, gegen die konservative
Hegemonialpolitik von Angela Merkel ein umfassendes Reformprojekt zu definieren
- von Mitte links her. Dafür muss man aber den Brückenschlag zu SPD und
Linkspartei versuchen. Ob es klappt, weiß ich nicht. Doch ohne baldige
Sondierung würde man nach einer Wahlmehrheit in die Ypsilanti-Falle rennen.
Wer sind denn die
Grünen, die das jetzt schon versuchen?
Es gibt Leute in der
zweiten Reihe, die „Crossover"-Diskussionen organisieren, zum Beispiel
Robert Zion aus meinem Kreisverband Gelsenkirchen. Es gibt die Grüne Jugend,
die, obwohl mit Pragmatismus aufgewachsen, doch noch etwas darüber hinaus
sucht. Die Jugend schwankt oft zwischen Grünen und der „Linken" - ein
Zeichen, dass auch etwas zusammen gehen könnte.
Unseres Wissens haben
sich selbst Gelsenkirchener linke Grüne schon mit der schwarz-grünen Option für
Nordrhein-Westfalen im kommenden Mai abgefunden.
Ich weiß. Gerade wir
Ruhrgebietsleute haben die SPD oft als genauso schlimm erlebt, wie die CSU in
Bayern sein muss. Manche sagen dann auch zynisch: Wenn wir mit der SPD nichts
durchsetzen, können wir auch genauso gut mit der CDU nichts durchsetzen.
Und was sollen die
Grünen jetzt machen?
Ich berate nicht die
Grünen - ich berate jetzt Unternehmen über Altlastensanierung auf dem Balkan.
Neues aus der Bürgerkommune Lichtenberg
(notiert nach einem Gespräch mit der Lichtenberger
Bezirksbürgermeisterin Christina Emmrich am 5. Februar 2010)
l
Bürgerhaushalt 2011 und 2012
n Momentan wird der Lichtenberger Bürgerhaushalt
für das Jahr 2011 umgesetzt. Zum fünften Mal seit 2005 hatten im Herbst die
Einwohnerinnen und Einwohner, aber auch andere, deren Lebens- bzw. Arbeitsmittelpunkt in unserem Bezirk
liegt, Vorschläge für Verteilungsschwerpunkte des Teils der Bezirksfinanzen
eingebracht, über die der Bezirk eigenständig entscheiden kann. Das sind
immerhin ca. 30 Millionen €.
n Nachdem Vorschläge,
l deren Realisierung nicht über den laufenden
Haushalt, sondern über die Investitionsplanung erfolgen muss und die demzufolge
dorthin „verlagert“ wurden,
l die mehrfach eingereicht waren bzw. im engsten
inhaltlichen Zusammenhang mit anderen Vorschlägen standen und demzufolge
gebündelt wurden,
l die in Verantwortung des Bezirkes nicht zu
realisieren sind und an die Verantwortlichen weitergeleitet wurden,
„aussortiert“ wurden,
hat sich eine Liste von 75 Vorschlägen ergeben, die alle das notwendige
Zustimmungsquorum durch die Bevölkerung erreicht hatten. Diese Vorschläge
wurden an die Ausschüsse der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) übergeben und
werden dort öffentlich beraten. Alle – natürlich die Einreicherinnen und
Einreicher besonders – sind eingeladen, diese Beratungen mitzuverfolgen (siehe www.buergerhaushalt-lichtenberg.de).
Wichtig zu wissen und Maßstab auch diesmal: In all den Jahren wurde nur ein
einziger Vorschlag, den der Bezirk eigenverantwortlich hätte realisieren
können, von der BVV abgelehnt, weil viele Sachgründe gegen ihn sprachen.
n Die Beratungen zum Bürgerhaushalt 2011 waren
mit zwei grundlegenden Neuerungen verbunden: Erstens gab es einen zentralen
Votierungstag mit sehr vielen dezentralen Abstimmungsmöglichkeiten. Das
wurde sehr gut angenommen und soll auch im Jahre 2010 bei den Beratungen zum
Bürgerhaushalt 2012 fortgeführt werden. Und zweitens wurde die
Organisation der Debatten in den dreizehn Stadtteilen diesmal schon
weitestgehend in Eigenverantwortung der Stadtteilzentren sowie von Vereinen
und anderen Trägern – also der Bürgergesellschaft selbst – durchgeführt.
Die Bezirksverwaltung stand natürlich jederzeit der sich selbst organisierenden
Bürgerschaft als Dienstleistungsinstitution zur Verfügung. Das soll auch
2012 und darüber hinaus so bleiben.
n Ende Januar 2010 fand in Berlin ein
internationaler Kongress „Modelle des Bürgerhaushaltes“ mit Teilnehmern aus
allen Kontinenten statt, auf dem die Lichtenberger Erfahrungen – vorgetragen
von der Bezirksbürgermeisterin Christina Emmrich (DIE LINKE) – in dreierlei
Hinsicht eine zentrale Rolle spielten: erstens gilt Lichtenberg als sehr
fortgeschrittenes Modell für eine moderne westliche Großstadt; zweitens
ist Lichtenberg symptomatisch für die enge Anlagerung des direkten und verbindlichen Bürgereinflusses auf die eigentlichen
haushaltspolitischen Entscheidungsprozesse, und drittens ist die oben
erwähnte neue Qualität der Selbstorganisation bislang einmalig und eine überall
erstrebenswerte Zielvorstellung.
n Um Sinn, Möglichkeiten und Zukunft der Bürgerhaushalte
ist in Berlin und in der Bundesrepublik eine intensive und teils konträre
Debatte entbrannt. Im Prinzip geht es darum, ob die Kommunalpolitik weiter
die von der Gesellschaft abgeschotteten Entscheidungsprozesse pflegen oder ob
sie die kommunale Selbstverwaltung tatsächlich als bürgerschaftliche
Mitgestaltung und -entscheidung entwickeln will. An dieser Grundsatzfrage
gemessen, ist es eine sehr positive Tendenz,
l dass es Elemente von Bürgerhaushalten bereits
in der Mehrheit der Berliner Bezirke gibt,
l dass die rot-rote Koalition – entsprechend dem
Koalitionsvertrag – die Debatte eröffnet hat, inwieweit Momente des Bürgerhaushaltes
in die Aufstellung des Landeshaushaltes einfließen sollten und können,
l dass nach dem Lichtenberger Beispiel in
nicht wenigen Kommunen der Bundesrepublik erste partizipative Verfahren durchgeführt
wurden (z.B. neuerdings in Potsdam) oder in die Phase ernsthafter Vorbereitung
eingetreten sind (z.B. Göttingen),
l dass DIE LINKE überall eine der treibenden
Kräfte bzw. die treibende Kraft ist und
l dass die vielen internationalen und nationalen
Einladungen an die Bürgermeisterin bzw. unseren Bezirk die Pionierrolle
des Lichtenberger Bürgerhaushalts sowie die Unaufhaltsamkeit dieses
durch unsere Bezirkspolitik mitbewirkten Prozesses beweisen.
l Preise für
Bürgerengagement
n Als Defizit wird häufig empfunden, dass
gesellschaftliches Engagement oft nicht anerkannt wird. In Lichtenberg hingegen
gibt es vier Formen der besonderen Ehrung:
l die Bürgermedaille für jährlich zehn
Lichtenberger, die sich in vielfältiger Weise (z.B. auf sozialem, kulturellem,
sportlichem Gebiet sowie in den vielen weiteren Möglichkeiten ehrenamtlicher
Arbeit) um unseren Bezirk verdient gemacht haben,
l die Ehrenurkunde, mit der ein für unseren
Bezirk besonders wichtiges Lebenswerk oder eine besonders herausragende Leistung
anerkannt wird,
l der Preis für Demokratie und Zivilcourage,
mit dem in jedem Jahr Personen und Projekte geehrt werden, die sich im besonderen
Maße für ein demokratisches Miteinander, zivilgesellschaftliches Konfliktmanagement,
ein friedliches und achtungsvolles Zusammenleben verdient gemacht haben,
l der Preis „Lichtenberg – weltoffen“,
der Projekten und Personen verliehen kann, die sich in Lichtenberg für das
friedliche Zusammenleben der Nationen, für Völkerverständigung und die
friedlich-nachhaltige Beilegung von diesbezüglichen Konflikten engagieren.
n Das Besondere an diesen Ehrungen ist, dass sie
vorwiegend an „ganz normale“, aber eben besonders engagierte Einwohner und
Projekte gehen. Vorschläge können von allen eingereicht werden. Eine Übersicht
zu diesen Ehrungen und den bislang Geehrten ist zu finden unter www.berlin.de/ba-lichtenberg/aktuelles/index.html
(„Ehrungen und Preise“).
l Bürger
entscheiden selbst über Kiezfonds
n Gegenwärtig wird der Vorschlag aus dem
Bürgerhaushalt 2010 umgesetzt, die Kiezarbeit in den 13 Stadtteilen mit
einem kleinen Budget auszustatten, um z.B. die eigenständige
Handlungsfähigkeit der Kiezbeiräte zu erhöhen. Trotz des knappen
Bezirkshaushaltes bewilligte die BVV – auf Vorschlag des Bezirksamtes – für die
Einrichtung solcher Kiezfonds 65.000 €, d.h. 5.000 € für jeden der 13 Stadtteile.
Das ist nicht üppig, aber auch nicht gerade wenig, um z.B. das eine oder andere
Kiezfest, ein Mitteilungsblatt oder/und
ein öffentliches Beratungsverfahren zu organisieren. Außerdem stehen
zusätzlich noch Mittel für die Stadtteilarbeit zur Verfügung, so dass sich de
facto das Budget dieser Kiezfonds noch erhöht.
n Völlig neu ist, dass über die Verteilung der
Mittel, die begründet beantragt werden müssen, die Bürger in den dreizehn
Stadtteilen selbst entscheiden. Dazu wird momentan in jedem Stadtteil eine Bürgerjury
gebildet. Sie besteht – je nach Einwohnerzahl – aus zehn bis fünfzehn
Mitgliedern, die für zwei Jahre berufen werden. 60 Prozent der
Jury-Mitglieder sollen „ganz normale Einwohnerinnen und Einwohner“ sein (also
keine Vertreter von „organisierten Interessen“), 40 Prozent sollen aus
Vereinen, Trägern usw. – also der „organisierten bürgerschaftlichen Interessen“
– kommen. Für die 60 Prozent wurden 25.000 Lichtenbergerinnen und Lichtenberger
nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und angeschrieben. Zurzeit liegen aus diesem
Kreis bereits über 200 Zusagen vor, so dass es bis Mitte März voraussichtlich
in jedem Stadtteil zur Errichtung einer solchen Bürgerjury kommen wird.
l Drei
Problemkieze gefördert
n Im Sozialranking der Berliner Bezirke liegt
Lichtenberg an 6. Stelle, also direkt auf dem Mittelplatz. In drei Gebieten
jedoch liegt der Sozialindex weit unter dem Lichtenberger Mittelwert: im
„Welsekiez“ in Neu-Hohenschönhausen-Nord, im Gebiet um die Ribnitzer und
Zingster Straße in Neu-Hohenschönhausen-Süd und im Tierparkbogen in
Alt-Lichtenberg-Mitte. Um in diesen besonderen Problemgebieten schnell,
ressortübergreifend und präventiv (vor allem durch aufsuchende Arbeit) agieren
zu können, wurde die Einrichtung eines Fonds in Höhe von 250.000 € beschlossen.
Entsprechend den Einwohnerzahlen stehen davon 50.000 € dem Tierparkbogen und
jeweils 100.000 € den beiden anderen Gebieten zu.
n
Bis Mitte Februar können Projekt-Anträge eingereicht werden, die Kriterien
dafür (siehe www.berlin.de/ba-lichtenberg/buergerservice/gemeinwesen/gemeinwesen004.html)
sind öffentlich. Über die Vergabe der Mittel entscheidet ein sachkundiges
Begleitgremium unter Leitung der Bürgermeisterin, dem die entsprechenden
BVV-Ausschüsse und Verwaltungsabteilungen – insgesamt 15 Personen – angehören. Eindeutig
ausgeschlossen sind die Finanzierung von Personalstellen sowie ein Ausgleich
für eingeschränkte Finanzmittel.
l
Bürgerstiftung Lichtenberg
n Am Hauptausgang des Lichtenberger Rathauses
informiert eine Tafel über die Bürgerstiftung Lichtenberg. Hier folgt unser
Bezirk dem Beispiel Neuköllns, in Steglitz-Zehlendorf wird gegenwärtig die Gründung
einer solchen Stiftung vorbereitet.
n Das Prinzip ist einfach: Potente Unternehmen,
Handwerks- und Gewerbeeinrichtungen, Bankfilialen und andere Einrichtungen
unseres Bezirkes, aber auch Bürgerinnen und Bürger zahlen auf das Stiftungskonto
ein. Von den Zinsen werden dann Projekte finanziert, die sozial nötig, aber aus
den öffentlichen Kassen nicht erschwinglich sind. Als erstes Projekt erhielten
aus Stiftungsmitteln 100 bedürftige Kindern je 100 € für den Mitgliedsbeitrag
in Sport- und anderen Vereinen.
n Um sich an den Stiftungsmitteln zu beteiligen,
muss man beileibe kein Millionär sein. „Jeder Euro“, so die Bürgermeisterin,
„bringt Zinsen und ist herzlich willkommen.“ Alles Nähere unter www.berlin.de/ba-lichtenberg/aktuelles/buergerstiftung.html
l
Sozialraumorientierte Planungskoordinierung
Das Abgeordnetenhaus
von Berlin hat mit Beginn der nächsten Legislaturperiode eine einheitliche
Ämterstruktur für alle Berliner Bezirke mit einheitlichen Zuständigkeiten sowie
eine grundlegende Modernisierung der Verwaltungsverfahren beschlossen. Zu
Letzterem gehört, dass die bisherige Ressorttrennung überwunden und die
Zusammenarbeit der Ressorts nach den Erfordernissen der konkreten Sozialräume
gesichert werden soll. Deshalb sieht das Gesetz eine Verwaltungseinheit
„Sozialraumorientierte Planungskoordination“ vor, die für die organische
Zusammenarbeit der einzelnen Abteilungen in den einzelnen Sozialräumen –
besonders für die gegenseitige Abstimmung bei der Festlegung von
Planungsschwerpunkten und weiteren Maßnahmen – verantwortlich ist. Als
erster Berliner Bezirk richtet Lichtenberg diesen Bereich bereits zum 1. Juli
2010 ein. Auch das ist ein Schritt, um präventiv zu wirken und bereits
auftretende Probleme nachhaltig zu klären.
n Der rot-rote Senat von Berlin hat einen erneuten Anlauf genommen,
um die Vergabe öffentlicher Aufträge im Land Berlin gesetzlich an soziale,
gleichstellungspolitische und ökologische Kriterien zu koppeln. Bei den
öffentlichen Aufträgen handelt es sich um ein jährliches Volumen von ca. 5
Milliarden Euro.
n Ein erster Versuch für ein solches Vergabegesetz (März
2008) war gescheitert. Der Europäische Gerichtshof hatte im April 2008 in einem
gleich gelagerten Zusammenhang festgestellt, dass die konkrete rechtliche
Ausgestaltung nicht zulässig sei; WAS AUCH AUF DAS Berliner Gesetz zutraf.
n In Übereinstimmung mit dem im April 2009 beschlossenen
Arbeitnehmer-Entsendegesetz wurden nunmehr Regelungen gefunden, die die Länder
treffen können, weil der Bund endgültig von seinem Gesetzgebungsrecht in der
Sache verzichtet hat. Es wurden Regeln
für einen chancengleichen Bieterwettbewerb gefunden und Vorteile für jene
Bieter ausgeschlossen, die Angebote auf der Basis von Niedrigstlöhnen
unterbreiten.
n Öffentliche Aufträge sollen nur noch an solche Unternehmen
vergeben werden,
l die sich schriftlich mindestens zur Einhaltung der
Arbeitsbedingungen und des Entgeltes verpflichten, die der nach dem
Arbeitnehmer-Entsendegesetz einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt
l die – handelt es sich Leistungen des öffentlichen
Personennahverkehrs – schriftlich erklären, dass sie die geltenden Entgelttarife
einhalten;
l die sich – falls solche Festlegungen nicht vorliegen –
schriftlich zur Zahlung eines Stundenentgelts von mindestens 7,50 € (außer
Auszubildende) verpflichten;
l die sich schriftlich verpflichten, nur solche
Nachunternehmer zu beauftragen, die diese Regeln ebenfalls einhalten;
l die mit ihrer Leistungserbringung zwangsläufig verbundene
negative Umweltauswirkungen gering halten;
l die der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation
(ILO) – z.B. den Ausschluss von Kinderarbeit – einhalten;
l die sich schriftlich zur Einhaltung der Frauenförderregeln
verpflichten.
n Vor allem hinsichtlich der 7,50 € Mindest-Entgelt gibt es
eine Öffnungsklausel, die Entwicklung des Mindest-Entgeltes nach oben sichert.
Zudem ist eine Bevorzugung derjenigen Unternehmen garantiert, die –
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen - Ausbildungsplätze bereitstellen
bzw. sich an Ausbildungsverbünden beteiligen.
n Bei Verstößen gegen obige Regelungen des Berliner
Vergabegesetzes drohen regelmäßig finanzielle Sanktionen in Höhe von einem bis
fünf Prozent der Vertragssumme, die sofortige Kündigung des Auftrags und der
Ausschluss des Unternehmens vom Wettbewerb um öffentliche Aufträge als Auftrags-
bzw. Nachunternehmer für die Dauer von bis zu drei Jahren.
n Der Senatsentwurf ist inzwischen als Drucksache 16 / 2965
im Abgeordnetenhaus in erster Lesung behandelt und befindet sich in den
Ausschussberatungen.
Bevorzugungen garantieren oder Benachteiligungen eingrenzen?
n Die
Senatorin für Integration, Arbeit und Soziales, Carola Bluhm (DIE LINKE), hat
ein Berliner Integrations- und Partizipationsgesetz angekündigt. Damit soll ein
wichtiger Schritt zu mehr Chancengleichheit von Menschen mit
Migrationshintergrund gegangen werden. Das hat vor allem im konservativen
Milieu zu großer Aufregung geführt. Anstatt sich um Arbeits- und Ausbildungsplätze
– z.B. im öffentlichen Dienst – für „arbeitsunwillige Ausländer“ zu kümmern,
hetzten einige Boulevard-Blätter, solle sich der Senat doch zuvor um
Arbeitsplätze für „arbeitswillige Deutsche“ kümmern.
n Carola
Bluhm hält dem entgegen: „Mit dem beabsichtigten Integrations- und
Partizipationsgesetz geht es nicht um die Bevorzugung von Migrantinnen und
Migranten, sondern um den Abbau von Benachteiligungen.“ Dass Migranten noch
in vielen gesellschaftlichen Bereichen benachteiligt sind, ist – wenn man
seriös recherchiert – nicht anzuzweifeln. Der Senat will gleiche Chancen für alle, unabhängig von der
Herkunft oder der Muttersprache, schaffen. Das ist trotz jahrzehntelanger
Einwanderungsgeschichte in Berlin immer noch nicht der Fall. Viele
Ungleichbehandlungen sind bundesgesetzlichen Regelungen und dem
Staatsangehörigkeitsrecht geschuldet.
n Hier besteht die Herausforderung darin, die Bundesgesetzgebung zu
ändern, was aber bei den momentanen Blockaden im Bundestag und im Bundesrat
schwer ist. So ist Berlin bereits zweimal mit seinem Vorstoß im Bundesrat
gescheitert, das aktive kommunale Wahlrecht auf
langjährig hier lebende Migranten ohne deutschen Pass zu erweitern.
Ebenfalls gescheitert sind die Initiativen zur Einführung der doppelten
Staatsbürgerschaft sowie zur Abschaffung des Verbots, dass Asylbewerber den
Landkreis, in dem sich ihre Heimeinrichtung befindet, nicht verlassen dürfen
(Residenzpflicht). Für das Land Berlin gilt diese „Residenzpflicht“ nicht, da
die Ausländerbehörde eine Landesbehörde ist, und in Brandenburg will Rot-Rot jetzt
die „Residenzpflicht“ innerhalb des Landes aufheben. Aber noch darf aufgrund bundesrechtlicher
Regelungen z.B. eine im Barnimkreis lebende
Asylbewerberin nur mit Sondererlaubnis regelmäßig nach Berlin fahren, um dort
an einem Deutschkurs, den es in ihrer Landessprache nur hier gibt, teilnehmen
zu können.
n Doch auch deutsche Staatsbürgerinnen und Staatsbürger mit
Migrationshintergrund erfahren im ganz „normalen“ Alltag außerhalb von Behörden
immer wieder Benachteiligungen, z.B. bei Ausbildung und Erwerbsarbeit oder
auf dem Wohnungsmarkt. Das ist vielfach belegt. Untersuchungen haben gezeigt,
dass Menschen mit türkisch, arabisch oder serbisch klingenden Namen weniger
Chancen bei der Wohnungs- oder Arbeitssuche haben als Menschen mit „klassisch
deutschen“ Namen. Eine 2009 veröffentlichte OECD-Studie zeigt, dass die
Beschäftigungschancen junger Menschen mit Migrationshintergrund bei gleichem
Bildungsabschluss geringer als die ihrer Altersgenossen ohne
Migrationshintergrund sind. Und je höher der Bildungsgrad, desto stärker die
Benachteiligung.
n Auch
Zahlen in Berlin belegen deutliche Unterschiede: Bei der dualen Ausbildung
haben nur rund 6 Prozent der Auszubildenden einen Migrationshintergrund, aber
rund 40 Prozent der jungen Berlinerinnen und Berliner unter 18 Jahren stammen
aus migrantischen Familien. Auch die Erwerbstätigenquote von Personen mit
Migrationshintergrund ist in Berlin mit 47,3 Prozent weitaus geringer als bei
Personen ohne Migrationshintergrund mit 67,6 Prozent.
n Ziel
des Gesetzes ist, solche Ungerechtigkeiten Stück für Stück abzubauen. Dazu
gehört vor allem die weitere Öffnung des öffentlichen Dienstes und der
landeseigenen Unternehmen für Beschäftigte mit Migrationshintergrund. Rot-Rot
hat da schon viel erreicht und die Beteiligung von migrantischen Auszubildenden
innerhalb weniger Jahre auf jetzt 19 Prozent erhöht.
n Deshalb sollen auch der Integrationsbeirat auf Landesebene sowie
entsprechende Gremien auf Bezirksebene gesetzlich verankert werden. Weitere Maßnahmen zur
besseren Teilhabe und mehr Chancengerechtigkeit, für die Integration von
Mehrheits- und Minderheitsgesellschaft werden derzeit geprüft. Und dazu gibt es
durchaus Erfahrungen, vor allem aus dem internationalen Raum, z.B. mit festen Einstellungsquoten
für den öffentlichen Dienst bzw. – wie in den skandinavischen Ländern –
speziell für hervorgehobene Positionen, mit der Kopplung von Fördermitteln
für universitäre Einrichtungen an die Erfüllung solcher Quoten, mit speziellen Formen der Partizipation,
mit einer an ethnischen Normen orientierte Zielgruppenarbeit, mit einer
speziellen interkulturellen Ausbildung für die Verwaltung, die
Verständnis für bestimmte kulturelle Gebräuche weckt oder wo bewusst die
Vermeidung von brüskierenden Gesten usw. trainiert wird. Es gibt auch
Erfahrungen, wie im Einreiseland nicht anerkannte Qualifikationen, auch und vor
allem im akademischen Bereich, durch gezielte Zusatzausbildungen so
fundiert werden, dass sie anerkannt werden können. Und natürlich bleibt die Mehrsprachigkeit
in der Verwaltung – vom Internetauftritt über die Erläuterung von Formularen
bis hin zum Behördengespräch – ein ständiges Thema.
n Erfahrungen
zeigen aber auch, dass bereits jetzt ein zielgerichtetes Vorgehen gegen diese
Benachteiligungen erfolgreich ist: So liegt z.B. im Bezirksamt Lichtenberg
zurzeit die Zahl der Auszubildenden mit Migrationshintergrund schon bei 58 (32
%, ohne Russlanddeutsche 27 %). Nach intensiven Elterngesprächen ist es
erstmalig gelungen, dass sich auch Vietnam im Spektrum der Herkunftsländer befindet.
Besonders beliebt ist bei den Azubis ein Einsatz in den Bürgerämtern, was
wiederum deren Leistungsqualität erhöht.
n Diese Zusammenarbeit von Menschen unterschiedlicher Herkunft
weitet – wie die Lichtenberger Bezirksbürgermeisterin Christina Emmrich (DIE
LINKE) feststellt – den Blick in der gesamten Verwaltung für den Wert und den
Reichtum unterschiedlicher Kulturen, fördert gegenseitigen Respekt und Achtung,
und es erhöht im Übrigen auch den Dienstleistungscharakter der Verwaltung, wenn
Mehrsprachigkeit zur alltäglichen Verwaltungskultur gehört. Zudem schafft es
mitunter auch ein besonders wichtiges Vertrauensverhältnis, wenn schon das
äußere Erscheinungsbild der Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter
signalisiert, dass man mit diesem oder jenem Problem, das sich aus
unterschiedlichen Ethnien ergibt, persönlich vertraut ist.
n Der
Senat wird vor der Sommerpause einen Entwurf des Gesetzes vorlegen, der dann
öffentlich und in regulären Anhörungen diskutiert werden soll.
Unter Verwendung einer Pressemitteilung aus der
Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales Berlin sowie einer Information
aus dem Bezirksamt Lichtenberg von Berlin
Neues Bürgerbegehren gegen Mietpreistreiber
in Lichtenberg
n Ab 11. Mai 2010 beginnt
in Lichtenberg die Unterschriftensammlung für ein neues Bürgerbegehren. Dieses
beinhaltet die Forderung „Keine Kooperation
mit Mietpreistreibern“. Initiator ist der fraktionslose Bezirksverordnete
Peter Hammels, der über die ehemalige WASG in die BVV gekommen ist, aber nicht
deren Vereinigung mit der PDS zur LINKEN mitgegangen ist. Das Bezirksamt hat am
4. Mai die formale Zulässigkeit – und nur darüber hat das Bezirksamt zu
entscheiden – des Begehrens bestätigt. Ein erfolgreicher Bürgerentscheid hätte
verpflichtende Bindung für das Handeln des Bezirksamtes.
n Die Fragestellung des
angestrebten Bürgerentscheides lautet:
„Stimmen Sie dafür,
dass das Bezirksamt werbewirksame Kooperationen und Partnerschaften
(insbesondere Werbung in und an bezirklichen Einrichtungen, Werbung in vom
Bezirksamt herausgegebenen Presseerzeugnissen und Online-Portalen, Auslegen von
Werbematerial in bezirklichen Einrichtungen wie Bürgerämter und Bibliotheken,
Ausrichten gemeinsamer Veranstaltungen mit dem Bezirksamt, Beteiligung an vom
Bezirksamt initiierten öffentlichkeitswirksamen Wettbewerben oder Projekten)
nur noch mit Wohnungsunternehmen vereinbart bzw. aufrechterhält, deren
durchschnittlicher Kaltmietpreis nicht über dem Durchschnittswert aller
Berliner Wohnungen gemäß Berliner Mietspiegel liegt und deren durchschnittliche
Kaltmietpreissteigerung der letzten fünf Jahre, für die Vergleichszahlen
vorliegen, nicht über dem Anstieg des mittleren Pro-Kopf- Einkommens des Landes
Berlin (laut Mikrozensus) im gleichen Zeitraum liegt?“
Die Antragsteller sind
– das ist ihr Recht – den Vorschlägen des Rechtsamtes nicht gefolgt, eine
verständlichere Frage zu formulieren.
n Das weitere Procedere ist folgendes:
l Für ein erfolgreiches Bürgerbegehren müssen die
Initiatoren – vom Tag der Zulassung (4. Mai) an gerechnet – spätestens nach
sechs Monaten die gültigen Unterschriften von mindestens 3 Prozent der Zahl der
zur letzten BVV wahlberechtigten deutschen und EU-Bürger ab dem 16. Lebensjahr
beibringen. Das sind mindestens 6.290 Unterschriften.
l Gelingt das, muss spätestens nach vier Monaten der Bürgerentscheid
durchgeführt werden, der erfolgreich ist, wenn sich mindestens 15 Prozent der
Zahl der zur letzten BVV Wahlberechtigten (also mindestens 31.472) beteiligt
und die Mehrheit von ihnen – also mindestens 15.737 Abstimmungsberechtigte –
mit Ja votiert haben.
n Die Forderung, dass ein
Bezirksamt keinerlei „werbewirksame Kooperation mit Mietpreistreibern“ eingehen
solle, scheint im ersten Augenblick durchaus vernünftig. Doch es geht nicht um
einen allgemeinen Appell, sondern der beabsichtigte Bürgerentscheid zielt
auf das Bezirksamt Lichtenberg sowie die in Lichtenberg tätigen
Wohnungsunternehmen. Im Prinzip unterstellt die Abstimmungsfrage, dass
erstens in Lichtenberg „Mietpreistreiber“ ihr Unwesen treiben,
zweitens das Bezirksamt mit
diesen „gemeinsame Sache“ macht und man
drittens das per Bürgerentscheid unterbinden müsse.
Ohne den detaillierten Argumentationen durch Bezirksamt und BVV
sowie durch die Wohnungsunternehmen vorgreifen zu wollen, will ich aus
meiner Kenntnis heraus grundsätzlich festzustellen: Lichtenberg ist weder
von „Mietpreistreibern“ befallen, noch gibt es die mal so unterstellte
„Kumpanei von Politik und Mietpreistreibern“ in Lichtenberg. Angesichts
dessen sehe ich in diesem Bürgerbegehren mitnichten eine an sich „ehrenwerte
Angelegenheit“, sondern eher einen kruden Mix von Unterstellungen gegenüber
Bezirksamt und Wohnungsunternehmen sowie einem in seinen Konsequenzen
undurchdachten Forderungskatalog:
n Erstens muss man
richtigstellen, dass
l allein die zwischen
Mieter- und Vermieterorganisationen ausgehandelten Spannweiten (2/3 bis
¾ nach oben und nach unten) für ganz Berlin gelten,
l die ortsübliche
Vergleichsmiete aber differenziert für einzelne Typen nicht preisgebundener
Wohnungen, gestaffelt nach vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung,
Beschaffenheit und Lage, also nicht einheitlich für Gesamtberlin, gilt.
Der
ständige Bezug im Text des Bürgerbegehrens auf Gesamtberliner Durchschnittwerte
ist also – siehe auch Punkt „Viertens“ – irreführend und nicht hilfreich.
n Zweitens haben sich alle
relevanten Mieter- und Vermieterverbände auf den Mietspiegel als einziges
Kriterium für Mietpreisgestaltung geeinigt, auch um zu verhindern, dass je
nach politischem oder ökonomischem Gebrauchswert immer wieder Kriterien
entwickelt werden, die letztlich einen objektivierten Maßstab verhindern und
vor Gericht nicht standhalten. Deshalb wird auch die ortsübliche
Vergleichsmiete für die einzelnen Wohnungstypen von unabhängigen Experten
berechnet, und die Ausarbeitung des gesamten Mietspiegels – einschließlich der
Spannweiten – erfolgt unter Moderation der zuständigen Senatsverwaltung. Die
Erstellung eines Mietspiegels ist freiwillig (es gibt sehr viele Kommunen, in
denen es nicht gelingt, Mieter und Vermieter zu solchen regelmäßigen
Vereinbarungen zu bewegen), und er ist auch nicht verbindlich. Aber wenn es
einen Mietspiegel gibt, dann ist es gerichtliche Praxis, allein dessen
Vereinbarungen als Entscheidungsorientierung zu nehmen.
n Drittens – das ist die
Realität und nicht die Unterstellung im Text des Bürgerbegehrens – halten sich
in Lichtenberg die Wohnungsunternehmen an den Mietspiegel. Beim weitaus größten
Vermieter, der HOWOGE, nimmt das Land als einziger Gesellschafter die Kontrolle
wahr, und bei den Genossenschaften, die über den zweitgrößten Bestand in
Lichtenberg verfügen, wird das über die Gremien der genossenschaftlichen
Demokratie kontrolliert. Solche strukturellen Korrektive stehen den Mietern
privater Unternehmen nicht zur Verfügung; sie sollten sich Mieterorganisationen
anschließen, um im Konfliktfall solide beraten zu sein.
Anmerkung:
Anfang
2009 hat der rot-rote Senat für vierzehn sozial besonders belastete Gebiete in
Berlin eine Kappungsgrenze von 5,75 €/m2 bei Mieterhöhungen festgelegt.
Zugleich
haben aber sowohl Linkspartei als auch SPD kritisch festgestellt, dass es
bei der Einflussnahme des Landes auf die kommunalen Wohnungsbaugesellschaften
durchaus noch unerschlossene Steuerungsmöglichkeiten gibt, um über deren
Mietengestaltung das Ziel einer sozial ausgewogenen Stadtbesiedelung stärker zu
befördern.
Als
Problem erweist sich allerdings dabei, dass bis auf die HOWOGE die
Einnahmesituation aller anderen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften geringer
ausfällt als deren Ausgabenseite.
Sicher
schlägt – neben anderen Faktoren – bei der HOWOGE zu Buche, dass diese über
einen hohen Bestand an modernen Neubauwohnungen aus den letzten Jahren der DDR
verfügt, den sie aber auch im Rahmen einer klugen und konsequenten Geschäftspolitik von Anfang an – wegen des insgesamt guten
Ausgangszustands – kostengünstig und in Gänze modernisiert hat.
n Viertens erweisen sich die im
Bürgerbegehren geforderten Kriterien als höchst obskur und sozial
trugschlüssig, wenn man im Einzelnen nachfragt, was es konkret bedeuten würde,
wenn der angestrebte Bürgerentscheid erfolgreich sein würde:
l Auf jeden Fall würde es
an der jetzigen Mietensituation erst einmal nichts ändern, denn die – siehe
oben – ist gerichtsfest allein an den Mietspiegel und seine Regeln und
an nichts anderes – auch nicht an einen Bürgerentscheid in Lichtenberg – gebunden.
l Wenn ein Unternehmen
dennoch und zusätzlich beschließen würde, diesen Kriterien zu entsprechen,
würde dann nicht die – wie im Text des Bürgerbegehrens gefordert – Anbindung seiner
durchschnittlichen Kaltmiete an den „Durchschnittswert
aller Berliner Wohnungen“ zum
irrwitzigen Ergebnis führen können, dass die Mieten in sozial
problematischen Gebieten möglicherweise steigen und in „betuchteren“ Gebieten
sinken, weil die einen bislang deutlich unter dem Durchschnitt, aber die
anderen darüber liegen?
l Würde nicht auch die
geforderte Bindung der Mietpreisentwicklung an die Entwicklung des
„durchschnittlichen Nettoeinkommens in Berlin“ – da das Nettoeinkommen zwischen
den Bezirken und den Kiezen zum Teil erheblich vom Berliner Durchschnitt
abweicht – mitunter zu einer beträchtlichen Mehrbelastung in sozial
schwächeren Gegenden führen?
l Und wer von den
Unternehmen diese sozialpolitische Abenteuer nicht mitmacht, von dem
dürfte der Bezirk Unterstützung und Sponsoringgelder nicht annehmen! Und wem
würde das wirklich weh tun? Den Unternehmen, die ihr Geld im Bezirk Lichtenberg
dann nicht mehr „los werden“? Oder dem Bezirk, in dem viele kulturelle,
soziokulturelle und sportliche Projekte – siehe Punkt „Fünftens“ – eingehen
würden, weil sie nicht mehr ausreichend finanziert werden können?
l Und warum gibt es denn
in den Lichtenberger Bürgerämtern bzw. auf der bezirklichen Homepage
Informationen über Lichtenberger Wohnungsunternehmen? Um ihnen mit Hilfe des
Bezirksamtes Kunden und Mietprofite zuzuschanzen? Oder weil auch Lichtenberg
eine demografisch ausgewogene Bevölkerungsstruktur, also Zuzug, braucht? Wenn
aber Leute hierher ziehen sollen, dann müssen sie hier wohnen, und dazu müssen
sie zunächst wissen, wo es welche Wohnmöglichkeiten gibt. Und jede bezahlte
Anzeige in einer bezirkseigenen Publikation spart Steuermittel, abgesehen
davon, dass der überwiegende Teil der Werbung durch die Wohnungsunternehmen an
ihren eigenen Häuserwänden, auf eigenen Flächen, auf ihren eigenen Webseiten
usw. erfolgt.
n Fünftens scheint das
Begehren vordergründig gegen die HOWOGE und die Zusammenarbeit des Bezirkes
Lichtenberg mit der HOWOGE gerichtet zu sein. Nun ist die HOWOGE wegen ihrer
Auftragsvergabe zu Recht ins Zentrum öffentlicher Kritik und staatsanwaltlicher
Untersuchungen geraten, und deren einstige Absicht, die Kaltmiete nach der
Sanierung ihres Bucher Bestandes quasi zu verdoppeln (wenn auch durchaus im
Rahmen des Mietspiegels), musste ebenfalls zu Recht fallen gelassen werden. Aber
man darf das Kind jetzt nicht mit dem Bade ausschütten, denn ein
„Mietpreistreiber“ – das können die Zehntausenden von Mieterinnen und Mietern
in Lichtenberg bestätigen – ist die HOWOGE beileibe nicht. Sie hält sich
durchweg an den Mietspiegel, und ihre Mieten liegen in der Regel deutlich
unterhalb des Möglichen, wenn auch nicht im Billigbereich. Zu ihren Mieterinnen
und Mietern pflegt sie eine hohe Dienstleistungskultur. Es gibt viele
Beispiele, dass die HOWOGE Mietern entgegenkommt, die in soziale
Schwierigkeiten gekommen sind, und vor allem unterstützt sie unzählige soziale,
soziokulturelle und sportliche Projekte in unserem Bezirk, darunter als
Hauptsponsor den Tierpark Friedrichsfelde, das „Hans-Zoschke-Stadion“ (das den
Namenszusatz „HOWOGE-Arena“ trägt, was einigen Tugendwächtern als der „Gipfel
korrupter Verkommenheit“ gilt), das Kiezmanagement im Welsekiez, das jährliche
„Ostseefest“ am Malchower See, die Bürgerstiftung Lichtenberg sowie den Kinder-
und Jugendsport in unserem Bezirk. Als Vorzug erweist sich dabei, dass die
HOWOGE – anders als die meisten anderen kommunalen Wohnungsbaugesellschaften –
ihren Wohnungsbestand fast ausschließlich im Bezirk Lichtenberg hat und sich – ganz
im Interesse ihrer Mieterinnen und Mieter – in ihrer Unterstützungs- und
Sponsoringarbeit vorwiegend auf unseren Bezirk konzentriert.
n Insgesamt wird für mich
sichtbar, wie unüberlegt und unterstellend zugleich das mit dem Bürgerbegehren
verfolgte Anliegen ist. Und ich kann die Frage nicht verdrängen, ob es
angesichts dessen nicht auch darum geht, den Namen eines fraktionslosen
Einzelverordneten rechtzeitig vor der nächsten BVV-Wahl ins Gespräch zu
bringen. Gewissermaßen in „werbewirksamer Kooperation“ mit einem Bürgerbegehren.
Deshalb empfehle ich: Nein sagen und weitergehen, wenn einem die
Unterschriftenliste unter die Nase gehalten wird.
(Holger Schmale in der Berliner
Zeitung vom 17. Mai 2010, Seite 4)
Es ist noch nicht
einmal fünf Jahre her, dass PDS und WASG ihr waghalsiges Unterfangen begonnen
haben, eine neue linke, gesamtdeutsche Partei zu schaffen. Schaut man heute auf
das Ergebnis, verblassen sogar die Erfolge der Grünen beim Aufbau ihrer Partei
in den 1980er-Jahren. Nicht einmal drei Jahre nach ihrer Gründung hat die Linke
sich als eine stabile und ungeahnt einflussreiche politische Kraft etabliert.
Sie hatte mehr als fünf Millionen Wähler bei der Bundestagswahl, sie ist in 13
Landtagen vertreten, und sie hat am Wochenende wie beiläufig die schwerste
Krise seit ihrem Bestehen bewältigt. Mit Bravour vollzog der Parteitag den
Generationswechsel an der Spitze und wählte eine Führung, die einer gelungenen
Quadratur des Kreises ähnelt.
Aber war da nicht noch
etwas? Es ist ein Phänomen dieser Partei, dass sie so unversöhnlich, verletzend
und abstoßend wie kaum eine andere über Personen und Programme streiten kann. Kommen
dann aber die Delegierten zum Parteitag zusammen, unterwerfen sie sich einer
gemeinsamen höheren Einsicht, die in der Regel von Gregor Gysi personifiziert,
artikuliert und exekutiert wird. Es herrscht dann so etwas wie ein fragiler
Burgfrieden zwischen all den Flügeln, Strömungen und Strudeln, die die Partei
sonst umtreiben. Das sieht nach außen gut aus.
Ob es der Partei aber
wirklich gut tut, ihre Konflikte bei diesen Kongressen einfach zu verdrängen,
ist fraglich. Es ist kein Ausdruck besonderer Streitkultur, wenn zum Beispiel
die Führungskrise vom Beginn des Jahres, die unappetitlichen Auseinandersetzungen
mit dem in Rostock zum Abschied gefeierten Bundesgeschäftsführer Dietmar
Bartsch praktisch kein Thema für den Parteitag ist. Man kann das als Ausweis
von Professionalität, von Politikfähigkeit nehmen. Doch zu einer wirklichen
Lösung gehört die offene Aufarbeitung, und daran mangelt es.
So werden die Konflikte
wieder aufbrechen. Die anstehende Programmdebatte bietet dazu reichlich
Gelegenheit. Freilich bezieht die Partei ihre anhaltende Attraktivität für
viele auch aus der Tatsache, dass sie überhaupt eine intellektuell anspruchsvolle
und manchmal eben sehr strittige Debatte über den Zustand unserer Gesellschaft
und ihre Perspektiven führt. Da sie prinzipiell systemkritisch denkt, hat sie
lange vor allen anderen die Ursachen der schweren Krise des Kapitalismus
benannt und Maßnahmen gefordert, die heute in aller Munde sind: eine strenge
Regulierung der Finanzmärkte zum Beispiel. Ihr Druck auf die anderen Parteien
ist auch erforderlich, um dabei endlich Fortschritte zu erzielen.
Das Wahlergebnis in
Nordrhein-Westfalen stellt sie womöglich vor die Entscheidung, direkt in die
erste Landesregierung in einem wichtigen westdeutschen Flächenstaat einzutreten.
Hier zeigt sich übrigens, dass die sonst mit ideologischem Eifer geführte
Debatte über Regierungsbeteiligung oder nicht auch in einem so kritisch
ausgerichteten Landesverband ganz schnell pragmatische Züge bekommt, wenn die
Frage des Mitregierens nicht nur theoretisch sondern plötzlich sehr praktisch
steht. Man kann den Sozialdemokraten nur raten, diese Option sehr ernsthaft zu
prüfen und eine tragfähige Beziehung zu den ungeliebten Verwandten aufzubauen.
Nichts spricht dafür, dass die Linke in absehbarer Zeit an Bedeutung verlieren
könnte. Im Gegenteil. Im nächsten Jahr könnte sich nach den Landtagswahlen in
Mecklenburg-Vorpommern und in Sachsen-Anhalt die Möglichkeit rot-roter
Koalitionen unter Führung der Linken ergeben. Noch einmal wird die SPD ihr den
Anspruch, dann auch den Ministerpräsidenten zu stellen, nicht verweigern
können. Dann geht es plötzlich um die Politikfähigkeit der SPD. Und um eine
linke Machtperspektive zur Bundestagswahl 2013.
Bei all ihren Irrungen
und Wirrungen gilt der Linken Respekt. Ihr gelingt die einzige
Ost-West-Vereinigung auf Augenhöhe in der Politik. Sie bindet Menschen an
unsere Demokratie, die sonst längst an das wachsende Nichtwählerlager verloren
wären. Sie benennt Probleme, die andere verschweigen. Und sie ist dabei, sich
zu häuten. Der neuen engeren Führung gehören nur noch zwei ehemalige
SED-Mitglieder an, aber drei zuvor Parteilose und fünf ehemalige
Sozialdemokraten. Es entsteht wirklich eine neue Partei, deren Mitglieder schon
zu einem Drittel keiner der Vorgängerinnen mehr angehört haben.
Diesen Erfolg verdankt
sie neben Gregor Gysi vor allem zwei Männern: Lothar Bisky und Oskar
Lafontaine, die jetzt die erste politische Reihe verlassen haben. Sie haben,
man muss es einmal so feierlich sagen, sich verdient gemacht um die Demokratie
in Deutschland.
Zum Sparpaket der Bundesregierung:
Reiche und
Profiteure der Krise werden geschont, Erwerbslose und
Familien müssen bluten
Material der Bundestagsfraktion DIE LINKE
Arbeitskreise I und IV (verantwortlich: Gesine Lötzsch und Klaus
Ernst)
n Die Bundesregierung
hat auf ihrer Kabinettsklausur am 6./7. Juni 2010 ein Sparpaket beschlossen, mit dem gegenüber dem Haushalt 2010 in den
vier kommenden Jahren rund 80 Mrd. Euro
Minderausgaben und Mehreinnahmen bewirkt werden sollen. Auf 2010
entfällt eine Summe von 11,2 Mrd. Euro, in 2012 sollen es 19,1 Mrd. Euro, in
2013 23,7 Mrd. Euro und in 2014 27,6 Mrd. Euro sein. Trotzdem bleibt für 2014
immer noch eine Finanzierungslücke von 5,6 Mrd. Euro.
n Das größte Sparpaket
in der Geschichte der Bundesrepublik ist tatsächlich nichts anderes, als ein
Kürzungspaket. Denn rd. 30 Mrd. Euro der Maßnahmen sollen über Kürzungen im
sozialen Bereich eingesammelt werden. Für den Rest soll die Wirtschaft
aufkommen, wobei völlig unklar ist, ob die anvisierten Mehreinnahmen jemals
zustande kommen. Ziemlich sicher ist, dass die Wirtschaft die Kosten über
Preiserhöhungen auf die Bürgerinnen und Bürger abwälzen wird.
n Bildung und Forschung
sollen vorerst nicht angetastet werden. Am im Koalitionsvertrag aufgestellten
Ziel, bis 2013 zusätzlich 12 Mrd. Euro für Bildung, Forschung und Entwicklung
bereit zu stellen, will die Bundesregierung fest halten. Dies klingt erst mal
gut. Allerdings entfallen von diesen geplanten Mehrausgaben auf Bildung nur 1,5
Mrd. Euro pro Jahr, was den Bedarf bei weitem nicht deckt. Außerdem müssen die
Länder, die den Hauptteil der Bildungsausgaben aufbringen, dank verfehlter
Steuerpolitik des Bundes und Schuldenbremse eigene Sparpakte auflegen und dabei
fast unweigerlich bei der Bildung zulangen, so dass die 1,5 Mrd. Euro schnell
zunichte gemacht sein werden.
n Das Kürzungspaket der
Regierung ist ein unvollständiges
Sammelsurium mit heftiger sozialer Unwucht. Bei Hartz IV-Beziehenden,
Arbeitslosen und Familien wird rigoros gespart. Die Beteiligung der Wirtschaft
am Sparpaket ist dagegen übersichtlich.
Die Brennelementsteuer, die am meisten bringen soll, wird von der
Bundesregierung an die strikt abzulehnende Laufzeitverlängerung von
Atomkraftwerken geknüpft. Sie stellt außerdem keine Belastung der Unternehmen,
sondern eine teilweise Abschöpfung von zusätzlichen Gewinnen der
Atomwirtschaft, die durch den Emissionshandel und die Laufzeitverlängerung erst
ermöglicht werden. Andere Beiträge, die die Wirtschaft angeblich leistet
(Luftverkehrsabgabe, Bahndividende), werden im Ergebnis die Verbraucher
belasten, weil die Unternehmen die Kosten umlegen werden. Die geplante
Bankenabgabe ist kein Beitrag zur Finanzierung der Krisenkosten, sondern soll
die Banken bei der nächsten Finanzkrise retten.
n Die Bankenabgabe fällt zudem sehr bescheiden aus. Andere Maßnahmen
zur angemessenen Haftung der
Finanzmarktbranche sollen auf internationaler und europäischer Ebene
voran gebracht werden, was angesichts
der erwartbaren Widerstände auf dieser Ebene als reines Placebo gelten muss. Von Maßnahmen zur Umverteilung von oben nach unten durch die Anhebung des
Spitzensteuersatzes - und einer gerechteren
Erbschaftssteuer sowie eine Vermögenssteuer findet sich in dem Paket keine Spur. Diejenigen, die an den Finanzspekulationen
besonders gut verdient haben, bleiben also außen vor. Die Einsparungen im sozialen Bereich und im
öffentlichen Dienst werden zu mehr
Arbeitslosigkeit führen und die Binnennachfrage
endgültig abwürgen.
Elemente des Sparpakets aus Sicht der LINKEN:
|
Maßnahmen |
Inhalt |
Bewertung |
|
Ökologische Steuern (Volumen 9,5 Mrd. Euro
bis 2014) |
Weniger Ausnahmen bei
der Ökosteuer, Abgabe auf Flugtickets |
Beides sinnvoll;
fordert die LINKE seit Jahren. |
|
Beteiligung von Unternehmen (Volumen 19,2 Mrd.
Euro) |
·
Brennelementesteuer ·
Bankenabgabe ·
Abschöpfung Bahngewinne ·
Vorrang Staatsforderungen bei ·
Insolvenz |
l Eine Sondersteuer
auf Atomenergie ist zu befürworten, darf aber nicht an
Laufzeitverlängerungen geknüpft werden. l Eine Bankenabgabe sollte
nur die Banken betreffen, die von Staatshilfen profitiert haben und
übermäßige Risiken eingegangen sind, nicht Sparkassen und
Genossenschaftsbanken. Mit zwei Mrd. € ist die Beteiligung der Banken zudem
zu niedrig. DIE LINKE will durch eine Finanztransaktionssteuer 8-15 Mrd.
€ jährlich einnehmen und Banker-Boni
mit einer bis vier Mrd. Euro besteuern. l Bei der Bahndividende
besteht die Gefahr, dass statt einer Aufgabe der Expansionsstrategie eine
Einschränkung von notwendigen Investitionen und eine Verteuerung der Preise
erfolgen. l Fiskusprivileg:
Positiv: Schwächung der Gläubigerstellung von Banken; kann allerdings
problematisch für Überlebenschancen von Unternehmen werden;
notwendig: Überarbeitung der
Insolvenzordnung |
|
Sozialausgaben Erwerbslose Volumen: 29,5 Mrd. € Elterngeld und Wohngeld Volumen: 0,7 Mrd. € |
Erwerbslose: Umwandlung von Pflicht-
in Ermessensleistungen, Effizienzverbesserungen Vermittlung SGB II Abschaffung Zuschlag
ALG II nach Übergang von ALG I kein Zuschuss mehr für Rentenversicherung bei
ALG II Elterngeld: Abschaffung Elterngeld
bei ALG II Senkung Lohnersatzrate
von 67 auf 65 Prozent Wohngeld: Streichung Heizkostenzuschuss |
Erwerbslose: l trotz weiterhin hoher
tatsächlicher Arbeitslosigkeit wird großer Teil der aktiven
Arbeitsmarktpolitik weggekürzt; vom „Fördern“ bleibt nichts mehr übrig;
Ermessensleistungen können Willkür Vorschub leisten. l Abschaffung
befristeter Zuschlag verschärft sozialen Abstieg langjährig Beschäftigter. l Kürzung bei Renten
führt zu mehr Altersarmut und höherer Belastung der Kommunen (Grundsicherung
im Alter und bei Erwerbsminderung). Elterngeld: Abschaffung Elterngeld
bei ALG II trifft Eltern in Hartz IV materiell sehr hart und nimmt ihnen den
letzten Rest der Anerkennung Erziehungsarbeit. Wohngeld: Heizkostenzuschuss
beim Wohngeld wegen hoher Energiepreise weiterhin notwendig. Alle Maßnahmen führen
zu sinkenden Einkommen und damit sinkender Konsumnachfrage. |
|
Bundeswehr Volumen: 4,0Mrd. € |
Prüfauftrag für
Streitkräftereform |
Pläne noch sehr vage,
faktisch Einstieg in Berufsarmee. Kein einziges Rüstungsprojekt wurde gestrichen. |
|
Verwaltung Volumen: 13,4 Mrd.€ |
Personal: Streichung von 10.000
Stellen, Gehaltskürzung von 2,5 Prozent bei
Beamten Ausgaben: Kürzung flexibler und
disponibler Ausgaben der
Bundesverwaltungen |
Personal: Beeinträchtigung der Verwaltung, höhere
Arbeitslosigkeit durch Stellenwegfall, geringere gesamtwirtschaftliche
Nachfrage. Ausgaben: Kürzungen bei Ausgaben
des Bundes können sinnvoll sein (z.B. Rüstungsprojekte, Auslandseinsätze);
Sparvolumen bei flexiblen und disponiblen Aufgaben nicht konkretisiert und
gesichert („Luftbuchungen“) |
|
Sonstiges Volumen: 5,4 Mrd. € |
Verschiebung Baubeginn
Stadtschloss Berlin Zinsersparnis |
l Schloss ist überflüssig, l Zinseinsparung nur bei Erfolg des
Programms; wird Binnennachfrage geschwächt und Konjunktur abgewürgt, umso
höhere Ausgaben |
Fazit:
n Gespart wird vor allem an
Erwerbslosen, Hartz IV-Beziehenden und Familien. Allein in der Arbeitsmarktpolitik sollen durch die Umwandlung von Anspruchs- in Ermessensleistungen bis 2014 16 Mrd.
Euro eingespart werden. Was genau gemacht werden soll, ist noch völlig unklar. Stellt man jedoch in Rechnung, dass
der Eingliederungstitel im SGB II derzeit 6,6 Mrd. und im SGB III rund 12 Mrd. Euro pro Jahr
beträgt (in letzterem auch Maßnahmen wie das Kurzarbeitergeld enthalten), wird deutlich, dass die
Arbeitsmarktpolitik ohne Rücksicht auf die Perspektiven der Betroffenen zum Sparschwein der Nation gemacht
wird. Vom viel beschworenen Fördern von Erwerbslosen wird dann erst recht nichts mehr übrig
bleiben. Dabei ist aktive Arbeitsmarktpolitik angesichts einer tatsächlichen
Arbeitslosigkeit von 4,45 Mio. (im Mai
2010) nach wie vor dringend nötig.
n Bei Hartz IV soll mit dem Übergangszuschlag das letzte
Element, das nach Abschaffung der Arbeitslosenhilfe den sozialen Absturz nach
dem Arbeitslosengeld mildert, gestrichen werden. Die bereits auf ein klägliches
Maß geschrumpften Rentenbeiträge werden
vollends abgeschafft. Eltern in Hartz IV, denen bei der Einführung des
Elterngeldes bereits ein Jahr Erziehungsgeld gestrichen wurde, wird nun auch
noch das Mindestelterngeld von 300 Euro
weggenommen (Ausnahme: Erwerbstätige mit aufstockenden Leistungen nach
SGB II). Dabei wird völlig unterschlagen, dass der Zweck des
Elterngelds eine finanzielle Unterstützung bei der Kindererziehung ist, und nicht die
Existenzsicherung von Eltern oder Kindern. Eltern in Hartz IV wird diese Honorierung von Erziehungsarbeit
genommen. Auch wird selbst im ersten Lebensjahr des Kindes mit Arbeitsanreizen argumentiert, die
nicht beeinträchtigt werden sollen. Zwischen Eltern, die Elterngeld als Lohnersatzleistung beziehen, und
Eltern in Hartz IV wird damit mit völlig ungleichem Maß gemessen. Es gibt offenbar Kinder, die mehr und welche,
die weniger erwünscht sind!
n Dieses Sparpaket ist hochgradig unsozial. Es zeigt ganz
klar: Schwarz-Gelb schont die
Verursacher und Profiteure der Krise und bitte die kleinen Leute und die
Familien zur Kasse. Die am wenigsten haben, müssen am meisten bluten. Spekulanten, Hochverdienende,
Vermögende und Erben kommen dagegen ungeschoren
davon. Das ist nicht nur feige, sondern auch Gift für die wirtschaftliche
Erholung.
n DIE LINKE fordert dagegen eine
grundsätzliche Umkehr in der Steuerpolitik. Mit der Wiedereinführung der Vermögenssteuer als
Millionärssteuer, eine höheren -Spitzensteuersatz bei der Einkommenssteuer,
eine gerechtere Erbschaftssteuer, eine Reform der Unternehmensbesteuerung, eine
Finanztransaktionssteuer, eine Verbesserung des Steuervollzugs sowie eine
Steuer auf Banker-Boni können jährlich
rund 160 Mrd. Euro eingenommen
werden und die Krisenverursacher und -gewinnler gerecht an den Kosten der Krise
beteiligt werden. Alle anderen Wege führen in eine Sackgasse der Stagnation und
der sozialen Ungerechtigkeit.
„Vier von
drei Deutschen können nicht rechnen.“ Zu den Vorwürfen an DIE LINKE nach der Bundespräsidentenwahl
n An diesen bekannten satirischen Spruch werde ich seit dem
30. Juni immer wieder erinnert. Am Abend dieses 30. Juni 2010 wurde die
Entsorgung von Christian Wulff, des letztverbliebenen Konkurrenten von Frau
Merkel um Parteivorsitz und Kanzlerschaft, mit dem 3. Wahlgang zum neuen
Bundespräsidenten erfolgreich vollzogen. Unmittelbar danach warfen die Spitzen
von SPD und Grünen der LINKEN unisono vor, mit ihrer Stimmenthaltung im 3.
Wahlgang einen Bundespräsidenten Wulff erst ermöglicht und eine rot-grüne
Alternative, womit man wohl Joachim Gauck meinte, verhindert zu haben. Das ist
schon rein rechnerisch falsch.
n Der bisherige niedersächsische Ministerpräsident Wulff
erhielt zwar in den beiden ersten Wahlgängen nicht die erforderliche absolute
Mehrheit. Aber im dritten Wahlgang votierten mehr als 50 Prozent der Wahlfrauen
und Wahlmänner für ihn, und mehr als 50 Prozent sind eine absolute Mehrheit.
Wie die Stimmverweigerung durch ca. 40 Bundesversammlungs-Delegierte der
schwarz-gelben Koalition im ersten und zweiten Wahlgang zu werten ist, wird
immer etwas Spekulation bleiben. Aber keine Spekulation ist, dass die
absolute Mehrheit des 3. Wahlganges auch nicht zu knacken gewesen wäre, hätte
DIE LINKE für Gauck gestimmt. Wenn also Gabriel, Nahles, Roth u. a. dennoch
ihren Vorwurf an die LINKE gebetsmühlenartig wiederholen, beweist das nur, dass
sie zu einfachsten Rechenoperationen nicht in der Lage sind. Oder nicht sein
wollen und schlicht mit den „vier von drei Deutschen“ spekulieren.
n Aber dieser Vorwurf an DIE LINKE ist auch
politisch verlogen. Denn es war DIE LINKE, die der SPD und den Grünen die
Aufstellung eines geeigneten gemeinsamen Kandidaten als Alternative zum
CDU-Vorschlag angeboten hatte. Und es waren SPD und Grüne, die nicht einmal
eine Antwort auf diesen Vorschlag für erforderlich hielten und stattdessen brüsk
DIE LINKE aufforderten, den von SPD und Grünen vorgeschlagenen Kandidaten zu
wählen. Sowohl lange vor der Bundesversammlung als auch vor dem dritten
Wahlgang.
n Dass für DIE LINKE Joachim Gauck nicht wählbar war, hatte
sie rechtzeitig und immer wieder gesagt. Und das aus drei Gründen:
Zum ersten diente die Nominierung
Gaucks lediglich dazu, CDU, CSU und FDP in einen moralischen Zugzwang zu
bringen, weil sie sich entgegen ihrem fortlaufenden Bekenntnis zur „friedlichen
Revolution in der DDR“ denn doch gegen einen ehemaligen Akteur dieser
„friedlichen Revolution“ entscheiden mussten. Dass dieses
politisch-taktische Kalkül teilweise aufgegangen ist, rechtfertigt aber nicht,
dass die Nominierung für das höchste Staatsamt vorrangig in der Absicht
erfolgte, die Regierungskoalition zu ärgern.
Zum zweiten vertritt Joachim Gauck
offen innen- und außenpolitische Positionen, die im völligen Gegensatz zur von
dem Amt erwarteten Überparteilichkeit stehen und auch den Positionen der LINKEN
diametral entgegengesetzt sind. Hinzu kommen seine offene Ablehnung der LINKEN
und sein Bedauern über deren Existenz und Stärke.
Zum dritten hatte Gauck in seiner
Tätigkeit als Leiter der MfS-Unterlagenbehörde Verantwortung dafür, dass diese
Behörde weit über die auch von PDS und LINKEN befürwortete Aufklärung und
Bestrafung von DDR-Unrecht hinaus zu einer Institution geworden ist, die sich
einem differenzierten Umgang mit DDR-Biografien entgegengestellt. Gauck hat
wesentlichen Anteil daran, dass quasi eine leere Karteikarte aus dem MfS-Archiv
gezielt, undifferenziert und ohne wirklichen Beweis zur öffentlichen
Diffamierung der jeweiligen Person bzw. Partei eingesetzt wurde. Sowohl
seine einseitige Parteinahme in politischen Fragen als auch die unter seiner
Leitung vollzogene Entwicklung seiner Behörde sind keine Qualifikation für ein
Amt, das die gesamte Gesellschaft zusammenführen und deren Interessen gegenüber
der Politik vertreten soll.
n Dem diametral entgegen steht die bekannte Journalistin Luc
Jochimsen, die von der LINKEN als Kandidatin aufgestellt war. Deren
journalistisches Markenzeichen bestand gerade in dem unbedingten Respekt und der Achtung,
die sie immer allen Zuschauern entgegengebracht hat, die sich keinem
Argument verschloss und immer um umfassende Informationen bemüht war, um dem
Publikum eine eigene Meinungsbildung zu ermöglichen. Das wäre eine wirkliche
Eignung für die Aufgabe einer Bundespräsidentin gewesen. .
n DIE LINKE – so werden Politiker von SPD und Grünen in
einigen Medien zitiert – hätte bereits im ersten Wahlgang Christian Wulff
verhindern und Joachim Gauck inthronisieren können, wenn sie nicht eine eigene
Kandidatin aufgestellt hätte. Auch das ist eine Milchmädchenrechnung. Denn
hätte DIE LINKE von Anfang an Gauck ihre Stimmen geben können, wäre es mit Gewissheit
weder zu den Abweichlern in der Regierungsdelegation noch zum zweiten und
dritten Wahlgang gekommen.
Direkte Demokratie
weiter ausgebaut
n In zweiter Lesung hat
das Berliner Abgeordnetenhaus am 1. Juli 2010 das Gesetz zur Durchführung von
Volksbegehren und Volksentscheiden novelliert und damit für mehr
Rechtssicherheit und Transparenz gesorgt.
a) Mehrere Anträge auf
Durchführung eines Volksbegehrens zur Einleitung eines Volksentscheides – z.B.
zur Offenlegung der Privatisierungsverträge der Berliner Wasserbetriebe und zur
Verbesserung der Situation in den Kitas – waren von der Rechtsaufsicht des
Senats (Innenverwaltung) für nicht oder nur teilweise zulässig erklärt worden.
Anschließend hatte das Landesverfassungsgericht doch die Zulässigkeit
festgestellt.
b) Jetzt ist auf Antrag
der rot-roten Koalition beschlossen worden, dass die Innenverwaltung, sofern
deren Rechtsaufsicht ein beabsichtigtes Plebiszit vollkommen oder teilweise für
nicht zulässig hält, das Landesverfassungsgericht anrufen muss.
c) Damit wird auch der
Senat aus der unangenehmen Doppelrolle genommen, einerseits Verfahrenspartner
(denn in der Regel richten sich Plebiszite gegen die Regierungspolitik) und
andererseits Entscheidungsinstanz sein zu müssen. Und die Entscheidung über
eine Nichtzulässigkeit bzw. eine Nichtverbindlichkeit verliert den Geruch eines
Willkürakts.
n Neu geregelt wurde eine
Offenlegungspflicht für Geld- und Sachspenden. Sofern diese – als Geld-
und Sachleistungen – aus der Hand eines Spenders zusammen 5.000 Euro
überschreiten, müssen sie unter Angabe des Spenders öffentlich gemacht werden.
Selbstverständlich sind Spenden nicht verboten, außer – wie jetzt auch geregelt
wurde – für Fraktionen und Betriebe ab 25 Prozent Landesbeteiligung. Aber
sowohl der Volksentscheid zu Tempelhof als auch der zu „Pro Reli“ haben
gezeigt, dass finanziell potente Unternehmen, große Medien und auch
Organisationen (wie z.B. die beiden christlichen Kirchen) hinter so mancher
Initiative stehen und im Grundsatz auch eigene kommerzielle bzw. politische
Interessen verfolgen. Das ist nicht verboten, aber die Bevölkerung soll wissen,
mit wem sie bei einer positiven Stimmabgabe in einem Boot sitzt.
n Bezirkliche Bürgerbegehren und Bürgerentscheide wurden in Berlin erst
unter Rot-Rot – ab da allerdings zu bundesweit einmaligen Bedingungen (die
völlige Gleichsetzung von Vertretungs- und direkter Demokratie, weitreichende
Entscheidungskompetenzen der BVV und so der Bürger, niedrige Quoren, bürgernahe
Verfahren). Zur ersten Lesung haben SPD und LINKE ebenfalls am 1. Juli 2010
weitere Vereinfachungen ins Parlament eingebracht.
n Vor allem sind einige bisher offene Fragen klargestellt und
eindeutig geregelt worden.
a) So müssen jetzt alle Einladungen und Beschlüsse der BVV
und der öffentlich tagenden Ausschüsse sowie alle Mitteilungen des
Bezirksamtes über die Umsetzung von Beschlüssen rechtzeitig und vollständig
der Bevölkerung bekanntgegeben werden.
b) Die Bürgerfragestunde ist nunmehr in jeder
BVV-Tagung anzubieten. Vor allem CDU-geführte Bezirke hatten diese Regelmäßigkeit
zu unterlaufen versucht.
c) Über einen Einwohnerantrag haben Einwohner die
Möglichkeit, die BVV zu zwingen, ein Thema auf die Tagesordnung zu setzen, auch
wenn es keine Fraktion will. Es hat aber bisher nur einen einzigen Einwohnerantrag
gegeben, weil dieses an ein zu hohes Quorum (1 Prozent der über 16-jährigen)
gebunden war. Jetzt reichen 1.000 Unterschriften.
d) Neu ist auch, dass nicht mehr eine Mindestbeteiligung über den
Erfolg eines Bürgerentscheids bestimmt, sondern ein Zustimmungsquorum
von 10 Prozent.
e) Wenn sowohl eine Trägerinitiative als auch das Bezirksamt
jeweils eine eigene Vorlage zur alternativen Abstimmung gestellt und beide das
erforderliche Quorum erreicht haben, musste bisher die Bevölkerung gesondert
entscheiden, welche der beiden konkurrierenden Vorlagen vorgezogen werden
sollte. Dieses komplizierte Verfahren haben wir vereinfacht; jetzt „gewinnt“
die Vorlage, auf die die meisten Ja-Stimmen entfallen.
n Wie auf Landesebene, so haben wir deshalb auch
auf Bezirksebene eine Veröffentlichungspflicht für Spenden eingeführt, wenn
alle Geld- und Sachspenden aus einer Hand zusammen den Gesamtwert von 5.000
Euro überschreiten. Nicht spenden dürfen auch hier Fraktionen sowie Unternehmen ab
25-prozentiger Landesbeteiligung.
n In Berlin kann die Bevölkerung in einem Bürgerentscheid
über alles entscheiden, worüber auch die BVV entscheidungsberechtigt ist. Diese
völlige Gleichsetzung von direkter und Vertretungsdemokratie bedeutet aber
auch, dass die Bevölkerung nicht verbindlich entscheiden oder lediglich
Empfehlungen abgeben kann, worüber auch die BVV kein verbindliches Entscheidungsrecht
bzw. lediglich die Möglichkeit der Empfehlung an das Bezirksamt zusteht.
a) Wenn z.B.. das Land, der Bund oder andere beteiligt sind, kann
die BVV nicht über deren Handeln und also auch nicht abschließend in der Sache
entscheiden, sondern lediglich eine Empfehlung geben, worum sich das Bezirksamt
im Ensemble aller Verantwortlichen bemühen möge.
b) Auch wenn Landes-, Bundes- oder Europarecht etwas verbindlich
vorschreiben, kann die BVV dies nicht für einen Bezirk außer Kraft setzen.
In solchen Fällen ist
oft die Enttäuschung bei der Bevölkerung groß. Deshalb haben wir jetzt alle
Beteiligten verpflichtet, von Anfang an und auf jedem Unterschriftenzettel über
den Verbindlichkeitsgrad des Bürgerentscheids zu informieren. So erfolgt die
Beteiligung im vollen Wissen um deren Wirkungskraft.
n Nicht gefolgt sind wir dem Vorschlag,
a) nur Bürgerentscheide zuzulassen, wenn die BVV auch abschließend
entscheiden darf, weil das eine Eingrenzung der direkten Demokratie wäre.
b) Und wir haben auch nicht die Idee aufgegriffen, den BVV per
Gesetz eine Allzuständigkeit für alles zu übergeben, was im Bezirk geschieht.
Denn das widerspricht den Realitäten in der Einheitsgemeinde Berlin, wo nicht
weniges im Bezirk – siehe oben – eine gesamtstädtische Dimension besitzt, und
in gesamtstädtischen Angelegenheiten hat eben eine BVV nicht zu entscheiden.
Gesundheitskampagne: Das Solidarsystem verteidigen und
ausbauen
n Die schwarz-gelbe
Koalition im Bundestag sowie die Bundesregierung tun zurzeit alles, um die
sozialen Ungerechtigkeiten, die unter Rot-Grün eingeleitet worden sind, zu
toppen. Mit dem Sparpaket wird bei den Schwächsten kräftig zugelangt, während
die Beiträge, die den Unternehmen, den Banken und den Hochverdienenden
abgefordert fordern, bei genauer Betrachtung – wie der Vorsitzende der Linkspartei,
Klaus Ernst, sagte – zu einem großen Teil „reine Placebo-Politik“ sind.
n In dieses Konzept
gehört der massive Angriff, der – vor allem initiiert von den Neoliberalen –
auf das Gesundheitssystem geführt wird und der zur Beseitigung der
solidarischen Krankenversicherung und zur Installierung einer
einkommensunabhängigen Kopfpauschale führen soll. In Untermauerung der
politisch gewollten sozialen Schieflage sollen von den in den gesetzlichen
Krankenkassen Versicherten zusätzliche Beitrage abkassiert und die Unternehmen
und Besserverdienenden geschont und entlastet werden. Zu Recht hat Dr. Martina
Bunge, gesundheitspolitische Sprecherin der LINKEN im Bundestag, dies – nach
der Einführung von Hartz IV und der Erhöhung des Renteneinstiegsalters – als
„den dritten großen Angriff auf den Sozialstaat“ charakterisiert.
n Bei der Kopfpauschale
soll jede bzw. jeder gesetzlich Versicherte eine monatliche Kostenabgabe in
gleicher Höhe – unabhängig vom Einkommen – an die Kassen zahlen. Das würde – je
nach jetziger Beitragshöhe – zu Absenkungen oder Anhebungen des monatlichen
Beitrags führen. Nur: Wer mehr verdient und bisher auch mehr bezahlt, hätte
dann einen geringeren Beitrag zu entrichten und so einen Vorteil. Hingegen
hätte, wer wenig verdient und jetzt wenig zahlt, einen unter Umständen deutlich
höheren Beitrag zu leisten.
n Um ihre Defizite – die
sich vor allem aus der Vielzahl an Kassen, aus deren überbordenden internen
Kosten, aus einem wegen der Konkurrenz zum Teil sachfremden Leistungsangebot
und der entfesselten Preisbildungsfreiheit der Pharmaindustrie ergeben –
auszugleichen, können die Kassen Zusatzbeiträge erheben. Diese sollen aber
nicht 2 Prozent des Einkommens überschreiten, wurde heute beschlossen. Ist
nicht wenigstens das angesichts der Einkommensspanne sozial gerecht? Doch alle,
die rechnen können, wissen, dass zwei Prozent bei niedrigen Einkommen eine
weitaus höhere Realbelastung darstellen als zwei Prozent bei höheren und hohen
Einkommen. Und ganz nebenbei ist zu fragen, wozu wir eigentlich diese Fülle
an Kassen mit ihren explodierenden internen Kosten brauchen, wozu es das System
der Privatversicherung gibt und warum keine Preisbindung für die
Pharmaindustrie existiert…
n Unter dem Strich bleibt
zu konstatieren: Das bisherige solidarische System – dass die stärkeren
Schultern zugunsten der Schwächeren auch stärker belastet werden – wäre damit
völlig beseitigt. Die Starken würden nämlich ent-, und die Schwächeren
würden belastet. Und die Stärksten würden wieder nicht herangezogen, weil sie
nämlich in der Regel gar nicht gesetzlich versichert sind. Sozial
ausgewogen und solidarisch gerecht sind anders…
n Das kann und das darf
nicht ohne entschiedenen Widerstand hingenommen werden, und dieser hat sich
bereits zu formieren begonnen, denn diese verhängnisvollen Umbrüche im
Gesundheitssystem haben nachhaltige fatale Auswirkungen auf das alltägliche
Leben nahezu der gesamten Gesellschaft. Gewerkschaften, Sozialverbände und
andere Initiativen machen bereits mobil. Unter dem Motto. „Köpfe gegen die
Kopfpauschale“ hat sich am 27. April
unter der Dach des DGB ein Aktionsbündnis
von 18 Verbänden und Organisationen zusammen gefunden, dem mehr als 25
Millionen Mitglieder angehören. Auch hervorragende Persönlichkeiten wie z.B.
Lea Rosch, Dieter Hildebrandt oder Friedrich Schorlemmer wirken im
Aktionsbündnis mit. Wie Annelie Buntenbach, Bundessekretärin des DGB, bei der
Konstituierung des Aktionsbündnisses unterstrich, will das Bündnis die
kommenden Monate nutzen, um die breite gesellschaftliche Ablehnung der
Kopfpauschale in eine aktive Bürgerbewegung zu verwandeln. „Wir laden alle
Bürgerinnen und Bürger ein,“ – so Annelie Buntenbach – „sich im Rahmen des
Bündnisses in den Ländern, Städten und Gemeinden gemeinsam für eine
solidarische Krankenversicherung der Zukunft gegen die Kopfpauschale zu
organisieren.“ Auch die Volkssolidarität hat bereits viele Unterschriften gegen
die Kopfpauschale gesammelt.
n Auch der Bundesvorstand der Partei DIE LINKE hat im
Frühjahr 2010 beschlossen, sich mit einer eigenständigen Kampagne in diesen
Widerstand einzureihen. Ausdrücklich hat der Rostocker Parteitag der LINKEN den
neu gewählten Parteivorstand beauftragt, „die begonnene Gesundheitskampagne zum
Erfolg zu führen“. Im Kern geht es bei der Gesundheitskampagne der LINKEN – wie
es im Parteivorstandsbeschluss heißt – um drei Schwerpunkte:
l „Die
Einführung einer Kopfpauschale als Grundprinzip zur Finanzierung des
Gesundheitssystems zusammen mit einem breiten Bündnis verhindern;
l ein breites gesellschaftliches Bündnis
zur Einführung einer Bürgerversicherung herstellen und dies als
Alternative zur Kopfpauschale auf die politische Agenda setzen;
l in regionalen und lokalen Bündnissen
zur Verbesserung der gesundheitlichen Vorsorge und Versorgung als öffentliches Gut
beitragen.“
n Offensichtlich wegen des sich sofort formierenden breiten
Widerstands in der Gesellschaft fühlte sich die schwarz-gelbe Bundesregierung
veranlasst, die Pläne des FDP-Gesundheitsministers zur Einführung einer sog.
Kleinen Kopfpauschale vorerst auf Eis zu legen. Das ist ein erster Erfolg,
der aber nicht zum Erlahmen des Widerstands, sondern zu seiner Stärkung führen
sollte. Denn die neoliberalen Pläne sind – wie z.B. die schwarz-gelben
Aktivitäten in diesen Tage zeigen – überhaupt nicht aufgegeben. Insofern stehen
wir also mit der Gesundheitskampagne erst am Beginn des Kampfes für eine
solidarische Bürgerversicherung. Dafür sollten sich alle rüsten, und dafür
müssen noch viel mehr gewonnen werden. Es geht hier ja um die ureigenste Sache
einer und eines jeden sowie der Familien.
n Neben der Verhinderung der unsozialen Kopfpauschale und der
Einführung einer solidarischen Bürgerversicherung, an der alle (also auch
diejenigen, denen bislang die Privilegien einer privaten Versicherung zugute
kommen) beteiligt sind, schält sich die ärztliche Versorgungssituation
als Schwerpunkt heraus, der im Rahmen des 3. Punktes unseres Bundesvorstandesbeschlusses
gerade in unserem Territorium an Relevanz gewinnt. Bis vor einigen Jahren war
Berlin – adäquat zu den Bezirksstrukturen – in zwölf Versorgungsgebiete
aufgeteilt. In jedem dieser Gebiete galten bestimmte Mindeststandards hinsichtlich
der Anzahl von Haus- und niedergelassenen Fachärzten. Waren diese
Mindeststandards in einigen Bezirken nicht erfüllt, konnten sich die
entsprechenden Fachärzte nicht in Gebieten niederlassen, in denen eine ausreichende
Versorgung ohnehin gegeben war.
n Auf Drängen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) wurden
vor einigen Jahren die Bezirksstrukturen als ärztliche Versorgungsgebiete
abgelöst und die Stadt Berlin zu einem einzigen Versorgungsgebiet erklärt. Daraus
entwickelten sich starke Disproportionen zugunsten der Gegenden mit viel
Privatpatienten und zuungunsten der Regionen mit vielen Kassen- und sozial
schwachen Patienten. Nun hat die KV selbst den Gedanken geäußert, wieder die
zwölf Versorgungsgebiete einzuführen, und das sollten wir im Rahmen der
Gesundheitskampagne unterstützen.
n Zunächst wäre es in den nächsten Wochen wichtig, möglichst
viele – über Gespräche im Familien- und Freundeskreis, in politischen
Organisationen, mit Ärzten und Zahnärzten – zum Engagement gegen die
Kopfpauschale sowie für die Beibehaltung und den Ausbau des Solidarprinzips in
Gestalt der solidarischen Bürgerversicherung zu gewinnen.
n Darüber hinaus wird DIE LINKE im zweiten Halbjahr
bundesweit
l an mehreren Ständen mit den Bürgerinnen und
Bürgern ins Gespräch kommen;
l Informations- und Argumentationsmaterialien in
die Briefkästen stecken;.
l auf Veranstaltungen mit Fachleuten Fragen des
Gesundheitssystems sowie der medizinischen Versorgung vor Ort erörtern.
Auch hier gilt: Das
klappt nur, wenn sich möglichst viele Betroffene zusammenfinden, an diesen und
anderen Aktionen beteiligen, weitere Betroffene aufrütteln und das
Solidarsystem verteidigen bzw. auf seinen Ausbau drängen.
(Unter
Verwendung eines Materials von Inge Junginger und Rolf Lämmel.)
n Die letzten Umfrageergebnisse für Berlin zeigen, dass sich die
Grünen der 30-Prozent-Marke nähern, dass Renate Künast vor Amtsinhaber Klaus Wowereit
liegt, wenn es darum geht, wer nach den nächsten Wahlen den Chefsessel im Roten
Rathaus einnehmen sollte. Ansonsten haben sich die SPD um 25 Prozent, die CDU
bei 20 und DIE LINKE um 15 Prozent eingepegelt. Die FDP würde an der
5-Prozent-Hürde scheitern und nicht mehr im Abgeordnetenhaus vertreten sein.
n Diese Ergebnisse deuten sich in der Tendenz seit einiger Zeit an.
Insofern kann man diesen Resultaten eine gewisse Stabilität
unterstellen, egal, ob es beim nächsten Mal nach oben oder unten noch zu
Abweichungen kommen wird. Ob es uns gefällt oder nicht, ist zu bilanzieren: Die
sich seit längerer Zeit abzeichnenden sehr guten Ergebnisse für die Grünen
weisen mit Gewissheit auf eine zunehmende Unzufriedenheit und möglicherweise
auch auf eine Wechselstimmung in der Wahlbevölkerung hin.
n Die allgemeine Politikverdrossenheit nimmt weiter zu und richtet
sich – das liegt auch irgendwie in der Natur der Sache – vorwiegend gegen
Regierungspolitik. Dabei werden stimmungs- und gefühlsmäßig immer mehr
die unterschiedlichen Verantwortlichkeiten (Europa, Bund, Land, Kommune)
miteinander in einen Topf geworfen. Selbstverständlich zeigen viele Analysen,
dass der Großteil der Bevölkerung intellektuell diese Ebenen sehr wohl
zu trennen vermag, aber es scheint so, dass die zunehmende
Politikverdrossenheit gleichermaßen – und über die aktuellen Rollen im
Herrschaftsgefüge hinaus – sowohl der offenen und immer hemmungsloseren
konservativen Lobbypolitik gilt als auch der Tatsache entspringt, dass rot-rote
Regierungspolitik in Berlin nur ungenügend als Alternative wahrnehmbar wird
bzw. wirkt.
n Es ist also durchaus in Rechnung zu stellen, dass das Umfrageverhalten
möglicherweise stärker vom Gefühl gesteuert sein könnte, während das Wahlverhalten
dann dennoch eher mehrheitlich einer rationalen Steuerung unterliegt. Insofern
– aber das soll kein „Trostpflaster“ für die Regierung sein – ist es schon
denkbar, dass es auch 2011 zu einer deutlichen Diskrepanz zwischen den
Umfragewerten und den Wahlergebnissen kommen könnte, was aber weder an
„manipulierten Umfragen“ noch an unzuverlässigen Methoden, sondern einzig in
den unterschiedlichen Motiven begründet liegt, die ein Umfrage- und ein Wahlergebnis
bestimmen.
n Rot-Rot bietet gestaltungspolitisch momentan kein starkes Bild. Die Koalition ist
stark mit der Abwehr von ungerechtfertigten Vorwürfen durch die Opposition, die
Medien und die Öffentlichkeit befasst. Das aber geriert häufig zur Rundum-Abwehr
aller kritischen Positionen sowie zur undifferenzierten
Rechtfertigungsapologetik. So erweckt Rot-Rot zuweilen – auch über das
Verhalten einzelner Exponenten hinaus – letztendlich den Eindruck von
Arroganz, Problemignoranz und Lösungsunwilligkeit und begründet zusätzlich
die sinkende Bereitschaft in der Bevölkerung, noch einmal Rot-Rot wählen zu
wollen.